Stefan wrote:
> § 2 Absatz 4 StVO sagt aus, dass die Radwege mit Zeichen 237, 240 oder
> 241 benutzt werden müssen.
> Jetzt habe ich vom Bundestag einen Beschluss erhalten, in dem begründet
> wird, dass ein Radweg, der mit VZ 240 ausgeschildert ist, nicht
> benutzungspflichtig ist (vom 01.06.2021).
Und diese Begründung wäre? Weiß die Polizei schon davon? Und welche
Befugnis hat der Bundestag, Vorschriften auszulegen? Der *macht* nicht
mal welche, sondern beschließt nur Gesetze, im konkreten Fall das StVG.
Wer hat übrigens die Auskunft im Namen des Bundestages unterschrieben?
Irgendein Abgeordneter?
> "vgl. OLG Saarbrücken (Urteil vom 13.02.2014 4U59/13). *Etwas anderes
> gilt jedoch dann*, wenn sich Radfahrende auf einem benutzungspflichtigen
> Radweg befinden, da mit der Benutzungspflicht ein umfassendes
> Fahrbahnbenutzungsverbot einhergeht und nach § 39 Abs. 2 Satz 1 StVO
> durch Verkehrszeichen angeordnete Gebote und Verbote allgemeinen
> Regelungen der StVO vorgehen. ...."
Seltsam, dass sie so spät auf diese Begründung gekommen sind. Das Urteil
betrifft ja direktes Linksabbiegen und das war nach einem älteren Urteil
ausdrücklich auch bei Benutzungspflicht erlaubt.
> Jetzt ist aber hier seit etwa 1983 ein benutzungspflichtiger Radweg
> ausgeschildert:
> Warum ist dieser Radweg (L213) nicht benutungspflichtig?
Ich denke, der Bundestag hat Dir eine (stichhaltige?) Begründung
geschickt? Aus der müsste das hervorgehen, wenn sie allgemeingültig ist.
>
https://de.share-your-photo.com/img/34df87fce9.jpg
Diese Beschilderung besagt, Radfahrer sollen absteigen, auf die rechte
Seite schieben und dort weiterfahren. ;-)
> Der Bundestag kann doch per keine Fehler machen, da dies für dieses
> Verfassungsorgang vollkommen unmöglich ist.
Er darf vor allem keine Vorschriften auslegen, das ist Sache der Justiz.
> Warum ist
https://de.share-your-photo.com/img/abc64f0391.jpg der
> Schutzstreifen für Radfahrer (kein Radfahrstreifen) benutzungspflichtig
> mit VZ237? Dies ist kein Fehler in der Beschilderung, es steht
> tatsächlich so im Beschilderungsplan (Verkehrszeichen 340+237).
Ein VZ237 an dieser Stelle bedeutet Fahrverbot für Kfz.
> Danke! Ich verstehe die StVO nicht mehr? Mal wird dies gesagt, dann sagt
> der nächste Polizeidirektor etwas anders und vom Polizeioberrat hört man
> dann das Gegenteil. Aber keiner von denen macht etwas falsch.
Sie wundern sich nur, dass Radfahrer solch Vorschriften-Wirrwar
bisweilen kreativ auslegen. Dabei können sie froh sein, dass sich ihre
Kreativität in engen Grenzen hält, aber oft geht es gar nicht anders.
--
CU Chr. Maercker.
RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.