Moin!
Ich hatte den OP so verstanden, daß er am Feiertag parken will, nicht
bis in den nächsten Tag. Natürlich ist es gängige Praxis, Sonntags
einzuwerfen, daß man Montags nicht gleich zu unchristlicher Zeit
umparken oder Parkschein ziehen muß.
Und wenn ich für eine Stunde einwerfen will, der Automat mir aber nur
ein Ticket bis mindestens zum nächsten Tag verkaufen will, dann ist das
erst mal so falsch. Bzw. er teilt mir damit mit, daß für den aktuellen
Tag erst mal nichts verlangt wird. Damit wären wir bei der anderen
Antwort im Thread: Rechtlich dürften Parkgebühren erhoben werden,
faktisch verzichtet die bewirtende Behörde auf die Gebühren.
IOW: Wer nicht einfach so parken will, ist mit der Parkscheibe nicht nur
genau so sicher, sondern auch noch beruhigter.
Servus, Peter