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Parken mit Parkschein auch an Feiertagen?

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Wilhelm

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Nov 24, 2016, 1:20:53 PM11/24/16
to
Meine Frage an die Straßenverkehrsbehörde:

"gehe ich Recht in der Annahme, dass das "Parken" mit Zusatzschild "nur
mit Parkschein" sowie dem Zusatzschild "Mo-FR 9-20 Uhr" auch an
Feiertagen gilt?"

Antwort:

"Die Parkgebührenpflicht gilt in Kassel grundsätzlich auf allen
entsprechend beschilderten Parkplätzen von Montag bis Samstag von 9-20 Uhr.
Aus verwaltungstechnischen Gründen werden an Feiertagen jedoch keine
Gebühren erhoben, die Parkscheinautomaten zeigen dies entsprechend an.
Im Display der Automaten erscheint an Feiertagen der Hinweis
"Gebührenfrei bis ...". Angezeigt wird an Feiertagen dann das Datum des
nächsten gebührenpflichtigen Tages, 9 Uhr."

Kann durch die Bemerkung auf dem Automaten die Rechtswirkung der
Beschilderung zeitlich aufgehoben werden?
--
Viele Grüße

Wilhelm
aus Kassel

Matthias Frank

unread,
Nov 25, 2016, 4:04:13 AM11/25/16
to
Am 24.11.2016 um 19:20 schrieb Wilhelm:

> Kann durch die Bemerkung auf dem Automaten die Rechtswirkung der
> Beschilderung zeitlich aufgehoben werden?
>


Es wird keine Rechtswirksamleit aufgehoben. Die Verwaltung
verzichtet einfach darauf an Feiertagen Gebühren zu erheben,
obwohl sie dürfte. Ist doch nett von ihr.


Peter Weller

unread,
Nov 25, 2016, 4:05:17 AM11/25/16
to
Moin!

Am 24.11.2016 um 19:20 schrieb Wilhelm:

> Kann durch die Bemerkung auf dem Automaten die Rechtswirkung der
> Beschilderung zeitlich aufgehoben werden?

Andersrum: Versuche mal, für den Feiertag einen gültigen Parkschein zu
ziehen. Deiner Beschreibung und meiner Erfahrung nach wird die bezahlte
Zeit x am nächsten gebührenpflichtigen Tag um 0900+x enden.

Das könnte natürlich ein Bug sein, der Automat wäre somit defekt und
nach Auslegen der Parkscheibe kannst Du ruhigen Gewissens stehenbleiben.

Oder?


Servus, Peter


Matthias Frank

unread,
Nov 25, 2016, 4:46:31 AM11/25/16
to
Am 25.11.2016 um 10:05 schrieb Peter Weller:

> Das könnte natürlich ein Bug sein, der Automat wäre somit defekt und
> nach Auslegen der Parkscheibe kannst Du ruhigen Gewissens stehenbleiben.

Wenn ich bis in den nächsten Tag stehen bleiben will, wieso sollte
das ein Bug sein?

Peter Weller

unread,
Nov 25, 2016, 5:39:30 AM11/25/16
to
Moin!
Ich hatte den OP so verstanden, daß er am Feiertag parken will, nicht
bis in den nächsten Tag. Natürlich ist es gängige Praxis, Sonntags
einzuwerfen, daß man Montags nicht gleich zu unchristlicher Zeit
umparken oder Parkschein ziehen muß.

Und wenn ich für eine Stunde einwerfen will, der Automat mir aber nur
ein Ticket bis mindestens zum nächsten Tag verkaufen will, dann ist das
erst mal so falsch. Bzw. er teilt mir damit mit, daß für den aktuellen
Tag erst mal nichts verlangt wird. Damit wären wir bei der anderen
Antwort im Thread: Rechtlich dürften Parkgebühren erhoben werden,
faktisch verzichtet die bewirtende Behörde auf die Gebühren.

IOW: Wer nicht einfach so parken will, ist mit der Parkscheibe nicht nur
genau so sicher, sondern auch noch beruhigter.


Servus, Peter

Ingo Stiller

unread,
Nov 25, 2016, 9:59:52 AM11/25/16
to
Erinnert mich ein bisschen an die blauen Linie in Mainz :-)
Sehr viele Straßenzüge waren mit Parkverbotszeichen(eingeschränktes Halteverbot) versehen. Damit die Anwohner eine Chance hatten ihr Auto dort etwas länger abzustellen ist man auf eine "geniale" Idee gekommen:
Überall wo am Straßenrand eine blaue Linie zu sehen ist, darf ein Anwohner sich hinstellen ohne mit einem Knöllchen rechen zu müssen.
Was aber passieren konnte (da die Stadt bei der Kontrolle ja nicht sicher sein konnte, dass es wirklich ein Anwohner ist), dass man doch ein Knöllchen bekam.
"Unbürokratisch" konnte man dann unter Vorlage entsprechender Papiere von der Liste der Parksünde gestrichen werden.

Man sieht die blauen Linien teilweise heute noch :-)

Gruß Ingo

Wilhelm

unread,
Nov 27, 2016, 5:05:41 PM11/27/16
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Am 24.11.2016 um 19:20 schrieb Wilhelm:
> "gehe ich Recht in der Annahme, dass das "Parken" mit Zusatzschild "nur
> mit Parkschein" sowie dem Zusatzschild "Mo-FR 9-20 Uhr" auch an
> Feiertagen gilt?"

Ich habe in einer weiteren Mail darauf hingewiesen, dass das
Zusatzschild durch "werktags von 9-20 Uhr" ersetzt werden könnte, wenn
man es denn so will.

Achim Bohl

unread,
Nov 27, 2016, 5:39:33 PM11/27/16
to
Und warum möchtest du dass das Parken Samstags kostenpflichtig wird?

Samstag ist ein Werktag. Wird oft vergessen...

Achim

Wilhelm

unread,
Nov 27, 2016, 6:14:04 PM11/27/16
to
Am 27.11.2016 um 23:39 schrieb Achim Bohl:
> Samstag ist ein Werktag. Wird oft vergessen...

Ist korrekt; du sagst es;
in der Praxis ist es nur so, dass die Gebühren auch am Sa. fällig sind;
habe das Zusatzschild nur falsch wiedergegeben.
Aber du hast recht, ich hab nicht dran gedacht! (:-))
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