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Gelten baustellenbedingte Sperrungen nur für Kfz?

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Thomas Heier

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Oct 13, 2012, 2:00:04 PM10/13/12
to
Hallo,

bei Baustellen werden manchmal Straßen gesperrt, als Einbahnstraße
deklariert usw. Offensichtlich gelten solche Schilder aber nur für
Kraftfahrzeuge, denn derart "gesperrte" Straßen sind üblicherweise für
Fußgänger und Radfahrer immer noch passierbar. Außerdem sind in den
seltenen Fällen, das keine Fußgänger / Radfahrer mehr durchkommen, noch
Extraschilder aufgestellt.

Ist in irgendwelchen Gesetzten oder Normen diese Eigenheiten defeniert
oder vorgegeben? Oder muß ich mich als Radfahrer, wissend, das die
Baustelle doch für Fußgänger/Radfahrer passierbar ist (passierbar
gemacht wurde!) an die Sperrung halten?

--
Gruß aus Henstedt-Ulzburg, Deutschlands größtem Dorf (Schleswig-
Holstein, Kreis Segeberg). Urlaubsbilder: http://www.thomas-heier.de
Filme: http://www.youtube.com/user/thshDE?feature=mhum#g/u
Mein Flohmarkt: http://www.thomas-heier.de/flohmarkt/flohmarkt.html

Henning Koch

unread,
Oct 13, 2012, 2:16:01 PM10/13/12
to
On Sat, 13 Oct 2012 20:00:04 +0200, Thomas Heier wrote:

>bei Baustellen werden manchmal Straßen gesperrt, als Einbahnstraße
>deklariert usw.

auf Landstraßen werden manchmal Schilder mit
Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgestellt usw.

>Offensichtlich gelten solche Schilder aber nur für
>Kraftfahrzeuge, denn derart "gesperrte" Straßen sind üblicherweise für
>Fußgänger und Radfahrer immer noch passierbar.

offensichtlich gelten solche Schilder aber nicht für mich, denn mit
meinem Auto kann man dort üblicherweise wesentlich schneller fahren.

Andreas Fischer

unread,
Oct 13, 2012, 2:27:58 PM10/13/12
to
Er meint vermutlich das Zeichen 600

http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_4.php

Und hier dürfen tatsächlich Fußgänger weiterlaufen, Fahrradfahrer aber
nicht weiterfahren.

Es gibt aber durchaus Fälle, in denen Schilder nur für Kraftfahrzeuge
gelten, nicht aber für Radfahrer, z.B. das normale Ortsschild, das Tempo
50 nur für Kfz vorschreibt, nicht aber für Radfahrer. Insofern halte ich
seine Frage durchaus für sinnvoll, welche auch eine sinnvolle Antwort
verdient.

Andreas

Wolfgang May

unread,
Oct 13, 2012, 2:29:18 PM10/13/12
to
Thomas Heier <Th...@thomas-heier.de> wrote:
> Hallo,
>
> bei Baustellen werden manchmal Straßen gesperrt, als Einbahnstraße
> deklariert usw. Offensichtlich gelten solche Schilder aber nur für
> Kraftfahrzeuge, denn derart "gesperrte" Straßen sind üblicherweise für
> Fußgänger und Radfahrer immer noch passierbar.

Yep. Gilt nur fuer Weicheier.
Mitm Jeep kommt man meistens durch.
Bloed nur, dass Lack+Absperrbaken manchmal leiden. Kollateralschaeden.

> Außerdem sind in den
> seltenen Fällen, das keine Fußgänger / Radfahrer mehr durchkommen, noch
> Extraschilder aufgestellt.

Solange die nicht im Weg stehen, sind sie nicht mal laestig.
Im Prinzip finde ich Hinweise an Personen mit untauglichem Schuhwerk/Fahrzeugen
sinnvoll, weil es ihnen Umwege und Reparaturen erspart.

> Ist in irgendwelchen Gesetzten oder Normen diese Eigenheiten defeniert
> oder vorgegeben?

Nee. Aber Deine Orthographie ist eigenwillig.

> Oder muß ich mich als Radfahrer, wissend, das die
> Baustelle doch für Fußgänger/Radfahrer passierbar ist (passierbar
> gemacht wurde!) an die Sperrung halten?

Nee. Wie kommste drauf? Hat je ein Radfahrer irgendwelche Schilder
beruecksichtigt? Kommste durch, kommste durch; kommste nicht durch,
haste halt Pech gehabt.

Wolfgang

Henning Koch

unread,
Oct 13, 2012, 2:38:15 PM10/13/12
to
On Sat, 13 Oct 2012 20:27:58 +0200, Andreas Fischer wrote:

>Es gibt aber durchaus Fälle, in denen Schilder nur für Kraftfahrzeuge
>gelten, nicht aber für Radfahrer,

Dann ergibt sich das aber aus der StvO.

Wer da eine konkrete Antwort haben will, mag konkret fragen...

(oder einfach nachlesen)

Achim Peters

unread,
Oct 13, 2012, 4:37:19 PM10/13/12
to
Am 13.10.2012 20:27, schrieb Andreas Fischer:
> Am 13.10.2012 20:16, schrieb Henning Koch:
>> On Sat, 13 Oct 2012 20:00:04 +0200, Thomas Heier wrote:
>>
>>> bei Baustellen werden manchmal Straßen gesperrt, als Einbahnstraße
>>> deklariert usw.

>>> Offensichtlich gelten solche Schilder aber nur für
>>> Kraftfahrzeuge, denn derart "gesperrte" Straßen sind üblicherweise für
>>> Fußgänger und Radfahrer immer noch passierbar.
>>
> Er meint vermutlich das Zeichen 600
>
> http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_4.php

Kaum, jedenfalls nicht bei

| als Einbahnstraße deklariert

Im übrigen sind Einbahnstraßen _ohne_ Baustelle noch viel
offensichtlicher für Radfahrer (gegen die Fahrtrichtung) "immer noch
passierbar", und dürfen dennoch nicht derart befahren werden.

Bye
Achim

Andreas Randolf

unread,
Oct 14, 2012, 2:01:56 AM10/14/12
to
Am 13.10.2012 20:00, schrieb Thomas Heier:

> bei Baustellen werden manchmal Straßen gesperrt, als Einbahnstraße
> deklariert usw. Offensichtlich gelten solche Schilder aber nur für
> Kraftfahrzeuge, denn derart "gesperrte" Straßen sind üblicherweise für
> Fußgänger und Radfahrer immer noch passierbar.

Das Problem ist, dass die anordnende Stelle nicht weiß, dass
es etwas anderes als Kraftfahrzeuge gibt. Vor einigen
Wochen habe ich in Oldenburg große Hinweisschilder auf eine
gesperrte Straße gesehen. Tatsächlich war dann nur die Fahrbahn
gesperrt. Gehweg und Radweg waren legal benutzbar.

Grüße
Andreas

Andreas Portz

unread,
Oct 14, 2012, 3:40:12 AM10/14/12
to
Wolfgang May wrote:

> Yep. Gilt nur fuer Weicheier.
> Mitm Jeep kommt man meistens durch.
> Bloed nur, dass Lack+Absperrbaken manchmal leiden. Kollateralschaeden.

...

> Nee. Wie kommste drauf? Hat je ein Radfahrer irgendwelche Schilder
> beruecksichtigt? Kommste durch, kommste durch; kommste nicht durch,
> haste halt Pech gehabt.

leicht off topic:

die größte Freude auf einer (z.B.) Frankreichtour mit dem Mopped ist
immer, wenn auf der ausgeguckten Strecke eine Ortsdurchfahrt (ohne
reizvolle Alternativstrecken, vulgo: Umleitungen) mittels "route barrée"
und/oder Baustellenschild gekennzeichnet/-sperrt ist.
Das bedeutet landestypischerweise, dass die Fahrbahn aufgebuddelt ist
und die verschiedenen 'Aggregatzuständen'
(Körnung/Befestigung/Haufenbildung/Bindemittel/...) von Sand aufweist.
Beim Näherkommen an die Absperrbarke findet man dann auch oft recht
schnell den [l|ill|scheiß]egal Durchlass für Baustellenfahrzeug,
Einheimische und mutige Touristen. ;-)
Die größte Sorge, wenn man mit einem Tourendampfer in knöcheltiefem
Splitt rumeiert, ist dann auch nicht, dass der Vorarbeiter mit seinem
Klemmbrett wirft oder der Baggerführer demonstrativ einen 'kleinen'
Graben vor und anschließend hinter dem Krad aufreißt ;-), sondern dass
man einen hupenden R4 hinter sich hat, der um eine Überholmöglichkeit
'ersucht'!


-Andreas

Andreas Fischer

unread,
Oct 14, 2012, 7:32:41 AM10/14/12
to
Die sind aber doch wohl die absolute Ausnahme. Ich schätze mal, dass
zwischenzeitlich mindestens 90 Prozent aller Einbahnstraßen in
Gegenrichtung mit dem Hinweis "Radfahrer frei" versehen sind.

Angehupt wird man als Radfahrer in solchen freigegebenen Straßen
natürlich trotzdem.

Ist mir nattürlich egal, wenn ich nicht gerade zum diskutieren aufgelegt
bin. Allerdings tun mir die Anwohner solcher Einbahnstraßen leid, dass
die mit der Lärmbelästigung durch solche Idioten leben müssen.

Andreas


Message has been deleted

Laszlo Lebrun

unread,
Oct 14, 2012, 3:30:27 PM10/14/12
to
On 14.10.2012 13:32, Andreas Fischer wrote:
> Ich schätze mal, dass zwischenzeitlich mindestens 90 Prozent aller
> Einbahnstraßen in Gegenrichtung mit dem Hinweis "Radfahrer frei"
> versehen sind.

Gewagt, gewagt!
Meine schätzung nach, kaum 25% der Einbahnstraßen sind in Gegenrichtung
mit dem Hinweis "Radfahrer frei" versehen.

--
One computer and three operating systems, not the other way round.
One wife and many hotels, not the other way round ! ;-)


Armin Wolf

unread,
Oct 14, 2012, 4:04:41 PM10/14/12
to
"Laszlo Lebrun" <lazlo_...@laszlomail.com> schrieb

> Gewagt, gewagt!
> Meine schätzung nach, kaum 25% der Einbahnstraßen sind in Gegenrichtung
> mit dem Hinweis "Radfahrer frei" versehen.

Bier eine Spielstraße, zusätzlich Einbahnstraße, aber keine
Ausnahme für Fahrradfahrer, die hier aber alles ignorieren,
und die Straße genauso nutzen, wie in den alten Zeiten, wo
noch 50 in beide Richtungen legal war.

PS: Ist eine Verbindung Schule zur S- Bahn, und da ist zu gewissen
Zeiten ein Durchkommen mit einem Auto schon immer unmöglich.


Hans CraueI

unread,
Oct 14, 2012, 4:32:46 PM10/14/12
to
Andreas Fischer schrieb

> Ich schätze mal, dass zwischenzeitlich mindestens 90 Prozent aller
> Einbahnstraßen in Gegenrichtung mit dem Hinweis "Radfahrer frei"
> versehen sind.

Kommt ganz auf die Stadt bzw. den Ort an; das ist oertlich stark
unterschiedlich.

> Angehupt wird man als Radfahrer in solchen freigegebenen Straßen
> natürlich trotzdem.

Beobachte ich nur noch selten.

Dessenungeachtet sind Fahrraeder gegen Einbahnrichtung nicht
unfallrelevant. Das ist ganz unabhaengig davon, ob es freigegeben
ist oder nicht.

> Ist mir nattürlich egal, wenn ich nicht gerade zum diskutieren aufgelegt
> bin. Allerdings tun mir die Anwohner solcher Einbahnstraßen leid, dass
> die mit der Lärmbelästigung durch solche Idioten leben müssen.

Direkt vor meinem Buerofenster ist gerade eine einseitige Baustelle,
nur ca. 100 Meter lang, in einer Richtung ist "Einfahrt verboten" (mit
"Fahrraeder frei") beschildert. Am Anfang der Strasse, weit vor der
Baustelle, ist Sackgasse ausgeschildert. Von den Autos, die dennoch
in die Strasse einfahren, halten sich im Mittel ca. 30 Prozent nicht
an das "Einfahrt verboten" und versuchen, `gegen die Einbahn' durch
die Baustelle zu fahren. Recht haeufig kommt doch Gegenverkehr, und
dann gibt es immer ein lustiges Gehupe, Vor- und Zurueckfahren,
Draengeln, in die Baustelle rein und wenden, und wieder vor und zurueck.
Alles steht, von beiden Seiten kommen weitere Autos, wenden auf der
recht engen Strasse und blockieren damit die Abfahrenden. Nett zu
sehen, wie doch die Regeleinhaltung so funktioniert.
Im Mittel 30 Prozent bedeutet: Bei viel (und sichtbarem Gegen-)
Verkehr faehrt nur selten jemand gegen die Einbahn. Doch wenn dann
irgendwann einer anfaengt, folgen schnell andere.

Hans CraueI
Message has been deleted

Andreas Randolf

unread,
Oct 15, 2012, 2:43:36 AM10/15/12
to
> "Laszlo Lebrun" <lazlo_...@laszlomail.com> schrieb

> Bier eine Spielstraße, zusätzlich Einbahnstraße, aber keine
> Ausnahme für Fahrradfahrer, die hier aber alles ignorieren

In diesem Fall zu Recht. Die Einbahnstraßenregelung gilt
nur auf Fahrbahnen, und verkehrsberuhigte Bereiche haben
gar keine Einbahnstraße.

Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt) gilt natürlich trotzdem.

Grüße
Andreas

Andreas Randolf

unread,
Oct 15, 2012, 2:42:22 AM10/15/12
to
Am 14.10.2012 13:32, schrieb Andreas Fischer:

> Ich schätze mal, dass
> zwischenzeitlich mindestens 90 Prozent aller Einbahnstraßen in
> Gegenrichtung mit dem Hinweis "Radfahrer frei" versehen sind.

Das hängt von der Gemeinde ab. Für Köln-Innenstadt mag das
zutreffen. In Remscheid sind es ziemlich genau 0%.

> Angehupt wird man als Radfahrer in solchen freigegebenen Straßen
> natürlich trotzdem.

Meine Erfahrung ist anders. Ich werde nicht mal angehupt,
wenn ich falsch durch Einbahnstraßen fahre (die ausreichend
breit sind).

Grüße
Andreas

Andreas Portz

unread,
Oct 15, 2012, 3:15:11 AM10/15/12
to
Andreas Randolf wrote:

> Meine Erfahrung ist anders. Ich werde nicht mal angehupt,
> wenn ich falsch durch Einbahnstraßen fahre (die ausreichend
> breit sind).

Es liegt vermutlich daran, _wie_ man (durch die ES) fährt. Dass man in
(für Radfahrer freigegeben oder nicht) EBen mit entgegenkommenden
Radfahrern rechnen muss und es ständig erlebt, hat wohl schon jeder
Verkehrsteilnehmern mitbekommen. Die hupende Fraktion wird sich als kaum
mehr über die Tatsache, sondern die _Art_ der Durchführung aufregen.


-Andreas

Martin Bienwald

unread,
Oct 15, 2012, 4:02:02 AM10/15/12
to
Thomas Heier <Th...@thomas-heier.de> wrote:

> bei Baustellen werden manchmal Straßen gesperrt, als Einbahnstraße
> deklariert usw. Offensichtlich gelten solche Schilder aber nur für
> Kraftfahrzeuge, denn derart "gesperrte" Straßen sind üblicherweise für
> Fußgänger und Radfahrer immer noch passierbar.

Für wen die Verbote gelten, hängt - wer hätte das gedacht - vom konkreten
Schild ab. Beispielsweise gibt es ein "Verbot für Fahrzeuge aller Art"
(Zeichen 250 - gilt auch für Fahrräder, aber nicht für Fußgänger), ein
"Verbot für Kraftwagen" (251 - gilt für mehrspurige Kfz) und ein "Verbot
für Fußgänger" (259).

"Noch passierbar" ist ansonsten kein Argument für "nicht gesperrt" - es
kann ja Gründe geben, einen passierbaren Weg dennoch zu sperren, z.B.
Behinderung der Bauarbeiten, Gefahren durch Baugruben o.ä., gegenseitige
Behinderung/Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern im Baustellenbereich.

> Ist in irgendwelchen Gesetzten oder Normen diese Eigenheiten defeniert
> oder vorgegeben?

Anlagen 1-4 der StVO listen die Verkehrszeichen und ihre Bedeutungen auf:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/BJNR015650970.html

> Oder muß ich mich als Radfahrer, wissend, das die
> Baustelle doch für Fußgänger/Radfahrer passierbar ist (passierbar
> gemacht wurde!) an die Sperrung halten?

Wenn die Sperrung Radfahrer einschließt, ja.

... Martin

Jaakob Kind

unread,
Oct 15, 2012, 7:23:11 AM10/15/12
to
"Andreas Randolf" <mail....@liegerad-fernweh.de> wrote in message
news:507bb095$0$6555$9b4e...@newsspool4.arcor-online.net...
> In diesem Fall zu Recht. Die Einbahnstraßenregelung gilt
> nur auf Fahrbahnen, und verkehrsberuhigte Bereiche haben
> gar keine Einbahnstraße.

Du wolltest sicher schreiben "haben gar keine Fahrbahn".

Gibt es für diesen Schluss, der hier ab und an gezogen wird, eigentlich eine
amtliche Quelle? Ich habe bisher noch keine gesehen. Da ich in einer
Einbahnstraße im verkehrsberuhigten Bereich wohne, interessiert es mich, ob
das eigentlich zulässig beschildert ist.

Ich habe sogar schon mal vor ein paar Jahren das Onlineformular des
Bundesverkehrsministeriums bemüht:
***
Sehr geehrte Damen und Herren,

da die Straße, in der ich wohne, eine Einbahnstraße ist, die in einem
verkehrsberuhigten Bereich liegt, bewegt mich die folgende Frage:

Kann man durch Zeichen 220 wirksam eine Einbahnstraße in einem
verkehrsberuhigten Bereich anordnen? Der Hintergrund der Frage ist, dass
Zeichen 220 die Fahrtrichtung nur für die Fahrbahn vorschreibt und es
Menschen gibt, die die Meinung vertreten, dass verkehrsberuhigte Bereiche
gar keine Fahrbahn haben (siehe z. B. OLG Köln vom 30.05.1997; Az.: Ss
136/97). Das VG Lüneburg (VG Lüneburg vom 07.06.2007- 2 A 425/06) hat den
Einwand des Klägers ignoriert, als es entschied, dass man Einbahnstraßen in
verkehrsberuhigten Bereichen anordnen kann und sich dabei auf die
Verwaltungsvorschriften zu den Zeichen 325 und 326 berufen, die
Einbahnstraßen erwähnen. Spitzfindige Zeitgenossen argumentieren hier aber,
dass die Einbahnstraße hier vom Verordnungsgeber als alternative und nicht
als ergänzende Maßnahme gemeint sei.

Es wäre schön, wenn Sie mir die Meinung des Ministeriums zu dieser Frage
mitteilen könnten.
***

Diese Anfrage wurde aber leider nicht beantwortet.

Viele Grüße
Jaakob

Ingo Stiller

unread,
Oct 15, 2012, 12:58:14 PM10/15/12
to
On 14 Okt., 13:33, Andreas Fischer <andrefi...@gmx.net> wrote:
> Angehupt wird man als Radfahrer in solchen freigegebenen Straßen
> natürlich trotzdem.

Hier in der Gegend gab es einmal eine Ortsdurchfahrt, die für KFZ eine
Einbahnstraße darstellen sollte. Dies wurde ab nicht mit den Zeichen
220 (Einbahnstraße) bzw. 267 (Verbot der Einfahrt) erreicht, sondern
mit den Zeichen 209&Co (Vorgeschriebene Fahrtrichtung ...), jeweils
mit dem Zusatz 1048 (nur PKW).
Als Fahrradfahrer durfte man den Straßnezug befahren, wie man wollte.
Ich wurde dann auch angehupt und habe angehalten: "Was ist das
Problem?"
PKW:"Sie fahren gegen die Einbanstraße"
Ich: "Wo steht hier was von Einbahnstraße"
PKW: "Dort, äh dort, äh ..."
Ich:"Dann ist ja alles geregelt. Tschüß"

Tja, nicht alles was für PKW gilt, gilt auch für andere
Verkehrsteilnehmer

Gruß Ingo






Andreas Fischer

unread,
Oct 15, 2012, 2:13:10 PM10/15/12
to
Am 14.10.2012 22:32, schrieb Hans CraueI:

>
> Kommt ganz auf die Stadt bzw. den Ort an; das ist oertlich stark
> unterschiedlich.

Bei uns wurde mal ein Radwanderweg beschildert, der durch eine
Einbahnstraße führte, ohne dass diese für Radfahrer freigegeben war.

Also direkt ein Wegweiser der in das "Durchfahrt verboten"- Schild zeigte.

Als die Presse dies mitbekam und sich über die Stadtverwaltung lustig
machte, wurde nicht etwa der Verlauf des Radweges verändert, sondern
einfach das bekannte Zusatzschild "Radfahrer frei" angebracht.

Andreas



Christoph Maercker

unread,
Oct 17, 2012, 6:41:21 AM10/17/12
to
Wolfgang May wrote:
> Nee. Wie kommste drauf? Hat je ein Radfahrer irgendwelche Schilder
> beruecksichtigt?

Wurde je eine Baustelle vorschriftsmäßig beschildert?
--


CU Chr. Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER! Schlaue Füchse fahren Fahrbahn.

Dirk Wagner

unread,
Oct 24, 2012, 6:08:49 AM10/24/12
to
Jaakob Kind <jaako...@gmx.de> wrote:

> Diese Anfrage wurde aber leider nicht beantwortet.

Schade.
Es gibt hier in Ffm in einer ehemals besseren, heute nur noch teureren
Wohngegend eine verkehrsberuhigte Zone, die aus einer Einbahnstra�e
hervorgegangen ist: Die Einbahnstra�enregelung besteht immer noch.

Auch hier warte ich vergebens auf eine Antwort auf meine Anfrage bei der
StVB was das soll.

Ciao

dirk
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