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Überholt worden beim Überholen.

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Hans Ludwig Wiegel

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Mar 10, 2003, 5:09:09 AM3/10/03
to
Hallo,

vor ca. zwei Tagen bin ich beim Überholen, außerhalb
einer geschlssen Ortschaft eines Mokick-Rollers
(max. Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit 50 km/h)
mit ca. 90 km/h mit ausreichenden Seitenabstand zum
Überholten (Ich benutzte fast die Hälfte der freien
Gegenfahrbahn) mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit
selbst überholt worden.

Beim Blick in den Rück- und Außenspiegel, sowie beim
Blick über die linke Schulter vor dem Überholvorgang
waren keinerlei Fahrzeuge zu erkennen.

Was wäre die Schuldfrage zu beurteilen, hätte mich
der mit überhöhter Geschwindigkeit fahrende Auto-
fahrer mein Fahrezug an der Seite "gestreift"?

Für etwaige Antworten vielen Dank in Voraus.

Gruß

Hans Ludwig

Christoph Baeck

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Mar 10, 2003, 11:27:58 AM3/10/03
to
"Hans Ludwig Wiegel" <hl.w...@arcor.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3E6C6445...@arcor.de...

Hallo Hans Ludwig!

Unstrittig ist wohl, dass der, der Dich überholt hat, ja zwangsläufig *doch*
von hinten gekommen ist und Du ihn - aus welchem Grund auch immer (toter
Winkel?) - nicht gesehen hast.

Und hier ergeben sich nun 2 Fälle:

- Er war schon neben Dir, Du hast ihn nicht gesehen und auch das Auto
rausgezogen (also während seines Überholvorganges!) -> Du trägst die
Haftung.

- Er war hinter Dir, Du hast überholt (ihn aber nicht gesehen) und er hat
Dich überholt - in dem Falle wäre wohl er der Schuldige.

Mit §§ kann ich Dir aber nicht dienen, da aus .at

Christoph


Florian Scheck

unread,
Mar 11, 2003, 2:12:16 PM3/11/03
to
Hans Ludwig Wiegel <hl.w...@arcor.de> schrieb:

>Beim Blick in den Rück- und Außenspiegel, sowie beim
>Blick über die linke Schulter vor dem Überholvorgang
>waren keinerlei Fahrzeuge zu erkennen.

Dann hast du nicht richtig geschaut. Aus dem Nichts ist
das Auto sicher nicht gekommen.

>Was wäre die Schuldfrage zu beurteilen, hätte mich
>der mit überhöhter Geschwindigkeit fahrende Auto-
>fahrer mein Fahrezug an der Seite "gestreift"?

Wenn ein Auto dich überholt und du dennoch ausscherst,
weil du das Auto nicht gesehen hast, bist du schuld.
Es ist deine Pflicht dich zu vergewissern dass die
Fahrbahn frei ist wenn du überholen willst. Es gibt
zudem nicht umsonst Blinker die man RECHTZEITIG und
nicht ein paar hundertstel Sekunden vorher betätigt.
Und den toten Winkel sollte auch jeder kennen.
Damit kann man ihm Notfall immer noch in hinter einem
warnen. Die Tatsache dass jemand dich dabei mit
überhöhter Geschwindigkeit überholt, entbindet dich
nicht von der Schuld. Für die überhöhte Geschwindigkeit
kriegt der andere dann aber natürlich auch seinen Teil
ab.

Volker Neurath

unread,
Mar 12, 2003, 11:38:44 AM3/12/03
to
Florian Scheck wrote:

>Hans Ludwig Wiegel <hl.w...@arcor.de> schrieb:
>
>>Beim Blick in den Rück- und Außenspiegel, sowie beim
>>Blick über die linke Schulter vor dem Überholvorgang
>>waren keinerlei Fahrzeuge zu erkennen.
>
>Dann hast du nicht richtig geschaut. Aus dem Nichts ist
>das Auto sicher nicht gekommen.

Oder der zweite hat illegal ueberholt. Ist mir auch schon passiert.

>Wenn ein Auto dich überholt und du dennoch ausscherst,
>weil du das Auto nicht gesehen hast, bist du schuld.

Und wenn der andere ihn _bewusst_ überholt, obwohl er gerade überholt?

Auch wenn's offenbar nicht in deine VWelt paast: sowas gibt es,
habbich schon mehrfach beobachtet und ist mir bisher zweimal selber
passiert.

[Restliches zeigefinger-Gelalle gesnippt, weils einfach nur nervt]

Volker
--
"Andere spielen Prügelpause oder Counterstrike, wir lesen dsv"

Andreas Cammin in dsv (de.soc.verkehr)

Michael Mantz

unread,
Mar 13, 2003, 6:24:00 AM3/13/03
to
"Florian Scheck" <use...@aral-online.de> wrote in message
news:b4lceg$il$00$1...@news.t-online.com...

> Hans Ludwig Wiegel <hl.w...@arcor.de> schrieb:
>
> Dann hast du nicht richtig geschaut. Aus dem Nichts ist
> das Auto sicher nicht gekommen.
>

Tach :o)

Es liegt bestimmt schon 10 Jahre zurrück, da bin ich mit einem Bekannten
nach Trier gefahren, er Fuhr damals einen Kadett GSI, weit und Breit kein
Auto auf der Autobahn, da dachte er sich, jetzt will ich es wissen, wie
schnell ist mein Auto *g* Bei Tempo 214 (Digital Tacho) glaube ich, war ein
Auto vorne dran und mein Bekannter setzte zur Überholung an, er Blickte in
der Rückspiegel, alles frei, setzte den Blinker und Überholte das Auto und
blieb etwas länger auf der Überholspur, als er in den Rückspiegel schaute,
sah dieser auf einmal direkt hinter sich einen schwarzen Flitzer, der war
wie aus dem Nichts aufgetaucht, mein Bekannter fuhr dann auf die rechte Spur
und nach ein Paar Sekunden war der Schwarze Flitzer schon vorbei gefahren,
wir konnten grade noch erkenne das es sich um ein Ferrari handelt und das
alles bei einem Tempo von über 200 KM/h, na ja mein Bekannter war schon
etwas Verdutzt, aber was ich sagen möchte, da kann man doch so sicher sein
das man beim Überholen auf fast alles geachtet hat, sowas kann Vorkommen
:o)))))

Gruß

Michael


Volker Neurath

unread,
Mar 13, 2003, 4:01:01 PM3/13/03
to
Bernd Sluka wrote:

>>>Wenn ein Auto dich überholt und du dennoch ausscherst,
>>>weil du das Auto nicht gesehen hast, bist du schuld.
>>
>> Und wenn der andere ihn _bewusst_ überholt, obwohl er gerade überholt?
>

>Was soll daran verboten sein?

Moment: du willst mir jetzt ernsthaft erzaehlen, dass, wenn ich
jemanden überhole, mich jemand anders waehrend meines
Ueberholvorganges überholen darf?!

(Ich setze mal eine einfache Landstrasse, eine Fahrspur pro Richtung,
voraus)

Sorry, aber das, Bernd, halte ich denn doch fuer eine arg eigenwillige
Auffassung.

Florian Scheck

unread,
Mar 13, 2003, 6:23:47 PM3/13/03
to
Volker Neurath <nean...@gmx.de> schrieb:

>Moment: du willst mir jetzt ernsthaft erzaehlen, dass, wenn ich
>jemanden überhole, mich jemand anders waehrend meines
>Ueberholvorganges überholen darf?!

Warum sollte es verboten sein?
Die Frage ob es auch gefahrlos möglich ist, ist eine andere...

Volker Neurath

unread,
Mar 14, 2003, 4:38:47 PM3/14/03
to
Florian Scheck wrote:

Meiner meinung nach Stellt das Überholen eines Überholenden Fahrzeuges
eine Gefaehrdung dar .. naemlich seitens dessen, der den überholenden
Überholt, der gefaehrdet, naemlich die beiden anderen.

Volker Neurath

unread,
Mar 15, 2003, 5:16:52 PM3/15/03
to
Bernd Sluka wrote:

>Und Du verbietest also das Überholen auf Autobahnen mit drei
>Fahrstreifen je Fahrtrichtung? :-}

Bernd, lies dooch nochmal men Posting, ja?

Genau das schrieb ich naemlich eben _nicht_, ich bezog mich
ausdruecklich auf eine (Land)strasse mit je einer Fahrspur pro
Richtung.

>Schau Dir doch einfach einen Kommentar zu § 5 StVO an. Stichwort
>"Zweitüberholen". Es ist nicht grundsätzlich verboten, außer auf
>Fahrbahnen mit zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung,
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

nicht 1 FS pro Richtung? Bei zweien sollte eigentlich genug Platz
vorhnden sein, bei _einem_ wird's allerdings schon mal eng.

>steht aber unter dem Vorbehalt einer klaren Verkehrslage und ausreichender Fahrbahnbreite.

Und warum sagst du das (gesamten obigen Absatz) nicht gleich?

Alexander Doetsch

unread,
Mar 16, 2003, 8:13:31 AM3/16/03
to
Volker Neurath wrote:
> Bernd Sluka wrote:
>
>
>>>>Wenn ein Auto dich überholt und du dennoch ausscherst,
>>>>weil du das Auto nicht gesehen hast, bist du schuld.
>>>
>>>Und wenn der andere ihn _bewusst_ überholt, obwohl er gerade überholt?
>>
>>Was soll daran verboten sein?
>
>
> Moment: du willst mir jetzt ernsthaft erzaehlen, dass, wenn ich
> jemanden überhole, mich jemand anders waehrend meines
> Ueberholvorganges überholen darf?!
>

Warum denn nicht? Wenn Platz ist und sonst keine Vorschrift verletzt
wird, sollte nichts dagegen sprechen.


> (Ich setze mal eine einfache Landstrasse, eine Fahrspur pro Richtung,
> voraus)
>

Da koennte die Platzfrage entscheidend werden.

Alexander


Alexander Doetsch

unread,
Mar 16, 2003, 8:14:11 AM3/16/03
to
Volker Neurath wrote:


> Meiner meinung nach Stellt das Überholen eines Überholenden Fahrzeuges
> eine Gefaehrdung dar .. naemlich seitens dessen, der den überholenden
> Überholt, der gefaehrdet, naemlich die beiden anderen.
>

?

Alexander

Alexander Doetsch

unread,
Mar 16, 2003, 8:16:51 AM3/16/03
to
Ottmar Ohlemacher wrote:

> Die Geschichte mag vielleicht so stimmen. Allerdings scheint dein
> Bekannter die Rotverschiebung nicht mit berücksichtigt zu haben, sonst
> wäre ihm aufgegangen, dass es sich möglicherweise doch um einem roten
> Ferrari handelte.
>

Es gibt nicht nur rote Ferrari.

Alexander

Volker Neurath

unread,
Mar 16, 2003, 12:33:54 PM3/16/03
to
Bernd Sluka wrote:

>Am Sat, 15 Mar 2003 23:16:52 +0100 schrieb Volker Neurath:
>> Bernd Sluka wrote:
>>
>>>Und Du verbietest also das Überholen auf Autobahnen mit drei
>>>Fahrstreifen je Fahrtrichtung? :-}
>>
>> Bernd, lies dooch nochmal men Posting, ja?
>

>Zitiere Du erst mal meines richtig.

Das habe ich.

Volker Neurath

unread,
Mar 17, 2003, 2:20:45 PM3/17/03
to
Alexander Doetsch wrote:

Etwas deutlicher: Landstrasse mit je 1 FS pro richtung.
Fahrzeug B kann und will schneller als A, also ueberholt B den A.

Und just in dem Moment, in dem B und A auf gleicher Hoehe sind, werden
_beide_ von C überholt, also waehrend des Überholvorganges von B.

Meiner Meinung nach ist das auf einer Landstrasse wie in meiner
Vorraussetzung verkehrsgefaehrdendes Verhalten seitens C.

Volker Neurath

unread,
Mar 18, 2003, 12:32:26 PM3/18/03
to
Bernd Sluka wrote:

>Was ist eine "Landstrasse"?
>Wie breit ist deren Fahrbahn?

Darueber darfst du selber nachdenken, du Kleinkraemer! *grmpf*

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