kann man Verkehrsschilder (Geschwindigkeitsbegrenzung, Wildwechsel)
beantragen, wenn ja, wo?
Die Sache ist die:
Wir wohnen an einer Straße (1,5 km vom Orteingangsschild), wo keine
Begrenzung ist.
Ca. 300 m rechts von unserem Haus entfernt beginnt 80 km/h bzw. in die
andere Richtung hört 60 km/h auf. Sprich, alle rasen wie die Bekloppten bei
uns vorbei. Einige mit mind. 150 Sachen. Keine Ahnung, warum, denn ca. 200 m
links von uns ist die Kreuzung zur Bundesstrasse. Am Haus bzw. Grundstück
selbst ist kein Fußweg, d. h. wir müssen auf die andere Straßenseite.
Auch ist bei uns reger Wildwechsel, ein angefahrenen toten Rehbock habe ich
letztes Jahr auf der gegenüberliegenden Seite gefunden. Es ist ziemlich
bekannt, daß sich grade hier Rehe sehr oft rumtreiben.
Gibt es da eine Möglichkeit, daß bei uns Schilder aufgestellt werden können?
Danke im Voraus
lg
Claudia
> kann man Verkehrsschilder (Geschwindigkeitsbegrenzung, Wildwechsel)
> beantragen, wenn ja, wo?
Verkehrszeichen kann man bei der zuständigen Verkehrsbehörde
- Landratsamt
- Stadtveraltung
- etc.
beantragen.
> Die Sache ist die:
> Wir wohnen an einer Straße (1,5 km vom Orteingangsschild), wo keine
> Begrenzung ist.
> Ca. 300 m rechts von unserem Haus entfernt beginnt 80 km/h bzw. in die
> andere Richtung hört 60 km/h auf. Sprich, alle rasen wie die Bekloppten
bei
> uns vorbei. Einige mit mind. 150 Sachen. Keine Ahnung, warum, denn ca. 200
m
> links von uns ist die Kreuzung zur Bundesstrasse. Am Haus bzw. Grundstück
> selbst ist kein Fußweg, d. h. wir müssen auf die andere Straßenseite.
>
> Auch ist bei uns reger Wildwechsel, ein angefahrenen toten Rehbock habe
ich
> letztes Jahr auf der gegenüberliegenden Seite gefunden. Es ist ziemlich
> bekannt, daß sich grade hier Rehe sehr oft rumtreiben.
>
> Gibt es da eine Möglichkeit, daß bei uns Schilder aufgestellt werden
können?
Geschwindigkeitsbeschränkungen haben eigentlich kaum Chancen auf Erfolg.
Hier muß eine besondere Gefährdung vorliegen oder die Unfallquote hoch sein.
Bei Wildwechsel sieht das ganze etwas besser aus. Wenn die angrenzenden
Jagdreviere gut bestückt sind, könnte es klappen.
Glaubst Du wirklich, daß die "Bekloppten" eine Geschwindigkeitsbeschränkung
auf 60 km/h aufhält, weiterhin mit 150 zu fahren?
cu Peter
Dann werd ich mal zum Amt in unserem Dorf gehen.
> Hier muß eine besondere Gefährdung vorliegen oder die Unfallquote hoch
sein.
> Bei Wildwechsel sieht das ganze etwas besser aus. Wenn die angrenzenden
> Jagdreviere gut bestückt sind, könnte es klappen.
In wie fern eine besondere Gefährdung?
Meine Kinder müssen über die Straße, wenn sie zu Schule bzw. KiGa sollen
(ich schätze mal, das wird nicht langen).
Wie das mit den Jagtrevieren hier aussieht, weiß ich nicht. Rundherum zum
größten Teil Felder, ein Angelteich mit Naherholungsgebiet.
> Glaubst Du wirklich, daß die "Bekloppten" eine
Geschwindigkeitsbeschränkung
> auf 60 km/h aufhält, weiterhin mit 150 zu fahren?
Nicht wirklich. Aber ein versuch wäre es doch. Jetzt wurden 60 Km/h Schilder
aufgestellt, weil die angrenzende Bundesstrasse neuen Belag bekommt.
Sie fahren deutlich langsamer.
> cu Peter
lg
Claudia
Das mit der "besonderen" Gefährdung ist Ermessensachse des
Entscheidungsträgers.
Ich habe bei mir einen Fall, dort führt die Bundesstrasse (B303) direkt
durch einen größeren Bauernhof hindurch. Der Hof liegt außerhalb einer
geschl. Ortschaft. Der Landwirt muß von der Scheune zum Vieh die
Bundesstrasse überqueren. Es gibt keine Gehwege. Die Bundesstrasse verläuft
innerhalb des Anwesens in einer starken Kurve. Die Straßenführung ist schon
seit den 20er Jahren so.
Erst nach dem 7 Unfall in der letzten 4 Jahren wurde die Geschwindigkeit auf
60 km/h beschränkt.
2x ist ein Fahrzeug auf den haltenden Schulbusse aufgefahren.
2x hat es die kreuzende Landmaschine des Bauer erwischt.
3x ist ein Fahrzeug ohne Fremdeinwirkung durch den Gartenzaun gebrochen.
Hier hat die Straßenverkehrsbehörde eine besondere Gefährdung erkannt. Aber
nur aufgrund der schlechten Einsicht in der Kurve und dem Abstand von der BS
zum Anwesen.
> > Glaubst Du wirklich, daß die "Bekloppten" eine
> Geschwindigkeitsbeschränkung
> > auf 60 km/h aufhält, weiterhin mit 150 zu fahren?
>
> Nicht wirklich. Aber ein versuch wäre es doch. Jetzt wurden 60 Km/h
Schilder
> aufgestellt, weil die angrenzende Bundesstrasse neuen Belag bekommt.
> Sie fahren deutlich langsamer.
Wegen des Schildes oder wegen der Baustelle? ;-)
Bei o.a. Fall wurde zunächst Testweise auf 80 limitiert. Ein spätere Messung
hat Fahrgeschwindigkeit bis 140 km/h festgehalten.
Seit auf 60 km/h beschränkt ist liegt der Geschwindigkeitsrekord bei einer
Messung bei 125 km/h. (kein Kommentar)
Peter
In einem Land, in dem der weltgrößte Raser (Schumi) Sportler des Jahres
wurde, gibt es grundsätzlich keine Gefährdung durch schnell fahrende Autos.
Das ändert sich örtlich erst dann, wenn Deine Kinder mind. zwei Mal
überfahren wurden.
Gruß, Wolfgang
> Glaubst Du wirklich, daß die "Bekloppten" eine
> Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h aufhält, weiterhin mit 150 zu
> fahren?
Alleine nicht, garniert mit einem Starenkasten wohl schon. Die sind
allerdings der Stadt meist in der Aufstellung zu teuer.
Außerdem hätten wir danach den Ärger, dass die Hälfte der Bekloppten
hier aufschlägt mit "Ich wurde geblitzt und will nicht
zahlen"-Postings. ;-)
Super, und die (unser Amt) haben immer so tolle Ansichten. Ich erinner mich
nur zu gern daran, als ich meine Hunde als Wachhunde anmelden wollte
(kicher).
> Hier hat die Straßenverkehrsbehörde eine besondere Gefährdung erkannt.
Aber
> nur aufgrund der schlechten Einsicht in der Kurve und dem Abstand von der
BS
> zum Anwesen.
Die BS verläuft ja nicht bei uns direkt vorbei. Es ist "nur" die
Zufahrtstrasse (?). 300 meter weiter fängt der Vorort an. Dort gibt es auch
eine Geschwindigkeitsbegrenzung (sogar Straßenlaternen!).
> > Sie fahren deutlich langsamer.
>
> Wegen des Schildes oder wegen der Baustelle? ;-)
Wegen des Schildes. Die Baustelle ist ja (ab heute) irgendwo auf der BS.
> Bei o.a. Fall wurde zunächst Testweise auf 80 limitiert. Ein spätere
Messung
> hat Fahrgeschwindigkeit bis 140 km/h festgehalten.
> Seit auf 60 km/h beschränkt ist liegt der Geschwindigkeitsrekord bei einer
> Messung bei 125 km/h. (kein Kommentar)
dito
> Peter
lg
Claudia
> Gibt es da eine Möglichkeit, daß bei uns Schilder aufgestellt werden können?
Garantieren kann man das nicht, aber ein Versuch ist es wert. Ich glaube, das
zuständige Landratsamt ist dafür zuständig. Einfach mal anrufen, und
durchfragen.
Mache einen Termin mit der zuständigen Abteilung, bitte um Klärung
(Ortstermin?). Ist es möglich, andere Interessenten zu mobilisieren
(Nachbarn?), die von der Forderung profitieren (auch ein Bauer, der nur schwer
von seinem Feld in die Strasse einbiegen kann ist ein Betroffener).
Oder:
Wenn die dir beim Amt nicht entgegen kommen:
Gehe zu einer Fraktion deines Wahlkreises (Habt ihr eine Bürgerpartei?), von
der du glaubst, dass sie deine Interessen diesbezüglich stützen könnte. Die
Parteien oder Wählergemeinschaften haben Sprechzeiten oder Sitzungen /
Runden, in denen auch die Bürger geladen sind.
Lege dir für beide Varianten gute Argumente zurecht:
- Kinder in Gefahr?
- Unfallrisiko durch Kurven oder schwer einsehbare Örtlichkeit (Steigung)
gegeben?
- Lärmschutz?
-Wenigstens eine Zeitregelung möglich (Tempolimit von 7-17 Uhr)?
- Bushaltestelle vorhanden?
Erfrage, ob es eine Bürgersprechstunde gibt, oder wie man sich sonst dort
einen Termin (Sprechzeiten) geben lassen kann.
Bringe dein (oder das Interesse der Nachbarschaftsinitiative) vor, liefere
Bilder, Zeichnungen, eigene Messungen / Beobachtungen vor (schriftlich
nachweisbare Aufzeichnungen eines Beispieltages). Zur Messung: bringe bei der
zuständigen Polizeidienststelle deines Landkreises das Problem vor. Erkläre,
dass du Geschwindigkeitsübertretungen vermutest (nenne den Zeitraum, in dem
dieses überwiegend beobachtet wird). Du hast Chancen, dass in den folgenden
Wochen eine mobile Verkehrsüberwachung (sprich: Blitzer) aufgebaut wird.
Erfrage, ob es möglich ist, eine statistische Auswertung von dieser Kontrolle
zu erhalten (vorher schon anfragen, dann hast du ein Papier, in dem aufgeführt
ist: Anzahl der gemessenen Fahrzeuge / Anzahl der Fahrzeuge mit überhöhter
Geschwindigkeit / durchschnittliche Geschwindigkeit aller Fahrzeuge /
Durchschnitt der Fahrzeuge mit erhöhter Geschwindigkeit).
Mit diesem amtlichen Ergebnis eines Beispielzeitraumes kannst du eine
ordentliche Argumentation vorlegen und belegen, dass xx % der Fahrzeuge die
Geschwindigkeit um yy Km/h überschreiten.
Ziel deiner Bemühungen können sein:
- Aufstellung einer festen Geschwindigkeitskontrolle
- wiederkehrende mobile Geschwindigkeitskontrollen erwirken
- Aufstellung weiterer Schilder: von dir erwähnt: Wildwechsel -142-, aber mehr
Schutz würde ich dem Menschen geben wollen -133-, also eines der Zeichen 140,
142, 133
- Errichtung eines befestigten Fußweges, der ausreichend von der Fahrbahn
entfernt angeordnet wird.
Eine weitere Herabsenkung der Geschwindigkeit sehe ich als unsinnig, da die
bereits angeordnete Geschwindigkeit nicht eingehalten wird. Ich habe aus
deinen Zeilen gelesen, dass die Geschwindigkeit ausreichend wäre, wenn sie
eingehalten würde. Daher ist fraglich, ob durch Aufstellung weiterer Schilder
eine Änderung der tatsächlichen Geschwindigkeit bewirken würden.
Die Bemühungen sollten daher eher in Richtung Kontrollen zielen. Eine bauliche
Änderung die zur Einhaltung der Geschwindigkeit zwingt (Bodenwelle,
Slalomfahrt, Zebrastreifen ...) würde wohl von keinem Landratsamt auf Land-
und Bundesstrassen genehmigt werden.
Die Zeichen werden hier erklärt:
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat40bildsuch.htm
--
Historische Dokumente aus der Berliner Verkehrsgeschichte hier:
http://www.berliner-verkehrsseiten.de/Download
> Nicht wirklich. Der beobachtbare Effekt einer amtlichen Kontrolle ist,
> daß die gefahrene Geschwindigkeit im Mittel um ca. 15 km/ sinkt. Das
> Ergebnis solcher Kontrollen ist daher zumeist "Ist doch nicht so
> schlimm!" und es wird nichts weiter unternommen.
ich verstehe deinen Einwand, ich kann ihn nachvollziehen.
Jedoch sind Aufzeichnungen mit Schätzungen unglaubwürdiger. Ein Gutachten
durch einen Sachverständigen kaum bezahlbar.
Natürlich muss man abwägen, ob das Ergebis dieser Aktion dann auch das Ziel
unterstützt und es dann weglassen, wenn die Zahlen nicht umwerfen ... ;-)
--
Festhalten Bitte!
http://www.berliner-verkehrsseiten.de/pic/FF_53.jpg
> Bei o.a. Fall wurde zunächst Testweise auf 80 limitiert. Ein spätere
> Messung
> hat Fahrgeschwindigkeit bis 140 km/h festgehalten.
> Seit auf 60 km/h beschränkt ist liegt der Geschwindigkeitsrekord bei
> einer
> Messung bei 125 km/h. (kein Kommentar)
>
Nach Adam Riesling bräuchte man ja nur noch das Schild "verkehrsberuhigte
Zone" bzw. "SPielstraße" aufstellen, und schon währen Geschwindigkeiten
bei ca. 70km/h erreicht
to"heute etwas ironisch aufgelegt"pas
"Bernd Sluka" <be...@kmz.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bkscih$cqk$7...@peter.sluka.de...
> Am Tue, 23 Sep 2003 23:09:17 +0200 schrieb Claudia Brodersen:
> > kann man Verkehrsschilder (Geschwindigkeitsbegrenzung, Wildwechsel)
> > beantragen, wenn ja, wo?
>
> Bei der zuständigen Starßenverkehrsbehörde. Wer zuständig ist, hängt von
> verschiedenen Faktoren ab: Wr die Baulast der Straße trägt, ob sie
> innerorts oder außerorts liegt, in welchem Bundesland. Am einfahcsten
> ist es, wenn Du die Zuständigkeit bei der Gemeinde erfragst.
Habe mich heut mal auf den Weg in unser Amt gemacht und mich zum Bauamt
durchgefragt. Dort habe ich alles haarklein erklärt und gezeigt.
Der Herr konnte gar nicht verstehen, warum bei uns kein Schild steht. Er gab
mir die Adresse von der zuständigen Behörde vom Kreis, da es ja eine
Kreisstrasse ist und unser Amt nichts mehr damit zu tun hat.
Ich habe also ein Schreiben aufgesetzt mit Plan und es ans Amt gegeben, die
leiten es dann weiter. Notfalls telefonieren sie mit denen. Er hat sogar
vorgeschlagen, mal Messungen vorzunehmen.
Ich bin jetzt mal gespannt, wie das endet. Auch mit dem Schild wg.
Wildwechsel.
Danke für eure Hilfe.
lg
Claudia