Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Verstoß gegen "Durchfahrt verboten"

26 views
Skip to first unread message

Andreas Barth

unread,
Sep 28, 2021, 4:12:59 PM9/28/21
to
Hallo zusammen,

an einer Straße hier ist - aus Gründen der Verkehrssicherheit - ein
Durchfahrt verboten-Zeichen angeordnet (mit Ausnahmen u.a. für
Landwirte und Öffentlichen Nahverkehr). Die Ordnungsbehörde stellt
(zu) häufige Verstöße fest und möchte daher die Durchfahrt physisch
unterbinden (was für Landwirte und Nahverkehr natürlich weniger gut
ist).

Wenn ich das richtig verstehe, ist ein Verstoß gegen das bestehende
Verkehrszeichen 250 quasi konsequenzenlos bei einer Regel-OWi-Höhe von
20 Euro, die absehbar nichtmal die Verwaltungskosten deckt.

Frage: was könnte man tun, um hier die Regeltreue zu erhöhen? Wäre
eine Dauer-Rote Ampel möglich (und: sind dort Zusatzschilder wie
"Landwirte frei" erlaubt), und würde dies dann bei Verstößen zu 200
Euro plus 2 Punkten führen? Oder gibt es andere Ideen, was sinnvoll
wäre?



Viele Grüße,
Andi

Andreas Portz

unread,
Sep 29, 2021, 1:08:22 AM9/29/21
to
On 28.09.2021 22:12, Andreas Barth wrote:

> an einer Straße hier ist - aus Gründen der Verkehrssicherheit - ein
> Durchfahrt verboten-Zeichen angeordnet (mit Ausnahmen u.a. für
> Landwirte und Öffentlichen Nahverkehr).

Gibt es hier ebenso, frei für Öffis, Taxen und Radfahrer.
Wird täglich von mindestens einigen hundert anderen zivilen PKW befahren.
Polizei und Stadt wissen davon, unternehmen aber nichts.


> Frage: was könnte man tun, um hier die Regeltreue zu erhöhen?

Über einen längeren Zeitraum immer mal wieder kontrollieren und wer dann
dort mehrmals (solche Strecken fahren wohl nur 'insider', die den
Abkürzungseffekt kennen und schätzen) verwarnt wurde (plus bei dieser
Art Kontrolle - Stichwort 'Verbandskasten & Co.' - jedes Mal viel Zeit
verlor), hinsichtlich seiner 'charakterlichen Eignung zur Führung eines
KFZs' (gerichtlich / amtsärztlich) untersuchen lassen.
Könnte Wirkung zeigen. Nicht (nur) bei dem behandelten Abkürzer, sondern
bei den Verkehrsteilnehmern, die das dann anschließend irgendwo
aufschnappen.


-Andreas

Frank Hucklenbroich

unread,
Sep 29, 2021, 3:58:43 AM9/29/21
to
Am Wed, 29 Sep 2021 07:08:22 +0200 schrieb Andreas Portz:

> On 28.09.2021 22:12, Andreas Barth wrote:

>> Frage: was könnte man tun, um hier die Regeltreue zu erhöhen?
>
> Über einen längeren Zeitraum immer mal wieder kontrollieren und wer dann
> dort mehrmals (solche Strecken fahren wohl nur 'insider', die den
> Abkürzungseffekt kennen und schätzen) verwarnt wurde (plus bei dieser
> Art Kontrolle - Stichwort 'Verbandskasten & Co.' - jedes Mal viel Zeit
> verlor),

Die Zeit verlieren dann aber auch die Kontrolleure, sprich, die Polizei.
Und wenn Verbandskasten & CO. in Ordnung sind, springen erstmal trotzdem
nur 20 EUR dabei rum.

> hinsichtlich seiner 'charakterlichen Eignung zur Führung eines
> KFZs' (gerichtlich / amtsärztlich) untersuchen lassen.

Dazu müssten die Daten zentral gesammelt und ausgewertet werden. Macht das
jemand? Vermutlich nicht bei einem Verstoß, der nicht punktebewehrt ist. So
lange der jedesmal brav seine 20 EUR zahlt, wird das also eher nicht
passieren.

> Könnte Wirkung zeigen. Nicht (nur) bei dem behandelten Abkürzer, sondern
> bei den Verkehrsteilnehmern, die das dann anschließend irgendwo
> aufschnappen.

Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Im Gegensatz zu Rasern
oder Rotlichtsündern liegt hier ja keine direkte Gefährdung von Dritten
vor, sprich, es ist von der Sicherheit her völlig egal, ob da ein Taxi, ein
Landwirt oder ein unbefugter Dritter entlangfährt.
Aus dem Grund dürften die Behörden da auch wenig Interesse an einer
Verfolgung solcher Ordnungswidrigkeiten zeigen.

Grüße,

Frank

Stefan Reuther

unread,
Sep 29, 2021, 12:09:20 PM9/29/21
to
Am 28.09.2021 um 22:12 schrieb Andreas Barth:
> an einer Straße hier ist - aus Gründen der Verkehrssicherheit - ein
> Durchfahrt verboten-Zeichen angeordnet (mit Ausnahmen u.a. für
> Landwirte und Öffentlichen Nahverkehr). Die Ordnungsbehörde stellt
> (zu) häufige Verstöße fest und möchte daher die Durchfahrt physisch
> unterbinden (was für Landwirte und Nahverkehr natürlich weniger gut
> ist).

Dafür gibt's ja sowas wie Busschleusen (Loch im Boden, breit genug, dass
ein Bus oder ein Trecker drüberkommt, aber zu breit für einen Pkw).

> Frage: was könnte man tun, um hier die Regeltreue zu erhöhen? Wäre
> eine Dauer-Rote Ampel möglich (und: sind dort Zusatzschilder wie
> "Landwirte frei" erlaubt), und würde dies dann bei Verstößen zu 200
> Euro plus 2 Punkten führen? Oder gibt es andere Ideen, was sinnvoll
> wäre?

Ich behaupte mal, außer kontrollieren (oder eben physischen Barrieren)
hilft da nix.

Bei der dauerhaft roten Ampel wird der Kraftfahrer argumentieren können,
dass er annehmen konnte, dass sie defekt sei und somit vorsichtig
passiert werden darf (schließlich fährt er ja immer vorsichtig! 56 km/h
ist schließlich vorsichtig, wo der Wagen doch 225 Spitze schafft!!!!1).


Stefan

Hans CraueI

unread,
Sep 30, 2021, 5:16:26 AM9/30/21
to
Martin Gerdes schrieb

> Man könnte die Verwarnungsgelder erhöhen. Ich könnte mir vorstellen, daß
> das passiert, sobald das Verkehrsministerium nicht mehr in CSU-Hand ist.
> Schon im letzten Jahr haben Bundestag und Bundesrat ja eine Erhöhung der
> Verwarnungsgelder beschlossen.
>
> Es ist ja nicht nur der Verstoß gegen das Verkehrszeichen 250 so billig,
> daß sich das Verfolgen des Verstoßes wirtschaftlich nicht darstellen
> läßt, sondern das gleiche gilt ja auch bei Verstößen gegen Parkverbote.
> Dem Vernehmen nach werden Radar"fallen" stets mindestens 10 km über
> Limit eingestellt, weil die Sanktion kleiner Tempoüberschreitungen nicht
> wirtschaftlich darstellbar ist.

Die aktualisierte Fassung steht am 8. Oktober auf der Tagesordnung des
Bundesrats.

Hans

Andreas Barth

unread,
Sep 30, 2021, 1:49:34 PM9/30/21
to
Andreas Portz wrote:
> On 28.09.2021 22:12, Andreas Barth wrote:

>> Frage: was könnte man tun, um hier die Regeltreue zu erhöhen?

> Über einen längeren Zeitraum immer mal wieder kontrollieren und wer dann

Kontrolle im fließenden Verkehr steht (zumindest in Bayern) nicht der
Stra0enverkehrs-/-ordnungsbehörde/-baulastträger zu, sondern
ausschließlich der Polizei.

Ich such aber bevorzugt Maßnahmen, die die kreisefreie Stadt selbst
machen darf.

Ich habe gewisse Zweifel, dass die Führerscheinstelle hier tätig
werden darf allein aus der Beobachtung von Autokennzeichen und ohne
dass Ordnungswidrigkeiten von der zuständigen Stelle ausgesprochen
wurden. Wenn das wer anders sieht, gerne sagen :)



Viele Grüße,
Andi

Andreas Barth

unread,
Sep 30, 2021, 1:53:02 PM9/30/21
to
Frank Hucklenbroich wrote:
> Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Im Gegensatz zu Rasern
> oder Rotlichtsündern liegt hier ja keine direkte Gefährdung von Dritten
> vor, sprich, es ist von der Sicherheit her völlig egal, ob da ein Taxi, ein
> Landwirt oder ein unbefugter Dritter entlangfährt.

Das täuscht. Grundsätzlich würde ich sowieso davon ausgehen, dass ein
Verbot nur angeordnet wird, wenn es dafür Gründe gibt (wie z.B.
Verkehrssicherheit, Flüssigkeit des Verkehrs o.ä.).

Im konkreten liegt dort zudem ein Schulweg, jedoch ohne Gehsteige oder
Radwege. Daher ist die Erhöhung der Anzahl der Fahrten (und
Begegnungen auf dem Abschnitt) durchaus eine sehr konkrete Gefährdung
der Verkehrssicherheit.


> Aus dem Grund dürften die Behörden da auch wenig Interesse an einer
> Verfolgung solcher Ordnungswidrigkeiten zeigen.

Im konkreten überlegt die zuständige Straßenverkehrsbehörde, mittels
Kieshaufen die Durchfahrt für alle zu unterbinden. Hat halt nur
negative Effekte auf die sinnvollerweise erlaubten Nutzer.


Viele Grüße,
Andi

Andreas Barth

unread,
Sep 30, 2021, 1:54:33 PM9/30/21
to
Stefan Reuther wrote:

> Am 28.09.2021 um 22:12 schrieb Andreas Barth:
>> an einer Straße hier ist - aus Gründen der Verkehrssicherheit - ein
>> Durchfahrt verboten-Zeichen angeordnet (mit Ausnahmen u.a. für
>> Landwirte und Öffentlichen Nahverkehr). Die Ordnungsbehörde stellt
>> (zu) häufige Verstöße fest und möchte daher die Durchfahrt physisch
>> unterbinden (was für Landwirte und Nahverkehr natürlich weniger gut
>> ist).
>
> Dafür gibt's ja sowas wie Busschleusen (Loch im Boden, breit genug, dass
> ein Bus oder ein Trecker drüberkommt, aber zu breit für einen Pkw).

Danke, werd mal damit ins Rennen gehen.

> Bei der dauerhaft roten Ampel wird der Kraftfahrer argumentieren können,
> dass er annehmen konnte, dass sie defekt sei und somit vorsichtig
> passiert werden darf (schließlich fährt er ja immer vorsichtig! 56 km/h
> ist schließlich vorsichtig, wo der Wagen doch 225 Spitze schafft!!!!1).

Ja, das fürchte ich auch. Vielleicht 5km/h (in Ergäzung zum
Durchfahrtsverbot) mit Ausnahmen und dann dauerhafter
Geschwindigkeitsmessung, das ist teurer, würde zu Punkten führen und
gilt als eher unangenehm.


Viele Grüße,
Andi

Andreas Barth

unread,
Sep 30, 2021, 1:56:12 PM9/30/21
to
Martin Gerdes wrote:

> Andreas Barth <aba+n...@ayous.org> schrieb:
>
>>an einer Straße hier ist - aus Gründen der Verkehrssicherheit - ein
>>Durchfahrt verboten-Zeichen angeordnet (mit Ausnahmen u.a. für
>>Landwirte und Öffentlichen Nahverkehr). Die Ordnungsbehörde stellt
>>(zu) häufige Verstöße fest und möchte daher die Durchfahrt physisch
>>unterbinden (was für Landwirte und Nahverkehr natürlich weniger gut
>>ist).
>
>>Wenn ich das richtig verstehe, ist ein Verstoß gegen das bestehende
>>Verkehrszeichen 250 quasi konsequenzenlos bei einer Regel-OWi-Höhe von
>>20 Euro, die absehbar nichtmal die Verwaltungskosten deckt.
>
>>Frage: was könnte man tun, um hier die Regeltreue zu erhöhen?
>
> Man könnte die Verwarnungsgelder erhöhen.

Soweit ich das verstehe, obliegt dies dem Bundesgesetzgeber (im Sinne
materieller Gesetze, d.h. vsl. Rechtsverordnung), und kann nicht durch
eine kreisfreie Kommune angeordnet werden. Daher erstmal nicht vor Ort
nutzbar.



Viele Grüße,
Andi

Stefan Froehlich

unread,
Sep 30, 2021, 2:48:23 PM9/30/21
to
On Thu, 30 Sep 2021 19:54:32 Andreas Barth wrote:
> > Am 28.09.2021 um 22:12 schrieb Andreas Barth:
> >> an einer Straße hier ist - aus Gründen der Verkehrssicherheit - ein
> >> Durchfahrt verboten-Zeichen angeordnet (mit Ausnahmen u.a. für
> >> Landwirte und Öffentlichen Nahverkehr). Die Ordnungsbehörde stellt
> >> (zu) häufige Verstöße fest [...]
>
> Vielleicht 5km/h (in Ergäzung zum Durchfahrtsverbot)

Eine sehr juristische Herangehensweise: "Sie dürfen hier nicht
durchfahren, in eventu aber maximal mit 5 km/h".

Ein Problem:

> mit Ausnahmen und dann dauerhafter Geschwindigkeitsmessung,

...dürfte dabei sein, die dauerhafte Geschwindigkeitsmessung nicht
andauernd durch den öffentlichen Nahverkehr fehlauszulösen.

Servus,
Stefan

--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich
Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

(Sloganizer)

Andreas Barth

unread,
Sep 30, 2021, 2:56:09 PM9/30/21
to
Stefan Froehlich wrote:

> On Thu, 30 Sep 2021 19:54:32 Andreas Barth wrote:
>> > Am 28.09.2021 um 22:12 schrieb Andreas Barth:
>> >> an einer Straße hier ist - aus Gründen der Verkehrssicherheit - ein
>> >> Durchfahrt verboten-Zeichen angeordnet (mit Ausnahmen u.a. für
>> >> Landwirte und Öffentlichen Nahverkehr). Die Ordnungsbehörde stellt
>> >> (zu) häufige Verstöße fest [...]
>>
>> Vielleicht 5km/h (in Ergäzung zum Durchfahrtsverbot)
>
> Eine sehr juristische Herangehensweise: "Sie dürfen hier nicht
> durchfahren, in eventu aber maximal mit 5 km/h".
>
> Ein Problem:
>
>> mit Ausnahmen und dann dauerhafter Geschwindigkeitsmessung,
>
> ...dürfte dabei sein, die dauerhafte Geschwindigkeitsmessung nicht
> andauernd durch den öffentlichen Nahverkehr fehlauszulösen.

Selbiger hat ja schon heute automatisierte Positionsangaben etc, um zu
Verhindern, dass der ÖV noch mehr als sowieso unter der übermäßigen
Nutzung des Straßenraums durch den MIV leidet. Da kann man sicher was
machen. Oder auch einfach die Kennzeichen des Verkehrsunternehmens
ausfiltern beim Erstellen der OWis. Notfalls auch manuell ausfiltern.
Wichtig ist ja erstmal: nicht rechtswidrig gehandelt zu haben. Das
'keine OWis' ist eher eine Frage der Lästigkeit.



Viele Grüße,
Andi

Thomas Hochstein

unread,
Oct 1, 2021, 3:45:03 AM10/1/21
to
Andreas Barth schrieb:

> Frage: was könnte man tun, um hier die Regeltreue zu erhöhen?

Eine höhere Kontrolldichte oder eine physische Sperre.

Thomas Hochstein

unread,
Oct 1, 2021, 3:45:03 AM10/1/21
to
Andreas Barth schrieb:

> Stefan Froehlich wrote:
> >> Vielleicht 5km/h (in Ergäzung zum Durchfahrtsverbot)

Dafür bräuchte es dann einen guten Grund, der sich jedenfalls dann nur
schwer finden lassen dürfte, wenn der ÖPNV davon ausgenommen ist - und
auch sonst wird es vermutlich kaum einen nachvollziehbaren Grund für
eine solche Beschränkung geben.

"Wir verhängen sinnlose Beschränkungen, deren einziger Zweck es ist,
Verstöße zu provozieren, weil die sonst vorhandenen Sanktionen uns
nicht ausreichen" überschreitet die Grenze vom Rechts- zum
Willkürstaat.

> Oder auch einfach die Kennzeichen des Verkehrsunternehmens
> ausfiltern beim Erstellen der OWis. Notfalls auch manuell ausfiltern.

Wenn der ÖPNV nicht ausgenommen ist, bewegt man sich dabei zumindest
im Grenzbereich der Rechtsbeugung.

-thh

Stefan

unread,
Oct 1, 2021, 4:54:58 AM10/1/21
to
Am 01.10.2021 um 09:37 schrieb Thomas Hochstein:
>>>> Vielleicht 5km/h (in Ergäzung zum Durchfahrtsverbot)
> Dafür bräuchte es dann einen guten Grund, der sich jedenfalls dann nur
> schwer finden lassen dürfte, wenn der ÖPNV davon ausgenommen ist - und
> auch sonst wird es vermutlich kaum einen nachvollziehbaren Grund für
> eine solche Beschränkung geben.

bzgl. von Verkehrsteilnehmenden, die nicht im PKW sitzen, ist es aber
eher die Regel, dass es keine guten Gründe gibt für fast willkürliche
Beschränkungen.
z.B. kürzlich aufgestelltes VZ 1012-32 in Kombination mit VZ237
Einbahnstraßen in Kombination mit Sackgassen
(http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2019/31_U_23_19_Beschluss_20190527.html).

80 cm breite Sonderwege

Bei den MIV kommt dies aber auch vor aber dort ist z.B. der ADAC schnell
zu Stelle und die Beschränkung wird geklärt und es wird eine
einvernehmliche Lösung herbeigeführt. Andere Beschränkungen des Verkehrs
stehen z.B. illegal mehr als 20 Jahre und werden selbst dann nicht
abgebaut nachdem eine Einigung herbeigeführt wurde.

> "Wir verhängen sinnlose Beschränkungen, deren einziger Zweck es ist,
> Verstöße zu provozieren, weil die sonst vorhandenen Sanktionen uns
> nicht ausreichen" überschreitet die Grenze vom Rechts- zum
> Willkürstaat.

Tatsächlich sind bauliche Maßnahmen gegenüber Verkehrsbeschränkungen
vorranging. Das Problem ist aber das die Polizei Verkehrsverstöße nach
der Höhe der Verwarnung verfolgt. "Das sind 5 Euro, wir haben besseres
zu tun als dies zu verfolgen, wir müssten dies aufnehmen und zur
Verkehrspolzei weitergeben, wir haben besseres zu tun könnten Sie bitte
uns in Ruhe lassen, die Verkehrsteilnehmer verhalten sich nicht korrekt"

Ich gewinne den Eindruck, dass die Polizei Verkerhsverstöße nach
gutdünken verfolge. Einerseits wird amtlich beurkundet, dass wenn
der Tatbestand erfüllt ist, deswegen verfolgt werden MUSS und die
Vorlage zum Gericht erfolgen muss (indirektes Linksabiegen mit dem Rad
ist ein Rotichtverstoß, da man die 2. Ampel nicht sehen kann und das
direkte Linksabbiegen ist ein Verstoß gegen die Radwegbenutzungspflicht)
und andererseits, reagieren Polizisten nach gutdünken und lehnen es ab
die Arbeit zu machen, wenn Verkehrsteilenher mit PKW's in verkehr-
sfremden Eigenschaft bedroht werden.

Ich habe noch nie vom Polizisten eine gute Abwägungsentscheidung bzgl.
Opportunitätsprinzip gesehen. Eigentlich müssten die Rechtsgüter
abgewägt werden, wenn es ständig zu Gefährdungen oder Verletzten kommt,
weil z.B. Fußgänger darauf vertauen, dass dort kein KFZ kommen KANN,
sieht es anders aus, als wenn zu unbelebter Zeit ein PKW-Fahrer extrem
vorsichtig in die Straße rein fährt.

Das gleiche ist z.B. wenn der Pressesprecher der Verkehrspolizei bei
kaum Verkehr in zivil in Seelenruhe über die rote Fußgängerampel
latscht. (eigentlich kann ja nichts passieren und es gibt keine
Gefährdung und er möchte doch nach Hause)

Stefan Schmitz

unread,
Oct 1, 2021, 8:44:03 AM10/1/21
to
Am 01.10.2021 um 10:54 schrieb Stefan:
> Am 01.10.2021 um 09:37 schrieb Thomas Hochstein:
>>>>> Vielleicht 5km/h (in Ergäzung zum Durchfahrtsverbot)
>> Dafür bräuchte es dann einen guten Grund, der sich jedenfalls dann nur
>> schwer finden lassen dürfte, wenn der ÖPNV davon ausgenommen ist - und
>> auch sonst wird es vermutlich kaum einen nachvollziehbaren Grund für
>> eine solche Beschränkung geben.
>
> bzgl. von Verkehrsteilnehmenden, die nicht im PKW sitzen, ist es aber
> eher die Regel, dass es keine guten Gründe gibt für fast willkürliche
> Beschränkungen.
> z.B. kürzlich aufgestelltes VZ 1012-32 in Kombination mit VZ237

So etwas passiert bei Baustellen. Ist das auch schon mal behördlich so
angeordnet worden?

> Einbahnstraßen in Kombination mit Sackgassen

Irrtum oder Absicht?

> (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2019/31_U_23_19_Beschluss_20190527.html).

Und was hat ein Radfahrer auf einem Zebrastreifen damit zu tun?

Andreas Barth

unread,
Oct 1, 2021, 4:32:27 PM10/1/21
to
Thomas Hochstein wrote:
> Andreas Barth schrieb:
>> Stefan Froehlich wrote:
>> >> Vielleicht 5km/h (in Ergäzung zum Durchfahrtsverbot)
>
> Dafür bräuchte es dann einen guten Grund, der sich jedenfalls dann nur
> schwer finden lassen dürfte, wenn der ÖPNV davon ausgenommen ist - und
> auch sonst wird es vermutlich kaum einen nachvollziehbaren Grund für
> eine solche Beschränkung geben.

Deshalb frag ich ja hier :) danke.


>> Oder auch einfach die Kennzeichen des Verkehrsunternehmens
>> ausfiltern beim Erstellen der OWis. Notfalls auch manuell ausfiltern.
>
> Wenn der ÖPNV nicht ausgenommen ist, bewegt man sich dabei zumindest
> im Grenzbereich der Rechtsbeugung.

Das war natürlich nur im Falle, dass der ÖPNV ausgenommen ist.
Ansonsten wäre dies sicherlich nicht legitim.


Viele Grüße,
Andi

Frank Hucklenbroich

unread,
Oct 4, 2021, 8:21:02 AM10/4/21
to
Am Thu, 30 Sep 2021 17:53:01 -0000 (UTC) schrieb Andreas Barth:

> Frank Hucklenbroich wrote:
>> Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Im Gegensatz zu Rasern
>> oder Rotlichtsündern liegt hier ja keine direkte Gefährdung von Dritten
>> vor, sprich, es ist von der Sicherheit her völlig egal, ob da ein Taxi, ein
>> Landwirt oder ein unbefugter Dritter entlangfährt.

> Im konkreten liegt dort zudem ein Schulweg, jedoch ohne Gehsteige oder
> Radwege. Daher ist die Erhöhung der Anzahl der Fahrten (und
> Begegnungen auf dem Abschnitt) durchaus eine sehr konkrete Gefährdung
> der Verkehrssicherheit.

Wenn das so ist, dann ist da in der Tat eine Gefährdung.

>> Aus dem Grund dürften die Behörden da auch wenig Interesse an einer
>> Verfolgung solcher Ordnungswidrigkeiten zeigen.
>
> Im konkreten überlegt die zuständige Straßenverkehrsbehörde, mittels
> Kieshaufen die Durchfahrt für alle zu unterbinden. Hat halt nur
> negative Effekte auf die sinnvollerweise erlaubten Nutzer.

Wäre eine abschließbare Schranke oder ein herausnehmbarer Poller mit
Schloss da nicht sinnvoller?

Grüße,

Frank

Andreas Barth

unread,
Oct 5, 2021, 4:01:24 PM10/5/21
to
Welche Variante da zum Einsatz kommt ist sicherlich noch nicht
abschließend entschieden. Und vielleicht kommt ja auch die ein oder
andere Anregung aus der Diskussion hier in die nähere Wahl.


Viele Grüße,
Andi

Hans CraueI

unread,
Oct 9, 2021, 4:10:29 PM10/9/21
to
Martin Gerdes schrieb

> Hans CraueI schrieb:
[wirtschaftliche Darstellbarkeit Geschwindigkeitsüberwachung, BKatV]
>> Die aktualisierte Fassung steht am 8. Oktober auf der Tagesordnung
>> des Bundesrats.
>
> Das habe ich heute anderswo auch gelesen.

Beim Bundesrat ist sie ja nun durch. Und es schallt wieder
"Abzocke" durch die Kommentare.

> Am Ende muß der Scheuerl die Novelle am Ende seiner Tage sogar
> noch unterzeichnen.

Mal sehen, ob denn nicht doch noch wieder was dazwischenkommt
und erst die Ablösung kommen muss, bevor das was wird.

Es heißt hier, dass sich nicht genug Personal fände, um Fußwege
außerhalb des Zentrums vor dem "Parkdruck" zu schützen. Bei der
derzeit gebotenen Entgeltgruppe E6 gäbe es nicht ausreichend
viele Bewerbungen. Man müsse schon E8 bieten, damit sich das
ändert. Mal sehen, ob sich da nun was verbessert.

Hans

Andreas Bockelmann

unread,
Oct 13, 2021, 7:12:02 AM10/13/21
to
Martin Gerdes schrieb:

> Hierzustadt leidet ein bestimmtes Stadtviertel besonders unter Falsch-
> und Fremdparkern, daher wurde im letzten Jahr angeregt, dieses Viertel
> zur Anwohnerparkzone zu machen.

Ich frage mich in solchen Zonen immer, wie und wo denn "Besucher" parken
sollen? Das sieht für mich immer nach einer populistischen Umsetzung des
"Autofahrer müssen gemolken werde" aus.


--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann

Stefan Schmitz

unread,
Oct 13, 2021, 10:56:17 AM10/13/21
to
Am 13.10.2021 um 13:08 schrieb Andreas Bockelmann:
> Martin Gerdes schrieb:
>
>> Hierzustadt leidet ein bestimmtes Stadtviertel besonders unter Falsch-
>> und Fremdparkern, daher wurde im letzten Jahr angeregt, dieses Viertel
>> zur Anwohnerparkzone zu machen.
>
> Ich frage mich in solchen Zonen immer, wie und wo denn "Besucher" parken
> sollen? Das sieht für mich immer nach einer populistischen Umsetzung des
> "Autofahrer müssen gemolken werde" aus.

Gibt es denn solche Zonen, wo tatsächlich ausschließlich Anwohner parken
dürfen?
Hierzustadt darf jedermann dort parken, Nichtanwohner müssen allerdings
einen Parkschein ziehen.
Aber selbst bei absolutem Parkverbot für Besucher blieben noch die
Optionen Parkhaus oder P&R.

Hans CraueI

unread,
Oct 18, 2021, 2:55:53 PM10/18/21
to
Hans CraueI schrieb

> Martin Gerdes schrieb
>> Hans CraueI schrieb:
> Beim Bundesrat ist sie ja nun durch. Und es schallt wieder
> "Abzocke" durch die Kommentare.
>
>> Am Ende muß der Scheuerl die Novelle am Ende seiner Tage sogar
>> noch unterzeichnen.
>
> Mal sehen, ob denn nicht doch noch wieder was dazwischenkommt
> und erst die Ablösung kommen muss, bevor das was wird.

Wird morgen (Dienstag, 19.10.21) veröffentlicht und tritt
am 10.11.21 in Kraft:

<https://www.spiegel.de/auto/bussgeld-erhoehung-ab-dem-10-november-kosten-rasen-und-falschparken-mehr-a-fbd16e95-4cdd-4d94-88b1-cdeb4545f041>

Ging ja nun doch schnell.

Hans

Johann.Mayerwieser

unread,
Oct 25, 2021, 7:53:22 AM10/25/21
to
Am 30.09.21 um 11:16 schrieb Hans CraueI:
> Man könnte die Verwarnungsgelder erhöhen. Ich könnte mir vorstellen, daß
> das passiert, sobald das Verkehrsministerium nicht mehr in CSU-Hand ist.
> Schon im letzten Jahr haben Bundestag und Bundesrat ja eine Erhöhung der
> Verwarnungsgelder beschlossen.
>
> Es ist ja nicht nur der Verstoß gegen das Verkehrszeichen 250 so billig,
> daß sich das Verfolgen des Verstoßes wirtschaftlich nicht darstellen
> läßt, sondern das gleiche gilt ja auch bei Verstößen gegen Parkverbote.
> Dem Vernehmen nach werden Radar"fallen" stets mindestens 10 km über
> Limit eingestellt, weil die Sanktion kleiner Tempoüberschreitungen nicht
> wirtschaftlich darstellbar ist.

Eine andere Möglichkeit wäre durchaus denkenswert.

10 m der Straße, in der die Busschleuse ist, an den Linienbetreiber
übereignen (Verkauf, Pacht, Vermietung), dieser kann dann so etwas
machen, was in Österreich Besitzstörungsklage ist. Der Anwalt
übermittelt dem Störer eine Unterlassungserklärung und eine Honorarnote
von einigen hundert Euro. Ist besser als jedes Knöllchen.

Der Besitzer dieses Grundstücks kann natürlich anderen Fahrzeugarten die
Durchfahrt kostenfrei genehmigen.
0 new messages