Am 01.10.2021 um 09:37 schrieb Thomas Hochstein:
>>>> Vielleicht 5km/h (in Ergäzung zum Durchfahrtsverbot)
> Dafür bräuchte es dann einen guten Grund, der sich jedenfalls dann nur
> schwer finden lassen dürfte, wenn der ÖPNV davon ausgenommen ist - und
> auch sonst wird es vermutlich kaum einen nachvollziehbaren Grund für
> eine solche Beschränkung geben.
bzgl. von Verkehrsteilnehmenden, die nicht im PKW sitzen, ist es aber
eher die Regel, dass es keine guten Gründe gibt für fast willkürliche
Beschränkungen.
z.B. kürzlich aufgestelltes VZ 1012-32 in Kombination mit VZ237
Einbahnstraßen in Kombination mit Sackgassen
(
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2019/31_U_23_19_Beschluss_20190527.html).
80 cm breite Sonderwege
Bei den MIV kommt dies aber auch vor aber dort ist z.B. der ADAC schnell
zu Stelle und die Beschränkung wird geklärt und es wird eine
einvernehmliche Lösung herbeigeführt. Andere Beschränkungen des Verkehrs
stehen z.B. illegal mehr als 20 Jahre und werden selbst dann nicht
abgebaut nachdem eine Einigung herbeigeführt wurde.
> "Wir verhängen sinnlose Beschränkungen, deren einziger Zweck es ist,
> Verstöße zu provozieren, weil die sonst vorhandenen Sanktionen uns
> nicht ausreichen" überschreitet die Grenze vom Rechts- zum
> Willkürstaat.
Tatsächlich sind bauliche Maßnahmen gegenüber Verkehrsbeschränkungen
vorranging. Das Problem ist aber das die Polizei Verkehrsverstöße nach
der Höhe der Verwarnung verfolgt. "Das sind 5 Euro, wir haben besseres
zu tun als dies zu verfolgen, wir müssten dies aufnehmen und zur
Verkehrspolzei weitergeben, wir haben besseres zu tun könnten Sie bitte
uns in Ruhe lassen, die Verkehrsteilnehmer verhalten sich nicht korrekt"
Ich gewinne den Eindruck, dass die Polizei Verkerhsverstöße nach
gutdünken verfolge. Einerseits wird amtlich beurkundet, dass wenn
der Tatbestand erfüllt ist, deswegen verfolgt werden MUSS und die
Vorlage zum Gericht erfolgen muss (indirektes Linksabiegen mit dem Rad
ist ein Rotichtverstoß, da man die 2. Ampel nicht sehen kann und das
direkte Linksabbiegen ist ein Verstoß gegen die Radwegbenutzungspflicht)
und andererseits, reagieren Polizisten nach gutdünken und lehnen es ab
die Arbeit zu machen, wenn Verkehrsteilenher mit PKW's in verkehr-
sfremden Eigenschaft bedroht werden.
Ich habe noch nie vom Polizisten eine gute Abwägungsentscheidung bzgl.
Opportunitätsprinzip gesehen. Eigentlich müssten die Rechtsgüter
abgewägt werden, wenn es ständig zu Gefährdungen oder Verletzten kommt,
weil z.B. Fußgänger darauf vertauen, dass dort kein KFZ kommen KANN,
sieht es anders aus, als wenn zu unbelebter Zeit ein PKW-Fahrer extrem
vorsichtig in die Straße rein fährt.
Das gleiche ist z.B. wenn der Pressesprecher der Verkehrspolizei bei
kaum Verkehr in zivil in Seelenruhe über die rote Fußgängerampel
latscht. (eigentlich kann ja nichts passieren und es gibt keine
Gefährdung und er möchte doch nach Hause)