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Postfahrräder

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Stefan Schmitz

unread,
Sep 26, 2019, 11:09:51 AM9/26/19
to
Briefzusteller fahren mit ihren Rädern immer auf dem Gehweg, ist ja auch viel
effizienter in der Stadt. Allerdings ist der Gehweg häufig so schmal, dass
das Rad ihn komplett blockiert.

Verstoßen die jetzt permanent gegen die StVO oder gibt es eine Sonderregel für
Postboten? Die Sonderrecht in § 35 Abs. 7a beziehen sich nur auf Fußgängerzonen
und die Briefkastenleerung.

Bernd Ullrich

unread,
Sep 26, 2019, 1:03:46 PM9/26/19
to
Am 26.09.2019 um 17:09 schrieb Stefan Schmitz:
> Briefzusteller fahren mit ihren Rädern immer auf dem Gehweg, ist ja auch viel
> effizienter in der Stadt. Allerdings ist der Gehweg häufig so schmal, dass
> das Rad ihn komplett blockiert.
>


> Verstoßen die jetzt permanent gegen die StVO oder gibt es eine Sonderregel für
> Postboten?

Ja.nein

Die Sonderrecht in § 35 Abs. 7a beziehen sich nur auf Fußgängerzonen
> und die Briefkastenleerung.

Die Abholer haben Sonderechte.

BU


Andreas Portz

unread,
Sep 27, 2019, 12:48:41 AM9/27/19
to
Martin Gerdes schrieb:

> Typisch deutsch, würde ich mal sagen: Einem Dienstleister, der im Grunde
> keine sinnvolle Alternative hat, aus Prinzip seinen Dienst schwer
> machen.
Typisch hirnloser Beißreflex (wohl wegen Übermüdung gleich zweimal
zeitgleich und wortgleich in zwei threads), würde ich mal sagen. Dies
ist eine Rechtgruppe, hier werden (theoretische) Fälle anhand von
zugrunde liegenden Verordnungen/Gesetzen bewertet.

Das von dir gleich (in deinem Hirn) angenommene "Da fährt ein
Briefträger 'auf meinem' Gehweg, wie kann ich den verklagen?" konnte ich
dem OP nicht entnehmen.


-Andreas

Ulf.K...@web.de

unread,
Sep 27, 2019, 3:10:53 AM9/27/19
to
Am Freitag, 27. September 2019 06:48:41 UTC+2 schrieb Andreas Portz:
> […] Gerdes schrieb:
>
> > Typisch deutsch, würde ich mal sagen: Einem Dienstleister, der im Grunde
> > keine sinnvolle Alternative hat, aus Prinzip seinen Dienst schwer
> > machen.
> Typisch hirnloser Beißreflex

Der Gerdiot hat verloren. Siehe Gassner.

Heiko Jacobs

unread,
Sep 30, 2019, 7:03:01 PM9/30/19
to
Am 26.09.2019 um 19:01 schrieb Martin Τrautmann:

> Auch für Autofahrer ist das Fahren auf dem Gehweg verboten - und
> trotzdem finden die eine Lösung, zu ihren Garagen zu kommen.

Das Fahren von Fahrzeugen auf der Fahrbahn wird in § 2 geregelt,
das Parken von Fahrzeugen auf der Fahrbahn wird in § 12 geregelt,
beides hat auf der Fahrbahn, letzteres ggfs. auch auf dem Seitenstreifen.
Beide §§ haben es an sich, dass sie nur für die Längsrichtung einer
Straße definiert sind, denn nur das ist bspw. Fahrverkehr nach § 2.
Quer zur Fahrbahn regelt § 2 gar nix, § 12 regelt auch kein Abstellen
abseits der Straße.
Den Querverkehr findet man dagegen in anderen §§, bspw. in
§ 10 für das Ausfahren aus Grundstücken und § 9 für das Abbiegen
in Grundstücke oder § 8 für das Queren einer Straße im Zuge von
anderen Straßen, ggfs. sind noch Markierungen irgendwo hinten
im Anhang zu beachten etc.

Dirk Wagner

unread,
Oct 7, 2019, 4:22:18 AM10/7/19
to
Chr. Maercker <Zwei...@gmx-topmail.de> wrote:

> Wahrscheinlich schon. Aber wenn der aktuelle Entwurf zur Änderung der
> StVO durchkommt, verstoßen sie vielleicht eines Tages gegen das
> vorgeschlagene Parkverbot für Fahrräder, wenn sie auf der Fahrbahn
> fahren. Die schweren Vehikel der Post lassen sich nicht so leicht
> Bordsteine hoch und runterhieven.

Ich habe hier noch keinen Postboten mit dem Rad auf der Fahrbahn fahren
sehen...
Die sind ALLE auf dem Gehweg unterwegs.

Ciao

dirk
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