> Auf der Internetseite der Fahrschule A steht, dass 6 sog.
> Sonderfahrten (3 Überlandfahrten, 2 auf d. Autobahn und eine
> Nachtfahrt) Pflicht sind. Fahrlehrer B ist der meinung, dass das
> nicht stimmt und erklärt, dass 12 Sonderfahrten (5 Überlandfahrten, 4
> Autobahn., 3 Nacht.) erteilt werden.
>
> So wie ich das bisher verstanden habe, sind die Sonderfahrten die
> praktischen Pflichtstunden. Ist das ein Irrtum? In welchem Gesetz
> werden diese Regelungen festgehalten?
In der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, für dich dürften besonders § 5
und Anlage 4 interessant sein:
http://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_1999/
Zum Verständnis vielleicht auch noch interessant:
http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/sonderfahrten.php
Was wollen die eigentlich mit "Schulung auf Bundes- oder Landstraße"
ausdrücken?
Da es dort um Ausbildungsfahrten geht, könnte man vielleicht vermuten,
daß damit die dort genannte Zahl an mindestens durchzuführenden
Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraßen gemeint sein könnte :->
MfG
Rupert
> Was wollen die eigentlich mit "Schulung auf Bundes- oder Landstraße"
> ausdrücken?
Außerorts, nicht auf einer Autobahn.
LG Andy
Und warum schreiben sie das dann nicht?
Bundesstraßen können auch innerorts verlaufen.
Mal ganz abgesehen davon, daß die Mengen der Bundesstraßen und der
Landesstraßen nicht disjunkt sind.
> Auf der Internetseite der Fahrschule A steht, dass 6 sog. Sonderfahrten
> (3 Überlandfahrten, 2 auf d. Autobahn und eine Nachtfahrt) Pflicht sind.
> Fahrlehrer B ist der meinung, dass das nicht stimmt und erklärt, dass 12
> Sonderfahrten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahn., 3 Nacht.) erteilt werden.
Hast du da eventuell in eine falsche Rubrik geguckt?
3+2+1 finde ich nur bei einer Erweiterung von Klasse A1 auf Klasse A.
Sonst sind es immer insgesamt 12 Stunden.
Ich habe allerdings keine wirkliche Erklärung, warum man nicht auch
nachts Überland- oder Autobahnfahrten machen kann.
> So wie ich das bisher verstanden habe, sind die Sonderfahrten die
> praktischen Pflichtstunden. Ist das ein Irrtum?
Also "Pflichstunden" scheint mir ein etwas veralteter Begriff zu sein.
Bevor es an die Sonderfahten geht musst du erst einmal fahren können.
Vorallem bei einer Motorradausbildung lässt dich kein verantwortungsvoller
Fahrlehrer auf die Straße bevor du "auffem Platz" gelernt hast, das
Fahrzeug zu beherrschen.
Wenn du also nur an Hand der "Pflichstunden" kalkulieren willst, wieviele
Stunden du brauchst und was der Spaß kostet, dann vergiss das lieber.
So um 30 Stunden sind nichts Aussergewöhnliches. Da helfen dir auch Sprüche
von Leuten die vor 20-30 Jahren mal den Führerschein gemacht haben (" ...
ich hab damals nur ...") nicht weiter.
Was dir hilft ist schon lange vor der allerersten echten Fahrstunde auf
einem Übungsplatz zu üben, erkundige dich nach den so absolvierenden
Grundaufgaben und melde dich erst an, wenn du die kannst. Dafür kannst du
ruhig mal 2 10er-Karten auf dem Übungsplatz durchjagen. Die kosten so viel
wie 2-3 echte Fahrstunden.
> Ich habe allerdings keine wirkliche Erklärung, warum man nicht auch
> nachts Überland- oder Autobahnfahrten machen kann.
Warum sollte man das nicht können?
Die dort geforderten Stunden sind lediglich das Minimum, welches jeder
erfüllen muß
MfG
Rupert
> Warum sollte man das nicht können?
> Die dort geforderten Stunden sind lediglich das Minimum, welches jeder
> erfüllen muß
Das man auch im Dinklen über die Autobahn fahren kann weiß ich.
Ich meinte es so, dass man nicht in einer Fahrstunde 2 Krieterien der
Sonderfahrten zugleich erfüllen kann. Also Nacht+Autobahn oder Nacht +
Überland.
> Ich meinte es so, dass man nicht in einer Fahrstunde 2 Krieterien der
> Sonderfahrten zugleich erfüllen kann. Also Nacht+Autobahn oder Nacht
> + Überland.
Das geht nicht, weil es so in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung steht.
Das war ja einfach.
Vermutlich wurde es dort hineingeschrieben, weil man sicherstellen
wollte, dass sowohl primär das Verhalten auf Autobahnen oder bei
Überlandfahrten als auch primär das Verhalten bei Nacht (und auch dabei
übrigens nicht nur innerorts: "Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
[...] mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen")
trainiert wird. Ob das sinnvoll ist oder nicht ist eine andere Frage.
Am Sat, 16 Aug 2008 10:43:18 +0200 schrieb Daniel Kruge:
[Übungsplatz]
> Das klingt sehr vernünftig. Wie finde ich denn heraus, wo der nächste
> Übungsplatz ist? was für Suchbegriffe muss ich genau verwendet bzw.
> welche Behörden/Vereine/Unternehmen unterhalten diese Plätze?
Ich würde vermutlich mal in der nächten Geschäftsstelle vom ADAC
nachfragen.
Gruß,
Jens
--
Spritkostentabelle und Erfahrungsdatenbank für Gasfahrer:
http://www.jens-toensing.de
Fährt der Bauer raus zum Jauchen, wird er nachts ein Deo brauchen.
> Das klingt sehr vernünftig. Wie finde ich denn heraus, wo der nächste
> Übungsplatz ist? was für Suchbegriffe muss ich genau verwendet bzw.
> welche Behörden/Vereine/Unternehmen unterhalten diese Plätze?
http://www.verkehrsuebungsplatz-info.de/verkehrsuebungsplatz-liste.html
Oder wie schon vorgeschlagen mal beim ADAC anfragen.