Rupert Haselbeck schrieb:
> Natürlich gibt die StVO dazu was her. In § 12 Abs. 4 ist geregelt, wo
> geparkt werden darf.
Aber leider nicht abschließend.
https://de.wikipedia.org/wiki/Parkverbot#Parkverbot_durch_Verkehrszeichen
Für den OP der erweiternde Hinweis, dass außerorts nicht geparkt werden
darf, wenn Zeichen 306 (Vorfahrtsstraße) aufgestellt ist.
In bestimmten Situationen (Seitenstreifen vorhanden und mit
durchgehender Begrenzungslinie abgetrennt), ist sogar das Halten auf der
Fahrbahn verboten.
"a) Wer ein Fahrzeug führt, darf links von der durchgehenden
Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen
oder Sonderweg vorhanden ist."
Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen, 68 2 a.
-Andreas