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Gesetzliche Definition von "Sichtfeld" + Umsetzung EU-Richtlinien in nationales Recht

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Harald Maedl

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Feb 15, 2012, 11:40:48 AM2/15/12
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Ich habe an der Frontscheibe einen Steinschlagschaden und wollte diesen
reparieren lassen. Nach Auskunft der Werkstatt darf der Schaden nicht
repariert werden, weil dieser im Sichtfeld des Fahrers liegt.

Nun habe ich nach einer gesetzlichen Definition des Begriffs "Sichtfeld"
gesucht, aber leider nichts dazu gefunden. Die StVZO lässt sich darüber
genausowenig aus wie das StVG. Weiß jemand, in welchen Gesetzen oder
Verordnungen oder sonstigen Vorschriften etwas dazu steht?

Mir ist aufgefallen, dass die StvZO ziemlich schwammig formuliert ist,
aber zum Ausgleich auf Unmengen von EU-Richtlinien verwiesen wird.
BTW, der §72 könnte ein guter Kandidat für einen Lieblings-Paragraphen
werden. Wer immer den noch verstehen mag... *kopfschüttel*

Nun eine allgemeine Frage, die nun nicht mit dem Verkehrsrecht direkt
etwas zu tun hat:
EU-Richtlinien müssen ja in nationales Recht umgesetzt werden.
Reicht es hierzu aus, in dem entsprechenden nationalen Gesetz einfach
einen konkreten oder gar allgemeinen Bezug z.B. unter Nennung der
entsprechenden EU-Richtlinie anzugeben?

Falls ja, wäre das ja ein selbstreferenzieller Bezug. Ich finde nicht,
dass dem Bürger auch noch zugemutet werden kann, sich "en detail" die
EU-Richtlinien zusammenzusuchen, denn an sich wäre das genau der Zweck
der nationalen Umsetzung, solche EU-Richtlinien in deutsches Recht zu
formulieren und nicht wieder im Gesetz darauf zu verweisen, wenn es ins
Detail geht. Ein Unding!

Müssen alle Richtlinien benannt werden oder reicht hierzu eine
verallgemeinernde Referenz wie "die entsprechenden EU-Richtlinien" aus?

Der §73 StVZO ist auch so ein Paradebeispiel, wo pauschal auf
DIN/ISO-Normen verwiesen wird, die man sich dann beim Beuth/VDE-Verlag,
die dort BTW namentlich erwähnt werden, käuflich erwerben kann.
Ich finde es ein Unding, in Gesetzeswerken Unternehmen zu nennen. Das
ist schon nicht mehr Schleichwerbung, sondern eine Werbesendung
innerhalb eines Gesetzes!

Harald Maedl

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Feb 15, 2012, 12:43:23 PM2/15/12
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Harald Maedl wrote:

> Ich habe an der Frontscheibe einen Steinschlagschaden und wollte diesen
> reparieren lassen. Nach Auskunft der Werkstatt darf der Schaden nicht
> repariert werden, weil dieser im Sichtfeld des Fahrers liegt.
> Nun habe ich nach einer gesetzlichen Definition des Begriffs "Sichtfeld"
> gesucht, aber leider nichts dazu gefunden. Die StVZO lässt sich darüber
> genausowenig aus wie das StVG. Weiß jemand, in welchen Gesetzen oder
> Verordnungen oder sonstigen Vorschriften etwas dazu steht?

Mittlerweile habe ich es gefunden. Die Vorschrift heißt:
„Bedingungen für die Reparatur von Verbundglas-Windschutzscheiben“.
und ist als amtliches Verkehrsblatt des Bundesverkehrsministeriums in
Heft 4- 1986 unter der Nr. 55 veröffentlicht.

Gefunden habe ich es allerdings hier:
<http://www.fahrzeugglas-sassnitz.com/reparaturbedingungen_steinschlag.pdf>

Ansonsten kann man das Teil anscheinend nur hier käuflich erwerben
<http://www.verkehrsblatt.de/docs/archivanzeige.php>

Henning Koch

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Feb 15, 2012, 1:05:28 PM2/15/12
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On Wed, 15 Feb 2012 17:40:48 +0100, Harald Maedl wrote:

>Nun habe ich nach einer gesetzlichen Definition des Begriffs "Sichtfeld"
>gesucht, aber leider nichts dazu gefunden. Die StVZO lässt sich darüber
>genausowenig aus wie das StVG. Weiß jemand, in welchen Gesetzen oder
>Verordnungen oder sonstigen Vorschriften etwas dazu steht?

Bedingungen für die Reparatur von Verbundglas-Windschutzscheiben.
BMV/StV 13/36.20.10-01 vom 6. 2. 1986, VkBl S 130:

(ich habe auf die Schnelle jedenfalls keine aktuellere Fassung
gefunden)

>Mir ist aufgefallen, dass die StvZO ziemlich schwammig formuliert ist,
>aber zum Ausgleich auf Unmengen von EU-Richtlinien verwiesen wird.
>BTW, der §72 könnte ein guter Kandidat für einen Lieblings-Paragraphen
>werden. Wer immer den noch verstehen mag... *kopfschüttel*

Das Verstehen ist noch das kleinere Problem.

Wenn man dort erfährt, dass z.B. für Heizungen an Kraftfahrzeugen, die
vor dem 1. Januar 1982 in den Verkehr gekommen sind die Fassung des
§22a vom 15. November 1974 gilt, dann steht man als nächstes vor der
Aufgabe, sich in einer passenden Bibliothke diese Ausgabe zu suchen...

>EU-Richtlinien müssen ja in nationales Recht umgesetzt werden.
>Reicht es hierzu aus, in dem entsprechenden nationalen Gesetz einfach
>einen konkreten oder gar allgemeinen Bezug z.B. unter Nennung der
>entsprechenden EU-Richtlinie anzugeben?

Es wäre doch unpraktisch, die komplette Richtlinie nochmal
abzuschreiben?!

>Müssen alle Richtlinien benannt werden oder reicht hierzu eine
>verallgemeinernde Referenz wie "die entsprechenden EU-Richtlinien" aus?

Gerade bei den Bauvorschriften für Fahrzeuge wird auf
Rahmenrichtlinien verwiesen, die ihrerseits wieder auf
Einzelrichtlinien verweisen (siehe z.B. §19(1) StVZO).

Das ist immer noch recht konkret, allgemeiner dürfte es wohl nicht
sein. Sonst würde es unbestimmt.

>Der §73 StVZO ist auch so ein Paradebeispiel, wo pauschal auf
>DIN/ISO-Normen verwiesen wird, die man sich dann beim Beuth/VDE-Verlag,
>die dort BTW namentlich erwähnt werden, käuflich erwerben kann.
>Ich finde es ein Unding, in Gesetzeswerken Unternehmen zu nennen. Das
>ist schon nicht mehr Schleichwerbung, sondern eine Werbesendung
>innerhalb eines Gesetzes!

Die betreffenden Unternehmen haben quasi ein Monopol.

Ich persönlich rechne damit, dass solche Gepflogenheiten früher oder
später fallen müssen, kann aber keinen rechtlichen Anspruch dafür
nennen.

Henning Koch

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Feb 15, 2012, 1:23:24 PM2/15/12
to
On Wed, 15 Feb 2012 18:43:23 +0100, Harald Maedl wrote:

>Mittlerweile habe ich es gefunden. Die Vorschrift heißt:
>„Bedingungen für die Reparatur von Verbundglas-Windschutzscheiben“.
>und ist als amtliches Verkehrsblatt des Bundesverkehrsministeriums in
>Heft 4- 1986 unter der Nr. 55 veröffentlicht.
>
>Gefunden habe ich es allerdings hier:
><http://www.fahrzeugglas-sassnitz.com/reparaturbedingungen_steinschlag.pdf>
>
>Ansonsten kann man das Teil anscheinend nur hier käuflich erwerben
><http://www.verkehrsblatt.de/docs/archivanzeige.php>

In diesem vierbändigen Werk müsste es auch enthalten sein:
http://www.beck-shop.de/Straßenverkehrs-Richtlinien/productview.aspx?product=650

Ebenfalls im entsprechenden Online-Paket.

Oder alternativ beim Mitbewerber, vermutlich in diesem Werk:
http://www.kirschbaum.de/shop/artikel.php?id=143&ziel=themen
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