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Beim Einfahren Gehweg blockieren

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Stefan Schmitz

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Dec 20, 2019, 2:49:42 PM12/20/19
to
§ 11 StVO verbietet das Einfahren in eine Kreuzung, wenn auf ihr gewartet
werden muss.

Gibt es keine entsprechende Regelung für das Queren eines Gehwegs bei Ausfahrt
aus einem Grundstück? § 10 verbietet dabei nur eine Gefährdung anderer (also
etwa der Fußgänger), nicht aber eine Behinderung durch längere Blockade des
Gehwegs.

Dieser Tage habe ich mich über ein Auto geärgert, das von einem Hotelparkplatz
auf eine Hauptstraße einfahren wollte und dabei die gesamte Breite des
kombinierten Geh- und Radwegs versperrte. Heute morgen blockierte einer
minutenlang den Gehweg an einer anderen Hauptstraße, um gemütlich auf dem Handy
rumzutippen.

Ulf.K...@web.de

unread,
Dec 21, 2019, 10:47:50 AM12/21/19
to
Am Freitag, 20. Dezember 2019 20:49:42 UTC+1 schrieb Stefan Schmitz:

> Dieser Tage habe ich mich über ein Auto geärgert, das von einem Hotelparkplatz
> auf eine Hauptstraße einfahren wollte und dabei die gesamte Breite des
> kombinierten Geh- und Radwegs versperrte. Heute morgen blockierte einer
> minutenlang den Gehweg an einer anderen Hauptstraße, um gemütlich auf dem Handy
> rumzutippen.

Hm. Lief der Motor?

Stefan Schmitz

unread,
Dec 21, 2019, 12:50:54 PM12/21/19
to
Ja. Was spielt das für eine Rolle?

Wenn du auf § 30 I 2 StVO hinauswillst: Der Motor lief ja nicht unnötig,
sondern wurde benötigt, um an diese Stelle zu kommen und um nach Erledigung
der Tipperei weiterzufahren.

Zum Warten auf die Einfahrt in die Hauptstraße weißt du nichts zu sagen?

Oliver Schwickert

unread,
Dec 21, 2019, 1:06:19 PM12/21/19
to
Stefan Schmitz schrieb:
> Am Samstag, 21. Dezember 2019 16:47:50 UTC+1 schrieb Ulf.K...@web.de:
>> Am Freitag, 20. Dezember 2019 20:49:42 UTC+1 schrieb Stefan Schmitz:
>>> [...] Heute morgen blockierte einer
>>> minutenlang den Gehweg an einer anderen Hauptstraße, um gemütlich auf dem Handy
>>> rumzutippen.
>>
>> Hm. Lief der Motor?
>
> Ja. Was spielt das für eine Rolle?
>
> Wenn du auf § 30 I 2 StVO hinauswillst

Vermutlich eher was mit § 23. Ob der Motor vollständig ausgeschaltet
ist, kann man allerdings nicht immer daran erkennen, daß er nicht "läuft".


Thomas Hochstein

unread,
Dec 21, 2019, 1:45:02 PM12/21/19
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Am Samstag, 21. Dezember 2019 16:47:50 UTC+1 schrieb Ulf.K...@web.de:
>> Am Freitag, 20. Dezember 2019 20:49:42 UTC+1 schrieb Stefan Schmitz:
>>> Heute morgen blockierte einer minutenlang den Gehweg an einer anderen
>>> Hauptstraße, um gemütlich auf dem Handy rumzutippen.
>> Hm. Lief der Motor?
>
> Ja. Was spielt das für eine Rolle?

§ 23 Abs. 1a, 1b StVO.

Rupert Haselbeck

unread,
Dec 21, 2019, 1:46:58 PM12/21/19
to
Stefan Schmitz schrieb:

> :
>> Stefan Schmitz:
>> > Dieser Tage habe ich mich über ein Auto geärgert, das von einem
>> > Hotelparkplatz auf eine Hauptstraße einfahren wollte und dabei die
>> > gesamte Breite des kombinierten Geh- und Radwegs versperrte. Heute
>> > morgen blockierte einer minutenlang den Gehweg an einer anderen
>> > Hauptstraße, um gemütlich auf dem Handy rumzutippen.
>>
>> Hm. Lief der Motor?
>
> Ja. Was spielt das für eine Rolle?

Da fällt jemandem nichts zu deiner Frage ein und er weicht daher auf ein
völlig anderes Terrain aus. Das bedienen des Handys ist bei laufendem Motor
verboten...

> Zum Warten auf die Einfahrt in die Hauptstraße weißt du nichts zu sagen?

Wie anders als über den Gehweg soll er die Fahrbahn erreichen?
Er sollte allerdings den Gehweg nicht zum halten oder parken verwenden...

MfG
Rupert

Stefan Schmitz

unread,
Dec 21, 2019, 1:58:17 PM12/21/19
to
Am Samstag, 21. Dezember 2019 19:46:58 UTC+1 schrieb Rupert Haselbeck:
> Stefan Schmitz schrieb:
> > Zum Warten auf die Einfahrt in die Hauptstraße weißt du nichts zu sagen?
>
> Wie anders als über den Gehweg soll er die Fahrbahn erreichen?
> Er sollte allerdings den Gehweg nicht zum halten oder parken verwenden...

Der Gesetzgeber könnte ihn verpflichten, erst gar nicht auf den Gehweg zu fahren,
wenn eine längere Wartezeit absehbar ist. Oder wieder zurückzusetzen, wenn die
Einfahrt nicht möglich ist.

Ulf.K...@web.de

unread,
Dec 21, 2019, 2:04:35 PM12/21/19
to
Am Samstag, 21. Dezember 2019 19:46:58 UTC+1 schrieb Rupert Haselbeck:
> Stefan Schmitz schrieb:
>
> > :
> >> Stefan Schmitz:
> >> > Dieser Tage habe ich mich über ein Auto geärgert, das von einem
> >> > Hotelparkplatz auf eine Hauptstraße einfahren wollte und dabei die
> >> > gesamte Breite des kombinierten Geh- und Radwegs versperrte. Heute
> >> > morgen blockierte einer minutenlang den Gehweg an einer anderen
> >> > Hauptstraße, um gemütlich auf dem Handy rumzutippen.
> >>
> >> Hm. Lief der Motor?
> >
> > Ja. Was spielt das für eine Rolle?
>
> Da fällt jemandem

Hasliot, Du sollst die Kette der Vorposter
nicht entstellend manipulieren.

Diedrich Ehlerding

unread,
Dec 21, 2019, 2:23:22 PM12/21/19
to
Stefan Schmitz meinte:

>> Hm. Lief der Motor?
>
> Ja. Was spielt das für eine Rolle?

Wenn der Moptor läuft, darf er nicht das Handy bedienen.
>
--
pgp-Key (RSA) 1024/09B8C0BD
fingerprint = 2C 49 FF B2 C4 66 2D 93 6F A1 FF 10 16 59 96 F3
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.

Frank Hucklenbroich

unread,
Dec 21, 2019, 3:56:00 PM12/21/19
to
Und was soll das bringen?

Ich hatte auch mal so eine Wohnsituation, da war der Parkplatz hinterm Haus
und vor dem Haus eine vielbefahrene Straße. Mit parallelem Rad- und Fußweg.
Um da in die Straße einzufahren, musste man zwangsläufig Rad- und Fußweg
blockieren, denn nur so konnte man die Hauptstraße einsehen, um eine freie
Lücke im Verkehr zu finden.

Was hätte es da gebracht, zurückzusetzen? In der zurückgesetzten Position
konnte man den Querverkehr nicht sehen.

Also hat man da eben die blöde Situation, daß man evtl. den Radweg für eine
zeitlang blockiert. Wobei die im Zweifel ja auch hinter einem vorbei radeln
können, so groß ist ein Auto ja nicht, und hinter dem wartenden Auto ist
genug Platz.

Insofern kein echtes Problem.

Grüße,

Frank

Sepp Ruf

unread,
Dec 22, 2019, 4:48:49 AM12/22/19
to
Am 22.12.2019 um 00:03 schrieb Martin Gerdes:
> Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> schrieb:
>
>>>> Zum Warten auf die Einfahrt in die Hauptstraße weißt du nichts zu sagen?
>
>>> Wie anders als über den Gehweg soll er die Fahrbahn erreichen?
>>> Er sollte allerdings den Gehweg nicht zum halten oder parken verwenden...
>
>> Der Gesetzgeber könnte ihn verpflichten, erst gar nicht auf den Gehweg zu fahren,
>> wenn eine längere Wartezeit absehbar ist. Oder wieder zurückzusetzen, wenn die
>> Einfahrt nicht möglich ist.
>
> Besteht diese Pflicht auf dem Papier nicht bereits jetzt?
Erstere besteht in Bezug auf Radverkehr; letztere nicht.

> Spielt aber in der Praxis keine Rolle.

Wer zu unaufmerksam ist, nahende Fussgehende vor Erreichen der
Fahrbahnsichtlinie wahrzunehmen, sollte das Zuruecksetzen erst recht bleiben
lassen.

Stefan Schmitz

unread,
Dec 22, 2019, 10:53:29 AM12/22/19
to
Am Sonntag, 22. Dezember 2019 10:48:49 UTC+1 schrieb Sepp Ruf:

> Wer zu unaufmerksam ist, nahende Fussgehende vor Erreichen der
> Fahrbahnsichtlinie wahrzunehmen, sollte das Zuruecksetzen erst recht bleiben
> lassen.

Ich erlebe es regelmäßig, dass die Fahrzeugführer höchst aufmerksam den
Verkehr von links beobachten, dass sich da eine Lücke auftut, aber nicht den
geringsten Gedanken daran verschwenden, dass in der Zwischenzeit von rechts
ein Fußgänger aufgetaucht sein könnte. So wäre ich schon mehrfach fast
überfahren worden, weil die völlig blind losfahren.

Frank Hucklenbroich

unread,
Dec 22, 2019, 1:48:49 PM12/22/19
to
Am Sun, 22 Dec 2019 13:24:33 +0100 schrieb Udo Steinbach:

> Am 2019-12-21 um 21:56 Uhr schrieb Frank Hucklenbroich:

> Ich weiß schon, warum ich keine "Radwege" benutze. Nur dann besteht
>> Insofern kein echtes Problem.

In dem Fall völlig richtig, Radfahrer auf der Fahrbahn wären nicht
blockiert worden. Wohingegen ein Radweg in zweiter Riehe hinter parkenden
Fahrzeugen einfach blöd geplant ist, und zu solchen Situationen führt.

Grüße,

Frank

Frank Hucklenbroich

unread,
Dec 22, 2019, 2:07:17 PM12/22/19
to
Am Sun, 22 Dec 2019 12:58:19 +0100 schrieb Martin Gerdes:

> Frank Hucklenbroich <Hucklen...@aol.com> schrieb:
>
>>Ich hatte auch mal so eine Wohnsituation, da war der Parkplatz hinterm Haus
>>und vor dem Haus eine vielbefahrene Straße. Mit parallelem Rad- und Fußweg.
>>Um da in die Straße einzufahren, musste man zwangsläufig Rad- und Fußweg
>>blockieren, denn nur so konnte man die Hauptstraße einsehen, um eine freie
>>Lücke im Verkehr zu finden.
>
> Du meinst vermutlich "eine Lücke im Autoverkehr".

Straßenbahnen fuhren dort auch. Und im Prinzip hätten da auch Radfahrer
fahren können, anstatt den dort unpraktisch angelegten Radweg zu benutzen.

>>Was hätte es da gebracht, zurückzusetzen?
>
> Du hättest dann den Fußgänger- und Radverkehr mit Deiner Blechkiste
> nicht blockiert.

Und dann wäre ich da stehen geblieben bis zum St. Nimmerleinstag? Oder
hätte mit beherztem Vollgas gehofft, niemanden zu erwischen? Das war beides
keine Option, man konnte sich da nur langsam vortasten, bis man den Verkehr
einsehen konnte. Und stand dabei Radfahrern und Fußgängern ganz bklöd im
Weg herum.

> Aber das ist für den durchschnittlichen Autofahrer kein
> Thema. Sollen die Verkehrs-Untermenschen doch selbst sehen, wo sie
> bleiben, wenn ein Herrenfahrer kommt!

Was soll der Beißreflex? Ich schrieb doch selbst, daß mir diese Situation
unangenehm war, und ich fuhr da täglich weg. Übrigens nicht mit einem
großen SUV, sondern mit einem kleinen MX-5 Cabrio, meistens mit offenen
Dach und auf Augenhöhe mit den Radlern. Da gab es auch selten böses Blut,
sondern oft eher ein "Sorry, ich kann sonst den Querverkehr nicht sehen und
kann mich jetzt gerade auch nicht in Luft auflösen". Das war blöd geplant,
von den Radwegplanern.

>>In der zurückgesetzten Position konnte man den Querverkehr nicht sehen.
>
> Doch, natürlich.

Nein. Das war eine schmale Einfahrt, dann kam der Radweg, dann kamen
nochmale rund zwei Meter Gehweg bzw. seitliche Parkplätze, bis man auf der
Hauptstraße war. Das konnte man unmöglich einsehen, ohne sich bis an die
Hauptstraße vorzutasten.

>>Also hat man da eben die blöde Situation, daß man evtl. den Radweg für eine
>>Zeitlang blockiert.
>
> Das macht nichts. Autofahrerrechte zählen in dieser Republik schließlich
> mehr als Fußgänger- und Radfahrerrechte.

Fußgänger hätten problemlos vor oder hinter dem Wagen vorbeigehen können.

Aber der Radweg war dort schlichtweg unpassend geplant.

>>Wobei die im Zweifel ja auch hinter einem vorbeiradeln können,
>
> Eben, eben.
> Oder anhalten, bis der Herrenfahrer weg ist.

Krampfradler?

>>so groß ist ein Auto ja nicht, und hinter dem wartenden Auto ist
>>genug Platz.
>
>>Insofern kein echtes Problem.
>
> Eben.
>
> Österreich, du hast es da besser! Der ÖAMTC (österreichisches Äquivalent
> des deutschen "Autofahrer-dürfen-alles-Club") hat in die österreichische
> StVO hineinlobbyiert, daß Radfahrer auch auf Vorfahrtsstraßen immer nur
> so schnell fahren dürfen, daß sie jederzeit sofort anhalten können, auch
> wenn ihnen ein Autofahrer in die Quere kommt.
>
> Das wäre auch für die von Dir geschilderte Verkehrssituation eine
> probate Lösung.

Warum sollte das ein Problem sein, wenn man sich als Autofahrer langsam (=
mit echter Schrittgeschwindigkeit) an die Hauptstraße herantastet?
Natürlich schaut man da doch vorher, ob ein Radfahrer angefahren kommt, und
lässt den selbstverständlich vorher durch! Nur kann es dann eben sein, daß
man vor der Hauptstraße dann mitten auf dem Radweg warten muss, weil z.B.
gerade eine Straßenbahn mit Doppelzug angefahren kommt. Und wenn dann ein
Radler kommt, muss der auch warten bzw. vor oder hinter meinem Auto
vorbeifahren.

Was man sich alles hätte sparen könne, wenn es dort keinen Radweg parallel
zur Straße gäbe, und die Radler normal die Fahrbahn benutzen dürften. Aber
das wollte man da wohl auch nicht, schon wegen der Straßenbahn. Wenn ein
Radler vor der Bahn in die Schienen gerät und vor der Bahn stürzt, endet
das häßlich.

Grüße,

Frank

Rupert Haselbeck

unread,
Dec 22, 2019, 3:26:59 PM12/22/19
to
Stefan Schmitz schrieb:
Tja, die Intelligenteren unter den Fußgängern gehen in solch Situation
hinter den Fahrzeugen vorbei...

MfG
Rupert

Oliver Schwickert

unread,
Dec 22, 2019, 3:40:45 PM12/22/19
to
Rupert Haselbeck schrieb:
Victim blaming.

Es soll übrigens auch Fußgänger geben, die eine solche Situation nicht
richtig einschätzen können. Fußgänger-Führerschein jetzt!

Rupert Haselbeck

unread,
Dec 22, 2019, 3:56:58 PM12/22/19
to
Frank Hucklenbroich schrieb:

> Und dann wäre ich da stehen geblieben bis zum St. Nimmerleinstag? Oder
> hätte mit beherztem Vollgas gehofft, niemanden zu erwischen? Das war
> beides keine Option, man konnte sich da nur langsam vortasten, bis man den
> Verkehr einsehen konnte. Und stand dabei Radfahrern und Fußgängern ganz
> bklöd im Weg herum.
>
>> Aber das ist für den durchschnittlichen Autofahrer kein
>> Thema. Sollen die Verkehrs-Untermenschen doch selbst sehen, wo sie
>> bleiben, wenn ein Herrenfahrer kommt!
>
> Was soll der Beißreflex? Ich schrieb doch selbst, daß mir diese Situation
> unangenehm war, und ich fuhr da täglich weg. Übrigens nicht mit einem
> großen SUV, sondern mit einem kleinen MX-5 Cabrio, meistens mit offenen
> Dach und auf Augenhöhe mit den Radlern. Da gab es auch selten böses Blut,
> sondern oft eher ein "Sorry, ich kann sonst den Querverkehr nicht sehen
> und kann mich jetzt gerade auch nicht in Luft auflösen". Das war blöd
> geplant, von den Radwegplanern.

Manche Leute kapieren halt trotz aller Versuche von Fahrschulen,
Kindergarten und sonstiger Verkehrserziehung nicht so recht, dass
Straßenverkehr ein Miteinander _aller_ Verkehrsteilnehmer erfordert. Beim
Ausfahren aus einem Grundstück muss sowohl ein Radfahrer als auch Autofahrer
notgedrungen die für Fußgänger und ggfls. auch Radfahrer angelegten
Sonderwege kreuzen. Vernünftige Verkehrsteilnehmer nehmen daran keinen
Anstoß sondern gehen bzw. fahren falls möglich dann eben dahinter vorbei
oder warten ggfls. eben ein paar Sekunden. Es geht ja auch nicht nicht
anders.
Ein Problem ist das aber nur für einige wenige in besonderer Weise begabte
Mitmenschen

MfG
Rupert

Oliver Schwickert

unread,
Dec 22, 2019, 4:10:14 PM12/22/19
to
Frank Hucklenbroich schrieb:
> Aber der Radweg war dort schlichtweg unpassend geplant.

Kommt vor. Ist oft unvermeidlich.

Rupert Haselbeck

unread,
Dec 22, 2019, 4:17:08 PM12/22/19
to
Oliver Schwickert schrieb:

> Rupert Haselbeck schrieb:
>> Stefan Schmitz schrieb:
>>
>>> Sepp Ruf:
>>>> Wer zu unaufmerksam ist, nahende Fussgehende vor Erreichen der
>>>> Fahrbahnsichtlinie wahrzunehmen, sollte das Zuruecksetzen erst recht
>>>> bleiben lassen.
>>>
>>> Ich erlebe es regelmäßig, dass die Fahrzeugführer höchst aufmerksam den
>>> Verkehr von links beobachten, dass sich da eine Lücke auftut, aber nicht
>>> den geringsten Gedanken daran verschwenden, dass in der Zwischenzeit von
>>> rechts ein Fußgänger aufgetaucht sein könnte. So wäre ich schon mehrfach
>>> fast überfahren worden, weil die völlig blind losfahren.
>>
>> Tja, die Intelligenteren unter den Fußgängern gehen in solch Situation
>> hinter den Fahrzeugen vorbei...
>
> Victim blaming.

Keineswegs. Lediglich ein Hinweis auf das korrekte, auf Miteinander statt
Gegeneinander ausgerichtete Ziel der (Straßen-)Verkehrsregeln. Und auch der
gute Stefan wird in der Realität nicht dämlich genug sein, sich so zu
verhalten, wie er hier behauptet :->

> Es soll übrigens auch Fußgänger geben, die eine solche Situation nicht
> richtig einschätzen können. Fußgänger-Führerschein jetzt!

Wer das wirklich nicht schaffen sollte, dem hilft kein Fußgänger-
Führerschein sondern allenfalls eine geschlossene Unterbringung zum eigenen
Schutz. In der Realität ist es bloßes, meist bewusstes(!),
Misssverstehen(wollen) nicht nur der Verkehrsregeln sondern einfach nur
Ausserachtlassen der Grundregeln des menschlichen Zusammenlebens. Warum
sollte man andere mahr als unvermeidbar behindern wollen? Gar dann, wenn man
sich dabei sogar selbst gefährden könnte (falls denn der Autofahrer nicht
auf Fußgänger von rechts achten sollte obgleich er das natürlich müsste)

MfG
Rupert

Oliver Schwickert

unread,
Dec 22, 2019, 4:22:06 PM12/22/19
to
Rupert Haselbeck schrieb:
> Wer das wirklich nicht schaffen sollte, dem hilft kein Fußgänger-
> Führerschein sondern allenfalls eine geschlossene Unterbringung zum eigenen
> Schutz.

Früher war mehr Lametta.

Stefan Froehlich

unread,
Dec 23, 2019, 2:32:21 AM12/23/19
to
On Sun, 22 Dec 2019 20:07:37 Frank Hucklenbroich wrote:
> Am Sun, 22 Dec 2019 12:58:19 +0100 schrieb Martin Gerdes:
> Und dann wäre ich da stehen geblieben bis zum St. Nimmerleinstag?
> Oder hätte mit beherztem Vollgas gehofft, niemanden zu erwischen?
> Das war beides keine Option, man konnte sich da nur langsam
> vortasten, bis man den Verkehr einsehen konnte.

In der Fahrschule haben sie uns - zwar in anderem Zusammenhang, aber
letztendlich in der gleichen Zwickmühle - beigebracht, man müsse
sich in disem Fall halt einweisen lassen, notfalls von einem
Passanten, der sich netterweise dazu bereiterklärt. Geht also schon.

Dass das wenig praxisrelevant ist, steht auf einem anderen Blatt.

Servus,
Stefan

--
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Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Entzücken, mehr als man denkt. Stefan: edel und preisbewusst.
(Sloganizer)

Frank Hucklenbroich

unread,
Dec 23, 2019, 3:36:57 AM12/23/19
to
Am 23 Dec 2019 07:32:19 GMT schrieb Stefan Froehlich:

> On Sun, 22 Dec 2019 20:07:37 Frank Hucklenbroich wrote:
>> Am Sun, 22 Dec 2019 12:58:19 +0100 schrieb Martin Gerdes:
>> Und dann wäre ich da stehen geblieben bis zum St. Nimmerleinstag?
>> Oder hätte mit beherztem Vollgas gehofft, niemanden zu erwischen?
>> Das war beides keine Option, man konnte sich da nur langsam
>> vortasten, bis man den Verkehr einsehen konnte.
>
> In der Fahrschule haben sie uns - zwar in anderem Zusammenhang, aber
> letztendlich in der gleichen Zwickmühle - beigebracht, man müsse
> sich in disem Fall halt einweisen lassen, notfalls von einem
> Passanten, der sich netterweise dazu bereiterklärt. Geht also schon.

Das kann man natürlich auch machen, es ändert aber nichts an der Tatsache,
daß dann Fußgänger und Radfahrer evtl. einen Moment warten müssen. Und den
Querverkehr anhalten darf ein Einweiser eigentlich auch nicht, er muss da
schon darauf hoffen, daß die anderen Verkehrsteilnehmer netterweise
anhalten.

Grüße,

Frank

Stefan Froehlich

unread,
Dec 23, 2019, 6:47:38 AM12/23/19
to
Oder eben warten, bis freie Fahrt ist. Das mag dauern, aber
irgendwann gibt es idR upstream eine Ampel oder ein anderes
Ereignis, das für eine entsprechende Lücke sorgt.

Servus,
Stefan

--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich
Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Grün? Grüner als Stefan!? Was zu beweisen wäre!
(Sloganizer)

Oliver Schwickert

unread,
Dec 23, 2019, 1:24:40 PM12/23/19
to
Stefan Froehlich schrieb:
> In der Fahrschule haben sie uns - zwar in anderem Zusammenhang, aber
> letztendlich in der gleichen Zwickmühle - beigebracht, man müsse
> sich in disem Fall halt einweisen lassen

Das steht schließlich auch in § 10 der (deutschten) StVO.

Falk Willberg

unread,
Dec 23, 2019, 2:29:29 PM12/23/19
to
On 22.12.19 22:00, Rupert Haselbeck wrote:

> Manche Leute kapieren halt trotz aller Versuche von Fahrschulen,
> Kindergarten und sonstiger Verkehrserziehung nicht so recht, dass
> Straßenverkehr ein Miteinander _aller_ Verkehrsteilnehmer erfordert. Beim
> Ausfahren aus einem Grundstück muss sowohl ein Radfahrer als auch Autofahrer
> notgedrungen die für Fußgänger und ggfls. auch Radfahrer angelegten
> Sonderwege kreuzen. Vernünftige Verkehrsteilnehmer nehmen daran keinen
> Anstoß sondern gehen bzw. fahren falls möglich dann eben dahinter vorbei
> oder warten ggfls. eben ein paar Sekunden. Es geht ja auch nicht nicht
> anders.

Dass ich Dir noch mal Recht geben würde ;-)

Ich sehe aber noch das Problem, dass dem motorisierten Verkehr
selbstverständlich regelmäßig der Vorrang gewährt wird.
Wenn ich an einer Fußgängerampel den Knopf drücke, muß ich solange
warten, bis ein Rot für den übrigen Verkehr möglichst wenig störend ist.

Selbstverständlich lasse ich an einer Strasse erstmal sämtliche
Fahrzeuge vorbei, bevor ich diese so kreuze, so dass kein einziges
Fahrzeug seine Geschwindigkeit verringern muss. "Nötigt" man nämlich
jemanden, etwas langsamer zu fahren, um den Fußgänger nicht umzufahren,
erntet man mindestens Unverständnis.

Ich meine, zum "Miteinander" müsste auch gehören, daß der motorisierte
Verkehr Rücksicht auf die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer nimmt.

Aber dazu wird es mehr als eine Generation brauchen.

Gruß,
Falk, Fußgänger, ÖPNV-Nutzer, Autofahrer, Radfahrer...
--
Ich frage mich, warum es eigentlich normal ist, daß ein Fußgänger
solange in Regen, Kälte und Wind warten muss, bis alle, die bequem,
warm und trocken in ihren Autos sitzen, vorbeigefahren sind, statt
dass die Autos den Fußgänger vorlassen müssen.

Frank Hucklenbroich

unread,
Dec 23, 2019, 4:36:50 PM12/23/19
to
Am 23 Dec 2019 11:47:37 GMT schrieb Stefan Froehlich:

> On Mon, 23 Dec 2019 09:36:56 Frank Hucklenbroich wrote:
>> Am 23 Dec 2019 07:32:19 GMT schrieb Stefan Froehlich:
>>> On Sun, 22 Dec 2019 20:07:37 Frank Hucklenbroich wrote:
>>>> Am Sun, 22 Dec 2019 12:58:19 +0100 schrieb Martin Gerdes:
>>>> Und dann wäre ich da stehen geblieben bis zum St. Nimmerleinstag?
>>>> Oder hätte mit beherztem Vollgas gehofft, niemanden zu erwischen?
>>>> Das war beides keine Option, man konnte sich da nur langsam
>>>> vortasten, bis man den Verkehr einsehen konnte.
>>>
>>> In der Fahrschule haben sie uns - zwar in anderem Zusammenhang, aber
>>> letztendlich in der gleichen Zwickmühle - beigebracht, man müsse
>>> sich in disem Fall halt einweisen lassen, notfalls von einem
>>> Passanten, der sich netterweise dazu bereiterklärt. Geht also schon.
>>
>> Das kann man natürlich auch machen, es ändert aber nichts an der
>> Tatsache, daß dann Fußgänger und Radfahrer evtl. einen Moment
>> warten müssen. Und den Querverkehr anhalten darf ein Einweiser
>> eigentlich auch nicht, er muss da schon darauf hoffen, daß die
>> anderen Verkehrsteilnehmer netterweise anhalten.
>
> Oder eben warten, bis freie Fahrt ist. Das mag dauern, aber
> irgendwann gibt es idR upstream eine Ampel oder ein anderes
> Ereignis, das für eine entsprechende Lücke sorgt.

Das wäre in der Tat optimal, dann muss man allerdings auch einen Einweiser
finden, der so viel Geduld hat, da zwei oder drei Minuten zu stehen. Ob der
nette Passant dafür Lust hat? Jeden Morgen, wenn man da raus muss?

Grüße,

Frank

Frank Hucklenbroich

unread,
Dec 23, 2019, 4:46:00 PM12/23/19
to
Am Sun, 22 Dec 2019 21:40:50 +0100 schrieb Oliver Schwickert:

> Rupert Haselbeck schrieb:
>> Stefan Schmitz schrieb:
>>
>>> Sepp Ruf:
>>>> Wer zu unaufmerksam ist, nahende Fussgehende vor Erreichen der
>>>> Fahrbahnsichtlinie wahrzunehmen, sollte das Zuruecksetzen erst recht
>>>> bleiben lassen.
>>>
>>> Ich erlebe es regelmäßig, dass die Fahrzeugführer höchst aufmerksam den
>>> Verkehr von links beobachten, dass sich da eine Lücke auftut, aber nicht
>>> den geringsten Gedanken daran verschwenden, dass in der Zwischenzeit von
>>> rechts ein Fußgänger aufgetaucht sein könnte. So wäre ich schon mehrfach
>>> fast überfahren worden, weil die völlig blind losfahren.
>>
>> Tja, die Intelligenteren unter den Fußgängern gehen in solch Situation
>> hinter den Fahrzeugen vorbei...
>
> Victim blaming.

Oder einfach Überlebens-Strategie?

Der Fußgänger hätte zumindest in "meinem" Fall eine kleine Stich-Straße
überquert. Da hätte er eigentlich keine "Vorfahrt", im Gegensatz zu den
Radfahrern, und muss genauso aufpassen, als wenn er anderswo eine Fahrbahn
überquert. Bevor der also blind vor ein wartendes Auto latscht sollte er
zumindest Blickkontakt mit dem Fahrer aufnehmen, ob der ihn gesehen hat und
wartet. So lernt man es schon in der Verkehrserziehung im Kindergarten,
wenn man eine Straße überqueren will.

Ist also die Frage, wer hier "völlig blind" ist. Sind beide gleich ignorant
dann gibt es Aua, und das dann eher beim Fußgänger, von daher ist das für
den Überlebens-Strategie, ob einem das nun gefällt oder nicht.

> Es soll übrigens auch Fußgänger geben, die eine solche Situation nicht
> richtig einschätzen können. Fußgänger-Führerschein jetzt!

Wie gesagt, bei der Verkehrserziehung im Kindergarten lernt man das. Also,
nach links und rechts zu schauen bevor man die Fahrbahn betritt. Und falls
da ein Auto naht, warten oder Blickkontakt suchen, ob der Fahrer einen
vorbei lässt.

Kindergarten-Pflicht jetzt!

Grüße,

Frank

Rupert Haselbeck

unread,
Dec 23, 2019, 4:46:58 PM12/23/19
to
Frank Hucklenbroich schrieb:

> Das wäre in der Tat optimal, dann muss man allerdings auch einen Einweiser
> finden, der so viel Geduld hat, da zwei oder drei Minuten zu stehen. Ob
> der nette Passant dafür Lust hat? Jeden Morgen, wenn man da raus muss?

Angesichts der verbreiteten Ängste vor der Haftung bei, auch im Rahmen einer
Gefälligkeit und lediglich leicht fahrlässig, verursachten Schäden ist es
möglicherweise ohnehin nicht ganz einfach, hilfreiche Passanten als
Einweiser zu requirieren

MfG
Rupert

Oliver Schwickert

unread,
Dec 23, 2019, 4:53:02 PM12/23/19
to
Frank Hucklenbroich schrieb:
> Wie gesagt, bei der Verkehrserziehung im Kindergarten lernt man das. Also,
> nach links und rechts zu schauen bevor man die Fahrbahn betritt.

Die Fahrbahn, achso. Ich hatte wohl fälschlich angenommen, es gehe um
einen anderen Teil einer Straße.

Rupert Haselbeck

unread,
Dec 23, 2019, 4:56:59 PM12/23/19
to
Falk Willberg schrieb:

> Rupert Haselbeck wrote:
>
>> Manche Leute kapieren halt trotz aller Versuche von Fahrschulen,
>> Kindergarten und sonstiger Verkehrserziehung nicht so recht, dass
>> Straßenverkehr ein Miteinander _aller_ Verkehrsteilnehmer erfordert. Beim
>> Ausfahren aus einem Grundstück muss sowohl ein Radfahrer als auch
>> Autofahrer notgedrungen die für Fußgänger und ggfls. auch Radfahrer
>> angelegten Sonderwege kreuzen. Vernünftige Verkehrsteilnehmer nehmen
>> daran keinen Anstoß sondern gehen bzw. fahren falls möglich dann eben
>> dahinter vorbei oder warten ggfls. eben ein paar Sekunden. Es geht ja
>> auch nicht nicht anders.
>
> Dass ich Dir noch mal Recht geben würde ;-)

Ist doch fein!

> Ich sehe aber noch das Problem, dass dem motorisierten Verkehr
> selbstverständlich regelmäßig der Vorrang gewährt wird.

Das sehe ich nicht. Ich erlebe auch regelmäßig, dass der motorisierte
Verkehr /mir/ als Fußgänger Vorrang gewährt. Zuletzt geschah das übrigends
heute abend

> Wenn ich an einer Fußgängerampel den Knopf drücke, muß ich solange
> warten, bis ein Rot für den übrigen Verkehr möglichst wenig störend ist.

Richtig, das kommt nicht selten vor

> Selbstverständlich lasse ich an einer Strasse erstmal sämtliche
> Fahrzeuge vorbei, bevor ich diese so kreuze, so dass kein einziges
> Fahrzeug seine Geschwindigkeit verringern muss. "Nötigt" man nämlich
> jemanden, etwas langsamer zu fahren, um den Fußgänger nicht umzufahren,
> erntet man mindestens Unverständnis.

Das stimmt nicht. Ich würde mir zwar auch gelegentlich wünschen, es würden
mehr Autolenker (oder auch mal Radfahrer) auf Fußgänger achten und ihnen
zuliebe einfach nur die Geschwindigkeit verringern oder kurz anhalten, um
das überqueren der Straße zu ermöglichen, aber es sind aus meiner Sicht
genügend "nette" Menschen unterwegs, die mich über die Straße lassen.

> Ich meine, zum "Miteinander" müsste auch gehören, daß der motorisierte
> Verkehr Rücksicht auf die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer nimmt.

Nun ja, ich erlaube mir natürlich auch, gelegentlich meinen Hintermann zu
behindern, wenn ich als Autofahrer bremse, um einen Fußgänger über die
Straße zu lassen. Und ich muss zugeben, dass ich mich als Radfahrer das
nicht so oft getraue, weil ich Angst hätte, dass mich der Hintermann auf dem
Radweg einfach umfährt...

> Aber dazu wird es mehr als eine Generation brauchen.

Wieso? Es ist Realität.
Sollte da eventuell auch ein Wahrnehmungs- oder sogar ein Verhaltensproblem
die unterschiedliche Wahrnehmung beeinflussen?
Ich versuche mir allerdings mein (gelegentlich wohl eher vermeintliches)
Recht nicht zu erzwingen

> Falk, Fußgänger, ÖPNV-Nutzer, Autofahrer, Radfahrer...

dito.

MfG
Rupert

Frank Hucklenbroich

unread,
Dec 23, 2019, 5:09:23 PM12/23/19
to
Genau, solange das nicht der eigene Beifahrer ist, macht das im Zweifel
keiner.

Grüße,

Frank

Frank Hucklenbroich

unread,
Dec 23, 2019, 5:18:17 PM12/23/19
to
Die Fahrbahn kommt von der Stichstraße aus auf die Hauptstraße, und quert
dabei einen Radweg und Fußweg. Der wird dort aber nicht weitergeführt,
sondern die Fahrbahn ist durchasphaltiert und baulich vom Fuß- und Radweg
getrennt, wobei für den Radweg unterbrochene weiße Streifen auf dem Asphalt
kennzeichnen, daß die Fahrräder hier Vorfahrt haben.

Die Fußgänger hingegen überqueren hier aber ganz normal eine Fahrbahn, und
müssen warten, wenn dort Autos fahren.

Es ist also kein durchgezogener Fußweg, auf dem die Autos warten, sondern
in der Tat eine Fahrbahn, die den Fußweg hier unterbricht. Die Fußgänger
müssen also sowieso warten, nur die Radfahrer haben Vorfahrt.

Grüße,

Frank

Frank Hucklenbroich

unread,
Dec 23, 2019, 5:27:54 PM12/23/19
to
Am Mon, 23 Dec 2019 22:55:55 +0100 schrieb Rupert Haselbeck:

> Falk Willberg schrieb:

>> Ich meine, zum "Miteinander" müsste auch gehören, daß der motorisierte
>> Verkehr Rücksicht auf die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer nimmt.
>
> Nun ja, ich erlaube mir natürlich auch, gelegentlich meinen Hintermann zu
> behindern, wenn ich als Autofahrer bremse, um einen Fußgänger über die
> Straße zu lassen.

Ich fahre hier auf der Fahrt zur Arbeit an einem Wochenmarkt vorbei, der
viel von älteren Menschen frequentiert wird, die gerne ohne den Blick zu
heben einfach auf die Fahrbahn latschen, zwischen den geparkten LKW der
Marktbeschicker durch. Da müsste es eigentlich zweimal die Woche mindestens
einen schweren Unfall geben. Da gilt zwar Tempo 30, aber das ist da auch
noch viel zu schnell. Da tastet man sich dann wirklich im Schritttempo
vorbei. Da lasse ich mich dann auch nicht vom Hintermann bedrängen, weil
ich weiß, daß da irgendwo eine Omi mit den Einkaufstaschen mir blind vors
Auto latscht. Übrigens gefolgt von jungen Kindergartenmuttis (KiTa um die
Ecke), die den Blick aus Samrtphone gerichtet haben.

> Und ich muss zugeben, dass ich mich als Radfahrer das
> nicht so oft getraue, weil ich Angst hätte, dass mich der Hintermann auf dem
> Radweg einfach umfährt...

Besser ist das.

>> Aber dazu wird es mehr als eine Generation brauchen.

Das vererbt sich, so glaube ich.

> Wieso? Es ist Realität.
> Sollte da eventuell auch ein Wahrnehmungs- oder sogar ein Verhaltensproblem
> die unterschiedliche Wahrnehmung beeinflussen?
> Ich versuche mir allerdings mein (gelegentlich wohl eher vermeintliches)
> Recht nicht zu erzwingen

Damit lebt es sich immer enspannter, nicht nur im Straßenverkehr.

Grüße,

Frank

Stefan Froehlich

unread,
Dec 24, 2019, 3:02:07 AM12/24/19
to
Ich schrieb ja, dass das nicht unbedingt realitätsnahe ist.

Servus,
Stefan

--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich
Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Stefan - Das sollten wir vielleicht einmal vertiefen!
(Sloganizer)

Stefan Froehlich

unread,
Dec 24, 2019, 3:04:48 AM12/24/19
to
On Mon, 23 Dec 2019 22:46:20 Frank Hucklenbroich wrote:
> Der Fußgänger hätte zumindest in "meinem" Fall eine kleine Stich-Straße
> überquert.

Ok, das macht durchaus einen Unterschied, im OP ging es um den Fall,
dass der Autofahrer *am* Gehsteig steht.

Servus,
Stefan

--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich
Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Stefan, mit dem seidigen Duft der Eleganz.
(Sloganizer)

Stefan Froehlich

unread,
Dec 24, 2019, 3:07:24 AM12/24/19
to
On Mon, 23 Dec 2019 22:55:55 Rupert Haselbeck wrote:
> Ich erlebe auch regelmäßig, dass der motorisierte Verkehr /mir/
> als Fußgänger Vorrang gewährt.

Dito, und da hat sich in den letzten 20, 30 Jahren doch einiges
getan. In den 80ern musste man sich (in Wien) an den
Fußgängerübergängen noch warten, bis sich endlich jemand
StVO-konform erbarmte, einen die Straße queren zu lassen. Heute
bleiben (auf Nebenstraßen) PKW-Lenker auch schon einmal "einfach so"
stehen, um mich queren zu lassen, selbst wenn das überhaupt nichts
bringt (weil sie schneller vorbei wären, als ich auf der Fahrbahn).

Es gibt also Hoffnung.

Servus,
Stefan

--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich
Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Stefan, so vertraut wie der Glauben. Glaube das Unglaubliche!!
(Sloganizer)

Ulf.K...@web.de

unread,
Dec 25, 2019, 6:10:35 AM12/25/19
to
Am Sonntag, 22. Dezember 2019 21:40:45 UTC+1 schrieb Oliver Schwickert:

> Es soll übrigens auch Fußgänger geben, die eine solche Situation nicht
> richtig einschätzen können. Fußgänger-Führerschein jetzt!

Entzug läuft auf Hausarrest hinaus.

Bernd Ullrich

unread,
Dec 25, 2019, 12:50:49 PM12/25/19
to
Ausserhalb des Öffentlichen Verkehersraumes}Straße darf das noch rumlaufen.

BU

Ulf.K...@web.de

unread,
Dec 26, 2019, 5:23:38 AM12/26/19
to
Am Sonntag, 22. Dezember 2019 21:56:58 UTC+1 schrieb Rupert Haselbeck:
> Frank Hucklenbroich schrieb:
>
> > Und dann wäre ich da stehen geblieben bis zum St. Nimmerleinstag? Oder
> > hätte mit beherztem Vollgas gehofft, niemanden zu erwischen? Das war
> > beides keine Option, man konnte sich da nur langsam vortasten, bis man den
> > Verkehr einsehen konnte. Und stand dabei Radfahrern und Fußgängern ganz
> > bklöd im Weg herum.
> >
> >> Aber das ist für den durchschnittlichen Autofahrer kein
> >> Thema. Sollen die Verkehrs-Untermenschen doch selbst sehen, wo sie
> >> bleiben, wenn ein Herrenfahrer kommt!
> >
> > Was soll der Beißreflex? Ich schrieb doch selbst, daß mir diese Situation
> > unangenehm war, und ich fuhr da täglich weg. Übrigens nicht mit einem
> > großen SUV, sondern mit einem kleinen MX-5 Cabrio, meistens mit offenen
> > Dach und auf Augenhöhe mit den Radlern. Da gab es auch selten böses Blut,
> > sondern oft eher ein "Sorry, ich kann sonst den Querverkehr nicht sehen
> > und kann mich jetzt gerade auch nicht in Luft auflösen". Das war blöd
> > geplant, von den Radwegplanern.
>
> Manche Leute kapieren halt trotz aller Versuche von Fahrschulen,
> Kindergarten und sonstiger Verkehrserziehung nicht so recht, dass
> Straßenverkehr ein Miteinander _aller_ Verkehrsteilnehmer erfordert. Beim
> Ausfahren aus einem Grundstück muss sowohl ein Radfahrer als auch Autofahrer
> notgedrungen die für Fußgänger und ggfls. auch Radfahrer angelegten
> Sonderwege kreuzen. Vernünftige Verkehrsteilnehmer nehmen daran keinen
> Anstoß sondern gehen bzw. fahren falls möglich dann eben dahinter vorbei

Darf ein Radler einen verkehrsbedingt wartenden Pkw auf dem
Fußgängerweg umrunden?

Bernd Ullrich

unread,
Dec 26, 2019, 8:39:43 AM12/26/19
to
Am 23.12.2019 um 23:28 schrieb Frank Hucklenbroich:
> Am Mon, 23 Dec 2019 22:55:55 +0100 schrieb Rupert Haselbeck:
>
>> Falk Willberg schrieb:
>
>>> Ich meine, zum "Miteinander" müsste auch gehören, daß der motorisierte
>>> Verkehr Rücksicht auf die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer nimmt.
>>
>> Nun ja, ich erlaube mir natürlich auch, gelegentlich meinen Hintermann zu
>> behindern, wenn ich als Autofahrer bremse, um einen Fußgänger über die
>> Straße zu lassen.
>
> Ich fahre hier auf der Fahrt zur Arbeit an einem Wochenmarkt vorbei, der
> viel von älteren Menschen frequentiert wird, die gerne ohne den Blick zu
> heben einfach auf die Fahrbahn latschen, zwischen den geparkten LKW der
> Marktbeschicker durch. Da müsste es eigentlich zweimal die Woche mindestens
> einen schweren Unfall geben. Da gilt zwar Tempo 30, aber das ist da auch
> noch viel zu schnell. Da tastet man sich dann wirklich im Schritttempo
> vorbei. Da lasse ich mich dann auch nicht vom Hintermann bedrängen, weil
> ich weiß, daß da irgendwo eine Omi mit den Einkaufstaschen mir blind vors
> Auto latscht. Übrigens gefolgt von jungen Kindergartenmuttis (KiTa um die
> Ecke), die den Blick aus Samrtphone gerichtet haben.
-----------------------------
>> Und ich muss zugeben, dass ich mich als Radfahrer das
>> nicht so oft getraue, weil ich Angst hätte, dass mich der Hintermann auf dem
>> Radweg einfach umfährt...

> Besser ist das.

Deswegen sind Radwege Scheisse...


BU

Gerald Oppen

unread,
Dec 28, 2019, 7:08:00 AM12/28/19
to
Am 23.12.19 um 09:51 schrieb Christian @Soemtron:

> Das machen vielleicht 50% der Autofahrer. Die anderen blockieren lieber
> den Gehweg, statt z.B. die freie Busspur zum Einfädeln zu benutzen.

Wenn er nicht reingelassen wird bzw. der Stau keine ausreichende Lücke
aufweist blockiert er die Busspur - keineswegs besser als die Radspur zu
blockieren.

Gerald

Frank Hucklenbroich

unread,
Jan 4, 2020, 4:37:58 PM1/4/20
to
Am Tue, 24 Dec 2019 01:17:06 +0100 schrieb Martin Gerdes:

> Frank Hucklenbroich <Hucklen...@aol.com> schrieb:
>
>>Es ist also kein durchgezogener Fußweg, auf dem die Autos warten, sondern
>>in der Tat eine Fahrbahn, die den Fußweg hier unterbricht. Die Fußgänger
>>müssen also sowieso warten, nur die Radfahrer haben Vorfahrt.
>
> Regel 1, wenn man als Radfahrer überleben will: Ein Radfahrer hat
> niemals Vorfahrt.
>
> Regel 2: Für Radfahrer gibt es keine grünen Ampeln. Und sollte doch mal
> eine Radfahrerampel Grün zeigen, tritt automatisch Regel 1 in Kraft.

Ich habe eher manchmal den Eindruck, daß es für Radfahrer auch keine roten
Ampeln gibt.

Grüße,

Frank

Frank Hucklenbroich

unread,
Jan 4, 2020, 4:57:33 PM1/4/20
to
Am Tue, 24 Dec 2019 01:17:06 +0100 schrieb Martin Gerdes:

> Frank Hucklenbroich <Hucklen...@aol.com> schrieb:
>
>>Der Fußgänger hätte zumindest in "meinem" Fall eine kleine Stich-Straße
>>überquert. Da hätte er eigentlich keine "Vorfahrt"
>
> Als Fußgänger hat man ohnehin keine Vor-"fahrt", da man als Fußgänger
> nicht fährt. Rechtlich spricht man von Vorrang.

Deshalb die Gänsefüßchen.

>>Bevor der also blind vor ein wartendes Auto latscht sollte er zumindest
>>Blickkontakt mit dem Fahrer aufnehmen
>
> Das wird vielfach geraten, aber noch niemand hat mir erklären können,
> was das denn bringen soll.

Man verständigt sich. Mit Blicken oder Handzeichen. Ja, das geht!

>>ob der ihn gesehen hat und wartet.
>
> Wenn ein Autofahrer einen Fußgänger oder Radfahrer gesehen hat, heißt
> das ja noch lange nicht, daß er ihn auch den Vortritt läßt.

Dann kommt eben die nonverbale Kommunikation dazu. Ein Kopfnicken, ein
Handzeichen. Das ist doch wirklich nicht so schwer. Kein Autofahrer hat
Lust darauf, einen Radfahrer oder Fußgänger zu überfahren. Auch wenn manche
Krampfradler das zu unterstellen scheinen.

Ich für mich persönlich möchte keinen Menschen verletzen, egal wie der sich
fortbewegt. In den 30 Jahren, die ich Auto fahre, habe ich das erfolgreich
vermeiden können, und ich hoffe, daß das so bleibt.

>>So lernt man es schon in der Verkehrserziehung im Kindergarten,
>>wenn man eine Straße überqueren will.
>
> Da lernt man sinnvollerweise, daß man 1. schaut, ob ein Auto kommt und
> 2. schaut, ob dieses langsamer wird und zum Stehen kommt.

Genau.

> Ob man dabei "Blickkontakt" mit dem Fahrer hat, ist eigentlich
> unbedeutend.

Wenn ich auf den Boden gucke, bevor ich den Zebrastreifen überquere, ist
das wenig hilfreich.

>>Kindergarten-Pflicht jetzt!
>
> Hilft das denn?
>
> Wesentlich wichtiger als "Kindergartenpflicht" wäre, den Autofahrer zu
> vermitteln, daß sie den §1 der StVO nicht immer überschlagen sollen,
> wenn sie nach "den Verkehrsregeln" schauen.

Da bin ich ganz Deiner Meinung. Das gilt dann aber nicht nur für die
Autofahrer, sondern auch für die Radfahrer. Ich bin schon mehrfach knapp
von Radlern auf dem Gehweg übergebügelt worden, als ich bei unserem
Steuerberater aus dem Haus auf den Gehweg trat. Die Fahrbahn ist da eng und
uneben, da fährt so mancher Radler lieber auf dem Gehweg. Und die fahren da
mitunter schnell.

Grüße,

Frank

Bernd Ullrich

unread,
Jan 5, 2020, 11:01:33 AM1/5/20
to
Am 04.01.2020 um 22:58 schrieb Frank Hucklenbroich:
> Am Tue, 24 Dec 2019 01:17:06 +0100 schrieb Martin Gerdes:
>
>> Frank Hucklenbroich <Hucklen...@aol.com> schrieb:
>>
>>> Der Fußgänger hätte zumindest in "meinem" Fall eine kleine Stich-Straße
>>> überquert. Da hätte er eigentlich keine "Vorfahrt"
>>
>> Als Fußgänger hat man ohnehin keine Vor-"fahrt", da man als Fußgänger
>> nicht fährt. Rechtlich spricht man von Vorrang.
>
> Deshalb die Gänsefüßchen.
>
>>> Bevor der also blind vor ein wartendes Auto latscht sollte er zumindest
>>> Blickkontakt mit dem Fahrer aufnehmen
>>
>> Das wird vielfach geraten, aber noch niemand hat mir erklären können,
>> was das denn bringen soll.

> Man verständigt sich. Mit Blicken oder Handzeichen. Ja, das geht!

"Mit Blicken..."
http://mwohlauer.christof-b.de/fahrrad/radbullshit.html#blickkontakt

BU

Rupert Haselbeck

unread,
Jan 5, 2020, 11:37:03 AM1/5/20
to
Bernd Ullrich schrieb:

> "Mit Blicken..."
> http://mwohlauer.christof-b.de/fahrrad/radbullshit.html#blickkontakt
>

Dort findet sich lediglich der sattsam bekannte, völlig realitätsferne
Blödsinn

MfG
Rupert

Bernd Ullrich

unread,
Jan 5, 2020, 1:18:34 PM1/5/20
to
Der Blödsinn "Blickkontakt" überfordert dich noch immer, dein Problem.

Frank Hucklenbroich

unread,
Jan 5, 2020, 3:15:01 PM1/5/20
to
Zitat:

c) er ignoriert die Anwesenheit des Radfahrers absichtlich. Gerne gemacht:
Beim Abbiegen trotzdem durch ziehen, ganz egal ob der Radfahrer gerade
Vorfahrt/Vorrang hat, oder nicht. Passiert in der Form auch Fußgängern sehr
gerne, dass es der Doseninsasse ganz bewusst drauf anlegt. Er weiß ja, dass
ihm nicht viel passieren kann, höchstens seinem heiligen Blechle. Der
Blickkontakt bringt auch hier herzlich wenig. Im Gegenteil, auch hier wiegt
man sich schlimmstenfalls in falscher Sicherheit, was der eigenen
Gesundheit eher abträglich ist. Letzter Fall:

Ich weiß ja nicht, wer das "gerne gemacht" hat, oder welcher "Doseninsasse"
(danke für den Krampfradlerjargon!) es bewusst darauf anlegt, einen
Fußgänger oder Radler überzumangeln. Und was heißt denn, ihm passiert nicht
viel? - im Zweifel ist das dann Körperverletzung, also eine Straftat. Das
steht dann u.U. im polizeilichen Führungszeugnis, und wenn man für die
Jobsuche so eines braucht, möchte man nicht so einen Eintrag haben (ja, ich
weiß, ab 3 Monaten Tagessätzen).

Ich persönlich möchte weder einen Fußgänger, noch einen Radfahrer im
Straßenverkehr verletzen, deshalb bemühe ich mich, auf schwächere (sic!)
Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen. Das hat in den letzten 30 Jahren
auch recht gut funktioniert, und ich hoffe, daß es für mich so bleibt.

Für mich ist daher der Blickkontakt ganau das, eine faire Verständigung,
wer wann wohin fahren darf. Und keine hinterfotzige Veranstaltung, nach dem
Moto "Ich sehe Dich und jetzt fahr ich Dich platt".

Grüße,

Frank

Arne Johannessen

unread,
Jan 5, 2020, 4:37:28 PM1/5/20
to
Frank Hucklenbroich said:
>
> im Zweifel ist das dann [...] eine Straftat.

Im Zweifel ist nichts eine Straftat. Eine Verurteilung kann erst
erfolgen, nachdem alle vernünftigen Zweifel ausgeräumt sind.


> Für mich ist daher der Blickkontakt ganau das, eine faire Verständigung,
> wer wann wohin fahren darf.

Man sollte sich halt klarmachen: Auch Blicke können missverstanden
werden. Schon deshalb /kann/ Blickkontakt gefährlich sein.

Der verlinkte Text schlussfolgert, dass eine Verhaltensweise, die ohne
Blickkontakt auskommt, sicherer sei.


--
Arne Johannessen

Bernd Ullrich

unread,
Jan 6, 2020, 1:47:49 PM1/6/20
to
Am 05.01.2020 um 21:15 schrieb Frank Hucklenbroich:
[...]
> Für mich ist daher der Blickkontakt ganau das, eine faire Verständigung,
> wer wann wohin fahren darf. Und keine hinterfotzige Veranstaltung, nach dem
> Moto "Ich sehe Dich und jetzt fahr ich Dich platt".

DEr Glaube an die Wirksamkeit von Blickkontakten im Bereich des
öffentlichen Straßenverkehres ist genauso wie die Lobpreisung von
Radwegen\Randverkehrtanlagen neben der Fahrbohn nur eine Fiktion.

BU

Bernd Ullrich

unread,
Jan 6, 2020, 1:53:54 PM1/6/20
to
Am 05.01.2020 um 21:15 schrieb Frank Hucklenbroich:
[...]

> Für mich ist daher der Blickkontakt ganau das, eine faire Verständigung,
> wer wann wohin fahren darf.
[...]

Bei Blickkontakt im _Straßenverkehr_ findet kein Austausch von
Informationen statt, also auch keine Verständigung über was auch immer.

BU

Rupert Haselbeck

unread,
Jan 6, 2020, 2:37:05 PM1/6/20
to
Bernd Ullrich schrieb:

> Frank Hucklenbroich:
>> Für mich ist daher der Blickkontakt ganau das, eine faire Verständigung,
>> wer wann wohin fahren darf. Und keine hinterfotzige Veranstaltung, nach
>> dem Moto "Ich sehe Dich und jetzt fahr ich Dich platt".
>
> DEr Glaube an die Wirksamkeit von Blickkontakten im Bereich des
> öffentlichen Straßenverkehres ist genauso wie die Lobpreisung von
> Radwegen\Randverkehrtanlagen neben der Fahrbohn nur eine Fiktion.

In der seltsamen Welt mancher K(r)ampfradler mag das so sein. In der
wirklichen Welt sieht das ganz anders aus.

MfG
Rupert

Rupert Haselbeck

unread,
Jan 6, 2020, 2:37:05 PM1/6/20
to
Bernd Ullrich schrieb:

> Frank Hucklenbroich:
>> Für mich ist daher der Blickkontakt ganau das, eine faire Verständigung,
>> wer wann wohin fahren darf.
> [...]
>
> Bei Blickkontakt im _Straßenverkehr_ findet kein Austausch von
> Informationen statt, also auch keine Verständigung über was auch immer.

Das ist - natürlich - blanker Unfug. Gerade der Informationsaustausch, die
Kommunikation zwischen den Verkehrsteilnehmern, ist der Zweck und das
täglich millionenfach praktizierte Ergebnis des "Blickkontakts".

MfG
Rupert

Frank Hucklenbroich

unread,
Jan 7, 2020, 2:32:47 AM1/7/20
to
Da müssen natürlich beide Seiten mitspielen. Wenn einer sich stur stellen
will, dann geht das eben nicht.

Grüße,

Frank

Andreas Portz

unread,
Jan 8, 2020, 5:19:00 PM1/8/20
to
Martin Gerdes schrieb:

> Die Hamburger Polizei wollte dieses Vorurteil mal bestätigen und legte
> sich an einer Lichtzeichenanlage auf die Lauer. Ergebnis: Deutlich mehr
> automobile Rotsünder als Radfahrer, die bei rot fuhren.
Anzahl oder Anteil? Es ist ja nicht schwer, dass bei x mal so vielen KFZ
wie Radlern auch deren Anteil etwas größer ist.


-Andreas

Andreas Portz

unread,
Jan 8, 2020, 5:22:44 PM1/8/20
to
Martin Gerdes schrieb:

> Angenommen, ein Radfahrerhasser sähe mich auf dem Fahrrad kommen und ich
> nähme mit ihm "Blickkontakt" auf -- der würde mich doch daraufhin
> absichtlich aufs Korn nehmen.
Sag', darfst du mit diesen krankhaften Paranoia eigentlich unbegleitet
hinaus in die echte, wahre Welt außerhalb der Therapieklinik? Ist ja
schon schlimm genug, dass du unbeobachtet an den Internetanschluss ran
kommst ...


-Andreas

Stefan Schmitz

unread,
Jan 9, 2020, 5:19:32 AM1/9/20
to
Meinen Beobachtungen nach fährt der überwiegende Teil der Autofahrer noch
schnell rüber, wenn es gerade auf Rot springt.
Radfahrer fallen als Rotsünder vielleicht mehr auf, weil sie auch dann noch
passieren, wenn schon länger Rot ist.

Marc Haber

unread,
Jan 9, 2020, 9:13:31 AM1/9/20
to
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:
>Am Mittwoch, 8. Januar 2020 23:19:00 UTC+1 schrieb Andreas Portz:
>> Martin Gerdes schrieb:
>>
>> > Die Hamburger Polizei wollte dieses Vorurteil mal bestätigen und legte
>> > sich an einer Lichtzeichenanlage auf die Lauer. Ergebnis: Deutlich mehr
>> > automobile Rotsünder als Radfahrer, die bei rot fuhren.
>> Anzahl oder Anteil? Es ist ja nicht schwer, dass bei x mal so vielen KFZ
>> wie Radlern auch deren Anteil etwas größer ist.
>
>Meinen Beobachtungen nach fährt der überwiegende Teil der Autofahrer noch
>schnell rüber, wenn es gerade auf Rot springt.

Im Auto: Egal, wie dunkel das Taxigrün beim eigenen Drüberfahren war,
der Hintermann fährt IMMER auch noch.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Andreas Portz

unread,
Jan 9, 2020, 9:19:34 AM1/9/20
to
Marc Haber schrieb:

> Im Auto: Egal, wie dunkel das Taxigrün beim eigenen Drüberfahren war,
> der Hintermann fährt IMMER auch noch.
"Ich gebe doch nicht den tollen Windschatten auf!" ;-)


-Andreas

Ulf.K...@web.de

unread,
Jan 9, 2020, 10:37:07 AM1/9/20
to
Am Donnerstag, 9. Januar 2020 15:13:31 UTC+1 schrieb Marc Haber:

> >> > Die Hamburger Polizei wollte dieses Vorurteil mal bestätigen und legte
> >> > sich an einer Lichtzeichenanlage auf die Lauer. Ergebnis: Deutlich mehr
> >> > automobile Rotsünder als Radfahrer, die bei rot fuhren.
> >> Anzahl oder Anteil? Es ist ja nicht schwer, dass bei x mal so vielen KFZ
> >> wie Radlern auch deren Anteil etwas größer ist.
> >
> >Meinen Beobachtungen nach fährt der überwiegende Teil der Autofahrer noch
> >schnell rüber, wenn es gerade auf Rot springt.
>
> Im Auto: Egal, wie dunkel das Taxigrün beim eigenen Drüberfahren war,
> der Hintermann fährt IMMER auch noch.

Du solltest den Magnet an Deiner hinteren Stoßstange
abschalten oder abbauen.

Rupert Haselbeck

unread,
Jan 9, 2020, 5:47:04 PM1/9/20
to
Arne Johannessen schrieb:

> Frank Hucklenbroich said:
>>
>> im Zweifel ist das dann [...] eine Straftat.
>
> Im Zweifel ist nichts eine Straftat. Eine Verurteilung kann erst
> erfolgen, nachdem alle vernünftigen Zweifel ausgeräumt sind.

Allein dein Quoting ist es, welches diese Aussage erlaubt :-(
In seinem Kontext ist die Angabe Franks völlig zutreffend! Wenn jemand einen
anderen bewusst zu überfahren versucht, dann ist es recht schwierig, nicht
von einer Straftat auszugehen. In der geschilderten Situation von Zweifeln
zu reden, wäre einfach nur falsch

>> Für mich ist daher der Blickkontakt ganau das, eine faire Verständigung,
>> wer wann wohin fahren darf.
>
> Man sollte sich halt klarmachen: Auch Blicke können missverstanden
> werden. Schon deshalb /kann/ Blickkontakt gefährlich sein.

Acha was

> Der verlinkte Text schlussfolgert, dass eine Verhaltensweise, die ohne
> Blickkontakt auskommt, sicherer sei.

Ja, richtig. Es besteht unter verständigen Menschen ja auch weitgehend
Einigkeit, dass der verlinkte Text völliger Unfug ist, realitätsfremd und
falsch.

MfG
Rupert

Frank Hucklenbroich

unread,
Jan 10, 2020, 3:25:29 PM1/10/20
to
Am Wed, 08 Jan 2020 23:15:18 +0100 schrieb Martin Gerdes:

> Frank Hucklenbroich <Hucklen...@aol.com> schrieb:
>
>>>> Bevor der also blind vor ein wartendes Auto latscht, sollte er zumindest
>>>> Blickkontakt mit dem Fahrer aufnehmen
>
>>> Das wird vielfach geraten, aber noch niemand hat mir erklären können,
>>> was das denn bringen soll.
>
>> Man verständigt sich. Mit Blicken oder Handzeichen. Ja, das geht!
>
> Diese Argumentationstechnik nennt der Kenner "Zirkelschluß".
>
> "Der Blickkontakt hilft, weil er hilft."

Ist die Alternative "Jeder fährt mit Tunnelblick stur seinen Stiefel
runter" denn besser?

Grüße,

Frank

Klaus K

unread,
Jan 13, 2020, 5:45:37 AM1/13/20
to
Am 08.01.2020 um 23:15 schrieb Martin Gerdes:
> Die Hamburger Polizei wollte dieses Vorurteil mal bestätigen und legte
> sich an einer Lichtzeichenanlage auf die Lauer. Ergebnis: Deutlich mehr
> automobile Rotsünder als Radfahrer, die bei rot fuhren.

Absolut oder %ual?


K.
--

Klaus K

unread,
Jan 13, 2020, 5:45:57 AM1/13/20
to
Du warst schneller!



K.
--

Rupert Haselbeck

unread,
Mar 5, 2020, 5:10:10 PM3/5/20
to
Siegfried Blos schrieb:

> Ich kenne eine Ampel, da haben nur Radfahrer grün(Zeitlich kürzer auch
> fussgänger). Und nu?

Das ist so selten wohl nicht, dass die "Radfahrerampel" etliche Sekunden vor
der "Autofahrerampel" grün zeigt.

MfG
Rupert

Sebastian Wolf

unread,
Mar 5, 2020, 5:22:37 PM3/5/20
to
Am 05.03.2020 um 16:11 schrieb Siegfried Blos:
> Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> schrieb:
>
>> Am Sonntag, 22. Dezember 2019 10:48:49 UTC+1 schrieb Sepp Ruf:
>>
>>> Wer zu unaufmerksam ist, nahende Fussgehende vor Erreichen der
>>> Fahrbahnsichtlinie wahrzunehmen, sollte das Zuruecksetzen erst recht bleiben
>>> lassen.
>>
>> Ich erlebe es regelmäßig, dass die Fahrzeugführer höchst aufmerksam den
>> Verkehr von links beobachten, dass sich da eine Lücke auftut, aber nicht den
>> geringsten Gedanken daran verschwenden, dass in der Zwischenzeit von rechts
>> ein Fußgänger aufgetaucht sein könnte. So wäre ich schon mehrfach fast
>> überfahren worden, weil die völlig blind losfahren.
>
> Da entdecke ich dann die fiese Ader in mir und sorge für Sport beim
> Fahrer. Ich bleibe in Fahrerhöhe neben dem Fahrzeug stehen. Dann muss
> er sich vorbeugen um was zu sehen. Und er merkt auch gleich, dass er
> im Weg steht.

Es ist ja auch Konsens, dass es in der Gruppe der Radfahrer ganz
offensichtlich einen allzuhohen Anteil asozialer Arschlöcher gibt.

Klaus. K

unread,
Mar 6, 2020, 6:26:52 AM3/6/20
to
Am 05.03.2020 um 15:57 schrieb Siegfried Blos:
> Aber stehen bleiben, wenn ich Vorfahrt habe und der Andere im
> Auto schon vorher steht und wartet sehe ich nicht ein.

Verschenkte Vorfahrt, egal von wem und warum ist alles andere als
Zielführen. Es führt nur zu unberechenbaren Situationen!
K.

Rupert Haselbeck

unread,
Mar 6, 2020, 7:00:09 AM3/6/20
to
Siegfried Blos schrieb:

> Hier gibt es über den Fluss einen kombinierten Rad und Fussweg, der am
> Ende der Brücke eine Strasse kreuzt. Da diese Strasse eine Sackgasse
> ist und deutlich mehr Radler als Autos diese Stelle passieren, ist der
> Radweg vorfahrtberechtigt.

Soweit so gut

> Trotzdem hielt der Radler vor mir ebenso
> wie das Auto schon vorher an. Als Vorfahrtberechtigter bin ich an
> beiden Wartenden vorbeigefahren.

Das ist dann aber, völlig unabhängig von der Art des Verkehrsmittels,
ziemlich unklug und würde im Falle eines Unfalles mindestens zu einem
erklecklichen Mitverschulden führen. Wenn beide, sowohl der
Vohrfahrtberechtigte vor mir als auch der Wartepflichtige, stehen, dann
besteht eine unklare Verkehrslage. Da ohne Rücksicht auf Verluste einfach
den Vordermann zu überholen und dem Wartepflichtigen, dem der Vordermann
möglicherweise bedeutet hatte, er würde ihm den Vorrang lassen, vor die Nase
zu fahren, ist eher als unklug bis saudumm zu bezeichnen

> Aber stehen bleiben, wenn ich Vorfahrt habe und der Andere im
> Auto schon vorher steht und wartet sehe ich nicht ein.

Das kann man gut als Anregung für eine Grabinschrift verwenden: "Er hatte
die Vorfahrt"

MfG
Rupert

Kind, Jaakob

unread,
Mar 6, 2020, 8:29:54 AM3/6/20
to
Am 06.03.2020 um 13:00 schrieb Rupert Haselbeck:
> Siegfried Blos schrieb:

> Das ist dann aber, völlig unabhängig von der Art des Verkehrsmittels,
> ziemlich unklug

Es mag unklug sein, da stimme ich zu.

und würde im Falle eines Unfalles mindestens zu einem
> erklecklichen Mitverschulden führen.

Wieso mindestens? Was soll denn noch mehr passieren? Die Hauptschuld hat
doch üblicherweiser der, der die Vorfahrt nicht gewährt.
Selbst Geisterradler haben ja Vorfahrt, bekommen aber richtigerweise
einen ordentlichen Schuldanteil.
Ich hoffe ja sogar, dass es hier keine Mitschuld gäbe, die eventuelle
Verletzung wäre doch für die Unklugheit "Strafe" genug.

> Wenn beide, sowohl der
> Vohrfahrtberechtigte vor mir als auch der Wartepflichtige, stehen, dann
> besteht eine unklare Verkehrslage. Da ohne Rücksicht auf Verluste einfach
> den Vordermann zu überholen und dem Wartepflichtigen, dem der Vordermann
> möglicherweise bedeutet hatte, er würde ihm den Vorrang lassen,

Auf die eigene Vorfahrt mag man ja verzichten dürfen. Aber das bindet
doch Dritte nicht, oder doch?

Viele Grüße
Jaakob

Ulf.K...@web.de

unread,
Mar 6, 2020, 8:40:13 AM3/6/20
to
Am Freitag, 6. März 2020 14:29:54 UTC+1 schrieb Kind, Jaakob:

> > Das ist dann aber, völlig unabhängig von der Art des Verkehrsmittels,
> > ziemlich unklug
>
> Es mag unklug sein, da stimme ich zu.
>
> und würde im Falle eines Unfalles mindestens zu einem
> > erklecklichen Mitverschulden führen.
>
> Wieso mindestens? Was soll denn noch mehr passieren?

Je nach Unfallfolge strafrechtliche Würdigung.

Gruß, ULF

Kind, Jaakob

unread,
Mar 6, 2020, 8:47:30 AM3/6/20
to
Am 06.03.2020 um 14:40 schrieb Ulf.K...@web.de:

> Je nach Unfallfolge strafrechtliche Würdigung.

Gibt es da passende Urteile? Ich sehe hier die Schuld ausreichend klar
beim Vorfahrtverletzer, so dass ich maximal zivilrechtliche Ansprüche sehe.

Der Fahrer des stehenden Fahrzeugs muss doch auf jeden Fall auf
nachfolgenden Verkehr achten.

Viele Grüße
Jaakob


Rupert Haselbeck

unread,
Mar 6, 2020, 9:00:09 AM3/6/20
to
Kind, Jaakob schrieb:

> :
>
>> Je nach Unfallfolge strafrechtliche Würdigung.
>
> Gibt es da passende Urteile? Ich sehe hier die Schuld ausreichend klar
> beim Vorfahrtverletzer, so dass ich maximal zivilrechtliche Ansprüche
> sehe.

Dass du ein ganz eigenes Rechtsverständnis hast, ist ja bereits bei der
Frage aufgefallen, ob ein Abschleppwagenfahrer den Motor laufen lassen
dürfe...
Woher sollten zivilrechtliche Ansprüche kommen, wenn du glaubst, die Schuld
vollumfänglich beim anderen verorten zu müssen?

> Der Fahrer des stehenden Fahrzeugs muss doch auf jeden Fall auf
> nachfolgenden Verkehr achten.

Man wird nun wirklich nicht erwarten müssen, dass es Idioten gibt, die ein
unmittelbar an einer Kreuzung wartendes Fahrzeug überholen.

MfG
Rupert

Kind, Jaakob

unread,
Mar 6, 2020, 9:16:38 AM3/6/20
to
Am 06.03.2020 um 15:00 schrieb Rupert Haselbeck:

> Woher sollten zivilrechtliche Ansprüche kommen, wenn du glaubst, die Schuld
> vollumfänglich beim anderen verorten zu müssen?

Du solltest genauer lesen.
>
>> Der Fahrer des stehenden Fahrzeugs muss doch auf jeden Fall auf
>> nachfolgenden Verkehr achten.
>
> Man wird nun wirklich nicht erwarten müssen, dass es Idioten gibt, die ein
> unmittelbar an einer Kreuzung wartendes Fahrzeug überholen.

Ich würde Vorfahrtberechtigte nicht Idioten nennen. Sie sind maximal
unklug, weil sie nicht beachten, dass es Verkehrsteilnehmer gibt, die
ihnen die Vorfahrt nehmen.

Wenn ich Vorfahrt gewähren muss, dann gewähre ich sie natürlich. Machst
du das anders?

Viele Grüße
Jaakob

Ulf.K...@web.de

unread,
Mar 6, 2020, 11:07:02 AM3/6/20
to
Oh doch, Linienbusfahrerin, Pkw wartete an roter Ampel.
Durch die Hausecken war die Kreuzung auch nicht gerade
übersichtlich, und als besagte Linienbusfahrerin über
die Gegenspur in die Kreuzung einzufahren begann, himmelte
sie beinahe die Querverkehr von links.

Also nicht, daß ich mir Deine Beleidigung jetzt zu
eigen machen würde, aber die Erwartungen an Berufskraftfahrer
sind hierzulande doch anders.

Rupert Haselbeck

unread,
Mar 7, 2020, 7:40:12 AM3/7/20
to
Kind, Jaakob schrieb:

> Rupert Haselbeck:
>> Woher sollten zivilrechtliche Ansprüche kommen, wenn du glaubst, die
>> Schuld vollumfänglich beim anderen verorten zu müssen?
>
> Du solltest genauer lesen.

Dann erzähl doch zunächst mal in verständlicher Form, wie du das behauptete
Ergebnis herleiten willst

>>> Der Fahrer des stehenden Fahrzeugs muss doch auf jeden Fall auf
>>> nachfolgenden Verkehr achten.
>>
>> Man wird nun wirklich nicht erwarten müssen, dass es Idioten gibt, die
>> ein unmittelbar an einer Kreuzung wartendes Fahrzeug überholen.
>
> Ich würde Vorfahrtberechtigte nicht Idioten nennen. Sie sind maximal
> unklug, weil sie nicht beachten, dass es Verkehrsteilnehmer gibt, die
> ihnen die Vorfahrt nehmen.

In der geschilderten Situation ist die Verkehrslage unklar - der
Wartepflichtige steht, der vorne befindliche Vorfahrtsberechtigte steht
ebenfalls. In dieser Situation darf sich der nachfolgende Verkehrsteilnehmer
sein Vorfahrtsrecht natürlich nicht erzwingen. Er darf auch den vor ihm
stehenden nicht überholen.
Wer das dennoch tut, der wird bei einem evtl. Unfall einen erklecklichen
Teil des Schadens zu tragen haben und er wird mit einer Anzeige wegen
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c I Nr. 2 lit. b und d, evtl. lit. e
StGB, ggfls. auch wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) zu
rechnen haben.

> Wenn ich Vorfahrt gewähren muss, dann gewähre ich sie natürlich. Machst
> du das anders?

Diese Frage stellt sich hier überhaupt nicht.
Dass der Radfahrer Vorfahrt hat, ist in der geschilderten Situation nicht
mehr von Belang

MfG
Rupert

Stefan Schmitz

unread,
Mar 7, 2020, 10:51:53 AM3/7/20
to
Am Samstag, 7. März 2020 13:40:12 UTC+1 schrieb Rupert Haselbeck:

> In der geschilderten Situation ist die Verkehrslage unklar - der
> Wartepflichtige steht, der vorne befindliche Vorfahrtsberechtigte steht
> ebenfalls. In dieser Situation darf sich der nachfolgende Verkehrsteilnehmer
> sein Vorfahrtsrecht natürlich nicht erzwingen.

Muss er ja nicht, es wird vom Wartepflichtigen bereits freiwillig gewährt.

> Er darf auch den vor ihm
> stehenden nicht überholen.

Warum in aller Welt darf ein Vorfahrberechtigter nicht überholen?

Wilh.Lau

unread,
Mar 7, 2020, 11:38:50 AM3/7/20
to
Am 07.03.20 um 13:40 schrieb Rupert Haselbeck:
> In der geschilderten Situation ist die Verkehrslage unklar - der
> Wartepflichtige steht, der vorne befindliche Vorfahrtsberechtigte steht
> ebenfalls. In dieser Situation darf sich der nachfolgende Verkehrsteilnehmer
> sein Vorfahrtsrecht natürlich nicht erzwingen. Er darf auch den vor ihm
> stehenden nicht überholen.

Das erinnert mich an ein Urteil, bei dem ein Autofahrer auf seine
Vorfahrt verzichtete und einen Fußgänger den Vorrang gab. Dabei wurde er
überholt und der Überholer hatte mit dem Fußgänger einen Unfall.
Der Autofahrer kam hierbei in die Mithaftung.

--
Viele Grüße

Wilhelm
aus Kassel

Jaakob Kind

unread,
Mar 7, 2020, 11:46:12 AM3/7/20
to
Am 07.03.2020 um 13:40 schrieb Rupert Haselbeck:
> Kind, Jaakob schrieb:

> In dieser Situation darf sich der nachfolgende Verkehrsteilnehmer
> sein Vorfahrtsrecht natürlich nicht erzwingen.

Da der Wartepflichtige steht, ist mir nicht klar, warum du von erzwingen
sprichst. Natürlich sollte er, wenn der Wartepflichtige überraschend
entgegen seiner Wartepflicht losfährt, nicht in ihn reindonnern, sondern
versuchen, den Unfall zu vermeiden. Das gilt ja immer, wenn man Fehler
anderer bemerkt.
Aber solange der Wartepflichtige steht, darf der Vorfahrtberechtigte
fahren. Ob es klug wäre, ist eine andere Frage, da der Warteberechtigte
ja ein Verkehrsteilnehmer sein könnte, der deine Rechtauffassung teilt
oder einfach unaufmerksam ist.

Er darf auch den vor ihm
> stehenden nicht überholen.

Aus welcher Vorschrift ergibt sich das?
Ich gehe mal davon aus, dass ausreichend Platz zum Überholen ist.
Wenn es so wenig Platz gibt, dass man sich zum Überholen vorbeizwängen
muss, sehe ich ein, dass der Wartepflichtige nicht mit so einem Manöver
rechnen wird.

> Dass der Radfahrer Vorfahrt hat, ist in der geschilderten Situation nicht
> mehr von Belang

Aus welcher Vorschrift ergibt sich das? AFAIK werden
Vorfahrtverletzungen praktisch immer geahndet, selbst wenn der
Vorfahrtberechtigte gegen Regeln verstößt (zum Beispiel durch Radfahren
auf der falschen Seite).
In unserem Fall kenne ich nicht mal die Regel, gegen die hier angeblich
verstoßen wird.

Hast du einen StVO-Paragraphen oder ein Urteil zur Hand?

Viele Grüße
Jaakob

Jaakob Kind

unread,
Mar 7, 2020, 11:49:28 AM3/7/20
to
Am 07.03.2020 um 17:38 schrieb Wilh.Lau:

> Das erinnert mich an ein Urteil, bei dem ein Autofahrer auf seine
> Vorfahrt verzichtete und einen Fußgänger den Vorrang gab. Dabei wurde er
> überholt und der Überholer hatte mit dem Fußgänger einen Unfall.
> Der Autofahrer kam hierbei in die Mithaftung.
>
Wer hat denn sonst noch gehaftet?
Der Fußgänger, weil der Überholer Vorrang hatte?
Der Überholer aus der Betriebsgefahr des KFZ?
Dann hätten am Ende ja alle drei gehaftet. Wäre hier wohl eine saubere
Lösung-

Viele Grüße
JaAKOB

Ulf Kutzner

unread,
Feb 18, 2021, 6:03:05 PM2/18/21
to
Diedrich Fehlerstink vermeinte am Samstag, 21. Dezember 2019 um 20:23:22 UTC+1:

> >> Hm. Lief der Motor?
> >
> > Ja. Was spielt das für eine Rolle?
> Wenn der Moptor läuft, darf er nicht das Handy bedienen.

Und auch keinen Taschenrechner. Der ist lt. BGH insoweit Kommunikationsgerät,
so jedenfalls eine Kurzmeldung auf tagesschau.de

Thomas Hochstein

unread,
Feb 20, 2021, 7:15:03 AM2/20/21
to
Ulf Kutzner schrieb:

> Und auch keinen Taschenrechner. Der ist lt. BGH insoweit Kommunikationsgerät,
> so jedenfalls eine Kurzmeldung auf tagesschau.de

Das ist im Ergebnis richtig - man kann sich andererseits für die
Praxis damit trösten, dass wohl nahezu alle Taschenrechner,
Diktiergeräte, Powerbanks, Rasierapparate und was die Menschen sich
alles so vor das Gesicht oder ans Ohr gehalten haben wollen,
tatsächlich Mobiltelefone waren.

Drei Nebenbemerkungen:

Das Bedienen eines Mobiltelefons auf der Fahrt lenkt erheblich ab und
blockiert zudem beim Telefonieren eine Hand. Ich kann das aus eigener
Erfahrung - Anfangszeiten der Mobiltelefonie und noch mehr Unverstand,
"dringende" Gespräche ohne anzuhalten zu führen - aus den 90ern
bestätigen. Natürlich lenkt auch anderes ab; war nicht "junger Mann
fummelt am Kassettendeck des Radios herum und kommt dabei von der
Straße ab" eine durchaus häufige Unfallursache? Das Smartphone als
solches lenkt aber massiv mehr und häufiger ab, weil immer etwas zu
sehen oder zu tun ist, und die Sprachtelefonie blockiert eben auch
eine Hand.

Chatten pp. und Telefonieren während der Fahrt ist erschreckend
häufig; dafür genügt die Nahbereichsempirie. Fast immer, wenn ein Pkw
sich auffällig verhält (Driften aus der Spur und plötzliche Schlenker;
langsames Fahren, wenig zügiges Beschleunigen, Abbremsen und Abstand
von vielen Wagenlängen im innerstädtischen "stop and go"; ...) und es
danach möglich war, daran vorbeizufahren, sieht man deutlich ein
Mobiltelefon im Spiel. Rekordhalter war vor etlichen Jahren ein
Kleinlaster, der - an einer Ampel mit hohem Verkehrsaufkommen und
vergleichsweise kurzen Grünphasen - schier nicht rechts abbog: erst
fuhr er nicht an, dann sehr langsam, bog im Schritttempo ab und hatte
Probleme, die Spur zu halten. Beim Vorbeifahren zeigte sich der Grund:
mit linker Hand am linken Ohr das Handy, auf dem Lenkrad die Mappe, in
der rechten Hand der Stift ...

Das Risiko ist vermeid- oder doch minimierbar. Wichtige (!)
Nachrichten kann man an einer Ampel überfliegen (verboten, aber
immerhin ohne Unfallrisiko). Die besonders gefahrenträchtigen
Telefonate, wenn sie denn wichtig und dringend sind, lassen sich mit
Freisprechanlage führen. Wenn das gewählte Fahrzeug oder dessen
Ausstattungsmerkmale keine solche anbieten (und man auch keine
Halterung des Handys im Sichtfeld hat bzw. der Lautsprecher/das Mikro
nicht ausreichen), lässt sich ein Bluetooth-Kopfhörer koppeln. [1] Das
ist für jeden erschwinglich, der die laufenden Kosten eines Pkw
bestreiten kann, ermöglicht Telefonate (wenn auch vielleicht nicht mit
glockenklarer Gesprächsqualität) und muss so selten geladen werden,
dass auch das kein Problem darstellt. [2]

[1] BTDT.
[2] Ich hatte sicherheitshalber zwei gekauft, damit ich immer einen
laden und sie dann täglich / alle paar Tage tauschen kann. Ich suche
bis heute für den zweiten eine Verwendung.

Ulf Kutzner

unread,
Feb 21, 2021, 7:12:55 AM2/21/21
to
Thomas Hochstein schrieb am Samstag, 20. Februar 2021 um 13:15:03 UTC+1:

> Fast immer, wenn ein Pkw
> sich auffällig verhält (Driften aus der Spur und plötzliche Schlenker;
> langsames Fahren, wenig zügiges Beschleunigen, Abbremsen und Abstand
> von vielen Wagenlängen im innerstädtischen "stop and go"; ...) und es
> danach möglich war, daran vorbeizufahren, sieht man deutlich ein
> Mobiltelefon im Spiel. Rekordhalter war vor etlichen Jahren ein
> Kleinlaster, der - an einer Ampel mit hohem Verkehrsaufkommen und
> vergleichsweise kurzen Grünphasen - schier nicht rechts abbog: erst
> fuhr er nicht an, dann sehr langsam, bog im Schritttempo ab und hatte
> Probleme, die Spur zu halten. Beim Vorbeifahren zeigte sich der Grund:
> mit linker Hand am linken Ohr das Handy, auf dem Lenkrad die Mappe, in
> der rechten Hand der Stift ...

Derlei geht auch ohne Handy. Ich daß also im Linienbus, der im
zähflüssigen Verkehr über die Autbahnbrücke rollte. Der Meister
links vorne, es dürfte in eine Zeit der Nachqualifizierungen gewesen sein,
hatte seine Schulungsunterlagen auf dem Lenkrad ausgebreitet, w er sie
seelenruhig ausfüllte.

Jahre vorher, Linienschulungen waren längst eingespart worden,
befuhr ein Linienbus aus der Nachbarstadt einen neuen Linienast,
der bis dahin nur vom hiesigen Busbetrieb bedient wurde. Bei
nicht sonderlich erlaubten 60 km/h und Ausfefaltetem Stadtplan auf
dem Lenkrad driftete der Bus bedenklich Richtung Telefonzelle
auf der linken Straßenecke, als ich den Mann deutlich aufzufordern hatte,
nach vorne zu schauen.
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