Beim Kauf habe ich zus�tzlich eine 1-Jahres Garantie bekommen.
Wenn nun Defekte im Sinne dieser Garantie auftreten bin ich dann wirklich an dieses
Autohaus gebunden? Wenn ich mich richtig erinnere gab es doch vor Kurzem mal
ein Urteil, dass diese Garantie auch bei anderen Autoh�usern derselben Marke
eingel�st werden kann (trotz urspr�nglicher Beschr�nkung).
Stimmt das?
Kann mir jemand ein Link/Aktenzeichen dazu schicken?
Gunter
> Wenn nun Defekte im Sinne dieser Garantie auftreten bin ich dann wirklich an dieses
> Autohaus gebunden?
Wer gibt die Garantie? BMW oder das Autohaus?
Tsch��
Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
> Beim Kauf habe ich zusᅵtzlich eine 1-Jahres Garantie bekommen.
Schᅵn dann da mal bitte nachlesen.
> [Vor Jahren war mal was]
> Stimmt das?
Keine Ahnung bei einer Garantie gilt das was vereinbart wurde.
Insbesondere wichtig wᅵre mit wem du diese Garantie abgeschlossen
hast, wer also dein Vertragspartner ist in dem Fall.
MfG
Matthias
Da eine Garantie eine v�llig freiwillige Leistung des jeweiligen
Garantiegebers ist, kann der Garantiegeber den Garantienehmer
auch zu ganz bestimmten Verrhaltensweisen verpflichten - so z. B.
dazu, dass der die Grantie nur im Autohaus des Garantiegebers in
Anspruch nehmen kann.
--
Gru�,
Kurt.
>Kann mir jemand ein Link/Aktenzeichen dazu schicken?
ist google schon wieder kaputt?
> Ich habe vor einiger Zeit einen 2-Jahreswagen bei einem Autohaus (BMW)
> gekauft.
>
> Beim Kauf habe ich zusätzlich eine 1-Jahres Garantie bekommen.
> Wenn nun Defekte im Sinne dieser Garantie auftreten bin ich dann
> wirklich an dieses Autohaus gebunden?
Wenn du mit dem Verkäufer solches vereinbart hast, so ist dieser je nach
dem genauen Inhalt der Vereinbarungen daraus ggfls. verpflichtet, für
auftretende Fehler einzustehen. Für daran unbeteiligte Dritte, z.B. den
Bäcker und die Pizzeria an der Ecke, oder auch andere Autohändler, gilt
das aber natürlich nicht
> Wenn ich mich richtig erinnere
> gab es doch vor Kurzem mal ein Urteil, dass diese Garantie auch bei
> anderen Autohäusern derselben Marke eingelöst werden kann (trotz
> ursprünglicher Beschränkung).
Du erinnerst dich vermutlich falsch. Möglicherweise meinst du eine
völlig andere Fallkonstellation, nämlich die Herstellergarantie im Fall
von reimportierten Fahrzeugen. Dazu gab es tatsächlich Entscheidungen,
welche die Inanspruchnahme der _Hersteller_garantie für Neuwagen bei
beliebigen Vertragswerkstätten zum Gegenstand hatten.
MfG
Rupert
PS: Dein Artikel ist hier falsch. Die Garantieleistungen deines Autos
haben mit Verkehrsrecht nichts zu tun. Diese Frage ist in d.s.r.m on
topic und dort wirst du auch mehr Kompetenz antreffen als hier im
Radlerclub. Ich leite daher mal dorthin um
--
Gruss / Cheers
Robert
> Wenn ich mich richtig
> erinnere gab es doch vor Kurzem mal
> ein Urteil, dass diese Garantie auch bei anderen Autoh�usern
> derselben Marke eingel�st werden kann (trotz urspr�nglicher
> Beschr�nkung).
>
> Stimmt das?
Irgendwas war da.
Ich erinnere, dass due Wartungsarbeiten nicht zwingend in der
Vertragswerkstatt ausf�hren lassen musst um die Garantie zu erhalten.
Die Garantie muss immer der einl�sen der sie gibt.
Bei Neuwagen ist es in der Regel der Hersteller, daher kannst du meist
in jede Herstellerwerkstatt fahren.
Du hast aber, wie ich es verstehe, keine Herstellergarantie, sondern
eine individuelle Garantievereinbarung mit deinem H�ndler, wenn ich
dich richtig verstanden habe.
Harald
Was der H�ndler aber nicht machen darf: Er darf die Garantieleistung
nicht davon abh�ngig machen, ob die Inspektion bei ihm oder woanders
gemacht wurde.
Dar�ber gibt es ein entsprechendes Gerichtsurteil.
Gr�sse
Roman
Gruss, Michael
Verwechsel bitte nicht Gew�hrleistung mit Garantie.
Die Gew�hrleistung beim Neuwagen kann durchaus von anderen gemacht werden.
Wenn aber der AH dir aus Vertrauen zur Karre ein Jahr Garantie (zus�tzlich
zur Gew�hrleistung) gew�hrt, dann ist da die Frage auf was? Im ung�nstigsten
Fall garantiert er dir ein P�ckchen Tempos, um deine Tr�nen zu trocknen
(SCNR)
Du hast min. ein Jahr Gew�hrleistungsrecht auf alle bei einem gewerblichen
H�ndler gekauften Waren. Dein Ansprechpartner ist immer der H�ndler. Sollte
aber die Gew�hrleistung eines BMWs von BMW-AG kommen, kannst du Gl�ck haben.
Bei einem BMW-H�ndler kann es schon anders sein.
Gru�
Klaus
> Verwechsel bitte nicht Gewährleistung mit Garantie.
Tja...
> Die Gewährleistung beim Neuwagen kann durchaus von anderen gemacht
> werden.
Die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln (Gewährleistung gibts seit
etlichen Jahren nicht mehr...) richtet sich stets gegen den Verkäufer
einer Sache. Der Verkäufer kann sich aber natürlich eines Dritten
bedienen, an ihn herangetragene Ansprüche zu erfüllen
> Wenn aber der AH dir aus Vertrauen zur Karre ein Jahr Garantie
> (zusätzlich zur Gewährleistung) gewährt, dann ist da die Frage auf
> was? Im ungünstigsten Fall garantiert er dir ein Päckchen Tempos, um
> deine Tränen zu trocknen (SCNR)
Das steht in dem Stück Papier, welches der Verkäufer ihm in die Hand
gedrückt hat :->
> Du hast min. ein Jahr Gewährleistungsrecht auf alle bei einem
> gewerblichen Händler gekauften Waren.
Das ist zwar durchaus zutreffend, aber völlig neben der Sache.
Der OP spricht ausdrücklich von der "zusätzlich" gewährten "Garantie".
So verblödet, wie du glaubst, wird er sicher nicht sein...
> Dein Ansprechpartner ist immer der Händler.
Natürlich ist er das
> Sollte aber die Gewährleistung eines BMWs von BMW-AG
> kommen, kannst du Glück haben.
Lies einfach mal das OP, dann weißt du, um was es geht...
> Bei einem BMW-Händler kann es schon
> anders sein.
Aha. Was meinst du denn damit?
MfG
Rupert
> Was der Händler aber nicht machen darf: Er darf die Garantieleistung
> nicht davon abhängig machen, ob die Inspektion bei ihm oder woanders
> gemacht wurde.
> Darüber gibt es ein entsprechendes Gerichtsurteil.
Wenn dem so sein sollte, dann gibts dafür doch bestimmt auch ein
Aktenzeichen?!
MfG
Rupert