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Auslöseschwelle für Blitzanlagen

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Stefan Schmitz

unread,
Jan 13, 2022, 1:19:34 PM1/13/22
to
Die Stadt schafft semistationäre Blitzer an. Im Zeitungsartikel dazu steht:

> Ein Foto
> schießen die „Semis“, wie alle Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen,
> erst ab
> einer Überschreitung
> der zulässigen
> Höchstgeschwindigkeit
> um mindestens
> neun Stundenkilometer.
> Das ist
> gesetzlich so geregelt.

Da in dem Artikel Menschen aus der Verwaltung zu Wort kommen, wird sich
der Journalist das mit der gesetzlichen Regelung nicht ausgedacht haben.

Wo könnte sich eine solche Regelung mit 9 km/h finden?

HC Ahlmann

unread,
Jan 13, 2022, 3:34:04 PM1/13/22
to
Wie wäre es, den Journalisten oder das Ordnungsamt jener Stadt zu
fragen?
Ohne Namen der Zeitung, der Stadt, des Bundeslands wird es hierzugroup
nur ein Stochern im Nebel.
--
Munterbleiben
HC

Thomas Hochstein

unread,
Jan 14, 2022, 1:15:02 AM1/14/22
to
Stefan Schmitz schrieb:

>> Ein Foto schießen die „Semis“, wie alle
>> Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen, erst ab einer Überschreitung der
>> zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mindestens neun Stundenkilometer.
>> Das ist gesetzlich so geregelt.
>
> Da in dem Artikel Menschen aus der Verwaltung zu Wort kommen, wird sich
> der Journalist das mit der gesetzlichen Regelung nicht ausgedacht haben.

Es freut mich, dass Du Dir Deinen kindlichen Glauben an das gute im
Menschen (und an journalistische Recherche) in dieser rauen Welt
erhalten konntest.

> Wo könnte sich eine solche Regelung mit 9 km/h finden?

Ich möchte wetten, dass es eine gesetzliche Regelung nicht gibt.

Die Wahrscheinlichkeit, dass es irgendwo eine untergesetzliche Regelung
diesewr Art gibt, würde ich ggü. der Wahrscheinlichkeit, dass der
Journalist das missverstanden oder sich ganz alleine "so gedacht" hat,
mit 35:65 ansetzen.

-thh

Frank Hucklenbroich

unread,
Jan 14, 2022, 2:45:15 AM1/14/22
to
Das ist vermutlich keine gesetzliche Regelung, sondern die technische
"Unschärfe" dieser Anlagen. Die können technisch bedingt die
Geschwindigkeit nämlich nicht auf 1 km/h genau messen, sondern nur in einem
gewissen Korridor. Würde man hier also schon bei einer Überschreitung von 1
km/h Bußgeldbescheide verschicken, könnten die Betroffenen erfolgreich
dagegen vorgehen mit dem Argument, daß diese bestimmte Anlage gar nicht in
der Lage ist, die Geschwindigkeit so genau zu messen.

Und um solchen Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen, räumt man einen
großzügigen Unschärfebereich zu Gunsten der Autofahrer ein, hier eben 9
km/h. Was mir recht viel vorkommt, üblicherweise werden bei
Bußgeldbescheiden 3 km/h als Unschärfe abgezogen.

Grüße,

Frank

Stefan Schmitz

unread,
Jan 14, 2022, 8:59:17 AM1/14/22
to
Am 14.01.2022 um 07:02 schrieb Thomas Hochstein:
> Stefan Schmitz schrieb:
>
>>> Ein Foto schießen die „Semis“, wie alle
>>> Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen, erst ab einer Überschreitung der
>>> zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mindestens neun Stundenkilometer.
>>> Das ist gesetzlich so geregelt.
>>
>> Da in dem Artikel Menschen aus der Verwaltung zu Wort kommen, wird sich
>> der Journalist das mit der gesetzlichen Regelung nicht ausgedacht haben.
>
> Es freut mich, dass Du Dir Deinen kindlichen Glauben an das gute im
> Menschen (und an journalistische Recherche) in dieser rauen Welt
> erhalten konntest.

Da spricht ein Journalist mit Verwaltungsmenschen und bekommt die
Auskunft, dass alle Blitzer erst ab 9 km/h Überschreitung auslösen.
Welchen Grund gäbe es es für ihn, eine gesetzliche Regelung dazu zu
erfinden?
Es wäre doch viel einfacher, die Aussage einfach so stehen zu lassen.

Stefan Schmitz

unread,
Jan 14, 2022, 9:07:22 AM1/14/22
to
Am 14.01.2022 um 08:45 schrieb Frank Hucklenbroich:

> Und um solchen Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen, räumt man einen
> großzügigen Unschärfebereich zu Gunsten der Autofahrer ein, hier eben 9
> km/h. Was mir recht viel vorkommt, üblicherweise werden bei
> Bußgeldbescheiden 3 km/h als Unschärfe abgezogen.

Eben wegen dieser 3 km/h als abzuziehendem Messfehler liest man an
vielen Stellen im Netz, dass ab 4 km/h Überschreitung geblitzt wird. Die
9 km/h haben mich erstaunt, es wurde aber noch zusätzlich betont, dass
man bei einem Tempolimit von 30 wegen Auslöseschwelle und Toleranz bei
einem Foto mindestens 36 gefahren ist.

Frank Hucklenbroich

unread,
Jan 14, 2022, 9:26:29 AM1/14/22
to
Möglicherweise sind diese mobilen Blitzer einfach noch unzuverlässiger als
fest installierte. Kann ja sein, daß die nicht im perfekten Winkel zur
Straße stehen, oder die Entfernung nicht stimmt. Deshalb packt man eben
noch etwas mehr Fehlertoleranz oben drauf, bevor man später dutzende
Bußgeldbescheide zurücknehmen muss.

Immerhin gibt es Anwälte die sich darauf spezialisiert haben, gegen solche
Bußgeldbescheide vorzugehen. Und das Meßgerät steht auf dem Bescheid immer
drauf. Und so ein Anwalt dürfte die bekannten Schwachstellen der einzelnen
Geräte kennen.

Grüße,

Frank

Stefan

unread,
Jan 14, 2022, 10:55:58 AM1/14/22
to
Am 14.01.2022 um 15:26 schrieb Frank Hucklenbroich:
> Möglicherweise sind diese mobilen Blitzer einfach noch unzuverlässiger als
> fest installierte. Kann ja sein, daß die nicht im perfekten Winkel zur

Welche Gefahr soll durch das Blitzen von
Geschwindigkeitsüberschreitungen von unter 9 km/h beseitigt werden? Die
meisten Straßen sind so ausgebaut, dass eine Überschreitung von 9 km/h
noch maßvoll ohne Gefährdung anderer möglich ist. (nicht alle)

Wie will die Behörde nachweisen, dass das Opportunitätsprinzip gemäß §
47 OwiG richtig angewendet hat? Welche Ziele verfolgt die Behörde mit
der Einstellung einer geringeren Schwelle...

Außedem gibt es Polizisten, Amtsgerichte und Landtage die verbindlich
entscheiden, dass man an bestimmten Stellen 10km/h schneller fahren darf
als das Verkehrszeichen angibt (statt 50km/h -> 60km/h).

VG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2016 - 6 K 7687/15:
Geschwindigkeitskontrolle sind rechtswidrig, wenn sie nur an
fiskalischen Interessen ausgerichtet werden.
Aber: Kraftfahrer werden durch dieses rechtswidrig Handeln nicht in
subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt (= dürfen nicht klagen).

Amtsgericht Herford, Urteil vom 08.12.2010-11 OWi-54Js1096/10-442/10
Es liegt ein rechtswidriges Verwaltungshandeln vor, wenn die Polizei
oder die Ordnungsbehörden Geschwindigkeitsübertretungen allein oder
hauptsächlich aus fiskalischen Gründen oder zur Erfüllung statistischer
Vorgaben durchführen, wenn keine Gefahrenstellen vorliegen.

Ist es überhaupt fiskalisch sinvoll unter 9km/h zu verfolgen? Bei 5 EUR
hat mir mal ein Polizist gesagt, dass es den Aufwand gar nicht lohnt und
wir hier nicht in Bielefeld sind.

Stefan Schmitz

unread,
Jan 14, 2022, 11:24:12 AM1/14/22
to
Am 14.01.2022 um 16:55 schrieb Stefan:

> Ist es überhaupt fiskalisch sinvoll unter 9km/h zu verfolgen? Bei 5 EUR
> hat mir mal ein Polizist gesagt, dass es den Aufwand gar nicht lohnt und
> wir hier nicht in Bielefeld sind.

Das Bußgeld ist bei jeder Überschreitung bis 10 km/h gleich, darüber
gibt es allerdings Stufen bis 15 und bis 20.

Gab es vielleicht früher eine zusätzliche Stufe bis 5 km/h
Überschreitung? Bei einer solchen könnte der Aufwand tatsächlich zu hoch
gewesen sein, sodass man erst ab 6 km/h vorwerfbarer Überschreitung,
also ab 9 km/h gemessener Überschreitung, blitzte.

Achim Lesmeister

unread,
Jan 14, 2022, 2:37:24 PM1/14/22
to

Am 2022-01-14 um 16:55 schrieb Stefan:

> Welche Gefahr soll durch das Blitzen von
> Geschwindigkeitsüberschreitungen von unter 9 km/h beseitigt werden? Die
> meisten Straßen sind so ausgebaut, dass eine Überschreitung von 9 km/h
> noch maßvoll ohne Gefährdung anderer möglich ist. (nicht alle)

Äh, das ist, zumindest in dieser Generalität¹, Unfug. Innerorts sind
9km/h fast immer eine deutliche Überschreitung. Einfache Rechenbeispiele:

Zone 30:

Geschwindigkeit: 30 km/h
Anhalteweg: 11,01 m

Geschwindigkeit: 39 km/h
Anhalteweg: 16 m
Aufprallgeschwindigk.: 32,18 km/h (dort wo das gleiche Fahrzeug bei 30
zum stehen käme.)

Geschwindigkeit: 50 km/h (nur zum Vergleich)
Anhalteweg: 23,17 m
Aufprallgeschwindigk.: 50 km/h (dort wo das gleiche Fahrzeug bei 30 zum
stehen käme, der Reaktionsweg ist bereits länger als der Anhalteweg bei 30!)


Zone 50:

Geschwindigkeit: 50 km/h
Anhalteweg: 23,17 m

Geschwindigkeit: 59 km/h
Anhalteweg: 29,9 m
Aufprallgeschwindigk.: 37,36 km/h (dort wo das gleiche Fahrzeug bei 50
zum stehen käme.)

Geschwindigkeit: 70 km/h (nur zum Vergleich)
Anhalteweg: 39,19 m
Aufprallgeschwindigk.: 57,63 km/h (dort wo das gleiche Fahrzeug bei 50
zum stehen käme.)

(Alles gerechnet mit 0,8 s Reaktionszeit² und 8 m/s^2 mittlere
Bremsverzögerung.)

Das bedeutet, auch "kleine Überschreitungen" sind, zumindest dort, wo
mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern (d.h. ohne Blech drumrum) zu
rechnen ist, alles andere als ein Kavaliersdelikt. IIRC gibt es in der
Unfallforschung den "magischen Schwellenbereich" zwischen etwa 30 und 50
km/h Aufprallgeschwindigkeit (oft vereinfacht bei 40 angesetzt)³. Unter
30 km/h überleben Fussgänger in den meisten Fällen, über 50 km/h
überleben sie nur noch sehr selten. Irgendwo dazwischen werden kritische
Beschleunigungswerte vermehrt überschritten.

> VG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2016 - 6 K 7687/15:
> Geschwindigkeitskontrolle sind rechtswidrig, wenn sie nur an
> fiskalischen Interessen ausgerichtet werden.

Also darf man nicht an fiskalischen Interessen ausrichten.

> Ist es überhaupt fiskalisch sinvoll unter 9km/h zu verfolgen?

Also soll man an fiskalischen Interessen ausrichten.

Ja, was denn nun?

Gruß
Achim

¹ Ja, ich habe Dein (schwach) einschränkendes "(nicht alle)" gesehen.
² Das ist schon sportlich, aber die Unterschiede sind bei 1 s nicht
wesentlich anders.
³ Dazu fehlt mir zugegebenermassen jetzt die Quelle. Das war Stoff in
einigen Fortbildungen.

Mike Grantz

unread,
Jan 14, 2022, 3:24:15 PM1/14/22
to
On 14.01.2022 08:45, Frank Hucklenbroich wrote:

> Und um solchen Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen, räumt man einen
> großzügigen Unschärfebereich zu Gunsten der Autofahrer ein, hier eben 9
> km/h. Was mir recht viel vorkommt, üblicherweise werden bei
> Bußgeldbescheiden 3 km/h als Unschärfe abgezogen.

Nennt man Toleranz, bzw. Toleranzabzug. Innerorts sind mir 3 km/h auch
geläufig. Ab 100 km/h sind es dann 3% und wenn ich mich recht an meine
letzte Autobahndoku erinnere, sind es auf der Autobahn 5%.

Thomas Hochstein

unread,
Jan 14, 2022, 3:45:02 PM1/14/22
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Da spricht ein Journalist mit Verwaltungsmenschen und bekommt die
> Auskunft, dass alle Blitzer erst ab 9 km/h Überschreitung auslösen.

Ja.

> Welchen Grund gäbe es es für ihn, eine gesetzliche Regelung dazu zu
> erfinden?

Der Wunsch, diesen Sachverhalt zu erklären.

> Es wäre doch viel einfacher, die Aussage einfach so stehen zu lassen.

Es wäre auch einfacher, Reportagen nicht zu erfinden, aber so gewinnt
man eben keine Preise.

Karl Müller

unread,
Jan 15, 2022, 2:41:27 AM1/15/22
to
Am Fri, 14 Jan 2022 20:37:22 +0100 schrieb Achim Lesmeister:

> Das bedeutet, auch "kleine Überschreitungen" sind, zumindest dort, wo
> mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern (d.h. ohne Blech drumrum) zu
> rechnen ist, alles andere als ein Kavaliersdelikt. IIRC gibt es in der
> Unfallforschung den "magischen Schwellenbereich" zwischen etwa 30 und 50
> km/h Aufprallgeschwindigkeit (oft vereinfacht bei 40 angesetzt)³. Unter
> 30 km/h überleben Fussgänger in den meisten Fällen, über 50 km/h
> überleben sie nur noch sehr selten. Irgendwo dazwischen werden kritische
> Beschleunigungswerte vermehrt überschritten.
>

Also sollte man auch auf der Autobahn und der Bundesstraße nach den
strengen Regeln "innerhalb geschlossener Ortschaft" bestrafen

Man muss auf Autobahn und Bundesstraße jederzeit mit einem Motorradfahrer
rechnen den man zweifellos als ungeschützten Verkehrsteilnehmer sehen muss

Oder zählt der vorgeschrieben Helm als "mit Blech drumrum"?

Dann sollte der Helm zumindest aus Stahl sein - oder?

mfg

Karl

Gerald Oppen

unread,
Jan 27, 2022, 7:33:16 PM1/27/22
to
Am 14.01.22 um 20:37 schrieb Achim Lesmeister:
>
> Am 2022-01-14 um 16:55 schrieb Stefan:
>
>> Welche Gefahr soll durch das Blitzen von
>> Geschwindigkeitsüberschreitungen von unter 9 km/h beseitigt werden? Die
>> meisten Straßen sind so ausgebaut, dass eine Überschreitung von 9 km/h
>> noch maßvoll ohne Gefährdung anderer möglich ist. (nicht alle)
>
> Äh, das ist, zumindest in dieser Generalität¹, Unfug. Innerorts sind
> 9km/h fast immer eine deutliche Überschreitung. Einfache Rechenbeispiele:

Genauso wie Deine Rechenbeispiele. Auf einer breit ausgebauten Straßen
bei der man erkennen kann ob jemand die Absicht hat auf die Straße zu
treten bleibt die Gefährdung überschaubar.
Sind insbesondere Kinder am Straßenrand sollte man auch entsprechend
vorsichtiger fahren. Da ist dann die erlaubte ausgeschilderte
Geschwindigkeit oft zu viel.

Gerald



Gerald Oppen

unread,
Jan 27, 2022, 7:46:22 PM1/27/22
to
Am 14.01.22 um 16:55 schrieb Martin Gerdes:

>> Die können technisch bedingt die Geschwindigkeit nämlich nicht auf 1 km/h
>> genau messen, sondern nur in einem gewissen Korridor.
>
> Doch, das können sie.
Unter Idealbedingungen. Von denen kann man in der freien Wildbahn aber
nicht ausgehen.


>> Würde man hier also schon bei einer Überschreitung von 1 km/h
>> Bußgeldbescheide verschicken, könnten die Betroffenen erfolgreich
>> dagegen vorgehen mit dem Argument, daß diese bestimmte Anlage gar nicht in
>> der Lage ist, die Geschwindigkeit so genau zu messen.
>
> Der Umgang mit Meßwerten ist in allen Naturwissenschaften gang und gäbe
> (und auch beherrscht). Das Meßgerät gibt einen gewissen Meßwert aus
> (sagen wir hier mal: 63 km/h) ; man kennt die Unsicherheit der Messung,
> also gibt man den Meßwert als Spanne an, etwa 63 km/h +/- 3 km/h. Dem
> Autofahrer wird dann der Minimalwert zugestanden, also nicht
> unterstellt, daß er 66 gefahren ist, sondern 60.
Es ist die einzige rechtssichere Aussage die möglich ist: Er ist
mindestens 60km/h gefahren (insofern ein bestimmungsgemäßer Gebrauch der
Anlage vorliegt). Alles andere wäre Spekulation und nicht gerichtsfest.



>> Und um solchen Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen, räumt man einen
>> großzügigen Unschärfebereich zu Gunsten der Autofahrer ein, hier eben 9
>> km/h. Was mir recht viel vorkommt, üblicherweise werden bei
>> Bußgeldbescheiden 3 km/h als Unschärfe abgezogen.
>
> Es ist bekannt, daß so gut wie kein Autofahrer in 30er-Zonen die
> Geschwindigkeitsbegrenzung einhält. Bisher kostete eine Überschreitung
> der Höchstgeschwindigkeit um bis zu 10 km/h schmale 10 bis 15 Euro. Das
> bedeutete für die Ordnungsbehörden viel Aufwand für wenig Geld. Also
> hatte es sich eingebürgert, daß man alle Tempoverstöße bis zu 10 km/h
> gleich garnicht verfolgte, die Blitzerautomaten also gleich mal 10 km/h
> über Tempolimit eingestellt hat.

Wenn dann gleich 14km/h, sonst ist (bzw. war) man ja immer noch im nicht
lohnenden Bereich.

Gerald

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