Am Mon, 14 Aug 2023 21:40:04 +0200 schrieb Rupert Haselbeck:
> Martin Eckel schrieb:
>> Aktueller Status:
>>
>> Der Schaden wurde bei der Versicherung des präsentierten Fahrzeuges
>> angezeigt. Ob es nun das Fahrzeug tatsächlich war, keine Ahnung, aber
>> dieses steht wenigstens auf dem Polizeibericht drauf.
>
> Letzteres sagt leider überhaupt nichts aus. Das ist mangels antreffen
> eines möglicherweise verursachenden Fahrzeugs ja lediglich der Ort, zu
> dem oder von dem die Dieselspur führen soll. Ob das nun ein Bewohner
> dieses Gehöftes mit einem ihm gehörenden Fahrzeug oder aber ein Besucher
> (Lieferdienst, Postbote, Bekannter/Nachbar,...) war, ist damit völlig
> offen.
>
>> Die gegnerische Versicherung hat sich jetzt gemeldet nach einiger Zeit
>> und bittet noch um etwas Geduld, denn ihr Kunde hat sich noch nicht zu
>> dem Vorwurf geäußert...
>>
>> Ich frage mich, was passiert nun eigentlich, wenn sich der Kunde
>> überhaupt nicht meldet? Entscheidet die Versicherung dann nach
>> Aktenlage auch zu Ungunsten des Kunden?
>
> Sie wird, nach Aktenlage, wohl eher zu Ungunsten des Anspruchstellers
> entscheiden, nachdem ja wohl keine belastbaren Hinweise auf eine Haftung
> ihres Versicherungsnehmers vorliegen.
Wie sollte die Versicherung sonst entscheiden? Sie ist verantwortlich für
die Ausgaben und wenn kein Schadensersatzanspruch besteht wäre es von der
Versicherung bzw. von dem Sachbearbeiter Veruntreuung von Firmenvermögen
> Und möglicherweise wird sie ja, hilfsweise, auch noch was von wegen
> Mitverschulden von sich geben - wegen überhöhter Geschwindigkeit...
>
Wenn die Versicherung aktenkundige Hinweise auf Mitverschulden findet wird
sie diese sicherlich vorbringen. Alles andere wäre zumindest schlampige
Arbeit vom Sachbearbeiter
Als mutmasslich Geschädigter steht einem natürlich der Rechtsweg offen und
letztendlich wird dann ein Richter eine Entscheidung (sprich Urteil)
herbeiführen. Wobei Richter in solchen Fällen lieber eine Vergleich
anstreben - spart eine Menge Schreib/Formulierungsarbeit
mfg
Karl