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Sohn mit Kleinkraftrad gestürzt aufgrund von Dieselspur

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Martin Eckel

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Jul 6, 2023, 2:02:21 PM7/6/23
to
Hallo,

mein Sohn ist mit seiner Simson auf einer Dieselspur ausgerutscht. Das
Kopfsteinpflaster war wie Schmierseife, mehrere Fahrradfahrer sind auch
noch gestürzt und Feuerwehr und Polizei fast noch zusammengestoßen...

Meinem Sohn geht es bis auf eine Schürfwunde am Knie vermutlich gut,
meine Frau sitzt gerade mit ihm in der Notaufnahme und wartet...

An der Simson SR50 ist Schaden entstanden, vorderes Schutzblech,
Knieblech und Trittblech verbogen, Spiegel kaputt. Ansonsten scheint
alles ok, der Schaden ist also überschaubar.

Die Dieselspur wurde von der Polizei verfolgt bis auf ein Gehöft, der
Verursacher ist also prinzipiell klar, das Fahrzeug, was der Bewohner
vorgezeigt hat, hat allerdings keine sichtbare Undichtigkeit gehabt. Wer
gefahren ist, hat er auch nicht verraten.

Wir haben jetzt eine entsprechende Unfallnummer von der Polizei. Ich
vermute stark, daß aufgrund der Umstände der Nichtzuordbarkeit weder von
Fahrer noch von Fahrzeug kein Geld zu holen ist. Der Bewohner des
Gehöftes ist auch nicht für Kooperation bekannt.

Dennoch, wie ist jetzt das richtige Vorgehen, um eventuelle Ansprüche zu
sichern? Muß ich die Simson jetzt einem Gutachter vorstellen? Oder
reichen Fotos (Polizei hat auch welche gemacht) und eventuelle
Rechnungen von Reparatur und Ersatzteilen? Und wo kann ich den Schaden
überhaupt melden?

Wir wollen natürlich auch nicht ewig mit der Reparatur warten.

Ich wäre dankbar für Hinweise, ich habe so was noch nie gehabt.

Da mein Sohn noch einen Sozius mit hatte (dem zum Glück anscheinend auch
nichts ernsthaftes passiert ist), wird gegen ihn jetzt erstmal ein
Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eröffnet. Ich vermute mal,
daß das ein Standard-Procedere ist? Die Polizei hat zu mir gesagt, daß
da nichts zu erwarten ist, da er keine Schuld trägt - die Polizei ist in
ihrem Auto selber 1,5 Meter über die Straße gerutscht...

Gruß,
Martin

Wilh.Lau

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Jul 6, 2023, 2:11:30 PM7/6/23
to
Am 06.07.23 um 20:02 schrieb Martin Eckel:
> Die Dieselspur wurde von der Polizei verfolgt bis auf ein Gehöft, der
> Verursacher ist also prinzipiell klar,
Das müsste von der Polizei bei Anzeigenerstattung ausermittelt werden.
Vom Sachschaden her müsste sich ein Gutachter äußern.
Die Behandlungskosten des Krkhs. werden auch von der Kfz.Haftpflicht
übernommen.
Allerdings: es gilt, ohne Anzeige keine Ermittlung,
ohne Täter kein Schadensersatz, deshalb auch Kostenfrage für die
Beweissicherung im Auge behalten.
--
Wilh.Lau
Kassel

Martin Eckel

unread,
Jul 6, 2023, 2:52:14 PM7/6/23
to
Am 06.07.2023 um 20:11 schrieb Wilh.Lau:
> Das müsste von der Polizei bei Anzeigenerstattung ausermittelt werden.

Ja, der "Unfallgegner" steht auf dem Protokoll drauf, und auch ein
Fahrzeug. Aus den genannten Gründen erwarte ich dort aber eher kein
Geldfluss... will aber die Hoffnung nicht ganz aufgeben.

> Die Behandlungskosten des Krkhs. werden auch von der Kfz.Haftpflicht
> übernommen.

Wer veranlasst so was? Mein Sohn ist privat versichert und hat einen
Selbstbehalt, den er bislang nicht aufgebraucht hat, daher wäre auch das
interessant.

> Allerdings: es gilt, ohne Anzeige keine Ermittlung,

Müßte es nicht automatisch eine Anzeige geben wegen fahrlässiger
Körperverletzung oder gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr o.ä. ?

Wilh.Lau

unread,
Jul 7, 2023, 1:19:51 AM7/7/23
to
Am 06.07.23 um 20:52 schrieb Martin Eckel:
> Ja, der "Unfallgegner" steht auf dem Protokoll drauf, und auch ein
> Fahrzeug. Aus den genannten Gründen erwarte ich dort aber eher kein
> Geldfluss... will aber die Hoffnung nicht ganz aufgeben.
Die Schadensersatzforderungen müssen an die Kfz Haftpflichtversicherung
gestellt werden.
Die Krankenhauskosten werden von demjenigen an die
Haftpflichtversicherung gestellt, der sie bezahlt hat. (entweder KV oder
sie selber)
Sie können erst mal allgemein ihre Ansprüche wegen des
Versicherungsfalles anmelden und dann später weiter konkretisieren.
Eigentlich ein klassischer Fall für einen Rechtsanwalt. (Standardfall!)
--
Wilh.Lau
Kassel

Stefan Schmitz

unread,
Jul 7, 2023, 4:03:43 AM7/7/23
to
Am 06.07.2023 um 20:02 schrieb Martin Eckel:
> Die Dieselspur wurde von der Polizei verfolgt bis auf ein Gehöft, der
> Verursacher ist also prinzipiell klar, das Fahrzeug, was der Bewohner
> vorgezeigt hat, hat allerdings keine sichtbare Undichtigkeit gehabt. Wer
> gefahren ist, hat er auch nicht verraten.

Konnte die Spur nur bis zum Gehöft oder auch bis zum Fahrzeug verfolgt
werden?
Hat die Polizei nur schnell nach sichtbaren Undichtigkeiten gesucht,
oder wurde gründlicher untersucht, ob ein Leck vorhanden ist?
Kommen andere Fahrzeuge in Betracht, die nicht vorgezeigt wurden?

Ich nehme an, dass die Versicherung nur zahlt, wenn das Auto
nachweislich die Spur verursacht hat.

Martin Eckel

unread,
Jul 7, 2023, 4:18:57 AM7/7/23
to
Am 07.07.2023 um 10:03 schrieb Stefan Schmitz:
> Konnte die Spur nur bis zum Gehöft oder auch bis zum Fahrzeug verfolgt
> werden?
> Hat die Polizei nur schnell nach sichtbaren Undichtigkeiten gesucht,
> oder wurde gründlicher untersucht, ob ein Leck vorhanden ist?
> Kommen andere Fahrzeuge in Betracht, die nicht vorgezeigt wurden?

Tja, im Endeffekt nur bis zum Gehöft. Der Polizist sagte mir, daß die
Sachlage jetzt keine zwangsweise Durchsuchung des Gehöftes begründen würde.
Andere Fahrzeuge kommen durchaus in Betracht, zumindest vor einiger Zeit
hatte der Bewohner noch mindestens ein anderes Fahrzeug, ob dieses noch
existiert, weiß ich allerdings aktuell nicht.

Peter Liedermann

unread,
Jul 8, 2023, 3:22:03 AM7/8/23
to
Am 2023-07-06 um 20:11 schrieb Wilh.Lau:
> Am 06.07.23 um 20:02 schrieb Martin Eckel:
>> Die Dieselspur wurde von der Polizei verfolgt bis auf ein Gehöft, der
>> Verursacher ist also prinzipiell klar
> Das müsste von der Polizei bei Anzeigenerstattung ausermittelt werden.
> Vom Sachschaden her müsste sich ein Gutachter äußern.
> Die Behandlungskosten des Krkhs. werden auch von der Kfz.Haftpflicht
> übernommen.
> Allerdings: es gilt, ohne Anzeige keine Ermittlung,
> ohne Täter kein Schadensersatz, deshalb auch Kostenfrage für die
> Beweissicherung im Auge behalten.

Wenn von einem Kraftfahrzeug Betriebsflüssigkeiten austreten oder Ladung
herabfällt und dadurch ein Schaden verursacht wird, haftet in der Regel
dessen Halter im Rahmen der Gefährdungshaftung. Eines "Täters" bedarf es
hier nicht. Die Gefährdungshaftung ist nämlich ihrem Wesen nach
verschuldensunabhängig.
MfG
Peter

Henning Koch

unread,
Jul 14, 2023, 11:14:36 AM7/14/23
to
On Thu, 13 Jul 2023 18:45:04 +0200, Elmar Haneke wrote:

>Für solche Haftungsfragen wird die Polizei allerdings nicht tätig, für
>Straftaten wie Körperverletzung allerdings schon.

und weil sie für Straftaten tätig werden muss wird sie natürlich
versuchen, zunächst das verursachende Fahrzeug zu ermitteln um dann im
nächsten Schritt nach einer ggf. verantwortlichen Person zu forschen.

Umfang und Aufwand der Ermittlungen bestimmt sie dabei allerdings
selbst, es bleibt also für den Geschädigten darauf zu hoffen, dass
wenigstens der erste Schritt erfolgreich war, auf den zweiten kommt es
für ihn ja auch nicht mehr an. Er wird wohl (irgendwann) Akteneinsicht
bekommen können...

Martin Eckel

unread,
Aug 14, 2023, 3:06:53 PM8/14/23
to
Aktueller Status:

Der Schaden wurde bei der Versicherung des präsentierten Fahrzeuges
angezeigt. Ob es nun das Fahrzeug tatsächlich war, keine Ahnung, aber
dieses steht wenigstens auf dem Polizeibericht drauf.

Die gegnerische Versicherung hat sich jetzt gemeldet nach einiger Zeit
und bittet noch um etwas Geduld, denn ihr Kunde hat sich noch nicht zu
dem Vorwurf geäußert...

Ich frage mich, was passiert nun eigentlich, wenn sich der Kunde
überhaupt nicht meldet? Entscheidet die Versicherung dann nach Aktenlage
auch zu Ungunsten des Kunden?

Rupert Haselbeck

unread,
Aug 14, 2023, 3:40:09 PM8/14/23
to
Martin Eckel schrieb:
> Aktueller Status:
>
> Der Schaden wurde bei der Versicherung des präsentierten Fahrzeuges
> angezeigt. Ob es nun das Fahrzeug tatsächlich war, keine Ahnung, aber
> dieses steht wenigstens auf dem Polizeibericht drauf.

Letzteres sagt leider überhaupt nichts aus. Das ist mangels antreffen
eines möglicherweise verursachenden Fahrzeugs ja lediglich der Ort, zu
dem oder von dem die Dieselspur führen soll. Ob das nun ein Bewohner
dieses Gehöftes mit einem ihm gehörenden Fahrzeug oder aber ein Besucher
(Lieferdienst, Postbote, Bekannter/Nachbar,...) war, ist damit völlig offen.

> Die gegnerische Versicherung hat sich jetzt gemeldet nach einiger Zeit
> und bittet noch um etwas Geduld, denn ihr Kunde hat sich noch nicht zu
> dem Vorwurf geäußert...
>
> Ich frage mich, was passiert nun eigentlich, wenn sich der Kunde
> überhaupt nicht meldet? Entscheidet die Versicherung dann nach Aktenlage
> auch zu Ungunsten des Kunden?

Sie wird, nach Aktenlage, wohl eher zu Ungunsten des Anspruchstellers
entscheiden, nachdem ja wohl keine belastbaren Hinweise auf eine Haftung
ihres Versicherungsnehmers vorliegen.
Und möglicherweise wird sie ja, hilfsweise, auch noch was von wegen
Mitverschulden von sich geben - wegen überhöhter Geschwindigkeit...

MfG
Rupert

Karl Müller

unread,
Aug 14, 2023, 4:40:06 PM8/14/23
to
Am Mon, 14 Aug 2023 21:40:04 +0200 schrieb Rupert Haselbeck:

> Martin Eckel schrieb:
>> Aktueller Status:
>>
>> Der Schaden wurde bei der Versicherung des präsentierten Fahrzeuges
>> angezeigt. Ob es nun das Fahrzeug tatsächlich war, keine Ahnung, aber
>> dieses steht wenigstens auf dem Polizeibericht drauf.
>
> Letzteres sagt leider überhaupt nichts aus. Das ist mangels antreffen
> eines möglicherweise verursachenden Fahrzeugs ja lediglich der Ort, zu
> dem oder von dem die Dieselspur führen soll. Ob das nun ein Bewohner
> dieses Gehöftes mit einem ihm gehörenden Fahrzeug oder aber ein Besucher
> (Lieferdienst, Postbote, Bekannter/Nachbar,...) war, ist damit völlig
> offen.
>
>> Die gegnerische Versicherung hat sich jetzt gemeldet nach einiger Zeit
>> und bittet noch um etwas Geduld, denn ihr Kunde hat sich noch nicht zu
>> dem Vorwurf geäußert...
>>
>> Ich frage mich, was passiert nun eigentlich, wenn sich der Kunde
>> überhaupt nicht meldet? Entscheidet die Versicherung dann nach
>> Aktenlage auch zu Ungunsten des Kunden?
>
> Sie wird, nach Aktenlage, wohl eher zu Ungunsten des Anspruchstellers
> entscheiden, nachdem ja wohl keine belastbaren Hinweise auf eine Haftung
> ihres Versicherungsnehmers vorliegen.

Wie sollte die Versicherung sonst entscheiden? Sie ist verantwortlich für
die Ausgaben und wenn kein Schadensersatzanspruch besteht wäre es von der
Versicherung bzw. von dem Sachbearbeiter Veruntreuung von Firmenvermögen

> Und möglicherweise wird sie ja, hilfsweise, auch noch was von wegen
> Mitverschulden von sich geben - wegen überhöhter Geschwindigkeit...
>

Wenn die Versicherung aktenkundige Hinweise auf Mitverschulden findet wird
sie diese sicherlich vorbringen. Alles andere wäre zumindest schlampige
Arbeit vom Sachbearbeiter

Als mutmasslich Geschädigter steht einem natürlich der Rechtsweg offen und
letztendlich wird dann ein Richter eine Entscheidung (sprich Urteil)
herbeiführen. Wobei Richter in solchen Fällen lieber eine Vergleich
anstreben - spart eine Menge Schreib/Formulierungsarbeit

mfg

Karl

Martin Eckel

unread,
Aug 15, 2023, 7:20:49 AM8/15/23
to
Am 14.08.2023 um 22:40 schrieb Karl Müller:
> Wie sollte die Versicherung sonst entscheiden? Sie ist verantwortlich für
> die Ausgaben und wenn kein Schadensersatzanspruch besteht wäre es von der
> Versicherung bzw. von dem Sachbearbeiter Veruntreuung von Firmenvermögen

Naja, es gibt wohl Fälle, wo die Versicherung sich ausrechnet, daß es
doch günstig wäre, den (geringen) Schaden zu begleichen und dafür den
Kunden hochzustufen...

> Wenn die Versicherung aktenkundige Hinweise auf Mitverschulden findet wird
> sie diese sicherlich vorbringen. Alles andere wäre zumindest schlampige
> Arbeit vom Sachbearbeiter

Naja, die Polizei ist der Feuerwehr fast reingefahren trotz Tempo 20...
da wird es keine Hinweise auf überhöhte Geschwindigkeit geben.
Bremsspuren ja sowieso nicht.

> Als mutmasslich Geschädigter steht einem natürlich der Rechtsweg offen und
> letztendlich wird dann ein Richter eine Entscheidung (sprich Urteil)
> herbeiführen.

Da ich mir relativ wenige Chancen ausrechnet habe, hab ich die ganze
Geschichte an einen Schadensregulierer weitergegeben. Der hat immerhin
nicht sofort abgewunken, sondern fährt das komplette Programm inkl.
Gutachter und Rechtsanwalt. Da der mich im Mißerfolgsfall nichts kostet,
soll es mir recht sein.

Karl Müller

unread,
Aug 15, 2023, 11:50:05 AM8/15/23
to
Am Tue, 15 Aug 2023 13:21:02 +0200 schrieb Martin Eckel:

> Am 14.08.2023 um 22:40 schrieb Karl Müller:
>> Wie sollte die Versicherung sonst entscheiden? Sie ist verantwortlich
>> für die Ausgaben und wenn kein Schadensersatzanspruch besteht wäre es
>> von der Versicherung bzw. von dem Sachbearbeiter Veruntreuung von
>> Firmenvermögen
>
> Naja, es gibt wohl Fälle, wo die Versicherung sich ausrechnet, daß es
> doch günstig wäre, den (geringen) Schaden zu begleichen und dafür den
> Kunden hochzustufen...
>

Damit ist doch das Vermögen der Versicherung zumindest gesichert wenn
nicht sogar vergrößert worden - als Aktionär der Versicherung wäre mir das
für mich ok

>> Wenn die Versicherung aktenkundige Hinweise auf Mitverschulden findet
>> wird sie diese sicherlich vorbringen. Alles andere wäre zumindest
>> schlampige Arbeit vom Sachbearbeiter
>
> Naja, die Polizei ist der Feuerwehr fast reingefahren trotz Tempo 20...
> da wird es keine Hinweise auf überhöhte Geschwindigkeit geben.
> Bremsspuren ja sowieso nicht.
>

Ja also - dann kann der Geschädigte darauf hinweisen und gegebenfalls vor
Gericht auch entsprechend argumentieren

>> Als mutmasslich Geschädigter steht einem natürlich der Rechtsweg offen
>> und letztendlich wird dann ein Richter eine Entscheidung (sprich
>> Urteil) herbeiführen.
>
> Da ich mir relativ wenige Chancen ausrechnet habe, hab ich die ganze
> Geschichte an einen Schadensregulierer weitergegeben. Der hat immerhin
> nicht sofort abgewunken, sondern fährt das komplette Programm inkl.
> Gutachter und Rechtsanwalt. Da der mich im Mißerfolgsfall nichts kostet,
> soll es mir recht sein.

Naja, dann ist anscheinend doch noch etwas zu holen von der Versicherung.
Und wenn für Dich das Kostenrisiko null ist dann: go ahead

mfg

Karl

Martin Eckel

unread,
Aug 17, 2023, 7:18:43 AM8/17/23
to
Am 15.08.2023 um 17:50 schrieb Karl Müller:
> Naja, dann ist anscheinend doch noch etwas zu holen von der Versicherung.
> Und wenn für Dich das Kostenrisiko null ist dann: go ahead

Die gegnerische Versicherung hat gerade Arztunterlagen angefordert (ich
hatte die Transportkosten zum KKH + Behandlung auch geltend gemacht, da
mein Sohn in der PKV einen Selbstbehalt hat, den er 2023 kaum ausnutzen
wird und somit die Kosten zu 100% unser direkter Schaden wären).

Also zumindest tut sich da noch irgendwas, wenn sie den ganzen Schaden
direkt ablehnen würden, dann bräuchten sie ja die Unterlagen nicht
anfordern.

Karl Müller

unread,
Aug 17, 2023, 7:44:08 AM8/17/23
to
Das wird bestimmt noch interessant - die PKV wird den Selbstbehalt
sicherlich bei Euch einfordern und die restlichen Kosten bis zur
Gesamtsumme von der Haftpflichtversicherung fordern. Oder alles direkt von
der Haftpflichtversicherung - je nach Ausgang

Da treffen dann Profis aufeinander - für die ist das Routine und die
verfügen über vorgefertige Textbausteine

Einfach abwarten

mfg

Karl

Martin Eckel

unread,
Aug 17, 2023, 8:19:13 AM8/17/23
to
Am 17.08.2023 um 13:44 schrieb Karl Müller:
> Das wird bestimmt noch interessant - die PKV wird den Selbstbehalt
> sicherlich bei Euch einfordern und die restlichen Kosten bis zur
> Gesamtsumme von der Haftpflichtversicherung fordern. Oder alles direkt von
> der Haftpflichtversicherung - je nach Ausgang

Ich hab die Kosten bislang bei der PKV gar nicht eingereicht. Rechnung
Rettungsdienst + Notaufnahme kam direkt an uns.
Erst mal gucken, was passiert.

Sollten mir die Kosten nicht erstattet werden und meinem Sohn dieses
Jahr nicht noch etwas Größeres widerfahren, dann ist die PKV ja trotzdem
nicht in der Leistungspflicht, da unterhalb des Selbstbehaltes. Da wird
dann ja von denen aus dann nichts passieren.


Mir ist nicht ganz klar, was die gegnerische Versicherung mit den
Arztunterlagen will, denn wir machen ja gar keinen Gesundheitsschaden
geltend, im Endeffekt war es nur eine Schürfwunde, die ein Pflaster
bekommen hat. Ich möchte einfach nur nicht auf den Kosten sitzen
bleiben, die sind aber ja bereits dokumentiert und nachweisbar.

Karl Müller

unread,
Aug 17, 2023, 8:28:05 AM8/17/23
to
Einfach Nachfragen bei dem Anforderer wozu er diese Informationen braucht

mfg

Karl
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