Bezahlen !
> Gruß Schorsch
> PS.: An den Ortsschildern steht auch nicht "Eingeschränkte Winterdienst".
> Macht das was aus?
>
>
mfg
Stefan
Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit - schuldig
> Am Auto ist nur der Kunsstoffstoßfänger angebrochen.
> Am Stromkasten ist auch "nur" ein Kunstoffteil gebrochen.
> Nun "sagt" die Gemeindeverwaltung, dass sein angerichteter Schaden
> ca.2500Euro kostet, weil es keine Ersatzteile für den alten Kasten gibt und
> ein neuer montiert werden muß.
Ist schon möglich
> Als 20 Jähriger "Fahranfänger" würde die Höherstufung in der Versicherung
> jährlich ca.200Euro kosten.
Pech - oder selbern Zahlen
> Was ist davon zu halten, dass die Gemeinde einen neuen Stromkasten setzen
> will?
Ja was soll sie denn sonst machen Deiner meinung nach?
> Was kann man da machen?
Zahlen und demnächst noch vorsichtiger fahren
> Gruß Schorsch
> PS.: An den Ortsschildern steht auch nicht "Eingeschränkte Winterdienst".
> Macht das was aus?
Nö, Du mußt Dein Fahrzeug immer so beherrschen, daß es rechtzeitig zum
Stillstand kommt.
Im Zweifel stehenlassen und laufen.
> ein Bekannter (nein nicht ich!) hat neulich bei Glätte einen Stromkasten
> angefahren. Es war sehr glatt, daher ist er nur mit Schritttempo gefahren. An
> einer Strasseneinmündung rutschte er mit dem Auto gerade aus an einen
> Stromkasten. Am Auto ist nur der Kunsstoffstoßfänger angebrochen. Am
> Stromkasten ist auch "nur" ein Kunstoffteil gebrochen. Nun "sagt" die
> Gemeindeverwaltung, dass sein angerichteter Schaden ca.2500Euro kostet, weil
> es keine Ersatzteile für den alten Kasten gibt und ein neuer montiert werden
> muß.
Wenn es wirklich keine Ersatzteile mehr gibt, dann muss der ganze Kasten
ersetzt werden - auf Kosten des Unfallverursachers. Es gab zum Beispiel mal
einen Fall, da ist jemand in einen Zaun gefahren. Der bestand aus speziellen
Aluminiumprofilen, deren Hersteller nicht mehr existierte. Die Nachfertigung
der Profile hätte mehr gekostet als ein neuer Zaun aus einem anderen System,
so dass die Versicherung des Halters knapp 30.000 EUR für den Zaun berappen
musste. Der Fahrer hatte sich zudem ausgerechnet die komplizierteste Stelle
im Bereich eines Schiebetores ausgesucht...
Aber ich finde es gut, dass Dein Bekannter sich korrekt verhalten hat und
nicht geflüchtet ist. Dann muss er eben mal ein paar Jahre lang 200 EUR mehr
Versicherung zahlen - das ist besser als eine Verurteilung wegen VU-Flucht.
Und es ist immer noch besser, mit mäßigem Tempo gegen eine Kiste aus Plastik
zu fahren als gegen einen Menschen. Am allerbesten ist es allerdings, wenn
man nirgendwo gegenfährt... :-))
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
>Was ist davon zu halten, dass die Gemeinde einen neuen Stromkasten setzen
>will?
naja, die Anwohner wollen halt Strom haben - dafür braucht man so
einen Verteilerkasten.
>Was kann man da machen?
Ein entsprechendes Ersatzteil auftreiben oder zaheln
Wenn das so war, dann kommt er evtl. mit den Schlagworten 'Idealfahrer',
'höhere Gewalt' oder 'unabwendbares Ereignis' weiter.
> Am Auto ist nur der Kunsstoffstoßfänger angebrochen.
Dann war er wohl doch etwas schneller als Schrittgeschwindigkeit, oder?
Thomas
Halli-Hallo,
ja freilich.
Nur das die Rechnungen der Komunen meißt total überteuert sind.
Ein Hauswasseranschluß kostet ca.1000DM.
(10M Plastikrohr, Wanddurchführung und 1,5M Edelstahlpresssfiting).
Materialpres ca.150DM.
Wenn die ein ganzes Haus instalieren müßten, würde das ja einige 100tds Euro
kosten!
Aber nochmal zum "Unfall":
Deshalb hat man ja die Haftpflichtversicherung!
Gruß Schorsch
Halli-Hallo,
ja!
Eingraben des PE-Rohres und Herstellen des Wanddurchbruches mit einmauern
waren Eigenleistung und sind schon von der Rechnung abgezogen.
Sonst währe vieleicht eine 2 als erste Zahl auf der Rechnung!
>
> > Wenn die ein ganzes Haus instalieren müßten, würde das ja einige
> > 100tds Euro kosten!
>
> Irrtum, für die Installation ist die Gemeinde nicht zuständig. Nur
> dafür, dass bei deinem Wasserzähler immer ordentlich Wasser zur
> Verfügung steht. Und dazu braucht man geringfügig mehr, als nur 10m
> Plastikrohr.
Freilich, aber bei den Stundensatz und den Materialpreisen ist der Vergleich
angebracht.
Die Kosten für den Hauswasseranschluß entstehen NUR für die Stichleitung zum
Haus bis zur Wasseruhr.
Für das übrige Wassernetz hat man schon Erschliesungskosten bezahlt.
>
> Aber wenn du dir nicht schlüssig bist, ob die Gemeinde korrekt
> abrechnet, dann kannst du dir ja detailierte Rechnungen geben lassen.
> Dort sollten alle Kostenstellen ordentlich aufgeschlüsselt sein.
Ja sind sie ja!
Doppelt so viele Arbeitsstunden als geleistet und horente Materialkosten
(Listenpreise die KEINER zahlt, auser den Bürgern).
>
> Abgesehen davon wird der Stromkasten wohl nicht von der Gemeinde,
> sondern vom örtlichen Stromversorger aufgestellt.
Bei uns ist die Gemeinde der Stromversorger.
Die haben das Ortsnetz gekauft.
Leider liegen Strassenweise die Hauptleitungen IN den Privatgrundstücken
statt in der Strasse!
Dafür verlangen die dann Konzesionsabgabe!
Das heißt: Man zahlt für die Durchleitung "fremden" Stromes durch das eigene
Grundstück.
>
> Gruß
> Uli
Gruß Schorsch
Gibt es denn in Eurer Gemeinde keine Obergrenze für Stundensätze?
Ich kenne das von der "anderen Seite", unsere Firma arbeitet auch schon mal
für die öffentliche Hand und da gibt es jedes Jahr einen exakten
Stundensatz, den man maximal berechnen darf, wenn man für die Stadt (in dem
Fall Köln) arbeitet. Und der liegt zumindest in unserer Branche (Fliesen)
eher unter dem marktüblichen Satz, zumindest an der unteren Grenze. Auch für
das Material gibt es Richtpreise (IIRC so in etwas bis 20 % über
Einkaufspreis), auch wenn die eher selten überprüft werden (können).
Allerdings werden diese Rechnungen auch nicht an Endverbraucher
"durchgereicht", sondern von der Stadt bezahlt. Wahlrecht gibt es dabei
nicht - wer für ein oder zwei Jahren einen Vertrag mit Stadt oder Gemeinde
hat, der darf zu den vorher festgeschriebenen Preisen abrechnen.
> Doppelt so viele Arbeitsstunden als geleistet und horente Materialkosten
> (Listenpreise die KEINER zahlt, auser den Bürgern).
Wer hat denn die Stunden bescheinigt? Irgendjemand muß die Rapporte ja
unterschreiben, und wenn da doppelt so viele Stunden drin stehen wie
geleistet dann wird nicht unterschrieben. Allerdings müssen An- und
Abfahrtszeiten mit gezahlt werden (die muß der Unternehmer seinen
Mitarbeitern ja auch zahlen).
Davon abgesehen sind manche Gemeinden (ich drücke mich da jetzt ganz
vorsichtig aus) nicht unbedingt als gute bzw. schnelle Zahler bekannt, wenn
also besagte Unternehmen 6 Monate auf die Zahlung ihrer Rechnungen warten
müssen kann ich verstehen, daß sie sich diese Wartezeit bezahlen lassen
(über höhere Materialpreise). Oder mußtest Du direkt an die Handwerker
zahlen? Dann hättest Du die zu hohen Stunden aber nicht akzeptieren
müssen...
Grüße,
Frank (Sorry, ist schwer OT)
Georg Kaiser schrieb:
> Nur das die Rechnungen der Komunen meißt total überteuert sind.
Hast Du eine Ahnung, was so ein Straßen-Verteilerkasten kostet? Das ist
keine Baumarktware; während meiner unrühmlichen Phase als Stift bei
Telek*m durften wir u.a. einen Verzweiger aufbauen, die sind vom Format
her vergleichbar mit einem der üblichen Starkstrom-Verteilerkästen wie
sie an der Straße stehen (achte mal auf die Bezeichner EVz und KVz an
den Telekom-Boxen). Der Materialwert wurde uns damals (1991) mit um die
1500 Mark angegeben, das beinhaltet den Kasten (das was du siehst) und
den Unterbau. Wenn Dein Kumpel Pech hat, muß der Unterbau vielleicht dem
Neuteil angepasst werden, das heißt dann Erdarbeiten plus noch die
Arbeits-Zeit, die Strippen reinzuziehen. Das läppert sich dann leider.
lc#
--
Ich habe im Leben schon mehr gesehen als Stevie Wonder und
Corinna May zusammen.
> Halli-Hallo,
> ein Bekannter (nein nicht ich!) hat neulich bei Glätte einen
> Stromkasten angefahren.
> Was kann man da machen?
Zahlen.
Ich hab auch mal einen Mülleimer mit dem Auto touchiert, weil der am
parkplatz hinten war und gerade mal eine Höhe von etwa 60 cm hatte, so
dass ich ihn in der Heckscheibe nicht sehen konnte.
Ich dachte dass ich da bequem zurückstoßen könnte und dachte nicht mehr
an den Mülleimer weil ich von vorn auf das Auto zugegangen bin und ihn
nicht mehr gesehen habe.
Danach war dann eine Delle im Mülleimer und ich hatte schon den
Wagenheber angesetzt und die Delle wieder rausgemacht als die
Rennleitung hielt, weil ein netter Nachbar die gerufen hat.
Am Mülleimer war nix zu sehen. Die Delle des Gitterkorbs ging problemlos
raus.
Trotzdem hat der Bürgermeister des Dörfchens dann einen neuen Mülleimer
hinstellen lassen und mir 750 DM auf die Rechnung gesetzt.
Der Bürgermeister hat da dann wohl statt des alten Gitterteils einen
nagelneuen soldiden mit herausnehmbaren Einsatz usw, hinstellen lassen.
Ein neuer Korb hätte 50 DM gekostet.
Leider werden die aber nicht mehr hergestellt.
R
Mal ne blöde Frage: könnte man in so einem Fall nicht eine
"Totalschadenregelung" anwenden?
Wenn er keinen Stromkasten angefahren hätte, sondern ein anderes Auto
dann hätte er doch auch nicht die Kosten für ein *neues* Auto zahlen
müssen, sondern maximal den Zeitwert des beschädigten Autos.
Also müßte man doch hier die Forderung auch auf dem *Zeitwert* des
Stromkastens beschränken können?
Beispielsweise wenn der Kasten schon 20 Jahre auf dem Buckel hätte und
halb verrostet wäre.
Andreas
> Beispielsweise wenn der Kasten schon 20 Jahre auf dem Buckel hätte und
> halb verrostet wäre.
Nur das Kunststoff sehr schlecht rostet. "gg"
Gruss Marco
U. U. kommt hier ein Abzug "neu für alt" in Betracht.
Wolfgang
> Nein, eigentlich muß er nur den Wert des gebrauchten Teils ersezten.
> Das hat eine bestimmte Nutzungsdauer, nach der es ohnehin erneuert
> werden muß.
und uneigentlich?
deshalb falsch
Klaus
> Die eigentliche Frage ist doch, warum hier der Neuwert und nicht nicht,
> wie bei anderen Schäden im Straßenverkehr, der Zeitwert der beschädigten
> Sache ersetzt werden soll.
Ich bin mir da nicht sicher, aber geht es in solchen Fällen nicht eher
um den Wiederbeschaffungswert als um den Zeitwert? Wenn zur
Wiederinstandsetzung des Kastens nur teures, neues Material zur
Verfügung steht, ist das natürlich Pech.
Gruß,
Dirk
--
Dirk Schanzenbach
Universität Potsdam / Institut für Chemie
http://www.chem.uni-potsdam.de/ochome/schanzenbach_d.html
Daraus könnte man dann sicher auch schließen, das wenn ich einen uralten
Trabant fahre, für den es keine Erstzteile mehr gibt, mir ein Unfallgegner
ein komplett neues Auto bezahlen muß ?