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Auto-Haftpflicht und Mitfahrer

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Stephan Gerlach

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Jul 25, 2023, 4:03:12 PM7/25/23
to
Neulich hatten wir eine Diskussion darüber, inwieweit Mitfahrer in einem
Auto von der Auto-Haftpflicht-Versicherung mit versichert sind.

Jemand meinte, versichert wären nur Schäden an Personen/Objekten, die
außerhalb des versicherten Autos sind.

Also Beispiele:
Halter A hat ein Auto. Person B ist eine zweite Person.

Angenommen, A fährt mit dem Auto und nimmt B als Mitfahrer mit.
Was ist, wenn A einen Unfall baut, bei dem B einen Personenschaden
(Verletzung) oder einen Sachschaden (z.B. Handy in der Tasche von B
kaputt) erleidet? Ist dann die Auto-Haftpflichtversicherung von A dafür
"zuständig"?
Oder würde hier nur eine Privat-Haftpflichtversicherung (von A)
weiterhelfen, um den Schaden von B zu begleichen.

Was wäre z.B., wenn B schon ausgestiegen oder noch nicht eingestiegen
ist, also *außerhalb* des Autos ist, und wird dann (z.B. beim Rangieren)
von A angefahren? Gibt es einen Unterschied zur Situation, wenn sich B
*im* Auto befindet?


Google habe ich schon bemüht, aber die richtige Antwort ist insbesondere
unter Berücksichtigung des "Diskussions-Ergebnisses"[1] nicht ganz klar.

[1] Das war IIRC (ungefähr) "für Schäden für Mitfahrer im Auto ist eine
Privat-Haftpflichtversicherung zuständig/erforderlich; nicht die
Auto-Haftpflichtversicherung".


--
> Eigentlich sollte Brain 1.0 laufen.
gut, dann werde ich mir das morgen mal besorgen...
(...Dialog aus m.p.d.g.w.a.)

HC Ahlmann

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Jul 25, 2023, 4:51:27 PM7/25/23
to
Stephan Gerlach <mam9...@t-online.de> wrote:

> Neulich hatten wir eine Diskussion darüber, inwieweit Mitfahrer in einem
> Auto von der Auto-Haftpflicht-Versicherung mit versichert sind.
>
> Jemand meinte, versichert wären nur Schäden an Personen/Objekten, die
> außerhalb des versicherten Autos sind.
>
> Also Beispiele:
> Halter A hat ein Auto. Person B ist eine zweite Person.
>
> Angenommen, A fährt mit dem Auto und nimmt B als Mitfahrer mit.
> Was ist, wenn A einen Unfall baut, bei dem B einen Personenschaden
> (Verletzung) oder einen Sachschaden (z.B. Handy in der Tasche von B
> kaputt) erleidet? Ist dann die Auto-Haftpflichtversicherung von A dafür
> "zuständig"?

Meines Wissens ja. Weil B ein durch A geschädigter Dritter ist, tritt
die Kfz-Haftpflichtversicherung ein.

In diesem Zusammenhang taucht immer die Insassenunfallversicherung auf,
die von den Verbraucherzentralen für meist überflüssig gehalten wird:
<https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/versicherungen/reise-kfz-versicherung/insassen-unfallversicherung>
Siehe zur Überschneidung mit anderen Versicherungen wie Kfz-Haftpflicht
auch: <https://de.wikipedia.org/wiki/Insassenunfallversicherung>
--
Munterbleiben
HC

Hans-Jürgen Meyer

unread,
Jul 28, 2023, 3:49:20 PM7/28/23
to
Am 25.07.2023 um 22:03 schrieb Stephan Gerlach:
[...]
>
> Was wäre z.B., wenn B schon ausgestiegen oder noch nicht eingestiegen
> ist, also *außerhalb* des Autos ist, und wird dann (z.B. beim Rangieren)
> von A angefahren? Gibt es einen Unterschied zur Situation, wenn sich B
> *im* Auto befindet?
>
Definitiv. Im Auto sitzend wäre B nicht angefahren worden.

SCNR:
Hans-Jürgen

Stephan Gerlach

unread,
Jul 28, 2023, 4:46:32 PM7/28/23
to
Michael Zink schrieb:
> On Tue, 25 Jul 2023 22:51:24 +0200, HC Ahlmann wrote:
>
>> Meines Wissens ja. Weil B ein durch A geschädigter Dritter ist, tritt
>> die Kfz-Haftpflichtversicherung ein.
>
> Sehe ich auch so.
>
> Problematisch könnte es höchstens werden, wenn ein Anderer am Steuer
> ist und der Halter verletzt wird.

Dieser Fall sollte am ehesten dadurch beschrieben werden, ob die
Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters andere Fahrer zuläßt oder nicht.

Falls ja, sollte die Haftpflichtversicherung einerseits zahlen, da ja
der andere Fahrer, der einen Unfall verursacht hat, als Fahrer
zugelassen war. Andererseits aber auch nicht, da der Halter selbst(!)
verletzt wurde, also kein Dritter.
Eine Patt-Situation/undefinierter Fall?

Falls nicht (also kein anderer Fahrer als der Halter selbst zugelassen),
sollte die Haftpflichtversichernung nicht zahlen müssen, da das Auto
während der Fahrt gar nicht versichert war.

Rupert Haselbeck

unread,
Jul 28, 2023, 5:30:10 PM7/28/23
to
Stephan Gerlach schrieb:
> Michael Zink schrieb:
>> HC Ahlmann wrote:
>>> Meines Wissens ja. Weil B ein durch A geschädigter Dritter ist, tritt
>>> die Kfz-Haftpflichtversicherung ein.

Natürlich

>> Sehe ich auch so.
>>
>> Problematisch könnte es höchstens werden, wenn ein Anderer am Steuer
>> ist und der Halter verletzt wird.
>
> Dieser Fall sollte am ehesten dadurch beschrieben werden, ob die
> Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters andere Fahrer zuläßt oder nicht.

Darum geht es nicht. Das beträfe nur eine Frage im Innenverhältnis
zwischen Versicherung und Fahrer. Die Haftung des
Haftpflichtversicherers gegenüber einem beim Betrieb des Fahrzeugs
Geschädigten berührt das in keiner Weise

> Falls ja, sollte die Haftpflichtversicherung einerseits zahlen, da ja
> der andere Fahrer, der einen Unfall verursacht hat, als Fahrer
> zugelassen war.

Die Pflichthaftpflichtversicherung deckt in der Tat alle Schäden ab,
welche durch einen berechtigten Fahrer verursacht werden

> Andererseits aber auch nicht, da der Halter selbst(!)
> verletzt wurde, also kein Dritter.
> Eine Patt-Situation/undefinierter Fall?

Nein. Eine völlig normale Situation. Freilich zahlt die
Haftpflichtversicherung nur für Schäden Dritter. Das ist der Halter des
Fahrzeugs allerdings nicht. Ein Fall für die Insassenunfallversicherung...

> Falls nicht (also kein anderer Fahrer als der Halter selbst zugelassen),
> sollte die Haftpflichtversichernung nicht zahlen müssen, da das Auto
> während der Fahrt gar nicht versichert war.

Für die Frage, ob die Haftpflichtversicherung Dritten gegenüber zur
Zahlung verpflichtet ist, spielt es keine Rolle, ob der Fahrer nach dem
Versicherungsvertrag auch wirklich fahren durfte. Wichtig ist insoweit
nur, dass der Fahrer das Fahrzeug rechtmäßig, also mit Zustimmung des
Halters, fuhr. Auf die Berechtigung im Verhältnis zur Versicherung kommt
es hier nicht an

MfG
Rupert

Stefan Schmitz

unread,
Jul 29, 2023, 5:08:58 AM7/29/23
to
Am 28.07.2023 um 23:30 schrieb Rupert Haselbeck:
> Stephan Gerlach schrieb:
>> Andererseits aber auch nicht, da der Halter selbst(!) verletzt wurde,
>> also kein Dritter.
>> Eine Patt-Situation/undefinierter Fall?
>
> Nein. Eine völlig normale Situation. Freilich zahlt die
> Haftpflichtversicherung nur für Schäden Dritter. Das ist der Halter des
> Fahrzeugs allerdings nicht. Ein Fall für die Insassenunfallversicherung...

Das steht in den Versicherungsbedingungen allerdings anders.
Personenschäden des Halters sind abgedeckt.

Allianz:
> Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä-
> den, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem
> Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche-
> rungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie zum
> Beispiel als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.

Nach dieser Klausel hat man die maximale Leistung, wenn Versicherter,
Halter, Eigentümer und Fahrer identisch sind.

Rupert Haselbeck

unread,
Jul 29, 2023, 9:10:10 AM7/29/23
to
Stefan Schmitz schrieb:
> Rupert Haselbeck:
>> Stephan Gerlach schrieb:
>>> Andererseits aber auch nicht, da der Halter selbst(!) verletzt wurde,
>>> also kein Dritter.
>>> Eine Patt-Situation/undefinierter Fall?
>>
>> Nein. Eine völlig normale Situation. Freilich zahlt die
>> Haftpflichtversicherung nur für Schäden Dritter. Das ist der Halter
>> des Fahrzeugs allerdings nicht. Ein Fall für die
>> Insassenunfallversicherung...
>
> Das steht in den Versicherungsbedingungen allerdings anders.
> Personenschäden des Halters sind abgedeckt.
>
> Allianz:
>> Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschä-
>> den, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem
>> Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versiche-
>> rungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie zum
>> Beispiel als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden.

Freilich ist niemand gehindert, auch für solche Schäden
Versicherungsschutz zu vereinbaren, welche die
Pflichthaftpflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz nicht
abdecken würde

MfG
Rupert

Stefan Schmitz

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Jul 29, 2023, 6:13:14 PM7/29/23
to
Wo soll denn stehen, dass diese Schäden von der Pflichtversicherung
nicht abgedeckt wären?
Würde mich wundern, wenn ausgerechnet die Allianz mehr als nötig
absichern würde.

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