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Höhe Brücke

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Erich Kirchmayer

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Nov 4, 2011, 2:07:24 PM11/4/11
to
Hallo,

hier in der Gegend gibt es zwei Brücken im Strassenverlauf, die mit je
"3,6m" ausgeschildert sind. Welche tatsächliche Durchfahrtshöhe die
Brücken haben, weis ich nicht.

Tatsache ist, dass ein LKW, der unter der ersten Brücke extrem knapp
aber doch durchpasst, an der zweiten Brücke hängenbleibt. So geschehen
erst neulich wieder: http://alturl.com/tdafw

Als normaler Mensch würde ich annehmen, dass wenn ich eine Brücke
schaffe, auch die unmittelbar danach folgende Brücke (die ja ebenfalls
mit "3,6m" beschildert ist) kein Problem ist.

Wie genau müssen die Durchfahrtshöhen angegeben sein? Ich kenne nur
Schilder in 10cm-Schritten (3,6m, 3,7m usw.) Ist jemand haftbar (ausser
dem Fahrer des LKW) wenn ein LKW durch eine "3,6m"-Brücke durchpasst und
durch eine andere "3,6m"-Brücke nicht?


--
Lebe heute und freue dich auf morgen.

Andreas Portz

unread,
Nov 4, 2011, 2:23:47 PM11/4/11
to
Erich Kirchmayer wrote:

> Wie genau müssen die Durchfahrtshöhen angegeben sein? Ich kenne nur
> Schilder in 10cm-Schritten (3,6m, 3,7m usw.) Ist jemand haftbar (ausser
> dem Fahrer des LKW) wenn ein LKW durch eine "3,6m"-Brücke durchpasst und
> durch eine andere "3,6m"-Brücke nicht?

Bei einer Genauigkeit von 10cm (eigentlich auch bei 10mm, aber wir
schweifen ab) kann das gar nicht funktionieren. Also dass ein Fahrzeug,
das unter B1 durch passt, auch verpflichtend unter B2 durch passt.

Nehmen wir ein Schild "3,6m" welches besagt, "Diese Brücke ist
mindestens 360cm hoch. Alles was niedriger als 360 ist, passt drunter
durch". Das Schild hängt natürlich an B1, welche 365cm hoch ist und auch
an B2, welche 361cm hoch ist. Beide sind höher als 3,6m, aber leider
nicht hoch genug für die nächste Schilderstufe 3,7m. Also unterscheiden
sich zwar die Brücken(höhen), nicht aber die Schilder.
Jetzt fährt ein LKW auf die Bs zu, dessen Fahrer von einer Gesamthöhe
seines Fahrzeugs von 360cm ausgeht, aber leider 362cm hinter sich herzieht.
Preisfrage: was passiert bei B1 und was bei B2?


-Andreas

--
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Erich Kirchmayer

unread,
Nov 4, 2011, 2:36:40 PM11/4/11
to
Hi,

Andreas Portz <Andrea...@gmx.de> schrieb:

> > Wie genau müssen die Durchfahrtshöhen angegeben sein? Ich kenne nur

> Bei einer Genauigkeit von 10cm (eigentlich auch bei 10mm, aber wir
> schweifen ab) kann das gar nicht funktionieren. Also dass ein
> Fahrzeug, das unter B1 durch passt, auch verpflichtend unter B2
> durch passt.

Das ist ja das Problem...

Angenommen, der LKW-Fahrer weis, dass sein Gefährt z.B. "normal" 3,7m
hoch ist. Nach Absenken der Luftfederung passt er (so hatte er es sich
auch gedacht) durch die erste 3,6m-Brücke durch. Es ist quasi
"verführerisch", die mittels Luftfederung abgesenkte Höhe auch als die
zu betrachten, die durch die nächste 3,6m-Brücke passt....

> Nehmen wir ein Schild "3,6m" welches besagt, "Diese Brücke ist
> mindestens 360cm hoch. Alles was niedriger als 360 ist, passt drunter
> durch". Das Schild hängt natürlich an B1, welche 365cm hoch ist und
> auch an B2, welche 361cm hoch ist.

5cm sind eine Menge.... Warum wird nicht (korrekt) dann B1 mit "3,65m"
ausgeschildert und B2 mit ebenso korrekt "3,6m"?

Welche Grenzen gibt es nach "oben", d.h. kann/darf man eine 3,8m Brücke
auch mit 3,6m beschildern?
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Henning Koch

unread,
Nov 4, 2011, 3:04:44 PM11/4/11
to
On Fri, 4 Nov 2011 18:07:24 +0000 (UTC), Erich Kirchmayer wrote:

>Als normaler Mensch würde ich annehmen, dass wenn ich eine Brücke
>schaffe, auch die unmittelbar danach folgende Brücke (die ja ebenfalls
>mit "3,6m" beschildert ist) kein Problem ist.

Wenn ich verbotswidrig unter einer Brücke durchgefahren bin und es hat
gepasst, habe ich natürlich keinen Anspruch darauf, dass ich beim
nächsten Rechtsbruch wieder Glück habe...

Die Schilder sind _keine_ Höhenangaben, es sind Verbote für Fahrzeuge,
die die angegebene Höhe überschreiten!

>Wie genau müssen die Durchfahrtshöhen angegeben sein?

Dazu gibt es natürlich eine Vorschrift:

Richtlinie für die Kennzeichnung von
Ingenieurbauwerken mit beschränkter
Durchfahrtshöhe über Straßen
(Ausgabe 2000)
Vom 20. Juni 2000 (VkBl. S. 337 Nr. 102)
S 28/S 32/38.54.10–02/21 BASt 99

Die ist für Bundesfernstraßen zwingend, für andere Straßen vom Bund
empfehlend einzuhalten, jeweilige Landesregelungen kenne ich nicht.
Vermutlich ist sie aber als "Stand der Technik" zu betrachten.

Als Sicherheitsabstand ist hier mindestens 20 Zentimeter vorgesehen.

>Ich kenne nur
>Schilder in 10cm-Schritten (3,6m, 3,7m usw.) Ist jemand haftbar (ausser
>dem Fahrer des LKW) wenn ein LKW durch eine "3,6m"-Brücke durchpasst und
>durch eine andere "3,6m"-Brücke nicht?

Wenn der LKW nicht höher als 3,6m ist, bestimmt.

Ich gehe aber fest davon aus, dass er höher war...

Wolfgang May

unread,
Nov 4, 2011, 3:10:51 PM11/4/11
to
Andreas Portz <Andrea...@gmx.de> wrote:
> Erich Kirchmayer wrote:
>
> > Wie genau müssen die Durchfahrtshöhen angegeben sein? Ich kenne nur
> > Schilder in 10cm-Schritten (3,6m, 3,7m usw.) Ist jemand haftbar (ausser
> > dem Fahrer des LKW) wenn ein LKW durch eine "3,6m"-Brücke durchpasst und
> > durch eine andere "3,6m"-Brücke nicht?

> Jetzt fährt ein LKW auf die Bs zu, dessen Fahrer von einer Gesamthöhe
> seines Fahrzeugs von 360cm ausgeht, aber leider 362cm hinter sich herzieht.
> Preisfrage: was passiert bei B1 und was bei B2?

Das gibts auch noch in besser:
Bruecke ist mit 3.6m ausgeschildert.
An einem Tag faehrt Fahrer X mit einem 3.62m hohem Gliederzug
unten durch, alles passt.
Am anderen Tag faehrt derselbe Fahrer mit einem 3.58m hohen
Sattelzug durch und bleibt mit dem Auflieger in der Mitte haengen.

Die Bahnunterfuehrung ist natuerlich nicht eben, sondern
von beiden Seiten faellt die Strasse bis zur Mitte ab, und steigt
dann wieder an. Der Auflieger ist so lang, dass die Bruecke
dann zu niedrig ist.

Es ist auch mehr als einmal vorgekommen, dass LKW-Fahrer langsam
druntergefahren sind, und der Beifahrer geschaut hat, ob es passt.
Wenn es passte, und er wieder eingestiegen war, und sie weiterfahren
wollten, krachte es dann.

Die konkreten Masse sind erfunden, aber eine solche Bruecke
gab es bis ca. 1997 an der Berliner Allee in Freiburg, dummerweise
direkt neben der Ausfahrt unseres Instituts gelegen.

Wolfgang

Erich Kirchmayer

unread,
Nov 4, 2011, 3:19:07 PM11/4/11
to
Hi,

Henning Koch <HKoch...@web.de> schrieb:

> >Als normaler Mensch würde ich annehmen, dass wenn ich eine Brücke
> >schaffe, auch die unmittelbar danach folgende Brücke (die ja
> >ebenfalls mit "3,6m" beschildert ist) kein Problem ist.
>
> Wenn ich verbotswidrig unter einer Brücke durchgefahren bin und es
> hat gepasst, habe ich natürlich keinen Anspruch darauf, dass ich beim
> nächsten Rechtsbruch wieder Glück habe...

Angenommen, im Fahrzeugschein steht "3,70m" und ich senke meine Federung
auf Minimum ab (was ggf. nur für Sondefälle erlaubt/möglich ist lt.
Betriebshandbuch) und es "passt" für die erste 3,6m-Brücke. Inwieweit
bin ich verpflichtet, die tatsächliche Höhe meines Fahrzeugs mit
minimaler Federung abzumessen? Oder steht das im Betiebshandbuch ode
rgar Fahrzeugschein "Federung abgesenkt = Gesamthöhe minus 10cm" oder
so?


> Die Schilder sind _keine_ Höhenangaben, es sind Verbote für
> Fahrzeuge, die die angegebene Höhe überschreiten!

s.o. - lt Fahrzeugschein "Höhe x", mit abgesenkter Federung/Reifen mit
weniger Luft habe ich dann aber Höhe x -y. Wo steht "y" - oder muss ich
das individuell selbst messen? (und wenn ja - gehören
Massbänder/Messlatten zur verpflichtenden Standardausrüstung von LKW?)

Andreas Portz

unread,
Nov 4, 2011, 3:24:04 PM11/4/11
to
Wolfgang May wrote:

> Das gibts auch noch in besser:

Der Klassiker: Hinweg beladen, Rückweg leer. ;-)

Martin Schoenbeck

unread,
Nov 4, 2011, 4:40:12 PM11/4/11
to
Hallo Erich,

Erich Kirchmayer schrieb:

> Angenommen, im Fahrzeugschein steht "3,70m" und ich senke meine Federung
> auf Minimum ab (was ggf. nur für Sondefälle erlaubt/möglich ist lt.
> Betriebshandbuch) und es "passt" für die erste 3,6m-Brücke. Inwieweit
> bin ich verpflichtet, die tatsächliche Höhe meines Fahrzeugs mit
> minimaler Federung abzumessen? Oder steht das im Betiebshandbuch ode
> rgar Fahrzeugschein "Federung abgesenkt = Gesamthöhe minus 10cm" oder
> so?

Du reitest immer auf eine Höhe von 3,6 m für die erste Brücke rum. Erstens
würde mich nicht wundern, wenn man gleich vor der ersten Brücke allen
Fahrzeugen die Durchfahrt verbietet, die unter der zweiten Brücke nicht
durchpassen. Weil es weder für den Verkehr noch für den Fahrer witzig ist,
einen Sattelschlepper überraschend wenden zu müssen. Zweitens sagt die
Angabe eben gar nichts über die tatsächliche Höhe der Brücke aus, sondern
nur darüber, welchen Fahrzeugen erlaubt ist, unter ihr herzufahren.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Stefan Reuther

unread,
Nov 4, 2011, 7:18:24 PM11/4/11
to
Erich Kirchmayer wrote:
> Andreas Portz <Andrea...@gmx.de> schrieb:
>>Nehmen wir ein Schild "3,6m" welches besagt, "Diese Brücke ist
>>mindestens 360cm hoch. Alles was niedriger als 360 ist, passt drunter
>>durch". Das Schild hängt natürlich an B1, welche 365cm hoch ist und
>>auch an B2, welche 361cm hoch ist.
>
> 5cm sind eine Menge.... Warum wird nicht (korrekt) dann B1 mit "3,65m"
> ausgeschildert und B2 mit ebenso korrekt "3,6m"?

Wem wäre damit gedient? So genau kann sowieso niemand sein Fahrzeug
vermessen. Nach 500 km sind die Reifen warm, anderer Druck, andere Höhe.
Der eine fährt mehr am Rand, der andere mehr in der Mitte der Straße. Im
Winter liegen da 5 cm Schnee. Im Sommer bekommt der Asphalt Spurrillen.

> Welche Grenzen gibt es nach "oben", d.h. kann/darf man eine 3,8m Brücke
> auch mit 3,6m beschildern?

Natürlich. Genauso, wie man eine 100-km/h-Straße mit "30" beschildern darf.

Die realen Höhen von Brücken findet man gelegentlich auf diesen braunen
Schilden ("Unterrichtungstafeln"). Die auf dem Verkehrszeichen sind
Durchfahrtsverbote. Die darf man sogar aufstellen, wenn's da gar keine
Brücke gibt.


Stefan

Stefan Reuther

unread,
Nov 4, 2011, 7:12:13 PM11/4/11
to
Erich Kirchmayer wrote:
> hier in der Gegend gibt es zwei Brücken im Strassenverlauf, die mit je
> "3,6m" ausgeschildert sind. Welche tatsächliche Durchfahrtshöhe die
> Brücken haben, weis ich nicht.
>
> Tatsache ist, dass ein LKW, der unter der ersten Brücke extrem knapp
> aber doch durchpasst, an der zweiten Brücke hängenbleibt. So geschehen
> erst neulich wieder: http://alturl.com/tdafw

Wenn es zwischen den beiden Brücken keine nennenswerten Verzweigungen
oder Ziele gibt, würde ich ja davon ausgehen, dass die Beschilderung die
minimale Durchfahrtshöhe insgesamt und für beide Brücken angibt.


Stefan

Henning Koch

unread,
Nov 4, 2011, 8:11:16 PM11/4/11
to
On Fri, 4 Nov 2011 19:19:07 +0000 (UTC), Erich Kirchmayer wrote:

>Angenommen, im Fahrzeugschein steht "3,70m" und ich senke meine Federung
>auf Minimum ab (was ggf. nur für Sondefälle erlaubt/möglich ist lt.
>Betriebshandbuch) und es "passt" für die erste 3,6m-Brücke. Inwieweit
>bin ich verpflichtet, die tatsächliche Höhe meines Fahrzeugs mit
>minimaler Federung abzumessen?

wie sonst willst du überprüfen, ob das Verbot der Durchfahrt für dein
Fahrzeug gilt?!

>> Die Schilder sind _keine_ Höhenangaben, es sind Verbote für
>> Fahrzeuge, die die angegebene Höhe überschreiten!
>
>s.o. - lt Fahrzeugschein "Höhe x", mit abgesenkter Federung/Reifen mit
>weniger Luft habe ich dann aber Höhe x -y. Wo steht "y" - oder muss ich
>das individuell selbst messen?

Was im Fahrzeugschein steht, spielt hier leider keine Rolle. Google
mal nach "Fahrzeugbreite in Baustellen"...

Erich Kirchmayer

unread,
Nov 5, 2011, 2:23:44 AM11/5/11
to
Hi,

Martin Schoenbeck <ms.usene...@schoenbeck.de> schrieb:


> Erstens würde mich nicht wundern, wenn man gleich vor der ersten
> Brücke allen Fahrzeugen die Durchfahrt verbietet, die unter der
> zweiten Brücke nicht durchpassen.

Zwischen den beiden Brücken gibt es noch eine kurze Strasse (für
normalen Verkehr Sackgasse), die Zufahrt zu einem Betriebsgelände ist -
also dorthin könnten ggf. LKW wollen, die unter der ersten Brücke
durchpassen, aber nicht unter die zweite.

Johann Mayerwieser

unread,
Nov 5, 2011, 2:58:40 AM11/5/11
to
Erich Kirchmayer schrieb:
Die Höhen-Fahrverbote unter Brücken werden mit einem gewissen
Sicherheitsabstand verhängt, d.h. bei 3,5 m Durchfahrtverbot gehen sich
3,7 - 3,8 m wahrscheinlich noch aus. Dass auf die nächsten 10 cm
abgerundet wird scheint auch klar. Daher kommen auch höhere Fahrzeuge
durch und die Lenker wissen das. Der Lenker wird der irrigen Ansicht
gewesen sein, dass er unter der 2. Brücke auch noch durch passt, weil er
die erste geschafft hat - und scheint nicht gerade Schritttempo gefahren
zu sein. Die 9 cm möglicher Unterschied haben ihn dann gebremst.

Aber die lernens nie - das mit er Höhe und das mit den Ladekränen
(gestern wieder Straßenbahnstörung in Wien, weil Ladekran die Schnürln
abgeräumt hat).

Hannes

--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff
einfügen.

Erich Kirchmayer

unread,
Nov 5, 2011, 7:27:16 AM11/5/11
to
Hi,

Johann Mayerwieser <johann.ma...@gmail.com> schrieb:

> Der Lenker wird der
> irrigen Ansicht gewesen sein, dass er unter der 2. Brücke auch noch
> durch passt, weil er die erste geschafft hat

Eben - und ganz ehrlich - ich würde auch so denken. Allerdings wäre ich
da vorsichtig und würde mich herantasten - und ned so schnell fahren,
dass ich fast 3m vom Aufliegerdach abräume ;-)

Johann Mayerwieser

unread,
Nov 5, 2011, 9:10:00 AM11/5/11
to
Erich Kirchmayer schrieb:
Er war durfte schon nicht durch die erste Brücke durchfahren,
möglicherweise hat er die Schilder überhaupt nicht beachtet. Würde ich
das gleiche Spiel treiben, würde ich bei beiden Brücken nur im
Schleichtempo durchfahren.

In der Nähe von Wien gibt es auf einer Landstraße eine niedrige
Bahnunterführung, nachdem da viele LKW hängen geblieben sind, haben's
Höhenkontrolle mit daran gekoppelter Ampel und Sirene und Wendeanlagen
hingebaut, trotzdem bleiben immer wieder LKW hängen. Jetzt ist die STrecke
nach einem Autobahnbau für den Durchzugsverkehr von LKW gesperrt, ich
weiß aber nicht, ob da jetzt immer noch welche hängen bleiben.
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