Michael Zink <
mic...@swamp.franken.de> wrote:
> On Thu, 06 May 2021 19:47:34 +0200, Henning Koch wrote:
>
> >richtig.
> >
> >Für solche Fahrzeuge dürften eigentlich nur abnehmbare Kupplungen
> >genehmigt werden, in deren Genehmigung dann quasi das Abnehmen des
> >Hakens bei Nichtbenutzung zur Auflage gemacht wird.
>
> Danke.
>
> Aber jetzt nochmal ne Nachfrage. Was für einen Tatbestand ist das
> dann, wenn der Haken nicht abgenommen wird?
Es könnte dieser sein:
123130 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die vorgeschriebenen Kennzeichen
schlecht lesbar waren. 0 5,00 –
§ 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.3 BKat
--
Munterbleiben
HC