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Sattelzug fährt auf 2 Fahrspuren

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Benedikt Schwarz

unread,
Jun 7, 2018, 3:32:36 PM6/7/18
to
Hallo,

heute gab es auf einer Autobahn mit 2 Fahrspuren pro Fahrtrichtung ein
interessantes Ereignis.

Die Hauptrolle hatte ein Sattelzug mit zwei gelb-schwarzen Markierungen
links und rechts an der Seite des Aufliegers, einem Warnschild "Convoi
Exceptionnel" über dem kroatischen Kennzeichen und einer drehenden
gelben Funzel neben dem Kennzeichen. Eine übermäßige Breite des
Sattelzuges war nicht ersichtlich. Die Ladung bestand aus einer mir
unbekannten Mischung aus Bau-/Landmaschine.

Jener Sattelzug fuhr mittig, also auf der gestrichelten Mittellinie,
leicht schwankend auf der Autobahn. Der Verkehr staute sich hinter ihm
langsam auf, da niemand den Sattelzug überholen konnte. Nach einer Weile
driftete der Sattelzug immer mehr auf die rechte Fahrspur ab.

Der folgende Pkw-Fahrer auf der linken Spur wollte die Möglichkeit
nutzen und den Sattelzug überholen. Der Pkw fuhr langsam neben den
Auflieger, aber bereits nach wenigen Metern zog der Sattelzug stark nach
links und der Pkw musste stark abbremsen, um nicht seitlich mit
Auflieger zu kollidieren.

Anschließend folgte eine Baustelle mit beengten Fahrbahnen und der
Sattelzug fuhr erwartungsgemäß weiter mittig auf 2 Fahrbahnen. Nach dem
Ende der Baustelle dann die große Überraschung. Der Lkw-Fahrer entschied
sich für die rechte Fahrspur und die aufgestauten Pkws konnten/durften
überholen.

Dazu nun ein paar Fragen:
1. Dürfen Lkws mit dem Schild "Convoi Exceptionnel" sich so verhalten?
2. Wer wäre schuld gewesen, wenn der Pkw mit dem Auflieger kollidiert wäre?

Gruß

Benedikt Schwarz

Sebastian Suchanek

unread,
Jun 7, 2018, 4:27:41 PM6/7/18
to
Am 07.06.2018 um 21:32 schrieb Benedikt Schwarz:

> [...]
> Die Hauptrolle hatte ein Sattelzug mit zwei gelb-schwarzen Markierungen
> links und rechts an der Seite des Aufliegers, einem Warnschild "Convoi
> Exceptionnel" über dem kroatischen Kennzeichen und einer drehenden
> gelben Funzel neben dem Kennzeichen. Eine übermäßige Breite des
> Sattelzuges war nicht ersichtlich. Die Ladung bestand aus einer mir
> unbekannten Mischung aus Bau-/Landmaschine.
>
> Jener Sattelzug fuhr mittig, also auf der gestrichelten Mittellinie,
> leicht schwankend auf der Autobahn. Der Verkehr staute sich hinter ihm
> langsam auf, da niemand den Sattelzug überholen konnte.
> [...]
> Dazu nun ein paar Fragen:
> 1. Dürfen Lkws mit dem Schild "Convoi Exceptionnel" sich so verhalten?
> [...]

Nein, nicht per se.
Für sämtliche Fahrzeuge bzw. Transporte, welche die einschlägigen
Höchstmaße und -gewichte überschreiten, ist eine Sondergenehmigung gemäß
§46 StVO und/oder §70 StVZO notwendig. Solche Genehmigungen können quasi
beliebige Auflagen enthalten. Dazu /kann/ durchaus auch ein
Überholverbot für den Transport (in dem Sinn, dass der Transport nicht
überholt werden darf) enthalten - denkbar ist das z.B. auf schwachen
Brücken oder in Engstellen wie Autobahnbaustellen.
Insbesondere, wenn solch ein Überholverbot auf längeren
Streckenabschnitten angeordnet wird, würde ich aber erwarten, dass auch
die Begleitung durch ein Begleitfahrzeug (sog. "BF3") angeordnet wird,
das dann entsprechend Zeichen 276 zeigt. In besonders "krassen" Fällen
auch eine Begleitung durch die Polizei.


HTH,

Sebastian

Johann Mayerwieser

unread,
Jun 7, 2018, 5:14:03 PM6/7/18
to
Am Thu, 07 Jun 2018 21:32:23 +0200 schrieb Benedikt Schwarz:

> 1. Dürfen Lkws mit dem Schild "Convoi Exceptionnel" sich so verhalten?

Ich hab die Tafel in Frankreich bzw. in anderen Länder auf französischen
LKWs oft gesehen, Fahrzeuge die diese Tafel führen müssen gar nicht
außergewöhnlich sein, sie ist auf Fahrzeugen mit mehr als 35 Tonnen
vorgeschrieben.
Als Quelle finde ich momentan nur ebay:
<https://www.ebay.at/itm/1900-x-250-mm-Heckwarntafel-Convoi-Exceptionnel-
Hinweisschild-/182509950308>

Erik Meltzer

unread,
Jun 8, 2018, 5:14:50 AM6/8/18
to
Moin!

On 07.06.2018 21:32, Benedikt Schwarz wrote:
> Anschließend folgte eine Baustelle mit beengten Fahrbahnen und der
> Sattelzug fuhr erwartungsgemäß weiter mittig auf 2 Fahrbahnen. Nach dem
> Ende der Baustelle dann die große Überraschung. Der Lkw-Fahrer entschied
> sich für die rechte Fahrspur und die aufgestauten Pkws konnten/durften
> überholen.
Unabhängig vom konkreten Fall und irgendwelchen Markierungen des
Lastzuges sei angemerkt, daß Autobahnbaustellen mitunter so eng,
so schlecht markiert und so rumpelig sind, daß man als
verantwortungsbewußter Berufskraftfahrer sich vor die Wahl
gestellt sieht, entweder mit 30 da langzuschleichen oder eben
beide Spuren zu benutzen. Im Sinne des Verkehrsflusses und der
Sicherheit ist da zweifelsohne letzteres.

Liebe Grüße,
Ermel, der das auch schon gemacht hat
--
Nach 10 Jahren oder so zurück im Usenet.
Schmeckt wie früher.

HC Ahlmann

unread,
Jun 8, 2018, 8:11:08 AM6/8/18
to
Erik Meltzer <er...@ermel.org> wrote:

> On 07.06.2018 21:32, Benedikt Schwarz wrote:
> > Anschließend folgte eine Baustelle mit beengten Fahrbahnen und der
> > Sattelzug fuhr erwartungsgemäß weiter mittig auf 2 Fahrbahnen. Nach dem
> > Ende der Baustelle dann die große Überraschung. Der Lkw-Fahrer entschied
> > sich für die rechte Fahrspur und die aufgestauten Pkws konnten/durften
> > überholen.
> Unabhängig vom konkreten Fall und irgendwelchen Markierungen des
> Lastzuges sei angemerkt, daß Autobahnbaustellen mitunter so eng,
> so schlecht markiert und so rumpelig sind, daß man als
> verantwortungsbewußter Berufskraftfahrer sich vor die Wahl
> gestellt sieht, entweder mit 30 da langzuschleichen oder eben
> beide Spuren zu benutzen. Im Sinne des Verkehrsflusses und der
> Sicherheit ist da zweifelsohne letzteres.

Kannst Du begründen, Erik, warum es für die Verkehrssicherheit besser
ist, wenn Du auf zwei Spuren fährst, statt langsamer auf der rechten
Spur, wo Du links zumindest von Kfz ohne Anhänger unter 2,1m Breite
überholt werden könntest? Wenn die Straße rumpelig ist, sind die 80km/h
des typischen Baustellenlimits mangels "günstigster Umstände" eh nicht
zu erreichen, was zugleich die Differenzgeschwindigkeit einen
potenziellen Überholers gegenüber Deinen 30km/h mindert.

Dass es dem Verkehrsfluss (und dem eigenen Vorankommen) diene, sei nicht
bestritten, nur ist es kein Argument gegen Verkehrsicherheit, die umso
größer wird, je langsamer gefahren wird.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte

Armin Wolf

unread,
Jun 8, 2018, 8:37:19 AM6/8/18
to
"Erik Meltzer" <er...@ermel.org> schrieb

> Unabhängig vom konkreten Fall und irgendwelchen Markierungen des
> Lastzuges sei angemerkt, daß Autobahnbaustellen mitunter so eng,
> so schlecht markiert und so rumpelig sind, daß man als
> verantwortungsbewußter Berufskraftfahrer sich vor die Wahl
> gestellt sieht, entweder mit 30 da langzuschleichen oder eben
> beide Spuren zu benutzen. Im Sinne des Verkehrsflusses und der
> Sicherheit ist da zweifelsohne letzteres.

manchmal nervt es einfach nur, wenn unnötigerweise ein SUV ewig
im Abstand von 10 cm neben dem Brummi fährt und man sich mit
dem Brummi hochkonzentriert am rechten Rand halten muß, um
den nicht- Überhohler nicht in die Leitplanke zu drängen.

Schmale Baustelle:

OK:
zügiges Überholen

Nicht OK:
PKW- Kolonne neben dem Brummi, wo dann Einer mit einem 2,2 m-
PKW Panik bekommt, weil es irgendwie zu eng wird und die Vorder-
männer nicht weiter überhohlen, da die linke Spur nicht frei ist.

-> Wenn der LKW- Fahrer sieht, daß es zu eng wird und daß ein
Überholen nicht sinnvoll sein kann, dann macht er besser recht-
zeitig "zu".

Erik Meltzer

unread,
Jun 8, 2018, 8:43:14 AM6/8/18
to
Moin!

On 08.06.2018 14:11, HC Ahlmann wrote:
> Erik Meltzer <er...@ermel.org> wrote:
>> Unabhängig vom konkreten Fall und irgendwelchen Markierungen des
>> Lastzuges sei angemerkt, daß Autobahnbaustellen mitunter so eng,
>> so schlecht markiert und so rumpelig sind, daß man als
>> verantwortungsbewußter Berufskraftfahrer sich vor die Wahl
>> gestellt sieht, entweder mit 30 da langzuschleichen oder eben
>> beide Spuren zu benutzen. Im Sinne des Verkehrsflusses und der
>> Sicherheit ist da zweifelsohne letzteres.
>
> Kannst Du begründen, Erik, warum es für die Verkehrssicherheit besser
> ist, wenn Du auf zwei Spuren fährst, statt langsamer auf der rechten
> Spur, wo Du links zumindest von Kfz ohne Anhänger unter 2,1m Breite
> überholt werden könntest?

1., weil keiner damit rechnet, daß ich 30 fahre, was Notbremsungen
und möglicherweise Auffahrunfälle nach sich zieht. Daß ich das darf,
ja sogar eigentlich muß, tut dabei nichts zur Sache.

2., weil eben nicht nur die überholen, die es können (weil
Fahrzeugbreite _und_Fahrkönnen_ zur Spurbreite passen), sondern
eben auch all die anderen. Die, die panikbremsen, wenn ich auch
nur ein paar cm nach links drifte (was nie ganz zu vermeiden ist,
auch bei 30 km/h nicht); die, die neben mich fahren, sich dann nicht
trauen vorbeizufahren und dann _neben_mir_bleiben_, offenbar völlig
merkbefreit der Tatsache, daß das die gefährlichste Stelle überhaupt
ist; und diejenigen, die nach dem Motto "Augen zu und durch" auch
einen Sprinter noch durch so eine Lücke bolzen.

> Wenn die Straße rumpelig ist, sind die 80km/h
> des typischen Baustellenlimits mangels "günstigster Umstände" eh nicht
> zu erreichen, was zugleich die Differenzgeschwindigkeit einen
> potenziellen Überholers gegenüber Deinen 30km/h mindert.

Je geringer aber die Differenzgeschwindigkeit, desto länger dauert
das Überholmanöver. Und auch auf rumpeliger Fahrbahn kann man mit
einem LKW auf 2 Spuren locker so schnell fahren wie mit einem PKW
auf einer -- d.h. der tatsächliche Zeitverlust derer, die nicht
ohnehin schneller fahren würden als erlaubt, dürfte minimal bleiben.

> Dass es dem Verkehrsfluss (und dem eigenen Vorankommen) diene, sei nicht
> bestritten, nur ist es kein Argument gegen Verkehrsicherheit, die umso
> größer wird, je langsamer gefahren wird.

Auf der Autobahn wird die Verkehrssicherheit umso größer, je kleiner
die Differenzgeschwindigkeiten sind. Ein Lastwagen mit 30 ist, das
kenne ich vom Bergfahren zur Genüge, eine ziemliche Gefahr für die
Nachfolgenden. Am Berg rechnen die damit überwiegend ja noch, aber
in einer Baustelle?

Liebe Grüße,
Ermel.

Rupert Haselbeck

unread,
Jun 8, 2018, 11:40:13 AM6/8/18
to
Benedikt Schwarz schrieb:

> Dazu nun ein paar Fragen:
> 1. Dürfen Lkws mit dem Schild "Convoi Exceptionnel" sich so verhalten?

Nein, das darf er natürlich nicht, ebensowenig wie jeder andere. Ausnahme:
Er hat Überbreite und braucht den Raum, hat dazu eine entsprechende
Sondererlaubnis und ein Begleitfahrzeug zur Sicherung

> 2. Wer wäre schuld gewesen, wenn der Pkw mit dem Auflieger kollidiert
> wäre?

Kommt drauf an. Wenn der PKW gerade überholt und der LKW einfach links
rücgerzieht, dann ist es der LKW-Fahrer allein, der den Unfall verursacht
hat.
Sieht der PKW-Fahrer schon vorher, vor dem Beginn des Überholmanövers, dass
der LKW in Schlangenlinien fährt, dann sollte er tunlichst das Überholen
bleiben lassen. Er würde sonst möglicherweise einen Teil der Schuld
aufgebrummt bekommen.

Es muß übrigens nicht sein, dass ein solcher LKW-Fahrer sich
trunkenheitsbedingt so verhält, obgleich auch das durchaus vorkommt.
Möglicherweise ist es einfache Rücksichtslosigkeit und er fährt bewusst
mittig, um dabei seine Lieferpapiere leichter studieren zu können, oder sich
einen Kaffee oder dergleichen zu bereiten. Oder er telefoniert gerade und
ist unaufmerksam. Oder er ist müde, z.B. weil er ein klein wenig länger
unterwegs ist als er das sollte. Ich hab auch schon mit Anzeigen zu tun
gehabt, da hat der Gute während der Fahrt ein Video gesehen...
Es kann auch an seiner Fahrfertigkeit fehlen und er fürchtet, wegen der
schmaleren Fahrspur in der Baustelle, in die Fahrbahnbegrenzung zu geraten,
weil er für seine Fähigkeiten einfach zu schnell ist (langsamer, oder
besser, angemessen schnell zu fahren, ist leider für viele LKW-Fahrer keine
Option...).
Häufig haben die Leute mehr oder minder sinnige Ausreden für eine derart
rücksichtslose Fahrweise ("hab grad nicht aufgepasst", "da war ein Arbeiter
auf der Seite",...). Manche scheuen sich aber auch nicht, zuzugeben, dass es
ihnen tatsächlich nur darum ging, schneller voranzukommen - ohne Rücksicht
auf die anderen Verkehrsteilnehmer und im Bewußtsein, dass man ja der
Stärkere ist und die andern schon aufpassen werden.
Dummerweise gibt es viel zu wenig Kontrollen. Geahndet wird das daher oft
nur dann, wenn es brutal schiefgegangen ist - denn tot ist ja in der Regel
der Andere, der Schwächere im PKW

MfG
Rupert

Armin Wolf

unread,
Jun 8, 2018, 12:15:54 PM6/8/18
to
"Erik Meltzer" <er...@ermel.org> schrieb im

> Moin!
> [...]

Schöne Theorie, die jeder unterschreiben kann.

Nur die Praxis...

Es sind 80 erlaubt, und der LKW- Fahrer weiß, das man bis zu
88 km/h fahren kann, ohne Ärger zu bekommen. Damit wären auch
alle PKW- Fahrer glücklich und würden mit halbwegs gutem Gewissen
hinterher schwimmen.

Dann gibt es aber den einen neunmalklugen PKW- Fahrer, der sich
an die 80 halten muß, dann aber wegen seiner der Tacho- Abwei-
chung vielleicht mit realen 72 oder weniger auf der rechten Spur
dahin schleicht.

Da krabbelt man hinter diesem Hindernis her und prompt versucht
Gott und die Welt sich am LKW vorbei zu quetschen.
Selbst Sprinter mit Anhänger kennen da nichts, denn der LKW wird
ja nach rechts irgendwohin ausweichen.

Wenn dann ein breiter LKW zu macht, staut sich die komplette
PKW- Kolonne neben den nachfolgenden LKW und später reicht
die Spurbreite unmöglich für die Rettungsgasse und alle krähen
wieder herum.


HC Ahlmann

unread,
Jun 8, 2018, 3:03:20 PM6/8/18
to
Erik Meltzer <er...@ermel.org> wrote:

> On 08.06.2018 14:11, HC Ahlmann wrote:

> > Kannst Du begründen, Erik, warum es für die Verkehrssicherheit besser
> > ist, wenn Du auf zwei Spuren fährst, statt langsamer auf der rechten
> > Spur, wo Du links zumindest von Kfz ohne Anhänger unter 2,1m Breite
> > überholt werden könntest?
>
> 1., weil keiner damit rechnet, daß ich 30 fahre, was Notbremsungen
> und möglicherweise Auffahrunfälle nach sich zieht. Daß ich das darf,
> ja sogar eigentlich muß, tut dabei nichts zur Sache.

Das zieht Notbremsungen und Auffahrunfälle nach sich, wenn jemand so
unaufmerksam durch eine Baustelle fährt, dass er langsameren Verkehr
nicht wahrnimmt. Aber dieses Fehlverhalten rechtfertigt nicht
zweispuriges Fahren, "es tut nichts zur Sache".

> 2., weil eben nicht nur die überholen, die es können (weil
> Fahrzeugbreite _und_Fahrkönnen_ zur Spurbreite passen), sondern
> eben auch all die anderen. Die, die panikbremsen, wenn ich auch
> nur ein paar cm nach links drifte (was nie ganz zu vermeiden ist,
> auch bei 30 km/h nicht); die, die neben mich fahren, sich dann nicht
> trauen vorbeizufahren und dann _neben_mir_bleiben_, offenbar völlig
> merkbefreit der Tatsache, daß das die gefährlichste Stelle überhaupt
> ist; und diejenigen, die nach dem Motto "Augen zu und durch" auch
> einen Sprinter noch durch so eine Lücke bolzen.

Die Fahrfehler anderer sind keine Rechtfertigung für eigene Fahrfehler.

> > Wenn die Straße rumpelig ist, sind die 80km/h
> > des typischen Baustellenlimits mangels "günstigster Umstände" eh nicht
> > zu erreichen, was zugleich die Differenzgeschwindigkeit einen
> > potenziellen Überholers gegenüber Deinen 30km/h mindert.
>
> Je geringer aber die Differenzgeschwindigkeit, desto länger dauert
> das Überholmanöver. Und auch auf rumpeliger Fahrbahn kann man mit
> einem LKW auf 2 Spuren locker so schnell fahren wie mit einem PKW
> auf einer -- d.h. der tatsächliche Zeitverlust derer, die nicht
> ohnehin schneller fahren würden als erlaubt, dürfte minimal bleiben.

Du irrst IMO in mehrerlei Hinsicht wie auch der Kombination.
Es könnte ein anderer Lkw-Fahrer auf den Gedanken kommen, dass die
Straße für mehr als 30km/h zu rumpelig ist; dann hilft Dein
"breitbeiniges" Fahren nicht, weil die Leute hinter dem langsamen Lkw
hängen – zufälligerweise vielleicht auch Du.
Sofern Du mit 30km/h rechts fährst, können Dich schmale Kfz überholen;
ob sie das mit 40, 80 oder regelwidrig schneller tun, spielt zeitlich
keine Rolle, wenn sie in der übrigen Baustelle 80 fahren können und
wollen. Der Zeitverlust klebt allein an Dir, wenn Du 30 statt 80km/h
fährst, ist also eine Entscheidung pro (eigene) Leichtigkeit statt pro
(allgemeine) Sicherheit.

Ich halte das zweispurige Fahren nicht per se für gefährlich, aber es
ist regelwidrig und Deine Begründung, es sei sicherer, überzeugt mich
nicht, denn das könntest Du auch mit 30km/h auf der rechten Spur haben,
allerdings um den Preis, Zeit zu verlieren.

Aus meiner Perspektive eines Pkw-Fahrers sei beigesteuert, dass ich in
einer Baustelle lange nicht jeden Lkw überhole. Zu einen fahren sie
meist am Limit, zum anderen fahren sie manchmal erratische
Schlangenlinien (müde, abgelenkt usw., aber nicht rumpelige Straße), zum
dritten zerdrückt meine Herzalleriebste immer den Türgriff, wenn ich es
doch tue, zum vierten habe ich Zeit, weil entweder Termin und Reserve
oder keine Reserve und keinen Termin, oder zum fünften falle ich mit
meinem Auto unter das Überholverbot in Baustellen. Allerdings habe ich
öfter Kofferraumausleuchter und -durchsucher aller Größen, wenn ich mich
an das Tempolimit halte (ein Baustellenbesuch war sehr erhellend, was
das Einrichten und Beachten niedriger Limits von 60 oder 40km/h angeht).

> > Dass es dem Verkehrsfluss (und dem eigenen Vorankommen) diene, sei nicht
> > bestritten, nur ist es kein Argument gegen Verkehrsicherheit, die umso
> > größer wird, je langsamer gefahren wird.
>
> Auf der Autobahn wird die Verkehrssicherheit umso größer, je kleiner
> die Differenzgeschwindigkeiten sind.

Geringe Geschwindigkeistdifferenzen machen das Verkehrsgeschehen besser
kalkulierbar und senken so das Unfallrisiko, aber für eine Verringerung
der Unfallfolgen ist die Absolutgeschwindigkeit zu senken. Der
Zeitverlust des Langsamfahrens ist nichts gegen den Zeitverlust in einem
unfallbedingten Stau.

> Ein Lastwagen mit 30 ist, das kenne ich vom Bergfahren zur Genüge, eine
> ziemliche Gefahr für die Nachfolgenden. Am Berg rechnen die damit
> überwiegend ja noch, aber in einer Baustelle?

Ja, in einer Baustelle ist immer mit langsamen Kfz zu rechnen, die
Gründe nanntest Du: kann oder will nicht überholen, fährt ängstlich und
zaghaft. Aber bei ausreichendem Abstand sowie vorausschauendem Fahren
tauchen langsame Kfz nicht überraschend auf.

Erik Meltzer

unread,
Jun 8, 2018, 4:08:54 PM6/8/18
to
Moin!

On 08.06.2018 21:03, HC Ahlmann wrote:
> Erik Meltzer <er...@ermel.org> wrote:
>> On 08.06.2018 14:11, HC Ahlmann wrote:
>>> Kannst Du begründen, Erik, warum es für die Verkehrssicherheit besser
>>> ist, wenn Du auf zwei Spuren fährst, statt langsamer auf der rechten
>>> Spur, wo Du links zumindest von Kfz ohne Anhänger unter 2,1m Breite
>>> überholt werden könntest?
>>
>> 1., weil keiner damit rechnet, daß ich 30 fahre, was Notbremsungen
>> und möglicherweise Auffahrunfälle nach sich zieht. Daß ich das darf,
>> ja sogar eigentlich muß, tut dabei nichts zur Sache.
>
> Das zieht Notbremsungen und Auffahrunfälle nach sich, wenn jemand so
> unaufmerksam durch eine Baustelle fährt, dass er langsameren Verkehr
> nicht wahrnimmt. Aber dieses Fehlverhalten rechtfertigt nicht
> zweispuriges Fahren, "es tut nichts zur Sache".

Ach, nach mir die Sintflut? Das ist nicht das, was ich unter
Steigerung der Verkehrssicherheit verstehe. Wenn alle hinter
mir mit 84 durch die Baustelle rollen, ist es für alle
sicherer. Nicht nur, aber auch, für mich.

> Die Fahrfehler anderer sind keine Rechtfertigung für eigene Fahrfehler.

Bevor ich riskiere, daß mir einer in die Seite fährt, weil er
sich beim Überholen bzgl. der eigenen Fahrzeugbreite nebst
Fahrkönnen verschätzt hat, mache ich lieber die Überholspur
dicht.

Ich habe ja auch nicht geschrieben, daß ich das immer, oft oder
auch nur häufig täte. Aber es gibt Situationen, in denen ich
es tu -- reiner Selbstschutz.

> Du irrst IMO in mehrerlei Hinsicht wie auch der Kombination.
> Es könnte ein anderer Lkw-Fahrer auf den Gedanken kommen, dass die
> Straße für mehr als 30km/h zu rumpelig ist; dann hilft Dein
> "breitbeiniges" Fahren nicht, weil die Leute hinter dem langsamen Lkw
> hängen – zufälligerweise vielleicht auch Du.

Wenn vor mir einer so langsam fährt, daß ich bei dessen Tempo
gefahrlos überholt werden zu können glaube, dann fahre ich
selbstverständlich auch nicht in der Mitte. Ich rede hier
eher von Situationen mit wenig Verkehr: ich rolle entspannt
mit 84 in der Mitte durch die Baustelle, links hinter mir
einen Sprinter mit Lichthupendauerfeuer, und denke mir: vergiß
es, Kollege, die 2 min wirst Du verkraften können.

> Ich halte das zweispurige Fahren nicht per se für gefährlich, aber es
> ist regelwidrig und Deine Begründung, es sei sicherer, überzeugt mich
> nicht, denn das könntest Du auch mit 30km/h auf der rechten Spur haben,
> allerdings um den Preis, Zeit zu verlieren.

Wie ich schrieb: wenn ich tatsächlich 30 führe, würde das hinter
mir zu Behinderungen und Gefährdungen ohne Ende führen. Ich bin
mir auch ziemlich sicher, daß die Freunde und Helfer solch Tun
nicht goutieren würden -- und ja, das Mittig-Fahren tolerieren sie,
wenn erkennbar ist, warum man es tut. Außerdem würde dann wirklich
jeder mich überholen zu müssen meinen -- auch die Kisten, die auch
bei 30 nun wirklich nicht mehr auf die linke Spur passen.

Je weniger Fahrzeuge in der Baustelle meinen LKW überholen, desto
weniger riskant ist es -- für die *und* für mich. Und nochmal:
der Regelfall ist das nicht, aber je enger die Fahrbahn und je
weniger Verkehr, umso sinnvoller ist es.

Und klar, wenn links hinter mir dann ein erkennbar hinreichend
schmales und kompetent bewegtes Kfz zu überholen begehrt, kann ich
den ja immer noch durchlassen, gell.

> Aus meiner Perspektive eines Pkw-Fahrers sei beigesteuert, dass ich in
> einer Baustelle lange nicht jeden Lkw überhole.

Da bist Du aber in der Minderheit.

> Geringe Geschwindigkeistdifferenzen machen das Verkehrsgeschehen besser
> kalkulierbar und senken so das Unfallrisiko, aber für eine Verringerung
> der Unfallfolgen ist die Absolutgeschwindigkeit zu senken. Der
> Zeitverlust des Langsamfahrens ist nichts gegen den Zeitverlust in einem
> unfallbedingten Stau.

Das ist zwar völlig richtig, aber nicht besonders relevant für
diese Diskussion. Denn ich will ja möglichst alle Unfälle
vermeiden, nicht nur die schweren. Davon abgesehen kann auch
ein Sprinter, der mit >80 auf meinem LKW @ 30 auffährt oder
beim Überholen seitlich an selbigem hängenbleibt, sehr häßlich
werden.

>> Ein Lastwagen mit 30 ist, das kenne ich vom Bergfahren zur Genüge, eine
>> ziemliche Gefahr für die Nachfolgenden. Am Berg rechnen die damit
>> überwiegend ja noch, aber in einer Baustelle?
>
> Ja, in einer Baustelle ist immer mit langsamen Kfz zu rechnen, die
> Gründe nanntest Du: kann oder will nicht überholen, fährt ängstlich und
> zaghaft. Aber bei ausreichendem Abstand sowie vorausschauendem Fahren
> tauchen langsame Kfz nicht überraschend auf.

Alles richtig. Alles irrelevant bei der Fahrweise einer
signifikanten Anzahl von Vierrad-Piloten.

Rupert Haselbeck

unread,
Jun 8, 2018, 5:30:13 PM6/8/18
to
Erik Meltzer schrieb:

> On 08.06.2018 21:03, HC Ahlmann wrote:
>> Erik Meltzer <er...@ermel.org> wrote:
>>> On 08.06.2018 14:11, HC Ahlmann wrote:
>>>> Kannst Du begründen, Erik, warum es für die Verkehrssicherheit besser
>>>> ist, wenn Du auf zwei Spuren fährst, statt langsamer auf der rechten
>>>> Spur, wo Du links zumindest von Kfz ohne Anhänger unter 2,1m Breite
>>>> überholt werden könntest?
>>>
>>> 1., weil keiner damit rechnet, daß ich 30 fahre, was Notbremsungen
>>> und möglicherweise Auffahrunfälle nach sich zieht. Daß ich das darf,
>>> ja sogar eigentlich muß, tut dabei nichts zur Sache.
>>
>> Das zieht Notbremsungen und Auffahrunfälle nach sich, wenn jemand so
>> unaufmerksam durch eine Baustelle fährt, dass er langsameren Verkehr
>> nicht wahrnimmt. Aber dieses Fehlverhalten rechtfertigt nicht
>> zweispuriges Fahren, "es tut nichts zur Sache".
>
> Ach, nach mir die Sintflut? Das ist nicht das, was ich unter
> Steigerung der Verkehrssicherheit verstehe. Wenn alle hinter
> mir mit 84 durch die Baustelle rollen, ist es für alle
> sicherer. Nicht nur, aber auch, für mich.

Es ist ja höchst lobenswert, derart selbstlos für all die anderen, doofen
Mitmenschen zu sorgen. Allerdings kommt manch Staatsanwalt bei derlei
oberlehrerhaftem Verhalten auf den Gedanken, sowas als Straftatbestand der
Nötigung zu betrachten und deswegen Anklage zu erheben

>> Die Fahrfehler anderer sind keine Rechtfertigung für eigene Fahrfehler.
>
> Bevor ich riskiere, daß mir einer in die Seite fährt, weil er
> sich beim Überholen bzgl. der eigenen Fahrzeugbreite nebst
> Fahrkönnen verschätzt hat, mache ich lieber die Überholspur
> dicht.

Man darf sich durchaus darauf verlassen, dass man nicht nur selber sein
Fahrzeug fahren kann. Auch all die anderen sind bis zum Beweis des
Gegenteils als fähig zum autofahren anzusehen.

> Ich habe ja auch nicht geschrieben, daß ich das immer, oft oder
> auch nur häufig täte. Aber es gibt Situationen, in denen ich
> es tu -- reiner Selbstschutz.

Vielleicht würden ein paar Fahrstunden helfen. Das korrekte Verhalten im
Straßenverkehr ist für alle hilfreich.

>> Du irrst IMO in mehrerlei Hinsicht wie auch der Kombination.
>> Es könnte ein anderer Lkw-Fahrer auf den Gedanken kommen, dass die
>> Straße für mehr als 30km/h zu rumpelig ist; dann hilft Dein
>> "breitbeiniges" Fahren nicht, weil die Leute hinter dem langsamen Lkw
>> hängen – zufälligerweise vielleicht auch Du.
>
> Wenn vor mir einer so langsam fährt, daß ich bei dessen Tempo
> gefahrlos überholt werden zu können glaube, dann fahre ich
> selbstverständlich auch nicht in der Mitte. Ich rede hier
> eher von Situationen mit wenig Verkehr: ich rolle entspannt
> mit 84 in der Mitte durch die Baustelle, links hinter mir
> einen Sprinter mit Lichthupendauerfeuer, und denke mir: vergiß
> es, Kollege, die 2 min wirst Du verkraften können.

Es ist nicht deine Sache, zu entscheiden, ob ein anderer dich überholen
darf. Auch in Baustellenbereichen sind die Fahrstreifen regelmäßig so
markiert, dass rechts jeder LKW ohne Probleme fahren kann, wenn der Fahrer
sein Handwerk versteht (ich habe selber zwar nur ein paar hunderttausend
Kilometer im Führerhaus eines 40-Tonners verbracht, vor langer Zeit, als
Ferienjob, aber die Kisten sind nicht breiter geworden, die Fahrstreifen
nicht schmaler).
Es ist Sache des anderen Fahrers, zu entscheiden, ob er überholen kann.

>> Ich halte das zweispurige Fahren nicht per se für gefährlich, aber es
>> ist regelwidrig und Deine Begründung, es sei sicherer, überzeugt mich
>> nicht, denn das könntest Du auch mit 30km/h auf der rechten Spur haben,
>> allerdings um den Preis, Zeit zu verlieren.
>
> Wie ich schrieb: wenn ich tatsächlich 30 führe, würde das hinter
> mir zu Behinderungen und Gefährdungen ohne Ende führen.

Wenn du nicht schneller als 30 fahren kannst, dann darfst du auch nicht
schneller fahren! Und das führt mitnichten zu Behinderungen und
Gefährdungen, welche du heldenhaft verhindern müsstest

> Ich bin
> mir auch ziemlich sicher, daß die Freunde und Helfer solch Tun
> nicht goutieren würden -- und ja, das Mittig-Fahren tolerieren sie,
> wenn erkennbar ist, warum man es tut.

Das mittig-fahren werden sie üblicherweise als Grund für eine Kontrolle auf
Alkohol oder Drogen werten müssen. Bei negativem Ergebnis kommt dann der
Gedanke an Vorsatz, also Nötigung und/oder Straßenverkehrsgefährdung ins
Spiel. Aber das zentrale Problem bei derlei Hoppla-jetzt-komm-ich-Verhalten
ist die geringe Kontrolldichte, so dass du damit durchaus durchkommen wirst,
wenn dich nicht etwa einer der blockierten Verkehrsteilnehmer anzeigt

> Außerdem würde dann wirklich
> jeder mich überholen zu müssen meinen -- auch die Kisten, die auch
> bei 30 nun wirklich nicht mehr auf die linke Spur passen.

Das ist nicht deine Entscheidung

> Je weniger Fahrzeuge in der Baustelle meinen LKW überholen, desto
> weniger riskant ist es -- für die *und* für mich. Und nochmal:
> der Regelfall ist das nicht, aber je enger die Fahrbahn und je
> weniger Verkehr, umso sinnvoller ist es.

Wie vor. Die Straße gehört nicht dir allein

> Und klar, wenn links hinter mir dann ein erkennbar hinreichend
> schmales und kompetent bewegtes Kfz zu überholen begehrt, kann ich
> den ja immer noch durchlassen, gell.

Das ist eine lobenswerte Großzügigkeit!

>> Aus meiner Perspektive eines Pkw-Fahrers sei beigesteuert, dass ich in
>> einer Baustelle lange nicht jeden Lkw überhole.
>
> Da bist Du aber in der Minderheit.

Erfahrungsgemäß gibt es eine ganze Menge Autofahrer, die sich nicht
(zu)trauen, einen LKW zu überholen, gar dann, wenn der es nicht schafft,
seine Fahrspur einigermassen zu halten. Und leider bleiben dann immer wieder
einer oder mehrere auf der Überholspur und halten all diejenigen auf, die
überholen wollen

> Alles richtig. Alles irrelevant bei der Fahrweise einer
> signifikanten Anzahl von Vierrad-Piloten.

Ja nun. Eine ganze Menge recht typischer, immer wiederkehrender Ausreden von
Verkehrssündern...
Man ist natürlich niemals selber der Täter, egal ob OWi oder sogar, wie hier
mehrfach geschildert, Straftat. Schuld sind zumeist die anderen, selber ist
man der Gute...
Enden tut das gelegentlich mit saftiger Geldstrafe und Führerscheinentzug,
wobei das oftmals gehörte Argument "aber ich bin doch LKW-Fahrer und
beruflich auf den Schein angewiesen", nicht zählt, weil die Tat(en) gerade
im beruflichen Umfeld begangen wurden und aufgrund des grob
verkehrsfeindlichen Verhaltens zeigen, dass der Täter nicht hinter ein
Steuer, gar eines LKW, gehört.
Allerdings: Die weitaus meisten LKW-Fahrer fahren verantwortungsbewusst und
rücksichtsvoll

MfG
Rupert

Stefan Reuther

unread,
Jun 9, 2018, 11:11:14 AM6/9/18
to
Am 08.06.2018 um 23:30 schrieb Rupert Haselbeck:
> Erik Meltzer schrieb:
>> On 08.06.2018 21:03, HC Ahlmann wrote:
>>> Die Fahrfehler anderer sind keine Rechtfertigung für eigene Fahrfehler.
>>
>> Bevor ich riskiere, daß mir einer in die Seite fährt, weil er
>> sich beim Überholen bzgl. der eigenen Fahrzeugbreite nebst
>> Fahrkönnen verschätzt hat, mache ich lieber die Überholspur
>> dicht.
>
> Man darf sich durchaus darauf verlassen, dass man nicht nur selber sein
> Fahrzeug fahren kann. Auch all die anderen sind bis zum Beweis des
> Gegenteils als fähig zum autofahren anzusehen.

In Radfahrer-Newsgruppen lernt man das Gegenteil: wer lange leben will,
soll bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgehen, dass hinter
Lenkrädern nur lobotomierte Schimpansen sitzen.

In Radfahrer-Newsgruppen lernt man auch, vom Rechtsfahrgebot insofern
abzuweichen, dass man dem überholwilligen Kraftfahrer einen vollen
Spurwechsel abverlangt bzw. die Spur soweit blockiert, dass er nicht
überholen kann, wenn abzusehen ist, dass er das nicht ohne Gefährdung in
der Spur tun kann.

Insofern ergibt Eriks Schilderung absolut Sinn. Nur, dass es eben ein
40-Tonner und kein Fahrrad ist. Wenn er einschätzt, einen gewissen
Seitenabstand zu brauchen, um die erlaubte Geschwindigkeit gefahrlos
fahren zu können, soll er es halt tun.


Stefan

Rupert Haselbeck

unread,
Jun 9, 2018, 12:10:14 PM6/9/18
to
Stefan Reuther schrieb:

> Am 08.06.2018 um 23:30 schrieb Rupert Haselbeck:
>> Erik Meltzer schrieb:
>>> On 08.06.2018 21:03, HC Ahlmann wrote:
>>>> Die Fahrfehler anderer sind keine Rechtfertigung für eigene Fahrfehler.
>>>
>>> Bevor ich riskiere, daß mir einer in die Seite fährt, weil er
>>> sich beim Überholen bzgl. der eigenen Fahrzeugbreite nebst
>>> Fahrkönnen verschätzt hat, mache ich lieber die Überholspur
>>> dicht.
>>
>> Man darf sich durchaus darauf verlassen, dass man nicht nur selber sein
>> Fahrzeug fahren kann. Auch all die anderen sind bis zum Beweis des
>> Gegenteils als fähig zum autofahren anzusehen.
>
> In Radfahrer-Newsgruppen lernt man das Gegenteil: wer lange leben will,
> soll bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgehen, dass hinter
> Lenkrädern nur lobotomierte Schimpansen sitzen.
>
> In Radfahrer-Newsgruppen lernt man auch, vom Rechtsfahrgebot insofern
> abzuweichen, dass man dem überholwilligen Kraftfahrer einen vollen
> Spurwechsel abverlangt bzw. die Spur soweit blockiert, dass er nicht
> überholen kann, wenn abzusehen ist, dass er das nicht ohne Gefährdung in
> der Spur tun kann.

Es sind solche Aussagen, welche jeden auch nur halbwegs intelligenzbegabten
Menschen rasch und problemlos davon überzeugen, dass manch Regular in
solchen Gruppen nicht als ernsthafter Diskussionspartner wahrgenommen werden
will

> Insofern ergibt Eriks Schilderung absolut Sinn. Nur, dass es eben ein
> 40-Tonner und kein Fahrrad ist. Wenn er einschätzt, einen gewissen
> Seitenabstand zu brauchen, um die erlaubte Geschwindigkeit gefahrlos
> fahren zu können, soll er es halt tun.

Wenn er wirklich nicht dazu in der Lage wäre, seinen LKW auch in einer
Baustelle sicher in seiner Fahrspur zu halten, dann wäre es wahrlich höchste
Zeit, ihn aus dem Führerhaus zu entfernen. Größenwahnsinnige aber unfähige
Radler gefährden sich vornehmlich selber, bei LKW-Fahrern ist das etwas
anders :->

MfG
Rupert

HC Ahlmann

unread,
Jun 9, 2018, 12:14:54 PM6/9/18
to
Stefan Reuther <stefa...@arcor.de> wrote:

> Am 08.06.2018 um 23:30 schrieb Rupert Haselbeck:
> > Erik Meltzer schrieb:
> >> On 08.06.2018 21:03, HC Ahlmann wrote:
> >>> Die Fahrfehler anderer sind keine Rechtfertigung für eigene Fahrfehler.
> >>
> >> Bevor ich riskiere, daß mir einer in die Seite fährt, weil er
> >> sich beim Überholen bzgl. der eigenen Fahrzeugbreite nebst
> >> Fahrkönnen verschätzt hat, mache ich lieber die Überholspur
> >> dicht.
> >
> > Man darf sich durchaus darauf verlassen, dass man nicht nur selber sein
> > Fahrzeug fahren kann. Auch all die anderen sind bis zum Beweis des
> > Gegenteils als fähig zum autofahren anzusehen.

Die nächsten Absätze sind hier OT, bei weiterer Vertiefung ist x'post
und f'up2 drf angebracht.

> In Radfahrer-Newsgruppen lernt man das Gegenteil: wer lange leben will,
> soll bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgehen, dass hinter
> Lenkrädern nur lobotomierte Schimpansen sitzen.

Nenne doch mal die MID solcher postings.
Man kann öfter lesen, dass Radfahrer keine Rücksichtnahme von
Autofahrern erwarten können und regelmäßig zurückstecken, weil sie die
Schwächeren sind, oder dass durch Abbieger totgefahrene Radfahrer durch
Presse- und Wortmeldungen verunglimpft werden, weil sie hätten
zurückstecken können.

> In Radfahrer-Newsgruppen lernt man auch, vom Rechtsfahrgebot insofern
> abzuweichen, dass man dem überholwilligen Kraftfahrer einen vollen
> Spurwechsel abverlangt bzw. die Spur soweit blockiert, dass er nicht
> überholen kann, wenn abzusehen ist, dass er das nicht ohne Gefährdung in
> der Spur tun kann.

Rechne vor, wie ein Pkw mit <2m Breite einen Radfahrer vom 0,8m Breite
mit ausreichendem Abstand (>1,5m nach Urteilen) innerhalb eines
Fahrstreifens überholen kann, selbst wenn der Radfahrer selbstgefährdend
und regelwidrig im Rinnstein fährt, statt ausreichenden Abstand
(0,6..0,8m, bei Türen bis 1,5m nach Urteilen), und nicht um die
Ideallinie pendelt. Ich kann es mit meinem Pkw nicht.

Lesenswert: <https://adfc-blog.de/2012/09/abstand-halten/>,
§315c (1) Nr. 2 lit. b StGB
</OT>

> Insofern ergibt Eriks Schilderung absolut Sinn. Nur, dass es eben ein
> 40-Tonner und kein Fahrrad ist. Wenn er einschätzt, einen gewissen
> Seitenabstand zu brauchen, um die erlaubte Geschwindigkeit gefahrlos
> fahren zu können, soll er es halt tun.

Wie soll Erreichen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit den Verstoß gegen
die Vorschriften zur Fahrbahnbenutzung erlauben?

Ulf.K...@web.de

unread,
Jun 9, 2018, 12:18:59 PM6/9/18
to
Am Donnerstag, 7. Juni 2018 21:32:36 UTC+2 schrieb Benedikt Schwarz:

> heute gab es auf einer Autobahn mit 2 Fahrspuren pro Fahrtrichtung ein
> interessantes Ereignis.
>
> Die Hauptrolle hatte ein Sattelzug mit zwei gelb-schwarzen Markierungen
> links und rechts an der Seite des Aufliegers, einem Warnschild "Convoi
> Exceptionnel" über dem kroatischen Kennzeichen und einer drehenden
> gelben Funzel neben dem Kennzeichen. Eine übermäßige Breite des
> Sattelzuges war nicht ersichtlich. Die Ladung bestand aus einer mir
> unbekannten Mischung aus Bau-/Landmaschine.

Stand die vielleicht, womöglich beidseits, über?

Wenn Du noch weißt, wo die Autobahn verlief und noch
immer verläuft, könntest Du bei den Behörden für
Sondergenehmigungen nachfragen.

Gruß, ULF

Gerald Gruner

unread,
Jun 9, 2018, 12:24:15 PM6/9/18
to
Stefan Reuther schrieb am 9.06.18:

> Am 08.06.2018 um 23:30 schrieb Rupert Haselbeck:
>> Erik Meltzer schrieb:
>>> On 08.06.2018 21:03, HC Ahlmann wrote:
>>>> Die Fahrfehler anderer sind keine Rechtfertigung für eigene Fahrfehler.
>>>
>>> Bevor ich riskiere, daß mir einer in die Seite fährt, weil er
>>> sich beim Überholen bzgl. der eigenen Fahrzeugbreite nebst
>>> Fahrkönnen verschätzt hat, mache ich lieber die Überholspur
>>> dicht.
>>
>> Man darf sich durchaus darauf verlassen, dass man nicht nur selber sein
>> Fahrzeug fahren kann. Auch all die anderen sind bis zum Beweis des
>> Gegenteils als fähig zum autofahren anzusehen.
>
> In Radfahrer-Newsgruppen lernt man das Gegenteil: wer lange leben will,
> soll bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgehen, dass hinter
> Lenkrädern nur lobotomierte Schimpansen sitzen.

Was zum eigenen Überleben sicherlich eine sinnvolle Worst-Case-Annahme ist.

Sie vergessen allerdings zu erwähnen, dass auch ein Lenkradhalter
grundsätzlich davon ausgehen sollte, dass auf dem Sattel vor ihm ein
lobotomierter Selbstmörder sitzt... ;-)

MfG
Gerald

--
Bei dem stand als Kind die Schaukel wohl auch bissel zu nah an der
Hauswand.
- Forumskommentar zu einem Politiker-Interview zum Datenschutz

Stefan Schmitz

unread,
Jun 9, 2018, 12:50:18 PM6/9/18
to
Am Donnerstag, 7. Juni 2018 22:27:41 UTC+2 schrieb Sebastian Suchanek:

> Für sämtliche Fahrzeuge bzw. Transporte, welche die einschlägigen
> Höchstmaße und -gewichte überschreiten, ist eine Sondergenehmigung gemäß
> §46 StVO und/oder §70 StVZO notwendig. Solche Genehmigungen können quasi
> beliebige Auflagen enthalten. Dazu /kann/ durchaus auch ein
> Überholverbot für den Transport (in dem Sinn, dass der Transport nicht
> überholt werden darf) enthalten - denkbar ist das z.B. auf schwachen
> Brücken oder in Engstellen wie Autobahnbaustellen.

Und wie werden die übrigen Verkehrsteilnehmer auf ein solches streckenweises
Überholverbot aufmerksam gemacht?

Ulf.K...@web.de

unread,
Jun 9, 2018, 1:05:01 PM6/9/18
to
Moin,
Das gelbe Blinklicht scheint nicht gereicht zu haben.

Fragt sich, ob Wechselverkehrszeichen auch direkt
am Schwertransport anzubringen wären.

Gruß, ULF

Johann Mayerwieser

unread,
Jun 9, 2018, 2:08:13 PM6/9/18
to
Zumindest in Österreich durch ein Überholverbot-Zeichen auf dem hinter
dem Sondertransport fahrendes Begleitfahrzeug.

HC Ahlmann

unread,
Jun 9, 2018, 2:52:02 PM6/9/18
to
Durch ein hinterherfahrendes Begleitfahrzeug, dass
Wechselverkehrszeichen zeigt:
<https://www.google.com/search?q=Begleitfahrzeug+schwertransport>

Meist wird es ein Gefahrenzeichen zeigen, bei Bedarf wechselt es während
der Fahrt zu Überholverbot und positioniert sich mittig auf der
Richtungsfahrbahn. Die Wechselverkehrszeichen an Fahrzeugen gehen
übrigens ortsfesten Verkehrszeichen vor (§39 (6) StVO).

Benedikt Schwarz

unread,
Jun 9, 2018, 7:56:55 PM6/9/18
to
Am 09.06.2018 um 18:18 schrieb Ulf.K...@web.de:
> Am Donnerstag, 7. Juni 2018 21:32:36 UTC+2 schrieb Benedikt Schwarz:
>
>> heute gab es auf einer Autobahn mit 2 Fahrspuren pro Fahrtrichtung ein
>> interessantes Ereignis.
>>
>> Die Hauptrolle hatte ein Sattelzug mit zwei gelb-schwarzen Markierungen
>> links und rechts an der Seite des Aufliegers, einem Warnschild "Convoi
>> Exceptionnel" über dem kroatischen Kennzeichen und einer drehenden
>> gelben Funzel neben dem Kennzeichen. Eine übermäßige Breite des
>> Sattelzuges war nicht ersichtlich. Die Ladung bestand aus einer mir
>> unbekannten Mischung aus Bau-/Landmaschine.
>
> Stand die vielleicht, womöglich beidseits, über?

Die geladene Maschine war so breit wie der Auflieger. Ein Überstand war
nicht erkennbar.

> Wenn Du noch weißt, wo die Autobahn verlief und noch
> immer verläuft, könntest Du bei den Behörden für
> Sondergenehmigungen nachfragen.

Klar weiß ich noch, dass der Vorfall auf der A3 bei Regensburg war.

Welche Behörde ist für diese Sondergenehmigungen zuständig?

Gruß

Benedikt Schwarz

Stefan Reuther

unread,
Jun 10, 2018, 4:55:40 AM6/10/18
to
Am 09.06.2018 um 18:14 schrieb HC Ahlmann:
> Stefan Reuther <stefa...@arcor.de> wrote:
>> In Radfahrer-Newsgruppen lernt man auch, vom Rechtsfahrgebot insofern
>> abzuweichen, dass man dem überholwilligen Kraftfahrer einen vollen
>> Spurwechsel abverlangt bzw. die Spur soweit blockiert, dass er nicht
>> überholen kann, wenn abzusehen ist, dass er das nicht ohne Gefährdung in
>> der Spur tun kann.
>
> Rechne vor, wie ein Pkw mit <2m Breite einen Radfahrer vom 0,8m Breite
> mit ausreichendem Abstand (>1,5m nach Urteilen) innerhalb eines
> Fahrstreifens überholen kann, selbst wenn der Radfahrer selbstgefährdend
> und regelwidrig im Rinnstein fährt, statt ausreichenden Abstand
> (0,6..0,8m, bei Türen bis 1,5m nach Urteilen), und nicht um die
> Ideallinie pendelt. Ich kann es mit meinem Pkw nicht.

Die Seitenabstandsrechnung kannst du auch mit einer 3,25 m breiten Spur
und einem 2,50 m breiten Lkw machen: nimm dazu Außenspiegel, Seitenwind,
und baustellentypische Eigenheiten wie Fahrbahnunebenheiten, verrutschte
Barrieren und schiefstehende Verkehrszeichen. Das kann das Fahren mit 80
km/h innerhalb der rechten Spur schon ungemütlich machen.

Und selbst, wenn der Lkw vollständig in seiner Spur bleibt und dem Pkw
gigantische 2,50 m linke Spur übrig lässt: der muss dann zum einen
schneller fahren als der Lkw (wie eigentlich bei vmax=80?) und hat zum
anderen je 25 cm Platz zu all den Widrigkeiten am linken Rand und einem
ggf. schlingernden Trailer rechts. "Sicher" ist was anderes.

>> Insofern ergibt Eriks Schilderung absolut Sinn. Nur, dass es eben ein
>> 40-Tonner und kein Fahrrad ist. Wenn er einschätzt, einen gewissen
>> Seitenabstand zu brauchen, um die erlaubte Geschwindigkeit gefahrlos
>> fahren zu können, soll er es halt tun.
>
> Wie soll Erreichen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit den Verstoß gegen
> die Vorschriften zur Fahrbahnbenutzung erlauben?

Da steht nur "möglichst weit rechts", nicht "äußerst rechts".

Und "links fahren weil in der rechten Spur ein geringeres Tempolimit als
in der linken gilt" ist auch erlaubt.


Stefan

Ulf.K...@web.de

unread,
Jun 10, 2018, 6:47:40 AM6/10/18
to
Am Sonntag, 10. Juni 2018 01:56:55 UTC+2 schrieb Benedikt Schwarz:

> Klar weiß ich noch, dass der Vorfall auf der A3 bei Regensburg war.
>
> Welche Behörde ist für diese Sondergenehmigungen zuständig?

"Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet."

http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/54108049660

Gruß, ULF

Benedikt Schwarz

unread,
Jun 10, 2018, 11:29:20 AM6/10/18
to
Auf das BayernPortal sollte man sich lieber nicht verlassen. Hinweise zu
fehlerhaften Angaben werden gerne mit folgender Begründung abgeblockt:

"Es wird keine Veranlassung für eine Änderung der angesprochenen
Leistungsbeschreibung gesehen."

Gruß

Benedikt Schwarz

Rupert Haselbeck

unread,
Jun 10, 2018, 2:00:13 PM6/10/18
to
Benedikt Schwarz schrieb:

> Auf das BayernPortal sollte man sich lieber nicht verlassen. Hinweise zu
> fehlerhaften Angaben werden gerne mit folgender Begründung abgeblockt:
>
> "Es wird keine Veranlassung für eine Änderung der angesprochenen
> Leistungsbeschreibung gesehen."

Das soll man vielleicht als freundliche Version eines "Ihr Hinweis auf
falsche Inhalte auf unserer Seite ist Blödsinn" sehen...

MfG
Rupert

Stefan Schmitz

unread,
Jun 10, 2018, 3:23:37 PM6/10/18
to
Die Beschreibung mag zwar überarbeitet werden, die Adresse der zuständigen
Behörde wird nach Eingabe des Ortes aber dennoch angezeigt.

HC Ahlmann

unread,
Jun 11, 2018, 4:09:36 AM6/11/18
to
Stefan Reuther <stefa...@arcor.de> wrote:

> Am 09.06.2018 um 18:14 schrieb HC Ahlmann:
> > Stefan Reuther <stefa...@arcor.de> wrote:
> >> In Radfahrer-Newsgruppen lernt man auch, vom Rechtsfahrgebot insofern
> >> abzuweichen, dass man dem überholwilligen Kraftfahrer einen vollen
> >> Spurwechsel abverlangt bzw. die Spur soweit blockiert, dass er nicht
> >> überholen kann, wenn abzusehen ist, dass er das nicht ohne Gefährdung in
> >> der Spur tun kann.
> >
> > Rechne vor, wie ein Pkw mit <2m Breite einen Radfahrer vom 0,8m Breite
> > mit ausreichendem Abstand (>1,5m nach Urteilen) innerhalb eines
> > Fahrstreifens überholen kann, selbst wenn der Radfahrer selbstgefährdend
> > und regelwidrig im Rinnstein fährt, statt ausreichenden Abstand
> > (0,6..0,8m, bei Türen bis 1,5m nach Urteilen), und nicht um die
> > Ideallinie pendelt. Ich kann es mit meinem Pkw nicht.
>
> Die Seitenabstandsrechnung kannst du auch mit einer 3,25 m breiten Spur
> und einem 2,50 m breiten Lkw machen: nimm dazu Außenspiegel, Seitenwind,
> und baustellentypische Eigenheiten wie Fahrbahnunebenheiten, verrutschte
> Barrieren und schiefstehende Verkehrszeichen. Das kann das Fahren mit 80
> km/h innerhalb der rechten Spur schon ungemütlich machen.

So war die Ausgangslage, der Lkw-Fahrer könnte rechts nur langsamer
fahren, also fährt er regelwidrig auf beiden Spuren am Tempolimit.
Widrige Umstände wie Seitenwind, baustellentypische Eigenheiten wie
Fahrbahnunebenheiten, verrutschte Barrieren und schiefstehende
Verkehrszeichen sind regelmäßig jeder für sich ein Grund, die
Geschwindigkeit zu reduzieren.

> Und selbst, wenn der Lkw vollständig in seiner Spur bleibt und dem Pkw
> gigantische 2,50 m linke Spur übrig lässt: der muss dann zum einen
> schneller fahren als der Lkw (wie eigentlich bei vmax=80?) und hat zum
> anderen je 25 cm Platz zu all den Widrigkeiten am linken Rand und einem
> ggf. schlingernden Trailer rechts. "Sicher" ist was anderes.

Sicherer ist, langsamer zu fahren, das gilt für den Lkw wie den
Überholer; um es mit Eriks Zahlen zu veranschaulchen, könnte der Lkw mit
30 mit nur 40 überholt werden, wenn es die Situation erfordert, es
könnte auch erforderlich sein, den langsamen Lkw gar nicht zu überholen.
Die mehrfach imaginierte Behinderung und Gefährdung durch Langsamfahren
besteht nicht, denn sie ist ein Erfordernis bei widrigen Umständen. Die
Gefahr solcher Situationen geht regelmäßig von jenen aus, die sich nicht
um ein angepasstes Tempo bemühen, sondern so schnell wie das bezifferte
Tempolimit fahren wollen, nicht gefahrenbewusst oder unaufmerksam sind.

> >> Insofern ergibt Eriks Schilderung absolut Sinn. Nur, dass es eben ein
> >> 40-Tonner und kein Fahrrad ist. Wenn er einschätzt, einen gewissen
> >> Seitenabstand zu brauchen, um die erlaubte Geschwindigkeit gefahrlos
> >> fahren zu können, soll er es halt tun.
> >
> > Wie soll Erreichen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit den Verstoß gegen
> > die Vorschriften zur Fahrbahnbenutzung erlauben?
>
> Da steht nur "möglichst weit rechts", nicht "äußerst rechts".

Du beziehst Dich Dich auf §2 Fahrbahnnutzung, aber hast Du auch §7 (1)
StVO zur Fahrstreifenbenutzung bedacht?
| (1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen
| Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2
| Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt.
| Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges
| Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

Fahren auf mehreren Fahrstreifen wird nirgends erlaubt, und die einzige
Rechtfertigung, vom Rechtsfahrgebot abzuweichen, ist Verkehrsdichte, die
ein Lkw in Baustellen nicht in Anspruch nehmen kann.

> Und "links fahren weil in der rechten Spur ein geringeres Tempolimit als
> in der linken gilt" ist auch erlaubt.

Das ist prinzipiell richtig, aber gilt nicht in Autobahn-Baustellen,
denn da ist der linke Fahrstreifen Lkw über 3,5t, Bussen und Pkw mit
Anhängern durch Verkehrszeichen verboten (Überholverbot und
Breitenbegrenzung) und zugleich ein einheitliches Tempolimit verhängt.

Ulf.K...@web.de

unread,
Jun 11, 2018, 9:12:45 AM6/11/18
to
Am Montag, 11. Juni 2018 10:09:36 UTC+2 schrieb HC Ahlmann:

> So war die Ausgangslage, der Lkw-Fahrer könnte rechts nur langsamer
> fahren, also fährt er regelwidrig auf beiden Spuren am Tempolimit.

Siehe unten.

> Widrige Umstände wie Seitenwind, baustellentypische Eigenheiten wie
> Fahrbahnunebenheiten, verrutschte Barrieren und schiefstehende
> Verkehrszeichen sind regelmäßig jeder für sich ein Grund, die
> Geschwindigkeit zu reduzieren.
>
> > Und selbst, wenn der Lkw vollständig in seiner Spur bleibt und dem Pkw
> > gigantische 2,50 m linke Spur übrig lässt: der muss dann zum einen
> > schneller fahren als der Lkw (wie eigentlich bei vmax=80?) und hat zum
> > anderen je 25 cm Platz zu all den Widrigkeiten am linken Rand und einem
> > ggf. schlingernden Trailer rechts. "Sicher" ist was anderes.
>
> Sicherer ist, langsamer zu fahren, das gilt für den Lkw wie den
> Überholer; um es mit Eriks Zahlen zu veranschaulchen, könnte der Lkw mit
> 30 mit nur 40 überholt werden, wenn es die Situation erfordert, es
> könnte auch erforderlich sein, den langsamen Lkw gar nicht zu überholen.
> Die mehrfach imaginierte Behinderung und Gefährdung durch Langsamfahren
> besteht nicht, denn sie ist ein Erfordernis bei widrigen Umständen.

Hmm. Womöglich hält das den Restverkehr auf der
Autobahn, man denke auch daran, daß auch Lkw folgen könnten,
noch mehr auf.

Gruß, ULF

Erik Meltzer

unread,
Jun 11, 2018, 11:05:38 AM6/11/18
to
On 11.06.2018 10:09, HC Ahlmann wrote:
> Widrige Umstände wie Seitenwind, baustellentypische Eigenheiten wie
> Fahrbahnunebenheiten, verrutschte Barrieren und schiefstehende
> Verkehrszeichen sind regelmäßig jeder für sich ein Grund, die
> Geschwindigkeit zu reduzieren.
[...]
> Sicherer ist, langsamer zu fahren, das gilt für den Lkw wie den
> Überholer; um es mit Eriks Zahlen zu veranschaulchen, könnte der Lkw mit
> 30 mit nur 40 überholt werden, wenn es die Situation erfordert, es
> könnte auch erforderlich sein, den langsamen Lkw gar nicht zu überholen.

Was ist dann durch das Rechtsschleichen gewonnen?

> Die mehrfach imaginierte Behinderung und Gefährdung durch Langsamfahren
> besteht nicht, denn sie ist ein Erfordernis bei widrigen Umständen. Die
> Gefahr solcher Situationen geht regelmäßig von jenen aus, die sich nicht
> um ein angepasstes Tempo bemühen, sondern so schnell wie das bezifferte
> Tempolimit fahren wollen, nicht gefahrenbewusst oder unaufmerksam sind.
Du kannst da von mir aus weitertheoretisieren, so lange Du
willst -- mir ist es völlig egal, von *wem* die Gefahr ausgeht,
denn ich will sie *vermeiden* und nicht inkaufnehmen. Fakt
ist, daß die anderen eben nicht mit 40 oder auch gar nicht
überholen würden, wenn ich mit 30 auf der rechten Spur durch
die Baustelle schliche: sie würden überholen, und zwar
a) riskant wegen "dickem Hals" ob des dahinschleichenden LKW;
b) auch die, die gar nicht schneller fahren wollen, als ich
fahren kann, wenn ich "zumache" (davon abgesehen, daß
sie ohnehin *alle* nicht schneller fahren *dürfen*);
c) auch die, die eigentlich gar nicht auf die Überholspur
passen (die ja auch sehr schmal sein wird, wenn es sich
überhaupt um eine Baustelle handelt, in der ich "zumachen"
wollen täte, denn in normalen Baustellen mach ich das ja
nicht).

Daß das ein *viel* größeres Unfallrisiko auch für mich ist,
sollte völlig klar sein. Und daß es ein *sehr* *viel*
größeres für alle anderen ist, allein schon wegen dem Ende
der mit 30 dahinschleichenden Stockung und dem daraus
folgenden höheren Risiko für Auffahrunfälle, kommt hinzu.

Sobald sich dann tatsächlich zwei Fahrzeuge berühren, was
bei den zu erwartenden Manövern schon fast erwartbar ist, egal
ob beim Überholen oder durch Bremsung und Auffahren, ist die
Frage der Verkehrsbehinderung eh akademisch, denn dann ist
erstmal ein Korken in der Baustelle, und es geht bis auf
weiteres gar nix mehr.

Also, erzähl mir ruhig noch ein paarmal, daß das von der StVO
nicht gedeckt ist -- ich verweise mal entspannt auf §1, den
Teil mit dem "geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den
Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt", postuliere
ferner, daß unter den gegebenen Umstellen "zumachen" und mit
84 durchrollen die Gefährdung und Behinderung minimiert, und
denke ansonsten, daß ich es deutlicher als in diesem Posting
nicht mehr formulieren kann und ergo dies auch nicht noch
einmal versuchen werde.

Liebe Grüße,
Ermel.

[Versehentlich zunächst per Mail an HC Ahlmann gesendet;
ich bitte um Entschuldigung für den Fehlklick.]
Message has been deleted

Benedikt Schwarz

unread,
Jun 11, 2018, 1:32:29 PM6/11/18
to
Wenn man vom Betreiber des BayernPortals, dem Bayerischen
Staatsministerium der Finanzen, zu einem Thema eine diametral andere
Auskunft bekommt (die sich später in der Praxis aber als richtig
erweist) als im BayernPortal zu dem Thema vermerkt ist, handelt es sich
meines Erachtens schon um eine fehlerhafte Angabe im BayernPortal.

Gruß

Benedikt Schwarz

Stefan Schmitz

unread,
Jun 11, 2018, 2:53:28 PM6/11/18
to
In so einem Fall wäre es interessant zu erfahren, was genau da in der
Leistungsbeschreibung stand und wie die gegenteilige Auskunft des Ministeriums
lautete.
Das "keine Veranlassung" klingt mir nach einem Missverständnis deinerseits.

Stefan Schmitz

unread,
Jun 11, 2018, 2:58:40 PM6/11/18
to
Am Montag, 11. Juni 2018 10:09:36 UTC+2 schrieb HC Ahlmann:

> Du beziehst Dich Dich auf §2 Fahrbahnnutzung, aber hast Du auch §7 (1)
> StVO zur Fahrstreifenbenutzung bedacht?
> | (1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen
> | Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2
> | Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt.
> | Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges
> | Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.
>
> Fahren auf mehreren Fahrstreifen wird nirgends erlaubt, und die einzige
> Rechtfertigung, vom Rechtsfahrgebot abzuweichen, ist Verkehrsdichte, die
> ein Lkw in Baustellen nicht in Anspruch nehmen kann.

Fahrstreifen wird aber auch nicht definiert als der Platz zwischen den
Markierungen. Wer zu breit dafür ist (und sei es nur bei der gefahrenen
Geschwindigkeit), benötigt halt einen Fahrstreifen, der breiter als dieser Platz
ist.
Oder anders: Es ist nirgends verboten, mehrere Fahrstreifen zu benutzen,
wenn man soviel Platz braucht.

Rupert Haselbeck

unread,
Jun 11, 2018, 6:30:14 PM6/11/18
to
HC Ahlmann schrieb:

> So war die Ausgangslage, der Lkw-Fahrer könnte rechts nur langsamer
> fahren, also fährt er regelwidrig auf beiden Spuren am Tempolimit.

Nein, er fährt nicht am Tempolimit, er fährt /deutlich/ darüber. Würde er am
Tempolimit fahren, dann müsste er nicht verbotenerweise zwei der vorhandenen
Fahrstreifen benutzen, was er natürlich nicht darf.
Das Missverständnis besteht wohl, wie so oft, schon darin, dass manch
rechtsunkundiger Verkehrsteilnehmer glauben mag, das per Verkehrszeichen
angeordnete Geschwindigkeitslimit sei das höchste erlaubte Tempo. Das ist
aber einfach nur falsch. Wie uns die StVO lehrt, ist das nur das höchste
erlaubte Tempo bei ansonsten optimalen Bedingungen.
Wenn die (rechte) Fahrspur (die linke darf der LKW in solch einer engen
Baustelle ja grundsätzlich nicht benutzen) für die ausgeschilderte
Geschwindigkeit nicht geeignet ist, dann muß eben langsamer gefahren werden.
Maximal so schnell, dass das Fahrzeug noch sicher bewegt werden kann.

> Widrige Umstände wie Seitenwind, baustellentypische Eigenheiten wie
> Fahrbahnunebenheiten, verrutschte Barrieren und schiefstehende
> Verkehrszeichen sind regelmäßig jeder für sich ein Grund, die
> Geschwindigkeit zu reduzieren.

So ist es

>> Und selbst, wenn der Lkw vollständig in seiner Spur bleibt und dem Pkw
>> gigantische 2,50 m linke Spur übrig lässt: der muss dann zum einen
>> schneller fahren als der Lkw (wie eigentlich bei vmax=80?) und hat zum
>> anderen je 25 cm Platz zu all den Widrigkeiten am linken Rand und einem
>> ggf. schlingernden Trailer rechts. "Sicher" ist was anderes.

Dann darf der PKW natürlich nicht überholen

> Sicherer ist, langsamer zu fahren, das gilt für den Lkw wie den
> Überholer; um es mit Eriks Zahlen zu veranschaulchen, könnte der Lkw mit
> 30 mit nur 40 überholt werden, wenn es die Situation erfordert, es
> könnte auch erforderlich sein, den langsamen Lkw gar nicht zu überholen.

Ja. Das ist dann halt so

> Die mehrfach imaginierte Behinderung und Gefährdung durch Langsamfahren
> besteht nicht, denn sie ist ein Erfordernis bei widrigen Umständen. Die
> Gefahr solcher Situationen geht regelmäßig von jenen aus, die sich nicht
> um ein angepasstes Tempo bemühen, sondern so schnell wie das bezifferte
> Tempolimit fahren wollen, nicht gefahrenbewusst oder unaufmerksam sind.

Richtig. Das Problem bersteht in den Leuten, die allein um des eigenen
schnelleren Vorwärtskommens willen sich grob über die Verkehrsregeln
hinwegsetzen und in extrem rücksichtsloser Weise beide der vorhandenen
Behelfsfahrstreifen benutzen, wobei sie die Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf nehmen.

> Fahren auf mehreren Fahrstreifen wird nirgends erlaubt, und die einzige
> Rechtfertigung, vom Rechtsfahrgebot abzuweichen, ist Verkehrsdichte, die
> ein Lkw in Baustellen nicht in Anspruch nehmen kann.

Weder ein LKW noch ein anderes Fahrzeug darf das, wenn der linke
Fahrstreifen für das betreffende Fahrzeug nicht geeignet ist. Da bei
Baustellen mit lediglich zwei sog. Behelfsfahrstreifen für jede Richtung der
rechte Fahrstreifen im Minimum drei Meter breit ist, der linke nur zwei
Meter und fünfzig Zentimeter, darf ein LKW mit seinen 2,5 Metern Breite
ausschliesslich den rechten Fahrstreifen benutzen (ebenso wie viele PKW mit
mehr als 2,1 Metern Breite)

>> Und "links fahren weil in der rechten Spur ein geringeres Tempolimit als
>> in der linken gilt" ist auch erlaubt.
>
> Das ist prinzipiell richtig, aber gilt nicht in Autobahn-Baustellen,
> denn da ist der linke Fahrstreifen Lkw über 3,5t, Bussen und Pkw mit
> Anhängern durch Verkehrszeichen verboten (Überholverbot und
> Breitenbegrenzung) und zugleich ein einheitliches Tempolimit verhängt.

Tja
Das Problem sind in solchen Fällen tatsächlich rücksichtslose (häufig) LKW-
Fahrer, welche um des eigenen schnelleren Vorwärtskommens willen anderer
Leute Interessen gröblichst verletzen. Allfällige Ausreden rücksichtsloser
Zeitgenossen waren in diesem Thread bereits zu lesen.

MfG
Rupert

Stefan Reuther

unread,
Jun 12, 2018, 1:01:36 PM6/12/18
to
Am 12.06.2018 um 00:30 schrieb Rupert Haselbeck:
>>> Und selbst, wenn der Lkw vollständig in seiner Spur bleibt und dem Pkw
>>> gigantische 2,50 m linke Spur übrig lässt: der muss dann zum einen
>>> schneller fahren als der Lkw (wie eigentlich bei vmax=80?) und hat zum
>>> anderen je 25 cm Platz zu all den Widrigkeiten am linken Rand und einem
>>> ggf. schlingernden Trailer rechts. "Sicher" ist was anderes.
>
> Dann darf der PKW natürlich nicht überholen

Der Pkw darf auch den Radfahrer nicht überholen, wenn er keinen
Seitenabstand einhalten kann. Da viele Pkw-Fahrer sich nicht daran
halten, ist es gute Praxis beim Radfahren, durch Wahl der Position auf
der Fahrbahn entsprechende Hinweise zu geben.

Das gleiche Recht, was ich mir als Radfahrer nehme, gestehe ich
natürlich dem Trucker zu.

Auch als Pkw-Fahrer nehme ich mir das Recht, vom Rechtsfahrgebot
abzuweichen, wenn ich damit den Abstand zu Gefahrpunkten (z.B. sich
möglicherweise öffnenden Autotüren) maximieren kann.

>> Das ist prinzipiell richtig, aber gilt nicht in Autobahn-Baustellen,
>> denn da ist der linke Fahrstreifen Lkw über 3,5t, Bussen und Pkw mit
>> Anhängern durch Verkehrszeichen verboten (Überholverbot und
>> Breitenbegrenzung) und zugleich ein einheitliches Tempolimit verhängt.
>
> Tja
> Das Problem sind in solchen Fällen tatsächlich rücksichtslose (häufig) LKW-
> Fahrer, welche um des eigenen schnelleren Vorwärtskommens willen anderer
> Leute Interessen gröblichst verletzen. Allfällige Ausreden rücksichtsloser
> Zeitgenossen waren in diesem Thread bereits zu lesen.

Warum ist eigentlich der Lkw-Fahrer, der durch seine Positionierung auf
der Fahrbahn das Entstehen gefährlicher Situationen verhindert,
"rücksichtslos", der Pkw-Treiber, der sich am Lkw vorbeidrängelt und
selbigen ggf. zu Gefahrenbremsungen nötigt, hingegen nicht?


Stefan

Rupert Haselbeck

unread,
Jun 12, 2018, 3:30:13 PM6/12/18
to
Stefan Reuther schrieb:

> Am 12.06.2018 um 00:30 schrieb Rupert Haselbeck:
>>>> Und selbst, wenn der Lkw vollständig in seiner Spur bleibt und dem Pkw
>>>> gigantische 2,50 m linke Spur übrig lässt: der muss dann zum einen
>>>> schneller fahren als der Lkw (wie eigentlich bei vmax=80?) und hat zum
>>>> anderen je 25 cm Platz zu all den Widrigkeiten am linken Rand und einem
>>>> ggf. schlingernden Trailer rechts. "Sicher" ist was anderes.
>>
>> Dann darf der PKW natürlich nicht überholen
>
> Der Pkw darf auch den Radfahrer nicht überholen, wenn er keinen
> Seitenabstand einhalten kann. Da viele Pkw-Fahrer sich nicht daran
> halten, ist es gute Praxis beim Radfahren, durch Wahl der Position auf
> der Fahrbahn entsprechende Hinweise zu geben.

Nein, das ist selbstverständlich keine gute Praxis. Fahrzeuge haben auf der
Fahrbahn rechts zu fahren. Das gilt, obgleich es einige Menschen gibt, die
sich nicht um Regeln und um die Interessen anderer Verkehrsteilnehmer
scheren.
Auch wenn sich in drf einige Kaspers finden, die sich nicht entblöden, für
einen Radler eine größere Breite als die eines Pkw (oder gerne auch mal LKW)
zu veranschlagen, so entbehrt das zwar nicht einer gewissen Komik, aber es
hat wenig Einfluss auf die Realität und damit auch die Rechtslage.
Natürlich darf weder ein Radler noch ein Trucker andere Verkehrsteilnehmer
mit Gewalt nötigen, hinter ihm her zu fahren statt zu überholen. Auch dann
nicht, wenn er glaubt, statt eines guten Meters einen dreifach größeren
Abstand zu benötigen

> Das gleiche Recht, was ich mir als Radfahrer nehme, gestehe ich
> natürlich dem Trucker zu.

Es steht weder dem einen noch dem anderen zu

> Auch als Pkw-Fahrer nehme ich mir das Recht, vom Rechtsfahrgebot
> abzuweichen, wenn ich damit den Abstand zu Gefahrpunkten (z.B. sich
> möglicherweise öffnenden Autotüren) maximieren kann.

Solange das Abstand halten von Gefahrenpunkten sich nicht rein auf die
Phantasie (und/oder Ideologie) gründet, ist dagegen nichts zu sagen, wenn
man sich dabei auf seiner Hälfte der Fahrbahn bewegt und weder den
Gegenverkehr noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert

> Warum ist eigentlich der Lkw-Fahrer, der durch seine Positionierung auf
> der Fahrbahn das Entstehen gefährlicher Situationen verhindert,
> "rücksichtslos", der Pkw-Treiber, der sich am Lkw vorbeidrängelt und
> selbigen ggf. zu Gefahrenbremsungen nötigt, hingegen nicht?

Er verhindert das Entstehen gefährlicher Situationen doch nicht, er
provoziert sie. Wenn der LKW-Fahrer, egal warum, auf seiner Spur nicht mit
80km/h fahren kann, dann hat er keineswegs das Recht, eine zweite Fahrspur
in Beschlag zu nehmen. Er ist vielmehr verpflichtet, seine Geschwindigkeit
so zu wählen, dass er in seinem Fahrstreifen bleiben und sein Gefährt sicher
führen kann. Dann nämlich kann der zweite Fahrstreifen für den Zweck genutzt
werden, für den er üblicherweise bestimmt ist, nämlich für eine zweite Reihe
von Fahrzeugen bzw. zum Überholen.
Wer auf einem 3,25 Meter breiten Fahrstreifen nicht fahren kann, der ist
hinter dem Steuer eines LKW fehl am Platze. Zu berücksichtigen ist dabei
überdies, dass bei derart schmalen (Behelfs-)Fahrstreifen regelmäßig ein
Höchsttempo von 60 km/h angeordnet sein wird. Bei besonders gelagerten
Situationen können es auch mal nur 40 km/h sein.
Wenn nun dem LKW-Fahrer eine Geschwindigkeit von 60km/h (oder 40 km/h) nicht
möglich ist, weil z.B. die Fahrstreifenbreite nur 3 Meter beträgt oder weil
schlicht seine Fahrfertigkeit unzureichend ist, dann muß er entsprechend
langsamer fahren. Ein Profi, ein Berufskraftfahrer, wird das auch
tatsächlich wissen, lernt man es doch schon in der Fahrschule. Umso
verwerflicher sind folglich Verstöße, weil die Gefahr bewusst herbeigeführt
wird.
Der linke Fahrstreifen ist jedenfalls in Baustellen für LKW in der Regel
auch schon ohne Beschilderung tabu, weil die Breite regelmäßig unter 3
Metern sein wird. Üblicherweise ist ihm das Benutzen des linken
Fahrstreifens aber auch durch Verkehrszeichen verboten.
Da braucht sich ein Pkw geeigneter Breite dann nicht vorbei zu "drängeln"
sondern er tut genau das, was vorgesehen ist, wenn er überholt. Aufgrund der
angeordneten Höchstgeschwindigkeit ist das dann auch nicht wirklich
gefährlich.
Wenn nun ein LKW-Fahrer dies durch Blockade mit seinem Fahrzeug verhindert,
dann nennt man das schlicht und einfach Nötigung. Das Motiv liegt in der
Regel im egoistischen Wunsch des Fahrers nach schnellerem Fortkommen ohne
Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer begründet. Er handelt also grob
verkehrswidrig.
Die Ausreden vom hehren Verhalten, allein zugunsten der anderen, allzu
doofen Verkehrsteilnehmer, verfangen da nicht :->
Solcherart Belehrungen, gar gewaltsame Belehrungen, anderer
Verkehrsteilnehmer erfreuen sich zumeist nur recht geringer Beliebtheit,
sowohl bei den unfreiwilligen Schülern als auch bei den Richtern.
Und oft schafft man es daher nicht, dem Delinquenten den Führerschein zu
erhalten :-(
Die meisten LKW-Fahrer (wie übrigens auch die meisten Radler) wissen
nämlich, wie man es richtig macht und zeigen das täglich auf unseren
Straßen. Es sind stets nur einige wenige, welche sich über die Regeln
hinwegsetzen zu dürfen glauben

MfG
Rupert

Henning Koch

unread,
Jun 12, 2018, 4:21:19 PM6/12/18
to
On Tue, 12 Jun 2018 00:30:13 +0200, Rupert Haselbeck wrote:

>Das Missverständnis besteht wohl, wie so oft, schon darin, dass manch
>rechtsunkundiger Verkehrsteilnehmer glauben mag, das per Verkehrszeichen
>angeordnete Geschwindigkeitslimit sei das höchste erlaubte Tempo.

Ist dem etwa nicht so, darf man etwa schneller fahren?

>Wie uns die StVO lehrt, ist das nur das höchste
>erlaubte Tempo bei ansonsten optimalen Bedingungen.

Nein, das steht so nicht in der StVO.

Da steht, dass diese Geschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen
nicht überschritten werden darf (§3 Absatz 3, zum Zeichen 274 um das
es hier ja vermutlich geht steht selbst das nicht)

Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass bei nicht völlig
idealen Bedingunen langsamer gefahren weden muss, auch wenn das nach
den Regeln des §3(1) etc. nicht notwendig wäre.

Natürlich darf aber das Limit aus §3(3) bzw. Zeichen 274 usw. auch
dann nicht überschritten werden, wenn §3(1) eine höhere
Geschwindigkeit zulassen würde.

Rupert Haselbeck

unread,
Jun 12, 2018, 5:00:13 PM6/12/18
to
Henning Koch schrieb:

> On Tue, 12 Jun 2018 00:30:13 +0200, Rupert Haselbeck wrote:
>
>>Das Missverständnis besteht wohl, wie so oft, schon darin, dass manch
>>rechtsunkundiger Verkehrsteilnehmer glauben mag, das per Verkehrszeichen
>>angeordnete Geschwindigkeitslimit sei das höchste erlaubte Tempo.
>
> Ist dem etwa nicht so, darf man etwa schneller fahren?

Hmm? Wie kommst du denn darauf?
Da du sicher weisst, wie die Regel lautet, willst du mich etwa bewusst
missverstehen?! Warum?

>>Wie uns die StVO lehrt, ist das nur das höchste
>>erlaubte Tempo bei ansonsten optimalen Bedingungen.
>
> Nein, das steht so nicht in der StVO.

Doch, das steht so in der StVO. Lediglich der Wortlaut ist ein klein wenig
anders. Man muß gelegentlich zumindest versuchen, die Schreibe des
Gesetzgebers für die geneigte Kundschaft in verständliche Sprache zu formen

> Da steht, dass diese Geschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen
> nicht überschritten werden darf (§3 Absatz 3, zum Zeichen 274 um das
> es hier ja vermutlich geht steht selbst das nicht)

Richtig!

> Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass bei nicht völlig
> idealen Bedingunen langsamer gefahren weden muss, auch wenn das nach
> den Regeln des §3(1) etc. nicht notwendig wäre.

Richtig!

> Natürlich darf aber das Limit aus §3(3) bzw. Zeichen 274 usw. auch
> dann nicht überschritten werden, wenn §3(1) eine höhere
> Geschwindigkeit zulassen würde.

Richtig!

Sind wir uns also doch einig :->

MfG
Rupert

Benedikt Schwarz

unread,
Jun 12, 2018, 5:08:49 PM6/12/18
to
Es ist mir eigentlich egal wie es für dich klingt. Fakt ist, dass im
BayernPortal falsche Angaben stehen, der Betreiber nicht gewillt ist
diese Fehler zu korrigieren und das Portal damit für mich wertlos ist.

Gruß

Benedikt Schwarz

Rupert Haselbeck

unread,
Jun 12, 2018, 5:30:13 PM6/12/18
to
Benedikt Schwarz schrieb:

> Es ist mir eigentlich egal wie es für dich klingt. Fakt ist, dass im
> BayernPortal falsche Angaben stehen, der Betreiber nicht gewillt ist
> diese Fehler zu korrigieren und das Portal damit für mich wertlos ist.

Welche Angaben sind denn falsch?
(Eine genaue Beschreibung wäre für die Diskussion sicherlich hilfreich)
Und was hältst du für richtig? Und warum?

MfG
Rupert

Ulf.K...@web.de

unread,
Jun 13, 2018, 5:17:58 AM6/13/18
to
Am Dienstag, 12. Juni 2018 19:01:36 UTC+2 schrieb Stefan Reuther:
> Am 12.06.2018 um 00:30 schrieb Rupert Haselbeck:
> >>> Und selbst, wenn der Lkw vollständig in seiner Spur bleibt und dem Pkw
> >>> gigantische 2,50 m linke Spur übrig lässt: der muss dann zum einen
> >>> schneller fahren als der Lkw (wie eigentlich bei vmax=80?) und hat zum
> >>> anderen je 25 cm Platz zu all den Widrigkeiten am linken Rand und einem
> >>> ggf. schlingernden Trailer rechts. "Sicher" ist was anderes.
> >
> > Dann darf der PKW natürlich nicht überholen
>
> Der Pkw darf auch den Radfahrer nicht überholen, wenn er keinen
> Seitenabstand einhalten kann. Da viele Pkw-Fahrer sich nicht daran
> halten, ist es gute Praxis beim Radfahren, durch Wahl der Position auf
> der Fahrbahn entsprechende Hinweise zu geben.


Der Pkw darf mich im Pkw auch nicht überholen, wenn
ich mit den maximal erlaubten 120 km/h unterwegs bin.

Ergo:

Da viele Pkw-Fahrer sich nicht daran halten, ist es gute
Praxis beim Auto- und Motorradfahren, durch Wahl der Position auf
der Fahrbahn entsprechende Hinweise zu geben.

?

Gruß, ULF

Ulf.K...@web.de

unread,
Jun 13, 2018, 5:19:57 AM6/13/18
to
Am Dienstag, 12. Juni 2018 21:30:13 UTC+2 schrieb Rupert Haselbeck:
> Fahrzeuge haben auf der
> Fahrbahn rechts zu fahren. Das gilt, obgleich es einige Menschen gibt, die
> sich nicht um Regeln und um die Interessen anderer Verkehrsteilnehmer
> scheren.
> Auch wenn sich in drf einige Kaspers finden, die sich nicht entblöden, für
> einen Radler eine größere Breite als die eines Pkw (oder gerne auch mal LKW)
> zu veranschlagen, so entbehrt das zwar nicht einer gewissen Komik, aber es
> hat wenig Einfluss auf die Realität und damit auch die Rechtslage.

Hier schreibt ja auch ein Kasper, der offenbar meint,
der Luftzug eines Überholers beeinträchtige des Radler gleich
wenig wie den Pkw oder Lkw.

Klaus K

unread,
Jun 13, 2018, 7:23:24 AM6/13/18
to
Ulf.K...@web.de schrieb:
> Hier schreibt ja auch ein Kasper, der offenbar meint,
> der Luftzug eines Überholers beeinträchtige des Radler gleich
> wenig wie den Pkw oder Lkw.

Irgendetwas mach ich da wohl als Radler falsch!
Mehr als 20 cm bin ich bisher von noch keinem Fahrzeug wegen Winddruck/zug abgewichen.
Da brauche ich keine Breite von 2 m aber einen Meter von meiner linken Schulter habe ich
gerne Platz.

Klaus K

unread,
Jun 13, 2018, 7:24:27 AM6/13/18
to
Ulf.K...@web.de schrieb:
> Der Pkw darf mich im Pkw auch nicht überholen, wenn
> ich mit den maximal erlaubten 120 km/h unterwegs bin.

Du hast sie daran auch aber nicht zu hindern, selbst wenn sie es tun!
K.

HC Ahlmann

unread,
Jun 13, 2018, 8:48:21 AM6/13/18
to
Der Fehler ist, in einer windarmen Gegend zu fahren.

Vier Meter breite Deichfußwege sind ab 6 Bft. (39-49km/h) recht schmal,
obwohl der Wind dort gleichmäßig weht. Sobald es Windstöße gibt, werden
die Ausschläge heftiger, z.B. wenn die Druckwelle, beginnende oder
endende Abschattung eines Kfz überlagert wird. Nebenbei sind Radfahrer
gegenüber Autos durch Silhouette, Einspurigkeit und Masse bei Wind im
Nachteil; Autofahrer in meiner alten Heimat haben die Erfahrung,
Rheinländer nicht.

Rupert Haselbeck

unread,
Jun 13, 2018, 1:00:13 PM6/13/18
to
Klaus K schrieb:
Man muß nicht jeden hier allzu ernst nehmen. Dein Vorposter möchte doch
einfach nur widersprechen, völlig unabhängig von der Sachlage und bei Bedarf
eben auch mit haarsträubender "Argumentation"...

(Ich muß solcherart infantiles Gehabe glücklicherweise nur dann sehen, wenn
ein Dritter es zitiert)

MfG
Rupert

Ulf.K...@web.de

unread,
Jun 15, 2018, 8:22:31 AM6/15/18
to
Am Mittwoch, 13. Juni 2018 19:00:13 UTC+2 schrieb Rupert Haselbeck:
> glücklicherweise nur dann sehen, wenn
> ein Dritter es zitiert)

Würde Haselbeck weniger unreflektierten Rotz ins Usenet
kippen, bekäme er auch weniger Widerspruch.


Sebastian Suchanek

unread,
Jun 16, 2018, 6:56:18 PM6/16/18
to
Thus spoke Stefan Schmitz:
> Am Donnerstag, 7. Juni 2018 22:27:41 UTC+2 schrieb
> Sebastian Suchanek:
>
>> Für sämtliche Fahrzeuge bzw. Transporte, welche die
>> einschlägigen Höchstmaße und -gewichte überschreiten, ist
>> eine Sondergenehmigung gemäß §46 StVO und/oder §70 StVZO
>> notwendig. Solche Genehmigungen können quasi beliebige
>> Auflagen enthalten. Dazu /kann/ durchaus auch ein
>> Überholverbot für den Transport (in dem Sinn, dass der
>> Transport nicht überholt werden darf) enthalten - denkbar
>> ist das z.B. auf schwachen Brücken oder in Engstellen wie
>> Autobahnbaustellen.
>
> Und wie werden die übrigen Verkehrsteilnehmer auf ein
> solches streckenweises Überholverbot aufmerksam gemacht?

Wie ich bereits in dem Teil meines Postings, den Du nicht
mitzitiert hast, geschrieben habe: mit einem BF3. (Oder
neuerdings auch BF4 oder BF4 plus.) Sieht dann so aus:

http://www.gertzen.de/cms/media/thumbnail_490.jpg

(Ja, in der Situation auf dem Foto wäre Überholen schon rein
physikalisch nicht möglich, man sieht aber gut die
Wechselverkehrszeichenanlagen auf den BF3s.)


HTH,

Sebastian

Klaus K

unread,
Jun 18, 2018, 3:13:48 AM6/18/18
to
Ulf.K...@web.de schrieb:
> würde Haselbeck weniger unreflektierten Rotz ins Usenet
> kippen, bekäme er auch weniger Widerspruch.

Ack

Klaus K

unread,
Jun 18, 2018, 3:17:38 AM6/18/18
to
HC Ahlmann schrieb:
> Der Fehler ist, in einer windarmen Gegend zu fahren.

Ich empfinde es nicht als Fehler in einer eher windarmen Region zu leben und ich werde meine
Fahrstiel in einer windarmen Region nicht so verändern, als ob ich in den Roaring Forties
leben würde.
K.

HC Ahlmann

unread,
Jun 18, 2018, 6:03:29 AM6/18/18
to
Ich kenne Starkwind, Sturm und Orkan von der Gegend an der Nordsee, in
der ich aufwuchs und mit dem Rad ganzjährig zur Schule fuhr. Deshalb
käme mir nicht in den Sinn, "mehr als 20 cm bin ich bisher von noch
keinem Fahrzeug wegen Winddruck/zug abgewichen" zu sagen, denn Vielfache
von 20cm habe ich mehrfach erlebt.

Dein Fehler ist also, keine Erfahrungen in einer windreichen Gegend
gemacht zu haben, sondern Erfahrungen einer windarmen Gegend zu
verallgemeinern.

Klaus K

unread,
Jun 19, 2018, 4:41:07 AM6/19/18
to
HC Ahlmann schrieb:
> Ich kenne Starkwind, Sturm und Orkan von der Gegend an der Nordsee, in
> der ich aufwuchs und mit dem Rad ganzjährig zur Schule fuhr. Deshalb
> käme mir nicht in den Sinn, "mehr als 20 cm bin ich bisher von noch
> keinem Fahrzeug wegen Winddruck/zug abgewichen" zu sagen, denn Vielfache
> von 20cm habe ich mehrfach erlebt.

Deine Erfahrungen sind deine Erfahrungen und meine sind meine!
Was lässt dich glauben, dass ich meine über Bord werfe um mich denen von hörensagen zu bedienen?

Wenn ich unter all den Bedingungen, die ich auf all den vielen 1000 km auf dem Rad verbracht
habe, mit meinem Vorgehen nicht einmal in Schwierigkeiten gekommen bin, kann ich vllt einfach
besser Rad fahren!
Klaus
e.o.d.

Erik Meltzer

unread,
Jun 19, 2018, 5:31:18 AM6/19/18
to
Moin!

On 19.06.2018 10:41, Klaus K wrote:
> Deine Erfahrungen sind deine Erfahrungen und meine sind meine!
> Was lässt dich glauben, dass ich meine über Bord werfe um mich denen von
> hörensagen zu bedienen?

Na, das kann man doch in diesem Thread ausführlich bewundern,
wie PKW-Fahrer mir erzählen wollen, wieviel Plat ein Lastzug
braucht :-)
SCNR,
Ermel.

HC Ahlmann

unread,
Jun 19, 2018, 6:34:10 AM6/19/18
to
Klaus K <Klaus....@gmx.de> wrote:

> HC Ahlmann schrieb:
> > Ich kenne Starkwind, Sturm und Orkan von der Gegend an der Nordsee, in
> > der ich aufwuchs und mit dem Rad ganzjährig zur Schule fuhr. Deshalb
> > käme mir nicht in den Sinn, "mehr als 20 cm bin ich bisher von noch
> > keinem Fahrzeug wegen Winddruck/zug abgewichen" zu sagen, denn Vielfache
> > von 20cm habe ich mehrfach erlebt.
>
> Deine Erfahrungen sind deine Erfahrungen und meine sind meine! Was lässt
> dich glauben, dass ich meine über Bord werfe um mich denen von hörensagen
> zu bedienen?

Bei Dir glaube ich weder, dass Du sie über Bord wirfst (was nicht
gefragt war), noch dass Du Erfahrungen anderer mit einem offenen Ohr
aufnimmst, wenn sie außerhalb Deines Erfahrungshorizonts liegen.

> Wenn ich unter all den Bedingungen, die ich auf all den vielen 1000 km auf
> dem Rad verbracht habe, mit meinem Vorgehen nicht einmal in
> Schwierigkeiten gekommen bin, kann ich vllt einfach besser Rad fahren!

Vielleicht kannst Du besser Rad fahren, vielleicht legst Du Dich einfach
beim nächsten Sturm auf die Klappe – aber dann heul' in Deiner Blase.

HC Ahlmann

unread,
Jun 19, 2018, 6:34:12 AM6/19/18
to
Erik Meltzer <er...@ermel.org> wrote:

> Na, das kann man doch in diesem Thread ausführlich bewundern,
> wie PKW-Fahrer mir erzählen wollen, wieviel Plat ein Lastzug
> braucht :-)

Dir wurde erzählt, dass zweispuriges Fahren nicht zulässig ist, um die
Geschwindigkeit eines ausgeschilderten Tempolimits zu erreichen, weil
die Straße nach Deiner Ansicht rechts zu rumpelig ist.

Rupert Haselbeck

unread,
Jun 19, 2018, 6:30:13 PM6/19/18
to
Erik Meltzer schrieb:

> Na, das kann man doch in diesem Thread ausführlich bewundern,
> wie PKW-Fahrer mir erzählen wollen, wieviel Plat ein Lastzug
> braucht :-)

Tatsächlich? Das ist mir völlig entgangen. Hier ging es doch nur um die
Frage, ob ein rücksichtsloser LKW-Fahrer allein um des schnelleren
Vorwärtskommens willen andere Verkehrsteilnehmer behindern und/oder gar den
Straftatbestand der Nötigung erfüllen darf

MfG
Rupert

Ulf.K...@web.de

unread,
Jun 20, 2018, 3:50:14 AM6/20/18
to
Am Mittwoch, 20. Juni 2018 00:30:13 UTC+2 schrieb Rupert Haselbeck:

> Tatsächlich? Das ist mir völlig entgangen. Hier ging es doch nur um die
> Frage, ob ein rücksichtsloser LKW-Fahrer allein um des schnelleren
> Vorwärtskommens willen andere Verkehrsteilnehmer behindern und/oder gar den
> Straftatbestand der Nötigung erfüllen darf

Und Haselbeck hat nicht kapiert, daß der Lkw bei
Langsamfahrt jedenfalls auf Abschnitten mit
gebnereller Begrenzung auf 80 km/h den Verkehr
viel stärker aufhalten würde.

Erik Meltzer

unread,
Jun 20, 2018, 4:42:29 AM6/20/18
to
Moin!

On 20.06.2018 09:50, Ulf.K...@web.de wrote:
> Und Haselbeck hat nicht kapiert

Gelungene Zusammenfassung dies.

Stefan Reuther

unread,
Jun 20, 2018, 2:00:16 PM6/20/18
to
Nachdem das Wort hier schon so oft gefallen ist: an welcher Stelle wird
denn jemand rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem
empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt?


Stefan

Stefan Schmitz

unread,
Jun 20, 2018, 3:37:12 PM6/20/18
to
Das Befahren der zweiten Spur kann man als Gewalt oder als Drohung mit einem
empfindlichen Übel (= Crash) ansehen, genötigt werden Autofahrer zum Verzicht
aufs Überholen.
Fraglich ist nur die Rechtswidrigkeit. Rupert sieht sie gegeben, weil das
Benutzen mehrerer Spuren unzulässig sei, andere wägen gegen den Nutzen für
den Gesamtverkehr ab.

Henning Sponbiel

unread,
Jun 21, 2018, 3:08:15 AM6/21/18
to
Nein, es ging eben nicht um _diese_ Frage


boxqoute7:
Message-ID: <pfes5v...@mid.ermel.org>
-
Bevor ich riskiere, daß mir einer in die Seite fährt, weil er
sich beim Überholen bzgl. der eigenen Fahrzeugbreite nebst
Fahrkönnen verschätzt hat, mache ich lieber die Überholspur
dicht.

Ich habe ja auch nicht geschrieben, daß ich das immer, oft oder
auch nur häufig täte. Aber es gibt Situationen, in denen ich
es tu -- reiner Selbstschutz.
#


Auf dem Grabstein steht: "Aber er war im Recht".


Henning
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