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Schadensregulierung Parkplatzschaden

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Peter Kaiser

unread,
Feb 4, 2002, 11:33:29 AM2/4/02
to
Hallo Newsgemeinde,

ich habe folgendes Problem, von dem ich aber nicht weiss, ob ich damit hier
richtig bin. (Sorry, wenn nicht ... an welche NG kann ich mich dann wenden?)

Mein PKW war auf einem Parkplatz vor einem Markt abgestellt. Es kam ein
Fahrradfahrer und stellte sein Fahrrad mittels Seitenständer neben die
Fahrertür. Es kam Wind und sein Fahrrad fiel um - just gegen die Tür meines
PKW. Die Handbremse vom Fahrrad verursachte einen Schaden, Lackabkratzung
und Einbeulung. Ich wartete den Fahrradbesitzer ab und da er, obwohl ich ihn
persönlich kenne, nicht bereit war, ein Schuldanerkenntnis zu
unterschreiben, holte ich die Polizei. Diese nahm den Unfall auf - mit dem
Fahrradfahrer als "01" und mir als "02". Obendrein erhielt er einen
Zahlschein über 20 ?, da er den Unfall verursacht hat.

Ich brachte den PKW in meine Werkstatt und diese nahm Kontakt zu einem
Vertreter der privaten Haftpflichtversicherung des Fahrradfahrers auf.
Dieser wurde ein Kostenvoranschlag übersandt. Die Versicherung erklärte
darauf, dass sie die Kosten vorerst nicht übernimmt, da noch Fragen offen
seien. Gleichzeitig übersandten sie mir einen Fragebogen. Ich soll den
Hergang schildern, mitteilen, ob es Zeugen gebe. Und vor allem möchte sie
wissen, ob der Schaden nachweislich durch das Fahrrad verursacht worden sei
oder ob andere Möglichkeiten bestünden. Dies frage sie, weil ihr
Versicherungsnehmer sein Verschulden bestreitet.

Für mich ist die Sache "glasklar". Ich habe sogar eine Zeugin, die
beobachtet hat, wie das Rad gegen meine PKW-Tür fiel. Neben dem Foto,
welches die Polizeibeamten gefertigt haben, kann auch eine weitere Person
den entstandenen Schaden bezeugen.

Kann es aber sein, dass ich mich mit der Versicherung des Verursachers
rumstreiten muss?

Ist es nicht so, dass ich den Schadensverursacher kenne und er die
Schadenbeseitigung bezahlen muss? Woher er sein Geld bekommt, ist mir doch
eigentlich egal - auch ob er überhaupt eine Versicherung hat und wo auch
immer deren Gerichtsstand sei?

Jetzt ist es wohl so, dass der Verursacher eine Schadensmeldung abgegeben
hat. Darin behauptet er vermutlich, dass er nicht weiss, ob der Schaden
durch sein Rad verursacht worden sei, da er es nicht gesehen hat. So
erklärte er es jedenfalls am Telefon. Und ansonsten will er mit der Sache
auch nichts mehr zu tun haben. Kann es denn sein, dass er sich nur
zurücklehnt und ich den Ärger habe?

Muss er nicht selber zusehen, ob er was von seiner Versicherung bekommt und
mir erstmal die Schadenbeseitigung bezahlen?

Oder sehe ich das falsch?

mfg
Peter Kaiser

Frank K.

unread,
Feb 4, 2002, 12:27:19 PM2/4/02
to
Hi Kathinka

Ich denke mal, das die Versicherung auch einfach mißtrauisch ist. Gerade
wenn es um Schäden an PKWs geht werden private Versicherungen da ganz
extrem. Ist denen irgendwo auch nicht zu verdenken, da die Privathaftpflicht
IMHO ganz gerne für selbstverschuldete Unfälle rangezogen wird - frei nach
dem Motto "Ich hab mir da versehentlich die Tür verbeult - könnten wir das
nicht über dein Haftpflicht laufen lassen...". Ist ja auch recht einfach -
Fahrrad umgefallen, versehentlich dagegen getreten oder mit irgendwas
drangestoßen...
Um hier gleich irgendwelchen Verdächtigungen vorzubeugen - nein, ich hab
derartiges noch nicht gemacht. Mitbekommen allerdings schon öfters (schon
ein paar Jahre her).

Grüßle
Frank K.

--

******************************************************************************
Vertrauen ist das Gefühl, einem Menschen sogar dann glauben zu können, wenn
man weiß, daß man an seiner Stelle lügen würde.

(Henry Louis Menecken)
******************************************************************************

Peter Kaiser

unread,
Feb 4, 2002, 3:41:57 PM2/4/02
to

"Kathinka Diehl" <kath...@rrr.de> schrieb im Newsbeitrag
news:a3mich.3...@news.schnauze-sonst-beule.de...

> Das Problem ist eher, ob der Besitzer des Fahrrades wirklich für den
> Schaden haften muss. Ich weiß nur, wie es beim Motorrad aussieht, wenn
> das Motorrad ordnungsgemäß abgestellt ist und es fällt trotzdem um, ist
> der Besitzer des Motorrades nicht schuld, da er nichts sich eben nichts
> zu schulden hat kommen lassen. In dem Fall trägt jeder seinen Schaden
> selber (bzw. die TK kommt auf, weil ein Wind, der ein Motorrad umweh,
> normalerweise schon ein Sturm ist).
>
> Wenn so etwas passiert, gilt es als allgemeines Betriebsrisiko.
>
> Fahrräder fallen aber leichter um.
>
> Du kannst froh sein, das du einen Zeugen hast, der gesehen hat, dass das
> Fahrrad von alleine umgefallen ist. Ansonsten wäre nämlich derjenige
> Schuld, der das Fahrrad umgeworfen hat, und das muss ja nicht der
> Besitzer sein.

Da fällt es mir wie Schuppen vor die Augen: von rechts nach links geschaut -
2 PKW-Parkplätze, die 3/4 m breite Eingangstür zum Einkaufsmarkt, dann ein
Fahrradständer für drei Fahrräder, dann die Einkaufswagen und dann weitere
Parkplätze. Und da stellt er sein Rad neben mein Auto, anstatt in den
Fahrradständer und ich muss mit dem Schaden leben? - An eine solche Variante
habe ich ja bisher gar nicht gedacht!

Muss man nicht dafür einstehen, wenn man sein Fahrrad irgendwo abstellt und
dadurch entsteht ein Schaden? Er hätte doch schliesslich den Fahrradständer
in ca. 3 Metern Entfernung nutzen können! Welche Fahrrad-Seitenständer sind
schon sicher? War bei der Windstärke an diesem Tag nicht mit einem solchen
Schaden zu rechnen?

Verstösst er nicht auch gegen die Parkordnung? Aber ist dies kausal
ursächlich für den eingetretenen Schaden? Oder bin ich jetzt total daneben?
Aber Fahrräder können doch auch nicht einfach so zwischen Autos geparkt
werden auf einem grösseren Parkplatz?

Er wurde durch die Polizei doch auch mit einem Verwarngeld belegt - auch
wenn das gar nichts beweist. Aber immerhin sahen die Polizeibeamten die
Schuldfrage nicht prinzipiell anders. Oder?

> Gruß, Kathinka
> --
> Und außerdem sollte das Rechtsüberholverbot entfallen.

Danke bisher
Gruß, Peter

Elke Bock

unread,
Feb 4, 2002, 4:42:55 PM2/4/02
to
"Peter Kaiser" <Peter....@t-online.de> schrieb:

>Verstösst er nicht auch gegen die Parkordnung?

Das wird wohl auf die dortige Parkordnung ankommen. Wenn das
Rad auf einem Parkplatz stand, und dieser nicht speziell PKW
vorbehalten ist, sicher nicht. Wenn es direkt im
Eingangsbereich stand, könnte man aus Eingang =(?) Ausfahrt
vielleicht ein Parkverbot ableiten.

>Aber Fahrräder können doch auch nicht einfach so zwischen Autos geparkt
>werden auf einem grösseren Parkplatz?

Was spricht dagegen, außer daß man sie dort nirgendwo
anschließen kann?

>Er wurde durch die Polizei doch auch mit einem Verwarngeld belegt - auch
>wenn das gar nichts beweist. Aber immerhin sahen die Polizeibeamten die
>Schuldfrage nicht prinzipiell anders. Oder?

Genau. Die Polizeibeamten sahen die Schuldfrage nicht
prinzipiell anders, aber das beweist gar nichts.

Aber wenn der Fahrradabsteller ;-) das Umfallen nicht
gesehen hat, dann kann er selbstverständlich seiner
Versicherung nichts anderes mitteilen. Und dann muß die
Versicherung auch nachfragen...

Es scheint eigentlich erst mal so zu laufen, wie man sich
das als Laie so vorstellt.


mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.

Bernd Rauthe

unread,
Feb 4, 2002, 5:37:13 PM2/4/02
to

Peter Kaiser schrieb:

> Hallo Newsgemeinde,


>
> Mein PKW war auf einem Parkplatz vor einem Markt abgestellt. Es kam ein
> Fahrradfahrer und stellte sein Fahrrad mittels Seitenständer neben die
> Fahrertür. Es kam Wind und sein Fahrrad fiel um - just gegen die Tür meines
> PKW.

> Fahrradfahrer als "01" und mir als "02". Obendrein erhielt er einen
> Zahlschein über 20 ?, da er den Unfall verursacht hat.

Hat damit die Polizei die Schuld_amtlich_ festgestellt???
Ich würde zu der Polizeidienststelle gehen und mir dort die Unterlagen für die
gegenerische Versicherung kopieren lassen (soweit es der Datenschutz erlaubt).
ausserdem wird bei der Polizei alles mit Tagebuchnummer festgehalten, die lass
Dir auch angeben. Hierauf kannst Du dann die Versicherung des Radlers hinweisen.

> Dieser wurde ein Kostenvoranschlag übersandt. Die Versicherung erklärte
> darauf, dass sie die Kosten vorerst nicht übernimmt, da noch Fragen offen
> seien.

Genau hier kannst Du auch auf die Tagebuchnummer der polizei verweisen. Wenn der
Radler verwarnt wurde, müsste das hier dokumentiert sein.

>

> Und vor allem möchte sie
> wissen, ob der Schaden nachweislich durch das Fahrrad verursacht worden sei
> oder ob andere Möglichkeiten bestünden. Dies frage sie, weil ihr
> Versicherungsnehmer sein Verschulden bestreitet.

Das scheint eine Hinhaltetaktik zu sein. Mach mal "Radler" darauf aufmerksam, am
besten mit einem netten Schreiben als Einschreiben/Rückschein (sonst bestreitet
er wennmöglich noch Post erhalten zu haben), dass er eine Aufklärungspflicht
hat.In den Versicherungsbedingungen steht das irgendwo drin. Ansonsten schick
doch mal ne Mail an http:\\ www.gdv.de Das ist der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft. Die können Dir sicherlich zu speziellen Fragen
weiterhelfen.

>
> Ich habe sogar eine Zeugin, die
> beobachtet hat, wie das Rad gegen meine PKW-Tür fiel. Neben dem Foto,
> welches die Polizeibeamten gefertigt haben, kann auch eine weitere Person
> den entstandenen Schaden bezeugen.

Würde ich alles der Versicherung vorlegen, natürlich in Kopie. Wenn die nicht
wollen, Provatklage wegen Schadenersatz bei der Staatsanwaltschaft oder gleich
bei der Polizeistelle, die den Unfall aufgenommen hat, erstatten.

>
> Kann es aber sein, dass ich mich mit der Versicherung des Verursachers
> rumstreiten muss?
>

Wenn Deine Klage von der Staatsanwaltschaft angenommen wird, werden die sich das
schnell überlegen. Vor allem dann, wenn Du die Schuld des Radlers anhand von
Unterlagen eindeutig beweisen kannst.

> Ist es nicht so, dass ich den Schadensverursacher kenne und er die
> Schadenbeseitigung bezahlen muss?

Wenn Du ihn kennst, würde ich, bevor ich mit Kanonen auf Spatzen schieße,
erstmal mit ihm reden. Vielleicht will er ja den ganzen Stress auch nicht.

> Woher er sein Geld bekommt, ist mir doch
> eigentlich egal - auch ob er überhaupt eine Versicherung hat und wo auch
> immer deren Gerichtsstand sei?

Kann Dich nicht interessieren. Er hat - soweit ich das verstanden habe - eine
Schaden mit seinem Fahrrad verursacht und den muss er ersetzen. Vielleicht auch
durch seine Hausratversicherung.

> Jetzt ist es wohl so, dass der Verursacher eine Schadensmeldung abgegeben
> hat. Darin behauptet er vermutlich, dass er nicht weiss, ob der Schaden
> durch sein Rad verursacht worden sei, da er es nicht gesehen hat.

Was heisst vermutlich. Es gibt doch Fotos und die Verwarnung der Polizei.

> So
> erklärte er es jedenfalls am Telefon. Und ansonsten will er mit der Sache
> auch nichts mehr zu tun haben.

Da würde ich ihm wie gesagt mal mit einer Anzeige gegen seine Versicherung und
dann gegen ihn als Versicherungsnehmer auf die Sprünge helfen. Du hast doch
hoffentlich eine Rechtsschutzversicherung oder bist im ADAC o.a. Da hast Du eine
Rechtsberatung frei. Frag mal nach.

> Kann es denn sein, dass er sich nur
> zurücklehnt und ich den Ärger habe?

Wenn Du dich auch zurücklehnst dann auch die Kosten.

>
>
> Muss er nicht selber zusehen, ob er was von seiner Versicherung bekommt und
> mir erstmal die Schadenbeseitigung bezahlen?
>
> Oder sehe ich das falsch?

Wäre eine faire Lösung - aber was ist fair??? ;-))
Schönen Gruss
Bernd

>
>

Jan Heinz

unread,
Feb 5, 2002, 3:02:25 AM2/5/02
to

"Bernd Rauthe" <320098...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3C5F0D18...@t-online.de...

Hi,


>
> Würde ich alles der Versicherung vorlegen, natürlich in Kopie. Wenn
die nicht
> wollen, Provatklage wegen Schadenersatz bei der Staatsanwaltschaft
oder gleich
> bei der Polizeistelle, die den Unfall aufgenommen hat, erstatten.
>

Bitte was soll er? Privatklage bei der Staatsanwaltschaft wegen
Schadenersatz? Entschuldigung, an diesem Satz stimmt aber nun gar
nichts. Schadenersatz in welcher Form auch immer ist erst mal kein
Problem der StA. Und was eine Privatklage in diesem Zusammenhang zu
suchen hat, müsstest Du uns mal erklären. Wir bewegen uns hier in
keinster Weise im Strafrecht. Nur weil die Versicherung (noch) nicht
bezahlen will, liegt hier keine Straftat vor.


> >
> > Kann es aber sein, dass ich mich mit der Versicherung des
Verursachers
> > rumstreiten muss?
> >
>
> Wenn Deine Klage von der Staatsanwaltschaft angenommen wird, werden
die sich das
> schnell überlegen. Vor allem dann, wenn Du die Schuld des Radlers
anhand von
> Unterlagen eindeutig beweisen kannst.

Eine Staatsanwaltschaft nimmt keine Klage an. Klagen gehen grundsätzlich
ans Gericht. Eine StA kann bestenfalls auf eine Anzeige hin (oder von
Amts wegen) Ermittlungen aufnehmen.


> Kann Dich nicht interessieren. Er hat - soweit ich das verstanden
habe - eine
> Schaden mit seinem Fahrrad verursacht und den muss er ersetzen.
Vielleicht auch
> durch seine Hausratversicherung.
>

Seine Hausratversicherung hat damit nun gar nichts zu tun. Manche
Hausratversicherung decken das Risiko Fahrrad für den Fall des
Diebstahls desselben ab, mehr aber auch nicht. Das ist einzig und allein
eine Frage der (offensichtlich vorhandenen) Haftpflichtversicherung.


Viele Grüße

Jan


Ralf 'Garfield' Pysny

unread,
Feb 6, 2002, 2:56:15 AM2/6/02
to

Peter Kaiser schrieb:

> Mein PKW war auf einem Parkplatz vor einem Markt abgestellt. Es kam ein
> Fahrradfahrer und stellte sein Fahrrad mittels Seitenständer neben die
> Fahrertür. Es kam Wind und sein Fahrrad fiel um - just gegen die Tür meines
> PKW. Die Handbremse vom Fahrrad verursachte einen Schaden, Lackabkratzung
> und Einbeulung.

Du hast das flasche Auto. Bei meinem würde ein Kratzer mehr nichts
ausmachen und außerdem hat es genügend Bodenfreiheit, daß ich beim
Wegfahren dann "ganz zufällig" über das für mich nicht sichtbare Fahrrad
fahren könnte.

Ich weiß, daß Du _das_ jetzt nicht lesen wolltest.


Gruß, Garfield

BTW: weiß jemand, wie viele Kinder noch leben könnten, wenn die
Autofahrer nicht durch die Suche nach Radarfallen abgelenkt worden
wären?

--
/\./\
/ o u \ Ich bin hier nur der Kater...
\<=Y=>/
---oOO-/ " \-OOo---------------------------------------------------

Ellen Fink

unread,
Feb 6, 2002, 12:54:06 AM2/6/02
to

Bernd Rauthe wrote:

>
> Peter Kaiser schrieb:
>
>
>>Hallo Newsgemeinde,
>>
>>Mein PKW war auf einem Parkplatz vor einem Markt abgestellt. Es kam ein
>>Fahrradfahrer und stellte sein Fahrrad mittels Seitenständer neben die
>>Fahrertür. Es kam Wind und sein Fahrrad fiel um - just gegen die Tür meines
>>PKW.
>>Fahrradfahrer als "01" und mir als "02". Obendrein erhielt er einen
>>Zahlschein über 20 ?, da er den Unfall verursacht hat.
>>
>
> Hat damit die Polizei die Schuld_amtlich_ festgestellt???


*Seufz*.. die Polizei stellt nicht die Schuldfrage fest,
sondern die Verursacherfrage. Das ist ein großer
Unterschied, da bei einer möglichen Zivilstreitigkeit
hinterher vom Gericht die Schuld aufgeteilt werden kann oder
eben auch nicht.

@ Peter: die Polizisten haben, wenn ich das richtig sehe,
eine "einfache" Unfallaufnahme vor Ort mit
Verkehrsunfallbögen gemacht? Also so ein DinA4-Blatt, auf
dem von beiden Beteiligten die Adresse und so draufsteht?
Wenn, dann müsste oben eine Nummer stehen, die sich aus der
Behördenkennziffer, dem Datum und der Uhrzeit zusammensetzt.
Und Du hast, so wie Dein Unfallgegner, ein solches Blatt
bekommen? Dann schick eine Kopie davon an die Versicherung
zusammen mit dem Zeugen, den Du erwähnt hast. Und einem
Hinweis, dass Photos gefertigt werden, die bei der Polizei
sind... das Aktenzeichen und die Adresse der Polizei haben
sie ja durch den Bogen.

Wenn Du keinen solchen Bogen bekommen hast, fahr bei der
Dienststelle vorbei oder ruf an und lass Dir das
Aktenzeichen von dem Unfall geben. Diesen schickst Du dann
der Versicherung. Dann können die sich die Daten selber
holen. Und den Zeugen nicht vergessen :-)

Ellen

Ellen Fink

unread,
Feb 6, 2002, 12:56:20 AM2/6/02
to

Bernd Sluka wrote:

> Am Mon, 4 Feb 2002 17:33:29 +0100 schrieb Peter Kaiser:
>

> Echt? Was für ein Aufwand! Hast Du wenigstens Deine Polizeisteuer ([tm]
> by Ellen) rechtzeitig bezahlt? :-}


*grins* Jaja.. die gibbet ja nu nicht... ;-))

Ellen

Jens Müller

unread,
Feb 6, 2002, 8:53:48 AM2/6/02
to
Bernd Rauthe <320098...@t-online.de> writes:

> Ansonsten schick
> doch mal ne Mail an http:\\ www.gdv.de

"http:\\ www.gdv.de" ist kein gültiger URI, und an eine http-Ressource
kann man eh keine Mails schicken.

Peter Kaiser

unread,
Feb 6, 2002, 4:36:45 PM2/6/02
to

"Peter Kaiser" <Peter....@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:a3md6k$ecv$06$1...@news.t-online.com...
> Hallo Newsgemeinde,
>
> ich habe folgendes Problem, ..................... Problem bekannt - siehe
Ursprungs-Posting

Ich bedanke mich bei allen für die Hinweise.

Habe für mich folgenden Extrakt entnommen:

Scheinbar könnte die private Haftpflichtversicherung des Fahrradfahrers die
Regulierung des Schadens an meinem PKW ablehnen, wenn
1. eine andere (vielleicht unbekannte) Person das Fahrrad umgekippt haben
könnte oder
2. Wind das Fahrrad umgestossen hätte.

Bei Nr. 2 hätte man evtl. darüber debattieren können, ob der Wind nicht so
stark war, dass der Radfahrer dies hätte bemerken müssen und somit besonders
sorgfältig sein Rad hätte abstellen müssen. Vielleicht wäre das Umkippen
vorhersehbar ...

Aber das wollte ich nicht. Ich wollte ja eine schnelle Kostenzusage, um
jetzt bald meinen PKW reparieren zu lassen (da solche Kratzer auch nicht zum
derzeitigen Muster passen ... :-)).

Also habe ich den mir bekannten Radfahrer angerufen. Dieser wollte mit mir
jedoch nicht sprechen. So habe ich mich an seine Versicherung gewandt. Diese
fragte auch ziemlich deutlich, ob nicht eine andere Person das Rad
umgestossen haben könnte oder ob es der Wind war. Ich teilte mit, dass ich
in ca. 3 Metern Entfernung stand, als das Rad umfiel. In der Nähe des Rades
war keine weitere Person. Und ob es vfielleicht der Wind war, ja das weiss
ich nunmal nicht. Ich glaube sogar :-), dass es eher die Instabilität
aufgrund des vielleicht nicht guten Seitenständers war.

Dies gab ich der Versicherung schriftlich und auch die wahrheitsgemässe
Auskunft, dass ich eine Zeugin benennen kann, deren Personalien ich jedoch
noch holen muss.

Die Versicherung wollte ihrerseits auch nochmal die Polizei befragen und
siehe da: heute ging die Kostenübernahmeerklärung der Versicherung bei
meiner KFZ-Werkstatt ein.

Mein Fazit: Es gibt Tücken, die man als Versicherungs-Laie bzw.
Zivilrechts-Unwissender nicht kennt und auf die man schnell reinfallen kann.
UND bloss gut, dass ich wirklich eine Zeugin hatte. Das wird bestimmt in
ähnlichen Fällen nicht oft der Fall sein. Also hütet Euch!

Weitere Erfahrung: Der Radfahrer, obwohl wir uns persönlich kennen, hatte
der Versicherung gegenüber doch glatt angegeben, dass er sein Rad in einer
Entfernung von ca. 1,5 Metern von meinem Auto abgestellt haben will - das
hätte ja meine Zeugin widerlegen können. Traue also keinem auf der
Gegenseite.

Vielleicht hätte auch meine Teil-Kasko zahlen müssen, aber die hätte sich um
die ca. 500,- Euro bestimmt auch nicht gerissen.

Also nochmals Dank an alle

und keine Räder in der Nähe Eurer abgeparkten PKW - und bei Sturm dann
Zeugenglück (oder die Frau zum Einkauf mitnehmen und im Auto sitzen lassen -
dann kann sie auch kein Geld ausgeben ........... ;-) )

Peter Kaiser
--- Error 99: dead mouse in hard drive

Ellen Fink

unread,
Feb 6, 2002, 8:29:43 PM2/6/02
to

Ralf 'Garfield' Pysny wrote:

> Peter Kaiser schrieb:
>
>
>>Mein PKW war auf einem Parkplatz vor einem Markt abgestellt. Es kam ein
>>Fahrradfahrer und stellte sein Fahrrad mittels Seitenständer neben die
>>Fahrertür. Es kam Wind und sein Fahrrad fiel um - just gegen die Tür meines
>>PKW. Die Handbremse vom Fahrrad verursachte einen Schaden, Lackabkratzung
>>und Einbeulung.
>>
>
> Du hast das flasche Auto. Bei meinem würde ein Kratzer mehr nichts
> ausmachen und außerdem hat es genügend Bodenfreiheit, daß ich beim
> Wegfahren dann "ganz zufällig" über das für mich nicht sichtbare Fahrrad
> fahren könnte.


Ja - so ein Auto hatte ich auch mal.. aber das hat mir nur
Ärger mit den Kollegen eingebracht, weil der Fahrradfahrer
nicht einsehen wollte, dass ich sein _hinter meinem
Autoreifen_ liegendes Fahrrad tatsächlich nicht gesehen und
auch beim Überfahren nicht bemerkt habe... aber was liegt
das Fahrrad auch in der Straße hinter meinem Hinterreifen?


> Ich weiß, daß Du _das_ jetzt nicht lesen wolltest.

Ich auch nicht - vor allem nicht nach dem Ärger...

Liebe Grüße

Ellen
(aber das ganze ist schon knapp 10 Jahre her ;-)) )

Ralf 'Garfield' Pysny

unread,
Feb 7, 2002, 6:24:21 AM2/7/02
to

Ellen Fink schrieb:

> Ja - so ein Auto hatte ich auch mal.. aber das hat mir nur
> Ärger mit den Kollegen eingebracht, weil der Fahrradfahrer
> nicht einsehen wollte, dass ich sein _hinter meinem
> Autoreifen_ liegendes Fahrrad tatsächlich nicht gesehen und
> auch beim Überfahren nicht bemerkt habe...

Der Beweis läßt sich ganz einfach erbringen: Dein Kollege soll sich ins
Auto setzen, das Fahrrad selbst nochmal überfahren und dann sagen, ob er
es von einem im Weg liegenden Stein unterscheiden konnte. Das Fahrrad
ist sowieso Schrott, da kommt es auf diesen Versuch nicht mehr an. BTW:
Wenn man etwas überfährt und das nicht merkt, gibt es auch keinen Grund,
einen Unfall anzunehmen und dortzubleiben. Unerlaubtes Entfernen
scheidet also auch aus.


Gruß, Garfield

Ralf 'Garfield' Pysny

unread,
Feb 7, 2002, 6:27:42 AM2/7/02
to

Ellen Fink schrieb:

> Ich auch nicht - vor allem nicht nach dem Ärger...

Nachtrag:

Es gibt auch eine andere Möglichkeit, statt das Fahrrad zu überfahren:
Man freut sich darüber, daß einem der Wind ein herrenloses Fahrrad
zugeweht hat. Also Heckklappe auf, Fahrrad rein, Heckklappe zu und
losfahren. Du kennst mein Auto ja, da sieht keiner von außen, was im
Laderaum liegt :-)


Gruß, Garfield

Ellen Fink

unread,
Feb 8, 2002, 7:48:42 AM2/8/02
to

Ralf 'Garfield' Pysny wrote:

>
> Ellen Fink schrieb:
>
>
>>Ich auch nicht - vor allem nicht nach dem Ärger...
>>
>
> Nachtrag:
>
> Es gibt auch eine andere Möglichkeit, statt das Fahrrad zu überfahren:
> Man freut sich darüber, daß einem der Wind ein herrenloses Fahrrad
> zugeweht hat. Also Heckklappe auf, Fahrrad rein, Heckklappe zu und
> losfahren. Du kennst mein Auto ja, da sieht keiner von außen, was im
> Laderaum liegt :-)

Tja - wenn ich es gesehen hätte, hätte ich es auch nicht
überfahren.

Ellen

Ralf 'Garfield' Pysny

unread,
Feb 9, 2002, 1:36:03 AM2/9/02
to

Bernd Sluka schrieb:

> Es besteht ein Unterschied zwischen
> - nicht bemerken, daß ein anderes Fahrzeug hinter dem eigenen Fahrzeug
> steht
> - nicht bemerken, daß man ein anderes Fahrzeug überrollt

Welches Fahrzeug? Hier ist die Rede von einem Fahrrad, also einem
Spielzeug.

> Den letzteren Fall halte ich bei der Konstellation Pkw über Fahrrad so
> gut wie ausgeschlossen und bei Lkw über Fahrrad zumindest für zweifelhaft.

( ) Du kennst mein Auto.

> Unfallflucht liegt also i.a. vor, zumindest wird der Staatsanwalt in
> dieser Richtung ermitteln.

Klar, aber Ermittlungen können auch eingestellt werden, wenn keine
Schuld nachgewiesen werden kann.

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