ich habe ein großes Problem. Ich bin in einen Parkplatz eingefahren, der
aber voll war, deswegen wollte ich Rückwärts wieder raus. Die Einfahrt war
links und rechts mit Autos zugeparkt, so daß nur ein Auto durchpasste. Ich
bin also rückwärts rausgerollt. Ich hab dann neben mir eins der dort
stehenden Autos bemerkt, das wohl rausfahren wollte. Also hab ich
angehalten, und das Auto fuhr an. Der Platz war extrem eng, und so hat er
mit seiner Stoßstange meine Tür touchiert.
Der Kerl ist ausgestiegen und hat gleich gemeint ich wäre auf jeden Fall
Schuld, da ist rückwärts gefahren bin (was ich ja gar nicht getan habe).
Dazu muß man sagen daß das ganze ein großes Autohaus war, mit
angeschlossener Werkstatt, und ich mein Auto ursprünglich dort zu einer
Schadensbegutachtung hinbringen wollte. Jedenfalls war das Auto das mich
gestreift hat ein Neuwagen, gefahren von einem Mitarbeiter des Autohauses.
Jedenfalls hat er dann gemeint das Auto bräuchte ne neue Stoßstange und die
müsste meine Versicherung bezahlen.
Anschließend hat er einen Kollegen aus dem Haus geholt, ihm die Sachlage
kurz geschildert, und ist weggegangen. Der Kollege hat mich dann um
Herausgabe von Fahrzeugschein und Führerschein gebeten, wovon er eine Kopie
anfertigte. Dann hat er eine kurze Skizze der Situation gemacht, wobei bei
meinem Auto steht „Ford – rückw“ und bei seinem „Espace – in
vorwärtsbewegung“. Ich sah die Skizze als ok an und hab dummerweise
unterschrieben.
Über der Skizze steht „Unfallhergang: Bei Rückwärtsfahrt Renault Espace an
Stoßstange beschädigt“.
Den Wisch hab ich dann unterschrieben, er auch, dann hat er ne Kopie gemacht
sie mir ausgehändigt und dann konnte ich gehen.
Die Polizei wollte er nicht holen, er hat gemeint das lohnt sich nicht. Wie
gesagt, der Mensch der die Situation skizziert hat war bei dem Unfall gar
nicht dabei.
Meine Versicherung wollte er auch nicht wissen, er hat mir nur nochmal die
Durchwahl von einem Mitarbeiter gegeben und gemeint ich solle da mal anrufen
und dann könne man nochmal drüber reden.
Danach bin ich dann zu einer anderen Werkstatt (in dem Laden laß ich
garantiert nix reparieren) und hab den Schaden den ich eigentlich
begutachten lassen wollte begutachten lassen, und hab dann auch gleich mal
gefragt was der Kratzer kosten würde. Der Mensch der anderen Werkstatt hat
dann gemeint das würde ca. 700 Euro kosten, weil man gleich die ganze Seite
neu lackieren lassen müsste.
Wie sieht eurer Meinung nach die Schuldfrage aus, wer musst bezahlen? Hab
ich die allein Schuld? Kann man mir aus dem Wisch den ich unterschrieben hab
irgendwas hindrehen?
Mein Problem ist, daß ich Fahranfänger bin und mein Auto mit 230% versichert
ist. Wenn ich jetzt nen Unfall hab, dann werde ich auf 255% hochgestuft,
statt auf 140% runter, und das für ein Jahr. Das kann ich mir einfach nicht
finanziell nicht leisten, da der Betrag fast im vierstelligen Euro Bereich
liegt, und ich nur Zivi bin. Außerdem kommen ja noch die 700 Euro für mein
Auto dazu.
Den Schaden ohne Versicherung regeln (falls ich überhaupt Schuld bin) kann
ich auch ned, weil so ne neue Stoßstange ja auch gleich mindestens 1000 Euro
kostet die ich nicht haben.
Also ich bin im Moment echt in ner saublöden Situation, und bin um jeden Rat
dankbar.
Übrigens: Verkehrsrechtschutzversicherung ist vorhanden (deckt sie so was
überhaupt ab?), aber ich weiß ned ob ich die gleich in Anspruch nehmen soll,
oder ob es nicht erst mal andere Mittel und Wege gibt das zu klären.
Gruß,
Daniel
Wenn das so war, trägst Du keine Schuld.
> Herausgabe von Fahrzeugschein und Führerschein gebeten, wovon er eine Kopie
> anfertigte. Dann hat er eine kurze Skizze der Situation gemacht, wobei bei
> meinem Auto steht ?Ford - rückw? und bei seinem ?Espace - in
> vorwärtsbewegung?. Ich sah die Skizze als ok an und hab dummerweise
> unterschrieben.
aua. Schlechte Karten.
> gesagt, der Mensch der die Situation skizziert hat war bei dem Unfall gar
> nicht dabei.
Hmm. Schwacher Ansatzpunkt.
> Wie sieht eurer Meinung nach die Schuldfrage aus, wer musst bezahlen?
Du bist nicht Schuld, aber durch die Dummheit, ein falsches Protokoll zu
unterzeichnen wirst Du zahlen müssen. Möglicherweise nicht alles, aber
etwas schon.
> Hab
> ich die allein Schuld?
Nein, ich tippe auf 50:50
> Mein Problem ist, daß ich Fahranfänger bin und mein Auto mit 230% versichert
> ist.
Jung und dumm. Kenn ich doch woher :-)
> liegt, und ich nur Zivi bin. Außerdem kommen ja noch die 700 Euro für mein
> Auto dazu.
Wenns net wild is, lass es halt.
> Den Schaden ohne Versicherung regeln (falls ich überhaupt Schuld bin) kann
> ich auch ned, weil so ne neue Stoßstange ja auch gleich mindestens 1000 Euro
> kostet die ich nicht haben.
So teuer schon? Gabs (je nach Wagen) auch locker für 200 Euro. Und: Du
mußt es ja nicht ganz zahlen.
Ruf Deine Versicherung an. Erkläre das mit der irrtümlich
unterschriebenen Erklärung, die wissen eher, was da noch geht.
Ach ja: Man kann möglicherweise ein Gutachten machen, das aus der Art
der Beschädigungen schließt, ob Du gestanden bist. Ist teuer, aber...
Wenn Du das willst, putz Deinen Wagen nicht, und sorge dafür, daß der
Gutachter auch noch die defekten Teile des anderen zu sehen bekommt.
> Übrigens: Verkehrsrechtschutzversicherung ist vorhanden (deckt sie so was
> überhaupt ab?), aber ich weiß ned ob ich die gleich in Anspruch nehmen soll,
> oder ob es nicht erst mal andere Mittel und Wege gibt das zu klären.
Ruf da an. JETZT. SOFORT!
Scheiße, dafür sind die da. Und nimm Dir nen Anwalt. Und nicht
irgendeinen, sondern einen, der nicht nur Däumchen dreht. Ich hatte als
junger Bursch (...) mal so eine Pfeife. Da wird man dann 2x übers Ohr
gehaun...
Thomas
erst mal danke für deine Antwort. Hab eben mit meiner Versicherung
telefoniert. War ein freundlicher Mensch dran, der auch erst mal gemeint
hat, daß ich ne Dummheit begangen hab indem ich da was unterschrieben habe.
Allerdings meinte er ich soll sofort da anrufen und die Unterschrift
widerrufen, sowie das Kennzeichen des Unfallfahrzeugs erfragen (das ich
dummerweise nicht habe).
Am Montag soll ich mal mit der Rechtsabteilung reden.
Kann man so ein Geständnis nicht vollständig widerrufen? Immerhin war ich ja
noch leicht vom Unfall geschockt, und wurde gleich von 2 Mitarbeitern des
Autohauses zugetextet.
Wegen dem Gutachter: Wer müsste denn den bezahlen?
Und wegen der 50:50 Schuld: Was bedeutet das genau, meine Versicherung zahlt
50% an seinem Schaden, und deren Versicherung 50% an meinem? Was bedeutet
das für die Prozente, hochgestuft werde ich trotzdem, oder?
Und wegen der Stoßstange, war wie gesagt ein Neuwagen, was die jetzt kostet
weiß ich ned, aber ein Nachbar meinte das je nach Wagen 1000 Euro für ne
Stoßstange keine Seltenheit sind.
Gruß,
Daniel
Wende dich am besten auch sofort an deine Rechtsschutzversicherung. Die
tragen dann alle Kosten für Anwalt, Gutachter, ect. Solltest es zum
Prozess kommen und deinem Gegner wird die Schuld zugesprochen, zahlt der
alles. Wirst du schuldig oder teilschuldig gesprochen, übernimmt deinen
Kostenteil für Gutachter und Anwalt die Versicherung.
Grüßle
Frank Klatte
--
******************************************************************************
Reiten: das Zwiegespräch zweier Körper und zweier Seelen, das dahin
zielt,
den vollkommenen Einklang zwischen ihnen herzustellen.
(Waldemar
Seunig)
******************************************************************************
Gruß,
Daniel
> Was macht so ein Gutachter denn genau, und was kann der feststellen?
Z.B. koennte er feststellen, dass Dein Fahrzeug waehrend des Unfalls
gestanden haben muss. dazu schaut er sich Dein Auto an und das
andere. Also, dalli dalli, bevor das andere Auto repariert ist.
Sonst gibt es da nix mehr zu begutachten.
> Woher will er sehen ob ich ihm reingefahren bin oder er mir? Ergebnis wäre
> ja in jedem Fall das Gleiche, wie kann er also sehen daß ich tatsächlich
> gestanden bin?
Das erkennt er anhand der Verformungsspuren. Es schaut nun mal anders aus,
wenn er Dir rein gefahren ist, als anders herum. Zumindestens kannst
Du darauf hoffen. Nachdem Du Dir mit dieser Unterschrift selbst in den
Fuss geschossen hast, ist das wohl die einzige Chance, die Version des
anderen noch als Maerchen zu entlarven.
Good Luck.
Stephan
Also sein Auto ist ja auf jeden Fall gefahren, das ist unstrittig, das steht
ja sogar auf dem Wisch den ich unterschrieben habe.
Es geht ja nur darum, ob ich mich währenddessen auch bewegt habe (was nicht
der Fall war), und das soll ein Gutachter wirklich sehen können?
Naja und das andere Problem ist ich hab weder den Namen des Mitarbeiters der
mir reingefahren ist (nur den von dem der den Unfall dann "aufgenommen"
hat), noch die Autonummer. Ich hab vorher versucht da anzurufen, aber da war
nur ne Frau dran die angeblich von nix wusste und meinte der Mitarbeiter
ruft mich irgendwann zurück.
Wenn die jetzt den Schaden schnell reparieren (kann man wohl davon ausgehen
wenn ne Werkstatt direkt im Haus ist), ist das dann nicht deren Pech, wenn
sie sozusagen die Beweise vernichten?
Gruß,
Daniel
Und bezgl Anwalt: Lasz Dir einen Tipp geben, welcher da taugt. Ich habe
bisher immer Pech gehabt. Frage mal in Deinem Bekanntenkreis (und bitte
nur da) ob Dir da jemand einen empfehlen kann, mit dem er persoenlich
sehr gute Erfahrungen gemacht hat. Ich habe noch keinen Anwalt erlebt,
der einen meiner Faelle (zugegeben: sehr wenige) motiviert und zu meiner
Zufriedenheit bearbeitet hat...
Um nochmal auf den eigentliche Fall zurueckzukommen: Wenn er Dir in die
Tuer gefahren ist, dann ist nach meinem Verstaendniss davon auszugehen,
dasz Du "Vorfahrt" hattest (falls Du tatsaechlich gefahren sein
solltest). Du must ja quasi schon vor ihm gewesen sein, als er
ueberhaupt los fuhr, oder? Du schreibst ja selber, dasz er quasi neben
Dir stand. Ich gehe davon aus, dasz er im rechten Winkel zu Dir stand,
oder etwa parallel? Ich wuerde das nochmal von Deiner Versicherung bzw.
Anwalt pruefen lassen. Auf jeden Fall solltest Du nicht sofort klein
beigeben...
Viel Glueck,
der Jan
Gruß,
Daniel
>Es stand halb senkrecht, nicht ganz parallel. Aber mal auf die Vorfahrtfrage
>zurückzukommen: Wer rückwärts fährt ist doch immer Schuld, oder stimmt das
>nicht?
Wenn Du gestanden hast bist du nicht rückwärts gefahren. So einfach ist das.
"Also hab ich angehalten, und das Auto fuhr an." sind zumindest deine Worte.
>Und wie wäre die Vorfahrtsfrage gewesen wenn beide Fahrzeuge vorwärts
>gestanden hätten?
Die Vorfahrtsfrage und die Richtung der Fahrzeuge sollte irrelevant sein,
wenn du wirklich gestanden hast.
IANAL
Gruss
Marcus
So war es ja auch. Ich wollte ja nur wissen, wie die Vorfahrtfrage denn
gewesen wäre unter normalen Umständen. Und mal ne Frage: Wie es aussieht
kann ein Gutachter ja anhand des Kratzers in meinem Fahrzeug feststellen ob
ich gestanden hab oder nicht. Wenn der feststellt daß ich gestanden habe,
wieso krieg ich dann noch ne Teilschuld? Dann ist es doch eindeutig bewiesen
das er Schuld ist, oder wie ist das?
>Die Vorfahrtsfrage und die Richtung der Fahrzeuge sollte irrelevant sein,
>wenn du wirklich gestanden hast.
Der Mensch dort sieht das aber anders. Er hat gemeint ich wäre Schuld weil
ich rückwärts gefahren bin. Auf meine Erwiderung daß ich ja gestanden hab zu
dem Zeitpunkt als er mir rein ist, hat er dann gesagt, daß er ja nichts
anderes tun konnte außer vorwärts zu fahren (also sprich ich bin zu weit
vorgefahren). Wie sieht denn da die Rechtslage aus? Hätte er nicht sein
Fenster runterkurbeln können (müssen) und mir sagen daß es nicht reicht und
ich wieder nen Meter vorfahren soll?
Gruß,
Daniel
Also man kann genausowenig pauschal sagen "wer rückwärts fährt ist
schuld" wie "wer steht ist unschuldig". Hängt stark von der Situation
ab, kann ja auch sein das Du auf ner Hauptstr. fährst und Dir jemand die
Vorfahrt nimmt, dass noch merkt und vor Dir zum stehen kommt und Du
ihm reinkrachst. Das heißt ja dann nicht automatisch das Du Schuld bist.
> Der Mensch dort sieht das aber anders. Er hat gemeint ich wäre Schuld weil
> ich rückwärts gefahren bin. Auf meine Erwiderung daß ich ja gestanden hab zu
> dem Zeitpunkt als er mir rein ist, hat er dann gesagt, daß er ja nichts
> anderes tun konnte außer vorwärts zu fahren (also sprich ich bin zu weit
> vorgefahren). Wie sieht denn da die Rechtslage aus? Hätte er nicht sein
> Fenster runterkurbeln können (müssen) und mir sagen daß es nicht reicht und
> ich wieder nen Meter vorfahren soll?
Ja klar, er kann ja nicht wo kein Platz ist versuchen durchzukommen,
selbst wenn Du im Halteverbot stehst. Ausnahme: Wenn Gefahr droht, z.B.
Du Dein Auto irgendwo geparkt hast und die Feuerwehr im Einsatz ist. Da
wird halt abgewogen was wichtiger ist, Menschenleben oder ein beim aus
dem Weg schaffen zerbeultes Auto.
Steht auf dem Zettel wer gefahren ist? Könnte ja sein das der Fahrer
sich aus dem Staub gemacht hat weil es ein Azubi ohne Führerschein war.
Auf jeden Fall solltest Du bei dem Autohaus anrufen und denen den
Gutachter ankündigen und sagen das Du nicht zahlen wirst wenn Sie die
Beweise vernichten.
Grüße
Enrico
"Daniel Büttner" sitzt in der Patsche und frägte ...
> Also ich bin im Moment echt in ner saublöden Situation, und bin um jeden Rat
> dankbar.
Zu Deiner Frage, wie der Gutachter feststellt, ob Du gefahren bist oder
standest:
Stell Dir vor, die Stossstange des anderen wäre spitz und er fährt Dir (stehend)
in die Seite. Dann hast Du eine Beule im Wagen.
Bist Du aber gefahren (ich weiss, bist Du nicht), dann hättest Du eine lange
Schramme im Blech.
Das wäre der Beweis dafür, dass Du Dich doch bewegt hättest.
Sieh Dir Deine hoffentlich noch nicht befingerte Schadensstelle an und prüfe, ob
Kratzer oder Schrammen drin sind. Wenn ja, sieht's schlecht aus für Dich.
In Zukunft solltest Du immer einen Fotoapparat dabei haben und anderen sofort
damit vor der Nase rumfuchteln, wenn Du wieder in eine ähnliche Situation
kommst. Wenn Du unschuldig bist, mache Beweisffotos, auch wenn Du sie vielleicht
später nicht brauchst.
...und unterschreibe NIE WIEDER ein Schuldanerkenntnis!
Tschüssi,
Günther
--
Die wirklichen Raser sind Frauen.
Hm, was heißt nicht befingert? Bin mit nem nassen Tuch drüber, und hab
geschaut ob alle Spuren auch so weggehen. Größtenteils hats ja auch
geklappt, aber es ist ein recht langer Kratzer an der Fahrertür übrig
geblieben, und Spuren am Karoserieschutz. Heißt das jetzt es sieht schlecht
aus? Ich schau mir das morgen nochmal genau auf die Hinweise hier an. Ich
hab jetzt dummerweise keine Digicam, sonst würd ich es abphotografieren und
online stellen. Ne Beule ist aber meiner Ansicht nach nicht da. Das heißt
unterhalb dem Kratzer ist eine kleine Beule, aber die stammt meiner Meinung
nach nicht aus dem Unfall, sondern von dem kürzlich erlittenen Hagelschaden
(wegen dem ich ja eigentlich in der Werkstatt war).
>In Zukunft solltest Du immer einen Fotoapparat dabei haben und anderen
sofort
>damit vor der Nase rumfuchteln, wenn Du wieder in eine ähnliche Situation
>kommst.
Ich weiß, jetzt halten mich hier alle wieder für dumm, aber ich hab sogar
nen Photoapparat. Ist so ein Einweg-Ding, und liegt seit ich das Auto hab
auch dort im Handschuhfach. Aber mein Schaden ist ja noch da, und wird es
auch bleiben, bevor das nicht geklärt ist laß ich es eh nicht richten. Und
von dem Gegnerischen Auto hätten Photos ja auch nix gebracht. Zumindest hab
ich heute Mittag so gedacht, ich weiß jetzt das es dumm war, ich hab mich
wohl in jeder Hinsicht falsch verhalten. Vielleicht ist es ja ne
Entschuldigung daß ich noch Fahranfänger bin, und daß mein erster Unfall
war.
>...und unterschreibe NIE WIEDER ein Schuldanerkenntnis!
Also meiner Meinung nach war das auch keins... ich weiß, alle sagen jetzt
daß man es gegen mich auslegen kann, und ich weiß jetzt auch daß es dumm war
das zu unterschreiben, aber das Wort „Schuldanerkenntnis“ steht auf dem
Wisch nirgends.
Gruß,
Daniel
Gruß,
Daniel
"Daniel Büttner" schrieb
> >Sieh Dir Deine hoffentlich noch nicht befingerte Schadensstelle an und ...
> Hm, was heißt nicht befingert? Bin mit nem nassen Tuch drüber, und hab
> geschaut ob alle Spuren auch so weggehen.
Also, wenn Du uns erzählen willst, Du hättest Dich bei der "Kontaktaufnahme"
nicht bewegt, dann wäre es höchst nachteilig für Dich die gegnerischen Spuren zu
beseitigen. Du hättest dann Deine Entlastungsspuren bzw. des Gegeners
Belastungsspuren beseitigt.
Warum?
> >In Zukunft solltest Du immer einen Fotoapparat dabei haben und anderen
> sofort
> >damit vor der Nase rumfuchteln, wenn Du wieder in eine ähnliche Situation
> >kommst.
>
> Ich weiß, jetzt halten mich hier alle wieder für dumm, ...
Meinst Du?
> ...aber ich hab sogar
> nen Photoapparat. ...
Schau an.
Du sollst den Apparat nicht nur zeigen, sondern auch Bilder damit machen. Und
besonders dann, wenn_ Du_Dir_nichts_vorzuwerfen_hast, wie in Deinem
geschilderten Fall.
> >...und unterschreibe NIE WIEDER ein Schuldanerkenntnis!
>
> Also meiner Meinung nach war das auch keins...
Es ist völlig egal, welche Überschrift das Papier aufweist.
Am_Unfallort_wird_nix_unterschrieben. Du bist zu keiner Unterschrift
verpflichtet. Wenn der Werkstattfuzzi ein Formular ausfüllt und von Dir keine
Unterschrift bekommt, ist das sein Problem.
Mach das Beste draus,
Günther
--
Zwei Dinge hasse ich: Frauen am Steuer und Vorurteile.
> >...und unterschreibe NIE WIEDER ein Schuldanerkenntnis!
>
> Also meiner Meinung nach war das auch keins... ich weiß, alle sagen jetzt
> daß man es gegen mich auslegen kann, und ich weiß jetzt auch daß es dumm war
> das zu unterschreiben, aber das Wort "Schuldanerkenntnis" steht auf dem
> Wisch nirgends.
"Unfallhergang: Bei Rückwärtsfahrt Renault Espace an
Stoßstange beschädigt".
Hört sich aber sehr danach an.
Grüße
Ha Pe Oo /erfolgwünschend/
>Tachi aniel,
>
>"Daniel Büttner" schrieb
>> >Sieh Dir Deine hoffentlich noch nicht befingerte Schadensstelle an und ...
>
>> Hm, was heißt nicht befingert? Bin mit nem nassen Tuch drüber, und hab
>> geschaut ob alle Spuren auch so weggehen.
>
>Also, wenn Du uns erzählen willst, Du hättest Dich bei der "Kontaktaufnahme"
>nicht bewegt, dann wäre es höchst nachteilig für Dich die gegnerischen Spuren zu
>beseitigen. Du hättest dann Deine Entlastungsspuren bzw. des Gegeners
>Belastungsspuren beseitigt.
>Warum?
Er wollte eben schnell wieder ein richtig schönes Auto
haben, bzw. sehen, ob er sich dafür eine Reparatur leisten
muß.
mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
"pefra" ????? macht ein Geheimnis aus senem Namen und schreibselte ...
> "Guenther Grund" <g.g....@web.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:afiior$hdi$1...@news.online.de...
> > ...und unterschreibe NIE WIEDER ein Schuldanerkenntnis!
> >
> >
> Also dem kann ich mich nicht anschließen, wenn ich jemand aus Unachtsamkeit,
> oder Blödheit hinten draufknalle ...
Ja, wenn das so ist, dann unterschreib ruhig. Einfacher kannst Du es dem Gegner
nicht machen. Es ist doch völlig wurscht, warum Du hinten rauf bist. MAN
UNTERSCHREIBT AM UNFALLORT NIX.
Allerdings Unachtsamkeit oder Blödheit steht hier auf einem Niveau.
> ... dann Unterschreib ich einen Unfallbericht ...
Schreibst wohl gerne. Werd Schriftsteller.
> ... am Unfallort, und erwarte mir das auch im umgekehrten Fall.
Ach du meine Güte. Du erwartest von wildfremden Unfallgegnern, dass sie Deinen
Unfallhergang unterschreiben?
Muss ich mal drüber nachdenken und eventuell demnächst ausprobieren.
Allerdings glaube ich nicht an den Weihnachtsmann, so wie Du.
> Warum soll ich
> es denn dem geschädigten denn noch komplizierter machen. Der ist doch durch
> meine Dummheit schon genug bestraft.
Genau. Gib die Pappe ab. Damit tust uns allen einen Gefallen.
Tschüssi,
On Fri, 28 Jun 2002 18:25:05 +0200, Ottmar Ohlemacher
<muello...@web.de> wrote:
>>ich habe ein großes Problem. Ich bin in einen Parkplatz eingefahren, der
>>aber voll war, deswegen wollte ich Rückwärts wieder raus. Die Einfahrt war
>>links und rechts mit Autos zugeparkt, so daß nur ein Auto durchpasste. Ich
>>bin also rückwärts rausgerollt. Ich hab dann neben mir eins der dort
>>stehenden Autos bemerkt, das wohl rausfahren wollte. Also hab ich
>>angehalten, und das Auto fuhr an. Der Platz war extrem eng, und so hat er
>>mit seiner Stoßstange meine Tür touchiert.
>>Der Kerl ist ausgestiegen und hat gleich gemeint ich wäre auf jeden Fall
>>Schuld, da ist rückwärts gefahren bin (was ich ja gar nicht getan habe).
>
>Weshalb hast du hier nicht gleich protestiert, wenn du doch standest?
Wie soll er das denn machen, wenn er wenige Zeilen vorher zugibt, daß
er "rückwärts rausgerollt" ist? Auf jeden Fall ist er wohl rückwärts
gefahren und dafür - das weisst du auch - gelten besondere
Verhaltensmassstäbe. Zur Not auch der selten vorhandene Einweiser.
Gruß,
Frank
Also seh ich das richtig so: Wenn ich gestanden bin und er gefahren trägt er
die Alleinschuld, ansonsten Teilschuld (denn er ist ja auf jeden Fall
gefahren, steht sogar auf dem Wisch den ich unterschrieben hab). Oder kriege
ich dann doch die Alleinschuld weil ich rückwärts und er vorfährts gefahren
bin?
>Ok - so wie er das schreibt bzw wie er sich angestellt hat kann es
>natürlich auch sein, daß es sich anders zugetragen hat und er das
>ganze hier in der Gruppe etwas mehr zu seinem Vorteil darstellt. Aber
>das läst sich hier nicht feststellen - allenfalls vermuten.
Nene, ich will nix zu meinem Vorteil hinbiegen, zumindest nicht hier in der
NG, da hätte ich ja nix davon, ich versuche hier schon alles wahrheitsgemäß
zu schildern, ansonsten würden mir ja die Tipps hier auch wenig nutzen.
Also ich bin mir schon sicher daß ich zu dem Zeitpunkt gestanden bin. Aber
hier in der NG, und in einer Mail die ich bekommen habe, wurde es mir so
beschrieben, daß in dem Fall in meinem Auto eine Beule sein müsste. Es ist
aber keine Beule da, sondern nur ein langer, dünner Kratzer. Ich bin kein
Experte, aber nach den einhelligen Meinungen hier müsste ich danach ja
gefahren sein. Da alles sehr schnell ging, kann ich im nachhinein doch nicht
100% ausschließen das ich leicht gerollt bin. Aber das wird ja hoffentlich
bald ein Gutachter klären. Deshalb auch die Frage wie es aussieht, wenn
beide Fahrzeuge in Bewegung waren, und ob meine Schuld dann stärker ist als
seine.
Gruß,
Daniel
> Also seh ich das richtig so: Wenn ich gestanden bin und er gefahren trägt
er
> die Alleinschuld, ansonsten Teilschuld (denn er ist ja auf jeden Fall
> gefahren, steht sogar auf dem Wisch den ich unterschrieben hab). Oder
kriege
> ich dann doch die Alleinschuld weil ich rückwärts und er vorfährts
gefahren
> bin?
Zum Zeitpunkt des Unfalls standest du, also hast du keine Schuld! Wie schon
in voherigen Postings von anderen beschrieben, kann ein Gutachter ohne
weiteres feststellen, dass du standest!
> Nene, ich will nix zu meinem Vorteil hinbiegen, zumindest nicht hier in
der
> NG, da hätte ich ja nix davon, ich versuche hier schon alles
wahrheitsgemäß
> zu schildern, ansonsten würden mir ja die Tipps hier auch wenig nutzen.
> Also ich bin mir schon sicher daß ich zu dem Zeitpunkt gestanden bin. Aber
> hier in der NG, und in einer Mail die ich bekommen habe, wurde es mir so
> beschrieben, daß in dem Fall in meinem Auto eine Beule sein müsste. Es ist
> aber keine Beule da, sondern nur ein langer, dünner Kratzer. Ich bin kein
> Experte, aber nach den einhelligen Meinungen hier müsste ich danach ja
> gefahren sein. Da alles sehr schnell ging, kann ich im nachhinein doch
nicht
> 100% ausschließen das ich leicht gerollt bin. Aber das wird ja hoffentlich
> bald ein Gutachter klären. Deshalb auch die Frage wie es aussieht, wenn
> beide Fahrzeuge in Bewegung waren, und ob meine Schuld dann stärker ist
als
> seine.
Nun, ein Kratzer, der zudem auch noch lang ist und evtl. über einen Großteil
der Fahrzeuglänge geht, deutet tatsächlich darauf hin, dass du noch gerollt
bist. Aber zweifelsfrei wird das der Gutachter klären!
Gruß
Christian
Nene, so lang auch wieder nicht. Großteil der Fahrzeuglänge ist nicht der
Fall. Der Kratzer geht über die Hintertür an der Fahrerseite, und vielleicht
1/3 der Tür. Bei mir ist das schon lang. Weiß nicht ob das schon Indiz dafür
ist daß ich gerollt bin, oder ob das noch im Rahmen liegt.
Gruß,
Daniel
Meiner Meinung nach eher nicht, zumal es ja nur ein einziger Kratzer ist.
Normalerweise müssten ja mehrere Kratzer direkt übereinander zu sehen sein,
mit Lackspuren des Espace (falls der Stoßfänger lackiert war; war er das?).
Gruß
Christian
Also Kratzer direkt gibt es nur einen, ansonsten noch ein paar kleine
Spuren, aber nicht weiter schlimm, das meiste davon hab ich ja mit einem
nassen Tuch weggekriegt, wie ich hier ja auch schon geschrieben hab. Es sah
am Anfang schlimmer aus als es ist, da das meiste auch so wegging. Ich hoff
mal es war jetzt kein schlimmer Fehler daß ich das weggewischt hab.
Lackspuren des anderen Autos kann ich keine entdecken, die Stoßstange des
anderen Fahrzeugs war aber auch nicht lackiert, und hatte (meiner Meinung
nach) nur ein paar minimale Spuren.
Wieso müssten es mehrere Kratzer übereinander da sein, denn schließlich hat
mich das Fahrzeug ja nur einmal gestreift.
Gruß,
Daniel
es hat sich in dem Fall was neues ergeben, ich habe heute mit dem
Mitarbeiter des Autohauses telefoniert. Er war freundlich, und meinte er
will das ganze auf jeden Fall ohne Anwalt etc. Regeln. Erst wollte er es
über (meine) Versicherung laufen lassen, ich hab ihm dann gesagt daß ich eh
noch total hoch eingestuft bin als Anfänger. Daraufhin hat er
verständnisvoll reagiert und meinte man könnte es auch selbstverständlich
ohne Versicherung abwickeln.
Erst wollte er 700 Euro für ne neue Stoßstange haben, aber dann nach
längerem reden meinte er daß es evtl. auch reicht man drüberlackiert, und
das "nur" 300 Euro kosten würde. Er meinte er schickt mir jetzt ne Rechnung
über 300 Euro und die Sache wäre dann erledigt.
Auf Nachfrage was mit meinem Schaden wäre meinte er ich könnte mein Auto zu
ihm in die Werkstatt bringen, und dann würde er mir für den Kratzer, den er
verursacht hat sowie für die andere Beule (war davor schon da) und den
Hagelschaden einen "guten Preis" machen, er meinte sie würden das dann zum
Selbstkostenpreis reparieren so daß ich nichts draufzahle.
Ich weiß jetzt nicht ob ich auf das Angebot eingehen soll, oder doch erst
mal zum Anwalt gehen soll. 300 Euro sind zwar sehr viel Geld für mich, aber
wenn die Reparatur entsprechend billiger wird würde ich ja nichts
draufzahlen. Allerdings weiß ich ja auch nicht was er unter "gutem Preis"
versteht. Und wenn es hart auf hart käme und es über die Versicherung laufen
würde und ich ne Teilschuld kriegen würde, dann würde ich ja viel mehr
draufzahlen wenn ich in den Prozenten steige, da ich wie gesagt ja schon bei
230 Prozent liege.
Also bin wieder über jeden Rat dankbar,
gruß,
Daniel
> Wieso müssten es mehrere Kratzer übereinander da sein, denn schließlich
hat
> mich das Fahrzeug ja nur einmal gestreift.
Der Berührungspunkt ist ja normalerweise etwas breiter, je nach Fahrzeugtyp
etwa eine Hand breit. Nur ein einziger Kratzer hieße ja, dass der Stoßfänger
an der Stelle wie eine Spitze vorstehen würde. Verstehst du, was ich meine?
>Also bin wieder über jeden Rat dankbar,
Such dir eine andere Werkstatt.
Irgendwie habe ich das Gefühl, er will dich über'n Tisch ziehen.
> Erst wollte er 700 Euro für ne neue Stoßstange haben, aber dann nach
> längerem reden meinte er daß es evtl. auch reicht man drüberlackiert, und
Du hast in einem anderen Posting geschrieben, der Stoßfänger sei nicht
lackiert gewesen!
> das "nur" 300 Euro kosten würde. Er meinte er schickt mir jetzt ne
Rechnung
> über 300 Euro und die Sache wäre dann erledigt.
> Auf Nachfrage was mit meinem Schaden wäre meinte er ich könnte mein Auto
zu
> ihm in die Werkstatt bringen, und dann würde er mir für den Kratzer, den
er
> verursacht hat
Den er verursacht hat? Ist ihm also klar, dass er Schuld hat?
>sowie für die andere Beule (war davor schon da) und den
> Hagelschaden einen "guten Preis" machen, er meinte sie würden das dann zum
> Selbstkostenpreis reparieren so daß ich nichts draufzahle.
> Ich weiß jetzt nicht ob ich auf das Angebot eingehen soll, oder doch erst
> mal zum Anwalt gehen soll. 300 Euro sind zwar sehr viel Geld für mich,
aber
> wenn die Reparatur entsprechend billiger wird würde ich ja nichts
> draufzahlen. Allerdings weiß ich ja auch nicht was er unter "gutem Preis"
> versteht. Und wenn es hart auf hart käme und es über die Versicherung
laufen
> würde und ich ne Teilschuld kriegen würde, dann würde ich ja viel mehr
> draufzahlen wenn ich in den Prozenten steige, da ich wie gesagt ja schon
bei
> 230 Prozent liege.
> Also bin wieder über jeden Rat dankbar,
Da du, wenn ich mich richtig erinnere, eine Rechtsschutzversicherung hast,
lass dich auf jeden Fall anwaltlich beraten! Falls dem Unfallgegner die
Schuld nicht ganz nachgewiesen werden kann, ist es eine Rechenaufgabe:
Selbst, wenn du eine Teilschuld bekommst, kannst du unter Umständen
günstiger wegkommen als die vorgeschlagenen EUR 300! Deinen Schaden bekommst
du dann auch teilweise ersetzt und wenn du nach Gutachten abrechnest (dann
bekommst du allerdings nicht mehr die Mehrwertsteuer ausbezahlt), kannst du
vielleicht in Eigenleistung oder in einer günstigen Werkstatt deinen Schaden
mit dem, was du von der gegnerischen Versicherung bekommst, komplett
bezahlen!
Gruß Christian
Ja, soweit ich das gesehen hab war es eine ganz normale Stoßstange, mit so
nem Plastikteil das halt Kratzer abgekriegt hat.
>Den er verursacht hat? Ist ihm also klar, dass er Schuld hat?
Ob man das als Schuldeingeständnis werten kann weiß ich nicht. Er hat
nochmal gemeint daß ich sicher Verständnis habe das er beim Vorwärtsfahren
nur vorwärts schaut, und nicht nach hinten, und das deswegen ich ja Schuld
bin.
Außerdem meint er ein Mechaniker auf dem Hof hätte das auch so gesehen, er
hat extra gemeint daß es kein Belastungszeuge oder so wäre, aber ich denke
das war schon ein deutlicher Wink mit dem Zaunpfahl.
>Da du, wenn ich mich richtig erinnere, eine Rechtsschutzversicherung hast,
>lass dich auf jeden Fall anwaltlich beraten!
Ja, ich denk ich wird auch nachher mal mit meiner Versicherung telefonieren.
Mir geht's halt darum mit minimalen Kosten da rauszukommen, da ich momentan
wirklich kein Geld hab. Den Kratzer den ich an der Tür hab ist eher
zweitrangig, ich seh den nicht so tragisch.
Ich auch diese Woche nochmal da hingehen der sich etwas auskennt und mit ihm
über den Preis verhandeln.
Gruß,
Daniel
"Daniel Büttner" <Daniel....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:afpjl4$f8e$06$1...@news.t-online.com...
> Ob man das als Schuldeingeständnis werten kann weiß ich nicht. Er hat
> nochmal gemeint daß ich sicher Verständnis habe das er beim
> Vorwärtsfahren nur vorwärts schaut, und nicht nach hinten, und das
> deswegen ich ja Schuld bin.
und wie passt das zum Unfallhergang?
Ich hab mir alle Deine Postings in der Angelegenheit angeschaut und kann mir
keinen Reim drauf machen.
> Außerdem meint er ein Mechaniker auf dem Hof hätte das auch so gesehen, >
er hat extra gemeint daß es kein Belastungszeuge oder so wäre, aber ich
> denke das war schon ein deutlicher Wink mit dem Zaunpfahl.
Du lässt Dich viel zu leich beeindrucken! Vermutlich geht ihm der A. auf
Grundeis, weswegen er versucht, Dich so von rechtlichen Schritten
abzuhalten!
> Ja, ich denk ich wird auch nachher mal mit meiner Versicherung
telefonieren.
> Mir geht's halt darum mit minimalen Kosten da rauszukommen, da ich
> momentan wirklich kein Geld hab.
Du fährst i.d.R. bei vielen Rechtsschutzversicherungen selbst mit
Selbstbeteiligung billiger als die 300 EUR. Beispiel bei meiner: 100 EUR
Selbstbeteiligung, den Rest zahlt die Versicherung.
Also: Kontaktiere die Versicherung, sofort! Möglicherweise können die Dir
einen Anwalt empfehlen, ansonsten im Telefonbuch nach einem Spezialisten
suchen.
> Ich auch diese Woche nochmal da hingehen der sich etwas auskennt und mit >
ihm über den Preis verhandeln.
Das würde ich nicht tun. So merkt er doch nur, daß er Dich voll in der Hand
hat. Im Endeffekt macht er mit Deinem Unfall (den er möglicherweise
verursacht hat) sogar noch Gewinn...
Es grüßt
Christian
Also: Ich schildere es nochmal kurz. Ich war (rückwärts) am rausfahren aus
der Zufahrt des Parkplatzes. Sein Auto stand (entgegengesetzt) am
Straßenrand, er ist angefahren und hat mich übersehen und dann meine linke
Hintertür mit seiner Stoßstange gestreift. Er meint jetzt er wäre
unschuldig, da er ja beim Vorwärtsfahren nur nach vorne sieht. Um mich zu
sehen hätte er ja seitlich aus seinem Auto rausschauen müssen bzw. in die
Spiegel.
>Du lässt Dich viel zu leich beeindrucken! Vermutlich geht ihm der A. auf
>Grundeis, weswegen er versucht, Dich so von rechtlichen Schritten
>abzuhalten!
So ne Vermutung hab ich auch. Trotzdem, wenn es dann hart auf hart kommt und
er nen Zeugen hat, und ich nicht, wer hat dann wohl die besseren Karten?
>Du fährst i.d.R. bei vielen Rechtsschutzversicherungen selbst mit
>Selbstbeteiligung billiger als die 300 EUR. Beispiel bei meiner: 100 EUR
>Selbstbeteiligung, den Rest zahlt die Versicherung.
>Also: Kontaktiere die Versicherung, sofort! Möglicherweise können die Dir
>einen Anwalt empfehlen, ansonsten im Telefonbuch nach einem Spezialisten
>suchen.
In dem Fall hab ich Glück. Meine Rechtsschutz ist ohne SB, das heißt (außer
Zeit) würde mich das ganze nichts kosten. Ich denke ich werde das morgen
auch machen, und das ganze dann mit nem Anwalt durchsprechen.
Ich hab halt nur Angst wenn ich dann da mit nem Anwalt ankomme, daß er dann
auf einmal wieder 700 Euro will statt 300, oder das es über die Versicherung
geht die er ja jetzt raushalten will.
gruß,
Daniel
"Daniel Büttner" <Daniel....@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:afppca$mf3$07$1...@news.t-online.com...
> Also: Ich schildere es nochmal kurz. Ich war (rückwärts) am rausfahren aus
> der Zufahrt des Parkplatzes. Sein Auto stand (entgegengesetzt) am
> Straßenrand, er ist angefahren und hat mich übersehen und dann meine linke
> Hintertür mit seiner Stoßstange gestreift. Er meint jetzt er wäre
> unschuldig, da er ja beim Vorwärtsfahren nur nach vorne sieht. Um mich zu
> sehen hätte er ja seitlich aus seinem Auto rausschauen müssen bzw. in die
> Spiegel.
interessante Argumentation! Und wenn er auf einen Fußgängerüberweg zufährt,
keiner kommt, plötzlich dann aber doch, dann fährt er den Fußgänger tot,
weil der ja von der Seite und nicht von vorne kam?
> So ne Vermutung hab ich auch. Trotzdem, wenn es dann hart auf hart kommt >
und er nen Zeugen hat, und ich nicht, wer hat dann wohl die besseren
> Karten?
Die ganze Unfallaufnahme erfolgte sehr kurios. Ob und was der Zeuge gesehen
hat (haben will), ist noch was ganz Anderes.
> In dem Fall hab ich Glück. Meine Rechtsschutz ist ohne SB, das heißt
> (außer Zeit) würde mich das ganze nichts kosten. Ich denke ich werde das
> morgen auch machen, und das ganze dann mit nem Anwalt durchsprechen.
> Ich hab halt nur Angst wenn ich dann da mit nem Anwalt ankomme, daß er
> dann auf einmal wieder 700 Euro will statt 300, oder das es über die
> Versicherung geht die er ja jetzt raushalten will.
mach' Dir über sowas keine Gedanken! Wenn er denn wirklich so stark mit dem
Preis runtergehen würde, dann ist das doch das beste Indiz dafür, daß er
Angst vor gerechter Strafe hat. Geh' zum Anwalt, schildere ihm die ganze
Situation und laß' ihn machen.
Es grüßt
Christian
>Also: Ich schildere es nochmal kurz. Ich war (rückwärts) am rausfahren aus
>der Zufahrt des Parkplatzes. Sein Auto stand (entgegengesetzt) am
>Straßenrand, er ist angefahren und hat mich übersehen und dann meine linke
>Hintertür mit seiner Stoßstange gestreift.
Ach, längs gestreift?
Dann ist der Kratzer klar, und wohl schwerer zu sagen, ob du
wirklich gestanden hast. Aber da er definitiv gefahren ist
(oder), müßte ein Gutachter dein (auch) Fahren eigentlich
feststellen oder ausschließen können.
Sollte aber auch einigermaßen egal sein, solange du nicht
erst gestanden hast, und dann wieder losgefahren bist.
>Er meint jetzt er wäre
>unschuldig, da er ja beim Vorwärtsfahren nur nach vorne sieht. Um mich zu
>sehen hätte er ja seitlich aus seinem Auto rausschauen müssen bzw. in die
>Spiegel.
Er gibt also gerne zu, daß er gar nicht nach hinten schaut
vor dem Losfahren vom Straßenrand? Dann sollte er seine
Gerichtsverhandlung zur Belehrung bitte bekommen.
>In dem Fall hab ich Glück. Meine Rechtsschutz ist ohne SB, das heißt (außer
>Zeit) würde mich das ganze nichts kosten. Ich denke ich werde das morgen
>auch machen, und das ganze dann mit nem Anwalt durchsprechen.
Mach mal.
>Ich hab halt nur Angst wenn ich dann da mit nem Anwalt ankomme, daß er dann
>auf einmal wieder 700 Euro will statt 300, oder das es über die Versicherung
>geht die er ja jetzt raushalten will.
Kommst du mal bitte hier vorbei, damit ich dir in die Seite
fahren kann? Ich brauche noch ein paar Euro, und mir fällt
bestimmt auch ein schöner Grund ein, warum du schuld bist.
Die Versicherung halten wir selbstverständlich raus. ;-)
(Die Versicherung "raushalten" kannst du auch noch dann,
wenn sie schon gezahlt hat. Du übernimmst dann einfach den
Schaden, wenn das günstiger kommt als die Höhereinstufung.)
Ja genau, hab mich da in den anderen Posts wohl unklar ausgedrückt. Es war
länks, die Fahrzeuge standen fast parallel, nur daß seins eben mit dem
Vorderteil zum Ausgang stand und meins mit dem Hinterteil.
>Sollte aber auch einigermaßen egal sein, solange du nicht
>erst gestanden hast, und dann wieder losgefahren bist.
Das bin ich auf keinen Fall. Aber wieso soll das auf einmal egal sein? Ich
hab das so verstanden: Wenn ich gestanden hab bin ich unschuldig, wenn ich
gerollt bin hab ich Teilschuld. Oder?
>Er gibt also gerne zu, daß er gar nicht nach hinten schaut
>vor dem Losfahren vom Straßenrand? Dann sollte er seine
>Gerichtsverhandlung zur Belehrung bitte bekommen.
Das es zu einer Gerichtsverhandlung kommt hoffe ich nicht. Den Streß würde
ich mir gerne ersparen. Ich hoff es reicht ein Brief vom Anwalt oder so.
>Kommst du mal bitte hier vorbei, damit ich dir in die Seite
>fahren kann? Ich brauche noch ein paar Euro, und mir fällt
>bestimmt auch ein schöner Grund ein, warum du schuld bist.
>Die Versicherung halten wir selbstverständlich raus. ;-)
Ne, hab mein Pensum dieses Jahr schon erfüllt, nächstes Jahr können wir
nochmal drüber reden *gggg*
Also vielen Dank für eure Ratschläge, ich werde morgen die Rechtschutz
anrufen und mir nen Anwalt suchen, wenn ich es hier richtig verstanden habe
kann es eh nicht schlimmer werden als daß ich die 300 Euro zahlen muß und
auf meinem Schaden sitzen bleibe, also ist es ja ein Versuch wert.
Gruß,
Daniel
Wenn man, nach gehörigem Nachdenken und unter Einschaltung eines
cleveren Anwalts, den Auffahrunfall in ein böswilliges Rücksetzen des
Unfallgegners ummüntzen will, sollte man tatsächlich auch keinen
Tatsachenbericht unterschreiben.
Was spricht ansonsten dagegen, das tatsächliche Geschehen (ich bin
aufgefahren) nicht zu unterschreiben. Du sagst damit noch nicht, warum
das so war. Tatsache bleibt nunmal Tatsache.
Gruß,
Heinz
Und wieso soll dann "drüberlackiert" werden?
> >Den er verursacht hat? Ist ihm also klar, dass er Schuld hat?
> Ob man das als Schuldeingeständnis werten kann weiß ich nicht. Er hat
> nochmal gemeint daß ich sicher Verständnis habe das er beim Vorwärtsfahren
> nur vorwärts schaut, und nicht nach hinten, und das deswegen ich ja Schuld
> bin.
? Ist er vorwärts oder rückwärts gefahren?
Gruß
Christian
> Also: Ich schildere es nochmal kurz. Ich war (rückwärts) am rausfahren aus
> der Zufahrt des Parkplatzes. Sein Auto stand (entgegengesetzt) am
> Straßenrand, er ist angefahren und hat mich übersehen und dann meine linke
> Hintertür mit seiner Stoßstange gestreift. Er meint jetzt er wäre
> unschuldig, da er ja beim Vorwärtsfahren nur nach vorne sieht.
Dieses Argument erschließt sich mir nicht, da auch beim Renault Espace
die Stoßstange vorne ist. Wenn er also nach vorne geschaut hat, musste
er doch alles sehen, was er möglicherweise mit der Stoßstange hätte
rammen können.
> oder das es über die Versicherung
> geht die er ja jetzt raushalten will.
Es ist _Deine_ Versicherung, es kommt darauf an, ob _Du_ sie
heraushalten willst. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht die
Möglichkeit, den Schaden zunächst über sie abzuwickeln und dann später
zu entscheiden, ob man den Schaden nicht lieber selber zahlt, um den
Rabatt zu behalten. In diesem Fall zahlt man den Betrag an die
Versicherung zurück.
--
Tschö, wa!
Thorsten
> Dieses Argument erschließt sich mir nicht, da auch beim Renault Espace
> die Stoßstange vorne ist.
Wie heißt das Ding hinten am Auto noch 'mal?
> Es ist _Deine_ Versicherung, es kommt darauf an, ob _Du_ sie
> heraushalten willst. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht die
> Möglichkeit, den Schaden zunächst über sie abzuwickeln und dann später
> zu entscheiden, ob man den Schaden nicht lieber selber zahlt, um den
> Rabatt zu behalten. In diesem Fall zahlt man den Betrag an die
> Versicherung zurück.
Es muss doch erst 'mal geklärt werden, ob Daniel überhaupt eine Schuld
trifft. So wie sich mir der Sachverhalt nun darstellt, trifft Daniel _keine_
Schuld!
Gruß
Christian
[ich]
>>Ach, längs gestreift?
>Ja genau, hab mich da in den anderen Posts wohl unklar ausgedrückt. Es war
>länks, die Fahrzeuge standen fast parallel, nur daß seins eben mit dem
>Vorderteil zum Ausgang stand und meins mit dem Hinterteil.
>
>>Sollte aber auch einigermaßen egal sein, solange du nicht
>>erst gestanden hast, und dann wieder losgefahren bist.
>
>Das bin ich auf keinen Fall. Aber wieso soll das auf einmal egal sein? Ich
>hab das so verstanden: Wenn ich gestanden hab bin ich unschuldig, wenn ich
>gerollt bin hab ich Teilschuld. Oder?
Oder.
Das hier ist ein Diskussionsforum, und wir sagen hier alle
nur unsere Meinung. Die kann richtig sein oder auch flsach,
genau wie deine. Es ist eben keine Rechtsberatung, das wäre
ja sowieso verboten.
Die Leute hier haben unterschiedlich viel "Ahnung", der eine
sucht vor der Antwort nach passenden Urteilen, die nächste
schaut in einer kommentierten StVO nach, andere wieder sagen
einfach so mal ihre Meinung ohne jeden Hintergrund außer der
täglichen Praxis. Nichts, wonach man sich im Ernstfall
richten sollte. Nur eine Hilfestellung zum selber
weitermachen bzw. (bezahlte) Hilfe zu suchen.
Und selbst diejenigen, welche "richtig Ahnung" haben, kommen
bei ein und demselben Fall zu unterschiedlichen Urteilen -
sonst gäbe es ja keine Aufhebung von Urteilen durch die
nächsthöhere Instanz.
Also, meine Meinung:
In dem beschriebenen Fall ist es völlig wurscht, ob du nun
vorwärts oder rückwärts da herumstehst oder langsam rollst.
Wer in den fließenden Verkehr einfahren will, hat das so zu
gestalten, daß er nicht irgendwo dagegenfährt. Du könntest
bestenfalls mitschuldig sein, wenn du
.anhältst, und der andere deshalb losfährt, und du dann
wieder weiterfährst, und ihr dann zusammenstoßt
.siehst, daß der andere losfährt, und nicht bremst,
obwohl das den Zusammenstoß hätte verhindern können
Der Gefährdungsausschluß beim Rückwärtsfahren inklusive
Einweisungspflicht bezieht sich darauf, daß man nicht
*selber* jemanden anfährt (z.B. jemanden, der hinter deinem
Fahrzeug im toten Winkel steht) oder jemand anders Vorfahrt
oder Vorrang nimmt.
Stoßstange? Was hab ich jetzt gewonnen?
> > Es ist _Deine_ Versicherung, es kommt darauf an, ob _Du_ sie
> > heraushalten willst. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht die
> > Möglichkeit, den Schaden zunächst über sie abzuwickeln und dann später
> > zu entscheiden, ob man den Schaden nicht lieber selber zahlt, um den
> > Rabatt zu behalten. In diesem Fall zahlt man den Betrag an die
> > Versicherung zurück.
>
> Es muss doch erst 'mal geklärt werden, ob Daniel überhaupt eine Schuld
> trifft.
Zu den Leistungen einer KFZ-Haftpflichtversicherung gehört auch die
Abwehr unberechtigter Forderungen.
> So wie sich mir der Sachverhalt nun darstellt, trifft Daniel _keine_
> Schuld!
Mir stellt er sich immer noch nicht dar.
--
Tschö, wa!
Thorsten
> > > Dieses Argument erschließt sich mir nicht, da auch beim Renault Espace
> > > die Stoßstange vorne ist.
> >
> > Wie heißt das Ding hinten am Auto noch 'mal?
>
> Stoßstange? Was hab ich jetzt gewonnen?
Nichts! (s. erste Zeile des Zitats).
> > Es muss doch erst 'mal geklärt werden, ob Daniel überhaupt eine Schuld
> > trifft.
>
> Zu den Leistungen einer KFZ-Haftpflichtversicherung gehört auch die
> Abwehr unberechtigter Forderungen.
Grundsätzlich ja. Es ging hier aber um die Schuldfrage.
> > So wie sich mir der Sachverhalt nun darstellt, trifft Daniel _keine_
> > Schuld!
>
> Mir stellt er sich immer noch nicht dar.
Der wird erst klar, wenn man nach und nach alle Postings von Daniel liest
und zusammenpuzzlet!
Gruß
> --
> Tschö, wa!
...oder auch so
Christian
hab heut noch eine schlechte Nachricht gekriegt. Meine
Rechtschutz-Versicherung schreibt folgendes:
____
Sehr geehrte Herr Büttner,
in vorgenannter Angelegenheit erschließt sich uns nicht, inwiefern
Schadensersatzansprüche erfolgsversprechend durchgesetzt werden könnten.
Laut dem von Ihnen unterzeichneten Unfallbericht liegt das Verschulden auf
Ihrer Seite. Sie bestätigen schriftlich, daß Sie beim Rückwärtsfahren die
Stoßstange des gegnerischen Fahrzeugs beschädigten. Auch in der darunter
angefertigten Skizze wurde dies nochmals verdeutlicht.
Erfolgsaussichten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sind nach
vorliegenden Informationen nicht ersichtlich.
____
Laut den Ansichten in der NG stehen meine Chancen ja nicht schlecht, aber
die von der Versicherung sehen das anders.
Ohne Rechtsbeistand hab ich doch gar keine Chance. Wofür zahlt man
eigentlich für so ne scheiß Versicherung wenn sie dann doch nicht einspringt
wenn man sie braucht?
Ich denke ich werde die 300 Euro zahlen, wird mir wohl nichts anderes übrig
bleiben.
Andere Vorschläge?
Gruß,
Daniel
"Daniel Büttner" schrieb im Newsbeitrag
> Sie bestätigen schriftlich, daß Sie beim Rückwärtsfahren die
> Stoßstange des gegnerischen Fahrzeugs beschädigten. Auch in der darunter
> angefertigten Skizze wurde dies nochmals verdeutlicht.
Na, wirste in Zukunft immer noch irgendwas unterschreiben?
Gruss,
Günther
Gruß,
Daniel
> Guenther Grund schrieb...
> > > Also dem kann ich mich nicht anschließen, wenn ich jemand aus Unachtsamkeit,
> > > oder Blödheit hinten draufknalle ...
> >
> > Ja, wenn das so ist, dann unterschreib ruhig. Einfacher kannst Du es dem
> > Gegner nicht machen. Es ist doch völlig wurscht, warum Du hinten rauf
> > bist. MAN UNTERSCHREIBT AM UNFALLORT NIX.
>
> Wenn man, nach gehörigem Nachdenken und unter Einschaltung eines
> cleveren Anwalts, den Auffahrunfall in ein böswilliges Rücksetzen des
> Unfallgegners ummüntzen will, sollte man tatsächlich auch keinen
> Tatsachenbericht unterschreiben.
Man ist halt am Unfallort oft nicht so ruhig und abgeklärt, daß man
klar überblickt, was man da unterschreibt, oder ob nicht doch eine der
Bemerkungen falsch und nachteilig sein könnte.
> Was spricht ansonsten dagegen, das tatsächliche Geschehen (ich bin
> aufgefahren) nicht zu unterschreiben. Du sagst damit noch nicht, warum
> das so war. Tatsache bleibt nunmal Tatsache.
...wie man am Ausgangsfall deutlich sieht. :->
Die _Faustregel_, erstmal nichts zu unterschreiben, kann ziemlich
nützlich sein.
Oder anders formuliert: Wenn man etwas unterschreibt, sollte man sich
sicher sein, daß man einen Unfallbericht unterschreibt, der den
Hergang objektiv darstellt, und keine voreilige Schuldanerkenntnis.
(Der Zettel ist der gleiche, aber der Inhalt macht den Unterschied.)
MfG
Gerald
--
Die Herren und Damen der Stadtreinigung leisten vermutlich einen
bedeutenderen Beitrag zum Erhalt unserer Zivilisation als z.B.
die meisten Professoren. (Heiko Mell / VDI-N)
"Gerald Gruner" schrieb ...
> Man ist halt am Unfallort oft nicht so ruhig und abgeklärt, daß man
> klar überblickt, was man da unterschreibt, oder ob nicht doch eine der
> Bemerkungen falsch und nachteilig sein könnte.
Genau, aber das kannst Du lernen.
Wenn's bei mir knallt, geht der erste Griff zum Fotoapparat, ich springe aus dem
Wagen und flink wie ein Wiesel flitze ich um die Autos herum um reichlich Fotos
zu machen. Erst dann nehme ich Kontakt zum Gegner auf, falls überhaupt
erforderlich.
WICHTIG: Erst die Fotos machen, denn noch stehen die Autos an ihrer
ursprünglichen Position.
Letztens wurde ich überholt, ausgebremst und fuhr auf, ohne Zeugen. Ich hatte
sofort Fotos gemacht.
Für die eintreffende Polizei ein klarer Fall: aufgefahren, schuldig.
Mit Hilfe meiner Fotos konnte ich die Aussagen des Gegners entkräften und mein
Fall wurde aufgehoben.
Zwei Beamte beobachteten angeblich ein falsches Abbiegen meinerseits, welches
eindeutig mit bestimmten Schildern vorgeschrieben sein sollte. Ich und mein
Apparat zu der entsprechenden Kreuzung, Fotos gemacht, sofort zur
Bussgeldstelle, die Digifotos gezeigt und der Fall war erledigt.
Zwei Beamte hatten sich geirrt.
Ich kann noch mehr erzählen ...
Tschüssi,
Günther
Oder erst Zeugen sichern? Vor ca. 2 Monaten ist mir an einem
Zebrastreifen eine Dame aufgefahren. Der Schüler mit Fahrrad, für den
ich angehalten hatte, war weggefahren. Vorher hatte sich mein
Unfallgegner erstmal erkundigt, ob mir was passiert sei. Danach hab ich
Fotos gemacht und erst danach viel mir auf, daß der Schüler (ca. 15
jährig) nicht mehr da war. dabei hatte er nun wirklich keine Schuld, da
er wartend am Zebrastreifen gestanden hatte und nicht einfach so
losgelaufen/gefahren war. Er hat sogar noch Glück gehabt. daß er nicht
erwischt wurde, als mein Auto durch den Aufprall ca. 1/2 Meter noch
vorne gestoßen wurde. In dem Moment habe ich sogar noch in sein
verdutztes Gesicht geschaut.
Ich hab zwar anschließend kein Problem mit der Schadensregulierung
gehabt, aber in Ermangelung eines Zeugen hätte die Dame mir ja auch
provoziertes Ausbremsen vorwerfen können.
BTW, hätte der Schüler nicht sogar als indirekt Beteiligter sogar warten
müssen?
Gruß,
Heinz
> > WICHTIG: Erst die Fotos machen, denn noch stehen die Autos an ihrer
> > ursprünglichen Position.
>
> Oder erst Zeugen sichern?
Ja, je nachdem was flüchtiger ist.
> BTW, hätte der Schüler nicht sogar als indirekt Beteiligter sogar warten
> müssen?
Unfallbeteiligter ist jeder der den Unfall verursacht haben *könnte*,
also auch der Fahrradfahrer.
Grüße
Ha Pe Oo
Prinzipiell würde ich aber auch jeder Versicherung kündigen, die eine
Zahlung verweigert (nur halbwegs ernsthafte Schadensmeldungen
vorrausgesetzt). Schon aus Prinzip, denn wenn das jeder macht, überlegt
eine Versicherung ein bißchen länger, ob sie die Leistung ablehnt und
den Kunden verliert.
Gruß,
Heiko
--
*** www.daea.de ***
Offizielle Homepage von de.alt.etc.auktionshaeuser
Deine Wunschversicherung zahlt alle Fälle. Sicher möglich, bei astronomischen
Versicherungsbeiträgen.
Ich bin lieber bei einer Versicherung, die nur berechtigte Forderungen begleicht,
mit entsprechend günstigen Beiträgen und Rückerstattungen.
Grüße
Ha Pe Oo