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Hintermann blockiert rückwärts einparken

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Soeren Bergmann

unread,
Nov 10, 2006, 3:45:43 PM11/10/06
to
Hallo Gruppe,

ein Mann fahre in einer engen Strasse in der Innenstadt, sieht eine
(seltene) Parklücke, setzt früh den Blinker, verringert sein Tempo,
fährt langsam bis auf eine Autolänge an der Lücke vorbei um dann
rückwärts einzuparken.

Denkste! Das KFZ hinter ihm fährt zügig auf 50 cm auf und blockiert das
Einparken.
Die Rückwärtsganglichter und eine nonverbale Bitte etwas zurückzufahren
wird ignoriert, die Fahrerin schaut ins desinteressiert ins Leere.
Später kommen weitere PKW von hinten, es beginnt ein Hupkonzert.

Im Ergebnis muss der Fahrer etwa 10 Min lang um die Blöcke fahren und
ein Paarkhaus aufsuchen und es entsteht wegen einem versäumten Termin
ein bezifferbarer finanzieller Schaden.

Wie ist die Rechtslage? Bestehen Schadensersersatzansprüche?

Wie lange darf der Fahrer sich auf stur stellen und warten dass die
Autos hinter ihm zurücksetzen?

Hans Beiger

unread,
Nov 10, 2006, 5:34:51 PM11/10/06
to
Soeren Bergmann schrieb:
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Hans Beiger

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Nov 10, 2006, 5:39:10 PM11/10/06
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Soeren Bergmann schrieb:

Du hast recht und die Frau ist blond. Ist alltäglich und davon leben
tausende Anwälte, Richter und die Justiz bricht zusammen.

Hans

Jochen Walerka

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Nov 10, 2006, 6:41:08 PM11/10/06
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Soeren Bergmann wrote:

> Die Rückwärtsganglichter und eine nonverbale Bitte etwas zurückzufahren
> wird ignoriert, die Fahrerin schaut ins desinteressiert ins Leere.
> Später kommen weitere PKW von hinten, es beginnt ein Hupkonzert.

Hoffentlich komme ich nie in so eine Lage, womöglich bricht da der
versteckte Punker in mir durch: ich würde aussteigen, fröhlich winken
und mich ins nächstgelegene Restaurant begeben, eine Cola bestellen und
von dort das muntere Treiben draußen weiter beobachten.

Ok, nicht wirklich, jetzt im Ernst: ein Kumpel hatte die Situation auch
einmal und dummerweise war die Polizei in der Nähe. Er bekam ein
Knöllchen wegen Nötigung, weil er den Verkehr behindert hatte. Sein
Hinweis, dass die Nötigung ja vom hinteren Autofahrer ausging, der ihn
dazu nötigen wollte, weiterzufahren anstatt die Parklücke zu nutzen,
blieb unbeachtet.

Paragraph 1 der StVO sollte geändert werden in: NICHT AUFREGEN.
Es liegt in der Natur des menschlichen Zusammenseins, die Zähne
zusammenbeißen zu müssen. Klappt bei mir allerdings nicht immer.

Jo

Rainer Dahnke

unread,
Nov 10, 2006, 9:15:12 PM11/10/06
to
Soeren Bergmann schrieb:

> Hallo Gruppe,
>
> ein Mann fahre in einer engen Strasse in der Innenstadt, sieht eine
> (seltene) Parklücke, setzt früh den Blinker, verringert sein Tempo,
> fährt langsam bis auf eine Autolänge an der Lücke vorbei um dann
> rückwärts einzuparken.
>
> Denkste! Das KFZ hinter ihm fährt zügig auf 50 cm auf und blockiert das
> Einparken.
> Die Rückwärtsganglichter und eine nonverbale Bitte etwas zurückzufahren
> wird ignoriert, die Fahrerin schaut ins desinteressiert ins Leere.
> Später kommen weitere PKW von hinten, es beginnt ein Hupkonzert.

Warnblinker einschalten, Motorhaube öffnen, aussteigen, "Dumm gucken.."
Da ist ausgerechnet jetzt irgendwas kaputt gegangen, wie ärgerlich ...

> Im Ergebnis muss der Fahrer etwa 10 Min lang um die Blöcke fahren und
> ein Paarkhaus aufsuchen und es entsteht wegen einem versäumten Termin
> ein bezifferbarer finanzieller Schaden.

Mit steigender Lebenserfahrung wird man irgendwann auf die trickreiche
Idee kommen eine angemessene Zeit für die Parkplatzsuche einzuplanen,
oder öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.

> Wie ist die Rechtslage? Bestehen Schadensersersatzansprüche?

So einige Hunderttausend EUR solltest Du verlagen ...

> Wie lange darf der Fahrer sich auf stur stellen und warten dass die
> Autos hinter ihm zurücksetzen?

Keine Ahnung, wie lange braucht denn der ADAC?

Grüße
Rainer

Andreas Portz

unread,
Nov 11, 2006, 2:44:40 AM11/11/06
to
Rainer Dahnke wrote:

> Warnblinker einschalten, Motorhaube öffnen, aussteigen, "Dumm gucken.."
> Da ist ausgerechnet jetzt irgendwas kaputt gegangen, wie ärgerlich ...

"Da direkt neben meinem Fahrzeug ist doch eine Lücke am Straßenrand!
Würden Sie da bitte reinschieben, dann können Sie auch sofort weiter?"

Dann spart man sogar etwas Sprit und der Dummdödel hinter einem wird von
der "hilfsbereiten" Menge vermutlich noch dazu genötigt, mit anzupacken.
-> zwei Fliegen mit einer Klappen. ;-)


-Andreas

--
Disclaimer - These opiini^H^H damn! ^H^H ^Q ^[ .. :w :q :wq :wq! ^d X^?
exit X Q ^C ^c ^? :quitbye CtrlAltDel ~~q :~q logout save/quit :!QUIT
^[zz ^[ZZZZZZ ^H man vi ^@ ^L ^[c ^# ^E ^X ^I ^T ? help helpquit ^D ^d
man help ^C exit ?Quit ?q CtrlShftDel "Hey, what does this button d..."

Wolfgang Gerber

unread,
Nov 11, 2006, 4:29:43 AM11/11/06
to

Jochen Walerka schrieb:

> > Die Rückwärtsganglichter und eine nonverbale Bitte etwas zurückzufahren
> > wird ignoriert, die Fahrerin schaut ins desinteressiert ins Leere.
> > Später kommen weitere PKW von hinten, es beginnt ein Hupkonzert.

> Hoffentlich komme ich nie in so eine Lage, womöglich bricht da der
> versteckte Punker in mir durch: ich würde aussteigen, fröhlich winken
> und mich ins nächstgelegene Restaurant begeben, eine Cola bestellen und
> von dort das muntere Treiben draußen weiter beobachten.

LOL - genauso bzw. ähnlich habe ich es auch mal gemacht. Nachdem der
Typ hinter mir absolut keine Anstalten machte einen halben Meter
zurückzusetzen um mich einparken zu lassen bin ich ausgestiegen und
habe ihm mit Handzeichen die Situation klargemacht. Also er zurück und
ich da rein. Er gestikulierte nur wild zurück und blieb aber stehen.
Darauf habe ich mein Auto abgschlossen und bin gegangen. Zumindest ein
paar Meter. Als sich der Depp dann endlich bequemt hatte doch an
meinem Wagen vorbei und weiterzufahren bin ich zurück und habe
eingeparkt.

Der Typ hatte einen Kopf wie eine Tomate - so hatte der sich
aufgeregt.

Dabei hatte ich schon lange voher vor den Blinker rechts und mehrmals
kurz angebremst um ihm klaruzumachen daß ich da gleich rechts rein
will. Und trotzdem ist der Depp bis auf einen Meter auf mich
aufgefahren. Solchen Blindgängern gehört einfach der Dechel
weggenommen.



> Ok, nicht wirklich, jetzt im Ernst: ein Kumpel hatte die Situation auch
> einmal und dummerweise war die Polizei in der Nähe. Er bekam ein
> Knöllchen wegen Nötigung, weil er den Verkehr behindert hatte.

Quatsch - eine Nötigung ist was anderes. Dafür bekommt man kein
Knöllchen sondern mehr. Und nicht vom Polizisten.

> Sein
> Hinweis, dass die Nötigung ja vom hinteren Autofahrer ausging,

Du hast echt ein Problem! mach dich mal Schlau was Nötigung ist!

> der ihn
> dazu nötigen wollte, weiterzufahren anstatt die Parklücke zu nutzen,
> blieb unbeachtet.

Dem Polizisten hätte ich nach dem Namen gefragt, die "Verwarnung"
nicht angenommen und ihm dann gesagt, daß er jetzt ein Problem
bekommt.

Dann hätte ich mein Handy genommen und die Polizei angerfuen. U.s.w

Sowas habe ich schon mal praktiziert. Und plötzlich konnte der
Polizist dann doch in meinem Sinne handeln und hat sich den anderen
vorgeknöpft. Die versuchen halt immer erst mal den für sie einfachsten
Weg.



> Paragraph 1 der StVO sollte geändert werden in: NICHT AUFREGEN.

Das sollte man sowieso möglichst nicht tun.

> Es liegt in der Natur des menschlichen Zusammenseins, die Zähne
> zusammenbeißen zu müssen.

Nicht unbedingt - müssen muss man fast nichts. Ausser z.B. sterben.

>Klappt bei mir allerdings nicht immer.

Bei mir auch nur manchmal <g>

Gruss Wolfgang

--
Achtung Spamfilter: Bei Mailantwort muss das Subjekt
das Wort NGANTWORT enthalten.

Jakob Breitfeld

unread,
Nov 11, 2006, 4:29:54 AM11/11/06
to
Also ich würde weiter fahren und mir den nächsten Parkplatz suchen. Wenn der
Termin so wichtig war, daß er deswegen jetzt großen finanziellen Schaden
hat, hätte er eben früher kommen müssen und Zeit für die Parkplatzsuche mit
einplanen müssen - oder wen hätte er verklagt wenn es die freie Parklücke da
jetzt nicht gegeben hätte?

gruß,
Jakob


Wolfgang Gerber

unread,
Nov 11, 2006, 4:31:15 AM11/11/06
to

Rainer Dahnke schrieb:

> > Die Rückwärtsganglichter und eine nonverbale Bitte etwas zurückzufahren
> > wird ignoriert, die Fahrerin schaut ins desinteressiert ins Leere.
> > Später kommen weitere PKW von hinten, es beginnt ein Hupkonzert.
>
> Warnblinker einschalten, Motorhaube öffnen, aussteigen, "Dumm gucken.."
> Da ist ausgerechnet jetzt irgendwas kaputt gegangen, wie ärgerlich ...

<g> - auch eine gute Variante.

Johann Mayerwieser

unread,
Nov 11, 2006, 5:08:05 AM11/11/06
to
Soeren Bergmann <soeren_remo...@gmx.net> wrote:

>Hallo Gruppe,
>
>ein Mann fahre in einer engen Strasse in der Innenstadt, sieht eine
>(seltene) Parklücke, setzt früh den Blinker, verringert sein Tempo,
>fährt langsam bis auf eine Autolänge an der Lücke vorbei um dann
>rückwärts einzuparken.
>
>Denkste! Das KFZ hinter ihm fährt zügig auf 50 cm auf und blockiert das
>Einparken.

Erstens halte ich grundsätzlich in solchen Situationen einmal kurz
auf Höhe der Parklücke an, das hilft sogar bei Träumern hinter mir.

Zweitens wird bei mir in solchen Situationen das Auto kaputt (beim
Diesel hilft der Diebstahlschutz durch einen versteckten Schalter für
die Leitung zum Absteller auf der Einspritzpumpe, da brauchst nicht
einmal auszusteigen, um das Auto lahm zu legen.

Hannes
--
Ich war nicht weit hinten, sondern habe die Ehre gehabt,
symbolisch am letzten Platz aufgestellt zu werden.
Copyright: Hilmar Kabas - FPÖ-Politiker

Henning Weede

unread,
Nov 11, 2006, 8:37:25 AM11/11/06
to
Rainer Dahnke <wo...@dahnke.com> writes:

>Mit steigender Lebenserfahrung wird man irgendwann auf die trickreiche
>Idee kommen eine angemessene Zeit für die Parkplatzsuche einzuplanen,
>oder öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.

Oder Motorrad statt PKW zu fahren.

Henning

Henning Weede

unread,
Nov 11, 2006, 9:44:58 AM11/11/06
to
Soeren Bergmann <soeren_remo...@gmx.net> writes:

>Hallo Gruppe,
>
>ein Mann fahre in einer engen Strasse in der Innenstadt, sieht eine
>(seltene) Parklücke, setzt früh den Blinker, verringert sein Tempo,
>fährt langsam bis auf eine Autolänge an der Lücke vorbei um dann
>rückwärts einzuparken.
>
>Denkste! Das KFZ hinter ihm fährt zügig auf 50 cm auf und blockiert das
>Einparken.
>Die Rückwärtsganglichter und eine nonverbale Bitte etwas zurückzufahren
>wird ignoriert, die Fahrerin schaut ins desinteressiert ins Leere.
>Später kommen weitere PKW von hinten, es beginnt ein Hupkonzert.
>
>Im Ergebnis muss der Fahrer etwa 10 Min lang um die Blöcke fahren und
>ein Paarkhaus aufsuchen und es entsteht wegen einem versäumten Termin
>ein bezifferbarer finanzieller Schaden.
>
>Wie ist die Rechtslage?

Nach §12(5) StVO hat er Vorrang. Es steht nicht drin, dass er nur vor
denjenigen Fahrzeugen Vorrang hat, deren Fahrer(innen) ebenfalls in
derselben Parklücke parken möchten, folglich hat er auch Vorrang vor
einem Fahrzeug, dessen Fahrer(in) neben oder schräg vor der
Parklücke in zweiter Reihe hält. Nach §12(5) und auch §1(2) StVO
war die Frau hinter ihm verpflichtet, da zu verschwinden, falls
und sobald ihr das möglich war.

Schlampig formuliert ist §12(5) StVO trotzdem. Ich hatte mal folgende
Situation: Ich stand mit dem Motorrad im Stau in einer sehr engen
Nebenstraße, und rechts neben mir war ein alter Knacker mit seinem Volvo
in einer Parklücke am herumrangieren, nehmen wir einmal an, das war
Einparken. Er schlug die Räder nach rechts ein, legte den Rückwärtsgang
ein und gab Gas, so dass sich der Vorderwagen nach links gegen mein
Motorrad schob, und dabei schaffte er es trotz aller Nackenspeckfalten
seinen Kopf zu mir zu drehen, mich durch seine dicke Hornbrille
anzuglotzen und die Zähne zu fletschen, so als fände er das auch noch
lustig. Ich hatte Probleme zu erreichen, dass das Motorrad nicht umkippte
und mir nicht das rechte Bein abgequetscht wurde. Der Herr hatte also
Vorrang vor mir? Weil er die Parklücke vor mir erreicht hatte? Sinngemäße
Probleme sind zu erwarten, wenn jemand so ungeschickt einparkt, dass er
dabei (plötzlich und unvorhersehbar) in den linken Fahrstreifen eindringt.

Henning

Jürgen Vetter

unread,
Nov 11, 2006, 1:10:00 PM11/11/06
to
Am 10.11.2006 21:45 schrieb Soeren Bergmann:
> Denkste! Das KFZ hinter ihm fährt zügig auf 50 cm auf und blockiert das
> Einparken.
> Die Rückwärtsganglichter und eine nonverbale Bitte etwas zurückzufahren
> wird ignoriert, die Fahrerin schaut ins desinteressiert ins Leere.
> Später kommen weitere PKW von hinten, es beginnt ein Hupkonzert.

Shit happens, ist mir auch schon einige Male passiert, dass der
Hintermann weder das Rücklicht noch das Blinklicht gesehen hat und
mir beim Einparken auf die Pelle rückt.

> Im Ergebnis muss der Fahrer etwa 10 Min lang um die Blöcke fahren und
> ein Paarkhaus aufsuchen und es entsteht wegen einem versäumten Termin
> ein bezifferbarer finanzieller Schaden.

Pech

> Wie ist die Rechtslage? Bestehen Schadensersersatzansprüche?

kann ich mir nicht vorstellen und wenn doch, schwer nachweisbar

> Wie lange darf der Fahrer sich auf stur stellen und warten dass die
> Autos hinter ihm zurücksetzen?

gar nicht, würde ich mal sagen, da er ja selber zum Verkehrshindernis
wird. Ist wohl ähnlich wie die 2. Reiheparker.


Jürgen Vetter

unread,
Nov 11, 2006, 1:14:06 PM11/11/06
to
Am 11.11.2006 10:29 schrieb Wolfgang Gerber:

> Nicht unbedingt - müssen muss man fast nichts. Ausser z.B. sterben.

Man muss sich an Gesetze halten, sonst muss man mit Konsequenzen
rechnen und wenn ein Staatsdiener mal nicht in Deinem Sinne handelt,
wie Du beschrieben hast, kann eine sture Einstellung, wie Du sie wohl
gezeigt hast, schnell zum Bummerrang werden. Letztlich belastet man
sich damit selber (Anwaltskosten, verlorene Zeit, Aufregung, etc.)
und vielleicht fragt man sich dann nach dem 1. Herzinfakt, wenn man
die 50 überschritten hat, ob man in seinem Leben nicht doch irgendwie
etwas falsch gemacht hat :->

>>Klappt bei mir allerdings nicht immer.
>
> Bei mir auch nur manchmal <g>

hey, einfach relaxen und sich denken: Man sieht sich immer 2 Mal im
Leben :-)

Jochen Walerka

unread,
Nov 11, 2006, 9:13:32 PM11/11/06
to
Wolfgang Gerber wrote:
>
> Rainer Dahnke schrieb:
>
>> Warnblinker einschalten, Motorhaube öffnen, aussteigen, "Dumm gucken.."
>> Da ist ausgerechnet jetzt irgendwas kaputt gegangen, wie ärgerlich ...
>
> <g> - auch eine gute Variante.

die ist sogar wesentlich besser als meine Punk-Variante, weil ein
nachvollziehbarer "Grund" fürs Stehenbleiben präsentiert wird.
Einfach nur weglaufen könnte Polizei + Abschleppdienste auf den Plan rufen.

Jo

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Henning Weede

unread,
Nov 14, 2006, 5:29:13 AM11/14/06
to
bernd_...@gmx.de (Bernd Sluka) writes:

>Am 11 Nov 2006 14:44:58 GMT schrieb Henning Weede:
>> Nach §12(5) StVO hat er Vorrang. Es steht nicht drin, dass er nur vor
>> denjenigen Fahrzeugen Vorrang hat, deren Fahrer(innen) ebenfalls in
>> derselben Parklücke parken möchten,

>... obwohl § 12 V StVO nur diese Fälle des Vorrangs von Konkurrenten um
>einen Parkplatz betrifft.

Steht wo?

Henning

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