Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

E-Roller

4 views
Skip to first unread message

Mike Grantz

unread,
Aug 6, 2021, 5:35:36 PM8/6/21
to
E-Roller sind doch Versicherungspflichtig, oder?
Und versicherungspflichtige Fahrzeuge darf und muss man auf einem
Parkplatz abstellen, oder?

Frag nur, weil sich grad wer aufregt, dass jemand einen E-Roller auf
"SEINEM!" Parkplatz abgestellt hat. Mit "SEINEM!" ist natürlich ein
schnöder öffentlicher Parkplatz gemeint.

Stefan Schmitz

unread,
Aug 6, 2021, 5:42:53 PM8/6/21
to
Am 06.08.2021 um 23:35 schrieb Mike Grantz:
> E-Roller sind doch Versicherungspflichtig, oder?
> Und versicherungspflichtige Fahrzeuge darf und muss man auf einem
> Parkplatz abstellen, oder?

Die Mietroller stehen einfach irgendwo auf dem Gehweg. Mofas blockieren
ja auch keine normalen Parkplätze.

Stefan

unread,
Aug 7, 2021, 3:38:21 AM8/7/21
to
Fahrzeuge gemäß Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (Klebeschild)
==> parken auf dem Gehweg
Liste der Fahrzeuge:
https://www.kba.de/DE/Typgenehmigung/Fahrzeugtypdaten_Auskuenfte_TGV/ABE_Elektrokleinstfahrzeuge/ABE_Elektrokleinstfahrzeuge_liste.xlsx

Roller der Klasse L1 (Blechschild) ==> müssen auf Parkplätzen parken
Gehwegparken ist streng verboten

Roller ohne Kennzeichen ==> Spielzeuge, Hilfsmittel (bis 6 km/h)
==> Gehweg

Dürfen eigentlich die Elektro-Scooter mit Belchschild
(Versicherungskennzeichen) auf dem Fahrradweg fahren? Bei den breiten
Radwegen (teilweise nur 60cm) kommt man an diesen einfach nicht vorbei.

Dürfen Fahrzeuge mit beiden ABE (L1 UND Elektrokleinstfahrzeug) auf dem
Radweg fahren, wenn das konkrete Fahrzeug eine Zulassung gem. L1e hat?
Es wäre doch sinnlos, wenn ich dafür seine Zulassung umtauschen müsste.

HC Ahlmann

unread,
Aug 7, 2021, 9:25:13 AM8/7/21
to
Mike Grantz <inv...@invalid.invalid> wrote:

> E-Roller sind doch Versicherungspflichtig, oder?
> Und versicherungspflichtige Fahrzeuge darf und muss man auf einem
> Parkplatz abstellen, oder?

Nein, die Versicherungspflicht hat keinen ursächlichen Einfluss, ob ein
Fahrzeug auf einem Parkplatz abzustellen ist. Zu Z.314 "Parken" heißt
es: "Wer ein Fahrzeug führt, darf hier parken." (Anlage 3 StVO, Rdnr. 7)

Einschränkungen hängen von Merkmalen wie Gewicht (Kfz bis 2,8t bei
Gehwegparken; Kfz bis 7,5t oder Anhänger bis 2t, die regelmäßig geparkt
werden), Fahrzeuart (Anhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als 14 Tage;
E-Fahrzeuge; Carsharing) und anderen wie Ausnahmen für
Postdienstleistungen, Personenbeförderung, Behinderungen usw. ab, aber
nicht von der Versicherungspflicht eines Fahrzeugs.
--
Munterbleiben
HC

Stefan Schmitz

unread,
Aug 7, 2021, 7:36:02 PM8/7/21
to
Am 07.08.2021 um 23:13 schrieb Martin Gerdes:
> Stefan "Schmitz" <ss...@gmx.de> schrieb:
>
>>> E-Roller sind doch Versicherungspflichtig, oder?
>>> Und versicherungspflichtige Fahrzeuge darf und muss man auf einem
>>> Parkplatz abstellen, oder?
>
>> Die Mietroller stehen einfach irgendwo auf dem Gehweg.
>
> Ärgerlicherweise stehen diese Roller irgendwo in der Gegend herum,
> teilweise in der Tat mitten auf dem Gehweg und behindern die
> Restverkehre. Ich habe schon etliche auf die Seite geräumt.
>
> Das wird nicht mehr lang so gehen. Irgendwann werden die Vermieter
> Vorgaben bekommen, daß man die Dinger nicht einfach mitten im Weg stehen
> lassen kann, und die werden das dann an ihre Mieter weitergeben. Wenn es
> auch nur 5 Euro extra kostet, so ein Ding im Weg herumstehen zu lassen,
> hört das schnell auf.

Das Problem dabei ist, dass man nicht weiß, ob der Mieter das Teil im
Weg rumstehen ließ oder ob es jemand anderer dort hingestellt hat. Daran
scheitert schon das Eintreiben von Knöllchen. Das würde auch für eine
Vertragsklausel gelten, nach der der Mieter für Handlungen nächtlicher
Vandalen haftet.

Mike Grantz

unread,
Aug 7, 2021, 10:03:03 PM8/7/21
to
On 08.08.2021 01:35, Stefan Schmitz wrote:

> Das Problem dabei ist, dass man nicht weiß, ob der Mieter das Teil im
> Weg rumstehen ließ oder ob es jemand anderer dort hingestellt hat. Daran
> scheitert schon das Eintreiben von Knöllchen. Das würde auch für eine
> Vertragsklausel gelten, nach der der Mieter für Handlungen nächtlicher
> Vandalen haftet.

Ich weiss das nur vom Hörensagen.

Es gibt wohl Anbieter, die verlangen, dass man ein Foto vom endgültigen
Abstellplatz hochläd. Was allerdings passiert, wenn man es nicht macht,
sei es dadurch, dass der Akku leer ist, man kein Volumen mehr hat, oder
die Linse defekt ist, weiss ich nicht.

Stefan Schmitz

unread,
Aug 8, 2021, 4:19:02 AM8/8/21
to
Am 08.08.2021 um 04:03 schrieb Mike Grantz:
> On 08.08.2021 01:35, Stefan Schmitz wrote:
>
>> Das Problem dabei ist, dass man nicht weiß, ob der Mieter das Teil im
>> Weg rumstehen ließ oder ob es jemand anderer dort hingestellt hat.
>> Daran scheitert schon das Eintreiben von Knöllchen. Das würde auch für
>> eine Vertragsklausel gelten, nach der der Mieter für Handlungen
>> nächtlicher Vandalen haftet.
>
> Ich weiss das nur vom Hörensagen.
>
> Es gibt wohl Anbieter, die verlangen, dass man ein Foto vom endgültigen
> Abstellplatz hochläd.
Niemand hindert einen Mieter daran, ein Foto mit ordentlich abgestelltem
Roller zu machen und ihn anschließend noch umzustellen. Eine sichere
Lösung ist das also auch nicht.
Hat jemand was gelesen, ob sich bei solchen Anbietern die Beschwerden
signifikant reduziert haben? Wenn ja, wirkt die Methode durch
Disziplinierung der Nutzer. Wenn nein, sind die nicht das größte Problem.

> Was allerdings passiert, wenn man es nicht macht,
> sei es dadurch, dass der Akku leer ist, man kein Volumen mehr hat,
> oder die Linse defekt ist, weiss ich nicht.

Ich nehme an, dass man ohne planmäßigen Abschluss in der App (also auch
ohne Foto) die Mietzeit nicht beenden kann und weiter zahlen muss.

Marc Haber

unread,
Aug 8, 2021, 2:06:40 PM8/8/21
to
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de> wrote:
>Niemand hindert einen Mieter daran, ein Foto mit ordentlich abgestelltem
>Roller zu machen und ihn anschließend noch umzustellen. Eine sichere
>Lösung ist das also auch nicht.

Ich glaube, die meisten Mieter von solchen Fahrzeugen sind ja nur doof
und desintessiert und keine Arschlöcher. Das Ding anständig parken und
danach wie ein Arschloch hinstellen bringt ja keine Ersparnis an
Aufwand.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Andreas Bockelmann

unread,
Aug 12, 2021, 10:04:02 AM8/12/21
to
Christian @Soemtron schrieb:
> Martin Gerdes <martin...@gmx.de> schrieb:
>
>> Ärgerlicherweise stehen diese Roller irgendwo in der Gegend herum,
>> teilweise in der Tat mitten auf dem Gehweg und behindern die
>> Restverkehre. Ich habe schon etliche auf die Seite geräumt.
>
> Schön, aber dann wird das
>
>> Das wird nicht mehr lang so gehen. Irgendwann werden die Vermieter
>> Vorgaben bekommen,
>
> eher länger dauern, oder setzt Du gleichzeitig eine Beschwerde ab? Wenn
> "Seite" gleich Grube, Müllberg o.ä. ist, hilft es evtl.

Man sollte die Rechtssprechung entsprechend definieren: Sobald diese falsch
abgestellten Roller zur "herrenlosen Sache" würden, hätte ich viel Material
zum Basteln. Die Akkus kann ich gut gebrauchen :-) und mit dem rest kann
bestimmt auch noch etwas anfangen...


--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann

Diedrich Ehlerding

unread,
Aug 12, 2021, 10:56:29 AM8/12/21
to
Andreas Bockelmann meinte:

> Man sollte die Rechtssprechung entsprechend definieren: Sobald diese
> falsch abgestellten Roller zur "herrenlosen Sache" würden, hätte ich
> viel Material zum Basteln. Die Akkus kann ich gut gebrauchen :-) und
> mit dem rest kann bestimmt auch noch etwas anfangen...

Es würde schon reichen, wenn die als abhandengekommen gelten. Jeden
Roller, den ich herumstehen sehe, melde ich dann und kassiere 5% des
Wertes als Finderlohn.
--
gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4
fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.

Stefan Schmitz

unread,
Aug 12, 2021, 4:50:59 PM8/12/21
to
Am 12.08.2021 um 16:54 schrieb Diedrich Ehlerding:
> Andreas Bockelmann meinte:
>
>> Man sollte die Rechtssprechung entsprechend definieren: Sobald diese
>> falsch abgestellten Roller zur "herrenlosen Sache" würden, hätte ich
>> viel Material zum Basteln. Die Akkus kann ich gut gebrauchen :-) und
>> mit dem rest kann bestimmt auch noch etwas anfangen...
>
> Es würde schon reichen, wenn die als abhandengekommen gelten. Jeden
> Roller, den ich herumstehen sehe, melde ich dann und kassiere 5% des
> Wertes als Finderlohn.

Bei Autos, die ohne Besitzer auf Parkplätzen rumstehen, würde sich das
noch viel mehr lohnen.

Peter Liedermann

unread,
Aug 15, 2021, 4:44:01 PM8/15/21
to
Am 08.08.2021 um 01:35 schrieb Stefan Schmitz:

> Das Problem dabei ist, dass man nicht weiß, ob der Mieter das Teil im
> Weg rumstehen ließ oder ob es jemand anderer dort hingestellt hat. Daran
> scheitert schon das Eintreiben von Knöllchen. Das würde auch für eine
> Vertragsklausel gelten, nach der der Mieter für Handlungen nächtlicher
> Vandalen haftet.

Bei Delikten des ruhenden Verkehrs wird doch letztlich der Halter zur
Rechenschaft gezogen, oder etwa nicht?
Gruss,
Peter

Stefan Schmitz

unread,
Aug 15, 2021, 5:39:09 PM8/15/21
to
Dem Halter eines KfZ können die Verfahrenskosten auferlegt werden, wenn
kein Fahrer ermittelt werden kann.
Die Ermittlung des Fahrers ist bei den Scootern aber nicht das Problem.

Peter Liedermann

unread,
Aug 16, 2021, 4:44:02 AM8/16/21
to
Dem Halter eines KfZ können im Prinzip auch die Kosten für die Umsetzung
seines Fahrzeugs auferlegt werden, wenn dieses vorschriftswidrig
abgestellt ist und davon eine Beeinträchtigung ausgeht. Offen bleibt
allerdings die Frage, ob es sich hier bei den erwähnten "Scooter" um
Kraftfahrzeuge handelt.

Peter Liedermann

unread,
Aug 16, 2021, 5:02:02 AM8/16/21
to
Am 11.08.2021 um 13:54 schrieb Martin Gerdes:

> Falschparker stören mehr als E-Roller.

Nachts ist es kälter als draußen?



0 new messages