Am 08.08.2021 um 04:03 schrieb Mike Grantz:
> On 08.08.2021 01:35, Stefan Schmitz wrote:
>
>> Das Problem dabei ist, dass man nicht weiß, ob der Mieter das Teil im
>> Weg rumstehen ließ oder ob es jemand anderer dort hingestellt hat.
>> Daran scheitert schon das Eintreiben von Knöllchen. Das würde auch für
>> eine Vertragsklausel gelten, nach der der Mieter für Handlungen
>> nächtlicher Vandalen haftet.
>
> Ich weiss das nur vom Hörensagen.
>
> Es gibt wohl Anbieter, die verlangen, dass man ein Foto vom endgültigen
> Abstellplatz hochläd.
Niemand hindert einen Mieter daran, ein Foto mit ordentlich abgestelltem
Roller zu machen und ihn anschließend noch umzustellen. Eine sichere
Lösung ist das also auch nicht.
Hat jemand was gelesen, ob sich bei solchen Anbietern die Beschwerden
signifikant reduziert haben? Wenn ja, wirkt die Methode durch
Disziplinierung der Nutzer. Wenn nein, sind die nicht das größte Problem.
> Was allerdings passiert, wenn man es nicht macht,
> sei es dadurch, dass der Akku leer ist, man kein Volumen mehr hat,
> oder die Linse defekt ist, weiss ich nicht.
Ich nehme an, dass man ohne planmäßigen Abschluss in der App (also auch
ohne Foto) die Mietzeit nicht beenden kann und weiter zahlen muss.