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Halten an einem Fußgängerüberweg (LKW)

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Stefan Zickenrott

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Nov 24, 2009, 2:24:15 PM11/24/09
to
Die Situation: ein Ladengeschᅵft erhᅵlt regelmᅵᅵig, einmal in der Woche
mit einLKW Ladung Ware. In der Nᅵhe des Geschᅵftes gibt es sehr wenig
Mᅵglichkeiten fᅵr eine LKW dieser Grᅵᅵe zu stehen ohne andere Fahrzeuge
zu zu parken. Auf seinem ᅵblichen Platz schlieᅵt das Fahrzeug nun mit
dem Heck genau mit einem Zebrastreifen, mit der vorderen Stoᅵstange mit
der Einfahrt zu einem Parkhaus ab. Weder zum Zebrastreifen, noch zur
Parkhauseinfahrt lassen sich so irgendwelche Abstᅵnde einhalten.
Die Fahrbahn wird dabei durch den LKW auf einen Streifen reduziert,
Gegenverkehr ist nicht mehr mᅵglich. Die Fahrzeuge die am LKW vorbei auf
den Zebrastreifen zufahren tun dies meist sehr zᅵgig, um die Engstelle
schnell wieder frei zu geben. Fᅵr die Fuᅵgᅵnger eine eher
unbefriedigende Situation, dann sie werden von den Autofahrern weder
gesehen, noch kᅵnnen sie selbst sehen ob sich ein KFZ nᅵhert.
Bei einem Autofahrer, der mir fast die Nase abgefahren hat als ich
vorsichtig hinter dem Laster hervorguckte, ergab sich die Mᅵglichkeit
ihn kurz darauf um eine Stellungnahme zu bitten.
Seine meinung war: "Wenn ich einen Fuᅵgᅵnger dort nicht rechtzeitig
sehen kann, kann ich ihm auch keinen Vorrang gewᅵhren und er muss eben
warten"
Nun, sicher nicht, aber wie ist die rechtliche Situation wirklich? Und
wie lieᅵe sich das Problem lᅵsen?

Ingo Stiller

unread,
Nov 24, 2009, 2:36:21 PM11/24/09
to
On 24 Nov., 20:24, Stefan Zickenrott <stefan.zickenr...@gmx.de> wrote:
> Seine meinung war: "Wenn ich einen Fußgänger dort nicht rechtzeitig
> sehen kann, kann ich ihm auch keinen Vorrang gewähren und er muss eben
> warten"

Bullshit: Wenn die Straße so unübersichtlich ist, muss natürlich der
Autofahrer äußerst defensiv fahren.

> Nun, sicher nicht, aber wie ist die rechtliche Situation wirklich?

Meiner bescheidenen Meinung nach hat der LKW dort nichts zu suchen

> Und wie ließe sich das Problem lösen?
a) Entsprechende Ausnahmegenehmigung besorgen. Diese müssten einem
dann die Möglichkeit einräumen, die Straße ganz zu sperren oder durch
entsprechende Regelungen (z.B. LZA oder Personal) den Verkehr an dem
Hindernis vorbei zu loten

b) Stechkarren verwenden ;-)

Gruß Ingo

Stefan Zickenrott

unread,
Nov 24, 2009, 2:58:14 PM11/24/09
to
Ingo Stiller schrieb:

> b) Stechkarren verwenden ;-)

Der Laden selbst liegt in einem Geb�ude, so rund 30,40 Meter weit wird
die Ware auch so schon von Hand gerollt.

Johann Mayerwieser

unread,
Nov 24, 2009, 3:46:36 PM11/24/09
to
Stefan Zickenrott <stefan.z...@gmx.de> wrote:

>Die Situation: ein Ladengesch�ft erh�lt regelm��ig, einmal in der Woche
>mit einLKW Ladung Ware. In der N�he des Gesch�ftes gibt es sehr wenig
>M�glichkeiten f�r eine LKW dieser Gr��e zu stehen ohne andere Fahrzeuge
>zu zu parken. Auf seinem �blichen Platz schlie�t das Fahrzeug nun mit
>dem Heck genau mit einem Zebrastreifen, mit der vorderen Sto�stange mit

>der Einfahrt zu einem Parkhaus ab. Weder zum Zebrastreifen, noch zur

>Parkhauseinfahrt lassen sich so irgendwelche Abst�nde einhalten.


>Die Fahrbahn wird dabei durch den LKW auf einen Streifen reduziert,

>Gegenverkehr ist nicht mehr m�glich. Die Fahrzeuge die am LKW vorbei auf
>den Zebrastreifen zufahren tun dies meist sehr z�gig, um die Engstelle
>schnell wieder frei zu geben. F�r die Fu�g�nger eine eher

>unbefriedigende Situation, dann sie werden von den Autofahrern weder

>gesehen, noch k�nnen sie selbst sehen ob sich ein KFZ n�hert.


>Bei einem Autofahrer, der mir fast die Nase abgefahren hat als ich

>vorsichtig hinter dem Laster hervorguckte, ergab sich die M�glichkeit

>ihn kurz darauf um eine Stellungnahme zu bitten.

>Seine meinung war: "Wenn ich einen Fu�g�nger dort nicht rechtzeitig
>sehen kann, kann ich ihm auch keinen Vorrang gew�hren und er muss eben

>warten"
>Nun, sicher nicht, aber wie ist die rechtliche Situation wirklich? Und

>wie lie�e sich das Problem l�sen?

Egal was ist, der LKW darf dort nicht stehen. Entweder der Fahrer
rollt die Ware von weiter weg oder die Firma beantragt ein zeitlich
begrenztes HV ausgenommen Ladet�tigkeit.

Als vorbeifahrender Autofahrer halte ich in solchen Situationen vor
verparkten Zebrastreifen grunds�tzlich an.

Liebe Gr��e
Hannes

--
F�r pers�nliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einf�gen.

Dietmar Hollenberg

unread,
Nov 24, 2009, 11:47:08 PM11/24/09
to
Johann Mayerwieser schrieb:

> Egal was ist, der LKW darf dort nicht stehen.

Warum nicht?

Tsch��

Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm

Johann Mayerwieser

unread,
Nov 25, 2009, 3:00:43 AM11/25/09
to
Dietmar Hollenberg <dietmar_h...@web.de> wrote:

>Johann Mayerwieser schrieb:
>
>> Egal was ist, der LKW darf dort nicht stehen.
>
>Warum nicht?

Wenn du dann den F�hrerschein machst, frag den Fahrlehrer

Stephan Badow

unread,
Nov 25, 2009, 5:19:17 AM11/25/09
to

"Johann Mayerwieser" <johann.ma...@gmail.com> schrieb im Newsbeitrag
news:j0ppg5h5qtpe0g1pm...@4ax.com...

> Dietmar Hollenberg <dietmar_h...@web.de> wrote:
>
>>Johann Mayerwieser schrieb:
>>
>>> Egal was ist, der LKW darf dort nicht stehen.
>>
>>Warum nicht?
>
> Wenn du dann den F�hrerschein machst, frag den Fahrlehrer

Die Frage ist berechtigt und der "Fahrlehrer" wird folgendes Antworten:

"Guckst Du StVO �41 Vorschriftszeichen i.V.m Anlage 2 zu �41 (1) Abschnitt 9
Markierungen Nr. 66 Z. 293 - Ge- oder Verbot -
Fahrzeugf�hrern ist das Halten auf Fu�g�nger�berwegen sowie bis zu 5 m davor
verboten."

Da das durch den OP genannte Fz hinter dem Zeichen 293 aufgestellt wurde
DARF ES DORT STEHEN!

S.


Dietmar Hollenberg

unread,
Nov 25, 2009, 7:05:28 AM11/25/09
to
Johann Mayerwieser schrieb:

> Dietmar Hollenberg <dietmar_h...@web.de> wrote:
>
>>Johann Mayerwieser schrieb:
>>
>>> Egal was ist, der LKW darf dort nicht stehen.
>>
>>Warum nicht?
>
> Wenn du dann den F�hrerschein machst, frag den Fahrlehrer

Fahrlehrer wei� es nicht, StVO wei� es nicht, und ich bin sicher, du
wei�t es auch nicht.

Johann Mayerwieser

unread,
Nov 25, 2009, 8:07:14 AM11/25/09
to
"Stephan Badow" <stepha...@t-online.de> wrote:

Die Frage ist, bezieht sich das "vor" auf das zufahrende Fahrzeug oder
auf den auf den Zebrastreifen zufahrenden Verkehr. Die Norm dient
dazu, dem Fahrzeugf�hrer eines sich dem Zebrastreifen n�hernden
Fahrzeuges und dem ZS nutzen wollenden Fu�g�ngers einen ausreichenden
Sichtwinkel zu erm�glichen. Wenn also zwischen dem ankommenden
Fahrzeug und dem Zebrastreifen kein Fahrstreifen mehr ist, ist dieser
Sichtwinkel nicht gegeben.

So wie du das siehst, k�nnte ich mit meinem Fahrzeug gegen die Einbahn
fahren, von mir aus gesehen unmittelbar nach einem Zebrastreifen
�parken und k�nnte nur wegen Fahrens gegen die Einbahn gestraft
werden, nicht aber wegen Parken vor den Zebrastreifen, weil ich ja
nach dem Zebrastreifen parke.

Liebe Gr��e
Hannes

Stephan Badow

unread,
Nov 25, 2009, 11:30:02 AM11/25/09
to

"Johann Mayerwieser" <johann.ma...@gmail.com> schrieb im Newsbeitrag
news:eoaqg5dvqnpkv980f...@4ax.com...

Und wenn ich auf einer Stra�e entgegen der Fahrtrichtung parke, dann parke
ich ja auch "dahinter". ??? Oder weil ich entgegen der Fahrtrichtung auf
einer Autobahn fahre gelten die Geschwindigkeitsbegrenzungen ja nicht, da
sie ja f�r den mir "entgegenkommenden" Vekehr nur gelten k�nnten??

Ohne Worte - bin weg.

S.


Stefan Zickenrott

unread,
Nov 26, 2009, 2:30:44 PM11/26/09
to
Johann Mayerwieser schrieb:

> Als vorbeifahrender Autofahrer halte ich in solchen Situationen vor
> verparkten Zebrastreifen grunds�tzlich an.

N�tz in dem Fall sehr wenig, au�er Du m�chtest dort warten bis der LKW
entladen ist. Die Fahrbahn ist recht eng, man muss aus beiden Richtungen
sehr dicht am LKW vorbeifahren, und kann Fu�g�nger die hinter dem LKW
auf den Zebrastreifen treten definitiv erst sehen wenn man mit der
A-S�ule des Fahrzeugs am LKW vorbei ist. Dann aber steht der Vorderwagen
bei den meisten PKW schon weit auf dem Streifen.

Johann Mayerwieser

unread,
Nov 26, 2009, 4:55:20 PM11/26/09
to
Stefan Zickenrott <stefan.z...@gmx.de> wrote:

Darum Anhalten und langsam vortasten.

Christoph Maercker

unread,
Nov 27, 2009, 1:43:27 AM11/27/09
to
Stefan Zickenrott wrote:
> Die Situation: ein Ladengeschᅵft erhᅵlt regelmᅵᅵig, einmal in der Woche
> mit einLKW Ladung Ware. In der Nᅵhe des Geschᅵftes gibt es sehr wenig
> Mᅵglichkeiten fᅵr eine LKW dieser Grᅵᅵe zu stehen ohne andere Fahrzeuge
> zu zu parken. Auf seinem ᅵblichen Platz schlieᅵt das Fahrzeug nun mit
> dem Heck genau mit einem Zebrastreifen, mit der vorderen Stoᅵstange mit
> der Einfahrt zu einem Parkhaus ab. Weder zum Zebrastreifen, noch zur
> Parkhauseinfahrt lassen sich so irgendwelche Abstᅵnde einhalten.

Also er parkt *hinter* dem Zebrastreifen. Das Problem hat also die
Gegenrichtung - und die Fuᅵgᅵnger.

> unbefriedigende Situation, dann sie werden von den Autofahrern weder
> gesehen, noch kᅵnnen sie selbst sehen ob sich ein KFZ nᅵhert.
> Bei einem Autofahrer, der mir fast die Nase abgefahren hat als ich
> vorsichtig hinter dem Laster hervorguckte, ergab sich die Mᅵglichkeit
> ihn kurz darauf um eine Stellungnahme zu bitten.
> Seine meinung war: "Wenn ich einen Fuᅵgᅵnger dort nicht rechtzeitig
> sehen kann, kann ich ihm auch keinen Vorrang gewᅵhren und er muss eben
> warten"

Der Zebrastreifen *ist* fᅵr ihn sichtbar, das zugehᅵrige Verkehrzeichen
hᅵchstwahrscheinlich ebenfalls. Allein schon daraus ergeben sich
bestimmte Verhaltensregeln fᅵr Fahrzeugfᅵhrer. Hinzu kommen allgemeine
Dinge wie ᅵ 1 StVO sowie die Vorschrift in ᅵ 3 (1), angepasste
Geschwindigkeit zu fahren.

> Nun, sicher nicht, aber wie ist die rechtliche Situation wirklich? Und
> wie lieᅵe sich das Problem lᅵsen?

Ein freundlicher Teilnehmer dieser Group hat mir kᅵrzlich die Stelle in
der StVO verraten, wo das Parken *vor* Fuᅵgᅵngerᅵberwegen verboten wird,
gaaanz weit hinten. Eigentlich sind Zebrastreifen wichtig und hᅵufig
genug, dass man dieses Parkverbot besser in die Auflistung von ᅵ 12 StVO
aufgenommen hᅵtte. Dass Parken *hinter* Zebrastreifen erlaubt ist,
kᅵnnte den Grund haben, dass die Sichtbehinderung bei breiteren Straᅵen
nicht so groᅵ ist.
--


CU Christoph Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER!

Erich Kirchmayer

unread,
Nov 27, 2009, 1:54:56 PM11/27/09
to
Hi,

Stefan Zickenrott <stefan.z...@gmx.de> schrieb:


> bitten. Seine meinung war: "Wenn ich einen Fu�g�nger dort nicht
> rechtzeitig sehen kann, kann ich ihm auch keinen Vorrang gew�hren


> und er muss eben warten"

Geil, mach ich die Augen zu, darf ich alle �ber den Haufen fahren ;-)

> Nun, sicher nicht, aber wie ist die rechtliche Situation wirklich?

Der Autofahrer? Der sollte sich mal �1 StVO durchlesen.

> Und wie lie�e sich das Problem l�sen?

Der LKW?

Da gibt es keine einfache L�sung. Der richtige Weg w�re, �ber �rtliche
Beh�rden eine Ladezone o.�. einrichten zu lassen. Doch das braucht Zeit,
Aufwand (Antr�ge usw.) und ein Erfolg steht in den Sternen... Im
Schlimmsten Fall muss Laden und Lieferant damit leben, dass Waren nur
sehr umst�ndlich und mit langen Wegen angeliefert werden k�nnen.

Gru�

Erich


--
Lebe heute und freue dich auf morgen.

Stefan Engler

unread,
Nov 29, 2009, 9:14:51 AM11/29/09
to
On 27 Nov., 19:54, "Erich Kirchmayer" <e_kirchma...@hotmail.com>
wrote:

> Schlimmsten Fall muss Laden und Lieferant damit leben, dass Waren nur
> sehr umständlich und mit langen Wegen angeliefert werden können.

Da müsste man doch auch überlegen, wie der Stellplatznachweis für
den Anlieferverkehr bei dem Laden gemacht wurde.

Wenn ein Laden einen Stellplatz für LKW's benötigt, so ist dieser
nachzuweisen. Wenn dieser nicht nachgewiesen werden kann,
so ist zu überlegen, ob der Laden nicht bei der nächsten baulichen
Veränderung dauerhaft zu schließen ist.
Darum halten die Ladenbesitzer auch stillschweigend Ihren Mund
und lassen es bei den geduldeten Verstößen. (was kann schon passieren)

Hier im Ort werden schnell Flächen zu (Gaststätten-)Gewerbe umgenutzt
und der Stellplatznachweis ist weit und breit nicht in Sicht.

Das Verkehrschaos bei einem Baumarkt (20% auf alles außer ...) hätte
ich
schon vorher sagen können. Stand ja im Verkehrsgutachten des BPlans
vor 6 Jahren. Hingebaut haben sie das Teil dennoch.

Stefan Zickenrott

unread,
Nov 29, 2009, 10:44:55 AM11/29/09
to
Stefan Engler schrieb:

> On 27 Nov., 19:54, "Erich Kirchmayer" <e_kirchma...@hotmail.com>
> wrote:
>> Schlimmsten Fall muss Laden und Lieferant damit leben, dass Waren nur
>> sehr umst�ndlich und mit langen Wegen angeliefert werden k�nnen.
>
> Da m�sste man doch auch �berlegen, wie der Stellplatznachweis f�r

> den Anlieferverkehr bei dem Laden gemacht wurde.

Vermutlich �ber die Ladezone, die zu dem Geb�ude geh�rt. Dort aber passt
besagter LKW aufgrund von L�nge und (m�glicherweise) H�he nicht hinein.

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