Nach meinem Umzug beschäftigt mich hier eine nebensächliche Sache zur
Beschilderung im Straßenverkehr. Es ist wahrscheinlich, dass ich hier
nur die übliche "kognitive Dissonanz" von solchen Situationen erleide,
ich wollte trotzdem mal fragen, ob ich die Sache falsch sehe... Wird
leider etwas länger...
In Sichtweite meines Schreibtisches befindet sich draußen auf der Straße
ein Halteverbots-Schild. Dies wurde anscheinend vor einiger Zeit
eingerichtet, weil es hier einen schweren Verkehrsunfall gab, bei dem
ein Kind zu Schaden kam, was hinter einem parkenden Auto die Straße
überquerte (so wurde es mir erzählt). So weit, so gut...
... hätte nicht die hiesige Gemeinde ein Schild "Parkverbot Ende"
aufgestellt (also das mit einem zusätzlichen Pfeil nach rechts) und das
quasi auch noch direkt hinter einer Einmündung.
Nach meinem Dafürhalten ist das Schild formal betrachtet wirkungslos.
"Auf" der Einmündung darf ich ohnehin nicht parken und es gibt selbst
vor der Einmündung KEIN Schild "Parkverbot Anfang" (was selbst wenn es
das gäbe nach meiner Kenntnis durch die Einmündung aufgehoben würde).
Ich dürfte mithin HINTER dem Schild parken, obwohl genau das die
Gemeinde eigentlich verbieten WOLLTE.
Oder übersehe ich da einen rechtlichen Aspekt? Manche Schilder haben ja
nicht exakt die erwartete Bedeutung, z.B. das vermeintliche
"Überholverbot für LKWs".
Jetzt ist es aber so - und da beginnt meine kognitive Dissonanz - dass
alle Anwohner es tatsächlich vermeiden, hier auch nur zu halten. Selbst
zum Ausladen wird an anderer Stelle geparkt - wo eindeutig Halteverbot
ist - aber nicht an dieser. Der Unfall sitzt wohl zu tief.
Ortsfremde sind manchmal verunsichert, werden aber, wenn sie hier
wirklich stehen bleiben, meist von dem einen oder anderen Anwohner
"verjagt" und das nicht immer mit netten Worten.
Dabei argumentieren die anderen Anwohner "ist mir doch egal, was das
Schild bedeutet, wir wissen ja, wie es gemeint ist" und wenn man genauer
nachhakt "da Halteverbot Ende hier ja keinen Sinn macht, kann ja nur
Halteverbot gemeint sein".
Muss man tatsächlich sinnlose Verkehrszeichen auf ihren vermuteten
eigentlichen Sinn untersuchen?
Und nehmen wir mal an, es parkt hier wirklich jemand, wird vielleicht
auch von Anwohnern über den "eigentlichen Sinn" belehrt, bleibt aber
trotzdem stehen, ein Anwohner holt das Ordnungsamt und das schreibt -
weil die Gemeinde ja auch weiß, wie es eigentlich gemeint war - ein
Knöllchen.
Gehe ich recht in der Annahme, dass man dagegen vorgehen könnte? Sogar
dann, wenn ICH als nunmehriger Anwohner dort parke, der ja eigentlich
wissen müsste, wie es gemeint ist?
Ich meine, dass die Antwort darauf eindeutig "ja" sein muss. Aber damit
stehe ich hier völlig allein.
Oder gibt es tatsächlich irgendeinen rechtlichen Ansatz, an dem
eindeutigen Ja zu zweifeln? Der würde mich interessieren. Oder die
beruhigende Tatsache, dass es den eben nicht gibt.
--
Manfred Härtel, DB3HM mailto:
Manfred...@rz-online.de
http://rz-home.de/mhaertel