On Mon, 29 May 2023 19:40:37 Tim Landscheidt wrote:
> Diedrich Ehlerding <
diedrich....@t-online.de> wrote:
>> […]
>> Nun, ich bin nicht erwischt worden - aber ist dem tatsächlich so?
>> Hätte ich Probleme bekommen, wenn ich zB in D mit dem Schweizer
>> Wagen einen Unfall gebaut hätte und die Polizei mich erwischt
>> hätte?
Ja, definitiv. Wenigstens in Österreich sind die Behörden hier auch
wenig kompromissbereit.
>> Und wenn ja: warum diese Regelung, wer soll dadurch wovor
>> geschützt werden?
Die Finanz, da durch die Verwendung ausländischer Fahrzeuge eine
ganze Reihe von Abgaben verkürzt werden.
> (
https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/driving-abroad/car-rental-abroad/index_de.htm),
> auf der es heißt:
>
> | […]
> | Wenn Sie in der EU wohnen und in einem Nicht-EU-Land wie der
> | Schweiz ein Auto mieten, gelten besondere Regeln, wenn Sie damit
> | in EU-Ländern fahren möchten.
>
> | Haben Sie vor, mit Ihrem Mietwagen sowohl in der EU als auch
> | außerhalb zu fahren – z. B. aus der Schweiz nach Frankreich,
> | Deutschland, Österreich oder Italien – müssen Sie dies der
> | Mietwagenfirma vorher mitteilen. Sie kann Ihnen ein in der EU
> | zugelassenes Auto geben, das den EU-Zollvorschriften ent-
> | spricht. Die meisten Mietwagenfirmen in der Schweiz bieten
> | EU-Bürgern im Hinblick auf die Einhaltung der Zollvorschrif- ten
> | Autos mit EU-Kennzeichen an, aber Sie sollten sich vor- her bei
> | Ihrer Mietwagenfirma erkundigen.
>
> | […]
>
> aber es steht dort nicht, was genau passiert, wenn man
> trotzdem von der Schweiz mit einem Schweizer Mietfahrzeug in
> die EU einfährt.
Jedenfalls einmal muss man mit ("hohen") Geldstrafen rechnen. Des
weiteren wird man das Fahrzeug umgehend ausser Landes bringen
müssen, was idR auch nicht besonders angenehm sein wird (die
Alternative, es im Inland anzumelden, greift bei einem Mietwagen ja
nicht wirklich).
Ganz besonders unlustig wird es, wenn sich herausstellt, dass das
KfZ bereits länger als ein Monat im Inland verwendet wurde:
<
https://www.wko.at/service/verkehr-betriebsstandort/Verwendung_eines_KFZ_mit_auslaendischem_Kennzeichen_in_Oes.html>
| Das Fahren eines Fahrzeuges ohne Zulassung ist eines der schwersten
| Delikte, die das Kraftfahrgesetz kennt (vergleichbar mit dem Lenken
| eines Fahrzeuges ohne entsprechenden Führerschein).
|
| Neben einem Verwaltungsstrafverfahren für den Lenker, der gegen die
| Monatsfrist verstößt, hat dieser und/oder der Halter des Fahrzeuges
| ein Finanzstrafverfahren zu erwarten, da Kfz-Steuer und NoVA durch
| die Nichtzulassung des Fahrzeuges im Inland hinterzogen wurde. Auch
| eine Hinterziehung der Umsatzsteuer ist denkbar. Die Polizei ist
| verpflichtet, der Finanzbehörde solche Fälle zu melden.
Man möchte das, denke ich, einfach nicht ausprobieren.
Servus,
Stefan
--
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Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike
Stefan - welch herzlicher Gedanke.
(Sloganizer)