Am 15.08.23 um 08:59 schrieb Matthias Frank:
> Wie kann ein Parkplatz ein Seitenstreifen sein?
Wie kann ein Seitenstreifen ein Parkplatz sein? Natürlich kann er das.
Es war ja für mich die Frage, wozu gehören die so ausgegrenzten
Fahrbahnteile hin? Werden sie durch die Markierung zum Seitenstreifen?
Meiner jetzigen Meinung nach gilt folgendes:
Die ausgewiesenen Parkplätze bleiben Teil der Fahrbahn; es gelten hier
die Regeln einer innerstädtischen Straße.
Um sie über die Fahrradstraße korrekt zu erreichen, bei sonstigem
absolutem Halteverbot innerhalb der Fahrradstraße, muss man lt.
Zusatzschild "Anlieger frei und Quartier Glockenbruchweg" diesen
Vorgaben entsprechen.
Wer nur durchfahren will, oder spazieren gehen möchte, kann die
Parkplätze nur unberechtigt nutzen.
--
Wilh.Lau
Kassel