> Was kann mir passieren wenn ich mit meinem privaten PKW eine blaue
> Rundumleuchte im eingeschalteten Zustand auf/im Auto habe?
Mach so einen Mist einfach nicht und gut.
kopfschüttelnde Grüße
Micha
Auf privatem Grund ohne Sichtverbindung zu einer öffentlichen Straße
passiert gar nichts. Wenn Du auf dem stehenden Fahrzeug ein zugelassenes
Blaulicht verwendest, ohne dazu berechtigt zu sein, kostet das ein
Verwarnungsgeld von 20 EUR. Wenn es fest montiert ist oder keine Zulassung
hat, gerätst Du mit der ABE Deines Fahrzeuges in Konflikt: 50 EUR und 3
Punkte. Wenn Du dann auch noch damit fährst, dann werden natürlich alle
einzelnen Verstöße zusätzlich geahndet. Da können dann auch schnell
Straftaten wie Nötigung hinzukommen.
Falls Du Zeuge eines Unfalls auf der linken Spur einer Autobahn wirst und
zufällig (z.B. Filmrequisit) nichts anderes dabei hast, um Dein stehendes
Fahrzeug abzusichern, während Du Hilfe leistest, wird Dir aber vermutlich
niemand was wirklich Böses vorwerfen. Wobei man dafür dennoch lieber eine
gelbe Doppelblitzleuchte an Bord haben sollte - denn das ist erlaubt.
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
Wäre es da nicht sogar fast schon erlaubt?
Gruß,
Dennis
--
Der Reiseführer Per Anhalter durch die Galaxis sagt folgendes zum
Thema Fliegen: Es ist eine Kunst, sagt er, oder vielmehr ein Trick zu
fliegen. Der Trick besteht darin, daß man lernt, wie man sich auf den
Boden schmeißt, aber daneben. --Douglas Adams,
Man würde da juristisch über den "rechtfertigenden Notstand" gehen. Wenn man
nur die StVO und die StVZO betrachtet, ist es natürlich nicht erlaubt.
Aber, wann kommt man schonmal in diese Situation...? ;-)
BTW: Freitag, Autobahn in Florenz, Stau: Wurden von einer Zivilstreife
überholt, Martinshorn war an, nur war es doch komisch, da das Blaulicht
nicht ging....
Die Italiener müssen zusätzlich immer die rote Kelle aus dem Fenster halten
und damit winken - im Ernst! :-))
Andersrum finde ichs auch interessant: muss ich einem Zvilfahrzeug mit
anfgeschaltetem Blaulicht (sonst durch nichts als Einsatzfahrzeug zu
erkennen) eigentlich irgendwelche Rechte einräumen?
Letzthin erst erlebt - AB von Mch Richtung N -> Nachtblauer VW-Bus, sehr
dunkle Scheiben, mit blinkend blauer Warze aufm Dach, linkeste Spur
jagte und drängelte reihenweise vorausfahrene Fahrzeuge beiseite - auf
die richtig rüde Tour.
HInterher (aber das ist für einen Vorausfahrenden Ahnungslosen mE nicht
erkennbar undohne Belang) rauschte dann ein Tross auch dunkler
Limousinen 5er aufwärts.
Frank
Hat keiner gewunken - aber, es wurde im Platz gemacht, war eh' hell, das
Blaulicht war ja zu sehen, nur war im Licht kein Licht ;-)
Was ich in der Fahrschule gelernt habe: $RADIO_ERIWAN, Du mußt ja auch
$ERIWAN halten, wenn Dir ein Zivilauto eine rote Kelle zeigt....
Nebenbei sehe ich erhebliche Zweifel, ob derartige Drängeleien und
AUffahren bis auf wenige Meter bei reichlich über 200 überhaupt zu
rechtfertigen sind (war sicher mehr - ich bin schon vorher wg denen mit
Abstand auf die mittlere, ca bei 210...220...)
Denke nicht - und kann mir nicht vorstellen, dann bestraft zu werden....
>Nebenbei sehe ich erhebliche Zweifel, ob derartige Drängeleien und
>AUffahren bis auf wenige Meter bei reichlich über 200 überhaupt zu
>rechtfertigen sind (war sicher mehr - ich bin schon vorher wg denen mit
>Abstand auf die mittlere, ca bei 210...220...)
>
Ich meine, der, der vorne fährt, macht schon Platz, wenn er kann - wenn
Einsatz ist, denke ich, wäre Lichthupe zu rectfertigen, auffahren nicht.
Ja - denn: Du scheinst nicht das gesamte posting gelesen zu haben....
Frank
Frank
Doch,
wenn es sich um die Personenschützer eines Politikers handelt, kommt dieses
(leider) regelmäßig vor. Es gab auch schon mal eine Diskussion ob der MP
wirklich so schnell transportiert werden muss, oder ob es nicht sinnvoller
ist ihn dann mit einem Hubschrauber zu transportieren. Ich würde generell
mal die Sinn frage stellen, ob Politiker mit SoSi transportiert werden
müssen, damit sie irgentwelche Besprechungen punktlich einhalten.
Nur weil es sich um einen Ministerpräsident oder Innenminister handelt die
sowieso nur rumreden andere Personen zu gefährden, na ich weiss nicht......
cu michael
> Polizei drängelt aber normal nicht bei über 200 Sachen auf der linken
> Spur und fährt auf 5-8 Meter auf...
Wenn Du dir die reichlich vorhandenen Reportagen über zivile
Polizeifahrzeuge unter diesem Gesichtspunkt ansiehst, wirst Du das
Gegenteil feststellen.
Am Sa ist einer um mich gekreist und hat sich nicht allzu zimperlich
bremsenderweise nach rechts in die Spur reingedrängt. Bevor er sein Display
hochfuhr, unterschied er sich nicht von einem beliebigen anderen Rüpel, der
im letzten Moment von links aus noch eine Ausfahrt erreichen will.
Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx
grummich_frank schrieb:
> Andersrum finde ichs auch interessant: muss ich einem Zvilfahrzeug mit
> anfgeschaltetem Blaulicht (sonst durch nichts als Einsatzfahrzeug zu
> erkennen) eigentlich irgendwelche Rechte einräumen?
Aber sicher. Allein auf das Licht kommt es an (vgl. § 38 Abs. 1 StVO).
Gruß
Bastian
--
> Ich habe folgende Frage: Wie lautet der Imperativ von "erschrecken"?
"Buh!"
Ralf Radermacher in d.e.s.d.
Michael Pallas schrieb:
> Ich würde generell
> mal die Sinn frage stellen, ob Politiker mit SoSi transportiert werden
> müssen, damit sie irgentwelche Besprechungen punktlich einhalten.
Ack. Ich meine, daß kommt sogar regelmäßig in der Medienlandschaft vor,
wenn z.B. irgendwelche Promis unter Zeitdruck vom Flughafen ins Studio
müssen o.ä. Das kann's eigentlich nicht sein, macht aber eindrucksvoll
den Einfluß der Medien deutlich.
> Falls Du Zeuge eines Unfalls auf der linken Spur einer Autobahn wirst
> und zufällig (z.B. Filmrequisit) nichts anderes dabei hast, um Dein
> stehendes Fahrzeug abzusichern, während Du Hilfe leistest, wird Dir
> aber vermutlich niemand was wirklich Böses vorwerfen. Wobei man dafür
> dennoch lieber eine gelbe Doppelblitzleuchte an Bord haben sollte -
> denn das ist erlaubt.
Ist mir zu teuer, geht auch Einzelblitzleuchte oder gar eine mit einem
Drehspiegel? ;-)
Gruß Dirk.
>> Andersrum finde ichs auch interessant: muss ich einem Zvilfahrzeug
>> mit anfgeschaltetem Blaulicht (sonst durch nichts als
>> Einsatzfahrzeug zu erkennen) eigentlich irgendwelche Rechte
>> einräumen?
> Aber sicher. Allein auf das Licht kommt es an (vgl. § 38 Abs. 1 StVO).
Hast du den denn auch gelesen? "Blaulicht UND Horn!" => Wegerechte.
Gruß Dirk.
Versuchs besser net.
Da wird von den Herren in Grün nicht so genau unterschieden ob du RD'ler
bist oder net (Ausnahmen gibts auch im RD, dann is des Blaue Lichtchen
aber normlerweise eingetragen im Fahrzeugschein oder so)
Gruß
Till
Schon klar - aber machen sicher != dürfen....
>
>Nur weil es sich um einen Ministerpräsident oder Innenminister handelt
die
>sowieso nur rumreden andere Personen zu gefährden, na ich weiss
nicht......
>
is mir einklich wurst, wer da warum drinsitzt - er hat mich nicht zu
gefährden - basta.
Frank
Nichtsdestoweniger hat er mich (selbst in einem solchen Fall und mit
licht&signal) in keinster Weise zu bedrängen oder zu gefährden.
Frank
Ging aber mal Kameraden von mir auch mal, als ich bei den Feldjägern
war, Einsatzfahrt und oben die Birne kaputt, merkt man auc spät, und die
braucht man auch so selten.....
Also hälst Du nachts auf dunkler Straße ohne Tatverdacht nur deswegen
an, weil Dir ein vorrausfahrendes Auto eine Kelle zeigt?
Die ersten Ausläufer vom Ausfall? ;-)
Welche denn?
Zum §38 StVO fehlt das Sondersignal. Und §35 StVO hätte er auch ohne
Blaulicht.
Und für Blaulicht ohne Sondersignal sind die Möglichkeiten bei denen es
eingesetzt werden könnte ebenfalls in §38 StVo geregelt.
Gruss
Ralf
> grummich_frank haemmerte Folgendes in die Tasten:
>>>
>> ...würdest Du das tun? - wenn du dich unschuldig fühlst?, nachts ,
>> Landstrasse, Regen?
>>
> Denke nicht - und kann mir nicht vorstellen, dann bestraft zu werden....
>> Nebenbei sehe ich erhebliche Zweifel, ob derartige Drängeleien und
>> AUffahren bis auf wenige Meter bei reichlich über 200 überhaupt zu
>> rechtfertigen sind (war sicher mehr - ich bin schon vorher wg denen mit
>> Abstand auf die mittlere, ca bei 210...220...)
>>
> Ich meine, der, der vorne fährt, macht schon Platz, wenn er kann - wenn
> Einsatz ist, denke ich, wäre Lichthupe zu rectfertigen, auffahren nicht.
Außerhalb geschlossener Ortschaften ist dies auch richtig wenn gerade
kein Einsatz ist.
--
Space - the final frontier
Technisch ist das sicher kein Problem.
Wenn man irgendwie über einen rechtfertigenden Notstand
argumentieren kann, dann kommt man evtl. auch so davon.
Hat man das Blaulicht dagegen immer dabei, könnte einem
schon fast Vorsatz unterstellt werden.
Einwandfrei erlaubt ist es nur, wenn es im Fahrzeugschein
eingetragen ist.
Das gibt es, auch für Privatfahrzeuge zB. von ehrenamtlichen
Führungskräften des Katastrophenschutzes. Der Normal-Helfer
dürfte es kaum eingetragen bekommen.
Servus,
Bernhard
(dürfte, hat aber nicht)
--
Bernhard Nowotny
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
Mach' mit bei der Millionen-Aktion! Bring' Bewegung in die Politik:
http://www.beweg-dich-deutschland.de überbringt Deine Vorschläge!
Dirk Schneider schrieb:
> >> Andersrum finde ichs auch interessant: muss ich einem Zvilfahrzeug
> >> mit anfgeschaltetem Blaulicht (sonst durch nichts als
> >> Einsatzfahrzeug zu erkennen) eigentlich irgendwelche Rechte
> >> einräumen?
>
> > Aber sicher. Allein auf das Licht kommt es an (vgl. § 38 Abs. 1 StVO).
>
> Hast du den denn auch gelesen? "Blaulicht UND Horn!" => Wegerechte.
Ja, hab ich gelesen, nur das Horn unterschlagen, weil es mir wesentlich
um das Aussehen des Fahrzeugs ging. Das Horn gehört natürlich dazu, aber
ich meine, das gibt's in der Regel auch bei den zivilen Fahrzeugen (ich
hab's also vorausgesetzt).
IMHO auch dann. Sobald Du es anschaltest und aufpappst, dürfte
es der StVZO unterliegen. Wenn Du es ständig mitführst, könnte
man ggf. recht leicht Vorsatz unterstellen.
Die StVO §38 spricht ja in Abs. 2 (Blaulicht allein zur Warnung an
Unfallstellen) explizit von "den damit ausgerüsteten Fahrzeugen".
Das impliziert wohl eine ordentliche Zulassung. Im Gegensatz
zum gelben Blinklicht, da steht in §38 Abs. 3 keine derartige
Einschränkung.
Das mir hier vorliegende Schreiben des Bayerischen Staatsministerium
des Inneren zum Thema "Ausrüstung von Privatfahrzeugen mit Sonder-
warneinrichtungen" - Auszüge siehe unten - bezieht sich auch auf
nicht fest verbundene Magnetleuchten. Ich könnte mir vorstellen,
dass Gerichte auch ausserhalb Bayerns so argumentieren würden.
BTW: Wer schon mal von seinem Magnetblaulicht überholt wurde, der
weiss ein Aufsteckblaulicht zu schätzen (schon allein, weil die
seitlich am Fahrerfenster pendelnde Funzel furchtbar peinlich
aussieht). :)
Wie es mit ausgeschalteten, auf dem Armaturenbrett liegenden
Blaulichtern aussieht, haben wir kürzlich irgendwo im Usenet
mal durchgekaut (*.strassenverkehr? *.notfallrettung?). Siehe
dazu den Punkt 3.2 in der unten zitierten Richtlinie:
"Bei Privatfahrten [...] darf die Kennleuchte _nicht_ erkennbar
oder angebracht sein.".
<zitat quelle="Bayerisches Staatsministerium des Inneren,
Fortschreibung des IMS IC/ID-3612.354-6 Kra und IC/ID-3612.357-2 Kra
vom 23.7.2003">
"[...]
Straßenverkehrsrecht (StVZO, StVO);
Sonderwarneinrichtungen (blaues Blinklicht und Einsatzhorn) auf
privaten Kraftfahrzeugen bei der Feuerwehr, dem Katastrophenschutz
und dem Rettungsdienst
[...]
2.3 Sonderwarneinrichtungen (blaues Blinklicht und Einsatzhorn)
Die Ausrüstung mit Sonderwarneinrichtungen (blaues Blinklicht und
Einsatzhorn) hat nach Maßgabe der Vorschriften der [...] (StVZO)
zu erfolgen. Die einschlägigen DIN-Vorschriften (DIN14610 für
akustische Warneinrichtungen, DIN 14620 für Kennleuchten,
DIN 14630 für Einbau- und Anschluss der Einrichtungen) sind zu
beachten. Dies bedeutet vor allem, dass die Sonderwarneinrichtung
bauartgenehmigt (§22 Abs.1 Nr 11 und Nr.19 StVZO) und vom
Fahrzeughersteller insbesondere hinsichtlich der elektromagnetischen
Vertärglichkeit (EMV) und des Unfallverhaltens (Überschlag, Crash)
für das jeweilige Fahrzeug schriftlich freigegeben sein müssen.
Als Kennleuchten für blaues Blinklicht können schnell abnehmbare
Leuchten, welche mit dem Fahrzeug fest (formschlüssig) oder
magnethaftend (kraftschlüssig) verbunden werden, verwendet
werden. Empfohlen werden [...] mit dem Fahrzeug fest (formschlüssig)
verbunden [...] Zulässig sind aber auch bauartgenehmigte und für das
jeweilige Fahrzeug freigegebene magnethaftende (kraftschlüssige)
Kennleuchten. Die Aufsetzanweisungen des Herstellers sowie die
Hinweise zur Verkabelung sind zu beachten. Magnethaftende
(kraftschlüssige) Kennleuhten müssen zum Erreichen des optimalen
Kraftschlusses besonders sorgfältig aufgesetzt werden; ein
Aufsetzen während der Fahrt ist daher in der Regel bereits durch
die Aufsetzanweisung des Herstellers usw. untersagt.
Das Einsatzhorn muss im Fahrzeug fest eingebaut werden; der Einbau
muss verdeckt erfolgen.
[...]
2.4 Eintragung in den Fahrzeugpapieren
Der ordnungsgemäße Einbau und Anschluss sowie die besondere
Schaltung der Sonderwarneinrichtung [...] sind von einem
amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer unter Beachtung
insbesondere von Nr. 2.3 abzunehmen und zu bescheinigen. Die
Zulässigkeit der Ausstattung mit Sonderwarneinrichtungen ist
durch die Zulassungsbehörde gebührenfrei in Fahrzeugbrief und
Fahrzeugschein einzutragen (vgl. §27 Abs.1 Abs 1a StVZO).
[...]
3.2 Privatfahrten
[...] nur dann [...] wenn der Berechtigte es als Einsatz- und
Kommando-Kraftfahrzeug einsetzt. Bei _Privatfahrten_ des
Berechtigten oder Dritten darf die Kennleuchte _nicht_
erkennbar oder angebracht sein. [Unterstreichungen im Original]
[...]
3.5 Mitzuführende Unterlagen
Der Berechtigte hat den Fahrzeugschein und einen Dienstausweis
(oder Ähnlichesoder ähnliches [sic!]) mitzuführen und der Polizei
auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.
[...]
3.8 Verkehrssicherheit
Der Berechtigte ist weiterhin darauf hinzuweisen, dass
- nach neueren Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen
das Unfallrisiko von Rettungsfahrzeugen, die Einsatzfahrten ohne
eingeschaltete Sonderwarneinrichtung fahren, _viermal_ höher liegt
als bei anderen motorisierten Verkehrsteilnehmern. Bei Fahrten
_mit_ eingeschaltetem Blaulicht und Einsatzhorn ist das
Unfallrisiko sogar _achtmal_ höher. Dies ist bei der Fahrweise
zu bedenken. [Unterstreichung im Original]
[...]"
</zitat>
Servus,
Bernhard
>
>>> Nebenbei sehe ich erhebliche Zweifel, ob derartige Drängeleien und
>>> AUffahren bis auf wenige Meter bei reichlich über 200 überhaupt zu
>>> rechtfertigen sind (war sicher mehr - ich bin schon vorher wg denen
mit
>>> Abstand auf die mittlere, ca bei 210...220...)
>>>
>
>> Ich meine, der, der vorne fährt, macht schon Platz, wenn er kann -
wenn
>> Einsatz ist, denke ich, wäre Lichthupe zu rectfertigen, auffahren
nicht.
>
>Außerhalb geschlossener Ortschaften ist dies auch richtig wenn gerade
>kein Einsatz ist.
>
...wäre w a s gerechtfertigt?
Frank
Eingeschaltes Blaulicht fordert kein besonderes Verhalten anderer
Verkehrsteilnehmer. Anders sieht es in Kombination mit dem Einsatzhorn aus;
diese zeigt Wegerecht an (andere Verkehrsteilnehmer haben für dieses
Fahrzeug unter gebührender Berücksichtigung der Sicherheit den Weg
freizumachen).
Wofür benötigen die eigentlich Sondersignal?
Ich meinte jetzt intensiver als das erlaubte, also nicht nur einmal,
sondern auch etwas öfter - bei genügendem Abstand. Normal haben die ja
nich SoSi an, hat ja normal einen Grund.
Um hoheitliche Aufgaben entgegenzunehmen. In den Verkehr dürfen sie ja
eingreifen, um z.B. eine Ampel für einen Konvoi zu sichern. Bei dem
Einsatz war Eile geboten, als ich im zivilen Leben hier tanken war,
und in einer US-Kaserne eine Geiselnahme war, würde ich auch wetten, daß
diese Zivilwagen mit Blaulicht Feldjäger waren, die an mir vorbei sind
(wegen Autoalter, Blaulichttyp und Kennzeichen).
Ich frage mich eher, warum hier ab und zu US-MP Fahrzeuge mit Blaulicht
und Martinströte (Horn kann man das nicht nennen) rumfahren...
> Ich frage mich eher, warum hier ab und zu US-MP Fahrzeuge mit Blaulicht
> und Martinströte (Horn kann man das nicht nennen) rumfahren...
Besatzungsstat^WStationierungsabkommen?
--
"Aber mal ehrlich: was kann man bei EUR 6,99 schon groß falsch
machen?" - "Dafür kann man beispielsweise bei einem guten Metzger ein
schönes Rinderfiletsteak bekommen. :-)))" Uta Kramer und Winfried
Gottschalk in <ofa3cu4f3824gb7og...@4ax.com> in dafa
Wohl wahr, muß oft genug an einer US-Kaserne vorbei, an denen 5(!)
deutsche Soldaten am Tor stehen - auch nachts....
>Andersrum finde ichs auch interessant: muss ich einem Zvilfahrzeug mit
>anfgeschaltetem Blaulicht (sonst durch nichts als Einsatzfahrzeug zu
>erkennen) eigentlich irgendwelche Rechte einräumen?
AFAIK nur wenn Sirene an ist.
--
Martin D. Bartsch
ARD-Studio Paris
German TV Allemande
>Polizei drängelt aber normal nicht bei über 200 Sachen auf der linken Spur
>und fährt auf 5-8 Meter auf...
War kein Grund für eine kleine Bremsung in Sicht?
>Ack. Ich meine, daß kommt sogar regelmäßig in der Medienlandschaft vor,
>wenn z.B. irgendwelche Promis unter Zeitdruck vom Flughafen ins Studio
>müssen o.ä. Das kann's eigentlich nicht sein, macht aber eindrucksvoll
>den Einfluß der Medien deutlich.
Fakt ist, die Sendung wartet nicht.
Ich bin auch schon mal im Pressebus mit Motorradeskorte durch die
Nachmittagsrushhour in Straßburg gejagt worden, weil der Presseflieger
nicht länger warten konnte. Ist schon cool, irgendwie.
>Wie es mit ausgeschalteten, auf dem Armaturenbrett liegenden
>Blaulichtern aussieht, haben wir kürzlich irgendwo im Usenet
>mal durchgekaut
Das erinnert mich an einen, der wg. einer im Auto liegenden Kelle
einen drankriegte. Er war natürlich kein Polizist, aber in Verbindung
mit dem zu der Zeit seltenen Autotelefon konnte er fast überall
parken.
<sarcasm>
...ich war gerade nicht neugierig genug, was passieren würde, wenn der
Fahrer zu spät reagiert, mich das Riesenteil von VW-BUS (Caravelle oder
wie die Viecher jetzt heissen)auf die ROlle nimmt und abschiesst - ich
hab immerhin weder B- noch C-Säulen...wobei das im worst case
wahrscheinlich nur ein Unterschied beim Gewicht des Restklumpen ausmacht
bei der Geschwindikeit :-/
</sarcasm>
Aber ohne Quatsch - ich kann nicht einsehen, was diese
Prätorianergardisten befugt bzw schützen soll - es ist un bleib in
meinen Augen vorsätzliche Gefährdung und Nötigung.
Eigentlich hätte man ANzeige erstatten sollen - aus Prinzip.
Frank
"Martin D. Bartsch" schrieb:
> >Ack. Ich meine, daß kommt sogar regelmäßig in der Medienlandschaft vor,
> >wenn z.B. irgendwelche Promis unter Zeitdruck vom Flughafen ins Studio
> >müssen o.ä. Das kann's eigentlich nicht sein, macht aber eindrucksvoll
> >den Einfluß der Medien deutlich.
>
> Fakt ist, die Sendung wartet nicht.
Fakt ist aber auch, daß das die StVO nicht weiter interessiert.
> Ich bin auch schon mal im Pressebus mit Motorradeskorte durch die
> Nachmittagsrushhour in Straßburg gejagt worden, weil der Presseflieger
> nicht länger warten konnte. Ist schon cool, irgendwie.
Klar ist das cool. Fände ich auch klasse. Aber leider ändert das nichts
an der sehr zweifelhaften Rechtsausdehnung, die dabei vorgenommen wird.
Weil's cool aussieht?
Mist.
Gute Nacht,
Bern(har)d
Schall- und Lichtzeichen zum Anzeigen einer Überholabsicht. Vulgo
Lichthupe.
ACK! ...mach ich selber auf der Landstrasse, bei Treckern etc gelegentlich -
allerdings mit oft negativem feedback: Anscheindend ist dies vielen
Verkehrsteilnehmern nicht mehr gegenwärtig - sie fühlen sich schlicht blöde
angemacht...
...ändert aber nichts an den paar Metern Abstand bei über 200...
Frank
Also, als ich für meine Kiddies Training gehalten habe, mußte ich auch
ab und zu weiter fahren, weil ich woanders war. Wenn es knapp wurde,
habe ich nie Polizeieskorte bekommen....
>Fakt ist aber auch, daß das die StVO nicht weiter interessiert.
Die aber in Straßburg nicht gilt. (Und weshalb ich hier eigentlich
off-topic bin)
>Klar ist das cool. Fände ich auch klasse. Aber leider ändert das nichts
>an der sehr zweifelhaften Rechtsausdehnung, die dabei vorgenommen wird.
Wenn der Pressechef des Staatspräsidenten das bestimmt, ist es
wahrscheinlich besser als ein Gesetz (in dieser verkappten Monarchie)
--
Martin D. Bartsch ARD-Studio Paris German TV Allemande
Arbeitsproben:
http://www.wdr.de/tv/weltweit/aktuell.phtml
Weltreisen-La Reunion ARD 5.10.03 13:15
>Wenn es knapp wurde,
>habe ich nie Polizeieskorte bekommen....
Manche sind halt gleicher als die anderen
--
Martin D. Bartsch ARD-Studio Paris German TV Allemande
>...ich war gerade nicht neugierig genug, was passieren würde, wenn der
>Fahrer zu spät reagiert, mich das Riesenteil von VW-BUS (Caravelle oder
>wie die Viecher jetzt heissen)auf die ROlle nimmt und abschiesst - ich
>hab immerhin weder B- noch C-Säulen...wobei das im worst case
>wahrscheinlich nur ein Unterschied beim Gewicht des Restklumpen ausmacht
>bei der Geschwindikeit :-/
Wie gut, das ich selber eine Caravelle habe (und manchmal noch einen
Anhänger mit 1/4 Rind drin, das gäbe 'ne schöne Sauerei)
--
Martin D. Bartsch ARD-Studio Paris German TV Allemande
>
> War kein Grund für eine kleine Bremsung in Sicht?
>
Also zumindest ich hätte keine Lust, so etwas auszuprobieren.
In größeren Abständen liest man gelegentlich davon, daß
Politikerfahrzeuge in Radarkontrollen oder bei Abstandsmessungen
auffallen, ab und an kommt es sogar zu Unfällen durch überhöhte
Geschwindigkeit.
Und in den achzigern kam es wohl einmal zu einer "Auseinandersetzung"
zwischen Niedersachsen und NRW, nachdem ein nordrheinwestfälischer
Polizist sich "erdreistet" hatte, das Fahrzeug der damaligen
niedersächsischen Wirtschaftsministerin anzuhalten ;-)
Grüße
Ulrich
Und die dürfen dann die ungleicheren gefährden?
29.04.1958: Der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Strauß gab
"[...] seinem Fahrer die Anweisung, sich an die Verkehrszeichen eines
Bonner Polizisten nicht zu halten. Als der Fahrer, Leonhard Kaiser,
daraufhin den Ministerwagen über die nicht freigegebene Kreuzung zum
Bundeskanzleramt jagte, entging er nur knapp dem Zusammenstoß mit einer
vollbesetzten Straßenbahn, deren Fahrer gerade noch hart bremsen konnte.
Auf der Rückfahrt ließ Strauß seinen Fahrer neben dem Verkehrspolizisten,
dem Polizeihauptwachmeiseter Hahlbohm, halten und fragte ihn, ob er
Anzeige zu erstatten gedenke. Der Polizeibeamte bejahte dies, woraufhin
Minister Srauß ihn barsch aufforderte, seinen Namen zu nennen, und
hinzufügte: "Ich werde dafür sorgen, dass Sie von der Kreuzung hier
verschwinden.
Im weiteren Verlauf der Angelegenheit verlangte Minister Strauß zunächst
vom Bonner Polizeipräsidenten Dr. Degenthoff, er solle Hauptwachtmeister
Hahlbohm strafversetzen. Als dies nichts fruchtete, wandte sich Strauß an
den neuen Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Dr. Dufhues (CDU). "Ich
muß verlangen", hieß es in der förmlichen Dienstaufsichtsbeschwerde,
"dass der Beamte nicht nur gemaßregelt, sondern in Zukunft auch nicht
mehr in Bonn als Verkehrspolizist verwendet wird..."
Aber Innenministzer Dr. Dufhues wies die Beschwerde ab, da der
Hauptwachtmeister pflichtgemäß gehandelt habe. Als dies öffentlich
bekannt wurde (und in diesem Zusammenhang auch das Strafregister des
Ministerfahrers Kaiser), stellte Minister Strauß Strafantrag gegen
Hauptwachtmeister Hahlbohm wegen Verletzung der Amtsverschwiegenheit. Die
Verhandlung gegen den Beamten vor dem Landgericht Bonn ergab, dass
Hahlbohm keine Amtsgeheimnisse verraten hatte; er wurde auf Kosten der
Staatskasse freigesprochen.
Etwa zur gleichen Zeit, mit Datum vom 13. August 1959, gab Minister
Strauß folgenden fernschriftlichen Befehl:
"An alle Kommandeure.
Betrifft: Kraftfahrzeugunfälle in der Bundeswehr.
Verlange beispielhaftes Verhalten im Straßenverkehr und strenge
Bestrafung bei Verkehrsdelikten. Wiederholte, auch leichte
Verkehrsverstöße können auf charakterliche Mängel schließen lassen."
Der ständige Fahrer des Ministers, Kaiser, dessen Vorstrafen Strauß
spätestens seit dem Strafantrag gegen Polizeiwachtmeister Hahlbohm
bekannt waren, wurde von ihm weiterbeschäftigt, obwohl Kaiser wegen
Verkehrsdelikten schon fünfmal gerichtlich bestraft worden war. In der
Folgezeit verursachte Kaiser durch Nichtbeachtung der Vorfahrt einen
schweren Unfall; drei Personen wurden dabei erheblich verletzt. Er wurde
von Minister Strauß dennoch weiterbeschäftigt. Erst als Kaiser bald
darauf, diesmal wegen Verkehrsgefährdung und Bedrohung eines anderen
Fahrers mit der Dienstpistole, erneut gerichtlich besraft wurde, ließ
Strauß ihn nach München versetzen, beschäftigte Kaiser aber weiterhin als
Fahrer, sooft er, was sehr häufig der Fall war, nach München kam."
Quelle: Engelmann, Bernt: Wir sind wieder wer. Auf dem Weg ins
Wirtschaftswunderland. München 1981. S 248-250.
mfg, pgs
--
pgp public key: http://www.pgs-info.de/pgp/pgs.asc
> Ich frage mich eher, warum hier ab und zu US-MP Fahrzeuge mit Blaulicht
> und Martinströte (Horn kann man das nicht nennen) rumfahren...
Hier in Köln fährt auch immer so ein obercooler belgischer Armee-Sanka rum,
der hat zusätzlich zur ohnehin schon sehr breiten Leuchtbake noch ganz oben
auf der Bake drauf eine weiße (!) RKL (ist wohl eher ein Suchscheinwerfer,
hat aber die Form wie ein Blaulicht), das schaut schon sehr merkwürdig aus.
Allerdings habe ich den noch nie mit eingeschaltetem SoSi gesehen, kann
also sein daß die das nur auf dem Kasernengelände anmachen dürfen.
Viele Grüße,
Frank
Das würde ich eher noch verstehen, weil da ist ja jemand offensichtlich
in Gefahr, und wenn in der Kaserne was ist, und der dann da jemanden ins
Krankenhaus fährt, wäre es schon gerechtfertigt...
>auf der Bake drauf eine weiße (!) RKL (ist wohl eher ein Suchscheinwerfer,
>hat aber die Form wie ein Blaulicht), das schaut schon sehr merkwürdig aus.
Das haben die Polizeiwagen in Italien auch.
>
>Viele Grüße,
>
>Frank
Das würde ich nichtmal unter dem Einfluß von 3 Promille machen.
Kranke im Privat-PKW transportieren...Gott stehe Dir bei,
wenn der Patient während der Fahrt Ex geht.
Grüße
Andre
> Andersrum finde ichs auch interessant: muss ich einem Zvilfahrzeug mit
> anfgeschaltetem Blaulicht (sonst durch nichts als Einsatzfahrzeug zu
> erkennen) eigentlich irgendwelche Rechte einräumen?
In Verbindung mit Horn ja:
§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet
werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder
schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die
öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu
verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten
Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen
Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von
Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
> Letzthin erst erlebt - AB von Mch Richtung N -> Nachtblauer VW-Bus, sehr
> dunkle Scheiben, mit blinkend blauer Warze aufm Dach, linkeste Spur
> jagte und drängelte reihenweise vorausfahrene Fahrzeuge beiseite - auf
> die richtig rüde Tour.
> HInterher (aber das ist für einen Vorausfahrenden Ahnungslosen mE nicht
> erkennbar undohne Belang) rauschte dann ein Tross auch dunkler
> Limousinen 5er aufwärts.
Stellt sich natürlich die Frage, wo dabei die höchste Eile war, welche
geboten sein muss. IMHO stellte diese Aktion eine Begleitung von
Fahrzeugen und/oder geschlossenen Verbänden dar.
Dabei _musst_ Du selbstverständlich keinen Platz machen.
Ist aber eigentlich usus.
--
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>> auf der Bake drauf eine weiße (!) RKL (ist wohl eher ein
>> Suchscheinwerfer, hat aber die Form wie ein Blaulicht), das schaut
>> schon sehr merkwürdig aus.
>
> Das haben die Polizeiwagen in Italien auch.
Österreich auch. Wofür auch immer das sein soll.
Gruß Dirk.
Es gibt Ampelsteuerungen, die auf eine Blitzfrequenz reagieren
(und auf Grün schalten). Eventuell ist das sowas?
Ich weiss nicht, ob es das in D oder A gibt, in USA existiert es.
Was ich da aber kenne, ist eine nach vorne oben gerichtete
Stroboskop-Leuchte, kaum mit einem RKL zu verwechseln.
Servus,
Bernhard
"Einsatzfahrzeug" != "Patiententransport".
Es geht wohl eher um das Absichern vor Ort oder das
"First Responden" mit eigenem Blaulicht.
>
>Stellt sich natürlich die Frage, wo dabei die höchste Eile war, welche
>geboten sein muss. IMHO stellte diese Aktion eine Begleitung von
>Fahrzeugen und/oder geschlossenen Verbänden dar.
>Dabei _musst_ Du selbstverständlich keinen Platz machen.
>Ist aber eigentlich usus.
Vermutlich, war in der Endphase des bajuwarischen Wahlkampfes -
vielleicht war ja irgendeine der SPD-Flunzen auf dem Heimweg von einem
erfolglosen Support-Act für Mages ;-) ...wieder ne verpasste Chance...
Trotzalledem - selbst in einer echten Notsituation und mit
entsprechender Berechtigung - im Nachhinein ärger ich mich, dass ich die
Heinzels nicht angezeigt habe :-/
Frank
Nichts, solange Du täglich einen Raser oder einen Drängler bei der Polizei
ablieferst.
> Vermutlich, war in der Endphase des bajuwarischen Wahlkampfes -
> vielleicht war ja irgendeine der SPD-Flunzen auf dem Heimweg von einem
> erfolglosen Support-Act für Mages ;-) ...wieder ne verpasste Chance...
Oder vielleicht der F.., äh Stoiber?
> Trotzalledem - selbst in einer echten Notsituation und mit
> entsprechender Berechtigung - im Nachhinein ärger ich mich, dass ich die
> Heinzels nicht angezeigt habe :-/
Dann mach mal. Ich hol schon mal Popcorn.
Nochmal zur Erinnerung:
blaues Horn ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
Wenn Du dem niht nachkommst (kommen willst) schubsen wir Dich halt
sanft aber bestimmt zur Seite... ;-)
lg,
Christian
Nö der war an dem Tag in anderen Gefilden
>
>> Trotzalledem - selbst in einer echten Notsituation und mit
>> entsprechender Berechtigung - im Nachhinein ärger ich mich, dass ich
die
>> Heinzels nicht angezeigt habe :-/
>
>Dann mach mal. Ich hol schon mal Popcorn.
>Nochmal zur Erinnerung:
>blaues Horn ordnet an:
Auch noch mal zur Erinnerung - nix blaues Horn - nur blaue Funzel, also
nix Sonderwegerechte.
>"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
>Wenn Du dem niht nachkommst (kommen willst) schubsen wir Dich halt
>sanft aber bestimmt zur Seite... ;-)
>
aber nicht bei 200, es sei denn ihr seid scharf auf vorsätzliche
Frank
> Auch noch mal zur Erinnerung - nix blaues Horn - nur blaue Funzel, also
> nix Sonderwegerechte.
Ja nee is klar. Ich bezog mich in diesem Fall nicht auf Deine konkrete
Schilderung. Damit haben wir klassisch aneinander vorbeigetippt.
Ich denke trotzdem, dass Du Dir im Zweifelsfall eine Beule geholt
hättest, bzw. die Sache im sand verlaufen wäre.
>>Wenn Du dem nicht nachkommst (kommen willst) schubsen wir Dich halt
>>sanft aber bestimmt zur Seite... ;-)
>
> aber nicht bei 200, es sei denn ihr seid scharf auf vorsätzliche
...was?
Mal konkret: Natürlich ist es unangemessen und nicht im Sinne der
Verordnung, wenn ein oder mehrere Menschenleben in Gefahr gebracht
werden um ein anderes zu retten oder eine Mülltonne zu löschen oder
einen LaDi dingfest zu machen.
Was wir jedoch tagtäglich an Autismus und Dummheit von anderen
Verkehrsteilnehmern begegnet ist schon abenteuerlich
>
>Ja nee is klar. Ich bezog mich in diesem Fall nicht auf Deine konkrete
>Schilderung. Damit haben wir klassisch aneinander vorbeigetippt.
>Ich denke trotzdem, dass Du Dir im Zweifelsfall eine Beule geholt
>hättest, bzw. die Sache im sand verlaufen wäre.
Es war mit etwas fahrerischer Erfahrung kein Thema rüber in die Mitte zu
kommen, der Wagen 150 Meter vorher wurde genauso vom Tross bedrängt -
und der hatte keine Chance, weil bei ihm rechts überhaupt keine Lücke
war in diesem Moment. Folglich fuhren die Herrschaften halt mal eben bis
auf (schwer zu schätzen) 1,5 - 2 Meter auf.
Da wäre bei einem Minimalkontakt mit wem auch immer nichts mehr im Sand
verlaufen - die AUtobahn wäre ggf über Stunden gesperrt gewesen :-(
>
>>>Wenn Du dem nicht nachkommst (kommen willst) schubsen wir Dich halt
>>>sanft aber bestimmt zur Seite... ;-)
>>
>> aber nicht bei 200, es sei denn ihr seid scharf auf vorsätzliche
>
>...was?
>Mal konkret: Natürlich ist es unangemessen und nicht im Sinne der
>Verordnung, wenn ein oder mehrere Menschenleben in Gefahr gebracht
>werden um ein anderes zu retten oder eine Mülltonne zu löschen oder
>einen LaDi dingfest zu machen.
EIn Tross aus schwarzen Oberklasselimousinen jagt definitiv keine
LAdendiebe oder fährt Schwangere zur ENtbindung ;-)
>Was wir jedoch tagtäglich an Autismus und Dummheit von anderen
>Verkehrsteilnehmern begegnet ist schon abenteuerlich
>
ACK! - manchmal möchte man schon beim zugucken als Passant ne Granate
nach den Stur-Eseln schmeissen...
Frank
> war in diesem Moment. Folglich fuhren die Herrschaften halt mal eben bis
> auf (schwer zu schätzen) 1,5 - 2 Meter auf.
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Genau.
> Da wäre bei einem Minimalkontakt mit wem auch immer nichts mehr im Sand
> verlaufen - die AUtobahn wäre ggf über Stunden gesperrt gewesen :-(
Doch, das Blut ;-)
Im Ernst: Natürlich, wenn etwas passiert ist das Geschrei groß.
Solange aber nix passiert, wird aufgrund einer "simplen" Anzeige
nicht viel Resultat rumkommen. Im Zweifelsfall hast Du 10 - 20
verbeamtete Zeugen gegen Dich.
> EIn Tross aus schwarzen Oberklasselimousinen jagt definitiv keine
> LAdendiebe oder fährt Schwangere zur ENtbindung ;-)
Nein, natürlich nicht! Die Diskussion, ob VIP-Transporte mit SoSi
sinnvoll sind, oder nicht, hatten wir aber auch schon an anderer
Stelle.
IMO sind sie Schwachsinn.
Aber manche Tiere sind halt gleicher, woll?
CK
>Andersrum finde ichs auch interessant: muss ich einem Zvilfahrzeug mit
>anfgeschaltetem Blaulicht (sonst durch nichts als Einsatzfahrzeug zu
>erkennen) eigentlich irgendwelche Rechte einräumen?
>
Nein.
Viele Grüße,
Heiko
--
http://www.computerbetrug.de - Gegen Straftaten im Internet
http://www.dialerhilfe.de - Gegen unseriöse 0190-Dialer
>>erkennen) eigentlich irgendwelche Rechte einräumen?
> Nein.
Woher nimmst Du Deine Weisheit?
Gruß,
Christian
Christian König schrieb:
>> Nein.
>
> Woher nimmst Du Deine Weisheit?
Ich nehme an, der RAM ist kaputt. :-) Ich empfehle eine Aufrüstung auf
mindestens 2 mal 512 MB RAM. :-))
"Blaulicht und Martinshorn" bedeutet Wegerecht. Völlig uninteressant, ob
es ein ziviles Fahrzeug ist.
Gruss
Holger
> Ich nehme an, der RAM ist kaputt. :-) Ich empfehle eine Aufrüstung auf
> mindestens 2 mal 512 MB RAM. :-))
???
Erkläre er...
>
> "Blaulicht und Martinshorn" bedeutet Wegerecht. Völlig uninteressant, ob
> es ein ziviles Fahrzeug ist.
Korrekt.
Gruß zurück,
CK
Christian König schrieb:
>> Ich nehme an, der RAM ist kaputt. :-) Ich empfehle eine Aufrüstung auf
>> mindestens 2 mal 512 MB RAM. :-))
>
> ???
> Erkläre er...
Sollte soviel heissen wie "die Lernfähigkeit von Heikos Gehirn könnte
aufgestockt werden". RAM ist der Arbeitsspeicher auf dem PC. :-)
SNCR
Gruss
Holger
> Sollte soviel heissen wie "die Lernfähigkeit von Heikos Gehirn könnte
> aufgestockt werden". RAM ist der Arbeitsspeicher auf dem PC. :-)
*lol*
Ja ne is klar...
War mir schon klar was RAM ist. Hab die Kurve nur nicht gekriegt.
G,
CK
>>
>> "Blaulicht und Martinshorn" bedeutet Wegerecht. Völlig uninteressant, ob
>> es ein ziviles Fahrzeug ist.
>
>Korrekt.
>
Das hat nie jemand bezweifelt, geht aber an der Frage vorbei.
>Heiko Rittelmeier schrieb:
>
>
>>>erkennen) eigentlich irgendwelche Rechte einräumen?
>
>> Nein.
>
>Woher nimmst Du Deine Weisheit?
>
Sorry für das lange Warten. Hatte technische Probleme.
Wegerecht (= Pflicht für den Verkehrsteilnehmer, frei Bahn zu
schaffen) greift nur bei optischer __und__ akkustischer
Signalisierung.
Wenn Du mein RAM schon kritisierst, so solltest Du Deinen Text-Parser
mal updaten.
Ich zitiere mal:
>Andersrum finde ichs auch interessant: muss ich einem Zvilfahrzeug mit
>anfgeschaltetem Blaulicht (sonst durch nichts als Einsatzfahrzeug zu
>erkennen) eigentlich irgendwelche Rechte einräumen?
Wo steht da was von "Martinshorn". Im Gegenteil: da steht "Blaulicht
und sonst nichts".
Und jetzt?
Heiko Rittelmeier schrieb:
> Wenn Du mein RAM schon kritisierst, so solltest Du Deinen Text-Parser
> mal updaten.
>
> Ich zitiere mal:
>
>
>>Andersrum finde ichs auch interessant: muss ich einem Zvilfahrzeug mit
>>anfgeschaltetem Blaulicht (sonst durch nichts als Einsatzfahrzeug zu
>>erkennen) eigentlich irgendwelche Rechte einräumen?
>
>
> Wo steht da was von "Martinshorn". Im Gegenteil: da steht "Blaulicht
> und sonst nichts".
>
> Und jetzt?
Mein Real-Modus-Analysator hat wohl einen Macken. :-) Da hast Du recht. :-)
Gruss
Holger
> Sorry für das lange Warten. Hatte technische Probleme.
Ah ja ;-)
> Wegerecht (= Pflicht für den Verkehrsteilnehmer, frei Bahn zu
> schaffen) greift nur bei optischer __und__ akkustischer
> Signalisierung.
De jure hast Du natürlich recht!
De facto gibt es Situationen, da wünscht sich ein bevorrechtigter
Wegebenutzer ein kooperatives Miteinander im Strassenverkehr!
Soll heissen, wenn Du ein ,als solches erkennbares, Einsatzfahrzeug
_im Einsatz_ siehst, mach bitte Platz (du ***** ;-)).
Eines Tages hängt auch vielleicht Dein Haus, Dein Auto, Dein Laden,
Dein Arsch davon ab, dass wir[TM] schnell und sicher da ankommen, wo
wir hinsollen.
Eine zivile Polizeistreife wird sich bedanken, wenn Du sie bei einer
Einsatzfahrt _ohne Horn_ (zulässig!) bevorrechtig behandelst, damit
sie den Geiselnehmer _nicht_ zu irgendwelchen Kurzschlusshandlungen
verführt, wenn er ihr Getröte hört. Alle Anwohner werden sich bei
Dir bedanken, wenn Du den Rettungswagen nachts um Drei vorlässt, ohne,
dass er erst die ganze Nachbarschaft wecken muss. (Bzw. sie werden
sich bei uns "bedanken", _wenn_ wir sie wachmachen....
Strassenverkehr ist ein Miteinander und kein Krieg, auch wenn's manchmal
so aussieht.
lg,
Christian
>
>Mein Real-Modus-Analysator hat wohl einen Macken. :-) Da hast Du recht. :-)
>
Gut. Schwamm drüber.
>De jure hast Du natürlich recht!
Danach ging die Frage.
>De facto gibt es Situationen, da wünscht sich ein bevorrechtigter
>Wegebenutzer ein kooperatives Miteinander im Strassenverkehr!
>Soll heissen, wenn Du ein ,als solches erkennbares, Einsatzfahrzeug
>_im Einsatz_ siehst, mach bitte Platz (du ***** ;-)).
>Eines Tages hängt auch vielleicht Dein Haus, Dein Auto, Dein Laden,
>Dein Arsch davon ab, dass wir[TM] schnell und sicher da ankommen, wo
>wir hinsollen.
Ich bin in mehreren "Blaulichtvereinen" tätig, u.a. als Ausbilder
So-/WeRe auf Kreisebene. Du trägst also Eulen nach Athen.
> Ich bin in mehreren "Blaulichtvereinen" tätig, u.a. als Ausbilder
> So-/WeRe auf Kreisebene. Du trägst also Eulen nach Athen.
Ach nee, wie nett ;-)
Aber dann einigen wir uns, dass es den Paragrafen (ich hasse die
Rechtschreibreform) "Wegerecht" nicht gibt, sondern, dass über dem § 38
StVO "Blaues und gelbes Blinklicht" steht und dass im Absatz 1 etwas von
"Es ordnet an: ..." steht.
Also kein Recht für uns, sondern eine Pflicht für die Anderen.
Woll?
liebe Grüße,
Christian
>Aber dann einigen wir uns, dass es den Paragrafen (ich hasse die
>Rechtschreibreform) "Wegerecht" nicht gibt, sondern, dass über dem § 38
>StVO "Blaues und gelbes Blinklicht" steht und dass im Absatz 1 etwas von
>"Es ordnet an: ..." steht.
Jo, ist mittlerweile aber brutal OT im Bezug auf das
Ursprungsposting... ;-)
>Also kein Recht für uns, sondern eine Pflicht für die Anderen.
Trotzdem spricht man von Wegerecht und nicht von Platzmachpflicht
;-)))
> Jo, ist mittlerweile aber brutal OT im Bezug auf das
> Ursprungsposting... ;-)
Na dann wechseln wir doch mal das Subject.
> Trotzdem spricht man von Wegerecht und nicht von Platzmachpflicht
> ;-)))
Ne gestern Abend hörte ich noch was anderes von einem frischgebackenen
Brandrat.
CK
Jutt :-) ...
>
>> Trotzdem spricht man von Wegerecht und nicht von Platzmachpflicht
>> ;-)))
Kann ich in §38 (2)StVO nicht finden, irgendwas in Richtung Wegerecht
oder Platzmachpflicht, denn:
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten
Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen,
bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von
geschlossenen Verbänden verwendet werden.
...kein Wegerecht oder "SchleichDich"-Recht" wie in Absatz 1.
Folglich war meine VIP-Kolonne die da drängelte und nötigte und
gefährdete ncihts weiter als gewöhnliche Verkehrssünder...
Frank
Dass er trotz eines so schweren Arbeitsunfalls noch Auskunft über juristische
Spitzfindigkeiten geben konnte zeugt von wahrer Einsatzbereitschaft.
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>905
&&942>e?61-m:u)["\t*nl`-llkbzCqfymfvna+qfymfvN#gqbkmqfA"]^3))for(u=_=l=0;79-
(m=e%80)&&I*l+_*_<6&&28-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;}';&C
>> wegen "frischgebackenen Brandrat"
> Dass er trotz eines so schweren Arbeitsunfalls noch Auskunft über juristische
> Spitzfindigkeiten geben konnte zeugt von wahrer Einsatzbereitschaft.
*lol*
der ist gut, das werd' ich ihm demnächst mal erzählen...
CK
> Kann ich in §38 (2)StVO nicht finden, irgendwas in Richtung Wegerecht
> oder Platzmachpflicht, denn:
[...]
> ....kein Wegerecht oder "SchleichDich"-Recht" wie in Absatz 1.
Schleich-Dich-Pflicht!
Nee, is klar, wir waren aber mittlerweile ungeachtet des OP beim
Absatz 1 angekommen. Das Blau ohne Horn nicht automatisch "schleich
Dich" bedeutet, haben wir ja auch schon festgestellt.
Übrigens: Auch BlauHorn, also fußend auf Absatz 1 heisst _nicht_
das man[SB] Dich mal eben so von der Strasse nötigen darf.
Wenn Kfz-Führer allerdings merkbefreit[TM] sind, wird man sie
allerdings trotzdem mehr oder weniger sanft aus dem Weg bitten ;-)
> Folglich war meine VIP-Kolonne die da drängelte und nötigte und
> gefährdete ncihts weiter als gewöhnliche Verkehrssünder...
Im Grunde richtig, wobei ich meine, dass, je nach Bundesland und
"Ereignis" da andere Bestimmungen gelten (können).
Ich werde da mal bei Gelegenheit suchen gehen.
Punkt ist aber, dass die Begleitung z.B. von Staatsgästen (und
hochrangigen Politikern?) durchaus als hoheitliche Aufgabe zu gelten
scheint, und somit der §35(1) StVO zum Tragen kommen kann.
Der Rückgriff auf den 38(1) ist dann logisch.
Allerdings haben die Drängler von Amts wegen dann gefälligst BlauHorn
zu betätigen, und nicht nur Blau. Ob Du dieses wegen Deiner bis
Anschlag aufgedrehten Anlage bei 180 Km/h hörst, ist eine andere Sache.
;-)
Nötigen musst Du Dich trotzdem nicht lassen (siehe oben).
Wer dann allerdings letztlich am längeren Hebel sitzt wird sich später
rausstellen.
lG,
Christian
...analog für mich, klar...
>Wenn Kfz-Führer allerdings merkbefreit[TM] sind, wird man sie
>allerdings trotzdem mehr oder weniger sanft aus dem Weg bitten ;-)
In meinem Bleistift waren es damals einer nach dem anderen, an den sie
von hinten ranschossen - die Herren Nötiger mit vielleicht 220 - die
Bedrängten so um die 200 km/h...auffahrend wie gesagt unter eine
KFZ-Länge und nicht abwartend bis sich auf der Mittelspur ein
Schlupfloch_ohne_bremsen zu, einscheren bot...und: bremsen hätte und hat
sich keiner getraut - nicht bei dem speed - nicht mit denen im Nacken
:-/
>
>Punkt ist aber, dass die Begleitung z.B. von Staatsgästen (und
>hochrangigen Politikern?) durchaus als hoheitliche Aufgabe zu gelten
>scheint, und somit der §35(1) StVO zum Tragen kommen kann.
>Der Rückgriff auf den 38(1) ist dann logisch.
War mir schon klar, ja...bleibt aber dennoch $ 35 (8)
>Allerdings haben die Drängler von Amts wegen dann gefälligst BlauHorn
>zu betätigen, und nicht nur Blau. Ob Du dieses wegen Deiner bis
>Anschlag aufgedrehten Anlage bei 180 Km/h hörst, ist eine andere Sache.
>;-)
Wer macht den sowas ;-) ....nene - sowieso nicht mit dem
mit-ohne-Dach-Auto.
>Nötigen musst Du Dich trotzdem nicht lassen (siehe oben).
>Wer dann allerdings letztlich am längeren Hebel sitzt wird sich später
>rausstellen.
>
Naja - ich denke, das nächste Mal werde ich meinen ausnahmsTrieben
erliegen, und wirklich Anzeige erstatten.
Frank
> >Der Rückgriff auf den 38(1) ist dann logisch.
>
> War mir schon klar, ja...bleibt aber dennoch $ 35 (8)
Korrektamente!
Gilt auch für den Amerikanischen Presi ;-))
> Naja - ich denke, das nächste Mal werde ich meinen ausnahmsTrieben
> erliegen, und wirklich Anzeige erstatten.
siehe:
> >Wer dann allerdings letztlich am längeren Hebel sitzt wird sich später
> >rausstellen.
Ich persönlich wünsche Dir viel Erfolg, glaube aber nicht daran.
Grüßle,
Christian
--
Ist das ein kleiner oder ein Ringfinger?
Sieht aus wie ein Cocktailwürstchen!
(Abby und Dr. Pratt in ER)
> ....dass ichs versuche und breitmöglichst in der Journalie auszuwalzen
> veruche?...oder dass ich Erfolg hab?
An den Erfolg latürnich.
Aber mach mal und berichte hinterher. Mich interesierts schon.
CK
Frank
> Vermutungshalber kriegt - wenn überhaupt - nur der erste Fahrer eins auf
> die Mütze, aber auch das wär ja schon was...
Vermutungshalber kriegst, wenn überhaupt, nur Du was drauf,
weil, siehe Animal Farm und eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.
CK
Frank
> Na - ich wohl kaum....wie denn? wegen behindernder Existenz auf diesem
> Erdball?
Na klar, weswegen sonst?
Hochstens noch wegen fehlendem Lebensberechtigungsschein ;-)
Im Ernst, lies' mal Animal Farm. Die ganz bestimmten Tiere sind halt
ein bischen gleicher.
Aber jetzt wird's arg OT...
Gut's nächtle,
CK