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Blaulicht an zivilen Fahrzeugen

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Michael A. Heier

unread,
Sep 28, 2003, 12:37:44 PM9/28/03
to
"Ralf Hellfritsch" <m...@privacy.net> schrieb im Newsbeitrag
news:Xns9404B062932...@130.133.1.4...

> Was kann mir passieren wenn ich mit meinem privaten PKW eine blaue
> Rundumleuchte im eingeschalteten Zustand auf/im Auto habe?

Mach so einen Mist einfach nicht und gut.

kopfschüttelnde Grüße
Micha


Matthias Koehler

unread,
Sep 28, 2003, 12:41:36 PM9/28/03
to
[Ralf:]


> Was kann mir passieren wenn ich mit meinem privaten PKW eine blaue
> Rundumleuchte im eingeschalteten Zustand auf/im Auto habe?

Auf privatem Grund ohne Sichtverbindung zu einer öffentlichen Straße
passiert gar nichts. Wenn Du auf dem stehenden Fahrzeug ein zugelassenes
Blaulicht verwendest, ohne dazu berechtigt zu sein, kostet das ein
Verwarnungsgeld von 20 EUR. Wenn es fest montiert ist oder keine Zulassung
hat, gerätst Du mit der ABE Deines Fahrzeuges in Konflikt: 50 EUR und 3
Punkte. Wenn Du dann auch noch damit fährst, dann werden natürlich alle
einzelnen Verstöße zusätzlich geahndet. Da können dann auch schnell
Straftaten wie Nötigung hinzukommen.

Falls Du Zeuge eines Unfalls auf der linken Spur einer Autobahn wirst und
zufällig (z.B. Filmrequisit) nichts anderes dabei hast, um Dein stehendes
Fahrzeug abzusichern, während Du Hilfe leistest, wird Dir aber vermutlich
niemand was wirklich Böses vorwerfen. Wobei man dafür dennoch lieber eine
gelbe Doppelblitzleuchte an Bord haben sollte - denn das ist erlaubt.

Matthias

--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de


Dennis Fox

unread,
Sep 28, 2003, 2:32:50 PM9/28/03
to
Matthias Koehler haemmerte Folgendes in die Tasten:

>Falls Du Zeuge eines Unfalls auf der linken Spur einer Autobahn wirst und
>zufällig (z.B. Filmrequisit) nichts anderes dabei hast, um Dein stehendes
>Fahrzeug abzusichern, während Du Hilfe leistest, wird Dir aber vermutlich
>niemand was wirklich Böses vorwerfen. Wobei man dafür dennoch lieber eine
>gelbe Doppelblitzleuchte an Bord haben sollte - denn das ist erlaubt.
>

Wäre es da nicht sogar fast schon erlaubt?

Gruß,

Dennis

--
Der Reiseführer Per Anhalter durch die Galaxis sagt folgendes zum
Thema Fliegen: Es ist eine Kunst, sagt er, oder vielmehr ein Trick zu
fliegen. Der Trick besteht darin, daß man lernt, wie man sich auf den
Boden schmeißt, aber daneben. --Douglas Adams,

Matthias Koehler

unread,
Sep 28, 2003, 3:46:08 PM9/28/03
to
[Dennis:]


> Wäre es da nicht sogar fast schon erlaubt?

Man würde da juristisch über den "rechtfertigenden Notstand" gehen. Wenn man
nur die StVO und die StVZO betrachtet, ist es natürlich nicht erlaubt.

Dennis Fox

unread,
Sep 28, 2003, 4:33:13 PM9/28/03
to
Matthias Koehler haemmerte Folgendes in die Tasten:
>Man würde da juristisch über den "rechtfertigenden Notstand" gehen. Wenn man
>nur die StVO und die StVZO betrachtet, ist es natürlich nicht erlaubt.
>

Aber, wann kommt man schonmal in diese Situation...? ;-)

BTW: Freitag, Autobahn in Florenz, Stau: Wurden von einer Zivilstreife
überholt, Martinshorn war an, nur war es doch komisch, da das Blaulicht
nicht ging....

Matthias Koehler

unread,
Sep 28, 2003, 5:10:12 PM9/28/03
to
[Dennis:]


> BTW: Freitag, Autobahn in Florenz, Stau: Wurden von einer Zivilstreife
> überholt, Martinshorn war an, nur war es doch komisch, da das Blaulicht
> nicht ging....

Die Italiener müssen zusätzlich immer die rote Kelle aus dem Fenster halten
und damit winken - im Ernst! :-))

grummich_frank

unread,
Sep 28, 2003, 5:32:54 PM9/28/03
to

Michael A. Heier schrieb in Nachricht ...
Sicher das Beste, mit Sicherheit - ja.

Andersrum finde ichs auch interessant: muss ich einem Zvilfahrzeug mit
anfgeschaltetem Blaulicht (sonst durch nichts als Einsatzfahrzeug zu
erkennen) eigentlich irgendwelche Rechte einräumen?

Letzthin erst erlebt - AB von Mch Richtung N -> Nachtblauer VW-Bus, sehr
dunkle Scheiben, mit blinkend blauer Warze aufm Dach, linkeste Spur
jagte und drängelte reihenweise vorausfahrene Fahrzeuge beiseite - auf
die richtig rüde Tour.
HInterher (aber das ist für einen Vorausfahrenden Ahnungslosen mE nicht
erkennbar undohne Belang) rauschte dann ein Tross auch dunkler
Limousinen 5er aufwärts.

Frank

Dennis Fox

unread,
Sep 28, 2003, 5:50:46 PM9/28/03
to
Matthias Koehler haemmerte Folgendes in die Tasten:
>Die Italiener müssen zusätzlich immer die rote Kelle aus dem Fenster halten
>und damit winken - im Ernst! :-))

Hat keiner gewunken - aber, es wurde im Platz gemacht, war eh' hell, das
Blaulicht war ja zu sehen, nur war im Licht kein Licht ;-)

Dennis Fox

unread,
Sep 28, 2003, 5:52:10 PM9/28/03
to
grummich_frank haemmerte Folgendes in die Tasten:

>Andersrum finde ichs auch interessant: muss ich einem Zvilfahrzeug mit
>anfgeschaltetem Blaulicht (sonst durch nichts als Einsatzfahrzeug zu
>erkennen) eigentlich irgendwelche Rechte einräumen?
>

Was ich in der Fahrschule gelernt habe: $RADIO_ERIWAN, Du mußt ja auch
$ERIWAN halten, wenn Dir ein Zivilauto eine rote Kelle zeigt....

grummich_frank

unread,
Sep 28, 2003, 6:25:07 PM9/28/03
to

Dennis Fox schrieb in Nachricht ...

>grummich_frank haemmerte Folgendes in die Tasten:
>>Andersrum finde ichs auch interessant: muss ich einem Zvilfahrzeug mit
>>anfgeschaltetem Blaulicht (sonst durch nichts als Einsatzfahrzeug zu
>>erkennen) eigentlich irgendwelche Rechte einräumen?
>>
>
>Was ich in der Fahrschule gelernt habe: $RADIO_ERIWAN, Du mußt ja auch
>$ERIWAN halten, wenn Dir ein Zivilauto eine rote Kelle zeigt....
>
...würdest Du das tun? - wenn du dich unschuldig fühlst?, nachts ,
Landstrasse, Regen?

Nebenbei sehe ich erhebliche Zweifel, ob derartige Drängeleien und
AUffahren bis auf wenige Meter bei reichlich über 200 überhaupt zu
rechtfertigen sind (war sicher mehr - ich bin schon vorher wg denen mit
Abstand auf die mittlere, ca bei 210...220...)

Dennis Fox

unread,
Sep 28, 2003, 6:42:52 PM9/28/03
to
grummich_frank haemmerte Folgendes in die Tasten:
>>
>...würdest Du das tun? - wenn du dich unschuldig fühlst?, nachts ,
>Landstrasse, Regen?
>

Denke nicht - und kann mir nicht vorstellen, dann bestraft zu werden....

>Nebenbei sehe ich erhebliche Zweifel, ob derartige Drängeleien und
>AUffahren bis auf wenige Meter bei reichlich über 200 überhaupt zu
>rechtfertigen sind (war sicher mehr - ich bin schon vorher wg denen mit
>Abstand auf die mittlere, ca bei 210...220...)
>

Ich meine, der, der vorne fährt, macht schon Platz, wenn er kann - wenn
Einsatz ist, denke ich, wäre Lichthupe zu rectfertigen, auffahren nicht.

grummich_frank

unread,
Sep 29, 2003, 1:23:45 AM9/29/03
to

Michael 'Mithi' Cordes schrieb in Nachricht
<0ruenvof8665rm5ho...@news.dvd-welt.de>...
>grummich_frank füllte insgesamt 26 Zeilen u.a. mit:

>
>>Andersrum finde ichs auch interessant: muss ich einem Zvilfahrzeug mit
>>anfgeschaltetem Blaulicht (sonst durch nichts als Einsatzfahrzeug zu
>>erkennen) eigentlich irgendwelche Rechte einräumen?
>
>Selbstverständlich!

Ja - denn: Du scheinst nicht das gesamte posting gelesen zu haben....
Frank

Frank Grummich

unread,
Sep 29, 2003, 2:59:54 AM9/29/03
to

"Kathinka Wenz" <kath...@rrr.de> wrote in message
news:bl8qlb.3...@news.schnauze-sonst-beule.de...

> defox.d...@gmx.de (Dennis Fox) wrote:
>
> > grummich_frank haemmerte Folgendes in die Tasten:
> > >Andersrum finde ichs auch interessant: muss ich einem Zvilfahrzeug mit
> > >anfgeschaltetem Blaulicht (sonst durch nichts als Einsatzfahrzeug zu
> > >erkennen) eigentlich irgendwelche Rechte einräumen?
> >
> > Was ich in der Fahrschule gelernt habe: $RADIO_ERIWAN, Du mußt ja auch
> > $ERIWAN halten, wenn Dir ein Zivilauto eine rote Kelle zeigt....
>
> Streich das $RADIO_ERIWAN, Polizei ist Polizei, natürlich musst du
> halten.
>
> Du musst mit Sicherheit nicht halten, wenn dir ein Nicht-Polizist die
> Kelle zeigt, nur hast du keine Chance, das aus dem fahrenden Auto heraus
> zu unterscheiden. Polizisten werden ja nicht dadurch zu Polizisten, dass
> sie eine Uniform tragen, du wirst dir schon den Dienstausweis ansehen
> müssen.
>
Polizei drängelt aber normal nicht bei über 200 Sachen auf der linken Spur
und fährt auf 5-8 Meter auf...

Frank


Michael Pallas

unread,
Sep 29, 2003, 3:09:06 AM9/29/03
to
Frank schrieb:

"| Polizei drängelt aber normal nicht bei über 200 Sachen auf der linken
Spur
| und fährt auf 5-8 Meter auf...
|

Doch,
wenn es sich um die Personenschützer eines Politikers handelt, kommt dieses
(leider) regelmäßig vor. Es gab auch schon mal eine Diskussion ob der MP
wirklich so schnell transportiert werden muss, oder ob es nicht sinnvoller
ist ihn dann mit einem Hubschrauber zu transportieren. Ich würde generell
mal die Sinn frage stellen, ob Politiker mit SoSi transportiert werden
müssen, damit sie irgentwelche Besprechungen punktlich einhalten.

Nur weil es sich um einen Ministerpräsident oder Innenminister handelt die
sowieso nur rumreden andere Personen zu gefährden, na ich weiss nicht......

cu michael


Siegfried Schmidt

unread,
Sep 29, 2003, 5:21:58 AM9/29/03
to
Hallo Frank,

> Polizei drängelt aber normal nicht bei über 200 Sachen auf der linken
> Spur und fährt auf 5-8 Meter auf...

Wenn Du dir die reichlich vorhandenen Reportagen über zivile
Polizeifahrzeuge unter diesem Gesichtspunkt ansiehst, wirst Du das
Gegenteil feststellen.

Am Sa ist einer um mich gekreist und hat sich nicht allzu zimperlich
bremsenderweise nach rechts in die Spur reingedrängt. Bevor er sein Display
hochfuhr, unterschied er sich nicht von einem beliebigen anderen Rüpel, der
im letzten Moment von links aus noch eine Ausfahrt erreichen will.


Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx

Bastian Völker

unread,
Sep 29, 2003, 5:27:38 AM9/29/03
to
Hallo!

grummich_frank schrieb:

> Andersrum finde ichs auch interessant: muss ich einem Zvilfahrzeug mit
> anfgeschaltetem Blaulicht (sonst durch nichts als Einsatzfahrzeug zu
> erkennen) eigentlich irgendwelche Rechte einräumen?

Aber sicher. Allein auf das Licht kommt es an (vgl. § 38 Abs. 1 StVO).

Gruß
Bastian
--
> Ich habe folgende Frage: Wie lautet der Imperativ von "erschrecken"?
"Buh!"

Ralf Radermacher in d.e.s.d.


Bastian Völker

unread,
Sep 29, 2003, 5:29:30 AM9/29/03
to
Hallo!

Michael Pallas schrieb:

> Ich würde generell
> mal die Sinn frage stellen, ob Politiker mit SoSi transportiert werden
> müssen, damit sie irgentwelche Besprechungen punktlich einhalten.

Ack. Ich meine, daß kommt sogar regelmäßig in der Medienlandschaft vor,
wenn z.B. irgendwelche Promis unter Zeitdruck vom Flughafen ins Studio
müssen o.ä. Das kann's eigentlich nicht sein, macht aber eindrucksvoll
den Einfluß der Medien deutlich.

Dirk Schneider

unread,
Sep 29, 2003, 6:16:15 AM9/29/03
to
Matthias Koehler <nutz...@koehler-film.info> schrieb:


> Falls Du Zeuge eines Unfalls auf der linken Spur einer Autobahn wirst
> und zufällig (z.B. Filmrequisit) nichts anderes dabei hast, um Dein
> stehendes Fahrzeug abzusichern, während Du Hilfe leistest, wird Dir
> aber vermutlich niemand was wirklich Böses vorwerfen. Wobei man dafür
> dennoch lieber eine gelbe Doppelblitzleuchte an Bord haben sollte -
> denn das ist erlaubt.

Ist mir zu teuer, geht auch Einzelblitzleuchte oder gar eine mit einem
Drehspiegel? ;-)

Gruß Dirk.

Dirk Schneider

unread,
Sep 29, 2003, 6:20:32 AM9/29/03
to
Bastian Völker <Bastian...@gmx.net> schrieb:

>> Andersrum finde ichs auch interessant: muss ich einem Zvilfahrzeug
>> mit anfgeschaltetem Blaulicht (sonst durch nichts als
>> Einsatzfahrzeug zu erkennen) eigentlich irgendwelche Rechte
>> einräumen?

> Aber sicher. Allein auf das Licht kommt es an (vgl. § 38 Abs. 1 StVO).

Hast du den denn auch gelesen? "Blaulicht UND Horn!" => Wegerechte.

Gruß Dirk.

Till Borngesser

unread,
Sep 29, 2003, 7:14:28 AM9/29/03
to
> > Falls Du Zeuge eines Unfalls auf der linken Spur einer Autobahn
> > wirst und zufällig (z.B. Filmrequisit) nichts anderes dabei hast,
> > um Dein stehendes Fahrzeug abzusichern, während Du Hilfe leistest,
> > wird Dir aber vermutlich niemand was wirklich Böses vorwerfen.
> > Wobei man dafür dennoch lieber eine gelbe Doppelblitzleuchte an
> > Bord haben sollte - denn das ist erlaubt.
>
> Wie ist das dann als Angehöriger eines Rettungsdienstes? Sollte doch
> dann kein Problem sein, das eigene Fahrzeug kurzerhand zum
> Einsatzfahrzeug 'zu befördern'?

Versuchs besser net.

Da wird von den Herren in Grün nicht so genau unterschieden ob du RD'ler
bist oder net (Ausnahmen gibts auch im RD, dann is des Blaue Lichtchen
aber normlerweise eingetragen im Fahrzeugschein oder so)

Gruß
Till

grummich_frank

unread,
Sep 29, 2003, 7:12:56 AM9/29/03
to

Michael Pallas <7598mp...@gmx.net> schrieb in Nachricht ...

>Frank schrieb:
>"| Polizei drängelt aber normal nicht bei über 200 Sachen auf der
linken
>Spur
>| und fährt auf 5-8 Meter auf...
>|
>
>Doch,
>wenn es sich um die Personenschützer eines Politikers handelt, kommt
dieses
>(leider) regelmäßig vor. Es gab auch schon mal eine Diskussion ob der
MP
>wirklich so schnell transportiert werden muss, oder ob es nicht
sinnvoller
>ist ihn dann mit einem Hubschrauber zu transportieren. Ich würde
generell
>mal die Sinn frage stellen, ob Politiker mit SoSi transportiert werden
>müssen, damit sie irgentwelche Besprechungen punktlich einhalten.

Schon klar - aber machen sicher != dürfen....


>
>Nur weil es sich um einen Ministerpräsident oder Innenminister handelt
die
>sowieso nur rumreden andere Personen zu gefährden, na ich weiss
nicht......
>

is mir einklich wurst, wer da warum drinsitzt - er hat mich nicht zu
gefährden - basta.

Frank

grummich_frank

unread,
Sep 29, 2003, 7:15:05 AM9/29/03
to

Bastian Völker schrieb in Nachricht <3F77FB0A...@gmx.net>...

>Hallo!
>
>grummich_frank schrieb:
>
>> Andersrum finde ichs auch interessant: muss ich einem Zvilfahrzeug
mit
>> anfgeschaltetem Blaulicht (sonst durch nichts als Einsatzfahrzeug zu
>> erkennen) eigentlich irgendwelche Rechte einräumen?
>
>Aber sicher. Allein auf das Licht kommt es an (vgl. § 38 Abs. 1 StVO).
>
??? Wegerechte mit Licht u n d "Tatütata", oder erinnere ich falsch?

Nichtsdestoweniger hat er mich (selbst in einem solchen Fall und mit
licht&signal) in keinster Weise zu bedrängen oder zu gefährden.

Frank

Dennis Fox

unread,
Sep 29, 2003, 7:23:32 AM9/29/03
to
Kathinka Wenz haemmerte Folgendes in die Tasten:
>Ah jo, war wohl die Glühbirne kaputt, was erwartest du in Italien...
>*duck*

Ging aber mal Kameraden von mir auch mal, als ich bei den Feldjägern
war, Einsatzfahrt und oben die Birne kaputt, merkt man auc spät, und die
braucht man auch so selten.....

Dennis Fox

unread,
Sep 29, 2003, 7:22:03 AM9/29/03
to
Kathinka Wenz haemmerte Folgendes in die Tasten:

>
>Du musst mit Sicherheit nicht halten, wenn dir ein Nicht-Polizist die
>Kelle zeigt, nur hast du keine Chance, das aus dem fahrenden Auto heraus
>zu unterscheiden. Polizisten werden ja nicht dadurch zu Polizisten, dass
>sie eine Uniform tragen, du wirst dir schon den Dienstausweis ansehen
>müssen.

Also hälst Du nachts auf dunkler Straße ohne Tatverdacht nur deswegen
an, weil Dir ein vorrausfahrendes Auto eine Kelle zeigt?

Dennis Fox

unread,
Sep 29, 2003, 7:23:52 AM9/29/03
to
Peter Wenz haemmerte Folgendes in die Tasten:
>
>Eben, da war doch Stromausfall.

Die ersten Ausläufer vom Ausfall? ;-)

Ralf Roehrig

unread,
Sep 29, 2003, 9:44:29 AM9/29/03
to
Michael 'Mithi' Cordes wrote:
> grummich_frank füllte insgesamt 26 Zeilen u.a. mit:
> >muss ich einem Zvilfahrzeug mit
> >anfgeschaltetem Blaulicht (sonst durch nichts als Einsatzfahrzeug zu
> >erkennen) eigentlich irgendwelche Rechte einräumen?
>
> Selbstverständlich!

Welche denn?

Zum §38 StVO fehlt das Sondersignal. Und §35 StVO hätte er auch ohne
Blaulicht.
Und für Blaulicht ohne Sondersignal sind die Möglichkeiten bei denen es
eingesetzt werden könnte ebenfalls in §38 StVo geregelt.

Gruss

Ralf

Oliver Jennrich

unread,
Sep 29, 2003, 10:11:28 AM9/29/03
to
* Dennis Fox writes:

> grummich_frank haemmerte Folgendes in die Tasten:
>>>
>> ...würdest Du das tun? - wenn du dich unschuldig fühlst?, nachts ,
>> Landstrasse, Regen?
>>

> Denke nicht - und kann mir nicht vorstellen, dann bestraft zu werden....

>> Nebenbei sehe ich erhebliche Zweifel, ob derartige Drängeleien und
>> AUffahren bis auf wenige Meter bei reichlich über 200 überhaupt zu
>> rechtfertigen sind (war sicher mehr - ich bin schon vorher wg denen mit
>> Abstand auf die mittlere, ca bei 210...220...)
>>

> Ich meine, der, der vorne fährt, macht schon Platz, wenn er kann - wenn
> Einsatz ist, denke ich, wäre Lichthupe zu rectfertigen, auffahren nicht.

Außerhalb geschlossener Ortschaften ist dies auch richtig wenn gerade
kein Einsatz ist.

--
Space - the final frontier

Bernhard Nowotny

unread,
Sep 29, 2003, 11:38:21 AM9/29/03
to
Ulrich Gehauf wrote:
> Matthias Koehler <nutz...@koehler-film.info> schrieb am 28 Sep

> > Falls Du Zeuge eines Unfalls auf der linken Spur einer Autobahn
> > wirst und zufällig (z.B. Filmrequisit) nichts anderes dabei hast,
> > um Dein stehendes Fahrzeug abzusichern, während Du Hilfe leistest,
> > wird Dir aber vermutlich niemand was wirklich Böses vorwerfen.
> > Wobei man dafür dennoch lieber eine gelbe Doppelblitzleuchte an
> > Bord haben sollte - denn das ist erlaubt.
> Wie ist das dann als Angehöriger eines Rettungsdienstes? Sollte doch
> dann kein Problem sein, das eigene Fahrzeug kurzerhand zum
> Einsatzfahrzeug 'zu befördern'?

Technisch ist das sicher kein Problem.
Wenn man irgendwie über einen rechtfertigenden Notstand
argumentieren kann, dann kommt man evtl. auch so davon.

Hat man das Blaulicht dagegen immer dabei, könnte einem
schon fast Vorsatz unterstellt werden.

Einwandfrei erlaubt ist es nur, wenn es im Fahrzeugschein
eingetragen ist.

Das gibt es, auch für Privatfahrzeuge zB. von ehrenamtlichen
Führungskräften des Katastrophenschutzes. Der Normal-Helfer
dürfte es kaum eingetragen bekommen.

Servus,


Bernhard
(dürfte, hat aber nicht)

--
Bernhard Nowotny
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
Mach' mit bei der Millionen-Aktion! Bring' Bewegung in die Politik:
http://www.beweg-dich-deutschland.de überbringt Deine Vorschläge!

Bastian Völker

unread,
Sep 29, 2003, 12:26:43 PM9/29/03
to
Hallo!

Dirk Schneider schrieb:

> >> Andersrum finde ichs auch interessant: muss ich einem Zvilfahrzeug
> >> mit anfgeschaltetem Blaulicht (sonst durch nichts als
> >> Einsatzfahrzeug zu erkennen) eigentlich irgendwelche Rechte
> >> einräumen?
>
> > Aber sicher. Allein auf das Licht kommt es an (vgl. § 38 Abs. 1 StVO).
>
> Hast du den denn auch gelesen? "Blaulicht UND Horn!" => Wegerechte.

Ja, hab ich gelesen, nur das Horn unterschlagen, weil es mir wesentlich
um das Aussehen des Fahrzeugs ging. Das Horn gehört natürlich dazu, aber
ich meine, das gibt's in der Regel auch bei den zivilen Fahrzeugen (ich
hab's also vorausgesetzt).

Bernhard Nowotny

unread,
Sep 29, 2003, 12:41:57 PM9/29/03
to
Ulrich Gehauf wrote:

> Bernhard Nowotny <bn...@antispam.de> schrieb am 29 Sep 2003:
> > Einwandfrei erlaubt ist es nur, wenn es im Fahrzeugschein
> > eingetragen ist.
> Und wenn ich so ein Teil hab, dass man nur in den Zigarettenanzünder
> einstecken braucht und dann mit Magnetfuß aufs Dach pepppt?
> Muss das denn eingetragen werden? Ist ja nicht fest mit dem Auto
> verbunden...

IMHO auch dann. Sobald Du es anschaltest und aufpappst, dürfte
es der StVZO unterliegen. Wenn Du es ständig mitführst, könnte
man ggf. recht leicht Vorsatz unterstellen.

Die StVO §38 spricht ja in Abs. 2 (Blaulicht allein zur Warnung an
Unfallstellen) explizit von "den damit ausgerüsteten Fahrzeugen".
Das impliziert wohl eine ordentliche Zulassung. Im Gegensatz
zum gelben Blinklicht, da steht in §38 Abs. 3 keine derartige
Einschränkung.

Das mir hier vorliegende Schreiben des Bayerischen Staatsministerium
des Inneren zum Thema "Ausrüstung von Privatfahrzeugen mit Sonder-
warneinrichtungen" - Auszüge siehe unten - bezieht sich auch auf
nicht fest verbundene Magnetleuchten. Ich könnte mir vorstellen,
dass Gerichte auch ausserhalb Bayerns so argumentieren würden.
BTW: Wer schon mal von seinem Magnetblaulicht überholt wurde, der
weiss ein Aufsteckblaulicht zu schätzen (schon allein, weil die
seitlich am Fahrerfenster pendelnde Funzel furchtbar peinlich
aussieht). :)

Wie es mit ausgeschalteten, auf dem Armaturenbrett liegenden
Blaulichtern aussieht, haben wir kürzlich irgendwo im Usenet
mal durchgekaut (*.strassenverkehr? *.notfallrettung?). Siehe
dazu den Punkt 3.2 in der unten zitierten Richtlinie:
"Bei Privatfahrten [...] darf die Kennleuchte _nicht_ erkennbar
oder angebracht sein.".


<zitat quelle="Bayerisches Staatsministerium des Inneren,
Fortschreibung des IMS IC/ID-3612.354-6 Kra und IC/ID-3612.357-2 Kra
vom 23.7.2003">
"[...]
Straßenverkehrsrecht (StVZO, StVO);
Sonderwarneinrichtungen (blaues Blinklicht und Einsatzhorn) auf
privaten Kraftfahrzeugen bei der Feuerwehr, dem Katastrophenschutz
und dem Rettungsdienst
[...]
2.3 Sonderwarneinrichtungen (blaues Blinklicht und Einsatzhorn)

Die Ausrüstung mit Sonderwarneinrichtungen (blaues Blinklicht und
Einsatzhorn) hat nach Maßgabe der Vorschriften der [...] (StVZO)
zu erfolgen. Die einschlägigen DIN-Vorschriften (DIN14610 für
akustische Warneinrichtungen, DIN 14620 für Kennleuchten,
DIN 14630 für Einbau- und Anschluss der Einrichtungen) sind zu
beachten. Dies bedeutet vor allem, dass die Sonderwarneinrichtung
bauartgenehmigt (§22 Abs.1 Nr 11 und Nr.19 StVZO) und vom
Fahrzeughersteller insbesondere hinsichtlich der elektromagnetischen
Vertärglichkeit (EMV) und des Unfallverhaltens (Überschlag, Crash)
für das jeweilige Fahrzeug schriftlich freigegeben sein müssen.

Als Kennleuchten für blaues Blinklicht können schnell abnehmbare
Leuchten, welche mit dem Fahrzeug fest (formschlüssig) oder
magnethaftend (kraftschlüssig) verbunden werden, verwendet
werden. Empfohlen werden [...] mit dem Fahrzeug fest (formschlüssig)
verbunden [...] Zulässig sind aber auch bauartgenehmigte und für das
jeweilige Fahrzeug freigegebene magnethaftende (kraftschlüssige)
Kennleuchten. Die Aufsetzanweisungen des Herstellers sowie die
Hinweise zur Verkabelung sind zu beachten. Magnethaftende
(kraftschlüssige) Kennleuhten müssen zum Erreichen des optimalen
Kraftschlusses besonders sorgfältig aufgesetzt werden; ein
Aufsetzen während der Fahrt ist daher in der Regel bereits durch
die Aufsetzanweisung des Herstellers usw. untersagt.

Das Einsatzhorn muss im Fahrzeug fest eingebaut werden; der Einbau
muss verdeckt erfolgen.
[...]

2.4 Eintragung in den Fahrzeugpapieren

Der ordnungsgemäße Einbau und Anschluss sowie die besondere
Schaltung der Sonderwarneinrichtung [...] sind von einem
amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer unter Beachtung
insbesondere von Nr. 2.3 abzunehmen und zu bescheinigen. Die
Zulässigkeit der Ausstattung mit Sonderwarneinrichtungen ist
durch die Zulassungsbehörde gebührenfrei in Fahrzeugbrief und
Fahrzeugschein einzutragen (vgl. §27 Abs.1 Abs 1a StVZO).
[...]

3.2 Privatfahrten

[...] nur dann [...] wenn der Berechtigte es als Einsatz- und
Kommando-Kraftfahrzeug einsetzt. Bei _Privatfahrten_ des
Berechtigten oder Dritten darf die Kennleuchte _nicht_
erkennbar oder angebracht sein. [Unterstreichungen im Original]
[...]

3.5 Mitzuführende Unterlagen

Der Berechtigte hat den Fahrzeugschein und einen Dienstausweis
(oder Ähnlichesoder ähnliches [sic!]) mitzuführen und der Polizei
auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.
[...]

3.8 Verkehrssicherheit

Der Berechtigte ist weiterhin darauf hinzuweisen, dass
- nach neueren Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen
das Unfallrisiko von Rettungsfahrzeugen, die Einsatzfahrten ohne
eingeschaltete Sonderwarneinrichtung fahren, _viermal_ höher liegt
als bei anderen motorisierten Verkehrsteilnehmern. Bei Fahrten
_mit_ eingeschaltetem Blaulicht und Einsatzhorn ist das
Unfallrisiko sogar _achtmal_ höher. Dies ist bei der Fahrweise
zu bedenken. [Unterstreichung im Original]
[...]"
</zitat>

Servus,


Bernhard

grummich_frank

unread,
Sep 29, 2003, 5:10:07 PM9/29/03
to

Oliver Jennrich schrieb in Nachricht ...

>
>>> Nebenbei sehe ich erhebliche Zweifel, ob derartige Drängeleien und
>>> AUffahren bis auf wenige Meter bei reichlich über 200 überhaupt zu
>>> rechtfertigen sind (war sicher mehr - ich bin schon vorher wg denen
mit
>>> Abstand auf die mittlere, ca bei 210...220...)
>>>
>
>> Ich meine, der, der vorne fährt, macht schon Platz, wenn er kann -
wenn
>> Einsatz ist, denke ich, wäre Lichthupe zu rectfertigen, auffahren
nicht.
>
>Außerhalb geschlossener Ortschaften ist dies auch richtig wenn gerade
>kein Einsatz ist.
>

...wäre w a s gerechtfertigt?

Frank

Marco Fritsch

unread,
Sep 29, 2003, 7:41:23 PM9/29/03
to

"grummich_frank" <grummic...@yahoo.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bl7k75$8rcmu$1...@ID-114743.news.uni-berlin.de...

>
> Michael A. Heier schrieb in Nachricht ...
> >"Ralf Hellfritsch" <m...@privacy.net> schrieb im Newsbeitrag
> >news:Xns9404B062932...@130.133.1.4...
> >
> >> Was kann mir passieren wenn ich mit meinem privaten PKW eine blaue
> >> Rundumleuchte im eingeschalteten Zustand auf/im Auto habe?
> >
> >Mach so einen Mist einfach nicht und gut.
> >
> Sicher das Beste, mit Sicherheit - ja.
>
> Andersrum finde ichs auch interessant: muss ich einem Zvilfahrzeug mit
> anfgeschaltetem Blaulicht (sonst durch nichts als Einsatzfahrzeug zu
> erkennen) eigentlich irgendwelche Rechte einräumen?

Eingeschaltes Blaulicht fordert kein besonderes Verhalten anderer
Verkehrsteilnehmer. Anders sieht es in Kombination mit dem Einsatzhorn aus;
diese zeigt Wegerecht an (andere Verkehrsteilnehmer haben für dieses
Fahrzeug unter gebührender Berücksichtigung der Sicherheit den Weg
freizumachen).


Marco Fritsch

unread,
Sep 29, 2003, 7:47:35 PM9/29/03
to

"Dennis Fox" <defox.d...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:slrnbng5ai.19d...@maitre.physik.uni-kl.de...

> Kathinka Wenz haemmerte Folgendes in die Tasten:
> >Ah jo, war wohl die Glühbirne kaputt, was erwartest du in Italien...
> >*duck*
>
> Ging aber mal Kameraden von mir auch mal, als ich bei den Feldjägern
> war, Einsatzfahrt und oben die Birne kaputt, merkt man auc spät, und die
> braucht man auch so selten.....

Wofür benötigen die eigentlich Sondersignal?


Dennis Fox

unread,
Sep 30, 2003, 4:04:33 AM9/30/03
to
Oliver Jennrich haemmerte Folgendes in die Tasten:

>
>Außerhalb geschlossener Ortschaften ist dies auch richtig wenn gerade
>kein Einsatz ist.
>


Ich meinte jetzt intensiver als das erlaubte, also nicht nur einmal,
sondern auch etwas öfter - bei genügendem Abstand. Normal haben die ja
nich SoSi an, hat ja normal einen Grund.

Dennis Fox

unread,
Sep 30, 2003, 4:09:44 AM9/30/03
to
Marco Fritsch haemmerte Folgendes in die Tasten:

>
>Wofür benötigen die eigentlich Sondersignal?
>

Um hoheitliche Aufgaben entgegenzunehmen. In den Verkehr dürfen sie ja
eingreifen, um z.B. eine Ampel für einen Konvoi zu sichern. Bei dem
Einsatz war Eile geboten, als ich im zivilen Leben hier tanken war,
und in einer US-Kaserne eine Geiselnahme war, würde ich auch wetten, daß
diese Zivilwagen mit Blaulicht Feldjäger waren, die an mir vorbei sind
(wegen Autoalter, Blaulichttyp und Kennzeichen).
Ich frage mich eher, warum hier ab und zu US-MP Fahrzeuge mit Blaulicht
und Martinströte (Horn kann man das nicht nennen) rumfahren...

Jens Müller

unread,
Sep 30, 2003, 11:53:21 AM9/30/03
to
Am 3682. September 1993 schrieb Dennis Fox:

> Ich frage mich eher, warum hier ab und zu US-MP Fahrzeuge mit Blaulicht
> und Martinströte (Horn kann man das nicht nennen) rumfahren...

Besatzungsstat^WStationierungsabkommen?
--
"Aber mal ehrlich: was kann man bei EUR 6,99 schon groß falsch
machen?" - "Dafür kann man beispielsweise bei einem guten Metzger ein
schönes Rinderfiletsteak bekommen. :-)))" Uta Kramer und Winfried
Gottschalk in <ofa3cu4f3824gb7og...@4ax.com> in dafa

Dennis Fox

unread,
Sep 30, 2003, 1:25:51 PM9/30/03
to
Jens Müller haemmerte Folgendes in die Tasten:
>
>Besatzungsstat^WStationierungsabkommen?

Wohl wahr, muß oft genug an einer US-Kaserne vorbei, an denen 5(!)
deutsche Soldaten am Tor stehen - auch nachts....

Martin D. Bartsch

unread,
Sep 30, 2003, 2:55:39 PM9/30/03
to
"grummich_frank" <grummic...@yahoo.de> schrieb:

>Andersrum finde ichs auch interessant: muss ich einem Zvilfahrzeug mit
>anfgeschaltetem Blaulicht (sonst durch nichts als Einsatzfahrzeug zu
>erkennen) eigentlich irgendwelche Rechte einräumen?

AFAIK nur wenn Sirene an ist.

--
Martin D. Bartsch
ARD-Studio Paris
German TV Allemande

Martin D. Bartsch

unread,
Sep 30, 2003, 2:56:49 PM9/30/03
to
"Frank Grummich" <frank.g...@siemens.com> schrieb:

>Polizei drängelt aber normal nicht bei über 200 Sachen auf der linken Spur
>und fährt auf 5-8 Meter auf...

War kein Grund für eine kleine Bremsung in Sicht?

Martin D. Bartsch

unread,
Sep 30, 2003, 2:58:34 PM9/30/03
to
Bastian Völker <Bastian...@gmx.net> schrieb:

>Ack. Ich meine, daß kommt sogar regelmäßig in der Medienlandschaft vor,
>wenn z.B. irgendwelche Promis unter Zeitdruck vom Flughafen ins Studio
>müssen o.ä. Das kann's eigentlich nicht sein, macht aber eindrucksvoll
>den Einfluß der Medien deutlich.

Fakt ist, die Sendung wartet nicht.
Ich bin auch schon mal im Pressebus mit Motorradeskorte durch die
Nachmittagsrushhour in Straßburg gejagt worden, weil der Presseflieger
nicht länger warten konnte. Ist schon cool, irgendwie.

Martin D. Bartsch

unread,
Sep 30, 2003, 3:03:32 PM9/30/03
to
Bernhard Nowotny <bn...@antispam.de> schrieb:

>Wie es mit ausgeschalteten, auf dem Armaturenbrett liegenden
>Blaulichtern aussieht, haben wir kürzlich irgendwo im Usenet
>mal durchgekaut

Das erinnert mich an einen, der wg. einer im Auto liegenden Kelle
einen drankriegte. Er war natürlich kein Polizist, aber in Verbindung
mit dem zu der Zeit seltenen Autotelefon konnte er fast überall
parken.

grummich_frank

unread,
Sep 30, 2003, 5:38:06 PM9/30/03
to

Martin D. Bartsch schrieb in Nachricht
<3fkjnv0qns8fulib0...@4ax.com>...

>"Frank Grummich" <frank.g...@siemens.com> schrieb:
>
>>Polizei drängelt aber normal nicht bei über 200 Sachen auf der linken
Spur
>>und fährt auf 5-8 Meter auf...
>
>War kein Grund für eine kleine Bremsung in Sicht?
>

<sarcasm>

...ich war gerade nicht neugierig genug, was passieren würde, wenn der
Fahrer zu spät reagiert, mich das Riesenteil von VW-BUS (Caravelle oder
wie die Viecher jetzt heissen)auf die ROlle nimmt und abschiesst - ich
hab immerhin weder B- noch C-Säulen...wobei das im worst case
wahrscheinlich nur ein Unterschied beim Gewicht des Restklumpen ausmacht
bei der Geschwindikeit :-/

</sarcasm>

Aber ohne Quatsch - ich kann nicht einsehen, was diese
Prätorianergardisten befugt bzw schützen soll - es ist un bleib in
meinen Augen vorsätzliche Gefährdung und Nötigung.

Eigentlich hätte man ANzeige erstatten sollen - aus Prinzip.

Frank


Bastian Völker

unread,
Sep 30, 2003, 6:00:17 PM9/30/03
to
Hallo!

"Martin D. Bartsch" schrieb:

> >Ack. Ich meine, daß kommt sogar regelmäßig in der Medienlandschaft vor,
> >wenn z.B. irgendwelche Promis unter Zeitdruck vom Flughafen ins Studio
> >müssen o.ä. Das kann's eigentlich nicht sein, macht aber eindrucksvoll
> >den Einfluß der Medien deutlich.
>
> Fakt ist, die Sendung wartet nicht.

Fakt ist aber auch, daß das die StVO nicht weiter interessiert.

> Ich bin auch schon mal im Pressebus mit Motorradeskorte durch die
> Nachmittagsrushhour in Straßburg gejagt worden, weil der Presseflieger
> nicht länger warten konnte. Ist schon cool, irgendwie.

Klar ist das cool. Fände ich auch klasse. Aber leider ändert das nichts
an der sehr zweifelhaften Rechtsausdehnung, die dabei vorgenommen wird.

Bernhard Nowotny

unread,
Sep 30, 2003, 8:23:12 PM9/30/03
to
Dennis Fox wrote:
> Ich frage mich eher, warum hier ab und zu US-MP Fahrzeuge mit
> Blaulicht und Martinströte (Horn kann man das nicht nennen)
> rumfahren...

Weil's cool aussieht?

Mist.

Gute Nacht,


Bern(har)d

Oliver Jennrich

unread,
Oct 1, 2003, 3:14:22 AM10/1/03
to
* grummich frank writes:

Schall- und Lichtzeichen zum Anzeigen einer Überholabsicht. Vulgo
Lichthupe.

Frank Grummich

unread,
Oct 1, 2003, 3:43:55 AM10/1/03
to

"Oliver Jennrich"

> >>
> >> Außerhalb geschlossener Ortschaften ist dies auch richtig wenn gerade
> >> kein Einsatz ist.
> >>
> > ...wäre w a s gerechtfertigt?
>
> Schall- und Lichtzeichen zum Anzeigen einer Überholabsicht. Vulgo
> Lichthupe.

ACK! ...mach ich selber auf der Landstrasse, bei Treckern etc gelegentlich -
allerdings mit oft negativem feedback: Anscheindend ist dies vielen
Verkehrsteilnehmern nicht mehr gegenwärtig - sie fühlen sich schlicht blöde
angemacht...

...ändert aber nichts an den paar Metern Abstand bei über 200...

Frank


Dennis Fox

unread,
Oct 1, 2003, 4:31:13 AM10/1/03
to
Martin D. Bartsch haemmerte Folgendes in die Tasten:

>
>Fakt ist, die Sendung wartet nicht.
>

Also, als ich für meine Kiddies Training gehalten habe, mußte ich auch
ab und zu weiter fahren, weil ich woanders war. Wenn es knapp wurde,
habe ich nie Polizeieskorte bekommen....

Martin D. Bartsch

unread,
Oct 1, 2003, 10:45:06 AM10/1/03
to
Bastian Völker <Bastian...@gmx.net> schrieb:

>Fakt ist aber auch, daß das die StVO nicht weiter interessiert.

Die aber in Straßburg nicht gilt. (Und weshalb ich hier eigentlich
off-topic bin)

>Klar ist das cool. Fände ich auch klasse. Aber leider ändert das nichts
>an der sehr zweifelhaften Rechtsausdehnung, die dabei vorgenommen wird.

Wenn der Pressechef des Staatspräsidenten das bestimmt, ist es
wahrscheinlich besser als ein Gesetz (in dieser verkappten Monarchie)

--
Martin D. Bartsch ARD-Studio Paris German TV Allemande

Arbeitsproben:
http://www.wdr.de/tv/weltweit/aktuell.phtml
Weltreisen-La Reunion ARD 5.10.03 13:15

Martin D. Bartsch

unread,
Oct 1, 2003, 10:45:44 AM10/1/03
to
defox.d...@gmx.de (Dennis Fox) schrieb:

>Wenn es knapp wurde,
>habe ich nie Polizeieskorte bekommen....

Manche sind halt gleicher als die anderen

--
Martin D. Bartsch ARD-Studio Paris German TV Allemande

Martin D. Bartsch

unread,
Oct 1, 2003, 10:47:08 AM10/1/03
to
"grummich_frank" <grummic...@yahoo.de> schrieb:

>...ich war gerade nicht neugierig genug, was passieren würde, wenn der
>Fahrer zu spät reagiert, mich das Riesenteil von VW-BUS (Caravelle oder
>wie die Viecher jetzt heissen)auf die ROlle nimmt und abschiesst - ich
>hab immerhin weder B- noch C-Säulen...wobei das im worst case
>wahrscheinlich nur ein Unterschied beim Gewicht des Restklumpen ausmacht
>bei der Geschwindikeit :-/

Wie gut, das ich selber eine Caravelle habe (und manchmal noch einen
Anhänger mit 1/4 Rind drin, das gäbe 'ne schöne Sauerei)

--
Martin D. Bartsch ARD-Studio Paris German TV Allemande

Ulrich Mindrup

unread,
Oct 1, 2003, 12:29:20 PM10/1/03
to
Martin D. Bartsch wrote:

>
> War kein Grund für eine kleine Bremsung in Sicht?
>

Also zumindest ich hätte keine Lust, so etwas auszuprobieren.


In größeren Abständen liest man gelegentlich davon, daß
Politikerfahrzeuge in Radarkontrollen oder bei Abstandsmessungen
auffallen, ab und an kommt es sogar zu Unfällen durch überhöhte
Geschwindigkeit.

Und in den achzigern kam es wohl einmal zu einer "Auseinandersetzung"
zwischen Niedersachsen und NRW, nachdem ein nordrheinwestfälischer
Polizist sich "erdreistet" hatte, das Fahrzeug der damaligen
niedersächsischen Wirtschaftsministerin anzuhalten ;-)

Grüße

Ulrich

Dennis Fox

unread,
Oct 1, 2003, 12:56:42 PM10/1/03
to
Martin D. Bartsch haemmerte Folgendes in die Tasten:
>
>Manche sind halt gleicher als die anderen
>

Und die dürfen dann die ungleicheren gefährden?

Patrick G. Stößer

unread,
Oct 1, 2003, 3:00:48 PM10/1/03
to
Ulrich Mindrup schrieb:

> In größeren Abständen liest man gelegentlich davon, daß
> Politikerfahrzeuge in Radarkontrollen oder bei Abstandsmessungen
> auffallen, ab und an kommt es sogar zu Unfällen durch überhöhte
> Geschwindigkeit.
>
> Und in den achzigern kam es wohl einmal zu einer "Auseinandersetzung"
> zwischen Niedersachsen und NRW, nachdem ein nordrheinwestfälischer
> Polizist sich "erdreistet" hatte, das Fahrzeug der damaligen
> niedersächsischen Wirtschaftsministerin anzuhalten ;-)

29.04.1958: Der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Strauß gab
"[...] seinem Fahrer die Anweisung, sich an die Verkehrszeichen eines
Bonner Polizisten nicht zu halten. Als der Fahrer, Leonhard Kaiser,
daraufhin den Ministerwagen über die nicht freigegebene Kreuzung zum
Bundeskanzleramt jagte, entging er nur knapp dem Zusammenstoß mit einer
vollbesetzten Straßenbahn, deren Fahrer gerade noch hart bremsen konnte.
Auf der Rückfahrt ließ Strauß seinen Fahrer neben dem Verkehrspolizisten,
dem Polizeihauptwachmeiseter Hahlbohm, halten und fragte ihn, ob er
Anzeige zu erstatten gedenke. Der Polizeibeamte bejahte dies, woraufhin
Minister Srauß ihn barsch aufforderte, seinen Namen zu nennen, und
hinzufügte: "Ich werde dafür sorgen, dass Sie von der Kreuzung hier
verschwinden.
Im weiteren Verlauf der Angelegenheit verlangte Minister Strauß zunächst
vom Bonner Polizeipräsidenten Dr. Degenthoff, er solle Hauptwachtmeister
Hahlbohm strafversetzen. Als dies nichts fruchtete, wandte sich Strauß an
den neuen Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Dr. Dufhues (CDU). "Ich
muß verlangen", hieß es in der förmlichen Dienstaufsichtsbeschwerde,
"dass der Beamte nicht nur gemaßregelt, sondern in Zukunft auch nicht
mehr in Bonn als Verkehrspolizist verwendet wird..."
Aber Innenministzer Dr. Dufhues wies die Beschwerde ab, da der
Hauptwachtmeister pflichtgemäß gehandelt habe. Als dies öffentlich
bekannt wurde (und in diesem Zusammenhang auch das Strafregister des
Ministerfahrers Kaiser), stellte Minister Strauß Strafantrag gegen
Hauptwachtmeister Hahlbohm wegen Verletzung der Amtsverschwiegenheit. Die
Verhandlung gegen den Beamten vor dem Landgericht Bonn ergab, dass
Hahlbohm keine Amtsgeheimnisse verraten hatte; er wurde auf Kosten der
Staatskasse freigesprochen.
Etwa zur gleichen Zeit, mit Datum vom 13. August 1959, gab Minister
Strauß folgenden fernschriftlichen Befehl:
"An alle Kommandeure.
Betrifft: Kraftfahrzeugunfälle in der Bundeswehr.
Verlange beispielhaftes Verhalten im Straßenverkehr und strenge
Bestrafung bei Verkehrsdelikten. Wiederholte, auch leichte
Verkehrsverstöße können auf charakterliche Mängel schließen lassen."
Der ständige Fahrer des Ministers, Kaiser, dessen Vorstrafen Strauß
spätestens seit dem Strafantrag gegen Polizeiwachtmeister Hahlbohm
bekannt waren, wurde von ihm weiterbeschäftigt, obwohl Kaiser wegen
Verkehrsdelikten schon fünfmal gerichtlich bestraft worden war. In der
Folgezeit verursachte Kaiser durch Nichtbeachtung der Vorfahrt einen
schweren Unfall; drei Personen wurden dabei erheblich verletzt. Er wurde
von Minister Strauß dennoch weiterbeschäftigt. Erst als Kaiser bald
darauf, diesmal wegen Verkehrsgefährdung und Bedrohung eines anderen
Fahrers mit der Dienstpistole, erneut gerichtlich besraft wurde, ließ
Strauß ihn nach München versetzen, beschäftigte Kaiser aber weiterhin als
Fahrer, sooft er, was sehr häufig der Fall war, nach München kam."

Quelle: Engelmann, Bernt: Wir sind wieder wer. Auf dem Weg ins
Wirtschaftswunderland. München 1981. S 248-250.

mfg, pgs

--
pgp public key: http://www.pgs-info.de/pgp/pgs.asc

Frank Hucklenbroich

unread,
Oct 2, 2003, 5:32:51 AM10/2/03
to
On Tue, 30 Sep 2003 08:09:44 +0000 (UTC), Dennis Fox wrote:

> Ich frage mich eher, warum hier ab und zu US-MP Fahrzeuge mit Blaulicht
> und Martinströte (Horn kann man das nicht nennen) rumfahren...

Hier in Köln fährt auch immer so ein obercooler belgischer Armee-Sanka rum,
der hat zusätzlich zur ohnehin schon sehr breiten Leuchtbake noch ganz oben
auf der Bake drauf eine weiße (!) RKL (ist wohl eher ein Suchscheinwerfer,
hat aber die Form wie ein Blaulicht), das schaut schon sehr merkwürdig aus.
Allerdings habe ich den noch nie mit eingeschaltetem SoSi gesehen, kann
also sein daß die das nur auf dem Kasernengelände anmachen dürfen.

Viele Grüße,

Frank

Dennis Fox

unread,
Oct 2, 2003, 5:45:18 AM10/2/03
to
Frank Hucklenbroich haemmerte Folgendes in die Tasten:

>
>Hier in Köln fährt auch immer so ein obercooler belgischer Armee-Sanka rum,

Das würde ich eher noch verstehen, weil da ist ja jemand offensichtlich
in Gefahr, und wenn in der Kaserne was ist, und der dann da jemanden ins
Krankenhaus fährt, wäre es schon gerechtfertigt...

>auf der Bake drauf eine weiße (!) RKL (ist wohl eher ein Suchscheinwerfer,
>hat aber die Form wie ein Blaulicht), das schaut schon sehr merkwürdig aus.

Das haben die Polizeiwagen in Italien auch.

>
>Viele Grüße,
>
>Frank

André Kubitschek

unread,
Oct 2, 2003, 2:07:32 PM10/2/03
to
> Wie ist das dann als Angehöriger eines Rettungsdienstes? Sollte doch
> dann kein Problem sein, das eigene Fahrzeug kurzerhand zum
> Einsatzfahrzeug 'zu befördern'?

Das würde ich nichtmal unter dem Einfluß von 3 Promille machen.

Kranke im Privat-PKW transportieren...Gott stehe Dir bei,
wenn der Patient während der Fahrt Ex geht.

Grüße
Andre


Christian König

unread,
Oct 2, 2003, 2:43:27 PM10/2/03
to
"grummich_frank" <grummic...@yahoo.de> schriebselte:

> Andersrum finde ichs auch interessant: muss ich einem Zvilfahrzeug mit
> anfgeschaltetem Blaulicht (sonst durch nichts als Einsatzfahrzeug zu
> erkennen) eigentlich irgendwelche Rechte einräumen?

In Verbindung mit Horn ja:
§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet
werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder
schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die
öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu
verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten
Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen
Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von
Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

> Letzthin erst erlebt - AB von Mch Richtung N -> Nachtblauer VW-Bus, sehr
> dunkle Scheiben, mit blinkend blauer Warze aufm Dach, linkeste Spur
> jagte und drängelte reihenweise vorausfahrene Fahrzeuge beiseite - auf
> die richtig rüde Tour.
> HInterher (aber das ist für einen Vorausfahrenden Ahnungslosen mE nicht
> erkennbar undohne Belang) rauschte dann ein Tross auch dunkler
> Limousinen 5er aufwärts.

Stellt sich natürlich die Frage, wo dabei die höchste Eile war, welche
geboten sein muss. IMHO stellte diese Aktion eine Begleitung von
Fahrzeugen und/oder geschlossenen Verbänden dar.
Dabei _musst_ Du selbstverständlich keinen Platz machen.
Ist aber eigentlich usus.
--
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Dirk Schneider

unread,
Oct 2, 2003, 6:33:58 PM10/2/03
to
Dennis Fox <defox.d...@gmx.de> schrieb:


>> auf der Bake drauf eine weiße (!) RKL (ist wohl eher ein
>> Suchscheinwerfer, hat aber die Form wie ein Blaulicht), das schaut
>> schon sehr merkwürdig aus.
>
> Das haben die Polizeiwagen in Italien auch.

Österreich auch. Wofür auch immer das sein soll.

Gruß Dirk.

Bernhard Nowotny

unread,
Oct 2, 2003, 7:09:42 PM10/2/03
to

Es gibt Ampelsteuerungen, die auf eine Blitzfrequenz reagieren
(und auf Grün schalten). Eventuell ist das sowas?

Ich weiss nicht, ob es das in D oder A gibt, in USA existiert es.
Was ich da aber kenne, ist eine nach vorne oben gerichtete
Stroboskop-Leuchte, kaum mit einem RKL zu verwechseln.

Servus,


Bernhard

Bernhard Nowotny

unread,
Oct 2, 2003, 7:11:10 PM10/2/03
to

"Einsatzfahrzeug" != "Patiententransport".

Es geht wohl eher um das Absichern vor Ort oder das
"First Responden" mit eigenem Blaulicht.

grummich_frank

unread,
Oct 2, 2003, 7:34:55 PM10/2/03
to

Christian König schrieb in Nachricht ...

>
>Stellt sich natürlich die Frage, wo dabei die höchste Eile war, welche
>geboten sein muss. IMHO stellte diese Aktion eine Begleitung von
>Fahrzeugen und/oder geschlossenen Verbänden dar.
>Dabei _musst_ Du selbstverständlich keinen Platz machen.
>Ist aber eigentlich usus.

Vermutlich, war in der Endphase des bajuwarischen Wahlkampfes -
vielleicht war ja irgendeine der SPD-Flunzen auf dem Heimweg von einem
erfolglosen Support-Act für Mages ;-) ...wieder ne verpasste Chance...

Trotzalledem - selbst in einer echten Notsituation und mit
entsprechender Berechtigung - im Nachhinein ärger ich mich, dass ich die
Heinzels nicht angezeigt habe :-/

Frank


Uwe Hinrichsen

unread,
Oct 3, 2003, 10:37:25 AM10/3/03
to

"Ralf Hellfritsch" <m...@privacy.net> schrieb im Newsbeitrag
news:Xns9404B062932...@130.133.1.4...
> Hi,
>
> Was kann mir passieren wenn ich mit meinem privaten PKW eine blaue
> Rundumleuchte im eingeschalteten Zustand auf/im Auto habe?

Nichts, solange Du täglich einen Raser oder einen Drängler bei der Polizei
ablieferst.


Christian König

unread,
Oct 7, 2003, 4:57:42 PM10/7/03
to
"grummich_frank" <grummic...@yahoo.de> schriebselte:

> Vermutlich, war in der Endphase des bajuwarischen Wahlkampfes -
> vielleicht war ja irgendeine der SPD-Flunzen auf dem Heimweg von einem
> erfolglosen Support-Act für Mages ;-) ...wieder ne verpasste Chance...

Oder vielleicht der F.., äh Stoiber?

> Trotzalledem - selbst in einer echten Notsituation und mit
> entsprechender Berechtigung - im Nachhinein ärger ich mich, dass ich die
> Heinzels nicht angezeigt habe :-/

Dann mach mal. Ich hol schon mal Popcorn.
Nochmal zur Erinnerung:
blaues Horn ordnet an:


"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

Wenn Du dem niht nachkommst (kommen willst) schubsen wir Dich halt
sanft aber bestimmt zur Seite... ;-)

lg,

Christian

grummich_frank

unread,
Oct 7, 2003, 5:40:11 PM10/7/03
to

Christian König schrieb in Nachricht ...
>"grummich_frank" <grummic...@yahoo.de> schriebselte:
>
>> Vermutlich, war in der Endphase des bajuwarischen Wahlkampfes -
>> vielleicht war ja irgendeine der SPD-Flunzen auf dem Heimweg von
einem
>> erfolglosen Support-Act für Mages ;-) ...wieder ne verpasste
Chance...
>
>Oder vielleicht der F.., äh Stoiber?

Nö der war an dem Tag in anderen Gefilden


>
>> Trotzalledem - selbst in einer echten Notsituation und mit
>> entsprechender Berechtigung - im Nachhinein ärger ich mich, dass ich
die
>> Heinzels nicht angezeigt habe :-/
>
>Dann mach mal. Ich hol schon mal Popcorn.
>Nochmal zur Erinnerung:
>blaues Horn ordnet an:

Auch noch mal zur Erinnerung - nix blaues Horn - nur blaue Funzel, also
nix Sonderwegerechte.

>"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
>Wenn Du dem niht nachkommst (kommen willst) schubsen wir Dich halt
>sanft aber bestimmt zur Seite... ;-)
>

aber nicht bei 200, es sei denn ihr seid scharf auf vorsätzliche

Frank

Christian König

unread,
Oct 8, 2003, 3:22:37 AM10/8/03
to
grummich_frank schrieb:


> Auch noch mal zur Erinnerung - nix blaues Horn - nur blaue Funzel, also
> nix Sonderwegerechte.

Ja nee is klar. Ich bezog mich in diesem Fall nicht auf Deine konkrete
Schilderung. Damit haben wir klassisch aneinander vorbeigetippt.
Ich denke trotzdem, dass Du Dir im Zweifelsfall eine Beule geholt
hättest, bzw. die Sache im sand verlaufen wäre.

>>Wenn Du dem nicht nachkommst (kommen willst) schubsen wir Dich halt


>>sanft aber bestimmt zur Seite... ;-)
>
> aber nicht bei 200, es sei denn ihr seid scharf auf vorsätzliche

...was?
Mal konkret: Natürlich ist es unangemessen und nicht im Sinne der
Verordnung, wenn ein oder mehrere Menschenleben in Gefahr gebracht
werden um ein anderes zu retten oder eine Mülltonne zu löschen oder
einen LaDi dingfest zu machen.
Was wir jedoch tagtäglich an Autismus und Dummheit von anderen
Verkehrsteilnehmern begegnet ist schon abenteuerlich

grummich_frank

unread,
Oct 8, 2003, 4:23:19 AM10/8/03
to

Christian König schrieb in Nachricht <3F83BB3D...@gmx.de>...

>
>Ja nee is klar. Ich bezog mich in diesem Fall nicht auf Deine konkrete
>Schilderung. Damit haben wir klassisch aneinander vorbeigetippt.
>Ich denke trotzdem, dass Du Dir im Zweifelsfall eine Beule geholt
>hättest, bzw. die Sache im sand verlaufen wäre.

Es war mit etwas fahrerischer Erfahrung kein Thema rüber in die Mitte zu
kommen, der Wagen 150 Meter vorher wurde genauso vom Tross bedrängt -
und der hatte keine Chance, weil bei ihm rechts überhaupt keine Lücke
war in diesem Moment. Folglich fuhren die Herrschaften halt mal eben bis
auf (schwer zu schätzen) 1,5 - 2 Meter auf.
Da wäre bei einem Minimalkontakt mit wem auch immer nichts mehr im Sand
verlaufen - die AUtobahn wäre ggf über Stunden gesperrt gewesen :-(


>
>>>Wenn Du dem nicht nachkommst (kommen willst) schubsen wir Dich halt
>>>sanft aber bestimmt zur Seite... ;-)
>>
>> aber nicht bei 200, es sei denn ihr seid scharf auf vorsätzliche
>
>...was?
>Mal konkret: Natürlich ist es unangemessen und nicht im Sinne der
>Verordnung, wenn ein oder mehrere Menschenleben in Gefahr gebracht
>werden um ein anderes zu retten oder eine Mülltonne zu löschen oder
>einen LaDi dingfest zu machen.

EIn Tross aus schwarzen Oberklasselimousinen jagt definitiv keine
LAdendiebe oder fährt Schwangere zur ENtbindung ;-)

>Was wir jedoch tagtäglich an Autismus und Dummheit von anderen
>Verkehrsteilnehmern begegnet ist schon abenteuerlich
>

ACK! - manchmal möchte man schon beim zugucken als Passant ne Granate
nach den Stur-Eseln schmeissen...

Frank

Christian König

unread,
Oct 8, 2003, 7:44:32 AM10/8/03
to
grummich_frank schrieb:

> war in diesem Moment. Folglich fuhren die Herrschaften halt mal eben bis
> auf (schwer zu schätzen) 1,5 - 2 Meter auf.

^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Genau.

> Da wäre bei einem Minimalkontakt mit wem auch immer nichts mehr im Sand
> verlaufen - die AUtobahn wäre ggf über Stunden gesperrt gewesen :-(

Doch, das Blut ;-)
Im Ernst: Natürlich, wenn etwas passiert ist das Geschrei groß.
Solange aber nix passiert, wird aufgrund einer "simplen" Anzeige
nicht viel Resultat rumkommen. Im Zweifelsfall hast Du 10 - 20
verbeamtete Zeugen gegen Dich.

> EIn Tross aus schwarzen Oberklasselimousinen jagt definitiv keine
> LAdendiebe oder fährt Schwangere zur ENtbindung ;-)

Nein, natürlich nicht! Die Diskussion, ob VIP-Transporte mit SoSi
sinnvoll sind, oder nicht, hatten wir aber auch schon an anderer
Stelle.
IMO sind sie Schwachsinn.
Aber manche Tiere sind halt gleicher, woll?

CK

Heiko Rittelmeier

unread,
Oct 8, 2003, 11:40:54 AM10/8/03
to
On Sun, 28 Sep 2003 23:32:54 +0200, "grummich_frank"
<grummic...@yahoo.de> wrote:

>Andersrum finde ichs auch interessant: muss ich einem Zvilfahrzeug mit
>anfgeschaltetem Blaulicht (sonst durch nichts als Einsatzfahrzeug zu
>erkennen) eigentlich irgendwelche Rechte einräumen?
>

Nein.


Viele Grüße,

Heiko
--
http://www.computerbetrug.de - Gegen Straftaten im Internet
http://www.dialerhilfe.de - Gegen unseriöse 0190-Dialer

Christian König

unread,
Oct 9, 2003, 8:57:01 AM10/9/03
to
Heiko Rittelmeier schrieb:


>>erkennen) eigentlich irgendwelche Rechte einräumen?

> Nein.

Woher nimmst Du Deine Weisheit?

Gruß,

Christian

Holger Knecht

unread,
Oct 9, 2003, 9:50:26 AM10/9/03
to

Christian König schrieb:


>> Nein.
>
> Woher nimmst Du Deine Weisheit?

Ich nehme an, der RAM ist kaputt. :-) Ich empfehle eine Aufrüstung auf
mindestens 2 mal 512 MB RAM. :-))

"Blaulicht und Martinshorn" bedeutet Wegerecht. Völlig uninteressant, ob
es ein ziviles Fahrzeug ist.

Gruss
Holger

Christian König

unread,
Oct 9, 2003, 11:15:50 AM10/9/03
to
Holger Knecht schrieb:

> Ich nehme an, der RAM ist kaputt. :-) Ich empfehle eine Aufrüstung auf
> mindestens 2 mal 512 MB RAM. :-))

???
Erkläre er...

>
> "Blaulicht und Martinshorn" bedeutet Wegerecht. Völlig uninteressant, ob
> es ein ziviles Fahrzeug ist.

Korrekt.

Gruß zurück,

CK

Holger Knecht

unread,
Oct 9, 2003, 12:06:29 PM10/9/03
to

Christian König schrieb:


>> Ich nehme an, der RAM ist kaputt. :-) Ich empfehle eine Aufrüstung auf
>> mindestens 2 mal 512 MB RAM. :-))
>
> ???
> Erkläre er...

Sollte soviel heissen wie "die Lernfähigkeit von Heikos Gehirn könnte
aufgestockt werden". RAM ist der Arbeitsspeicher auf dem PC. :-)

SNCR

Gruss
Holger

Christian König

unread,
Oct 9, 2003, 3:09:39 PM10/9/03
to
Holger Knecht <D...@HolgerKnecht.de> schriebselte:

> Sollte soviel heissen wie "die Lernfähigkeit von Heikos Gehirn könnte
> aufgestockt werden". RAM ist der Arbeitsspeicher auf dem PC. :-)

*lol*
Ja ne is klar...
War mir schon klar was RAM ist. Hab die Kurve nur nicht gekriegt.

G,

CK

Heiko Rittelmeier

unread,
Oct 19, 2003, 6:01:07 PM10/19/03
to
On Thu, 09 Oct 2003 17:15:50 +0200, Christian König
<skorgo...@gmx.de> wrote:

>>
>> "Blaulicht und Martinshorn" bedeutet Wegerecht. Völlig uninteressant, ob
>> es ein ziviles Fahrzeug ist.
>
>Korrekt.
>

Das hat nie jemand bezweifelt, geht aber an der Frage vorbei.

Heiko Rittelmeier

unread,
Oct 19, 2003, 5:58:35 PM10/19/03
to
On Thu, 09 Oct 2003 14:57:01 +0200, Christian König
<skorgo...@gmx.de> wrote:

>Heiko Rittelmeier schrieb:
>
>
>>>erkennen) eigentlich irgendwelche Rechte einräumen?
>
>> Nein.
>
>Woher nimmst Du Deine Weisheit?
>

Sorry für das lange Warten. Hatte technische Probleme.

Wegerecht (= Pflicht für den Verkehrsteilnehmer, frei Bahn zu
schaffen) greift nur bei optischer __und__ akkustischer
Signalisierung.

Heiko Rittelmeier

unread,
Oct 19, 2003, 6:00:34 PM10/19/03
to

Wenn Du mein RAM schon kritisierst, so solltest Du Deinen Text-Parser
mal updaten.

Ich zitiere mal:

>Andersrum finde ichs auch interessant: muss ich einem Zvilfahrzeug mit
>anfgeschaltetem Blaulicht (sonst durch nichts als Einsatzfahrzeug zu

>erkennen) eigentlich irgendwelche Rechte einräumen?

Wo steht da was von "Martinshorn". Im Gegenteil: da steht "Blaulicht
und sonst nichts".

Und jetzt?

Holger Knecht

unread,
Oct 20, 2003, 11:08:14 AM10/20/03
to

Heiko Rittelmeier schrieb:


> Wenn Du mein RAM schon kritisierst, so solltest Du Deinen Text-Parser
> mal updaten.
>
> Ich zitiere mal:
>
>
>>Andersrum finde ichs auch interessant: muss ich einem Zvilfahrzeug mit
>>anfgeschaltetem Blaulicht (sonst durch nichts als Einsatzfahrzeug zu
>>erkennen) eigentlich irgendwelche Rechte einräumen?
>
>
> Wo steht da was von "Martinshorn". Im Gegenteil: da steht "Blaulicht
> und sonst nichts".
>
> Und jetzt?

Mein Real-Modus-Analysator hat wohl einen Macken. :-) Da hast Du recht. :-)

Gruss
Holger

Christian König

unread,
Oct 21, 2003, 7:24:39 AM10/21/03
to
Heiko Rittelmeier schrieb:

> Sorry für das lange Warten. Hatte technische Probleme.

Ah ja ;-)

> Wegerecht (= Pflicht für den Verkehrsteilnehmer, frei Bahn zu
> schaffen) greift nur bei optischer __und__ akkustischer
> Signalisierung.

De jure hast Du natürlich recht!
De facto gibt es Situationen, da wünscht sich ein bevorrechtigter
Wegebenutzer ein kooperatives Miteinander im Strassenverkehr!
Soll heissen, wenn Du ein ,als solches erkennbares, Einsatzfahrzeug
_im Einsatz_ siehst, mach bitte Platz (du ***** ;-)).
Eines Tages hängt auch vielleicht Dein Haus, Dein Auto, Dein Laden,
Dein Arsch davon ab, dass wir[TM] schnell und sicher da ankommen, wo
wir hinsollen.
Eine zivile Polizeistreife wird sich bedanken, wenn Du sie bei einer
Einsatzfahrt _ohne Horn_ (zulässig!) bevorrechtig behandelst, damit
sie den Geiselnehmer _nicht_ zu irgendwelchen Kurzschlusshandlungen
verführt, wenn er ihr Getröte hört. Alle Anwohner werden sich bei
Dir bedanken, wenn Du den Rettungswagen nachts um Drei vorlässt, ohne,
dass er erst die ganze Nachbarschaft wecken muss. (Bzw. sie werden
sich bei uns "bedanken", _wenn_ wir sie wachmachen....
Strassenverkehr ist ein Miteinander und kein Krieg, auch wenn's manchmal
so aussieht.

lg,

Christian

Heiko Rittelmeier

unread,
Oct 20, 2003, 5:30:25 PM10/20/03
to
On Mon, 20 Oct 2003 17:08:14 +0200, Holger Knecht
<D...@HolgerKnecht.de> wrote:

>
>Mein Real-Modus-Analysator hat wohl einen Macken. :-) Da hast Du recht. :-)
>

Gut. Schwamm drüber.

Heiko Rittelmeier

unread,
Oct 21, 2003, 11:24:14 AM10/21/03
to
On Tue, 21 Oct 2003 13:24:39 +0200, Christian König
<skorgo...@gmx.de> wrote:

>De jure hast Du natürlich recht!

Danach ging die Frage.

>De facto gibt es Situationen, da wünscht sich ein bevorrechtigter
>Wegebenutzer ein kooperatives Miteinander im Strassenverkehr!
>Soll heissen, wenn Du ein ,als solches erkennbares, Einsatzfahrzeug
>_im Einsatz_ siehst, mach bitte Platz (du ***** ;-)).
>Eines Tages hängt auch vielleicht Dein Haus, Dein Auto, Dein Laden,
>Dein Arsch davon ab, dass wir[TM] schnell und sicher da ankommen, wo
>wir hinsollen.

Ich bin in mehreren "Blaulichtvereinen" tätig, u.a. als Ausbilder
So-/WeRe auf Kreisebene. Du trägst also Eulen nach Athen.

Christian König

unread,
Oct 22, 2003, 3:51:03 AM10/22/03
to
Heiko Rittelmeier schrieb:

> Ich bin in mehreren "Blaulichtvereinen" tätig, u.a. als Ausbilder
> So-/WeRe auf Kreisebene. Du trägst also Eulen nach Athen.

Ach nee, wie nett ;-)
Aber dann einigen wir uns, dass es den Paragrafen (ich hasse die
Rechtschreibreform) "Wegerecht" nicht gibt, sondern, dass über dem § 38
StVO "Blaues und gelbes Blinklicht" steht und dass im Absatz 1 etwas von
"Es ordnet an: ..." steht.
Also kein Recht für uns, sondern eine Pflicht für die Anderen.
Woll?

liebe Grüße,

Christian

Heiko Rittelmeier

unread,
Oct 22, 2003, 4:37:14 AM10/22/03
to
On Wed, 22 Oct 2003 09:51:03 +0200, Christian König
<skorgo...@gmx.de> wrote:

>Aber dann einigen wir uns, dass es den Paragrafen (ich hasse die
>Rechtschreibreform) "Wegerecht" nicht gibt, sondern, dass über dem § 38
>StVO "Blaues und gelbes Blinklicht" steht und dass im Absatz 1 etwas von
>"Es ordnet an: ..." steht.

Jo, ist mittlerweile aber brutal OT im Bezug auf das
Ursprungsposting... ;-)

>Also kein Recht für uns, sondern eine Pflicht für die Anderen.

Trotzdem spricht man von Wegerecht und nicht von Platzmachpflicht
;-)))

Christian König

unread,
Oct 22, 2003, 5:35:33 AM10/22/03
to
Heiko Rittelmeier schrieb:

> Jo, ist mittlerweile aber brutal OT im Bezug auf das
> Ursprungsposting... ;-)

Na dann wechseln wir doch mal das Subject.

> Trotzdem spricht man von Wegerecht und nicht von Platzmachpflicht
> ;-)))

Ne gestern Abend hörte ich noch was anderes von einem frischgebackenen
Brandrat.

CK

grummich_frank

unread,
Oct 22, 2003, 6:18:18 AM10/22/03
to

Christian König schrieb in Nachricht <3F964F65...@gmx.de>...

>Heiko Rittelmeier schrieb:
>
>> Jo, ist mittlerweile aber brutal OT im Bezug auf das
>> Ursprungsposting... ;-)
>
>Na dann wechseln wir doch mal das Subject.

Jutt :-) ...


>
>> Trotzdem spricht man von Wegerecht und nicht von Platzmachpflicht
>> ;-)))

Kann ich in §38 (2)StVO nicht finden, irgendwas in Richtung Wegerecht
oder Platzmachpflicht, denn:

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten
Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen,
bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von
geschlossenen Verbänden verwendet werden.

...kein Wegerecht oder "SchleichDich"-Recht" wie in Absatz 1.

Folglich war meine VIP-Kolonne die da drängelte und nötigte und
gefährdete ncihts weiter als gewöhnliche Verkehrssünder...

Frank


Bernhard Muenzer

unread,
Oct 22, 2003, 9:52:09 AM10/22/03
to
Christian König <skorgo...@gmx.de> writes:
> Ne gestern Abend hörte ich noch was anderes von einem frischgebackenen
^^^^^^^^^^^^^^^^
> Brandrat.
^^^^^^^^

Dass er trotz eines so schweren Arbeitsunfalls noch Auskunft über juristische
Spitzfindigkeiten geben konnte zeugt von wahrer Einsatzbereitschaft.
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>905
&&942>e?61-m:u)["\t*nl`-llkbzCqfymfvna+qfymfvN#gqbkmqfA"]^3))for(u=_=l=0;79-
(m=e%80)&&I*l+_*_<6&&28-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;}';&C

Christian König

unread,
Oct 22, 2003, 11:02:58 AM10/22/03
to
Bernhard Muenzer schrieb:


>> wegen "frischgebackenen Brandrat"

> Dass er trotz eines so schweren Arbeitsunfalls noch Auskunft über juristische
> Spitzfindigkeiten geben konnte zeugt von wahrer Einsatzbereitschaft.

*lol*
der ist gut, das werd' ich ihm demnächst mal erzählen...

CK

Christian König

unread,
Oct 22, 2003, 11:01:10 AM10/22/03
to
grummich_frank schrieb:

> Kann ich in §38 (2)StVO nicht finden, irgendwas in Richtung Wegerecht
> oder Platzmachpflicht, denn:

[...]
> ....kein Wegerecht oder "SchleichDich"-Recht" wie in Absatz 1.

Schleich-Dich-Pflicht!
Nee, is klar, wir waren aber mittlerweile ungeachtet des OP beim
Absatz 1 angekommen. Das Blau ohne Horn nicht automatisch "schleich
Dich" bedeutet, haben wir ja auch schon festgestellt.
Übrigens: Auch BlauHorn, also fußend auf Absatz 1 heisst _nicht_
das man[SB] Dich mal eben so von der Strasse nötigen darf.
Wenn Kfz-Führer allerdings merkbefreit[TM] sind, wird man sie
allerdings trotzdem mehr oder weniger sanft aus dem Weg bitten ;-)

> Folglich war meine VIP-Kolonne die da drängelte und nötigte und
> gefährdete ncihts weiter als gewöhnliche Verkehrssünder...

Im Grunde richtig, wobei ich meine, dass, je nach Bundesland und
"Ereignis" da andere Bestimmungen gelten (können).
Ich werde da mal bei Gelegenheit suchen gehen.
Punkt ist aber, dass die Begleitung z.B. von Staatsgästen (und
hochrangigen Politikern?) durchaus als hoheitliche Aufgabe zu gelten
scheint, und somit der §35(1) StVO zum Tragen kommen kann.
Der Rückgriff auf den 38(1) ist dann logisch.
Allerdings haben die Drängler von Amts wegen dann gefälligst BlauHorn
zu betätigen, und nicht nur Blau. Ob Du dieses wegen Deiner bis
Anschlag aufgedrehten Anlage bei 180 Km/h hörst, ist eine andere Sache.
;-)
Nötigen musst Du Dich trotzdem nicht lassen (siehe oben).
Wer dann allerdings letztlich am längeren Hebel sitzt wird sich später
rausstellen.

lG,

Christian

grummich_frank

unread,
Oct 22, 2003, 12:23:35 PM10/22/03
to

Christian König schrieb in Nachricht <3F969BB6...@gmx.de>...

>grummich_frank schrieb:
>
>> Kann ich in §38 (2)StVO nicht finden, irgendwas in Richtung Wegerecht
>> oder Platzmachpflicht, denn:
>[...]
>> ....kein Wegerecht oder "SchleichDich"-Recht" wie in Absatz 1.
>
>Schleich-Dich-Pflicht!

...analog für mich, klar...

>Wenn Kfz-Führer allerdings merkbefreit[TM] sind, wird man sie
>allerdings trotzdem mehr oder weniger sanft aus dem Weg bitten ;-)

In meinem Bleistift waren es damals einer nach dem anderen, an den sie
von hinten ranschossen - die Herren Nötiger mit vielleicht 220 - die
Bedrängten so um die 200 km/h...auffahrend wie gesagt unter eine
KFZ-Länge und nicht abwartend bis sich auf der Mittelspur ein
Schlupfloch_ohne_bremsen zu, einscheren bot...und: bremsen hätte und hat
sich keiner getraut - nicht bei dem speed - nicht mit denen im Nacken
:-/


>
>Punkt ist aber, dass die Begleitung z.B. von Staatsgästen (und
>hochrangigen Politikern?) durchaus als hoheitliche Aufgabe zu gelten
>scheint, und somit der §35(1) StVO zum Tragen kommen kann.
>Der Rückgriff auf den 38(1) ist dann logisch.

War mir schon klar, ja...bleibt aber dennoch $ 35 (8)

>Allerdings haben die Drängler von Amts wegen dann gefälligst BlauHorn
>zu betätigen, und nicht nur Blau. Ob Du dieses wegen Deiner bis
>Anschlag aufgedrehten Anlage bei 180 Km/h hörst, ist eine andere Sache.
>;-)

Wer macht den sowas ;-) ....nene - sowieso nicht mit dem
mit-ohne-Dach-Auto.

>Nötigen musst Du Dich trotzdem nicht lassen (siehe oben).
>Wer dann allerdings letztlich am längeren Hebel sitzt wird sich später
>rausstellen.
>

Naja - ich denke, das nächste Mal werde ich meinen ausnahmsTrieben
erliegen, und wirklich Anzeige erstatten.

Frank

Christian König

unread,
Oct 22, 2003, 5:01:29 PM10/22/03
to
"grummich_frank" <grummic...@yahoo.de> schriebselte:

> >Der Rückgriff auf den 38(1) ist dann logisch.
>
> War mir schon klar, ja...bleibt aber dennoch $ 35 (8)

Korrektamente!
Gilt auch für den Amerikanischen Presi ;-))

> Naja - ich denke, das nächste Mal werde ich meinen ausnahmsTrieben
> erliegen, und wirklich Anzeige erstatten.

siehe:


> >Wer dann allerdings letztlich am längeren Hebel sitzt wird sich später
> >rausstellen.

Ich persönlich wünsche Dir viel Erfolg, glaube aber nicht daran.

Grüßle,

Christian
--
Ist das ein kleiner oder ein Ringfinger?
Sieht aus wie ein Cocktailwürstchen!

(Abby und Dr. Pratt in ER)

grummich_frank

unread,
Oct 22, 2003, 5:06:29 PM10/22/03
to

Christian König

>
>> Naja - ich denke, das nächste Mal werde ich meinen ausnahmsTrieben
>> erliegen, und wirklich Anzeige erstatten.
>
>siehe:
>> >Wer dann allerdings letztlich am längeren Hebel sitzt wird sich
später
>> >rausstellen.
>
>Ich persönlich wünsche Dir viel Erfolg, glaube aber nicht daran.
>
...dass ichs versuche und breitmöglichst in der Journalie auszuwalzen
veruche?...oder dass ich Erfolg hab?

Christian König

unread,
Oct 23, 2003, 3:52:34 AM10/23/03
to
grummich_frank schrieb:

> ....dass ichs versuche und breitmöglichst in der Journalie auszuwalzen


> veruche?...oder dass ich Erfolg hab?

An den Erfolg latürnich.
Aber mach mal und berichte hinterher. Mich interesierts schon.

CK

grummich_frank

unread,
Oct 23, 2003, 4:37:44 AM10/23/03
to

Christian König schrieb in Nachricht <3F9788C2...@gmx.de>...
Vermutungshalber kriegt - wenn überhaupt - nur der erste Fahrer eins auf
die Mütze, aber auch das wär ja schon was...

Frank

Christian König

unread,
Oct 23, 2003, 7:00:47 AM10/23/03
to
grummich_frank schrieb:

> Vermutungshalber kriegt - wenn überhaupt - nur der erste Fahrer eins auf
> die Mütze, aber auch das wär ja schon was...

Vermutungshalber kriegst, wenn überhaupt, nur Du was drauf,
weil, siehe Animal Farm und eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.

CK

grummich_frank

unread,
Oct 23, 2003, 7:16:49 AM10/23/03
to

Christian König schrieb in Nachricht <3F97B4DF...@gmx.de>...
Na - ich wohl kaum....wie denn? wegen behindernder Existenz auf diesem
Erdball?

Frank


Christian König

unread,
Oct 23, 2003, 8:42:15 AM10/23/03
to
grummich_frank schrieb:

> Na - ich wohl kaum....wie denn? wegen behindernder Existenz auf diesem
> Erdball?

Na klar, weswegen sonst?
Hochstens noch wegen fehlendem Lebensberechtigungsschein ;-)
Im Ernst, lies' mal Animal Farm. Die ganz bestimmten Tiere sind halt
ein bischen gleicher.

Aber jetzt wird's arg OT...

Gut's nächtle,

CK

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