das Zeichen 283 "abolutes Halteverbot" ist bekannt.
Wo bzw. unter welchen Umständen gilt dieses Schild? Genauer: Vor einer
Feuerwache befindet sich auf einer Länge von ca. 50m ein beschilderter
Bereich "absolutes Halteverbot" mit Zusatz "Feuerwehranfahrtszone" (was
ansich etwas falsch ist, es wäre eher eine "Feuerwehr-Ausfahrtszone"
grins)
Verkehrsbedingt (Ampel) stehen Fahrzeuge im Bereich "absolutes
Halteverbot" im Stau, sie "halten" also.
Gibt es irgendeine Handhabe/Vorschrift, den Autofahrern zu verbieten, im
Bereich der Feuerwehrausfahrt auch verkehrsbedingt zu halten?
Zu bestimmten Zeiten (Berufsverkehr) kann die Feuerwehr nur
zeitverzögert ausrücken, da eben im Stau stehende Fahrzeuge die Ausfahrt
blockieren.
--
Lebe heute und freue dich auf morgen.
> Verkehrsbedingt (Ampel) stehen Fahrzeuge im Bereich "absolutes
> Halteverbot" im Stau, sie "halten" also.
Nein, verkehrsbedingtes Halten ist kein "Halten", sondern "Warten". Und das
ist auch in Bereichen erlaubt, wo das Halten verboten ist.
> Gibt es irgendeine Handhabe/Vorschrift, den Autofahrern zu verbieten,
> im Bereich der Feuerwehrausfahrt auch verkehrsbedingt zu halten?
Ich denke, die gibt es nicht. Es gibt aber sicher eine Möglichkeit, die
Ampelaufstellung zu ändern oder zusätzliche Ampeln aufzustellen. Das hat
natürlich nur dann Sinn, wenn die Feuerwehrfahrzeuge nicht nur aus der
Ausfahrt herauskommen, sondern auch die wartenden Fahrzeuge passieren
können.
Gruß
Michael
Bei uns in der gegend liegt die Feuerwehrwache an einer 4-spurigen Straße und
die Ausfahrt ist so geregelt, dass eine Ampel auf rot geht, wenn bei der FW ein
Alarm eingeht
> Bei uns in der gegend liegt die Feuerwehrwache an einer 4-spurigen
> Straße und die Ausfahrt ist so geregelt, dass eine Ampel auf rot geht,
> wenn bei der FW ein Alarm eingeht
Dazu braucht man eine Ampel *vor* der Feuerwehrausfahrt. Die nützt aber
nichts, wenn eine zweite rote Ampel *nach* der Feuerwehrausfahrt dafür
sorgt, dass sich die wartenden Fahrzeuge bis zur Feuerwehrausfahrt
rückstauen und diese blockieren.
Gruß
Michael
> Dazu braucht man eine Ampel *vor* der Feuerwehrausfahrt. Die
> nützt aber nichts, wenn eine zweite rote Ampel *nach* der
> Feuerwehrausfahrt dafür sorgt, dass sich die wartenden Fahrzeuge
> bis zur Feuerwehrausfahrt rückstauen und diese blockieren.
Na ja, die Rüstzeit bis zum Ausrücken der Fahrzeuge dürfte doch
reichen, damit während einer Grünphase der zweiten Ampel der
Staubereich geräumt wird. So läuft das jedenfalls hier...
Gruß Bernhard
> Na ja, die Rüstzeit bis zum Ausrücken der Fahrzeuge dürfte doch
> reichen, damit während einer Grünphase der zweiten Ampel der
> Staubereich geräumt wird. So läuft das jedenfalls hier...
Dito hier an der Feuerwache, die auf einem beampelten Eckgrundstück
liegt. Es gibt noch so eine Art von Michael erwähnte 'Ampel' vor dem
Ausfahrtbereich, die die weitere Zufahrt von Fahrzeugen vor den
Hofbereich der Wache unterbindet, wenn Alarm ausgelöst wurde. In der
Zeit zwischen Alarm und Ausrücken hat die reguläre Ampelschaltung vor
dem Ausfahrtbereich schon wieder für den Abfluss der dort wartenden
Fahrzeuge gesorgt.
-Andreas
--
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man help ^C exit ?Quit ?q CtrlShftDel "Hey, what does this button d..."
> Dazu braucht man eine Ampel *vor* der Feuerwehrausfahrt. Die nützt aber
> nichts, wenn eine zweite rote Ampel *nach* der Feuerwehrausfahrt dafür
> sorgt, dass sich die wartenden Fahrzeuge bis zur Feuerwehrausfahrt
> rückstauen und diese blockieren.
Wenn man entweder die erste Ampel früh genug auf Rot schaltet (also
bspw. mit Alarmierung) oder sie immer mit der zweiten Ampel koppelt,
so daß sie mit / kurz vor der zweiten Ampel auf rot schaltet, sollte
das funktionieren.
Grundsätzlich besteht das Problem, an einem (Ampelrück-)Stau
vorbeizukommen, aber ohnehin.
-thh
>das Zeichen 283 "abolutes Halteverbot" ist bekannt.
>
>Wo bzw. unter welchen Umständen gilt dieses Schild? Genauer: Vor einer
>Feuerwache befindet sich auf einer Länge von ca. 50m ein beschilderter
>Bereich "absolutes Halteverbot" mit Zusatz "Feuerwehranfahrtszone" (was
>ansich etwas falsch ist, es wäre eher eine "Feuerwehr-Ausfahrtszone"
>grins)
50m ist allerhand, soviel kriegt man ohne zusätzliche Ampel
sicherlich nicht freigehalten. Was allerdings den
unmittelbaren Ausfahrtbereich betrifft:
>Verkehrsbedingt (Ampel) stehen Fahrzeuge im Bereich "absolutes
>Halteverbot" im Stau, sie "halten" also.
>
>Gibt es irgendeine Handhabe/Vorschrift, den Autofahrern zu verbieten, im
>Bereich der Feuerwehrausfahrt auch verkehrsbedingt zu halten?
Wäre es nicht bloß eine Ausfahrt, sondern eine Kreuzung,
würde die Regel greifen, dass man nicht in die Kreuzung
einfahren darf, wenn sie dadurch blockiert wird.
Aber es sollte auch schon eine zusätzliche Haltlinie vor der
Ausfahrt mit Hinweistext auf die Ausfahrt helfen. Es
verliert ja niemand etwas durch den Halt paar Meter weiter
hinten. Insoweit kann man auch ohne Strafandrohung mit
Beachtung rechnen.
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
Das Warten ist allerdings auf Kreuzungen verboten (§11(1)). Man müsste
also dafür sorgen, dass aus der Feuerwehrausfahrt eine Kreuzung wird. Ob
das dann funktioniert ist allerdings eine andere Frage, in der Praxis
werden auch "richtige" Kreuzungen gerne zugestellt.
Stefan
> Aber es sollte auch schon eine zusätzliche Haltlinie vor der
> Ausfahrt mit Hinweistext auf die Ausfahrt helfen. Es
> verliert ja niemand etwas durch den Halt paar Meter weiter
> hinten. Insoweit kann man auch ohne Strafandrohung mit
> Beachtung rechnen.
So was gibt es in Frankfurt an der Messe, von der Autobahn kommend.
Dort gibt es wegen der Hotelzu- bzw. Ausfahrt eine Haltelinie ca. 25m
vor der Ampel.
Gefühlt hält sich die Hälfte der ankommenden Autos daran.
Wenn schon ein oder 2 Autos bis zur Ampel vorgefahren sind, eher keiner
mehr...
Ciao
dirk
> So was gibt es in Frankfurt an der Messe, von der Autobahn kommend. Dort
> gibt es wegen der Hotelzu- bzw. Ausfahrt eine Haltelinie ca. 25m vor der
> Ampel.
Wenn die Haltelinie so weit vor der Ampel ist (das sind 5 -6
Fahrzeuglängen, dann hat sie praktisch keinen Bezug zur Ampel mehr, da
werden sich vornehmlich Ortskundige dran halten.
Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff
einfügen.
Dafür gibt es dann das Schild "bei Rot hier halten".
Stefan
> Dafür gibt es dann das Schild "bei Rot hier halten".
Ich gestehe Auswärtigen inzwischen zu, dieses Schild nicht zu sehen.
Anstatt auf beiden Seiten der vierspurigen Fahrbahn ist ist mitlerweile
nur noch auf einer Seite zu sehen
<http://maps.google.de/maps?f=q&source=s_q&hl=de&geocode=&q=Theodor-Heus
s-Allee,+Frankfurt+am+Main&aq=0&sll=51.151786,10.415039&sspn=24.256668,3
1.157227&ie=UTF8&hq=&hnear=Theodor-Heuss-Allee,+Frankfurt+am+Main,+Hesse
n&ll=50.113451,8.649673&spn=0.024135,0.030427&z=15&layer=c&cbll=50.11343
,8.649903&panoid=OvzLrjv6sknXIqBsioRZRQ&cbp=12,112.63,,0,3.3>
Und die Haltelinie hätte auch dringend ein wenig Farbe nötig. Die ist
deutlich schlechter zu erkennen, als bei streetview...
Aber es sind halt nicht nur die auswärtigen Fahrer, die das
geflissentlich übersehen...
Ciao
dirk
>> Wenn die Haltelinie so weit vor der Ampel ist (das sind 5 -6
>> Fahrzeuglängen, dann hat sie praktisch keinen Bezug zur Ampel mehr, da
>> werden sich vornehmlich Ortskundige dran halten.
>
> Dafür gibt es dann das Schild "bei Rot hier halten".
Nur werde ich wahrscheinlich (ich kenn diese Stelle nicht) nicht mehr in
das Kreuzungsplateau einfahren, wenn ich über die Haltelinie fahre und es
gleichzeitig Gelb wird.
Das, da nicht in der StVO vorgesehen, keine bindende Wirkung hat.
Claus
>> Dafür gibt es dann das Schild "bei Rot hier halten".
>
>Das, da nicht in der StVO vorgesehen, keine bindende Wirkung hat.
es weist nur auf die verbindliche Anordnung des Zeichens 294 hin...
Keine Ahnung, wieviel Plan die haben, aber bei
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat294.htm
steht zu Z. 294 (Haltelinie):
"Sind bei Lichtzeichenanlagen mehrere Haltelinien vorhanden, ist nur die
erste zur LZA gehörende Haltelinie verbindlich."
Bye
Achim
>>> Das, da nicht in der StVO vorgesehen, keine bindende Wirkung hat.
>>
>> es weist nur auf die verbindliche Anordnung des Zeichens 294 hin...
>
>Keine Ahnung, wieviel Plan die haben, aber bei
>
>http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat294.htm
>
>steht zu Z. 294 (Haltelinie):
>
>"Sind bei Lichtzeichenanlagen mehrere Haltelinien vorhanden, ist nur die
>erste zur LZA gehörende Haltelinie verbindlich."
Leider ist in keinster Weise dokumentiert, wessen Meinung das ist bzw.
was für ein Urteil.
Rein systematisch würde ich vermuten, dass eine Haltelinie nur dann
angebracht werden darf, wenn sie auch verbindlich ist (ansonsten
könnte eher eine Wartelinie sinnvoll sein). Aber das ist dann halt
auch erstmal nur meine Meinung ;-)