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Angetrunken am Steuer

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Helge Hinkelmann

unread,
Jun 26, 2005, 6:39:55 PM6/26/05
to
Hallo,

Wurde gestern mit 0,6 Promille erwischt... Nanana! Ich weiss.
250 Euro und 1 Monat Lappen weg. Sowas.
Die Schnittlauchs haben mich 2x pusten lassen, 1x auf der Strasse, 1x in
der Wache an einem dickeren Gerät. Beide Geräte haben 0,3 angezeigt. Die
Grünen haben das jeweils mit 2 multipliziert. Haben was von Umrechnung
von mg/l auf Promille geschwafelt. Was soll das? 0,6 kommt mir was hoch
vor - Geht das mit rechten Dingen vor sich?

Bevor es aufs Revier ging, hat der eine Waldmeister mein Auto im
absoluten Haltverbot geparkt - was sagt man denn dazu?

Danke,
Helge

Torben Meyer

unread,
Jun 26, 2005, 7:30:37 PM6/26/05
to

"Helge Hinkelmann" <helgehi...@despammed.com> schrieb im Newsbeitrag
news:d9nanm$mfa$1...@newsreader3.netcologne.de...

> Die Schnittlauchs...

Jawoll Helge, haste heute schon wieder getankt?

> Die Grünen haben das jeweils mit 2 multipliziert. Haben was von Umrechnung
> von mg/l auf Promille geschwafelt. Was soll das? 0,6 kommt mir was hoch
> vor - Geht das mit rechten Dingen vor sich?

Es gibt tragbare Atemalkoholmessgeräte, die den Atemalkoholwert in mg/l
angeben. Dieser Wert mal 2 ergibt dann Promille - ergo richtig gemacht.


> Bevor es aufs Revier ging, hat der eine Waldmeister mein Auto im
> absoluten Haltverbot geparkt - was sagt man denn dazu?

Ich kenne die näheren Umstände nicht, somit sag ich dazu gar nichts. Deine
Ausdrucksweise könntest du allerdings noch einmal überdenken - shcließlich
bist DU im alkoholisierten Zustand gefahren, und nicht die Beamten.

Ansonsten kann ich dazu nur sagen:

Eine gewisse Schadenfreude kann ich so recht nicht unterdrücken :)

> Danke,
> Helge

Gern Geschehen,

Torben


Jens Baum

unread,
Jun 26, 2005, 7:31:07 PM6/26/05
to
Helge Hinkelmann wrote:
> Hallo,
>
> Wurde gestern mit 0,6 Promille erwischt... Nanana! Ich weiss.
> 250 Euro und 1 Monat Lappen weg. Sowas.
> Die Schnittlauchs haben mich 2x pusten lassen, 1x auf der Strasse, 1x in
> der Wache an einem dickeren Gerät. Beide Geräte haben 0,3 angezeigt. Die
> Grünen haben das jeweils mit 2 multipliziert. Haben was von Umrechnung
> von mg/l auf Promille geschwafelt. Was soll das? 0,6 kommt mir was hoch
> vor - Geht das mit rechten Dingen vor sich?

Die Atemalkoholmessung erfolgt nicht in Promille sondern in mg/l. Dabei
ist der Grenzwert vom Gesetzgeber auf 0,25mg/l festgelegt worden. Einer
Umrechnung bedarf es insofern nicht.

Grüße,
Jens

Jens M. Felderhoff

unread,
Jun 27, 2005, 12:03:26 AM6/27/05
to
Helge Hinkelmann <helgehi...@despammed.com> writes:

> Die Schnittlauchs haben mich 2x pusten lassen, 1x auf der Strasse, 1x
> in der Wache an einem dickeren Gerät. Beide Geräte haben 0,3
> angezeigt. Die Grünen haben das jeweils mit 2 multipliziert. Haben was
> von Umrechnung von mg/l auf Promille geschwafelt. Was soll das? 0,6
> kommt mir was hoch vor - Geht das mit rechten Dingen vor sich?

Hättest weder saufen noch blasen müssen.

Tschüss

Jens
--
(void)

Helge Hinkelmann

unread,
Jun 27, 2005, 2:20:25 AM6/27/05
to
Jens M. Felderhoff schrieb:

>>Die Schnittlauchs haben mich 2x pusten lassen, 1x auf der Strasse, 1x
>>in der Wache an einem dickeren Gerät. Beide Geräte haben 0,3
>>angezeigt. Die Grünen haben das jeweils mit 2 multipliziert. Haben was
>>von Umrechnung von mg/l auf Promille geschwafelt. Was soll das? 0,6
>>kommt mir was hoch vor - Geht das mit rechten Dingen vor sich?
>
> Hättest weder saufen noch blasen müssen.

Hi Jens,

hier würde ich die Diskussion doch glatt gerne fortsetzen.
Was ist denn man man säuft und nicht bläst? Die Kollegen nehmen einen
mit aufs Revier und machen Bluttest. Planmässig! Welchen Grad/Titel/Rang
muss der Freund und Helfer denn haben um einen mitnehmen zu dürfen? Kann
man die Blutabnahme verweigern? Welche Rechte hat der Steuerzahler denn so?

Und dann habe ich doch noch andere Fragen:

Kann ich statt den 250 Euro Strafe auch einen ausgedehnten Bezug in der
Strafvollzugsanstalt machen? Hat das Auswirkungen auf mein polizeiliches
Führungszegnis?

Wie kommt man so als Bürger überhaupt an wichtige Informationen des
Rechtswesens ohne alle Gesetzbücher zu lesen oder Jura zu studieren?
Gibt es keine schlaue Seite die einem wichtige Informationen vermittelt?
Möchte nicht wissen wieviele Leute schon überrascht Strafe zahlen
mussten, weil sie auf die Strasse gerotzt haben oder ihr Kaugummi oder
ihre Zigarette ordnungswidrig entsorgt haben.

Besten Dank und rechtschaffende Grüße,
Helge

Achim Waldek

unread,
Jun 27, 2005, 2:45:08 AM6/27/05
to
Am Mon, 27 Jun 2005 08:20:25 +0200 schrieb Helge Hinkelmann:

> Jens M. Felderhoff schrieb:
>>>Die Schnittlauchs haben mich 2x pusten lassen, 1x auf der Strasse, 1x
>>>in der Wache an einem dickeren Gerät. Beide Geräte haben 0,3
>>>angezeigt. Die Grünen haben das jeweils mit 2 multipliziert. Haben was
>>>von Umrechnung von mg/l auf Promille geschwafelt. Was soll das? 0,6
>>>kommt mir was hoch vor - Geht das mit rechten Dingen vor sich?
>>
>> Hättest weder saufen noch blasen müssen.
>
> Hi Jens,
>
> hier würde ich die Diskussion doch glatt gerne fortsetzen.
> Was ist denn man man säuft und nicht bläst? Die Kollegen nehmen einen
> mit aufs Revier und machen Bluttest. Planmässig! Welchen Grad/Titel/Rang
> muss der Freund und Helfer denn haben um einen mitnehmen zu dürfen?

Beliebig.

> Kann man die Blutabnahme verweigern?

nein

> Welche Rechte hat der Steuerzahler denn so?

Viele.


> Und dann habe ich doch noch andere Fragen:
>
> Kann ich statt den 250 Euro Strafe auch einen ausgedehnten Bezug in der
> Strafvollzugsanstalt machen? Hat das Auswirkungen auf mein polizeiliches
> Führungszegnis?

Eine Wahlmöglichkeit haste AFAIK nicht. Löhnen musste, ansonsten wird
vollstreckt. Erst wenn Du die Finger hebst, ziehste ein. Ordnungshaft ist
das und hat keine Auswirkungen auf das Führungszeugnis.

> Wie kommt man so als Bürger überhaupt an wichtige Informationen des
> Rechtswesens ohne alle Gesetzbücher zu lesen oder Jura zu studieren?
> Gibt es keine schlaue Seite die einem wichtige Informationen vermittelt?
> Möchte nicht wissen wieviele Leute schon überrascht Strafe zahlen
> mussten, weil sie auf die Strasse gerotzt haben oder ihr Kaugummi oder
> ihre Zigarette ordnungswidrig entsorgt haben.

Faustregel: Benimm Dich zivilisiert, dann kann Dir eigentlich nicht viel
passieren. Das gesetzeswerk ist onbline verfügbar.

Im Übrigen: Saufen und Fahren verträgt sich nicht. Wer das macht, hat ein
Alkoholproblem. Ohne Diskussion.
MPU für alle, auch Ersttäter.
Gruß
Áchim

Bastian Völker

unread,
Jun 27, 2005, 2:48:39 AM6/27/05
to
Hallo!

Helge Hinkelmann schrieb:

> Was ist denn man man säuft und nicht bläst? Die Kollegen nehmen einen
> mit aufs Revier und machen Bluttest. Planmässig! Welchen Grad/Titel/Rang
> muss der Freund und Helfer denn haben um einen mitnehmen zu dürfen?

Titel: Polizist. Der Rest ist egal.

> Kann man die Blutabnahme verweigern?

Natürlich nicht. Aber wenn Du Dich so benommen hast, wie Du Dich hier
artikulierst, hättest Du den Beamten mit dem Versuch ja vielleicht eine
kleine Freude gemacht.

> Welche Rechte hat der Steuerzahler denn so?

Du könntest die Maßnahme ggf. gerichtlich prüfen lassen. Aber bisher
hast Du nichts geschrieben, was darauf deuten läßt, daß irgendwas
schiefgelaufen ist.

> Und dann habe ich doch noch andere Fragen:
>
> Kann ich statt den 250 Euro Strafe auch einen ausgedehnten Bezug in der
> Strafvollzugsanstalt machen? Hat das Auswirkungen auf mein polizeiliches
> Führungszegnis?

Wenn Du das schön konsequent durchziehst, gibt's Erzwingungshaft. Die
wird nicht im Führungszeugnis eingetragen.

> Wie kommt man so als Bürger überhaupt an wichtige Informationen des
> Rechtswesens ohne alle Gesetzbücher zu lesen oder Jura zu studieren?

Die wichtigsten Informationen erhälst Du durch Belehrungen bei den
entsprechenden Maßnahmen. Ansonsten kannst Du jederzeit einen Anwalt
aufsuchen oder versuchen, Dir selbst alles beizubringen.

> Gibt es keine schlaue Seite die einem wichtige Informationen vermittelt?

Doch, sicher, zu fast jedem Thema gibt's mehrere.

> Möchte nicht wissen wieviele Leute schon überrascht Strafe zahlen
> mussten, weil sie auf die Strasse gerotzt haben oder ihr Kaugummi oder
> ihre Zigarette ordnungswidrig entsorgt haben.

Ja und? Wer ordnungswidrig handelt und dabei erwischt wird, muß eben zahlen.

Gruß
Bastian
--
"Der BFH verfährt [mit der Betriebsaufspaltung] zur Zeit nach der
Devise eines Jägers, der das Wildschwein nicht gleich erlegt,
sondern immer wieder aufs neue das Wildschwein anschießt und dann
noch erwartet, daß es sich dafür bedankt, daß es immer noch am
Leben ist" - Knobbe-Keuk, DB 1989, 1304

Helge Hinkelmann

unread,
Jun 27, 2005, 3:06:39 AM6/27/05
to
Bastian Völker schrieb:

> Aber wenn Du Dich so benommen hast, wie Du Dich hier
> artikulierst, hättest Du den Beamten mit dem Versuch ja vielleicht eine
> kleine Freude gemacht.

Also meine Beamtenbeleidigungen hebe ich mir für Situationen auf bei
denen mir keine gegenüberstehen. Will denen ja keine Freude machen...

>> Kann ich statt den 250 Euro Strafe auch einen ausgedehnten Besuch in

>> der Strafvollzugsanstalt machen? Hat das Auswirkungen auf mein
>> polizeiliches Führungszegnis?
>
> Wenn Du das schön konsequent durchziehst, gibt's Erzwingungshaft. Die
> wird nicht im Führungszeugnis eingetragen.

Aha, wie finde ich raus wie lange das dauert? Komme ich dann günstiger
davon, ja?

>> Möchte nicht wissen wieviele Leute schon überrascht Strafe zahlen
>> mussten, weil sie auf die Strasse gerotzt haben oder ihr Kaugummi oder
>> ihre Zigarette ordnungswidrig entsorgt haben.
>
> Ja und? Wer ordnungswidrig handelt und dabei erwischt wird, muß eben
> zahlen.

Tja, sicherlich. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber bei einem
solchen Mangel an Informationen kann man ja kaum leben ohne
Gesetzeswidrigkeiten zu begehen.

Grüße,
Helge

Wolfgang Kieckbusch

unread,
Jun 27, 2005, 3:20:33 AM6/27/05
to
> Tja, sicherlich. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber bei einem
> solchen Mangel an Informationen kann man ja kaum leben ohne
> Gesetzeswidrigkeiten zu begehen.

Aber dass mann besoffen nicht Auto fährt, hat sich doch schon herum
gesprochen.
Gruß, Wolfgang


Bastian Völker

unread,
Jun 27, 2005, 3:32:25 AM6/27/05
to
Hallo!

Helge Hinkelmann schrieb:

>>> Kann ich statt den 250 Euro Strafe auch einen ausgedehnten Besuch in
>>> der Strafvollzugsanstalt machen? Hat das Auswirkungen auf mein
>>> polizeiliches Führungszegnis?
>>
>> Wenn Du das schön konsequent durchziehst, gibt's Erzwingungshaft. Die
>> wird nicht im Führungszeugnis eingetragen.
>
> Aha, wie finde ich raus wie lange das dauert? Komme ich dann günstiger
> davon, ja?

Das bestimmt der Rechtspfleger, maximal sechs Wochen (§ 96 Abs. 3 OWiG).

Ich finde das schon witzig, wie oft man hört "Dann gehe ich eben in den
Knast und spare mir das Geld". Mir wurde schon von mehreren Richtern
erzählt, daß sie in Fällen der Erzwingungshaft zur Abgabe der
Eidesstattlichen Versicherung keinen Fall kennen, der über Nacht
geblieben wäre. Okay, das mag auch daran liegen, daß man nichts absitzen
kann und das Maximum sechs Monate beträgt. Für ein paar OWi-Tage sind
wohl schon mehrere absitzen gekommen.

> >> Möchte nicht wissen wieviele Leute schon überrascht Strafe zahlen
>
>>> mussten, weil sie auf die Strasse gerotzt haben oder ihr Kaugummi
>>> oder ihre Zigarette ordnungswidrig entsorgt haben.
>>
>> Ja und? Wer ordnungswidrig handelt und dabei erwischt wird, muß eben
>> zahlen.
>
> Tja, sicherlich. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber bei einem
> solchen Mangel an Informationen kann man ja kaum leben ohne
> Gesetzeswidrigkeiten zu begehen.

Wo siehst Du denn den Mangel? Über die meisten Ordnungswidrigkeiten
erfährt man doch reichlich aus den Medien. Und ansonsten sind die
wenigsten völlig abstrus, sondern fassen eher das in einen rechtlichen
Rahmen, was ohnehin für ein harmonisches und funktionierendes
Miteinander selbstverständlich sein sollte. In Extremfällen schützt
Unwissenheit übrigens sehr wohl vor Strafe.

Helge Hinkelmann

unread,
Jun 27, 2005, 3:50:04 AM6/27/05
to
Bastian Völker schrieb:

>> Tja, sicherlich. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber bei einem
>> solchen Mangel an Informationen kann man ja kaum leben ohne
>> Gesetzeswidrigkeiten zu begehen.
>
> Wo siehst Du denn den Mangel? Über die meisten Ordnungswidrigkeiten
> erfährt man doch reichlich aus den Medien. Und ansonsten sind die
> wenigsten völlig abstrus, sondern fassen eher das in einen rechtlichen
> Rahmen, was ohnehin für ein harmonisches und funktionierendes
> Miteinander selbstverständlich sein sollte. In Extremfällen schützt
> Unwissenheit übrigens sehr wohl vor Strafe.

Also wenn ich grad mal nicht unbedingt um 3 Uhr nachts nach Hause will
benehme ich mich schon. Ich gehöre auch nicht zu den Leuten die wahllos
ihren Müll, welcher Art auch immer, auf der Strasse entsorgen.
Aber dass es Geld kostet auf die Strasse zu SPUCKEN ist eine
Unverschämtheit! Speichel besteht zu über 99% aus Wasser, der Rest sind
harmlose Enzyme, Bakterien etc. Spätestens beim nächsten Regen spurlos
verschwunden.
Was soll das? Soll damit verhindert werden, dass irgendwelche jungen
Türken kein Geld mehr für Momo-Lenkräder haben, oder was? So ein Blödsinn!

Verständnislose Grüße,
Helge

Lothar Cezanne

unread,
Jun 27, 2005, 3:52:26 AM6/27/05
to

Helge Hinkelmann schrieb:

> Also meine Beamtenbeleidigungen hebe ich mir für Situationen auf bei

Es gibt keine Beamtenbeleidigung in dem Sinne, in dem sie immer wieder
angenommen wird. Aber das scheint nicht das einzige Defizit zu sein, an
dem Du leidest ;-)

lc#
--
Bei eMails an meine Reply-To-Adresse bitte das Flag <usenet> am Ende des
Betreffs einfügen. Alles Andere wird serverseitig gelöscht.

Helge Hinkelmann

unread,
Jun 27, 2005, 4:00:49 AM6/27/05
to
Wolfgang Kieckbusch schrieb:

> Aber dass mann besoffen nicht Auto fährt, hat sich doch schon herum
> gesprochen.

Wer redet denn eigentlich von besoffen? Ich war angetrunken. Ich bin
nicht getorkelt, habe nicht gelallt, konnte mich klar artikulieren und
war bestimmt fahrtüchtiger als ein übermüdeter LKW-Fahrer, ein
Fahranfänger oder ein seniler 90-jähriger in seinem Benz.

Ich beschwere mich ja gar nicht über die Strafe, wollte doch nur wissen
was das mit dem Faktor 2 auf sich hat.

Grüße,
Helge

Helge Hinkelmann

unread,
Jun 27, 2005, 4:03:29 AM6/27/05
to
Lothar Cezanne schrieb:

> Es gibt keine Beamtenbeleidigung in dem Sinne, in dem sie immer wieder
> angenommen wird. Aber das scheint nicht das einzige Defizit zu sein, an
> dem Du leidest ;-)

Wenigstens kann ich Fahrradfahren ;-P

Erwin Schlonz

unread,
Jun 27, 2005, 4:26:56 AM6/27/05
to
Helge Hinkelmann schrieb:

> Hallo,
>
> Wurde gestern mit 0,6 Promille erwischt... Nanana! Ich weiss.
> 250 Euro und 1 Monat Lappen weg. Sowas.
> Die Schnittlauchs haben mich 2x pusten lassen, 1x auf der Strasse, 1x in
> der Wache an einem dickeren Gerät. Beide Geräte haben 0,3 angezeigt. Die
> Grünen haben das jeweils mit 2 multipliziert. Haben was von Umrechnung
> von mg/l auf Promille geschwafelt. Was soll das? 0,6 kommt mir was hoch
> vor - Geht das mit rechten Dingen vor sich?

[SchimpansenMode:On]
Uah Uah Uaaaah
UaaaH UHAAAAA UHAAAAA!!!
UH UH UH
[SchimpansenMode:Off]

> Bevor es aufs Revier ging, hat der eine Waldmeister mein Auto im
> absoluten Haltverbot geparkt - was sagt man denn dazu?

[GorillaMode:On]
UAHHH UUUAAAH!!
UHUHUHAAA UHHAAA!! UUHAAA!!!!
*trommeltrommel*
[GorillaMode:Off]

>
> Danke,
> Helge

Bitte Helge

Jochen Walerka

unread,
Jun 27, 2005, 4:54:20 AM6/27/05
to
Achim Waldek wrote:
> Im Übrigen: Saufen und Fahren verträgt sich nicht. Wer das macht, hat ein
> Alkoholproblem. Ohne Diskussion.

Full ACK, ich weiss wovon ich rede.

> MPU für alle, auch Ersttäter.

Übertreib nicht. Das Prozedere der MPU ist wirklichkeitsfremd und
existenzgefährdend. Ich halte bei Alkoholdelikten wesentlich längere
Bwährungszeiten (5 Jahre) mit der Auflage der Teilnahme an Seminaren für
sinnvoller.
Und zwar alles von einem Richter verordnet, ohne dass da ein
Sachbearbeiter von der FEB Entscheidungen treffen darf.

Jo
--
Birsctihe Frshocer hbaen haruesgfnueedn, dass es eagl ist, in whlecer
Rhieenfgloe die Behsucbatn eenis Wtores sheten, slognae der etsre und
ltetze Bhsucbate am rhitirgcn Pltaz sehten.

Jochen Walerka

unread,
Jun 27, 2005, 5:13:46 AM6/27/05
to
Helge Hinkelmann wrote:
>
> Ich beschwere mich ja gar nicht über die Strafe, wollte doch nur wissen
> was das mit dem Faktor 2 auf sich hat.
>

Nimm dir den Ratschlag von einem zu Herzen, der es erst gelernt hat, als
es zu spät war:
es geht nicht um die Strafe, sondern um Einsicht. Wenn du nochmal mit
"nur" 0,6 Promille erwischt wirst, dann ist das volle Programm dran: FS
weg, Geldstrafe und MPU.
MPU ist teuer, dauert und nervt - regelmässige Kontrollen,
Anti-Alk-Seminare und Vorbereitung auf das Interview beim Psycho
inbegriffen.
Allein von dem Geld, das du da nachträglich ausgibst, kannst du 10 Jahre
lang per Taxi nach Hause fahren, wenn der Abend mal zu lustig
ausgefallen ist.

(ich hoffe, dass ich nicht allzu oberlehrerhaft wirke)

Achim Waldek

unread,
Jun 27, 2005, 7:00:43 AM6/27/05
to
Am Mon, 27 Jun 2005 10:54:20 +0200 schrieb Jochen Walerka:

> Achim Waldek wrote:
>> Im Übrigen: Saufen und Fahren verträgt sich nicht. Wer das macht, hat ein
>> Alkoholproblem. Ohne Diskussion.
>
> Full ACK, ich weiss wovon ich rede.
>
>> MPU für alle, auch Ersttäter.
>
> Übertreib nicht. Das Prozedere der MPU ist wirklichkeitsfremd und
> existenzgefährdend.

Nun, auch wer zum ersten Mal besoffen erwischt wird, hat ein Alkproblem.
Weil, derjenige, der mit den Alkwerten ab 0.5 aufwärts noch ein Auto
bedienen kann, ist alkoholgewöhnt und damit hat er ein problem.

> Ich halte bei Alkoholdelikten wesentlich längere
> Bwährungszeiten (5 Jahre) mit der Auflage der Teilnahme an Seminaren für
> sinnvoller.
> Und zwar alles von einem Richter verordnet, ohne dass da ein
> Sachbearbeiter von der FEB Entscheidungen treffen darf.

Hm-Hm. Würde mir auch gefallen.
Gruß

Michael Langner

unread,
Jun 27, 2005, 9:54:32 AM6/27/05
to
Helge Hinkelmann <helgehi...@despammed.com> wrote:

> Wer redet denn eigentlich von besoffen? Ich war angetrunken.

Was hattest du denn genau getrunken?

bye,
Michael

Helge Hinkelmann

unread,
Jun 27, 2005, 10:16:48 AM6/27/05
to
Jochen Walerka schrieb:

> es geht nicht um die Strafe, sondern um Einsicht. Wenn du nochmal mit
> "nur" 0,6 Promille erwischt wirst, dann ist das volle Programm dran: FS
> weg, Geldstrafe und MPU.

Ach Du SCH...!
OK, habe verstanden. Beim 2. Mal volles Programm, ja? Meine Güte. Hab
übrigens das allererste Mal gepustet...

Grüße
Helge

Helge Hinkelmann

unread,
Jun 27, 2005, 10:15:07 AM6/27/05
to
Achim Waldek schrieb:

> Nun, auch wer zum ersten Mal besoffen erwischt wird, hat ein Alkproblem.
> Weil, derjenige, der mit den Alkwerten ab 0.5 aufwärts noch ein Auto
> bedienen kann, ist alkoholgewöhnt und damit hat er ein problem.

Da ist schon was dran. Aber sehen wir es doch mal so:
Ein Gewohnheitstrinker und langjährig unfallfreier sicherer Fahrer (wie
ich [wobei ich normalerweise alkoholisiert kein Auto mehr fahre!]) kann
mit 0,51 Promille noch mehr oder weniger einwandfrei fahren. Was ist
aber mit dem Fahranfänger der so gut wie nie trinkt aber mit 0,49
Promille erwischt wird. Ist er fahrtüchtiger? Wohl kaum. Er darf aber
weiterfahren! Möcht damit sagen, dass Promillewerte herzlich wenig
aussagen! Was ist mit Leberfunktionen, Metabolismus,
Trinkangewohnheiten, Körpergewicht, Konzentrationsvermögen und
Fahrpraxis? Die Polizei sollte lieber wieder die guten alten Tests wie
"Augen zu, Finger an die Nase" oder "Laufn Se ma aufm weissn Streifn"
machen. Die sind wesentlich aussagekräftiger. Hätte ich z.B. ohne
Probleme bestanden...

Grüße,
Helge

Helge Hinkelmann

unread,
Jun 27, 2005, 10:18:14 AM6/27/05
to
Michael Langner schrieb:

>>Wer redet denn eigentlich von besoffen? Ich war angetrunken.
>
> Was hattest du denn genau getrunken?

Genau? Tja...
Kölsch... Einige...
Is aber eigentlich wie Wasser. Fast.
Hätte ich Idiot ne Stunde gewartet, wäre ich garantiert unter 0,5 gewesen.

Grüße,
Helge

Achim Waldek

unread,
Jun 27, 2005, 10:19:21 AM6/27/05
to
Am Mon, 27 Jun 2005 16:15:07 +0200 schrieb Helge Hinkelmann:

> Achim Waldek schrieb:
>
>> Nun, auch wer zum ersten Mal besoffen erwischt wird, hat ein Alkproblem.
>> Weil, derjenige, der mit den Alkwerten ab 0.5 aufwärts noch ein Auto
>> bedienen kann, ist alkoholgewöhnt und damit hat er ein problem.
>
> Da ist schon was dran. Aber sehen wir es doch mal so:
> Ein Gewohnheitstrinker und langjährig unfallfreier sicherer Fahrer (wie
> ich [wobei ich normalerweise alkoholisiert kein Auto mehr fahre!]) kann
> mit 0,51 Promille noch mehr oder weniger einwandfrei fahren.

Nein- das ist der Trugschluss.

> Was ist
> aber mit dem Fahranfänger der so gut wie nie trinkt aber mit 0,49
> Promille erwischt wird. Ist er fahrtüchtiger? Wohl kaum. Er darf aber
> weiterfahren! Möcht damit sagen, dass Promillewerte herzlich wenig
> aussagen!

Nein, sie sagen sehr wohl etwas aus. das reaktionsvermögen nimmt ab. Ende.
Ein Fahranfänger wird als gewohnheitstrinker genauso schlecht fahren wie
ein fahrprofi. test mit Simulatoren haben das ergeben. Im Übrigen: mit 0.49
kommt er nur dann ungeschoren davon, wenn er keine Ausfallerscheinungen an
den tag legt. Sonst ister ab 0.3 drann.

> Was ist mit Leberfunktionen, Metabolismus,
> Trinkangewohnheiten, Körpergewicht, Konzentrationsvermögen und
> Fahrpraxis? Die Polizei sollte lieber wieder die guten alten Tests wie
> "Augen zu, Finger an die Nase" oder "Laufn Se ma aufm weissn Streifn"
> machen. Die sind wesentlich aussagekräftiger. Hätte ich z.B. ohne
> Probleme bestanden...

Ah was, faule Ausrede. Deine Aussagen lassen kein Unrechtsbewusstsein
erkennen. Daher ist zu befürchten, dass Du wieder besoffen fährst. Wieder
ein Beispiel dafür, dass die MPU auch bei Ersttätern bestanden werden
sollte.
Gruß

Jens M. Felderhoff

unread,
Jun 27, 2005, 10:46:34 AM6/27/05
to
Helge Hinkelmann <helgehi...@despammed.com> writes:

> Jens M. Felderhoff schrieb:
> >>Die Schnittlauchs haben mich 2x pusten lassen, 1x auf der Strasse, 1x
> >>in der Wache an einem dickeren Gerät. Beide Geräte haben 0,3
> >>angezeigt. Die Grünen haben das jeweils mit 2 multipliziert. Haben was
> >>von Umrechnung von mg/l auf Promille geschwafelt. Was soll das? 0,6
> >>kommt mir was hoch vor - Geht das mit rechten Dingen vor sich?
> > Hättest weder saufen noch blasen müssen.
>
> Hi Jens,
>
> hier würde ich die Diskussion doch glatt gerne fortsetzen.
> Was ist denn man man säuft und nicht bläst? Die Kollegen nehmen einen
> mit aufs Revier und machen Bluttest. Planmässig!


Der Bluttest wird allerdigs von einem Arzt durchgeführt. Wenn Du also
Zweifel an der Atemalkoholkontrolle hast oder den Polizisten nicht
zutraust, dass sie die Werte korrekt ablesen können, kannst Du den
Atemalkoholtest verweigern; dasselbe gilt übrigens auch bei Drugwipe
o.ä.

> Welchen Grad/Titel/Rang muss der Freund und Helfer denn haben um
> einen mitnehmen zu dürfen?

Es muss ein Polizeivollzugsbeamter sein wenn er Angehöriger der
Polizei ist. Allgemein alle Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft.

> Kann man die Blutabnahme verweigern? Welche Rechte hat der
> Steuerzahler denn so?

Siehe § 81a StPO.

Tschüss

Jens
--
Intentionally left blank.

Jens Baum

unread,
Jun 27, 2005, 10:46:15 AM6/27/05
to
Achim Waldek wrote:
> Im Übrigen: Saufen und Fahren verträgt sich nicht.

Stimmt.

> Wer das macht, hat ein Alkoholproblem. Ohne Diskussion.

Unsinn, die Aussage ist weder medizinisch, noch statistisch ernsthaft
vertretbar. Daher willst du auch keine Diskussion, nehme ich an.

> MPU für alle, auch Ersttäter.

Ebenso unhaltbar.

Grüße,
Jens

Achim Waldek

unread,
Jun 27, 2005, 11:47:38 AM6/27/05
to
Am Mon, 27 Jun 2005 16:46:15 +0200 schrieb Jens Baum:

> Achim Waldek wrote:
>> Im Übrigen: Saufen und Fahren verträgt sich nicht.
>
> Stimmt.
>
>> Wer das macht, hat ein Alkoholproblem. Ohne Diskussion.
>
> Unsinn, die Aussage ist weder medizinisch, noch statistisch ernsthaft
> vertretbar. Daher willst du auch keine Diskussion, nehme ich an.

Zum Verständnis: Du behauptest also, dass der, der besoffen fährt nicht
zwingend ein Alkoholproblem hat. Hat er aber:
"Aus Versehen" fährt keiner besoffen. das ist immer Vorsatz.
Bei höheren promillewerten ist es nur Gewohnheitstrinkern möglicvh, sie zu
erreichen. Personen, die Alkohol in kleinen Mengen konsumieren sind vorher
zu besoffen, um Fahren zu können.
Die Grenzwerte sind so, dass man das Bierchen zum Feierabend oder das Glas
Wein zum Essen trinken kann, ohne auch nur an 0.3 zu kratzen. Wer mehr als
das trinkt _und_ fährt hat ein Alkoholproblem. Insbesondere ist er
charakterlich nicht in der Lage, verantwortungsbewust am Verkehr
teilzunehmen. Daher


>> MPU für alle, auch Ersttäter.
>
> Ebenso unhaltbar.

Nö- die regeln haben sich verschärft- Gehen also in meine Richtung.
Gruß

Ellen Fink

unread,
Jun 27, 2005, 6:45:28 AM6/27/05
to
On Mon, 27 Jun 2005 09:06:39 +0200, Helge Hinkelmann
<helgehi...@despammed.com> wrote:

> Bastian Völker schrieb:
>> Aber wenn Du Dich so benommen hast, wie Du Dich hier artikulierst,
>> hättest Du den Beamten mit dem Versuch ja vielleicht eine kleine Freude
>> gemacht.
>
> Also meine Beamtenbeleidigungen hebe ich mir für Situationen auf bei
> denen mir keine gegenüberstehen. Will denen ja keine Freude machen...

Und wenn ich mich jetzt beleidigt fühle, weil Du meinen Berufsstand
verunglimpfst? Oder wenn ich jetzt bei Deiner Kontrolle dabei gewesen wäre?

>>> Kann ich statt den 250 Euro Strafe auch einen ausgedehnten Besuch in
>>> der Strafvollzugsanstalt machen? Hat das Auswirkungen auf mein
>>> polizeiliches Führungszegnis?
>> Wenn Du das schön konsequent durchziehst, gibt's Erzwingungshaft. Die
>> wird nicht im Führungszeugnis eingetragen.
>
> Aha, wie finde ich raus wie lange das dauert? Komme ich dann günstiger
> davon, ja?

Ich weiss nicht, warum es so manche Menschen als so erstrebenswert halten,
für einige Zeit in den Bau zu wandern.. ich fand schon den Rundgang durch
die Kölner JVA nicht so prickelnd..

> >> Möchte nicht wissen wieviele Leute schon überrascht Strafe zahlen
>>> mussten, weil sie auf die Strasse gerotzt haben oder ihr Kaugummi oder
>>> ihre Zigarette ordnungswidrig entsorgt haben.
>> Ja und? Wer ordnungswidrig handelt und dabei erwischt wird, muß eben
>> zahlen.
>
> Tja, sicherlich. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber bei einem
> solchen Mangel an Informationen kann man ja kaum leben ohne
> Gesetzeswidrigkeiten zu begehen.

Versuch es mal mit der einfachen Faustregel: benimm Dich so, wie Du es
auch von jemanden in Deiner Wohnung erwartest. Da hättest Du es auch nicht
gerne, wenn er Kaugummi oder Zigaretten auf Deinem Parkett entsorgt.

Ellen

--
Better stand tall when they're calling you out
Don't bend, don't break, baby, don't back down.
Bon Jovi "It's my life"

Der erste Prinz Frédéric von Anhalt Fanclub:
http://www.fanclub-frederic.de.to/

Ellen Fink

unread,
Jun 27, 2005, 6:48:43 AM6/27/05
to

Früher rechneten die Atemalkoholgeräte mit Promille. Heute rechnen sie mit
mg/l. Die einfache Faustregel ist: Promille = mg/l * 2. Also wenn das
Gerät 0,3 mg/l anzeigt, hattest Du 0,6 Promille.


Gruß

Frank Klatte

unread,
Jun 27, 2005, 12:07:34 PM6/27/05
to

Helge Hinkelmann schrieb:

>> Wenn Du das schön konsequent durchziehst, gibt's Erzwingungshaft. Die
>> wird nicht im Führungszeugnis eingetragen.
>
>
> Aha, wie finde ich raus wie lange das dauert? Komme ich dann günstiger
> davon, ja?

nein, günstiger wird es nicht. Du kommst aus der Erzwingungshaft halt
erst raus, wenn du gezahlt hast bzw. willens bist zu zahlen.

Grüßle
Frank K.

--

**************************************************************************
..... weißt du, das ist so: Manche Männer bemühen sich ein Leben lang,
das Wesen der Frauen zu verstehen. Andere kriegen für vergleichsweise
unkomplizierte Dinge wie z.B. die Relativitätstheorie einen Nobelpreis.
Das Leben ist einfach nicht gerecht! "Martin Peters"
**************************************************************************

Jens Baum

unread,
Jun 27, 2005, 12:12:52 PM6/27/05
to
Achim Waldek wrote:
> Am Mon, 27 Jun 2005 16:46:15 +0200 schrieb Jens Baum:
>
>
>>Achim Waldek wrote:
>>
>>>Im Übrigen: Saufen und Fahren verträgt sich nicht.
>>
>>Stimmt.
>>
>>
>>>Wer das macht, hat ein Alkoholproblem. Ohne Diskussion.
>>
>>Unsinn, die Aussage ist weder medizinisch, noch statistisch ernsthaft
>>vertretbar. Daher willst du auch keine Diskussion, nehme ich an.
>
> Zum Verständnis: Du behauptest also, dass der, der besoffen fährt nicht
> zwingend ein Alkoholproblem hat. Hat er aber:
> "Aus Versehen" fährt keiner besoffen. das ist immer Vorsatz.

Ich denke nicht, dass jeder unterscheiden kann, ob er nun 0,3, 0,5 oder
0,8 Promille hat. Aber selbst wenn Vorsatz gegeben ist, so verstehe ich
nicht so recht, was das mit einem zwingenden Alkoholproblem zu tun hat.

> Bei höheren promillewerten ist es nur Gewohnheitstrinkern möglicvh, sie zu
> erreichen.

Das kommt drauf an, was man unter höheren Werten versteht. 0,5 Promille
kann man auch als ansonsten Abstinenter problemlos erreichen.

> Personen, die Alkohol in kleinen Mengen konsumieren sind vorher
> zu besoffen, um Fahren zu können.

Glaube mir, mit 0,5 Promille BAK ist man durchaus noch in der Lage,
alltägliche und gewohnte Dinge zu verrichten. Dass man bei diesem Wert
noch in der Lage ist, sein Auto zu bedienen ist mitnichten ein Anzeichen
für gewohntes Trinken.

> Die Grenzwerte sind so, dass man das Bierchen zum Feierabend oder das Glas
> Wein zum Essen trinken kann, ohne auch nur an 0.3 zu kratzen. Wer mehr als
> das trinkt _und_ fährt hat ein Alkoholproblem.

Beim zweiten kleinen Bier oder der kleinen Karaffe Wein wird es
allerdings schon eng.

> Insbesondere ist er
> charakterlich nicht in der Lage, verantwortungsbewust am Verkehr
> teilzunehmen. Daher

Da hast du sicherlich recht. Die Frage ist nur, wo man die Grenzwerte
mit welchen Folgen setzt.

Und bei 0,5 Promille gleich Führerscheinentzug, MPU und mehrjährige
Besserungskuren anzuordnen ist mE. nicht sachgerecht.

Grüße,
Jens

Andreas Erber

unread,
Jun 27, 2005, 12:17:31 PM6/27/05
to
Frank Klatte wrote:
> Helge Hinkelmann schrieb:
>
>>> Wenn Du das schön konsequent durchziehst, gibt's Erzwingungshaft.
>>> Die wird nicht im Führungszeugnis eingetragen.
>>
>>
>> Aha, wie finde ich raus wie lange das dauert? Komme ich dann
>> günstiger davon, ja?
>
> nein, günstiger wird es nicht. Du kommst aus der Erzwingungshaft halt
> erst raus, wenn du gezahlt hast bzw. willens bist zu zahlen.

Wieso wird da eigentlich Haft angeordnet und nicht einfach gepfändet?
Ist das bei normalen Strafzetteln die man nicht bezahlt irgendwann auch
soweit?

LG Andy

Andreas Hirschberg

unread,
Jun 27, 2005, 12:32:55 PM6/27/05
to

"Achim Waldek" <wats...@nospam.com> schrieb:

> Weil, derjenige, der mit den Alkwerten ab 0.5 aufwärts noch ein Auto
> bedienen kann, ist alkoholgewöhnt und damit hat er ein problem.

Nein, das stimmt so nicht: Auch wer nicht alkoholgewöhnt ist, kann mit
0,5 Promille ein Auto bedienen (also in Betrieb setzen und damit
fahrend einem Straßenverlauf folgen usw.)

Daß Problem liegt darin, daß - egal ob gewohnt oder nicht - ab dieser
Alleholkonzentration mit Ausfallerscheinungen (Tunnelblick,
verminderte Konzentration, Wahrnehmung und Reaktion, u.ä) gerechnet
werden muß, so daß man das kfz nicht mehr *sicher* betreiben kann -
weshalb der Betrieb zu unterbleiben hat.

JFTR,
Andi

Andreas Hirschberg

unread,
Jun 27, 2005, 12:42:50 PM6/27/05
to

"Helge Hinkelmann" <helgehi...@despammed.com> schrieb:

> Wer redet denn eigentlich von besoffen? Ich war angetrunken. Ich bin
> nicht getorkelt, habe nicht gelallt, konnte mich klar artikulieren
> und war bestimmt fahrtüchtiger als ein übermüdeter LKW-Fahrer, ein
> Fahranfänger oder ein seniler 90-jähriger in seinem Benz.

Es ist BTW eine der Auswirkungen von Allehol, daß der unter seinem
Einfluß stehende zur Selbstüberschätzung neigt. :-P

Weswegen man JFTR mit solchen Äußerungen nie eine MPU bestehen wird.

> Ich beschwere mich ja gar nicht über die Strafe, wollte doch nur
> wissen was das mit dem Faktor 2 auf sich hat.

Umrechnungsfaktor von angezeigten mg/l in Promille.

HTH,
Andi

Andreas Hirschberg

unread,
Jun 27, 2005, 12:58:31 PM6/27/05
to

"Bastian Völker" <BVusen...@yahoo.de> schrieb:

> Ich finde das schon witzig, wie oft man hört "Dann gehe ich eben in
> den Knast und spare mir das Geld". Mir wurde schon von mehreren
> Richtern erzählt, daß sie in Fällen der Erzwingungshaft zur Abgabe
> der Eidesstattlichen Versicherung keinen Fall kennen, der über Nacht
> geblieben wäre. Okay, das mag auch daran liegen, daß man nichts
> absitzen kann und das Maximum sechs Monate beträgt. Für ein paar
> OWi-Tage sind wohl schon mehrere absitzen gekommen.

BTW: Wie geht sowas überhaupt vor sich?
Da wird also gegen jemanden ein Verwarnungsgeld, Bußgeld,
Ordnungsgeld, Zwangsgeld (Wo sind da die Unterschiede; Gibts da schon
Unterschiede, wie es dann weiter gehen kann?) verhängt und der
"Verurteilte" kommt der Zahlung nicht (von allein, freiwillig) nach.
Also gibts vermutlich in Folge dann einen Vollstreckungstitel mit
Kontopfändungsversuch usw., nehme ich an?
Wenns da nix zu holen gibt und sich der "Delinquent" der Vollstreckung
zu entziehen sucht, dann kommt der Vollstreckungsbeamte irgendwann mit
Durchsuchungsbefehl etc. und will Sachen pfänden, oder?
Und wie geht es dann weiter, wenn da auch nix zu holen ist?
Für je X EUR einen Tag Knast absitzen und danch ist's erledigt,
abgegolten?
Oder pauschal x Tage Beugehaft, damit der Delinquent danach selbst
zahlt?
Oder wie?

TIA,
Andi

Jochen Walerka

unread,
Jun 27, 2005, 1:03:17 PM6/27/05
to
Jens M. Felderhoff wrote:
>
> Der Bluttest wird allerdigs von einem Arzt durchgeführt. Wenn Du also
> Zweifel an der Atemalkoholkontrolle hast oder den Polizisten nicht
> zutraust, dass sie die Werte korrekt ablesen können, kannst Du den
> Atemalkoholtest verweigern; dasselbe gilt übrigens auch bei Drugwipe
> o.ä.
>

umgekehrt gehts aber IMHO nicht mehr: wer dem Atemalko-Test zustimmt und
der Wert liegt unter 1,3 Promille, der kann keinen Bluttest mehr verlangen.
Ist jetzt nur eine ungesicherte Behauptung vom Hörensagen, kann das
einer der Experten hier bestätigen?

Jo

Message has been deleted

Dietmar Hollenberg

unread,
Jun 27, 2005, 1:31:59 PM6/27/05
to
Jens Baum schrieb:

> Ich denke nicht, dass jeder unterscheiden kann, ob er nun 0,3, 0,5 oder
> 0,8 Promille hat.

Da dem menschlichen Körper der entsprechende Sensor fehlt, kann das
niemand "einfach so" unterscheiden. Mit Training, also regelmäßigem
gezieltem Feedback, wäre es natürlich annähernd (mangels Sensor aber
nicht genau) so möglich, wie es mit Training möglich ist, eine gefühlte
Temperatur in °C anzugeben. Allerdings wäre dieses Training in der Regel
eher kontraproduktiv...

> > Bei höheren promillewerten ist es nur Gewohnheitstrinkern möglicvh, sie zu
> > erreichen.
>
> Das kommt drauf an, was man unter höheren Werten versteht. 0,5 Promille
> kann man auch als ansonsten Abstinenter problemlos erreichen.

Er erreicht sie aber nicht in einem Zustand, in dem er sich noch für
fahrfähig hält.

In grauer Vorzeit und in jugendlichem Leichtsinn bin ich nach etlichen
Bieren noch gefahren und in eine Kontrolle gekommen. Auf Grund der
deutlich fühlbaren Alkoholwirkung sah ich meinen Führerschein
entschweben. Um so mehr überraschte mich das Meßergebnis (eins der
allerersten mit elektronischem Gerät): 0,3 Promille.

Damals wurden noch 0,8 Promille toleriert, aber mit einer solchen Menge
Alkohol im Körper hätte ich vermutlich nicht mal mehr mein Auto
aufschließen können...

> Glaube mir, mit 0,5 Promille BAK ist man durchaus noch in der Lage,
> alltägliche und gewohnte Dinge zu verrichten.

*Ich nicht.* Und ich bin bei weitem kein Abstinenzler. Gegen ein paar
gepflegte Biere nach getaner Arbeit habe ich nichts. Aber ich trinke
nicht genug, um irgendwelche Trainigseffekte zu forcieren.

> Dass man bei diesem Wert
> noch in der Lage ist, sein Auto zu bedienen ist mitnichten ein Anzeichen
> für gewohntes Trinken.

Natürlich ist man in der Lage, sein Auto zu bedienen. Die Bedienung ist
auch nicht das Problem, sondern die gravierende Reaktionsverzögerung.
Und da glaube ich *niemandem*, der kein Gewohnheitstrinker ist, daß er
die Wirkung von 0,5 Promille nicht spürt.

> > Insbesondere ist er
> > charakterlich nicht in der Lage, verantwortungsbewust am Verkehr
> > teilzunehmen.

Dieser Satz trifft auf derartig viele Verhaltensweisen zu, daß demnach
nur noch 5% der jetzigen Autofahrer unterwegs sein dürften. Insbesondere
ist jemand, der sich anmaßt, ohne entsprechende Ermächtigung und
Schulung über andere Verkehrsteilnehmer zu urteilen, charakterlich
ungeeignet...

Tschüß

Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm

Andreas Erber

unread,
Jun 27, 2005, 1:50:08 PM6/27/05
to
Dietmar Hollenberg wrote:

> Natürlich ist man in der Lage, sein Auto zu bedienen. Die Bedienung
> ist
> auch nicht das Problem, sondern die gravierende Reaktionsverzögerung.
> Und da glaube ich *niemandem*, der kein Gewohnheitstrinker ist, daß er
> die Wirkung von 0,5 Promille nicht spürt.
>

Das kommt aber auch darauf an wieder Alkohol zu sich genommen wird. Wenn man
zwei Bier mit Zug leermacht dann merkt man das natürlich. Trinkt man ein
Bier recht langsam über ne Stunde und dann wartet man eine Stunde und trinkt
man noch ein zweites schön gemütlich trinkt ist die Wirkung des Alkohols
weit weniger merklich. Auch wenn man annähernd genauso "besoffen" ist.

LG Andy


Christian Bergmann

unread,
Jun 27, 2005, 1:54:54 PM6/27/05
to
"Achim Waldek" <wats...@nospam.com> schrieb

> > Kann man die Blutabnahme verweigern?
>

> nein

Ist dazu nicht die Anordnung eines Richters notwendig? Immerhin handelt es
sich um eine erzwungene Körperverletzung.

Wie ist das, wenn die Beamten den Unfallverursacher in das nächste
Krankenhaus mitnehmen und dort vom diensthabenden Arzt Blut abnehmen lassen
(das ist hier so üblich...)? Darf der Arzt das, wenn der Fahrer nicht
zustimmt?

Grüße, Chris


Ralf Dessel

unread,
Jun 27, 2005, 2:05:57 PM6/27/05
to

"Bastian Völker" <BVusen...@yahoo.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3i9ocfF...@individual.net...
> Hallo!
>
> Helge Hinkelmann schrieb:

>
>>>> Kann ich statt den 250 Euro Strafe auch einen ausgedehnten Besuch in
>>>> der Strafvollzugsanstalt machen? Hat das Auswirkungen auf mein
>>>> polizeiliches Führungszegnis?
>>>
>>> Wenn Du das schön konsequent durchziehst, gibt's Erzwingungshaft. Die
>>> wird nicht im Führungszeugnis eingetragen.
>>
>> Aha, wie finde ich raus wie lange das dauert? Komme ich dann günstiger
>> davon, ja?
>
> Das bestimmt der Rechtspfleger, maximal sechs Wochen (§ 96 Abs. 3 OWiG).

Eine Haftentscheidung durch den Rechtspfleger?
M.E. muss der Amtsrichter als Einzelrichter gem. § 104 I Nr. 1 iVm. § 68 I 2
OWiG (bzw. der Jugendrichter bei Jugendlichen und Heranwachsenden)
entscheiden.

>
> Gruß
> Bastian

Gruss
Ralf


Christian Bergmann

unread,
Jun 27, 2005, 2:05:03 PM6/27/05
to
"Helge Hinkelmann" <helgehi...@despammed.com> schrieb

> Da ist schon was dran. Aber sehen wir es doch mal so:
> Ein Gewohnheitstrinker und langjährig unfallfreier sicherer Fahrer (wie
> ich [wobei ich normalerweise alkoholisiert kein Auto mehr fahre!]) kann
> mit 0,51 Promille noch mehr oder weniger einwandfrei fahren.

Weniger.

> Was ist
> aber mit dem Fahranfänger der so gut wie nie trinkt aber mit 0,49
> Promille erwischt wird. Ist er fahrtüchtiger? Wohl kaum. Er darf aber
> weiterfahren!

Leider. 0,5 sind natürlich zu viel, da die Reaktionsfähigkeit bereits ab 0,3
spürbar nachlässt.

> Möcht damit sagen, dass Promillewerte herzlich wenig
> aussagen! Was ist mit Leberfunktionen, Metabolismus,
> Trinkangewohnheiten, Körpergewicht,

All das spielt eine Rolle, um zu erreichen, dass eine bestimmte konsumierte
Alkoholmenge zu einem bestimmten Blutalkoholpegel führt. Mit schölechter
Leberfunktion und ungünstiger Körperfigur erreichst Du den kritischen
Blutalkoholpegel halt schneller und behältst ihn länger.

> Konzentrationsvermögen und
> Fahrpraxis? Die Polizei sollte lieber wieder die guten alten Tests wie
> "Augen zu, Finger an die Nase" oder "Laufn Se ma aufm weissn Streifn"
> machen. Die sind wesentlich aussagekräftiger.

Und sehr viel willkürlicher.

> Hätte ich z.B. ohne
> Probleme bestanden...

Wer meint, den Anforderungen des Straßenverkehrs in einem PKW gewachsen zu
sein, wenn er noch in der Lage ist, auf einer weißen Linie zu gehen, sollte
seine Fahrerlaubnis besser ganz abgeben.

Was ich noch nie begriffen habe: Wer oder was zwingt jemanden denn, ein
Fahrzeug zu führen, nachdem man Alkohol getrunken hat und wer oder was
zwingt einen denn, Alkohol trinken, wenn man hinterher noch fahren möchte
oder muss?

Grüße, Chris


Andreas Erber

unread,
Jun 27, 2005, 2:20:21 PM6/27/05
to
Christian Bergmann wrote:

> Was ich noch nie begriffen habe: Wer oder was zwingt jemanden denn,
> ein Fahrzeug zu führen, nachdem man Alkohol getrunken hat und wer
> oder was zwingt einen denn, Alkohol trinken, wenn man hinterher noch
> fahren möchte oder muss?

Die Unvernunft natürlich.

LG Andy


Bastian Völker

unread,
Jun 27, 2005, 3:16:37 PM6/27/05
to
Hallo!

Christian Bergmann schrieb:

>>>Kann man die Blutabnahme verweigern?
>>
>>nein
>
> Ist dazu nicht die Anordnung eines Richters notwendig? Immerhin handelt es
> sich um eine erzwungene Körperverletzung.

Grundsätzlich schon. Aber bei Gefahr im Verzug dürfen das auch die
Staatsanwaltschaft oder ihre Ermittlungspersonen. Und da der Alkohol
sich relativ schnell abbaut, wird man eine richterliche Anordnung nicht
immer rechtzeitig bekommen.

> Wie ist das, wenn die Beamten den Unfallverursacher in das nächste
> Krankenhaus mitnehmen und dort vom diensthabenden Arzt Blut abnehmen lassen
> (das ist hier so üblich...)? Darf der Arzt das, wenn der Fahrer nicht
> zustimmt?

Ja, die Polizei ordnet die Maßnahme ja an.

Gruß
Bastian
--
"Der BFH verfährt [mit der Betriebsaufspaltung] zur Zeit nach der
Devise eines Jägers, der das Wildschwein nicht gleich erlegt,
sondern immer wieder aufs neue das Wildschwein anschießt und dann
noch erwartet, daß es sich dafür bedankt, daß es immer noch am
Leben ist" - Knobbe-Keuk, DB 1989, 1304

Bastian Völker

unread,
Jun 27, 2005, 3:31:13 PM6/27/05
to
Hallo!

Ralf Dessel schrieb:

>>>>Wenn Du das schön konsequent durchziehst, gibt's Erzwingungshaft. Die
>>>>wird nicht im Führungszeugnis eingetragen.
>>>
>>>Aha, wie finde ich raus wie lange das dauert? Komme ich dann günstiger
>>>davon, ja?
>>
>>Das bestimmt der Rechtspfleger, maximal sechs Wochen (§ 96 Abs. 3 OWiG).
>
> Eine Haftentscheidung durch den Rechtspfleger?
> M.E. muss der Amtsrichter als Einzelrichter gem. § 104 I Nr. 1 iVm. § 68 I 2
> OWiG (bzw. der Jugendrichter bei Jugendlichen und Heranwachsenden)
> entscheiden.

Ich meine, der Rechtpfleger ist nach §§ 3 Nr. 4 lit. c, 31 Abs. 2, 4
Abs. 2 Nr. 2 lit. c RPflG zuständig.

Ralf Dessel

unread,
Jun 27, 2005, 3:40:22 PM6/27/05
to

"Bastian Völker" <BVusen...@yahoo.de> schrieb:

>> Eine Haftentscheidung durch den Rechtspfleger?
>> M.E. muss der Amtsrichter als Einzelrichter gem. § 104 I Nr. 1 iVm. § 68
>> I 2 OWiG (bzw. der Jugendrichter bei Jugendlichen und Heranwachsenden)
>> entscheiden.
>
> Ich meine, der Rechtpfleger ist nach §§ 3 Nr. 4 lit. c, 31 Abs. 2, 4 Abs.
> 2 Nr. 2 lit. c RPflG zuständig.

Auszug aus dem Karlsruher Kommentar:
"Für die Anordnung der Erzwingungshaft ist im Hinblick auf den
Richtervorbehalt des Art. 104 Abs. 2 S. 1 GG ausschließlich das Gericht
zuständig (§ 96 Abs. 1). Das Gericht nimmt bei der Entscheidung über die
Anordnung der Erzwingungshaft eine Rechtsprechungsaufgabe wahr; es ist nicht
etwa mit Funktionen der Vollstreckungsbehörde betraut (vgl. auch RdNr. 19).
Welches Gericht sachlich und örtlich zuständig ist, ergibt sich aus § 104
Abs. 1 Nr. 1 bis 3. Im Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende ist
immer die Zuständigkeit des Jugendrichters gegeben (vgl. § 104 RdNr. 68
f.)."


> Gruß
> Bastian

Gruss
Ralf


Bastian Völker

unread,
Jun 27, 2005, 3:44:31 PM6/27/05
to
Hallo!

Ralf Dessel schrieb:

Okay, wenn der KK das sagt, nehme ich alles zurück ;-) Danke für's
nachschlagen.

Volker Neurath

unread,
Jun 27, 2005, 3:49:29 PM6/27/05
to
Achim Waldek wrote:

>Nun, auch wer zum ersten Mal besoffen erwischt wird, hat ein Alkproblem.

>Weil, derjenige, der mit den Alkwerten ab 0.5 aufwärts noch ein Auto
>bedienen kann, ist alkoholgewöhnt und damit hat er ein problem.

Nein.

Volker,
der trotzdem meint, das Alkohol nicht straßenverkehrskompatibel ist
--
Im uebrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss.
www.againsttcpa.com

Ralf Dessel

unread,
Jun 27, 2005, 3:55:50 PM6/27/05
to

"Bastian Völker" <BVusen...@yahoo.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3ib397F...@individual.net...

> Hallo!
>
> Ralf Dessel schrieb:
>
>>>>Eine Haftentscheidung durch den Rechtspfleger?
>>>>M.E. muss der Amtsrichter als Einzelrichter gem. § 104 I Nr. 1 iVm. § 68
>>>>I 2 OWiG (bzw. der Jugendrichter bei Jugendlichen und Heranwachsenden)
>>>>entscheiden.
>>>
>>>Ich meine, der Rechtpfleger ist nach §§ 3 Nr. 4 lit. c, 31 Abs. 2, 4 Abs.
>>>2 Nr. 2 lit. c RPflG zuständig.
>>
>> Auszug aus dem Karlsruher Kommentar:
>> "Für die Anordnung der Erzwingungshaft ist im Hinblick auf den
>> Richtervorbehalt des Art. 104 Abs. 2 S. 1 GG ausschließlich das Gericht
>> zuständig (§ 96 Abs. 1). Das Gericht nimmt bei der Entscheidung über die
>> Anordnung der Erzwingungshaft eine Rechtsprechungsaufgabe wahr; es ist
>> nicht etwa mit Funktionen der Vollstreckungsbehörde betraut (vgl. auch
>> RdNr. 19). Welches Gericht sachlich und örtlich zuständig ist, ergibt
>> sich aus § 104 Abs. 1 Nr. 1 bis 3. Im Verfahren gegen Jugendliche und
>> Heranwachsende ist immer die Zuständigkeit des Jugendrichters gegeben
>> (vgl. § 104 RdNr. 68 f.)."
>
> Okay, wenn der KK das sagt, nehme ich alles zurück ;-) Danke für's
> nachschlagen.

Musste auch nachschlagen, weil Deine Argumentation doch recht logisch
klang;-)

> Gruß
> Bastian

Gruss
Ralf

PS: Schon was gehört hinsichtlich Ergebnisse? Bei uns ist's wohl nächste
Woche so weit.


Torben Meyer

unread,
Jun 27, 2005, 4:13:04 PM6/27/05
to
"Ulrich Gehauf" <newsr...@a-cons.de> schrieb im Newsbeitrag
news:Xns9682C6547791F...@ID-143246.user.dfncis.de...
> "Torben Meyer" <tor...@trash-mail.de> schrieb am 27 Jun 2005:

> > Ansonsten kann ich dazu nur sagen:
> > Eine gewisse Schadenfreude kann ich so recht nicht unterdrücken :)
>
> Ach komm.... 0,6 ist doch wirklich untere Grenze. Wer ohne Sünde ist,
> werfe den ersten Stein.

Och, eigentlich gehts gar nicht so um die 0,3 mg/l, es geht einfach nur
darum, dass Helge die Beamten mit diversen Worten betitelt, die ich nicht
angemessen finde.

Wenn Helge mal nachts um 3 zusammengeschlagen wird, dann sollen se kommen.
Hat Helge Scheiße gebaut, dann sinds Waldmeister und Schnittlauchs...


Hat shcon den richtigen getroffen...

Gruß, Torben


Helge Hinkelmann

unread,
Jun 27, 2005, 6:00:33 PM6/27/05
to
Torben Meyer schrieb:

> Wenn Helge mal nachts um 3 zusammengeschlagen wird, dann sollen se kommen.

Is mir noch nie passiert...

> Hat Helge Scheiße gebaut, dann sinds Waldmeister und Schnittlauchs...

Sind doch nette Kosenamen!? Da kenne ich noch ganz andere Bezeichnungen.

> Hat shcon den richtigen getroffen...

Ärgert Dich das so sehr, dass die Rechtschreibung darunter leidet?

Helge Hinkelmann

unread,
Jun 27, 2005, 6:13:12 PM6/27/05
to
Ellen Fink schrieb:

>> Also meine Beamtenbeleidigungen hebe ich mir für Situationen auf bei
>> denen mir keine gegenüberstehen. Will denen ja keine Freude machen...
>
> Und wenn ich mich jetzt beleidigt fühle, weil Du meinen Berufsstand
> verunglimpfst?

Ist ja wohl kaum eine persönliche Beleidigung... also nichts.

> Oder wenn ich jetzt bei Deiner Kontrolle dabei gewesen wäre?

Auch nichts weiter, oder?

> Versuch es mal mit der einfachen Faustregel: benimm Dich so, wie Du es
> auch von jemanden in Deiner Wohnung erwartest. Da hättest Du es auch
> nicht gerne, wenn er Kaugummi oder Zigaretten auf Deinem Parkett entsorgt.

Die Welt ist aber keine Wohmumg, Aphalt ist kein Teppich.
Wie schon erwähnt spucke ich nichts auf die Straße. Kaugummis und Kippen
sind ne Sauerei! Auch die Pinkeleiverbieterei sehe ich ein. Aber Spucke
mein Gott nochmal! Das ist lächerlich.

Grüße,
Helge

Jens Baum

unread,
Jun 27, 2005, 8:52:25 PM6/27/05
to
Dietmar Hollenberg wrote:
> Jens Baum schrieb:

>
>>Dass man bei diesem Wert
>>noch in der Lage ist, sein Auto zu bedienen ist mitnichten ein Anzeichen
>>für gewohntes Trinken.
>
>
> Natürlich ist man in der Lage, sein Auto zu bedienen. Die Bedienung ist
> auch nicht das Problem, sondern die gravierende Reaktionsverzögerung.
> Und da glaube ich *niemandem*, der kein Gewohnheitstrinker ist, daß er
> die Wirkung von 0,5 Promille nicht spürt.

Ich bestreitete auch nur die These, dass jemand, der mit 0,5 Promille
noch in der Lage ist, sein Auto zu bewegen, zwangsweise ein
Gewohnheitstrinker sein muss. Ich denke, das schafft auch jemand, der
zwei mal im Monat zum Lidl fährt und nur an Silvester und seinem
Hochzeitstag Alkohol trinkt.

Grüße,
Jens

Achim Waldek

unread,
Jun 28, 2005, 1:08:40 AM6/28/05
to
Am Mon, 27 Jun 2005 19:31:59 +0200 schrieb Dietmar Hollenberg:

>>> Insbesondere ist er
>>> charakterlich nicht in der Lage, verantwortungsbewust am Verkehr
>>> teilzunehmen.
>
> Dieser Satz trifft auf derartig viele Verhaltensweisen zu, daß demnach
> nur noch 5% der jetzigen Autofahrer unterwegs sein dürften. Insbesondere
> ist jemand, der sich anmaßt, ohne entsprechende Ermächtigung und
> Schulung über andere Verkehrsteilnehmer zu urteilen, charakterlich
> ungeeignet...

Weswegen man die MPU auch in anderen Fällen aufs Auge gedrückt bekommt....
Gruß

Lothar Frings

unread,
Jun 28, 2005, 3:02:00 AM6/28/05
to
Helge Hinkelmann tat kund:

> Michael Langner schrieb:


>
> >>Wer redet denn eigentlich von besoffen? Ich war angetrunken.
> >

> > Was hattest du denn genau getrunken?
>
> Genau? Tja...
> Kölsch... Einige...
>

Vielleicht wird dir das ja auf die Strafe angerechnet.

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Achim Waldek

unread,
Jun 28, 2005, 5:18:50 AM6/28/05
to
Am Tue, 28 Jun 2005 10:56:53 +0200 schrieb Kathinka Wenz:

> Achim Waldek wats...@nospam.com wrote:
>
>> Am Mon, 27 Jun 2005 16:46:15 +0200 schrieb Jens Baum:
>>> Achim Waldek wrote:
>>>> Im Übrigen: Saufen und Fahren verträgt sich nicht.
>>>> Wer das macht, hat ein Alkoholproblem. Ohne Diskussion.
>>>
>>> Unsinn, die Aussage ist weder medizinisch, noch statistisch ernsthaft
>>> vertretbar. Daher willst du auch keine Diskussion, nehme ich an.
>> Zum Verständnis: Du behauptest also, dass der, der besoffen fährt nicht
>> zwingend ein Alkoholproblem hat. Hat er aber:
>
> Ich bin eher ein rigoroser Vertreter der These "don't drink an drive",
> aber das geht sogar mir zu weit.
>
> Du willst ernsthaft behaupten, dass jemand, der ein großes Bier zum
> Essen trinkt und, weil er es eben nicht regelmäßig macht, danach 0,5
> Promille hat


Verrate mir, wie man mit nem großen Bier und einer einigermaßen Normalfigur
0.5 erreicht und ich ziehe meine These zurück. Alles Diskutieren nützt doch
nichts. der Alkoholmetabolismus ist in etwa konstant. Sprich ob traniert
oder untrainiert- die resultierenden Promille sind davon näherungsweise
unabhängig. Etwas anderes sind die gefühlten Ausfallerscheinungen. Und mit
nem großen Bier schaffst Du die 0.5 nicht. Insbesondere dann nicht, wernn
Du das zum Essen genießt. Zum einen verzögert das Essen die Alkoholaufnahme
ins Blut. Zum anderen stürzt Du iaR beim Essen das Bier eh nicht runter-
eine weitere Verzögerung. Kombiniert mit der tatsache, dass die Leber, ob
traniert oder nicht, so in etwa 0.1/ Stunde abzubauen schafft, glaub ich an
die 0.5 nicht unter den genannten Umständen. man muss also schneller und
mehr saufen -> falls alkoholungewöhnt fühlst Du Dich schon weit unterhalb
nicht mehr fähig zu fahren und lässt es, oder aber Du bist alkoholgewöhnt,
dass Du es nicht merkst, zuvioel intus zu haben. Aus der fahrtechnischen
Sicht hats Du das Alkoholproblem.- Sprch MPU ist fällig.
Diese Vorgeschichte ist auch unabhängig von der Anzahl der ertappten
Alkoholfahrten. Die Chance erwischt zu werden ist rel. klein. Daher bin ich
der Meinung, dass grundsätzlich die MPU fällig sein sollte, egal ob Erst-
oder Wiederholungstäter.

Gruß

Lothar Frings

unread,
Jun 28, 2005, 5:45:29 AM6/28/05
to
Achim Waldek tat kund:

[...]

> Daher bin ich der Meinung, dass grundsätzlich die MPU
fällig sein sollte, egal ob Erst- oder Wiederholungstäter.
>

Dazu mal eine Frage. Die MPU kostet ja viel Zeit und Geld,
so daß sie - außer als Belohnung für erfolgreiche Lobbyarbeit -
auch zur Abschreckung dient und wohl auch dienen soll.
Gibt es aber Untersuchungen, ob sie ihren vorgeblichen
Zweck - also künftige Alkoholfahrten zu verhindern -
auch erfüllt? Und wenn ja: Tut sie das?

Achim Waldek

unread,
Jun 28, 2005, 6:34:22 AM6/28/05
to
Am 28 Jun 2005 02:45:29 -0700 schrieb Lothar Frings:

> Achim Waldek tat kund:
>
> [...]
>
>> Daher bin ich der Meinung, dass grundsätzlich die MPU
> fällig sein sollte, egal ob Erst- oder Wiederholungstäter.
>>
>
> Dazu mal eine Frage. Die MPU kostet ja viel Zeit und Geld,
> so daß sie - außer als Belohnung für erfolgreiche Lobbyarbeit -
> auch zur Abschreckung dient und wohl auch dienen soll.

NEin. Die MPU dient zur feststllung, ob jemand charakterlich in der Lage
ist, ein Fahrzeug zu führen. Normalerweise gewährt man dem
Führerscheininghaber einen Vertrauensvorsprung. Manchmal verwirkt man das
Vertrauen- Alkohol an erster Stelle, aber auch andere Drogen, hohe
Punktzahlen, Straftaten, bei denen man sich durch ein hohes
Aggressionspotenzial unbeliebt macht. Ichj habe aber auch ne Statistik
gefunden, wonach auch fahrschullehrer eine positive MPU vorlegen müssen.

> Gibt es aber Untersuchungen, ob sie ihren vorgeblichen
> Zweck - also künftige Alkoholfahrten zu verhindern -
> auch erfüllt? Und wenn ja: Tut sie das?

Es geht nicht darum, Alkoholfahrten zu vermeiden. Wer besoffen Auto fährt
und eine MPU aufs Auge gedrückt, ist amtlich alkoholkrank. Damit ist er
charakterlich nicht in der Lage, verantwortungsbewusst am Straßenverkehr
teilzunehmen. Wenn ein kandidat sein Alkoholproblem eingesehen hat und es
erfolgreich therapiert, wird er rel. einfach die MPU schaffen. Die künftig
zu erwartenden alkoholfreien Fahrten sind der Sideeffekt.
Ein paar interssante Zahlen findest Du hier:
http://www.bnv.de/Vor_MPU/statisti.htm
Wiederholungstäter sind zu 1/5 gegenüber ersttätern. Es scheint also zu
klappen.
Gruß

Lutz Boden

unread,
Jun 28, 2005, 6:43:05 AM6/28/05
to
On Tue, 28 Jun 2005 10:56:53 +0200, Kathinka Wenz <kath...@rrr.de>
wrote:


>Du willst ernsthaft behaupten, dass jemand, der ein großes Bier zum
>Essen trinkt und, weil er es eben nicht regelmäßig macht, danach 0,5

>Promille hat und trotdzem mit dem Auto heimfährt, ein Alkoholproblem
>hat?

Hm, und Du willst ernsthaft behaupten, die BAK sei je nach
Trinkgewöhnung unterschiedlich bei identischer Trinkmenge?

Nicht wirklich, oder? ;-)

Gruß

Lutz
--
Tabak bringt Dich besser durch Zeiten ohne Geld, als
Geld Dich durch Zeiten ohne Tabak bringt.

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Lothar Frings

unread,
Jun 28, 2005, 6:58:16 AM6/28/05
to
Achim Waldek tat kund:

> Die MPU dient zur feststllung, ob jemand charakterlich in der Lage
> ist, ein Fahrzeug zu führen.

[...]

> Es geht nicht darum, Alkoholfahrten zu vermeiden. Wer besoffen
> Auto fährt und eine MPU aufs Auge gedrückt, ist amtlich alkoholkrank.
> Damit ist er charakterlich nicht in der Lage, verantwortungsbewusst am
> Straßenverkehr teilzunehmen.

Ja, was denn nun? Soll die MPU erst feststellen, ob er
verantwortlich Auto fahren kann, oder verneint die bloße Anordnung
der MPU das schon?


> Wenn ein kandidat sein Alkoholproblem eingesehen hat und es
> erfolgreich therapiert, wird er rel. einfach die MPU schaffen.
>

Aber er darf die MPU doch auch ohne Therapie machen, oder?

Umgekehrt muß ein Alkoholiker, der deswegen nicht den Führerschein,
sondern z. B. den Arbeitsplatz verliert, keine MPU machen. Daher komme
ich auf die enge Verbindung zwischen MPU und fahren.

Außerdem kann jemand den FS ja auch schon durch eine
einzige Trunkenheitsfahrt verlieren. Kein Mensch weiß, ob er
das öfter macht.

Achim Waldek

unread,
Jun 28, 2005, 7:16:17 AM6/28/05
to
Am 28 Jun 2005 03:58:16 -0700 schrieb Lothar Frings:

> Achim Waldek tat kund:
>
>> Die MPU dient zur feststllung, ob jemand charakterlich in der Lage
>> ist, ein Fahrzeug zu führen.
>
> [...]

>> Wenn ein kandidat sein Alkoholproblem eingesehen hat und es


>> erfolgreich therapiert, wird er rel. einfach die MPU schaffen.
>>
>
> Aber er darf die MPU doch auch ohne Therapie machen, oder?

darf er- aber die Chance durchzufallen sind deutlich größer.



> Umgekehrt muß ein Alkoholiker, der deswegen nicht den Führerschein,
> sondern z. B. den Arbeitsplatz verliert, keine MPU machen. Daher komme
> ich auf die enge Verbindung zwischen MPU und fahren.

Die MPU ist die MPU. Alkoholiker sind nur ein teil der Clientel. Beim
Fahren geht es ein wenig andrs zu als am Arbeitsplatz. Mit einer positiven
MPU gewinnst Du das Vertrauen der ausstellenden Behörde zurück.

> Außerdem kann jemand den FS ja auch schon durch eine
> einzige Trunkenheitsfahrt verlieren. Kein Mensch weiß, ob er
> das öfter macht.

das ist doch unerheblich ob Erst- oder Wiederholungstäter. im Augenblick
musst Du 1,6 o/00 oder mehr haben, keine Ausfallerscheinungen zeigen oder
unfallfrei mehr als 500m fahren, oder Dich tagsüber erwischenlassen. Dann
wird automatisch davon ausgegangen, dass Du ein austrainieter kampftrinker
bist. Und das ist es, was Dich den Führerschein kostet.
Gruß

Elke Bock

unread,
Jun 28, 2005, 7:19:11 AM6/28/05
to
Peter Wenz <peter...@abwesend.de> schrieb:

>Achim Waldek <wats...@nospam.com> wrote/schrieb:


>>Diese Vorgeschichte ist auch unabhängig von der Anzahl der ertappten
>>Alkoholfahrten. Die Chance erwischt zu werden ist rel. klein. Daher bin ich
>>der Meinung, dass grundsätzlich die MPU fällig sein sollte, egal ob Erst-
>>oder Wiederholungstäter.
>

>Für dich scheint da eine Kausalität zu bestehen, ich sehe die nicht.
>Auch ist mir deine Ansicht erheblich zu radikal, für den Arbeitsmarkt
>aber sicher förderlich, weil erheblich mehr Tester für die MPU gebraucht
>werden.

Da würde ich doch lieber eine deutlich gesteigerte
Kontrolldichte sehen, braucht auch mehr Leute und ist
wirksamer als eine Strafverschärfung.


mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.

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Lothar Frings

unread,
Jun 28, 2005, 7:28:34 AM6/28/05
to
Elke Bock tat kund:

> Da würde ich doch lieber eine deutlich gesteigerte
> Kontrolldichte sehen, braucht auch mehr Leute und ist
> wirksamer als eine Strafverschärfung.
>

Die Kontrolldichte kann jedenfalls nicht besonders hoch
sein. Ich fahre seit 25 Jahren und bin ein einziges Mal
kontrolliert worden - und da hatte die Polizei gerade
neue Geräte bekommen...

Achim Waldek

unread,
Jun 28, 2005, 7:35:01 AM6/28/05
to
Am Tue, 28 Jun 2005 12:53:19 +0200 schrieb Peter Wenz:

> Achim Waldek <wats...@nospam.com> wrote/schrieb:


>
>>Am Tue, 28 Jun 2005 10:56:53 +0200 schrieb Kathinka Wenz:
>>> Du willst ernsthaft behaupten, dass jemand, der ein großes Bier zum
>>> Essen trinkt und, weil er es eben nicht regelmäßig macht, danach 0,5
>>> Promille hat
>
>>Verrate mir, wie man mit nem großen Bier und einer einigermaßen Normalfigur
>>0.5 erreicht und ich ziehe meine These zurück.
>

> http://www.medical-tribune.de/patienten/service/alkohol-rechner/
>
> Schau selbst, aber mit knapp unter 70 kg und einem Weißbier wird es da
> schon knapp.
Hinter diesen Alkoholberechnungsprogrammen stehen standartisierte Kurven.
Du schaffst es nur, wenn Du das Weißbier auf einmal herunterstürzt. Beim
Essen nicht wirklich real. bei 75 kg und 500ml Bier komme ich auf 0.34
Promille. Bei Deiner Quelle handelt es sich um die Berechnung nach der
Widmarkformel. ich zitere weiterhin:
Zitat
c= A / (r*p) Die Alkoholmenge A wird in Gramm angesetzt, das Körpergewicht
p in Kilogramm Der Reduktionsfaktor r beträgt für Männer 0,7, für Frauen
0,6. Er reduziert das Körpergewicht und trägt damit dem Sachverhalt
Rechnung, dass sich der Alkohol im Organismus unterschiedlich verteilt. C
ist dann die fiktive maximale Alkoholkonzentration in Promille bei
*zeitgleicher Aufnahme der gesamten Alkoholmenge und vollständig
abgeschlossener Resorption und Verteilung ohne Abbau.*
Zitatende
Anmerkung C ist die BAK. Achte besonders auf meine Hervorhebung:

In dieser Formel wird lediglich grob abgeschätzt, wieviel Blut mann/frau
hat. Die anderen Vorraussetzungen sind nicht wirklich real.
Im Kleingedruckten der Ergebnismaske steht auch noch:
Zitat
Hinweis: Die Berechnung des Promillewertes basiert auf wissenschaftlichen
Grundlagen (Widmark-Formel). Aufgrund der körperlichen Verfassung, des
Alkoholgehalts der Getränke, des Gesundheitszustands oder anderen
individuellen Faktoren kann der errechnete Wert jedoch vom tatsächlichen
Promillewert abweichen. Deshalb erfolgen alle Angaben ohne Gewähr.
Zitatende


Insbesondere beim Bier glaube ich nicht daran, dass man im Nullkommanix den
Alkohol intus hat. Der Promillewert wird eher nach unten abweichen.


>>Alles Diskutieren nützt doch
>>nichts.
>

> Aber sicher nützt das, es erweitert das Wissen. Meines zumindest.

Aus dem Zusammenhang gerissen kann man diesen Satz nur so beantworten, wie
Du es getan hast. Im Kontext wollte ich damit ausdrücken:
Ob traniert oder untrainiert- der Alkoholmetabolismus und insbesondere die
Aufbauzeit und Ausnüchterungszeit sind näherungsweise gleich.

>>Diese Vorgeschichte ist auch unabhängig von der Anzahl der ertappten
>>Alkoholfahrten. Die Chance erwischt zu werden ist rel. klein. Daher bin ich
>>der Meinung, dass grundsätzlich die MPU fällig sein sollte, egal ob Erst-
>>oder Wiederholungstäter.
>

> Für dich scheint da eine Kausalität zu bestehen, ich sehe die nicht.

Aha. Die Erfahrung eines MPU prüfers zeigt da aber ein anderes Bild. Ich
bin der meinung, auch wer das erste mal erwischt wird, fährt iaR nicht
wirjklöich zum allerersten mal auch betrunken.

ich such schon den ganzen Vormittag, finde dierse Seite nicht mehr.

> Auch ist mir deine Ansicht erheblich zu radikal, für den Arbeitsmarkt
> aber sicher förderlich, weil erheblich mehr Tester für die MPU gebraucht
> werden.

Nö nö- dem ist nicht so. Insgesamt sind die MPUs gesunken.
http://www.mpu-idiotentest.com/mpu-statistik.htm
und das trotz verschärfter bedingungen.
Gruß

Lothar Frings

unread,
Jun 28, 2005, 7:37:29 AM6/28/05
to
Ulrich Gehauf tat kund:

> "Lothar Frings" <da_l...@gmx.de> schrieb am 28 Jun 2005:

> > Aber er darf die MPU doch auch ohne Therapie machen, oder?
>

> Ja. Allerdings sind da die Erfolgsaussichten eher gering.
>

Klar - eine Wiederholung bringt dem Gutachter schließlich
nochmal Kohle.

> > Umgekehrt muß ein Alkoholiker, der deswegen nicht den
> > Führerschein, sondern z. B. den Arbeitsplatz verliert, keine MPU
> > machen.
>

> Er gefährdet ja auch niemand durch den Verlust seines Arbeitsplatzes
> und ein eventuelles Antreten auf einer neuen Stelle.
>

Das hängt gewaltig davon ab, ob er in einem Büro oder z. B.
im Leitstand eines Kernkraftwerks arbeitet.

> Andererseits
> wird sich beim Einstellungsgespräch zeigen, ob er charakterlich für
> die neue Stelle geeignet ist.
>

Soviel ich weiß, können Alkoholiker, ähnlich wie etwa
Analphabeten, ihr Defizit ziemlich gut tarnen.


> > Außerdem kann jemand den FS ja auch schon durch eine
> > einzige Trunkenheitsfahrt verlieren. Kein Mensch weiß, ob er
> > das öfter macht.
>

> Das läst sich mit einer kurzen Blutentnahme recht schnell
> feststellen, ob er regelmäßig Alkohol trinkt (der regelmäßige Genuß
> von Rauschmitteln hinterläst teilweise recht deutliche Spuren am und
> im Körper). Der Schluß, daß die eine Alkoholfahrt dann wohl kein
> Ausrutscher war, liegt recht nahe.
>

Ah ja - und wenn etwa ein Einbrecher besonders geschickt
oder leise eingebrochen ist, unterstellt man ihm dann auch,
noch mehr Brüche gemacht zu haben?

Achim Waldek

unread,
Jun 28, 2005, 7:38:34 AM6/28/05
to

Hihi, gerade fällt mir ein, dass ich bis jetzt auch erst einmal angehalten
wurde, weil ich vorschriftswidrig abgebogen falschrum um die Verkehrsinsel
bin und vorher das Abbiegen dreimal antäuschte. ( Blinken- ach nein, es ist
noch nicht diese Straße).
Es war eione Zivilstreife- und ich musste die Jungs anhauchen. Dann waren
sie zufrieden. Vielleicht hatten ssie keionen Alkotester dabei...
Gruß

Achim Waldek

unread,
Jun 28, 2005, 7:52:50 AM6/28/05
to
Am 28 Jun 2005 04:37:29 -0700 schrieb Lothar Frings:

> Ulrich Gehauf tat kund:
>> "Lothar Frings" <da_l...@gmx.de> schrieb am 28 Jun 2005:
>
>>> Aber er darf die MPU doch auch ohne Therapie machen, oder?
>>
>> Ja. Allerdings sind da die Erfolgsaussichten eher gering.
>>
>
> Klar - eine Wiederholung bringt dem Gutachter schließlich
> nochmal Kohle.

Nö. MPU prüfer sind unabhängig. Und die Durchfallquote bei Alkies nach
entziehungskur ist deutlich kleiner als bei Alkies ohne therapie. Lässt
sich statistisch nachweisen.

>>> Umgekehrt muß ein Alkoholiker, der deswegen nicht den
>>> Führerschein, sondern z. B. den Arbeitsplatz verliert, keine MPU
>>> machen.
>>
>> Er gefährdet ja auch niemand durch den Verlust seines Arbeitsplatzes
>> und ein eventuelles Antreten auf einer neuen Stelle.
>>
>
> Das hängt gewaltig davon ab, ob er in einem Büro oder z. B.
> im Leitstand eines Kernkraftwerks arbeitet.

Durch den Verlust seine AP gefährdet er niemanden- und dann kommt es darauf
an, welche Stelle er antritt. Als Leitstandm,itarbeiter im AKW muss man
eine ärztliche Untersuchung über sich ergehen lassen. Aus dem zeugnis lässt
sich eh ableiten, ob man alkoholbedingt die Stelle erloren hat.

>> Andererseits
>> wird sich beim Einstellungsgespräch zeigen, ob er charakterlich für
>> die neue Stelle geeignet ist.
>>
>
> Soviel ich weiß, können Alkoholiker, ähnlich wie etwa
> Analphabeten, ihr Defizit ziemlich gut tarnen.

Ah was. das geht net.


>
>>> Außerdem kann jemand den FS ja auch schon durch eine
>>> einzige Trunkenheitsfahrt verlieren. Kein Mensch weiß, ob er
>>> das öfter macht.
>>
>> Das läst sich mit einer kurzen Blutentnahme recht schnell
>> feststellen, ob er regelmäßig Alkohol trinkt (der regelmäßige Genuß
>> von Rauschmitteln hinterläst teilweise recht deutliche Spuren am und
>> im Körper). Der Schluß, daß die eine Alkoholfahrt dann wohl kein
>> Ausrutscher war, liegt recht nahe.
>>
>
> Ah ja - und wenn etwa ein Einbrecher besonders geschickt
> oder leise eingebrochen ist, unterstellt man ihm dann auch,
> noch mehr Brüche gemacht zu haben?

Nö. Aber wer Alk missbraucht- und das lässt sich über die Leberwerte gut
erkennen, dem wird unterstellt, dass er charakterlich nicht in der Lage
ist, ein fahrzeug zu führen.
Gruß

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Torben Meyer

unread,
Jun 28, 2005, 10:21:02 AM6/28/05
to

"Helge Hinkelmann" <helgehi...@despammed.com> schrieb im Newsbeitrag
news:d9psku$scl$1...@newsreader3.netcologne.de...
> Torben Meyer schrieb:


> > Hat shcon den richtigen getroffen...
>
> Ärgert Dich das so sehr, dass die Rechtschreibung darunter leidet?


Hallo Helge,

die Rechtschreibung leidet unter den mangelnden Fähigkeiten meinerseits, mit
10 Fingern *absolut* fehlerfrei zu schreiben, und ist somit weniger auf
mangelnde Deutschkenntnisse zurückzuführen.

Besonders häufig passiert das bei der Aneinanderreihung der Buchstaben "sch"
sowie "rei".

Ansonsten mag ich den Spruch: "Wer Rechtschreibfehler findet darf sie
behalten" :)


Bis denn dann,

Torben


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Jens Baum

unread,
Jun 28, 2005, 12:44:21 PM6/28/05
to
Christian Bergmann wrote:
> Was ich noch nie begriffen habe: Wer oder was zwingt jemanden denn, ein
> Fahrzeug zu führen, nachdem man Alkohol getrunken hat und wer oder was
> zwingt einen denn, Alkohol trinken, wenn man hinterher noch fahren möchte
> oder muss?

Nichts. Aber diese Feststellung ist in einer Argumentation für alles und
nichts zu gebrauchen. Es zwingt einen auch niemand überhaupt Alkohol zu
trinken oder im Sommer in Trekkingsandalen rumzulaufen.

Grüße,
Jens

Andreas Erber

unread,
Jun 28, 2005, 1:21:18 PM6/28/05
to

Ich bin in 5 Jahren dreimal kontrolliert. Jedes mal hatten sie aber einen
konkreten "Grund" dafür, wie z.b. kaputtes Bremslicht...

Gab immer keine Strafe.

LG Andy


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Helge Hinkelmann

unread,
Jun 28, 2005, 2:55:36 PM6/28/05
to
Achim Waldek schrieb:

> Die Chance erwischt zu werden ist rel. klein.

Nicht in Bergisch Gladbach um 3 Uhr nachts. Habe ich leider zu spät
erfahren. In Köln z.B. verschwindend klein.
Ich habe einen Bekannten der ständig angetrunken Auto fährt.
Interessiert ihn nicht die Bohne. Er ist übrigens wenige Minuten vor mir
die gleiche Strecke gefahren. Aber einen fetten Audi halten die werten
Gesetzeshüter ja nicht an! Nein, die billigen Kisten müssen es sein.
Hätten die ihn vorher erwischt, wäre ich davongekommen.

Grüße,
Helge

Achim Waldek

unread,
Jun 29, 2005, 1:35:28 AM6/29/05
to
Am Tue, 28 Jun 2005 19:33:58 +0200 schrieb Peter Wenz:

> Achim Waldek <wats...@nospam.com> wrote/schrieb:
>

>>Ich
>>bin der meinung, auch wer das erste mal erwischt wird, fährt iaR nicht
>>wirjklöich zum allerersten mal auch betrunken.
>

> Jo.
> Deine Meinung halt.

und nicht ganz unbegründet
http://www.dvwg-bum.de/themen_stephan.htm

5% der bevölkerung konsumieren 34% des gesamtalks
diese 5% haben massive Alkoholprobleme.
Aber viel interessanter:
Die Dunkelziffer bei Alkoholfahrten beträgt 1:600. D.h. es sind wesentlich
mehr betrunkene Autofahrer unterwegs wie erwischt werden. UInd das sind
mitnichten alles Ersttäter!



>>> Auch ist mir deine Ansicht erheblich zu radikal, für den Arbeitsmarkt
>>> aber sicher förderlich, weil erheblich mehr Tester für die MPU gebraucht
>>> werden.
>>Nö nö- dem ist nicht so. Insgesamt sind die MPUs gesunken.
>

> Lies nochmal, deine mir erheblich zu radikale Sicht ist ja nicht die
> Praxis, also gibt es natürlich auch nicht pausenlos MPUngen.

Da der Trend eh nach unten zeigt, würde selbst bei beiner radikalen
Forderung die Anzanl der MPUS nicht sodrastisch steigen.
Andereseits- erhöhte Mman die Kontrolldichte.....
Gruß

Achim Waldek

unread,
Jun 29, 2005, 1:36:12 AM6/29/05
to

Du hast nicht zufällig unbegründete Vorurteile?
Gruß

Jonas Stein

unread,
Jun 29, 2005, 3:56:49 AM6/29/05
to
Hi Helge Hinkelmann

> Wie kommt man so als Bürger überhaupt an wichtige Informationen des
> Rechtswesens ohne alle Gesetzbücher zu lesen oder Jura zu studieren?
> Gibt es keine schlaue Seite die einem wichtige Informationen vermittelt?
> Möchte nicht wissen wieviele Leute schon überrascht Strafe zahlen
> mussten, weil sie auf die Strasse gerotzt haben oder ihr Kaugummi oder
> ihre Zigarette ordnungswidrig entsorgt haben.

Dazu muss man nicht Jura studieren.
Ein Mindestmaß an gutem Benehmen reicht vollkommen aus.

--
mit besten Grüßen,

Jonas Stein <ne...@jonasstein.de>

Ingo Bondmann

unread,
Jun 29, 2005, 3:56:07 AM6/29/05
to
Helge Hinkelmann wrote:
> Hätten die ihn vorher erwischt, wäre ich davongekommen.

Ja und? Wärst du dann in der Zukunft nie mehr blau unterwegs gewesen? IMO
kann man das nur als Vertagung des Problems sehen.

Gruß Ingo


Hubert Reinelt

unread,
Jun 29, 2005, 9:16:41 AM6/29/05
to
Achim Waldek wrote:

>> Kann man die Blutabnahme verweigern?

> nein

Ich meine, das meine Frage bereits einmal erörtert wurde,
aber was solls.

Nehmen wir an, ich werde angehalten, es folgt die übliche
Frage, ob etwas konsumiert wurde. Ich verneine und verweigere
die nachfolgende Bitte zum "pusten" mit der Begründung, das ich
nichts getrunken habe. IMHO wird dann doch eine Blutentnahme
erfolgen. Wenn auch diese negativ ausfällt (da wirklich nichts
getrunken wurde), kann ich mich dann beschweren? Körperverletzung?
Schadensersatz (wenn denn einer entstanden ist)?

Wolfgang Krietsch

unread,
Jun 29, 2005, 4:32:19 AM6/29/05
to
Achim Waldek wrote:

>Die Dunkelziffer bei Alkoholfahrten beträgt 1:600.

Ich frage mich immer, wie man diese Dunkelziffern überhaupt ermittelt. Sie
sind ja gerade deshalb /dunkel/, weil man ihre Größe /nicht/ kennt.

Bye

woffi

--
Ehe man anfängt, seine Feinde zu lieben,
sollte man seine Freunde besser behandeln.
- Mark Twain

Peter Bruells

unread,
Jun 29, 2005, 12:08:41 PM6/29/05
to
"Hubert Reinelt" <Hubert_Re...@yahoo.de> writes:

> Achim Waldek wrote:
>
> >> Kann man die Blutabnahme verweigern?
>
> > nein
>
> Ich meine, das meine Frage bereits einmal erörtert wurde,
> aber was solls.
>
> Nehmen wir an, ich werde angehalten, es folgt die übliche
> Frage, ob etwas konsumiert wurde. Ich verneine und verweigere
> die nachfolgende Bitte zum "pusten" mit der Begründung, das ich
> nichts getrunken habe. IMHO wird dann doch eine Blutentnahme
> erfolgen.

Siehe http://www.legalisieren.at/recht/aktuell.htm

> Wenn auch diese negativ ausfällt (da wirklich nichts getrunken
> wurde), kann ich mich dann beschweren? Körperverletzung?

Ich mutmaße sehr, daß diese Körperverletzung nicht strafbar ist,
ebensowenig wie das Verhaften und Festhalten eines Verdächtigen, der
sich dann als unschuldig herausstellt, nicht strafbar ist, solange die
Rechtsnormen eingehalten werden.

> Schadensersatz (wenn denn einer entstanden ist)?

Siehe oben.

Wolfgang Krietsch

unread,
Jun 29, 2005, 3:31:03 PM6/29/05
to
Kathinka Wenz wrote:

>D.h. du willst mir gerade sagen, dass ich nach einem großen Bier noch
>fahren darf? Interessante These für jeamnden, der gerade so vehement
>gegen Alkohol am Steuer aufgetreten ist.

Ob Du etwas rechtlich darfst hat wenig damit zu tun, ob ich (oder sonstwer)
vehement dagegen bin.

Rechtlich darfst Du wohl auch einen Hund, der versucht Dich zu beißen,
erschlagen. Ich hingegen würde ... na, lassen wir das ;)

Bye

woffi

--
"Amtliche Kennzeichen für Hunde!"
"Beleuchtungspflicht für Hunde! Helmpflicht für Hundeführer!"
- Bernd Sluka und Thorsten Nitz in dsrs

Christian Bergmann

unread,
Jun 29, 2005, 4:34:56 PM6/29/05
to
"Kathinka Wenz" <kath...@rrr.de> schrieb

> > Verrate mir, wie man mit nem großen Bier und einer einigermaßen
Normalfigur
> > 0.5 erreicht und ich ziehe meine These zurück.
>

> D.h. du willst mir gerade sagen, dass ich nach einem großen Bier noch
> fahren darf? Interessante These für jeamnden, der gerade so vehement
> gegen Alkohol am Steuer aufgetreten ist.

Nein, er will sagen, dass es nach einem großen Bier zwar unvernünftig, aber
noch nicht verboten wäre. Und er will damit auch sagen, dass zu der
beanstandeten Alkoholfahrt von helge wesentlich mehr gehörte als ein großes
Bier beim Essen.

Grüße, Chris


Christian Bergmann

unread,
Jun 29, 2005, 4:41:11 PM6/29/05
to
"Wolfgang Krietsch" <wof...@nurfuerspam.de> schrieb

> >Die Dunkelziffer bei Alkoholfahrten beträgt 1:600.
>
> Ich frage mich immer, wie man diese Dunkelziffern überhaupt ermittelt. Sie
> sind ja gerade deshalb /dunkel/, weil man ihre Größe /nicht/ kennt.

Man kann z. B. chron. Alkoholkranke befragen, ob sie bereits einmal erwischt
wurden. Und es stimmt: Es gibt sehr viele Menschen mit einem ständigen
Alkoholproblem, die noch nie erwischt wurden oder erst beim ersten schweren
Unfall.

Grüße, Chris


Christian Bergmann

unread,
Jun 29, 2005, 4:38:43 PM6/29/05
to
"Hubert Reinelt" <Hubert_Re...@yahoo.de> schrieb

> Nehmen wir an, ich werde angehalten, es folgt die übliche
> Frage, ob etwas konsumiert wurde. Ich verneine und verweigere
> die nachfolgende Bitte zum "pusten" mit der Begründung, das ich
> nichts getrunken habe. IMHO wird dann doch eine Blutentnahme
> erfolgen.

Nein, wenn Du nicht auffällig gefahren bist, sondern nur routinemäßig
kontrolliert wurdest, wirst Du ohne jede Fahne in der Regel nicht einmal zum
Pusten aufgefordert. Ein Bekannter der an Fasnacht völlig nüchtern in eine
Kontrolle geriet, durfte nicht einmal pusten, obwohl er es wollte...

Grüße, Chris


Helge Hinkelmann

unread,
Jun 29, 2005, 4:53:11 PM6/29/05
to
Achim Waldek schrieb:

>>Aber einen fetten Audi halten die werten
>>Gesetzeshüter ja nicht an! Nein, die billigen Kisten müssen es sein.
>
> Du hast nicht zufällig unbegründete Vorurteile?

Wieso unbegründet? Solcherlei Dinge sind mir schon öfters aufgefallen.
Wie war das? Alle Menschen sind gleich?

Grüße,
Helge

Christian Bergmann

unread,
Jun 29, 2005, 4:51:25 PM6/29/05
to
"Jens Baum" <ne...@jensbaum.de> schrieb

Mit dem entscheidenden Unterschied, dass das sommerliche Schuhwerk wenig
relevant für die Sicherheit der Mitmenschen ist.

Natürlich sind auch viele andere Verkehrsdelikte nicht in Ordnung, dennoch
gibt es meistens einen entscheidenden Unterschied zur Alkoholfahrt: Es ist
leichter nachvollziehbar, warum jemand, der kurzfristig fahrlässig
unaufmerksam war, sich ablenken ließ etc. eine Vorfahrt mißachtet oder eine
Geschwindigkeitsbegrenzung übersieht.

Vor einer Alkoholfahrt wie der von Helge gehört aber dazu, dass man sich bei
klarem Verstand für das Trinken eines Bieres entscheidet, obwohl man weiß,
dass man anschließend noch fahren wird, dass man sich anschließend bei immer
noch halbwegs klarem Verstand für das Trinken des zweiten Bieres
entscheidet, bei nicht mehr ganz so klarem für das Trinken des dritten usw.

Zum Schluss wird dann auch noch an dem ursprünglich auch bei noch klarem
Verstand getroffenen Entschluss, nach dem Trinken fahren zu wollen,
festgehalten.

In der Tat fehlt mir dafür das Verständnis. Die Tatsache, dass durch eine
solches Verhalten in jedem Jahr HUNDERTE von Menschen STERBEN, macht das
Verhalten auch nicht wirklich witzig.

Grüße Chris


Wolfgang Krietsch

unread,
Jun 29, 2005, 5:47:49 PM6/29/05
to
Christian Bergmann wrote:

>
>Man kann z. B. chron. Alkoholkranke befragen, ob sie bereits einmal erwischt
>wurden. Und es stimmt: Es gibt sehr viele Menschen mit einem ständigen
>Alkoholproblem, die noch nie erwischt wurden oder erst beim ersten schweren
>Unfall.

Ich würde aber mal stark vermuten, dass die Leute mit einem ständigen
Alkoholproblem nur einen ziemlich geringen Teil der Betrunkenfahrer
ausmachen. Zumindest kann man IMHO nicht /wissen/, wie groß deren Anteil
ist - und das macht dann wieder die Angabe einer konkreten Dunkelziffer
schwierig.

Bye

woffi

--
How can a stranger tell if two people are married?
You might have to guess, based on whether they seem to be yelling at the
same kids.
(Derrick, age 8)

Wolfgang Krietsch

unread,
Jun 29, 2005, 5:48:24 PM6/29/05
to
Helge Hinkelmann wrote:

>Wieso unbegründet? Solcherlei Dinge sind mir schon öfters aufgefallen.
>Wie war das? Alle Menschen sind gleich?

[X] de.alt.fan.stammtischparolen NOW!


Bye

woffi

--
If at first you don't succeed, try, try, again.
Then quit. There's no use being a damn fool
about it.
- W. C. Fields (1880-1946)

Message has been deleted

Andreas Erber

unread,
Jun 30, 2005, 3:01:09 AM6/30/05
to

Naja die selektive Wahrnehmung plagt doch unser aller Urteilsvermögen.

LG Andy


Message has been deleted

Achim Waldek

unread,
Jun 30, 2005, 6:30:54 AM6/30/05
to
Am Wed, 29 Jun 2005 23:48:24 +0200 schrieb Wolfgang Krietsch:

> Helge Hinkelmann wrote:
>
>>Wieso unbegründet? Solcherlei Dinge sind mir schon öfters aufgefallen.
>>Wie war das? Alle Menschen sind gleich?
>
> [X] de.alt.fan.stammtischparolen NOW!
>
>
> Bye
>
> woffi

[x] dafür

ROTFLOL
Gruß &fup :)

Achim Waldek

unread,
Jun 30, 2005, 6:50:37 AM6/30/05
to
Am Wed, 29 Jun 2005 20:05:20 +0200 schrieb Kathinka Wenz:

> Achim Waldek <wats...@nospam.com> wrote:
>
>> Am Tue, 28 Jun 2005 10:56:53 +0200 schrieb Kathinka Wenz:
>>> Du willst ernsthaft behaupten, dass jemand, der ein großes Bier zum
>>> Essen trinkt und, weil er es eben nicht regelmäßig macht, danach 0,5
>>> Promille hat

>> Verrate mir, wie man mit nem großen Bier und einer einigermaßen Normalfigur
>> 0.5 erreicht und ich ziehe meine These zurück.
>
> D.h. du willst mir gerade sagen, dass ich nach einem großen Bier noch
> fahren darf? Interessante These für jeamnden, der gerade so vehement
> gegen Alkohol am Steuer aufgetreten ist.


liest Du eigentlich selektiv oder alles?

Ich bin nicht gegen Alkohol am Steuer, sondern gegen Saufen und Fahren- wer
erwischt wird, soll halt nachweisen, dass er cha.....
0.0 ist völlig unrealitisch zu erreichen, da aus unterschiedlichen Gründen
das blut eh schon 0.05 o/oo enthält; manche Medikamente nur als
alkoholische Lösung existieren und es keine Anhaltspunkte gibt, dass BAKs
unter 0.3 o/oo einen Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit haben. Nebenbei
enthalten auch Fruchtsäfte Alkohol.

Das große Bier zum Essen ergibt keine 0.5 (iaR). IaR wird man damit auch
auf <0.3 kommen. Unabhängig von seinem Traningszustand. Es muss also ein
bisschen mehr als das große Bier gewesen sein. Wenn Du sonst wenig Alk
trinkst wirst Du dich so duhn fühlen, dass Du nicht mehr fährst.
Freiwillig.
Fühlst Du Dich trotzdem sicher, wirken die >0.5 nicht mehr so sehr
subjektiv - verzögern aber die Reaktionsfähigkeit und das verengen das
Blickfeld genauso. Sprich die objektive fahrtüchtigkeit ist genauso
eingeschränkt wie im ersten Fall. Damit hast Du ein Alkoholproblem, weil
Dir die Einsicht fehlt: Ich bin nicht mehr Fahrtüchtig. _Das_ ist für mich
der grund die charakterliche Reife zu bezweifeln.


>> Diese Vorgeschichte ist auch unabhängig von der Anzahl der ertappten
>> Alkoholfahrten. Die Chance erwischt zu werden ist rel. klein.
>
> Was nichts daran ändert, dass es einen Ersttäter genauso erwischen kann
> wie einen Gewohnheitstrinker. Der Teufel steckt im Detail.
Dem ersttäter fehlt genauso die Einsicht, nicht mehr fahrtüchtig zu sein,
wie dem Mehrfachtäter.
Wo ist also der Unterschied?
Gruß

Frank Hucklenbroich

unread,
Jun 30, 2005, 7:06:57 AM6/30/05
to
Am Wed, 29 Jun 2005 22:41:11 +0200 schrieb Christian Bergmann:

> Man kann z. B. chron. Alkoholkranke befragen, ob sie bereits einmal erwischt
> wurden.

Dann müßtest Du schon fragen, wie oft sie *nicht* erwischt wurden, um auf
die Zahl zu kommen. Sonst ist die Aussagekraft gleich Null.

> Und es stimmt: Es gibt sehr viele Menschen mit einem ständigen
> Alkoholproblem, die noch nie erwischt wurden oder erst beim ersten schweren
> Unfall.

...und es gibt durchaus Leute mit Alkoholproblemen, die trotzdem nie in
ihrem Leben angetrunken am Steuer sitzen. Alkoholproblem heißt ja nicht,
daß jemand 24/7 Promille hat.

Mal davon abgesehen daß man erst mal ermitteln müßte, wie viele Menschen
ein "ständiges Alkoholproblem" haben. Auch hier ist verständlicherweise die
Dunkelziffer hoch, und die Abgrenzung nicht eindeutig.

Grüße,

Frank

Elke Bock

unread,
Jun 30, 2005, 7:39:11 AM6/30/05
to
Achim Waldek <wats...@nospam.com> schrieb:

Eine sofortige Strafe beim ersten Mal wirkt im allgemeinen
recht gut, sofern sie nicht gar zu niedrig ausfällt. Also,
man darf hoffen, daß es nicht wieder passiert, auch ohne
aufwändige Gewissensprüfung. Es "fehlt" dann einfach die
Erfahrung, daß es meistens "gutgeht".


mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.

Helge Hinkelmann

unread,
Jun 30, 2005, 8:03:00 AM6/30/05
to
Achim Waldek schrieb:

>>[X] de.alt.fan.stammtischparolen NOW!
>>
> [x] dafür

Jaja, is ja lustig, aber mal im Ernst - lebt ihr in eina rosa Welt? Da
will ich auch hin. Was muss ich tun? Alles glauben was es im Fernsehen
gibt? ...

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