Ich hatte gestern Abend mit einem Leasingfahrzeug einen Unfall.
Folgender Sachverhalt: Ich bin, wie etliche andere auch, im Stau ca.
500m vor einer Ausfahrt auf dem Seitenstreifen der Autobahn gefahren, um
diese ueber die Ausfahrt zu verlassen. Die Geschwindigkeit war nicht
wesentlich schneller, als die des Verkehrs auf den Fahrstreifen. Als ich
fast an einem LKW vorbei war zieht dieser auf den Seitenstreifen. Es kam
zum Zusammenstoss. Glücklicherweise ist niemand verletzt aber das
Leasingfahrzeug ist auf der Fahrerseiten komplett zerschrammt.
Es folgte ein Anruf bei der Polizei welche auch recht schnell vor Ort
war. Bei der Aufnahme des Unfalls wurde mit erklaert, dass ich eine
Ordnungswidrigkeit begangen habe, weil ich auf dem Seitenstreifen
gfahren bin. Das sehe ich ja auch ein.
Der LKW Fahrer hat direkt am Unfallort ein Verwarngeld zahlen muessen.
Meine Fragen (ja endlich): Wer ist in dem Fall Unfallverursacher? Wie
sieht in solchen Faellen die Schuldverteilung aus? Wer ermittelt diese?
Das Fahrzeug mit dem ich unterwegs war ist Vollkaskoversichert. Wird die
Ordnungswidrigkeit, die ich begangen habe, als grob Fahrlaessig
eingestuft? Da das Fahrzeug von der Leasingfirma versichert ist kuemmert
diese sich um die Abwicklung. Ist es fuer mich sinnvoll jetzt einen
Rechtsanwalt zu nehmen oder erst wenn die Leasingfirma mit
entsprechenden Forderungen kommt?
Danke im varraus fuer Eure Antworten.
Gruss,
Christoph
Fuhr der LKW auch auf den Seitenstreifen oder war
das schon an der Abfahrt, so dass er auf die
Verzögerungsspur fuhr?
CvN
> Fuhr der LKW auch auf den Seitenstreifen oder war
> das schon an der Abfahrt, so dass er auf die
> Verzögerungsspur fuhr?
Der LKW wollte auch den Seitenstreifen befahren. Die regulaere Abfahrt
war noch ca. 500m entfernt.
>
> CvN
Gruss,
Christoph
> Meine Fragen (ja endlich): Wer ist in dem Fall Unfallverursacher?
Ich würde sagen beide, weil sie beide nichts auf dem Standstreifen zu
suchen hatten.
(vorausgesetzt der LKW hatte keine Panne, du hast ja bereits zugegeben
deswegen auf dem Standstreifen gefahrne zu sein, um schneller von der
Autobahn runter zu kommen)
> Wie sieht in solchen Faellen die Schuldverteilung aus? Wer ermittelt
> diese?
Allerdings mit einem größeren Anteil "Schuld" beim LKW. Man darf nicht
einfach auf den Stantstreifne fahren ohne sich zu vergewissern dass dort
nicht grad ein anderer kommt. Derjenige der die Spur wechselt muss sich
vorher vergewissern dass er niemandem damit gefährdet.
> Das Fahrzeug mit dem ich unterwegs war ist Vollkaskoversichert. Wird
> die Ordnungswidrigkeit, die ich begangen habe, als grob Fahrlaessig
> eingestuft?
Gute Frage. Wie schnell warst du? ich persönlich würde es schon als
grob fahrlässig werten wenn du wesentlich schneller als der Stau warst.
Bist du nur vorbei geschlichen wäre es m.M.n. nur leichte Fahrlässigkeit.
Aber IANAL.
BTW: Ich würde mich das inzwischen nicht mehr trauen, zu oft kommt es
"zufällig" zu Situationen in denen ein LKW genau dann auf den Stand-
streifen ausscheren will, in dem man an ihn vorbei fahren möchte. ;-)
Scheinbar sind Trucker noch ehrgeizigere Verkehrserzieher wie der
berühmt-berüchtigte Opa mit Hut im W123-Benz.
> Da das Fahrzeug von der Leasingfirma versichert ist kuemmert diese sich
> um die Abwicklung.
Schön.
> Ist es fuer mich sinnvoll jetzt einen Rechtsanwalt zu nehmen oder erst
> wenn die Leasingfirma mit entsprechenden Forderungen kommt?
Kommt drauf an, was es dir wert ist, bzw ob du es dir zutraust wahrheits-
gemäße Angaben zu machen ohne den Versicherungsschutz zu gefährden.
Die Leasinggesellschaft sollte eigentlich auch ein Interesse daran haben,
dass die Versicherung den Schaden übernimmt und du weiter Kunde bleibst,
die werden dich nicht in die Pfanne hauen wollen - also sprich mit Ihnen
bzw erstmal persönlich mit einem Sachbearbeiter.
> Folgender Sachverhalt: Ich bin, wie etliche andere auch, im Stau ca.
> 500m vor einer Ausfahrt auf dem Seitenstreifen der Autobahn gefahren, um
> diese ueber die Ausfahrt zu verlassen.
Ich beobachte dies in letzter Zeit vermehrt. Hat sich in der StVO
bezüglich der Nutzung von Seitenstreifen eine Änderung ergeben, die ich
verpasst habe? BKZ 102600 ff. scheint es doch noch zu geben?
Jens
Böse, böse. Du weißt doch, das dieses Verboten ist.
> Die Geschwindigkeit war nicht wesentlich schneller, als die des Verkehrs
> auf den Fahrstreifen.
Also eigentlich gar kein Grund, den Seitenstreifen zu benutzen. Du warst ja
eh nicht viel schneller.
Aber man hat heutzutage ja keine Zeit mehr.
> Als ich fast an einem LKW vorbei war zieht dieser auf den Seitenstreifen.
Da hatte er wohl eine Panne.
>Es kam zum Zusammenstoss.
Upps. So ein Pech aber auch.
> Es folgte ein Anruf bei der Polizei welche auch recht schnell vor Ort war.
> Bei der Aufnahme des Unfalls wurde mit erklaert, dass ich eine
> Ordnungswidrigkeit begangen habe, weil ich auf dem Seitenstreifen gfahren
> bin. Das sehe ich ja auch ein.
Fein. Dann lass solchen Unfug in Zukunft bitte auch und die tausend anderen
bitte auch.
> Der LKW Fahrer hat direkt am Unfallort ein Verwarngeld zahlen muessen.
Hättest Du sicher auch tun können.
> Meine Fragen (ja endlich): Wer ist in dem Fall Unfallverursacher?
Tja, leider beide.
Du, weil Du auf der Spur nichts zu suchen hattest, er, weil er einfach die
Spur gewechselt hat.
Ich persönlich würde Dir die alleinige Schuld geben, weil ich dieses
Asoziale Verhalten zum Kotzen finde.
Aber naja. Ich bin nicht dein Richter.
>Wie sieht in solchen Faellen die Schuldverteilung aus?
Also, ich denke mal, Du wirst mehr blechen müssen. 70 zu 30 für dich würde
ich sagen. Weil dein Fehlverhalten erst das des Lkw Fahrers provoziert hat.
> Wer ermittelt diese?
Die Versicherungen.
> Das Fahrzeug mit dem ich unterwegs war ist Vollkaskoversichert. Wird die
> Ordnungswidrigkeit, die ich begangen habe, als grob Fahrlaessig
> eingestuft?
Nicht nur das. Es war sogar Vorsätzlich.
Sprich, dei Vollkasko zahlt gar nicht.
> Da das Fahrzeug von der Leasingfirma versichert ist kuemmert diese sich um
> die Abwicklung. Ist es fuer mich sinnvoll jetzt einen Rechtsanwalt zu
> nehmen oder erst wenn die Leasingfirma mit entsprechenden Forderungen
> kommt?
Der wird Dir auch nicht helfen können. Du hast einen groben Fehler begangen,
stehe dazu und zahle für dein Fehlverhalten.
In meinen Augen trifft es damit endlich mal den richtigen.
> Danke im varraus fuer Eure Antworten.
Kein Problem. Auch wenn es sicher keine Antwort war, die Du hören wolltest.
> Am Sat, 24 Jul 2004 11:35:25 +0200 schrieb Jens Arne Maennig:
>
> > Hat sich in der StVO bezüglich der Nutzung von Seitenstreifen
> > eine Änderung ergeben, die ich verpasst habe?
>
> Scheint wohl so:
> http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/seitenstreifen-benutzen.php
Falsch!
Siehe hier:
http://www.fahrtipps.de/frage/standspur-ausfahrt.php
Das ist nach wie vor verboten!!
MfG, Wolfram.
--
Wolfram Gerlach = http://www.wolfram.name = http://www.EckigesAuge.de
PGP-Key = 6653CDE5 Wolfram Gerlach <ma...@wolfram.name>
Fingerprint = 0884 2275 C283 47E4 8330 42A4 003A 3795 6653 CDE5
> Also, ich denke mal, Du wirst mehr blechen müssen. 70 zu 30 für dich würde
> ich sagen. Weil dein Fehlverhalten erst das des Lkw Fahrers provoziert hat.
Rüdiger, da hast Du die Joke-Tags vergessen.
lc#
> Meine Fragen (ja endlich): Wer ist in dem Fall Unfallverursacher?
Beide. Du hast verbotenerweise den Standstreifen befahren und der
LKW-Fahrer hat wohl die Spur gewechselt, um selbiges zu tun, dabei aber
übersehen, daß er jede Gefährdung anderer ausschließen muß.
> Wie sieht in solchen Faellen die Schuldverteilung aus?
Teilschuld für jeden wird wohl herauskommen
> Wer ermittelt diese?
Wenn die Beteiligten sich nicht einigen können, dann wird das wohl das
Gericht machen müssen
> Wird die Ordnungswidrigkeit, die ich begangen habe, als grob
> Fahrlaessig eingestuft?
Wieso grob fahrlässig? Das war Vorsatz!
> Da das Fahrzeug von der Leasingfirma
> versichert ist kuemmert diese sich um die Abwicklung. Ist es fuer mich
> sinnvoll jetzt einen Rechtsanwalt zu nehmen oder erst wenn die
> Leasingfirma mit entsprechenden Forderungen kommt?
Die Vollkaskoversicherung wird sich wegen des grob verkehrswidrigen,
rücksichtslosen Verhaltens (verbotene Benutzung der Standspur,
verbotenes Rechtsüberholen) möglicherweise weigern, den Schaden zu
regulieren.
Ein Anwalt wird dir die für die Situation passendsten Schritte
vorschlagen können.
Spätestens dann, wenn eine Rechnung für die Reparatur des
Leasingfahrzeugs und/oder eine Regreßforderung des
Haftpflichtversicherers wegen des Schadens am gegnerischen Fahrzeug
kommt, empfiehlt sich die Beauftragung eines Rechtsanwalts.
MfG
Rupert
> Ich persönlich würde Dir die alleinige Schuld geben, weil ich dieses
> Asoziale Verhalten zum Kotzen finde.
> Aber naja. Ich bin nicht dein Richter.
Zum Glück bist du kein Richter.
Ausserdem finde ich es asozial, sich in fremde Angelegenheiten zu mischen.
Wenn der OP gegen die STVO verstößt, muss er a) das Bußgeld zahlen, nicht
du, und b) ist es Sache der Polizei Verstöße zu ahnden, nicht deine, und
nicht die des LKW-Fahrers.
> Nicht nur das. Es war sogar Vorsätzlich.
> Sprich, dei Vollkasko zahlt gar nicht.
Wenn überhaupt, war es höchstens Vorsatz vom LKW-Fahrer dass er es dem
"asozialen" Standspurfahrer "mal so richtig zeigen" wollte und ihn
gerammt hat. Das Verhalten de OP war lediglich vorsätzlich, ob grob oder
leicht ist wiederum nicht deine Sache zu entscheiden.
Bei größerem Tempo würde ich allerdings zu "grob" tendieren weil man
auf deutschen Strassen immer mit Verkehrserziehern rechnen muss die
lieber vorsätzlich einen Crash provozieren als die Verfolgung von
Verstößen gegen die STVO denen zu überlassen die dafür bezahlt werden,
nämlich die Polizei.
>Siehe hier:
>http://www.fahrtipps.de/frage/standspur-ausfahrt.php
Ahhhh!
>[quote von website]
>Die Standspur (Pannenspur, manche nennen sie auch Seitenstreifen) der Autobahn hat zwei Aufgaben:
>
>1. Fahrzeuge mit technischen Defekten bleiben hier stehen
>2. Rettungsfahrzeuge gelangen über die Standspur bis zur Einsatzstelle
>[quote]
Na ganz toll!
Es muß heißen:
Fahrzeuge mit technischen Defekten bleiben hier stehen und
Rettungsfahrzeuge gelangen über die Standspur deshalb nicht mehr bis
zur Einsatzstelle!
Was soll der Schwachsinn?
Ich habe damals gelernt, daß man im Stau eine Gasse für die
Rettungsfahrzeuge bilden soll. Das hat sich IMHO nicht geändert.
Leider klappt das hier, A7 nördlich von Hamburg, nicht im geringsten.
Die Gasse bildet sich ausschliesslich unmittelbar vor den
Rettungsfahrzeugen, um sich hinter ihnen sofort wieder zu schliessen,
damit das nächste Rettungsfahrzeug die gleiche Prozedur durchlaufen
muß. DAS ist hier die Realität.
Würde ich mit einem Feuerwehr-LKW auf der Standspur zu einem
Einsatzort fahren und auf ein defektes Fahrzeug treffen, welches neben
mehreren LKW steht, dann hätte ich ein großes Problem, zumindest wäre
das weiterkommen sehr stark verzögert.
Leider sehe ich gelegentlich Polizeiwagen auf der Standspur am Stau
vorbei fahren. Kein Wunder, daß der durchschnittliche
Verkehrsteilnehmer darüber die Bildung einer Gasse vergißt :-(
>Rüdiger Pohlen wrote:
>
>> Ich persönlich würde Dir die alleinige Schuld geben, weil ich dieses
>> Asoziale Verhalten zum Kotzen finde.
>> Aber naja. Ich bin nicht dein Richter.
>
>Zum Glück bist du kein Richter.
>Ausserdem finde ich es asozial, sich in fremde Angelegenheiten zu mischen.
>Wenn der OP gegen die STVO verstößt, muss er a) das Bußgeld zahlen, nicht
>du, und b) ist es Sache der Polizei Verstöße zu ahnden, nicht deine, und
>nicht die des LKW-Fahrers.
Mir hat so ein Arsch beim Vorbeifahren schon mal einen Speigel
abgefahren und sich dann aus dem Staub gemacht.
Vor einigen Wochen mußte ich mitansehen, wie ein Transporter mind. 3
Leitpfosten umgenietet hat, weil der Standstreifen zu eng war. Das
zahlt alles der Steuerzahler.
Und wenn ich dann bei der Ausfahrt rausfahren will, muß ich die ganzen
Ärsche vorbeilassen, die mit 80 angerast kommen.
Also ist es auch irgendwie unsere Angelegenheit!
Alex
Nur zu Deiner Information. Die Geschwindigkeit auf dem Seitenstreifen
betrug ca. 10 bis 15km/h. Auf den Fahrstreifen ein wenig langsamer.
Ausserdem musst Du wenn einer dieser "Aersche" angerast kommt ihn nicht
vorbeilassen. Reinfahren darfst Du ihm aber auch nicht.
Gruss,
Christoph
> Nur zu Deiner Information. Die Geschwindigkeit auf dem Seitenstreifen
> betrug ca. 10 bis 15km/h. Auf den Fahrstreifen ein wenig langsamer.
> Ausserdem musst Du wenn einer dieser "Aersche" angerast kommt ihn nicht
> vorbeilassen.
Wie stellst du dir das "nicht vorbeilassen" vor?
Ich finde es bedenklich, wenn asoziales und illegales Verhalten bei
immer größeren Kreisen von Verkehrsteilnehmer zur Regel erhoben wird.
Jens
> Was erzählt ihr hier eigentlich alle von Vorsatz? Habe ich etwas
> überlesen?
Keine Ahnung; es liegt allerdings nahe :-)
> Ich kann jetzt nicht erkennen, dass der OP auf den
> Standstreifen gefahren ist, damit der Laster ihm reinfährt. Oder meint
> ihr Vorsatz beim Lasterfahrer, der den Standstreifenfahrer belehren
> wollte? Auch das geht aus dem OP nicht hervor.
Der OP fragt ausdrücklich, ob die von ihm begangene Ordnungswidrigkeit
"als grob fahrlässig eingestuft" werde. Nun ist es aber nicht gerade
einfach, das Rechtsüberholen und die Benutzung des Standstreifens zum
schnelleren Vorankommen als fahrlässig begangen anzusehen, insbesondere
nachdem der OP selber schreibt, er habe das getan, was auch etliche
andere getan hätten. Er hat es also bewußt und mit Absicht getan.
> Rechts vorbeifahren ist im Stau erlaubt,
Aber nicht auf dem Standstreifen
> Mitbenutzung der Standspur zumindest mancherorts gebilligt bis
> vorgeschrieben (ich habe schon solche Radiodurchsagen gehört).
Solche Radiodurchsagen habe ich auch schon gehört, aber dabei geht es
dann um Straßen mit entsprechender Beschilderung. Das Benutzen des
Standstreifens als weitere Fahrspur ist grundsätzlich verboten und nur
dann ausnahmsweise erlaubt, wenn entsprechende Beschilderung erfolgt
> Spurwechsel mit Behinderung und
> Verkehrsgefährdung sind aber immer verboten.
Eben, daher Mitschuld für beide Beteiligte
> Telschuld sehe ich auch beim OP, aber nur im geringen Maße.
> Verkehrswidriges Fahren erlaubt nämlich noch keine Sachbeschädigung.
Natürlich nicht, aber es muß auch niemand damit rechnen, daß er rechts
überholt wird und das gar noch auf der Standspur. Viel dümmer kann man
sich auf der Autobahn eigentlich nicht mehr benehmen.
>> möglicherweise weigern, den Schaden zu regulieren.
> Möglich wäre es natürlich, Versicherung versuchen gerne, sich zu
> drücken.
Ack, und hier mag das sogar berechtigt sein
MfG
Rupert
Mal von der Freigabe der Standspur durch ein Polizeifahrzeug
vor Ort oder Rundfunkdurchsagen abgesehen, sind Fahrer damit
schon vor Gericht durchgekommen, afaik. Aber meines Wissens
in Fällen, wo der Verkehr komplett stand und nicht, um
nur ein bisschen schneller zu sein, als auf den Fahrspuren.
Und dann wird wohl besondere Vorsicht vorausgesetzt. Wenn
man irgendwo auf dem Weg kollidiert, war es damit wohl
eher nichts.
> Solche Radiodurchsagen habe ich auch schon gehört, aber dabei geht es
> dann um Straßen mit entsprechender Beschilderung. Das Benutzen des
> Standstreifens als weitere Fahrspur ist grundsätzlich verboten und nur
> dann ausnahmsweise erlaubt, wenn entsprechende Beschilderung erfolgt
Ich habe es schon für den normalen Seitenstreifen erlebt.
>> Spurwechsel mit Behinderung und
>> Verkehrsgefährdung sind aber immer verboten.
> Eben, daher Mitschuld für beide Beteiligte
Ack! Wobei ich vorwiegend den Spurwechsler
in der Verantwortung sehe.
>> Telschuld sehe ich auch beim OP, aber nur im geringen Maße.
>> Verkehrswidriges Fahren erlaubt nämlich noch keine Sachbeschädigung.
> Natürlich nicht, aber es muß auch niemand damit rechnen, daß er rechts
> überholt wird und das gar noch auf der Standspur. Viel dümmer kann man
> sich auf der Autobahn eigentlich nicht mehr benehmen.
Es wird nicht der erste gewesen sein, der an ihm
vorbeifuhr. Wer so ein kaputtes Kurzzeitgedächtnis
hat, ...
CvN
> Und das Fahrzeug auf dem
> Standstreifen hat Vorfahrt, ob es da fahren darf oder nicht ist dafür
> unerheblich.
Das glaube ich eher nicht. Irgendwelche Urteile?
> Es gibt keinen Passus in der StVO, der besagt, dass man
> seine Vorfahrt verliert, wenn man irgendwo eigentlich gar nicht fahren
> dürfte.
Wenn jemand falsch aus einer Einbahnstraße herausfährt und dabei von
rechts kommt, hat er Vorfahrt? Ein Geisterfahrer, der "vorschriftsmäßig"
auf "seiner" Fahrbahn rechts fährt, hat Vorfahrt? Nicht wirklich...
Wer irgendwo fährt, wo er nicht fahren darf, *kann* IMHO keine Vorfahrt
haben.
Geregelt ist es genau deshalb nicht, weil es de iure nichts zu regeln
gibt.
> Man muss bei jedem Spurwechsel absichern, ob jemand kommt, darauf
> verlassen, dass keiner kommt, ist nicht erlaubt.
Das ist grundsätzlich richtig. Interessant wäre der Fall, wenn der
LKW-Fahrer berechtigt auf den Standstreifen gefahren wäre, weil er
wirklich eine Panne hatte. Es wäre ziemlich sinnfrei, wenn jemand mit
einem fahruntüchtigen Auto erst die "Vorfahrt" unberechtigt dort
fahrender Fahrzeuge berücksichtigen müßte, wenn er seinen Wagen mit dem
Restschwung von der Fahrbahn bringen kann und will.
Ich habe aber schon live erlebt, wie jemand laut protestierend angehupt
wurde, als er so dreist war, seinen Wagen mit kochendem Kühlwasser vor
genau so eine Schlange auf den Standstreifen zu stellen...
Tschüß
Dietmar
--
BTW: Ich lese keine Vollquottel. Wer alles quotet, landet im Killfile.
Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
> Mal von der Freigabe der Standspur durch ein Polizeifahrzeug
> vor Ort oder Rundfunkdurchsagen abgesehen, sind Fahrer damit
> schon vor Gericht durchgekommen, afaik.
Da es sich dabei um ein Katalogdelikt handelt, glaube ich letzteres
erstmal lieber nicht
> Und dann wird wohl besondere Vorsicht vorausgesetzt. Wenn
> man irgendwo auf dem Weg kollidiert, war es damit wohl
> eher nichts.
Man sollte annehmen, daß Leute in solchen Situationen daran denken, daß
evtl. nicht jeder andere Verkehrsteilnehmer mit ihren Dummheiten
rechnet.
Offenbar ist das aber nicht immer der Fall. Manche scheinen sich gar im
Recht zu fühlen
>> Das Benutzen des
>> Standstreifens als weitere Fahrspur ist grundsätzlich verboten und
>> nur dann ausnahmsweise erlaubt, wenn entsprechende Beschilderung
>> erfolgt
>
> Ich habe es schon für den normalen Seitenstreifen erlebt.
Die Anordnung wurde per Radiodurchsage verbreitet? Sicher?
Wenn keine Beschilderung vorhanden ist, dann sollte das wohl nur durch
Polizei vor Ort erfolgen.
> Es wird nicht der erste gewesen sein, der an ihm
> vorbeifuhr. Wer so ein kaputtes Kurzzeitgedächtnis
> hat, ...
Darf man dann also nur den Ersten rammen?
MfG
Rupert
>
>> Das ist grundsätzlich richtig. Interessant wäre der Fall, wenn der
>> LKW-Fahrer berechtigt auf den Standstreifen gefahren wäre, weil er
>> wirklich eine Panne hatte.
>
>Sehe ich nicht so. Auch dann muss er nach hinten absichern, ob nicht
>gerade ein Fahrzeug, dessen Panne behoben ist, auf dem Standstreifen
>beschleunigt, um sich wieder einzuordnen.
Wäre der Unfall auf der Abfahrt passiert, so wäre das Fehlverhalten des
LKW-Fahrers im Verhältnis zum grob verkehrswidrigen Verhalten des
Standspurfahrers von untergeordneter Bedeutung gewesen und der
Standspurfahrer hätte zu 100% den Schaden zu tragen gehabt. Rechtsprechung
durch OLG.........
--
Meine Uhr steht auf Leben.
Die Welt ist das, was man von ihr denkt.
>Christoph Mendt schrieb:
>
>> Nur zu Deiner Information. Die Geschwindigkeit auf dem Seitenstreifen
>> betrug ca. 10 bis 15km/h. Auf den Fahrstreifen ein wenig langsamer.
>> Ausserdem musst Du wenn einer dieser "Aersche" angerast kommt ihn nicht
>> vorbeilassen.
>
>Wie stellst du dir das "nicht vorbeilassen" vor?
Indem ich meinen Brummi einfach nach rechts ziehe... ;-)
>Ich finde es bedenklich, wenn asoziales und illegales Verhalten bei
>immer größeren Kreisen von Verkehrsteilnehmer zur Regel erhoben wird.
>
>Jens
ACK.
Dazu gehören (was ich immer öfters sehen):
- An einer Einmündung (vor allem auf Bundesstraßen) "traut" sich der
Linkseinbiegende nicht so recht. Also fährt der hinter ihm auch
Links-Abbiegen-Wollende einfach auf die Rechtseinbiegespur, um dann
einfach links abzubiegen, weil sein 200 PS-Monster doch etwas
schneller beschleunigt.
- Bei roten Amplen bei viel Geradeaus-Verkehr auf die leere
Linksabbiege-Spur wechseln, um bei Gelb vorauszupreschen und geradeaus
weiter zu fahren.
und so weiter...
Alex
>>> Das Benutzen des
>>> Standstreifens als weitere Fahrspur ist grundsätzlich verboten und
>>> nur dann ausnahmsweise erlaubt, wenn entsprechende Beschilderung
>>> erfolgt
>>
>> Ich habe es schon für den normalen Seitenstreifen erlebt.
>
> Die Anordnung wurde per Radiodurchsage verbreitet? Sicher?
> Wenn keine Beschilderung vorhanden ist, dann sollte das wohl nur durch
> Polizei vor Ort erfolgen.
Radiodurchsage
"Die Polizei bittet darum, im Bereich der Unfallstelle/Baustellenbereich
die Standspur mitzubenutzen." x-mal gehoert.
Wolfgang
>Nein. Rechtsüberholen wartender oder als Fahrzeugschlange fahrender
>Fahrzeuge, was Du meinst, ist nur auf Fahrstreifen zulässig. Siehe
>§ 7 StVO.
>
Überholen liegt aber doch nur dann vor, wenn beide Verkehrsteilnehmer
denselben Straßenteil benutzen, oder irre ich mich da?
Der Seitenstreifen ist nun mal nicht Bestandteil der Fahrbahn.
Nebenbei: Hat Vz. 223.1 die Wirkung, daß in seinem Geltungsbereich
der Seitenstreifen zum Bestandteil der Fahrbahn wird?
D.h. lex specialis zu Par.2 I S.2?
Das steht so nicht ausdrücklich in der StVO, aber ich vermute
daß das der Wille des VO-Gebers ist. Ich glaube jedenfalls
nicht, daß der Wechsel vom Seitenstreifen auf die "normale"
Fahrbahn bei geltendem Vz. 223.1 unter Par. 10 StVO fällt.
Gruß, Hans
>
>Person A hindert Person B am vorbeikommen, weil Person A sich ärgert,
>dass Person B früher zu Hause ist. Person A ist wegen Person B nicht
>eine Sekunde später zu Hause, Person B ist von dem Verhalten von Person
>A wirklich Null betroffen, und trotzdem bereitet es Person A eine
>Freunde, Person B am vorbeifahren zu hindern. Was soll der Scheiß? Kann
>sich Person A nicht für Person B freuen?
>
>
>Das ist einfach nur blanker, abstoßender Neid. Ich beobachte ihn auch
>manchmal bei mir, versuche dann, ihn zu unterdrücken in dem ich mir sage
>"Schön, dass wenigstens er nicht mehr Stau stehen muss". Und wenn ich
>selber Abbiegen will, überlege ich mir, ob es mir das Risiko, erwischt
>zu werden, wert ist, auch die Abkürzung zu fahren. Ist es normalerweise
>nicht. Aber wenn die anderen dieses Risiko aus sich nehmen, bitte.
>
Beispiel:
Verkehrsunfall auf Autobahn, 3-spurig, Autobahn gesperrt, ich in der
1. Spur, ca. 2 km vor der Abfahrt,
auch der STandstreifen ist voll von Autos, und alle müssen die Abfahrt
runter. Die haben mich ganz schön Zeit gekostet, weil die
Standspurfahrer einfach bei der Abfahrt den großen Vorteil hatten,
dass sich die von der 1. Spur nicht mehr reintrauten.
Glaub es mir, ich hätte an diesem Tag gerne eine Videokamera gehabt
und sie einfach nur aufgestellt, das Band dann der Polizei übergeben,
das hätte mehr gebracht als meine Steuern, die ich in einem Jahr
bezahlen muss.
Liebe Grüße
Hannes
Falsch!
Siehe hier:
http://www.fahrtipps.de/frage/standspur-ausfahrt.php
>Das ist nach wie vor verboten!!
Du hättest mal weiterlesen sollen und nicht nur die Bildchen gucken.
Da stand sehr wohl, das es Verboten ist, außer eben wenn es extra angeordnet
wird.
>Am Sun, 25 Jul 2004 00:04:25 +0200 schrieb Hans Ranke:
>> bernd_...@gmx.de (Bernd Sluka) schrieb:
>>
>> >Nein. Rechtsüberholen wartender oder als Fahrzeugschlange fahrender
>> >Fahrzeuge, was Du meinst, ist nur auf Fahrstreifen zulässig. Siehe
>> >§ 7 StVO.
>> >
>> Überholen liegt aber doch nur dann vor, wenn beide Verkehrsteilnehmer
>> denselben Straßenteil benutzen, oder irre ich mich da?
>> Der Seitenstreifen ist nun mal nicht Bestandteil der Fahrbahn.
>
>..., aber derselbe Straßenteil.
Bouska sieht das offenbar anders.
Aus Erläuterung 1) zu Par. 5 StVO:
[...] Überholen setzt begrifflich voraus, daß beide Fzge auf
derselben Fahrbahn fahren; Fzge. auf der Fahrb.
"überholen" daher Fzge, die auf dem Seitenstreifen,
einem Radweg oder Gehweg fahren, nicht
(Düss. VRS 91, 387 = DAR 96,244). [...]
Der Begriff des Überholens iSd § 315 c Abs. 1 Nr. 2 b StGB
ist umfassender als der in § 5 StVO (z.B. "Überholen"
auf dem Seitenstreifen einer AB); BVerfG DAR 95, 154 =
VRS 88, 84.
Das heißt also, es liegt kein Überholen im Sinn des § 5 StVO
vor, aber Überholen im Sinn des § 315c StGB.
Gruß, Hans
Und wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Nicht umsonst schrieb ich deutlich, das eine MEINE MEINUNG ist.
Mag sein. Aber das ist nun mal meine Meinung. Er hat eine Ordnungswidrigkeit
begangen. Dadurch wurde ein Unfall ausgelöst.
Das der Lkw Fahrer nicht ganz Unschuldig ist, dürfte klar sein. Deswegen
eben diese Verteilung.
>> > Mitbenutzung der Standspur zumindest mancherorts gebilligt bis
>> > vorgeschrieben (ich habe schon solche Radiodurchsagen gehört).
>>
>> Solche Radiodurchsagen habe ich auch schon gehört, aber dabei geht es
>> dann um Straßen mit entsprechender Beschilderung.
>
> Nope, nicht unbedingt.
>
> Ich sage ja nicht, dass es in diesem Fall erlaubt war, nur das es Fälle
> gibt und ich daher verbotenes Fahren auf dem Standstreifen als harmloser
> einstufe als Spurwechsel mit Vorfahrt nehmen. Und das Fahrzeug auf dem
> Standstreifen hat Vorfahrt, ob es da fahren darf oder nicht ist dafür
> unerheblich. Es gibt keinen Passus in der StVO, der besagt, dass man
> seine Vorfahrt verliert, wenn man irgendwo eigentlich gar nicht fahren
> dürfte.
Da muß ich dann aber doch mal lachen.
Wenn ich also verboternerweise gegen eine Einbahnstraße fahre und oben an
einer Kreuzung dann mit einem kollidiere, der von links kommt (keine
Beschilderung, da ja eigentlich keiner von rechts aus der Einbahnstraße raus
kommen dürfte) dann hat laut deiner Aussage also der von links kommende
Schuld, weil er mir hätte vorfahrt gewähren müssen ?
Ich denke nicht, das Du vor Gericht damit durch kommst. An dieser stelle
mußte der von links kommende mit keinem Vorfahrtberechtigtem rechnen, der
verbotenerweise aus der Einbahnstraße kommt.
Auf dem Standstreifen sieht das etwas anders aus. Da darf ja durchaus einer
langfahren. Wenn ich z.B: eine Panne habe, darf ich danach auf dem
Standstreifen beschleunigen, um mich in den fließenden verkehr einzufügen.
Und Du hast den Unterschied zwischen Fahrstreifen und Standstreifen nicht
bemerkt.
recht Vorbeifahren darf man nur auf Fahrstreifen und Seitenstreifen sind
keine Fahrstreifen.
Deswegen ist rechts vorbeifahren auf Seitenstreifen verboten.
> Ich habe aber schon live erlebt, wie jemand laut protestierend angehupt
> wurde, als er so dreist war, seinen Wagen mit kochendem Kühlwasser vor
> genau so eine Schlange auf den Standstreifen zu stellen...
Echt ?
Oh man. Und dem Hirni hat man nicht gleich den Führerschein abgenommen und
die Männer mit den weißen Westen gerufen ?
> Sehe ich nicht so. Auch dann muss er nach hinten absichern, ob nicht
> gerade ein Fahrzeug, dessen Panne behoben ist, auf dem Standstreifen
> beschleunigt, um sich wieder einzuordnen.
Warum sollte jemand auf dem Standstreifen so beschleunigen, das er SCHNELLER
als der fließende Verkehr ist ?
Das ist meines erachtens nach VERBOTEN. Er darf Beschleunigen, um sich in
den fließenden Verkehr einzusortieren, aber Überholen ist dafür absolut
unnötig.
Der Lkw Fahrer hätte sich nur nach hintern versichern müßen, das dort kein
Einsatzfahrzeug kommt. Das allein kann man Ihm vorwerfen.
> Ich habe nicht gesagt, dass ich das Vorbeifahren über den Standstreifen
> gut finde. Das war aber auch nicht die Frage.
Stimmt. Die frage war eher, ob es Verboten ist und das muß man mit einem
klaren JA beantworten.
Außer auf Anordnung durch Schilder oder Polizei sehe ich keinen grund, warum
jemand auf dem Standstreifen schneller fahren muß, als auf den Fahrstreifen.
Das hatten wir hier ja schon mal. Dann halte ich also in Zukunft an allen
grünen Ampeln an, weil ja jemand Verbotenerweise bei Rot drübergefahren sein
könnte und wenn der dann von rechts kommt, hat der auch noch Vorfahrt.
Ehrlich gesagt glaube ich nicht, das man damit vor Gericht durch käme.
Niemand sagte, das die Gesetze perfekt sind. Und war es nicht sogar ein
Bernd Sluka, der mal gesagt hat, das man die StVO durchaus Interpretieren
muß und mit etwas logischen Menschenverstand betrachten soll ?
Kann ich mich natürlich irren, das Du es warst, aber es wurde hier schon mal
gesagt.
Stimmt. Sonst gäbe es sicher ein paar Führerscheine weniger. :-)
> Ausserdem finde ich es asozial, sich in fremde Angelegenheiten zu mischen.
???
Hast Du irgendwelche Probleme ?
> Wenn der OP gegen die STVO verstößt, muss er a) das Bußgeld zahlen, nicht
> du, und b) ist es Sache der Polizei Verstöße zu ahnden, nicht deine, und
> nicht die des LKW-Fahrers.
Mal langsam kleiner. Er hat seine Story hier veröffentlicht und um Meinungen
gebeten.
Wenn Dir meine Beiträge nicht passen, lies sie nicht, aber verzapf hier
nicht so einen scheiss.
>> Nicht nur das. Es war sogar Vorsätzlich.
>> Sprich, dei Vollkasko zahlt gar nicht.
>
> Wenn überhaupt, war es höchstens Vorsatz vom LKW-Fahrer dass er es dem
> "asozialen" Standspurfahrer "mal so richtig zeigen" wollte und ihn
> gerammt hat. Das Verhalten de OP war lediglich vorsätzlich, ob grob oder
> leicht ist wiederum nicht deine Sache zu entscheiden.
Ach weißt. Bei so einen Stuß, den Du gerade von Dir gibst, sag ich lieber
nix mehr dazu.
Machs gut
*PLONK*
Rüdiger Pohlen schrieb:
> Mag sein. Aber das ist nun mal meine Meinung. Er hat eine Ordnungswidrigkeit
> begangen. Dadurch wurde ein Unfall ausgelöst.
> Das der Lkw Fahrer nicht ganz Unschuldig ist, dürfte klar sein. Deswegen
> eben diese Verteilung.
Sorry, aber die ist doch vollkommen daneben. Wenn sich der LKW-Fahrer
durch das Verhalten zu so einer Aktion provozieren läßt dann hat er ein
gravierendes Charakterproblem, nichts auf der Straße verloren und die
Hauptschuld an der Sache zu verantworten. Andernfalls nehme ich mir
künftig das Recht heraus, gezielt Fußgänger umzunieten, die rote Ampeln
missachten, und fordere dann hinterher lediglich 30% Teilschuld für mich.
lc#
Der LKW Fahrer hat im uebrigen ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit
begangen. Er ist auf den Seitenstreifen gefahren um schneller
voranzukommen und hat dabei einen Unfall verursacht. Das gibt fuer ihne
ebenfalls ein Bussgeld und Punkte in Flensburg.
Damit wird mein Verhalten natuerlich nicht entschuldigt, es sollte aber
beruecksichtigt werden wenn hier der Fall beurteilt wird!
Gruss,
Christoph
> Du verwechselst hier "Überholen" mit "Vorbeifahren". Das sind 2 verschiedene
> Paar Schuhe.
Nein.
Wenn Du Dich rechts an einem anderen sich bewegenden anderen Fahrzeug
vorbeibewegst, überholst Du es. Rechts.
-thh
[.....]
>>Mangelhafte
>>Rückschau ist etwas anderes. In diesem Fall wurde ein ganzes Auto nicht
>>gesehen oder übersehen.
>
>Dann nennen wir es hier 'katastrophal miserable Rückschau'. Jemand, der
>ein 'ganzes Auto' übersieht, sollte überhaupt nicht am Straßenverkehr
>teilnehmen dürfen.
Ist das hier eine d.s.r.s. Gruppe oder ein Moralistenverein.
Es ist doch sonderbar, wie hier Führerscheine am laufenden Band
entzogen werden oder eine Teilnahme am Straßenverkehr abgesprochen
wird. Von den empfohlenen Idiotentests reden wir erst gar nicht.
Wer so etwas vorschlägt, sollte erst einmal kundtun, ob er die
Befähigung zum Richteramt besitzt oder sonstige Qualitätsmerkmale sein
eigen nennt, die solche Aussagen rechtfertigen.
Alles andere ist dummes Gelabere und eine arrogante Aufplusterei.
SCNR, Holger
> Wenn Dir meine Beiträge nicht passen, lies sie nicht, aber verzapf hier
> nicht so einen scheiss.
Ist vielleicht auch besser so :-)
> Machs gut
> *PLONK*
Und tschüß!
Nun, wir unterstellen hier die ganze Zeit "absicht" des Lkw Fahrers.
Was, wenn er nur einem Stein auf der Straße ausgewichen ist. Oder das
Lenkrad verrissen hat, weil er sich nach was gebückt hat ?
Woher weißt Du das ?
> Damit wird mein Verhalten natuerlich nicht entschuldigt, es sollte aber
> beruecksichtigt werden wenn hier der Fall beurteilt wird!
Habe ich ja getan. Das Du aus besagtem Grund auf den Seitenstreifen gefahren
bist, hast Du ja zugegeben.
Warum der Lkw Fahrer es getan hat, weiß ich nicht. Vielicht wars ja wirklich
ein Stein auf der Straße, dem er ausgewichen ist.
Weist, wenn ich solchen Schwachsinn wie deinen letzen Satz lese, dann denke
ich mir immer, das solch Leute nicht über genügend Hirn verfügen, um hier
überhaupt mitreden zu können.
Du masst Dir an zu wissen, was ich denke.
Ich masse mir an, zu wissen, das Du schwer einen an der Waffel hast.
In diesem Sinne, schönes Wochenende noch.
Steht direkt oben drüber. Hättest nur lesen brauchen.
> P.S.: Sind wir hier im Kindergarten? Warum fühlt sich hier jeder gleich
> angepisst?
Wer fühlt sich den hier angepisst, außer Du gerade ?
Ich habe dich lediglich in einem normalen Tonfall darauf hingewiesen, das Du
den Unterschied Fahrstreifen und Standstreifen nicht beachtet hast. Wenn Du
dich dadurch schon angemacht fühlst, sag bescheid, dann setze ich dich
sofort ins Killfile.
Da von rechts keiner kommen darf, brauche ich da keine Vorfahrt. Vorfahrt
kann ich ja nur da haben, wo ein anderer raus kommen dürfte.
Wenn an dieser Kreuzung rechts vor links gelten würde, müßte ich ja eine
Haltelinie bzw. diese gestrichelten dicken Linien auf der Fahrbahn haben. Da
hier aber ja keiner raus kommen darf, existieren diese Linien nicht,
folglich hat der andere da auch nicht Vorfahrt, wenn er verbotenerweise da
raus kommt.
> Hast du in der Fahrschule nicht aufgepasst?
Doch, habe ich sicher. Aber
1. Schon 23 Jahre her
2. könnte sich ja zwischenzeitlich was geändert haben.
Ja ja. Blubber Sülz.
Wenn ich so manchen Beitrag andere über dich lese, könnten wir Geschwister
sein.
>> Dann halte ich also in Zukunft an allen
>> gr?nen Ampeln an, weil ja jemand Verbotenerweise bei Rot dr?bergefahren
>> sein
>> k?nnte und wenn der dann von rechts kommt, hat der auch noch Vorfahrt.
>
> Nein, denn § 37 Abs. 1 ist dagegen.
Vorrang = Vorfahrt ?
>"Rüdiger Pohlen" <tn...@rpcomputer.de> wrote:
>
>> "Bernd Sluka" <bernd_...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
>> > I.a. ja. Siehe § 8 StVO. Vorfahrt hat auch derjenige, der gerade eine
>> > Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht. Es gibt wenige Ausnahmen.
>>
>> Das hatten wir hier ja schon mal. Dann halte ich also in Zukunft an allen
>> grünen Ampeln an, weil ja jemand Verbotenerweise bei Rot drübergefahren sein
>> könnte und wenn der dann von rechts kommt, hat der auch noch Vorfahrt.
>
>Nein, denn die grüne Ampel gibt dir die Vorahrt und setzt andere
>Vorfahrtsregelungen außer Kraft. Anders als die Einbahnstraße.
Naja, also hier in Hamburg gilt es einige Stelle, wo es große, 4-6
spurige Straßen gibt, wo dann recht mehrere Einbahnstraßen abgehen.
Wenn es eine "ausgehende" Einbahnstraße ist (Schild: Einfahrt
verboten), steht hier jeweils das "Vorfahrt" Schild.
Bei "eingehenden" Einbahnstraßen steht aber KEIN Schild - also müßte
ja nach Deiner Interpretation "rechts vor Links" gelten und die Autos
auf der hauptstraße müßte entsprechend (fast) anhalten?
Glaube ich ehrlich gesagt nicht!
Tschau, Jens
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Anfragen bitte über das Kontakt-Formular auf meine Webseite (siehe Signatur) stellen!
--
Jens Fangmeier * je...@feurio.de
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>"Rüdiger Pohlen" <tn...@rpcomputer.de> wrote:
>
>> Wenn ich also verboternerweise gegen eine Einbahnstraße fahre und oben an
>> einer Kreuzung dann mit einem kollidiere, der von links kommt (keine
>> Beschilderung, da ja eigentlich keiner von rechts aus der Einbahnstraße raus
>> kommen dürfte) dann hat laut deiner Aussage also der von links kommende
>> Schuld, weil er mir hätte vorfahrt gewähren müssen ?
>
>Korrekt. Dem ist so.
Wie gesagt: Es gibt hier in Hamburg oftmals große 4-6 spurige Straßen,
wo dann rechts Einbahnstraßen abgehen.
Hier steht dann KEIN Vorfahrs-Schild.
Du willst alles allen ernstes sagen, die Autos auf der Hauptstraße
müssen dann an jeder Kreuzung anhalten?
>>
>>Der LKW Fahrer hat im uebrigen ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit begangen.
>>Er ist auf den Seitenstreifen gefahren um schneller voranzukommen
>
>
> Woher weißt Du das ?
Bußgeldkatalog
>
>
>>Damit wird mein Verhalten natuerlich nicht entschuldigt, es sollte aber
>>beruecksichtigt werden wenn hier der Fall beurteilt wird!
>
>
> Habe ich ja getan. Das Du aus besagtem Grund auf den Seitenstreifen gefahren
> bist, hast Du ja zugegeben.
> Warum der Lkw Fahrer es getan hat, weiß ich nicht. Vielicht wars ja wirklich
> ein Stein auf der Straße, dem er ausgewichen ist.
Bei Schrittgeschwindigkeit wird das schwierig.
Gruss,
Christoph
Er hat unter Zeugen gesagt, dass er auf den Standstreifen wechseln wollte.
Gruss,
Christoph
>"Rüdiger Pohlen" <tn...@rpcomputer.de> wrote:
>
>> Wenn ich also verboternerweise gegen eine Einbahnstraße fahre und oben an
>> einer Kreuzung dann mit einem kollidiere, der von links kommt (keine
>> Beschilderung, da ja eigentlich keiner von rechts aus der Einbahnstraße raus
>> kommen dürfte) dann hat laut deiner Aussage also der von links kommende
>> Schuld, weil er mir hätte vorfahrt gewähren müssen ?
>
>Korrekt. Dem ist so.
Grundlage dafür? Würde mich jetzt einfach mal interessieren.
>> Ich denke nicht, das Du vor Gericht damit durch kommst.
>
>Das ist zum Glück immer noch nicht wichtig, was du denkst.
Schliesse mich hier ausnahmsweise Rüdiger an.
Wenn obiges tatsächlich so ist, dannn ist etwas grundsätzlich faul.
Volker
--
Im uebrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss.
> Wie stellst du dir das "nicht vorbeilassen" vor?
ganz einfach: Dort wo die offizielle (auf die Strasse gemalte)
Verzögerungsspur beginnt, rüberfahren. Wer vom Standstreifen kommt, muß
warten.
> Ich finde es bedenklich, wenn asoziales und illegales Verhalten bei
> immer größeren Kreisen von Verkehrsteilnehmer zur Regel erhoben wird.
was daran asozial sein soll, habe ich nicht verstanden. Illegal, OK,
aber worin liegt der Sinn, mich 500m in einen Stau zu stellen, wenn ich
die den Stau verursachende Engstelle gar nicht passieren will? Wem
schadet das beschriebene Verhalten, wenn nicht die Ausfahrspur selbst
gestaut ist?
locker bleiben!
Gruß,
Friedrich
--
bitte für persönliche Antworten die offensichtliche Änderung an meiner
Adresse vornehmen
>>> Wenn ich also verboternerweise gegen eine Einbahnstraße fahre und
>>> oben an einer Kreuzung dann mit einem kollidiere, der von links
>>> kommt (keine Beschilderung, da ja eigentlich keiner von rechts aus
>>> der Einbahnstraße raus kommen dürfte) dann hat laut deiner Aussage
>>> also der von links kommende Schuld, weil er mir hätte vorfahrt
>>> gewähren müssen ?
>>
>> Korrekt. Dem ist so.
>
> Wie gesagt: Es gibt hier in Hamburg oftmals große 4-6 spurige
Straßen,
> wo dann rechts Einbahnstraßen abgehen.
>
> Hier steht dann KEIN Vorfahrs-Schild.
>
> Du willst alles allen ernstes sagen, die Autos auf der Hauptstraße
> müssen dann an jeder Kreuzung anhalten?
Nur, wenn auf der Hauptstrasse das Schild "Ende der Vorfahrtstrasse"
steht. Die Eigenschaft "Vorfahrtstrasse" ist auch an den abgehenden
Einbahnstrassen vorhanden, sie endet erst am o.g. Schild oder an einem
Schild "Vorfahrt achten". Die Wiederholung des Schildes
"Vorfahrtstrasse" steht lediglich zur Erinnerung, bzw. für die aus der
vorhergehenden Einbahnstrasse kommenden, damit die dann auch wissen,
daß sie jetzt auf einer Vorfahrtstrasse fahren.
Übrigens gibt es Einbahnstrassen, die Radfahrer entgegen der
Fahrtrichtung benutzen dürfen. Wenn die z.B. von rechts kommen, haben
sie auch Vorfahrt.
Im Hentschel:
Zu §8 StVO:
Wer verbotwidrig eine Straße in falscher Richtung befährt (Einbahnstraße,
falsche Richtungsfahrbahn), hat niemals ein Vorfahrtrecht, weil das fehlende
Recht, die Straße in dieser Richtung zu befahren, begrifflich ein
Vorfahrtsrecht ausschließt.
MfG
>Hi Jens,
>
>>>> Wenn ich also verboternerweise gegen eine Einbahnstraße fahre und
>>>> oben an einer Kreuzung dann mit einem kollidiere, der von links
>>>> kommt (keine Beschilderung, da ja eigentlich keiner von rechts aus
>>>> der Einbahnstraße raus kommen dürfte) dann hat laut deiner Aussage
>>>> also der von links kommende Schuld, weil er mir hätte vorfahrt
>>>> gewähren müssen ?
>>>
>>> Korrekt. Dem ist so.
>>
>> Wie gesagt: Es gibt hier in Hamburg oftmals große 4-6 spurige
>Straßen,
>> wo dann rechts Einbahnstraßen abgehen.
>>
>> Hier steht dann KEIN Vorfahrs-Schild.
>>
>> Du willst alles allen ernstes sagen, die Autos auf der Hauptstraße
>> müssen dann an jeder Kreuzung anhalten?
>
>Nur, wenn auf der Hauptstrasse das Schild "Ende der Vorfahrtstrasse"
>steht. Die Eigenschaft "Vorfahrtstrasse" ist auch an den abgehenden
Also, in der STVO steht hierzu:
--------------------------
Zeichen 306
Vorfahrtstraße
Es steht am Anfang der Vorfahrtstraße und wird an jeder Kreuzung und
an jeder Einmündung von rechts wiederholt. Es steht vor, auf oder
hinter der Kreuzung oder Einmündung.
----------------
>"Vorfahrtstrasse" steht lediglich zur Erinnerung, bzw. für die aus der
>vorhergehenden Einbahnstrasse kommenden, damit die dann auch wissen,
>daß sie jetzt auf einer Vorfahrtstrasse fahren.
Wie gesagt: Das steht in der STVO anders.
>Übrigens gibt es Einbahnstrassen, die Radfahrer entgegen der
>Fahrtrichtung benutzen dürfen. Wenn die z.B. von rechts kommen, haben
>sie auch Vorfahrt.
Dann steht dort aber, zumindestest in den Fällen die ich kenne, ein
vorfahr regelndes schild.
> was daran asozial sein soll, habe ich nicht verstanden.
Nun ja, asozial ist solch Verhalten wohl nicht. Lediglich dumm.
> Illegal, OK,
Ja, das natürlich sowieso
> aber worin liegt der Sinn, mich 500m in einen Stau zu stellen, wenn
> ich die den Stau verursachende Engstelle gar nicht passieren will? Wem
> schadet das beschriebene Verhalten, wenn nicht die Ausfahrspur selbst
> gestaut ist?
Es schadet dem Kasper, der sich vordrängeln wollte, wie der OP doch
selber geschildert hat. Es rechnet nunmal niemand damit, daß man auf
dem Standstreifen mit Rechtsüberholern konfrontiert wird und gerade
auch bei einem LKW ist halt die Sicht nach rechts hinten nicht
gleichermaßen gut wie nach links hinten.
Genau deshalb ist das Rechtsüberholen ja auch so gefährlich, bewirkt
immer wieder mehr oder minder schwere Unfälle und ist demzufolge
verboten.
MfG
Rupert
>Hi Jens,
>
>>>> Wenn ich also verboternerweise gegen eine Einbahnstraße fahre und
>>>> oben an einer Kreuzung dann mit einem kollidiere, der von links
>>>> kommt (keine Beschilderung, da ja eigentlich keiner von rechts aus
>>>> der Einbahnstraße raus kommen dürfte) dann hat laut deiner Aussage
>>>> also der von links kommende Schuld, weil er mir hätte vorfahrt
>>>> gewähren müssen ?
>>>
>>> Korrekt. Dem ist so.
>>
>> Wie gesagt: Es gibt hier in Hamburg oftmals große 4-6 spurige
>Straßen,
>> wo dann rechts Einbahnstraßen abgehen.
>>
>> Hier steht dann KEIN Vorfahrs-Schild.
>>
>> Du willst alles allen ernstes sagen, die Autos auf der Hauptstraße
>> müssen dann an jeder Kreuzung anhalten?
>
>Nur, wenn auf der Hauptstrasse das Schild "Ende der Vorfahrtstrasse"
Wenn es denn eine Vorfarhtsstraße ist.
Es gibt ja auch einige Hauptstraßen, die (teilweile) keine
Vorfahrsstraßen sind, da eben andere Hauptstraßen kreuzen...
Konrekt:
Erst kommt eine GROSSE Kreuzung zwischen zwei Hauptstraßen.
Hier ist natürlich eine Ampel und das "Vorfahrt achten" Schild.
Danach kommt rechts eine kleine Einbahnstraße (Zeichen 220,
Einbahnstraße).
Und kein weiteres Schild.
Nach dieser Logik müßte also "recht vor links" gelten und alle auf
dieser Hauptstraße (3 Fahrspuren je richtung) müßten also anhalten?
Erst bei der nächsten kleineren Straße (eine Einbahnstraße mit Zeichen
267: Verbot der Einfahr) steht dann Zeichen Zeichen 306:
Vorfahrtstraße).
>>> Wie gesagt: Es gibt hier in Hamburg oftmals große 4-6 spurige
>> Straßen,
>>> wo dann rechts Einbahnstraßen abgehen.
>>>
>>> Hier steht dann KEIN Vorfahrs-Schild.
>>>
>>> Du willst alles allen ernstes sagen, die Autos auf der Hauptstraße
>>> müssen dann an jeder Kreuzung anhalten?
>>
>> Nur, wenn auf der Hauptstrasse das Schild "Ende der Vorfahrtstrasse"
>> steht. Die Eigenschaft "Vorfahrtstrasse" ist auch an den abgehenden
>
> Also, in der STVO steht hierzu:
>
> --------------------------
> Zeichen 306
>
> Vorfahrtstraße
>
> Es steht am Anfang der Vorfahrtstraße und wird an jeder Kreuzung und
> an jeder Einmündung von rechts wiederholt. Es steht vor, auf oder
> hinter der Kreuzung oder Einmündung.
Aha. Das wußte ich nicht, daß die StVO das explizit fordert. Ich denk
aber, daß die Eigenschaft Vorfahrtstrasse auch ohne Schild solange
weiterbesteht, bis sie explizit aufgehoben wird. Sonst hätte ja auch
das Zeichen "Vorfahrt an dieser Kreuzung" (rotes Dreieck mit gekreuztem
Pfeil nach oben) keinen Sinn.
>> Übrigens gibt es Einbahnstrassen, die Radfahrer entgegen der
>> Fahrtrichtung benutzen dürfen. Wenn die z.B. von rechts kommen,
haben
>> sie auch Vorfahrt.
>
> Dann steht dort aber, zumindestest in den Fällen die ich kenne, ein
> vorfahr regelndes schild.
auch an Kreuzungen, wo ansonsten rechts vor links gilt?
>Aha. Das wußte ich nicht, daß die StVO das explizit fordert. Ich denk
Ist ja auch logisch.
Sonst würde ja folgendes passieren:
Fahrzug A biegt von einer Seitenstraße in die Vorfahrsstraße ein -
weiß aber nicht, daß das eine Vorfahrtstraße ist.
Fahrzeug B fährt die Vorfahrtstraße schon länger, hat als das Zeichen
"Vorfahrtsstraße" gesehen.
Nun schließt Fahrzeug B auf Fahrzeug A auf.
An der nächsten Seitenstraße kommt nun ein Auto (von rechts).
Der Faher von Fahrzeug A weiß ja nichts von der Vorfahrtsstraße und
bremst somit, da A ja von "rechts vor links" ausgehen muß.
Der Faher von Fahrzeug B weiß nun aber, daß das eine Vorfahrsstraße
ist und rechnet somit nicht mit dem Bremsmanöver - Resultat kann sich
jeder ausmahlen!
Fazit: Diese Regelung ist als durchaus SEHR sinnvoll!
>aber, daß die Eigenschaft Vorfahrtstrasse auch ohne Schild solange
>weiterbesteht, bis sie explizit aufgehoben wird. Sonst hätte ja auch
>das Zeichen "Vorfahrt an dieser Kreuzung" (rotes Dreieck mit gekreuztem
>Pfeil nach oben) keinen Sinn.
Doch, daß hat schon seinen sinn - das Zeichen "Vorfahrtsstaße" hat
noch weitere Bedeutungen - z.B. ein Parkverbot ausserhalb
geschlossener Ortschaften.
Aber der Hauptsinn ist natürlich, daß das Zeichen "Vorfahrsstraße" den
Fahrer darauf "einstimmt", "länger" vorfahrt zu haben.
Während "Vorfahr an dieser Kreuzung" eben gleichzeitig mit sagt: "Aber
nicht mehr lange"..
>>> Übrigens gibt es Einbahnstrassen, die Radfahrer entgegen der
>>> Fahrtrichtung benutzen dürfen. Wenn die z.B. von rechts kommen,
>haben
>>> sie auch Vorfahrt.
>>
>> Dann steht dort aber, zumindestest in den Fällen die ich kenne, ein
>> vorfahr regelndes schild.
>
>auch an Kreuzungen, wo ansonsten rechts vor links gilt?
Bei den Fällen die ich kenne: Ja.
Wobei es immer so ist, daß dann die Radfaher "vorfahrt achten"
bekommen und die Autofahrer "Vorfahrt" - als rechs vor links
"überstimmt" wird.
Da die Straßenplaner idr. Autofahrer vorrang vor Radfahern geben,
glaube ich auch nicht, daß man das andersherum finden wird!
Wobei dann ja auch immer beim "Einbahnstraßen" - Schild ein
Zusatzschild angebracht ist (Radfahrer und pfeile in beide
richtungen), so daß der Autofahrer das erkennen könnte.
Wobei ich mal davon ausgehen, daß es hier eine Durchfürhungsvorschrift
gibt (habe ich leider gerade nicht zu hand) die sowas verbietet!
>Das ist einfach nur blanker, abstoßender Neid. Ich beobachte ihn auch
>manchmal bei mir, versuche dann, ihn zu unterdrücken in dem ich mir sage
>"Schön, dass wenigstens er nicht mehr Stau stehen muss". Und wenn ich
Hmm. Da fährt einer einfach über eine rote Ampel. O.K., es kommt kein
Querverkehr. Schön, daß er 30 Sekunden früher am Ziel ist. Gut
gemacht.
Und hier sind ein paar Behinderten-Parkplätze frei. Hui, da parkt ja
einer, der sieht nicht so aus, als bräuchte er einen Rolli. Schön, daß
er nicht bis zum Parkhaus fahren muß, und 5 Minuten früher am Ziel
ist. Gut gemacht.
Alex
> auch der STandstreifen ist voll von Autos, und alle müssen die Abfahrt
> runter. Die haben mich ganz schön Zeit gekostet, weil die
> Standspurfahrer einfach bei der Abfahrt den großen Vorteil hatten,
Und? Die gleiche Situation gibts umgekehrt als legale Variante, wenn aus
einer vollen Beschleunigungsspur Fahrzeuge in den Stau drängen die über
Ausfahrten/Rastanlagen/Parallelspuren von Kreuzen Teile des Staus umfahren.
An manchen Stellen kann man über solche Wege gleich mehrere Kilometer Stau
gutmachen, was den auf den Hauptspuren verbleibenden auch massig Zeit
kostet.
Womit sie aber leben müssen.
Siegfried
--
http://www.schmidt.ath.cx
>On Sun, 25 Jul 2004 23:25:47 +0200, "Friedrich Ostertag"
>>Nur, wenn auf der Hauptstrasse das Schild "Ende der Vorfahrtstrasse"
>
>Wenn es denn eine Vorfarhtsstraße ist.
>Es gibt ja auch einige Hauptstraßen, die (teilweile) keine
>Vorfahrsstraßen sind, da eben andere Hauptstraßen kreuzen...
>
>
>Konrekt:
>Erst kommt eine GROSSE Kreuzung zwischen zwei Hauptstraßen.
>Hier ist natürlich eine Ampel und das "Vorfahrt achten" Schild.
Ein "Vorfahrt achten" beinhaltet "Ende der Hauptstraße".
>Danach kommt rechts eine kleine Einbahnstraße (Zeichen 220,
>Einbahnstraße).
>Und kein weiteres Schild.
>
>Nach dieser Logik müßte also "recht vor links" gelten und alle auf
>dieser Hauptstraße (3 Fahrspuren je richtung) müßten also anhalten?
Nur dann, wenn jemand von rechts kommt.
mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.