Auf einer Landstrasse wurde mobil geblitzt.
Ein Unbekannter fuhr mit seinem PKW vor zwei anderen Fahrzeugen mit
erheblich geringerer Geschwindigkeit als max. erlaubt diese besagte
Landstrasse entlang. Die zwei Fahrer, die hinter dem "Schleicher" fuhren,
überholten diesen und wurden dabei geblitzt, da sie zum Zeitpunkt des
Überholens die max. Geschwindigkeit überschritten.
Direkt nach dem dies geschehen war, konnten die zwei Fahrer erkennen, wie
der Unbekannte anhielt, wendete und zurückfuhr.
Laut Polizeibericht sei dieser Unbekannte noch Stunden später ca. 1km vor
dem mobilen Blitzgerät gesichtet worden, von wo aus er systematisch fremde
PKW-Fahrer zu dem besagten Überholmanöver zwang. Wieviele nun durch ihn
geblitzt wurden, konnte nicht ermittelt werden.
Zwei der betroffenen Fahrer haben sich das Kennzeichen notiert und haben
Anzeige erstattet.
Was meint Ihr, was kann dieser Unbekannte nun erwarten?
Hat er sich wirklich etwas zu schulden kommen lassen? Nach der STVO hat er
ja nun nichts wirklich falsch gemacht. Langsamer als erlaubt zu fahren ist
ja nicht verboten. Oder kann man da schon von Nötigung sprechen, wenn er
anstatt 70km/h nur ca. 30 oder 40km/h fährt und die anderen Fahrer quasi
zum Überholen nötigt?
Sind die Überholenden nicht selbst dafür verantwortlich, dass sie beim
Überholvorgang nicht zu schnell fahren?
Dreist ist es IMHO aber schon, so eine Nummer abzuziehen. Aber rechtlich
auch strafbar? Was meint Ihr?
Beste Grüße und eine gute Woche wünscht
Axel
> Laut Polizeibericht sei dieser Unbekannte noch Stunden später ca. 1km vor
> dem mobilen Blitzgerät gesichtet worden, von wo aus er systematisch fremde
> PKW-Fahrer zu dem besagten Überholmanöver zwang.
Zwang kann ich da nur unter Mühen erkennen.
> Wieviele nun durch ihn
> geblitzt wurden, konnte nicht ermittelt werden.
Das ist einfach: Keiner.
> Oder kann man da schon von Nötigung sprechen, wenn er
> anstatt 70km/h nur ca. 30 oder 40km/h fährt und die anderen Fahrer quasi
> zum Überholen nötigt?
"Quasi" dürfte hier der entscheidende Begriff sein. Zur Nötigung fehlt
da einiges.
> Sind die Überholenden nicht selbst dafür verantwortlich, dass sie beim
> Überholvorgang nicht zu schnell fahren?
Natürlich sind sie das.
> Dreist ist es IMHO aber schon, so eine Nummer abzuziehen.
Ach, ich hab das auch schon gemacht (natürlich nicht so penetrant wie
der Typ in der Story): Drängelnder TT mit auswärtigem Kennzeichen hinter
mir, (stationärer) Blitzer vor mir... Ich hab mich dann so bedrängt
gefühlt, dass ich statt erlaubter 100 nur 90 gefahren bin. Und der Depp
fällt natürlich voll drauf rein. Dürften ca. 130 gewesen sein, die er
dann draufhatte. Teures Foto.
Gruß
Martin
> Ach, ich hab das auch schon gemacht (nat rlich nicht so penetrant wie
> der Typ in der Story): Dr„ngelnder TT mit ausw„rtigem Kennzeichen hinter
> mir, (station„rer) Blitzer vor mir... Ich hab mich dann so bedr„ngt
> gef hlt, dass ich statt erlaubter 100 nur 90 gefahren bin. Und der Depp
> f„llt nat rlich voll drauf rein. D rften ca. 130 gewesen sein, die er
> dann draufhatte. Teures Foto.
Gut, so etwas habe ich einem nervigen Drängler auch schon einmal "angetan".
War beruhigend zu sehen, wie es in der Dunkelheit um sein Fahrzeug herum
spontan rot leuchtete. :)
Anzeige wegen uebermaessiger Strassennutzung?
Anzeige wegen Umweltverschmutzung?
Wird aber beides seitens der Staatsanwaltschaft fallen gelassen, weil
unerheblich und dazu noch mit Extra-Bonus, weil's ein Autofahrer war.
Chris
--
Chemnitzer Linux-Tage 2008, 1.-2. Maerz
http://chemnitzer.linux-tage.de
+49 371 531-CLT07 (-25807)
http://www.huebsch-gemacht.de -> weblog
> W„re er dagegen beispielsweise 60 km/h gefahren, h„tte niemand berholen
> d rfen (ő 5 Abs. 2 Satz 2 StVO).
Irgendwann habe ich mal gehört, dass es bei einem Überholmanöver schon
erlaubt sei, dass man kurzfristig schneller fährt.
Problematisch ist es natürlich, wie man es im Falle eines Starenkastens
beweisen will.
Axel
> Nach der STVO hat er ja nun nichts wirklich falsch gemacht.
Selbstverständlich hat er etwas falsch gemacht. Er hat gegen §3 Abs. 2 StVO
verstoßen, der eine Behinderung des Verkehrsflusses durch grundloses
Langsamfahren verbietet.
> Langsamer als erlaubt zu fahren ist ja nicht verboten.
Sofern man dafür einen triftigen Grund hat, nicht. Andere Fahrer absichtlich
in eine Radarfalle zu locken ist allerdings kein triftiger Grund.
Gruß
Michael
>> Langsamer als erlaubt zu fahren ist ja nicht verboten.
>
> Sofern man daf r einen triftigen Grund hat, nicht. Andere Fahrer
> absichtlich in eine Radarfalle zu locken ist allerdings kein triftiger
> Grund.
Da bist Du bislang mit Deiner Meinung allein, Michael.
Wie man lesen kann, sehen das die anderen anders.
Ich persönlich sehe es aber auch ähnlich wie Du. Für mich ist es schlicht
Nötigung, wenn man quasi zum Überholen gedrängt wird und dadurch dann
geblitzt wird.
Wenn ein älterer Herr oder eine ältere Dame einmal diese Strecke lang fährt
und das ganze geschieht somit einmal, dann ist das ja alles noch ok.
Wenn jemand aber stundenlang dieses Spiel betreibt und absichtlich für
Sondereinnahmen in der Kreiskasse sorgt, dann ist das für mein Rechtsgefühl
nicht mehr legitim.
Axel
> Irgendwann habe ich mal gehört, dass es bei einem Überholmanöver schon
> erlaubt sei, dass man kurzfristig schneller fährt.
Da hast du allerdings flasch gehört
MfG
Rupert
> bernd_...@gmx.de (Bernd Sluka) schrub in news:f55pn2$vv1$1
> @paulchen.sluka.de:
>
> Irgendwann habe ich mal gehört,
jaja, am Stammtisch bei ein paar Bier kann man schon das ein oder andere
Märchen entwickeln.
INteressant wäre §§ oder die Verwaltungsvorschrift oder Gerichtsurteile
oder so was.
> dass es bei einem Überholmanöver schon erlaubt sei,
> dass man kurzfristig schneller fährt.
Nein es ist erlaubt, langsam hinterherzufahren.
> Problematisch ist es natürlich, wie man es im Falle eines Starenkastens
> beweisen will.
Nein das ist nicht Problematisch, Du brauchst es gar nicht zu versuchen.
ervin
--
Ervin Peters
99425 Taubach
> Da bist Du bislang mit Deiner Meinung allein, Michael.
Wie kommst du darauf? Den §3 StVO habe ich in diesem Thread zum ersten Mal
angesprochen, bisher hat mir keiner widersprochen. Eine Nötigung im Sinne
des §240 StGB sehe ich allerdings auch nicht, denn es wurde nicht mit einem
empfindlichen Übel gedroht und auch keine Gewalt angewandt. Und nein, ein
Weilchen hinter einem langsamen Fahrzeug herschleichen zu müssen, ist kein
empfindliches Übel.
Gruß
Michael
Nuja, man wird ja nicht wegen des Überholens geblitzt, sondern wegen der
Tempoüberschreitung. Und *das* ist allein in der Hand des Überholenden;
das ist Lehrstoff aus den ersten Stunden der theoretischen Fahrausbildung.
Ich verstehe die Aufregung sowieso nicht: Vorausgesetzt, es ist genug
Platz da (= momentan kein Gegenverkehr, andernfalls dürfte man eh nicht
überholen - das OP läßt sich leider nicht über die Verkehrsdichte aus),
dann ist so ein Schleicher sogar blitzsicherer zu überholen als ein
schnelleres Fahrzeug. Man kann ihn mit ordentlichem Delta v überholen,
ohne gleich das erlaubte Tempo überschreiten zu müssen.
So what?
lc#
> Ein Unbekannter fuhr mit seinem PKW vor zwei anderen Fahrzeugen mit
> erheblich geringerer Geschwindigkeit als max. erlaubt diese besagte
> Landstrasse entlang. Die zwei Fahrer, die hinter dem "Schleicher" fuhren,
> überholten diesen und wurden dabei geblitzt, da sie zum Zeitpunkt des
> Überholens die max. Geschwindigkeit überschritten.
Moment, das paßt aber irgendwie nicht ganz zusammen. Wenn der Fahrer
"erheblich langsamer" als die erlaubte Geschwindigkeit fuhr, wieso wurden
die Überholer dann geblitzt, als sie ihn überholten?
Das würde doch eigentlich nur passieren, wenn der Wagen so knapp unterhalb
der erlaubten Geschwindigkeit unterwegs ist (also nicht "erheblich"
langsamer). Wenn meinetwegen Tempo 50 erlaubt sind und jemand fährt da 20,
dann kann ich ihn problemlos überholen, ohne schneller als 50 zu fahren.
Das hört sich imho eher danach an, als hätte der "Schleicher" das
Überholtwerden so lange hinausgezögert, bis er an den Blitzer kam. Denn
wenn ihn die Fahrzeuge weit vor dem Blitzer schon überholt hätten, wäre die
Aktion ja sinnlos.
> Zwei der betroffenen Fahrer haben sich das Kennzeichen notiert und haben
> Anzeige erstattet.
>
> Was meint Ihr, was kann dieser Unbekannte nun erwarten?
Man könnte an Verkehrsgefährdung denken, wenn er sich vorher nicht
überholen ließ (was der Text aber nicht hergibt, das ist reine
Spekulation). Wenn er also immer dann Gas gab, wenn der Hintermann den
Blinker setzte, bis kurz vor dem Blitzer.
> Langsamer als erlaubt zu fahren ist
> ja nicht verboten. Oder kann man da schon von Nötigung sprechen, wenn er
> anstatt 70km/h nur ca. 30 oder 40km/h fährt und die anderen Fahrer quasi
> zum Überholen nötigt?
Wenn Tempo 70 erlaubt ist und jemand fährt 30 oder 40, dann kann man ihn
problemlos überholen, ohne die 70 zu überschreiten.
> Sind die Überholenden nicht selbst dafür verantwortlich, dass sie beim
> Überholvorgang nicht zu schnell fahren?
Das natürlich auch - aber wie gesagt, "erheblich langsamer als erlaubt" und
beim Überholen geblitzt werden, das paßt nicht zusammen. Irgendwie glaube
ich die Story *so* nicht so ganz.
Grüße,
Frank
> Selbstverständlich hat er etwas falsch gemacht. Er hat gegen §3 Abs. 2
> StVO verstoßen, der eine Behinderung des Verkehrsflusses durch
> grundloses Langsamfahren verbietet.
Niemand ist verpflichtet, stets die höchstzulässige Geschwindigkeit zu
fahren. Wer bei ausserorts zulässigen 100km/h z.B. "nur" mit 70 km/h
fährt, der fährt ganz sicher nicht verkehrsbehindernd langsam.
>> Langsamer als erlaubt zu fahren ist ja nicht verboten.
> Sofern man dafür einen triftigen Grund hat, nicht. Andere Fahrer
> absichtlich in eine Radarfalle zu locken ist allerdings kein triftiger
> Grund.
Niemand ist verpflichtet, die höchstzulässige Geschwindigkeit zu
überschreiten, nur weil ein vorausfahrendes Fahrzeug langsamer fährt,
als das den eigenen Vorstellungen entspricht. Wenn zum Überholen die
zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten werden müsste, dann ist
ohnehin das Überholen regelmäßig nicht zulässig.
Man braucht natürlich auch keinen "triftigen" Grund, um langsamer zu
fahren, als maximal erlaubt.
MfG
Rupert
> jaja, am Stammtisch bei ein paar Bier kann man schon das ein oder
> andere MÇÏrchen entwickeln.
> INteressant wÇÏre ¶õ¶õ oder die Verwaltungsvorschrift oder
> Gerichtsurteile oder so was.
Normalerweise haben wir immer die Urteile der letzten 10 Jahre dabei, nur
ausgerechnet an dem Abend, war der Kollege ohne sein Handgepäck in unserer
(Rauchfreien-)Eckkneipe.
> das OP l„át sich leider nicht ber die Verkehrsdichte aus
Polizeiberichte in der Presse sind leider nicht so detailreich, als dass
auch so etwas dort geschrieben stünde.
> Niemand ist verpflichtet, die h”chstzul„ssige Geschwindigkeit zu
> berschreiten, nur weil ein vorausfahrendes Fahrzeug langsamer f„hrt,
> als das den eigenen Vorstellungen entspricht. Wenn zum šberholen die
> zul„ssige H”chstgeschwindigkeit berschritten werden m sste, dann ist
> ohnehin das šberholen regelm„áig nicht zul„ssig.
> Man braucht nat rlich auch keinen "triftigen" Grund, um langsamer zu
> fahren, als maximal erlaubt.
Wie ich auch schon schrieb, ist das rundsätzlich ok.
Im beschriebenen Fall ist dies aber immer wieder praktiziert worden.
Der "Schleicher" ist also wieder zurück zum Start um dann wieder jemanden
durch sein absichtlich langsames Fahren zu behindern.
Und darum geht es. Nicht darum, ob ein einzelnes Fahrzeug auch mal
langsamer fahren darf oder nicht. Hier geht es um vorsätzliches langsam
fahren.
> Irgendwie glaube ich die Story *so* nicht so ganz.
Stand so im Polizeibericht unserer allsontäglichen Presse.
> Im beschriebenen Fall ist dies aber immer wieder praktiziert worden.
> Der "Schleicher" ist also wieder zurück zum Start um dann wieder jemanden
> durch sein absichtlich langsames Fahren zu behindern.
Noch ne nette Variante wäre, wenn sich herausstellt, dass er das im
Auftrag der Blitzer getan hat.
--
Helmut Richter
Dann muß man sich auf das stützen, was du anfangs geschrieben hast. Und
davon ausgehend sehe ich nicht, warum die Überholer so schnell fahren
mußten -> ergo selbst schuld.
lc#
> Noch ne nette Variante w„re, wenn sich herausstellt, dass er das im
> Auftrag der Blitzer getan hat.
Das wäre dann die Steigerung davon. :)
> Wie ich auch schon schrieb, ist das rundsätzlich ok.
> Im beschriebenen Fall ist dies aber immer wieder praktiziert worden.
Das mag man zwar als gemein ansehen, aber es ist nicht verboten.
> Der "Schleicher" ist also wieder zurück zum Start um dann wieder
> jemanden durch sein absichtlich langsames Fahren zu behindern.
Schleicher? Wenn die "Raser" sogar die erlaubte Höchstgeschwindigkeit
überschreiten zu müssen glaubten, um überholen zu können, dann kann
der "Schleicher" gar so langsam nun wirklich nicht unterwegs gewesen
sein.
> Und darum geht es. Nicht darum, ob ein einzelnes Fahrzeug auch mal
> langsamer fahren darf oder nicht. Hier geht es um vorsätzliches
> langsam fahren.
Auch bei "vorsätzlichem" langsam fahren hindert die Hinterherfahrenden
nichts daran, das Überholen bleiben zu lassen, wenn es nicht gefahrlos
für andere Verkehrsteilnehmer (oder die eigene Brieftasche) möglich
ist. Es gibt nach wie vor kein Grundrecht auf freie Fahrt auf allen
Wegen
MfG
Rupert
ACK
Ich fahre gelegentlich einen Kleintransporter, der beladen maximal 100
km/h schafft und werde oft von Fahrern mit Fahrzeugen mit "eingebauter
Vorfahrt" Marke BMW oder Mercedes auf der Landstraße überholt. Das
heisst ich bin so ein Böser, weil ich diese Fahrer ständig zum Überholen
zwinge, weil ich *sooo* langsam bin. Oft erlebe ich auch das auf der
Landstraße diese Fahrer trotz Gegenverkehr überholen und die dann knapp
vor mir einscheren, wobei ich dann noch in die Eisen steigen muss, um
nicht stumpf ins Heck zu rauschen.
Malte
> Auf einer Landstrasse wurde mobil geblitzt.
> Ein Unbekannter fuhr mit seinem PKW vor zwei anderen Fahrzeugen mit
> erheblich geringerer Geschwindigkeit als max. erlaubt diese besagte
> Landstrasse entlang. [...]
Er fuhr mit "erheblich geringerer Geschwindigkeit" und trotzdem mußte
beim Überholen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten
werden? :-)
Es ist sagenhaft, was sich manche Autofahrer einfallen lassen um ihre
Vergehen zu beschönigen.
Schöne Grüße, Egon
--
Europäische Union: Die Union der Heuschrecken, nicht die Union der
Bürger.
Titel des Blattes?
lc#
>>Niemand ist verpflichtet, die h”chstzul„ssige Geschwindigkeit zu
>> berschreiten, nur weil ein vorausfahrendes Fahrzeug langsamer f„hrt,
>>als das den eigenen Vorstellungen entspricht. Wenn zum šberholen die
>>zul„ssige H”chstgeschwindigkeit berschritten werden m sste, dann ist
>>ohnehin das šberholen regelm„áig nicht zul„ssig.
>>Man braucht nat rlich auch keinen "triftigen" Grund, um langsamer zu
>>fahren, als maximal erlaubt.
BTW, dein XNews stinkt, wenn es um die korrekten Codierung von
Sonderzeichen in Quotes geht.
lc#, fup2ped
> N?in, B?hind?rung b?mißt sich an d?n Vorauss?tzung?n d?s § 3 Abs. 2
> StVO. W?r langsam?r als mit d?r zulässig?n Höchstg?schwindigk?it
> fährt, d?r b?hind?rt nicht, sond?rn nur, w?nn ?r d?utlich langsam?r
> fährt. Dann ab?r wird das Üb?rhol?n wi?d?rum ?infach.
XNews ohne deklarierten Zeichensatz trifft auf tin. Noch ein paar
Zitatebenen tiefer und man kann überhaupt nix mehr lesen :-/
Gruß
Michael
Das ist gar nicht so unwahrscheinlich. Ich kenne mittlerweilen mehrere
Fälle, wo seitens der Blitzer der Erfolgsquote nachgeholfen wurde. Wäre ich
betroffen würde ich dazu Nachforschungen anstellen und falls sich das
bestätigt damit zur Presse gehen, mit dem Kennzeichen läßt sich da sicher
was rauskriegen. Falls es doch nur ein Hilfssheriff war könnte man das
Kennzeichen auch einfach mal öffentlich bekannt machen. Ein Einspruch wird
dagegen wohl kaum was bringen, denn die geblitzten waren halt schneller als
erlaubt.
Am beunruhigendsten finde ich an solchen Geschichten, welchen Beifall diese
Methoden offenbar finden, wenn ich das Echo hier in d.s.r.s betrachte.
Mutwilliges und gezieltes Ärgern von wildfremden Menschen ohne jede
Notwendigkeit und kindische Schadenfreude über erfolgreiches Fallenstellen.
Dass es eine bewußt gestellte Falle war, und die anderen zu zu schnellem
Fahren gezielt verleitet werden sollten, zumindest das ist ja hier
wenigstens unbestreitbar. Was man von Leuten denken soll, die sich darüber
offen oder insgeheim freuen, das will ich lieber gar nicht so genau wissen.
BTW, gerade in GB gesehen: Anstelle von Plakaten mit dümmlichen Sprüchen
über "Raser" findet man dort Tafeln mit der Aufschrift: "Please allow
overtaking, frustration causes accidents!" Unnötig zu erwähnen, dass es dort
verglichen mit Deutschland schätzungsweise weniger als 10% der
Geschwindigkeitstafeln gibt. Außerorts gilt 60 mph und gut. Wenn die Strasse
eine Kurve macht, kommen die ganz von alleine drauf, nötigenfalls die
Geschwindigkeit zu reduzieren, man stelle sich das mal vor...
Gruß,
Friedrich
Ich nehme eher an, dass er kurz vor dem Blitzer auf die erlaubte
Geschwindigkeit beschleunigt hat, so dass der Überholer nicht vorbeikam. So
macht man das. Dass er mit einer "Mission" unterwegs war, ist angesichts der
Tatsache, dass er die gleiche Strecke wiederholt gefahren ist, absolut
unbestreitbar.
Natürlich ist sowas eine extrem verkehrsgefährdende Verhaltensweise,
gegenüber der eine kurzzeitige Geschwindigkeitsüberschreitung absolut
unbedeutend ist. Nur leider wird man ihm das kaum beweisen können, und so
zahlen halt die, die er drangekriegt hat. Und die Gutmenschen hier feiern so
jemanden auch noch als Rächer der Enterbten, der es den gefährlichen Rasern
endlich mal gezeigt hat.
Gruß,
Friedrich
Das ausgerechnet von Ihnen, Herr Landenberger, zu lesen, hätte ich am
allerwenigsten erwartet. Waren Sie es doch, der vor einiger Zeit noch
vehement forderte, man dürfe Fahrzeuge nur in Geschwindigkeitsbereichen
bewegen, in denen man als Insasse im Falle eines ungebremsten Unfalles
nicht gefährdet sei, PKWs also mit maximal 62 km/h (der Geschwindigkeit,
bei der deren passiven Sicherheitsmaßnahmen im NCAP-Test geprüft
werden). Und nun soll so eine sicherheitsbewußte Fahrweise plötzlich
"grundlos" sein?
Thorsten
> Ich nehme eher an, dass er kurz vor dem Blitzer auf die erlaubte
> Geschwindigkeit beschleunigt hat, so dass der Überholer nicht vorbeikam. So
> macht man das. Dass er mit einer "Mission" unterwegs war, ist angesichts der
> Tatsache, dass er die gleiche Strecke wiederholt gefahren ist, absolut
> unbestreitbar.
>
> Natürlich ist sowas eine extrem verkehrsgefährdende Verhaltensweise,
> gegenüber der eine kurzzeitige Geschwindigkeitsüberschreitung absolut
> unbedeutend ist. Nur leider wird man ihm das kaum beweisen können, und so
Pure Spekulation deinerseits, für die es keine Indizien gibt. Damit kann
man sich doch nicht als Moralapostel hinstellen.
lc#
Dann gibt es ein paar Dorfdeppen, die darauf reinfallen und in eine
Radarfalle geraten.
Und schon heult die gesamte Schnellfahrer- und Bleifußfraktion auf, wie
unmoralisch das doch wäre.
Köstlich dieses Theater. Wer zu dämlich ist, sich an
Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten, hat selber schuld und sollte
seine Dummheit nicht auch noch öffentlich kund tun.
Walter
--
Erstaunlich viele Kinder in den 60er und 70er Jahren überlebten obwohl
sie Wasser aus Wasserhähnen und nicht aus Flaschen tranken.
> "Michael Landenberger" <spameim...@arcor.de> schrub
>
> >> Langsamer als erlaubt zu fahren ist ja nicht verboten.
> >
> > Sofern man dafür einen triftigen Grund hat, nicht. Andere Fahrer
> > absichtlich in eine Radarfalle zu locken ist allerdings kein
> > triftiger Grund.
>
> Da bist Du bislang mit Deiner Meinung allein, Michael.
> Wie man lesen kann, sehen das die anderen anders.
> Ich persönlich sehe es aber auch ähnlich wie Du. Für mich ist
> es schlicht Nötigung, wenn man quasi zum Überholen gedrängt wird
> und dadurch dann geblitzt wird.
Nicht ganz. Niemand wird zu Überholen genötigt. Wer aus welchem Grund
auch immer nicht schneller fahren kann, muss es auch nicht. Aber wenn
einer bewußt und grundlos deutlich zu langsam fährt, um andere
vorsätzlich zu behindern, dann ist es IMHO Behinderung.
Ob er das getan hat, damit die dann überholen und geblitzt werden
würden, oder einfach nur, weil er ein fieses Arschloch ist, spielt
eher keine Rolle. Ob es zu einer Nötigung reicht, bezweifle ich
allerdings.
> Wenn ein älterer Herr oder eine ältere Dame einmal diese Strecke
> lang fährt und das ganze geschieht somit einmal, dann ist das ja
> alles noch ok. Wenn jemand aber stundenlang dieses Spiel betreibt
> und absichtlich für Sondereinnahmen in der Kreiskasse sorgt, dann
> ist das für mein Rechtsgefühl nicht mehr legitim.
ACK.
Und was ist, wenn der ein guter Freund des blitzenden
Ordnungsamtsmitarbeiters ist, dem er so eine Prämie/Beförderung
sichern will?
Oder wenn er selbst Mitarbeiter dieses Ordnungsamtes ist...?
MfG
Gerald
--
>"Sixty-two thousand four hundred repetitions make one truth.",
> Aldous Huxley, "Brave New World", 1932
Das könnte auch das Motto der MI/FI und ihrer Kampagnen sein...
Darf ich daraus schließen, dass Du das gezielte Behindern mit dem Ziel
andere zu einer Tempoüberschreitung zu provozieren, "moralisch" findest?
Dachte ich mir, es paßt zu Dir. Aufgeheult hat im übrigen in erster Linie
die Oberlehrerfraktion, als gewagt wurde, solcherlei gezielte Provokation
von Geschwindigkeitsüberschreitungen zumindest in Frage zu stellen.
Gruß,
Friedrich
was genau bestreitest Du?
dass der Typ das mit der bewußten Absicht gemacht hat, dass die anderen
geblitzt werden sollten? Ich kann mir keinen anderen Grund vorstellen, warum
jemand ausgerechnet die Strecke vor einer Radarfalle mehrmals besonders
langsam fahren sollte. Und das zumindest war die erklärte Schilderung.
Ob er tatsächlich dann während des Überholvorgangs beschleunigt hat, ist nur
eine Vermutung, aber auch explizit als solche gekennzeichnet. Wenn er aber
wollte, dass die Überholer geblitzt werden, ist es zumindest naheliegend.
Oder wolltest Du bestreiten, dass ein Beschleunigen während des
überholtwerdens gefährlicher ist als eine kurzzeitige Tempoüberschreitung?
Und wieso Moralapostel? Ein bewußtes Provozieren von Verkehrsvergehen ohne
Notwendigkeit empfinde ich als unmoralisch, ja. Ein Moralapostel ist nach
meiner Auffassung der, der meint mit der bewußten Provokation von
gefährlichen Situationen vermeintliche Gesetzesbrecher ihrer Strafe zuführen
zu müssen. Egal ob man denen ihr Verhalten ebenfalls vorwerfen kann.
Gruß,
Friedrich
Physik: 6
Unter der Annahme, daß sie Dich passiert haben (und sei es nur 1cm) und
ihre Geschwindigkeit nicht sofort deutlich verlangsamen, können sie
(physikalisch gesehen) gefahrlos vor Dir einscheren, da sie schneller
sind als Du und somit den bereits schon bestehenden Abstand weiter
vergrößern.
-lk-
Wieviel bekommt man Provision? Könnte doch ein schöner Nebenverdienst
für Renter sein. HarzIVer bekommen allerdings nur 1 Euro/Stunde.
Liebe Grüße
Hannes
> Wie man lesen kann, sehen das die anderen anders.
> Ich persönlich sehe es aber auch ähnlich wie Du. Für mich ist es schlicht
> Nötigung, wenn man quasi zum Überholen gedrängt wird und dadurch dann
> geblitzt wird.
Wie drängt man jemanden zum Überholen?
> Wenn ein älterer Herr oder eine ältere Dame einmal diese Strecke lang
> fährt
> und das ganze geschieht somit einmal, dann ist das ja alles noch ok.
> Wenn jemand aber stundenlang dieses Spiel betreibt
Dann hat er offensichtlich Langeweile oder ein ernsthaftes Problem.
> und absichtlich für
> Sondereinnahmen in der Kreiskasse sorgt, dann ist das für mein
> Rechtsgefühl
> nicht mehr legitim.
Für die Sondereinnahmen hat nun aber nicht er gesorgt, sondern die
Autofahrer die absichtlich zu schnell gefahren sind.
Wo bleibt eigentlich die Selbstverantwortung der Autofahrer, wenn sie sich
sogar in so einem glasklaren Fall nicht beherrschen können?
> Was ist an "Ein Unbekannter fuhr mit seinem PKW vor zwei anderen Fahrzeugen
> mit erheblich geringerer Geschwindigkeit als max. erlaubt" für dich so
> ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
> schwer zu verstehen?
Dass die Überholenden trotz der "erheblich geringeren Geschwindigkeit"
des Überholten geblitzt wurden, weil sie die zulässige Geschwindigkeit
überschritten haben.
Fakt ist, wir haben keine genaue Angabe der Geschwindigkeit, dann bleibt
nur raten. Und wenn ich denn schon rate, dann rate ich, dass die
Geschwindigkeit so arg niedrig nun doch nicht war. Grund, siehe oben.
Peter
> > Wenn ein älterer Herr oder eine ältere Dame einmal diese Strecke lang
> > fährt
> > und das ganze geschieht somit einmal, dann ist das ja alles noch ok.
> > Wenn jemand aber stundenlang dieses Spiel betreibt
>
> Dann hat er offensichtlich Langeweile oder ein ernsthaftes Problem.
Sein Problem ist, dass er absichtlich andere Verkehrsteilnehmer behindert
und möglicherweise gefährdet. Und das ist auch dann nicht zulässig, wenn
es einem guten Zweck wie der Erziehung anderer Verkehrsteilnehmer dient.
--
Helmut Richter
>> Natürlich ist sowas eine extrem verkehrsgefährdende Verhaltensweise,
>> gegenüber der eine kurzzeitige Geschwindigkeitsüberschreitung absolut
>> unbedeutend ist. Nur leider wird man ihm das kaum beweisen können,
>> und so
>
> Pure Spekulation deinerseits, für die es keine Indizien gibt. Damit
> kann man sich doch nicht als Moralapostel hinstellen.
Ach komm, es ist doch offensichtlich, und keineswegs neu, dass manche
Leute hier selbst die absurdesten Rechtfertigungsversuche für
gemeingefährliche Fahrweisen nicht scheuen. Denn schuld sind natürlich
immer die anderen...
MfG
Rupert
> Ich nehme eher an, dass er kurz vor dem Blitzer auf die erlaubte
> Geschwindigkeit beschleunigt hat, so dass der Überholer nicht
> vorbeikam.
Möglich, daß es so war. Aber Autos haben in der Regel links vom
Gaspedal so etwas wie eine Bremse. Dann bricht man den Überholvorgang
eben ab. Man kann sich durchaus auch fragen, ob jemand der sich derart
provozieren läßt, charakterlich zu lenken eines Fahrzeuges geeignet
ist.
Der "Bremser" mag zwar ein Schwein sein, aber ein Schwein zu sein ist,
wie man in der Politik sehen kann, nicht strafbar.
> ?r b?str?it?t gar nichts. ?r z?igt nur auf, daß Du Dir ?twas ausg?dacht
> hast, um darauf h?rumr?it?n zu könn?n. Bl?ib? b?i d?n b?schri?b?n?n
> Fakt?n und Du wirst k?in? solch? G?g?nr?d? ?rhalt?n.
Was ist denn mit Deinem Zeichensatz los? Scheint so, als kommt ein "?"
statt einem "e"?!
Grüße,
Frank
> Friedrich Ostertag <newsos...@entfernenonlinehome.de> schrieb:
>
>> Ich nehme eher an, dass er kurz vor dem Blitzer auf die erlaubte
>> Geschwindigkeit beschleunigt hat, so dass der Überholer nicht
>> vorbeikam.
>
> Möglich, daß es so war. Aber Autos haben in der Regel links vom
> Gaspedal so etwas wie eine Bremse. Dann bricht man den Überholvorgang
> eben ab.
ACK - nur beißt sich das eben mit der Aussage, der "Schleicher" seie viel
langsamer gefahren als erlaubt.
Und wenn jemand, der sichtbar überholt wird aufs Gas tritt ist das imho
eindeutig verkehrsgefährdend und kann entsprechend geahndet werden.
> Der "Bremser" mag zwar ein Schwein sein, aber ein Schwein zu sein ist,
> wie man in der Politik sehen kann, nicht strafbar.
Doch, Verkehrsgefährdung ist durchaus strafbar (also wenn mich einer
überholt und ich gebe Vollgas). Es ist nur in dem Fall wohl kaum zu
beweisen.
Grüße,
Frank
Thomas
Naja, wer nun mal die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreitet,
überschreitet sie nun mal. Das hat effektiv jeder Fahrer selbst in der
Hand. Das man auch beim Überholen nicht die Geschwindigkeitsbegrenzung
nicht überschreiten darf, lernt man üblicherweise in der Fahrschule.
Nur leider scheinen viele Fahrer in dem Moment alles wieder zu
vergessen, wenn sie ihre Fahrerlaubnis in Empfang nehmen.
Ich weiß nicht, was dieses Gejammer und die Spekuliererei im Bezug auf
die "Hintergründe der Blitzerei" eigentlich immer soll.
> Am beunruhigendsten finde ich an solchen Geschichten, welchen Beifall diese
> Methoden offenbar finden, wenn ich das Echo hier in d.s.r.s betrachte.
> Mutwilliges und gezieltes Ärgern von wildfremden Menschen ohne jede
> Notwendigkeit und kindische Schadenfreude über erfolgreiches Fallenstellen.
> Dass es eine bewußt gestellte Falle war, und die anderen zu zu schnellem
> Fahren gezielt verleitet werden sollten, zumindest das ist ja hier
> wenigstens unbestreitbar. Was man von Leuten denken soll, die sich darüber
> offen oder insgeheim freuen, das will ich lieber gar nicht so genau wissen.
S.o.
Entweder war der "Provokateur" so langsam, dass man ihn ohne
Überschreitung hätte problemlos überholen können oder aber er war doch
so schnell, dass man ohne Regelverstoss ihn eben nicht hätte überholen
können. Im Endeffekt hatte es die Überholer selbst in der Hand, ob sie
nun die Geschwindigkeitsbegrenzungübertretung begehen oder nicht.
> BTW, gerade in GB gesehen: Anstelle von Plakaten mit dümmlichen Sprüchen
> über "Raser" findet man dort Tafeln mit der Aufschrift: "Please allow
> overtaking, frustration causes accidents!" Unnötig zu erwähnen, dass es dort
> verglichen mit Deutschland schätzungsweise weniger als 10% der
> Geschwindigkeitstafeln gibt. Außerorts gilt 60 mph und gut. Wenn die Strasse
> eine Kurve macht, kommen die ganz von alleine drauf, nötigenfalls die
> Geschwindigkeit zu reduzieren, man stelle sich das mal vor...
Wäre schön, wenn dies auch hier in Deutschland so sein könnte. Aber
solange da ULs wie "zum Überholen darf man die
Geschwindigkeitsbegrenzung übertreten" oder "Tempo 100 bedeutet
mindestens 100" hartnäckig halten, sehe ich da schon schwarz.
Gruß CU.
>Ob er tatsächlich dann während des Überholvorgangs beschleunigt hat, ist nur
>eine Vermutung, aber auch explizit als solche gekennzeichnet. Wenn er aber
>wollte, dass die Überholer geblitzt werden, ist es zumindest naheliegend.
Reicht nicht das Langsamfahren schon, die anderen davon abzulenken,
nach den Blitzern Ausschau zu halten?
mfg, elke
>Am Tue, 19 Jun 2007 04:12:57 +0200 schrieb Egon Vellusig:
>Und wenn jemand, der sichtbar überholt wird aufs Gas tritt ist das imho
>eindeutig verkehrsgefährdend und kann entsprechend geahndet werden.
Es ist zumindest eindeutig verboten, siehe §5 StVO.
>> Der "Bremser" mag zwar ein Schwein sein, aber ein Schwein zu sein ist,
>> wie man in der Politik sehen kann, nicht strafbar.
>
>Doch, Verkehrsgefährdung ist durchaus strafbar (also wenn mich einer
>überholt und ich gebe Vollgas). Es ist nur in dem Fall wohl kaum zu
>beweisen.
Wenn man wollte, sollte man können. Es sind doch die meisten
Beteiligten auf den Radarfotos. Die kann man befragen.
mfg, elke
> > Man braucht nat rlich auch keinen "triftigen" Grund, um langsamer zu
> > fahren, als maximal erlaubt.
>
> Wie ich auch schon schrieb, ist das rundsätzlich ok.
> Im beschriebenen Fall ist dies aber immer wieder praktiziert worden.
> Der "Schleicher" ist also wieder zurück zum Start um dann wieder jemanden
> durch sein absichtlich langsames Fahren zu behindern.
So arg groß kann die Behinderung nicht gewesen sein, da man ihn ja
offenbar überholen konnte.
> Und darum geht es. Nicht darum, ob ein einzelnes Fahrzeug auch mal
> langsamer fahren darf oder nicht. Hier geht es um vorsätzliches langsam
> fahren.
Nicht nett, aber auch nicht verboten.
Grüßle,
Axel
> Am beunruhigendsten finde ich an solchen Geschichten, welchen Beifall diese
> Methoden offenbar finden, wenn ich das Echo hier in d.s.r.s betrachte.
Welchen thread hast du gelesen?
Ich habe hier überwiegend eine rechtliche Betrachtung des
geschilderten Sachverhalts gelesen, was in d.s.r.s schließlich ontopic
ist. Der "Beifall" entspringt ebenso deiner Fantasie wie das
Beschleunigen des Überholten.
Du solltest einfach öfter mal ein Tässchen Mophinoblütentee trinken,
dann legt sich das mit der Beunruhigung.
Grüßle,
Axel
Daß der Schleicher beim Überholtwerden beschleunigt hat. Davon war im OP
nicht die Rede. Es ging lediglich um ein Fahrzeug, das erheblich
langsamer fuhr, als man dort eigentlich maximal fahren durfte - also das
genaue Gegenteil von Beschleunigen beim Überholtwerden.
Mit eigener Dichtung kann man nicht argumentieren, wenn es um andere
Sachverhalte geht.
lc#
> XNews ohne deklarierten Zeichensatz trifft auf tin. Noch ein paar
> Zitatebenen tiefer und man kann berhaupt nix mehr lesen :-/
Da muss ich gerade mal OT werden. Da ich nicht so oft im Usenet poste, bin
ich da eher noch als blutiger Anfänger einzustufen.
Ich setze Xnews ein, habe aber die Funktion zum Deklarieren der
Zeichensätze nicht gefunden.
Kannst Du mir da einen Tipp geben, damit es da später nicht einmal komplett
unleserlich wird?!
Danke vorab!
Axel
> Axel Schwenke wrote:
>> Frank Hucklenbroich <Hucklen...@aol.com> schrub in
>> news:1pssplhn8p501.1...@40tude.net:
>>
>>
>>>Irgendwie glaube ich die Story *so* nicht so ganz.
>>
>>
>> Stand so im Polizeibericht unserer allsontäglichen Presse.
>
> Titel des Blattes?
>
> lc#
>
> (...)
>
Danke, ich habe schon gegessen.
Für wie sinnvoll hälst Du selbst Dein Posting?
> Axel Schwenke <usene...@gmx.de> schrieb:
>
>> Auf einer Landstrasse wurde mobil geblitzt.
>> Ein Unbekannter fuhr mit seinem PKW vor zwei anderen Fahrzeugen mit
>> erheblich geringerer Geschwindigkeit als max. erlaubt diese besagte
>> Landstrasse entlang. [...]
>
> Er fuhr mit "erheblich geringerer Geschwindigkeit" und trotzdem mußte
> beim Überholen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten
> werden? :-)
>
> Es ist sagenhaft, was sich manche Autofahrer einfallen lassen um ihre
> Vergehen zu beschönigen.
>
>
> Schöne Grüße, Egon
Sag mal, Egon, fehlt Dir was?
Lies mein Urspungsposting noch einmal genau nach. Ich habe den
Polizeibericht der lokalen Presse wiedergegeben. Wo bitte steht, dass ich
irgendetwas mit dem beschriebenen Fall zu tun habe? Es ist schon
erstaunlich, wie die Phantasie zum Teil mit einigen Personen in dieser
Gruppe durch geht.
Danke dir.
Hier mal der Bericht in der Onlinefassung:
Zitat von http://www.sauerlandkurier.de/sauerlandkurier.php?kat=100&id=21603
"Nötigung im StraßenverkehrAm Donnerstag, 14. Juni, wurden im Bereich
Sundern-Langscheid Radarmessungen durchgeführt. Messstelle war die
Straße Zum Sorpedamm. Dort wurden zwei Verkehrsteilnehmer durch einen
hellen Geländewagen, der kurz vor ihnen in Richtung Amecke in die L 687
einfuhr, zum Überholen provoziert. Nachdem er jeweils vor den aus
Richtung Langscheid kommenden Pkw in die Landstraße eingefahren war,
fuhr er mit etwa 30 km/h in Richtung Amecke weiter. Sobald auf der
nächsten Geraden ein Überholvorgang möglich war, überholten die beiden
Geschädigten den Geländewagen und wurden bei dieser Gelegenheit von dem
Radarwagen geblitzt. Die Geschädigten konnten nach der Radarmessung in
ihren Rückspiegeln sehen, wie der Geländewagen sofort wendete und in
Richtung Langscheid zurückfuhr. Diese Aktion wurde, soweit der Polizei
bekannt, zweimal von ihm vollzogen. Als die beiden Geschädigten nach
etwa drei Stunden an der Messstelle vorbeifuhren, stand dieser
Geländewagen noch immer in deren Bereich am Straßenrand. Die
Geschädigten notierten sich das Kennzeichen und erstatteten Anzeigen."
Die Örtlichkeit (landschaftlich schön, BTW):
Also Tempo 30 - was darf man da maximal fahren? Sieht nach 50,
streckenweise 70 aus.
lc#
> Ein Unbekannter fuhr mit seinem PKW vor zwei anderen Fahrzeugen mit
> erheblich geringerer Geschwindigkeit als max. erlaubt diese besagte
> Landstrasse entlang. Die zwei Fahrer, die hinter dem "Schleicher" fuhren,
> überholten diesen und wurden dabei geblitzt, da sie zum Zeitpunkt des
> Überholens die max. Geschwindigkeit überschritten.
Wenn er wirklich so sehr geschlichen wäre, hätten die ja auch zum
Überholen nicht zu schnell fahren müssen...
> Laut Polizeibericht sei dieser Unbekannte noch Stunden später ca. 1km vor
> dem mobilen Blitzgerät gesichtet worden, von wo aus er systematisch fremde
> PKW-Fahrer zu dem besagten Überholmanöver zwang.
"Zwang" ist gut. Innere Zwänge?!
> Wieviele nun durch ihn geblitzt wurden, konnte nicht ermittelt
> werden.
Moment mal - die sind geblitzt worden, weil *sie* zu schnell
waren. Seit wann darf man die Höchstgeschwindigkeit überschreiten,
wenn man überholt?
> Was meint Ihr, was kann dieser Unbekannte nun erwarten?
Unnötiges Umherfahren?
Ohne erkennbaren Grund langsam gefahren?
Beides AFAIR Ordnungswidrigkeiten, ich finde sie aber nicht auf Anhieb
im Bußgeldkatalog...
> Aber rechtlich auch strafbar?
Wenn das wirklich gerichtlich als Nötigung gewertet würde, wäre es
sogar das.
Blödsinn ist es allemal - aber ich frage mich, warum der das Spiel
stundenlang spielen konnte. Immerhin dürften die Betroffenen das den
Polizisten vor Ort bei der Kontrolle ja angegeben haben.
--
"Wenn Sie heut' 'n Blinddarmentzündung haben, zum Beispiel,
kann Ihnen ein Politiker schon kaum mehr helfen."
(Gerhard Polt)
> Irgendwann habe ich mal gehört, dass es bei einem Überholmanöver schon
> erlaubt sei, dass man kurzfristig schneller fährt.
Es wird vielleicht nicht geahndet, aber erlaubt ist es nicht.
> Für mich ist es schlicht Nötigung, wenn man quasi zum Überholen
> gedrängt wird und dadurch dann geblitzt wird.
Sich zum Überholen drängen zu lassen, ist das eine. Dabei
Verkehrsregeln zu missachten aber etwas anderes. Kein noch so
trotteliges Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer rechtfertigt eigene
Fehler.
>> Er fuhr mit "erheblich geringerer Geschwindigkeit" und trotzdem mußte
>> beim Überholen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten
>> werden? :-)
>>
>> Es ist sagenhaft, was sich manche Autofahrer einfallen lassen um ihre
>> Vergehen zu beschönigen.
>
> Sag mal, Egon, fehlt Dir was?
Nein, wirklich nicht. :-)
> Lies mein Urspungsposting noch einmal genau nach. Ich habe den
> Polizeibericht der lokalen Presse wiedergegeben. Wo bitte steht, dass ich
> irgendetwas mit dem beschriebenen Fall zu tun habe? Es ist schon
> erstaunlich, wie die Phantasie zum Teil mit einigen Personen in dieser
> Gruppe durch geht.
Ich habe auch nicht Dich gemeint, sondern die beiden, in meinen Augen
Rowdys, die glaubten, sich durch die Anzeige reinwaschen zu können.
Ich dachte, das sollte klar sein und es tut mir leid, wenn es anders
herübergekommen sein sollte.
> Sein Problem ist, dass er absichtlich andere Verkehrsteilnehmer behindert
> und möglicherweise gefährdet.
Wie hat er sie gefährdet?
> Ich dachte, das sollte klar sein und es tut mir leid, wenn es anders
> her bergekommen sein sollte.
ACK. Las sich für mich erst anders.
Nichts für ungut.
Axel
>Walter Janné wrote:
>> Ist schon lustig:
>> Da fährt irgendein frustrierter Dödel irgendwo absichtlich zu langsam,
>> um andere dazu zu verleiten, ihn zu überholen und dabei zu schnell zu
>> fahren.
>>
>> Dann gibt es ein paar Dorfdeppen, die darauf reinfallen und in eine
>> Radarfalle geraten.
>>
>> Und schon heult die gesamte Schnellfahrer- und Bleifußfraktion auf,
>> wie unmoralisch das doch wäre.
>
>Darf ich daraus schließen, dass Du das gezielte Behindern mit dem Ziel
>andere zu einer Tempoüberschreitung zu provozieren, "moralisch" findest?
Nein. Es bleibt zu ermitteln, ob der "Langsamfarer" absichtlich gegen §
3 (2) verstoßen hat.
>Dachte ich mir, es paßt zu Dir.
Du hast gedacht? Wow!
>Aufgeheult hat im übrigen in erster Linie
>die Oberlehrerfraktion, als gewagt wurde, solcherlei gezielte Provokation
>von Geschwindigkeitsüberschreitungen zumindest in Frage zu stellen.
War es eine gezielte Provokation?
Wenn ja, ist das ein Verstoß gegen die StVO. Das rechtfertigt noch lange
nicht den Verstoß gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen. Wer meint, es
trotzdem zu können, soll nicht rumheulen, wenn er dabei erwischt wird.
Wer zu blöd ist, über sowas nachzudenken, sollte noch extra wegen
Dummheit bestraft werde.
Walter
--
50 Wege wie man andere in den Wahnsinn treibt:
45. Suche die irrelevantesten und langatmigsten Texte
im Internet und schicke diese mit der Bemerkung
"Das dürfte Sie interessieren" per Mail an deine Kollegen.
Das ist die sogenannte Entropie. Sie sorgt dafür, dass jede Folge von
Nullen und Einsen mit der Zeit so durcheinanderkommt, dass sie von einer
Zufallsfolge nicht mehr zu unterscheiden ist. Der konkrete, oben zitierte
Fall liegt jedoch völlig anders. Er macht deutlich, dass beim "SLUKA"
wieder einmal eine Entstaubung der Röhren fällig ist.
Gruss,
Peter
Jedenfalls nicht für sehr wirkungsvoll, wenn ich mir den Thread anschaue.
Ich wünsche weiter guten Appetit!
Durch absichtliches zulangsam fahren vielleicht?
Ohne es genau zu wissen...
Aber steht nicht vielleicht irgendwo geschrieben, dass man bei ausreichend
guten Wetter-, Sicht- und auch Fahrbahnverhältnissen die zulässige
Höchstgeschwindigkeit (z.B. 70km/h) einhalten sollte?
Wenn jemand bei zulässigen 70km/h nur 30 fährt, dann gefährdet er aus
meiner Sicht schon den Verkehr. Denn in einer Kurve rechnet man nicht
unbedingt mit einem so langsamen Hindernis. Oder liege ich da vollends
falsch?
> Ohne erkennbaren Grund langsam gefahren?
BKatV. Nr. 1.2 (20 EUR)
Thomas
> Ohne es genau zu wissen...
Falls Du am Strassenverkehr teilnimmst, wäre es nicht schlecht, es genau
zu wissen.
> Aber steht nicht vielleicht irgendwo geschrieben, dass man bei
> ausreichend guten Wetter-, Sicht- und auch Fahrbahnverhältnissen die
> zulässige Höchstgeschwindigkeit (z.B. 70km/h) einhalten sollte?
Nein
> Wenn jemand bei zulässigen 70km/h nur 30 fährt, dann gefährdet er aus
> meiner Sicht schon den Verkehr.
Das mag sein. Dass das Deine Sicht ist. In der StVO findet Deine Sicht
aber keinen Niederschlag. Es kann eine Behinderung sein. Eine Gefährdung
oder eine Nötigung, wie gerne kolportiert wird, ist es in aller Regel nicht.
> Denn in einer Kurve rechnet man nicht unbedingt mit einem so
> langsamen Hindernis. Oder liege ich da vollends falsch?
Ja. Vollkommen. Womit Du rechnest spielt keine Rolle. Du hast so zu
fahren, dass Du auch bei einem stehenden Hindernis anhalten kannst.
Alles andere ist zu schnell.
Peter
> > Aber steht nicht vielleicht irgendwo geschrieben, dass man bei
> > ausreichend guten Wetter-, Sicht- und auch Fahrbahnverhältnissen die
> > zulässige Höchstgeschwindigkeit (z.B. 70km/h) einhalten sollte?
>
> Nein
Naja, nicht ganz so hart - aber im Prinzip ist das schon die Idee
hinter Par. 3 StVO:
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam
fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.
Oder?
> <http://www.google.de/search?hl=de&q=XNews+Zeichensatz>
>
> erster Treffer
Danke für den Link. Hab mal wieder den Wald bei all den Bäumen nicht
gesehen.
Ist denn jetzt alles ok?
ae = ä
ue = ü
oe = ö
ss = ß
Danke nochmals.
Axel
> "Stefan Zickenrott" <za...@gmx.de> schrub in
> news:f58cc3$ovo$02$1...@news.t-online.com:
>
> Ohne es genau zu wissen...
> Aber steht nicht vielleicht irgendwo geschrieben, dass man bei
> ausreichend guten Wetter-, Sicht- und auch Fahrbahnverhältnissen die
> zulässige Höchstgeschwindigkeit (z.B. 70km/h) einhalten sollte? Wenn
> jemand bei zulässigen 70km/h nur 30 fährt, dann gefährdet er aus meiner
> Sicht schon den Verkehr. Denn in einer Kurve rechnet man nicht unbedingt
> mit einem so langsamen Hindernis. Oder liege ich da vollends falsch?
ziemlich.
1. man sichtfahrgebot, man muß damit rechnen, das jemand auch langsam
fährt und in seinem übersehbaren Bereich anhalten können, bei
Gegenverkehr in der hälfte des übersehbaren Bereichs.
2. Es gibt Fahrzeuge die sind u.U. langsam, Fahrräder z.B.,
Versicherungsfreie 6km Trecker mit Bauwagen Anhänger, Fußgänger mit
Handwagen ...
3. die Rechtsprechung bei KFZ fängt erst bei 60% der erlaubten und der
aufgrund der Verkehrssituation möglichen Geschwindigkeit an von unnötiger
Behinderung zu sprechen, afair. Bei nicht Kraftfahrzeugen gibt es keine
unnötig Behinderung.
ervin
--
Ervin Peters
99425 Taubach
> Ist denn jetzt alles ok?
Im Prinzip schon, nur ist der von dir gewählte Zeichensatz (Windows-1252)
eher ungünstig, da er nicht auf jedem Rechner zur Verfügung steht. Besser
wäre ISO 8859-1 oder ISO 8859-15. Wenn du das noch ändern könntest, wäre es
perfekt ;-)
Gruß
Michael
Eben, Du drückst Dich vor einer Antwort.
> > Damit läßt sich nie entscheiden, ob § 3 Abs. 2 abzuwenden ist.
>
> Wenn das so wäre, könnte man überhaupt nie entscheiden.
Nein, nur mit Deiner Wischi-Waschi-Herumrederei kann man nichts
entscheiden.
> Das Gesetz
> ist nunmal so geschrieben, dass es keine Zahlen nennt.
... jedoch die Rechtsprechung schon, weil ja nun gerade eine ihrer
Aufgaben ist, Gesetze mit Inhalten zu füllen.
> Auch wenn dich
> das unter Umständen überfordern mag.
Der einzige, der hier überfordert ist, konkret zu werden, bist Du. Aber
das kennt man ja schon von Dir: Erst frech werden und dann den Schwanz
einziehen, wenn man nachfragt.
Laß es bleiben - ich geh' lieber Pudding an der Wand festnageln.
--
A || Bernd Sluka
A A u u ==##== ooo
AAAAA u u || o o Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie
A A uu || ooo Ihren Arzt, die Umwelt oder Ihre Kinder
> Hm. Könnte man ihm übermäßige Straßennutzung vorwerfen?
>
> Gruß, Kathinka
Könnte man dieser Begründung den Müllsammlern, sprich feste und auch
bekannte Sperrmülltermine, Einhalt gebieten?
Gruß Hans
> Naja, nicht ganz so hart - aber im Prinzip ist das schon die Idee
> hinter Par. 3 StVO:
>
> (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam
> fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.
>
> Oder?
Oder. Da steht kein Wort davon, dass die erlaubte Höchstgeschwindigkeit
zu fahren ist. Auch nicht unter optimalen Umständen.
Peter
> Ohne es genau zu wissen...
> Aber steht nicht vielleicht irgendwo geschrieben, dass man bei ausreichend
> guten Wetter-, Sicht- und auch Fahrbahnverhältnissen die zulässige
> Höchstgeschwindigkeit (z.B. 70km/h) einhalten sollte?
Nein. Das steht so nirgendwo.
Die "zulässige Höchstgeschwindigkeit" ist die Geschwindigkeit die bei
Optimalen Umständen, also auch optimalen Zustand von Fahrer und Fahrzeug,
höchstens gefahren werden darf, Unterschreitungen sind immer zulässig.
> Wenn jemand bei zulässigen 70km/h nur 30 fährt, dann gefährdet er aus
> meiner Sicht schon den Verkehr. Denn in einer Kurve rechnet man nicht
> unbedingt mit einem so langsamen Hindernis. Oder liege ich da vollends
> falsch?
Ja, Liegst Du. Grundsätzlich must du sogar immer mit stehenden (oder
liegenden) Hindernissen rechnen.
Du liest dich ein wenig so als wenn du öfter mal im Blindflug unterwegs
bist?
Unter "Verkehrsfluß" versteh ich etwas anderes als "zulässige
Höchstgeschwindigkeit".
Hier in der Nachbarschaft zum Beispiel gilt Tempo 50, trotzdem fließt hier
der Verkehr mit ungefähr 15km/h. Mehr gibt die Straße einfach nicht her...
Ich bin da schon mehrmals entlanggefahren, das letzte Mal ist aber schon
etwas her. Dort gab es auf jeden Fall ein oder mehrere Abschnitte, wo
maximal 50 km/h erlaubt war. Ich nehme an, dass die Messung in so einem
Abschnitt stattfand.
--
Meine E-Mail-Adresse ist gültig und braucht nicht wegen Spamschutz
angepasst zu werden.
> Hier in der Nachbarschaft zum Beispiel gilt Tempo 50, trotzdem
> fließt hier der Verkehr mit ungefähr 15km/h. Mehr gibt die
> Straße einfach nicht her...
Also verstößt einer, der dort ohne triftigen Grund 10 km/h fährt, gegen §3
(2) StVO.
Gruß
Michael
Das kann man meinetwegen durchaus. Bei jemand, der es darauf anlegt, andere,
die er nicht mal kennt, zu provozieren, und der zu diesem Zweck bewußt
gefährliche Situationen heraufbeschwört, braucht man die Frage allerdings
gar nicht erst zu stellen.
> Der "Bremser" mag zwar ein Schwein sein, aber ein Schwein zu sein ist,
> wie man in der Politik sehen kann, nicht strafbar.
Falls der Bremser tatsächlich nachweislich beschleunigt hat, wäre das sehr
wohl strafbar. Dass sich das kaum wird beweisen lassen ist mir auch klar.
Dementsprechend habe ich ja auch weder seine Bestrafung noch Freispruch für
die Geblitzten gefordert.
Aber die Freiheit, meine Meinung über den charakterlichen und moralischen
Wert solcher Personen kund zu tun, werd' ich mir nicht nehmen lassen. Ob er
wohl in seinem sonstigen Leben eine ähnlich feindselige und unangenehme
Person ist?
Gruß,
Friedrich