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Parken im rechten Winkel zur Fahrbahn - wie weit darf das Fahrzeug auf den Gehweg "hineinragen"?

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Norbert Schmitt

unread,
Dec 27, 2009, 4:00:46 PM12/27/09
to
Hallo,

einige Fragen zur Nutzung des Gehweges zum Parken: Wenn durch die
�rtlichen Gegebenheiten (Parkbuch) oder Zusatzzeichen das Parken im
rechten Winkel zur Fahrbahn erm�glicht bzw. angeordnet ist werden die
Fahrzeuge in der Regel mit den Vorder- oder Hinterr�dern bis an den
Bordstein gefahren.

Dadurch ragen Teile des Fahrzeugs auf den Gehweg - der Gehweg wird
quasi teilweise zum Parken benutzt. Meine Fragen:

1.Erlaubt die Festlegung dieser Parkordnung durch Fahrbahnmarkierungen
bzw. Zusatzzeichen gleichzeitig diese Benutzung des Gehweges?
2.Ist diese Benutzung auf ein bestimmtes Ma� beschr�nkt (man kennt ja
ausl�ndische Limousienen mit extremem �berstand)?
3.�ndert sich an diesen Aussagen etwas wenn diese Parkordnung nicht
extra festgelegt ist (keine Markierung, kein Zusatzschild) sich aber aus
der Art und Form der Parkbucht ergibt?

Hintergrund dieser Frage ist die Beobachtung der Ahndung eines Flasch-
Parkers, dessen PKW ca. 25 cm in den Halteverbotsbereich hinein
geragt hat. Auf Nachfrage erkl�rte die freundliche Dame vom Ordnungsamt,
dass man wohl �ber einige Millimeter hinwegsehen k�nnte, bei 25 cm aber
ein deutlicher Versto� vorliegen w�rde.

Sp�ter habe ich dann meinen PKW vor dem Haus abgestellt und bemerkt,
da� auch dieser (bedingt durch die o.g. Parkordnung) weit in einen
Bereich hineinragt, der ohne besondere Anordnung nicht zum Parken
benutzt werden darf.

F�r jede l�sungsf�hrende Antwort bedankt sich im Voraus...

Norbert


Andreas Portz

unread,
Dec 28, 2009, 3:21:57 AM12/28/09
to
Norbert Schmitt wrote:

> ... werden die


> Fahrzeuge in der Regel mit den Vorder- oder Hinterr�dern bis an den
> Bordstein gefahren.

> Sp�ter habe ich dann meinen PKW vor dem Haus abgestellt und bemerkt,


> da� auch dieser (bedingt durch die o.g. Parkordnung) weit in einen
> Bereich hineinragt

Was bei dir "die Regel" bzw. "durch die Parkordnungen bedingt" ist,
l�sst sich durch das fr�hzeitige Bet�tigen des Bremspedals justieren.

In der StVO gibt es �brigens auch einige Abschnitte, die sich dar�ber
auslassen, dass man bei der Unm�glichkeit selbst alle Ecken seines
Fahrzeugs sowie der 'gef�hrdeten' Fahrbahnteile und Verkehrsteilnehmer
zu �berblicken, sich einweisen lassen muss. W�re m�glicherweise auch bei
deinem Parkproblem eine L�sung.


-Andreas

--
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Norbert Schmitt

unread,
Dec 28, 2009, 7:01:49 AM12/28/09
to

"Bernd Sluka" <bernd_...@gmx.de> schrieb:

> Ja, wenn die Parkfl�chenmarkierungen auf dem Gehweg fortgef�hrt werden
> und nur dann. Siehe Anlage 2 zu � 41, Rdnr. 74 i.V.M � 12 Abs. 4 StVO.

Vielen Dank f�r die Quelleangabe. Mir erschlie�t sich aber der Zusammenhang
nicht - gilt der Bordstein als "Parkfl�chenmarkierung" im Sinne von Anlage 2
zu
� 41, Rdnr. 74 ? Wenn ja - woraus ergibt sich das? Die "richtigen"
Parkfl�chenmarkierungen (wei�e Linien) werden ja nicht "�berschritten".
In � 12 Abs. 4 kann ich ebenfalls keinen Bezug auf meine Fragestellung
erkennen.
Und in Verbindung miteinander ergeben sie auch kein Bild f�r mich.

Ich will Deine Aussage wirklich nicht anzweifeln oder in Frage stellen, es
fehlt
mir nur offensichtlich die Erfahrung im Umgang und der Auslegung von
Gesetzestexten. Daher w�re ich Dir f�r eine weitergehende Erl�uterung
dankbar.

W�rde ein Parken mit 75 cm Abstand der R�der vom Bordstein (so dass das
Fahrzeug nicht �ber den Gehweg ragt) nicht gegen das Gebot "soweit rechts
wie m�glich" versto�en? Mein PKW w�rde dann ein gutes St�ck aus der Front
der anderen parkenden PKW herausragen...

Wie w�re es bei parallelem Parken - genaugenommen ragt mein rechter Seiten-
spiegel auf den Gehweg!

Nur um es noch einmal klar zu sagen: Ich meine nicht das Parken mit den
R�dern
"auf" dem Gehweg - ich beziehe mich auf das �berstehen des PKW auf den
Gehweg, wenn die R�der bis an den Bordstein rangerollt sind und diese noch
auf
der Fahrbahn stehen.

Danke f�r jede weitere Unterst�tzung.

Norbert


Norbert Schmitt

unread,
Dec 28, 2009, 7:14:50 AM12/28/09
to

"Andreas Portz" <Andrea...@gmx.de> schrieb: >

> Was bei dir "die Regel" bzw. "durch die Parkordnungen bedingt" ist,
> l�sst sich durch das fr�hzeitige Bet�tigen des Bremspedals justieren.

Danke f�r den Hinweis, ich werde mir die Bedienungsanleitung meines
Fahrzeuges noch einmal ansehen - das w�re ja toll, wenn das so einfach
funktionieren w�rde ;-)

> In der StVO gibt es �brigens auch einige Abschnitte, die sich dar�ber
> auslassen, dass man bei der Unm�glichkeit selbst alle Ecken seines
> Fahrzeugs sowie der 'gef�hrdeten' Fahrbahnteile und Verkehrsteilnehmer
> zu �berblicken, sich einweisen lassen muss.

Auf diese Anregung hin habe ich die StVO noch einmal zur Hand genommen.
Tats�chlich! Dort stehen ja wirklich f�r jede Lebenslage tolle Tipps!
Bevor ich k�nftig einen Fahrbahnteil oder Verkerhsteilnehmer gef�hrde
werde ich sicher noch einmal dort nachlesen. Versprochen!

W�re mein PKW, wenn er �ber den Bordstein auf den Gehweg ragt
wirklich eine Gef�hrdung oder nur eine vermeidbare Behinderung?

>W�re m�glicherweise auch bei deinem Parkproblem eine L�sung.

Ich konnte mein Problem offenbar nicht allgemeinverst�ndlich darlegen:
Nicht das Positionieren meines PKW beim Halten und Parken sondern
der rechtliche Aspekt der beschriebenen Situation war Gegenstand meines
Hilfeersuchens. Kannst Du mir da weiter helfen?

Danke!

Norbert


Andreas Portz

unread,
Dec 28, 2009, 8:33:11 AM12/28/09
to
Norbert Schmitt wrote:

> Ich konnte mein Problem offenbar nicht allgemeinverst�ndlich darlegen:
> Nicht das Positionieren meines PKW beim Halten und Parken sondern
> der rechtliche Aspekt der beschriebenen Situation war Gegenstand meines
> Hilfeersuchens. Kannst Du mir da weiter helfen?

Du hast also Probleme, die ganzheitliche Sichtweise deines Fahrzeugs
nachzuvollziehen: nicht nur die vier R�der geh�ren zu diesem
Verkehrsmittel und m�ssen sich an die f�r dieses Fahrzeug g�ltige
Verkehrsregeln halten, sondern alle Teile desselben.
Andererseits k�nnte man auch bzgl. des Sprachgebrauchs des Gesetzgebers
verst�ndlichere Formulierungen erwarten. Denn schlie�lich kann nur ein
den Boden ber�hrendes Rad "auf" etwas parken. Sto�f�nger, Au�enspiegel,
Kofferraum und anderen �berstehenden Teile wohl eher "�ber" etwas.
Trotzdem ist nicht der Radstand deines Fahrzeugs das begrenzende und
juristisch ma�gebende Teil, sondern die Gesamtgr��e aka L�nge / Breite /
H�he. Oder sollten sich Fahrzeugf�hrer, die gerade eine niedrige Br�cke
mit ihrem zu hohen Fahrzeug 'abger�umt' haben, darauf rausreden, dass
die 16" Felge samt Reifen locker drunter h�tte durchpassen m�ssen und
somit die Beschilderung falsch war?

Norbert Schmitt

unread,
Dec 28, 2009, 8:56:44 AM12/28/09
to

"Andreas Portz" <Andrea...@gmx.de> schrieb:

> Du hast also Probleme, die ganzheitliche Sichtweise deines Fahrzeugs
> nachzuvollziehen: nicht nur die vier R�der geh�ren zu diesem
> Verkehrsmittel und m�ssen sich an die f�r dieses Fahrzeug g�ltige
> Verkehrsregeln halten, sondern alle Teile desselben.
> Andererseits k�nnte man auch bzgl. des Sprachgebrauchs des Gesetzgebers
> verst�ndlichere Formulierungen erwarten. Denn schlie�lich kann nur ein
> den Boden ber�hrendes Rad "auf" etwas parken. Sto�f�nger, Au�enspiegel,
> Kofferraum und anderen �berstehenden Teile wohl eher "�ber" etwas.
> Trotzdem ist nicht der Radstand deines Fahrzeugs das begrenzende und
> juristisch ma�gebende Teil, sondern die Gesamtgr��e aka L�nge / Breite /
> H�he. Oder sollten sich Fahrzeugf�hrer, die gerade eine niedrige Br�cke
> mit ihrem zu hohen Fahrzeug 'abger�umt' haben, darauf rausreden, dass
> die 16" Felge samt Reifen locker drunter h�tte durchpassen m�ssen und
> somit die Beschilderung falsch war?

Nein.

Ich danke Dir f�r diese wundersch�ne und poetische Passage,
sie hat mein Herz ber�hrt :-)

Tats�chlich stimmen wir in der Definition des Kraftfahrzeuges �berein,
insbesondere was die Ausma�e anbetrifft. Ich will mich nicht herausreden,
ich will mich nicht hineinreden, ich habe einfach nur gefragt, ob es eine
OWI ist, wenn ich (oder ein anderer Kraftfahrer) sein Fahrzeug am
Fahrbahnrand so parkt, das Teile desselben �ber den Bordstein auf
den angrenzenden Gehweg ragt. Insbesondere beim rechtwinkligen
Parken sind diese gelegentlich durchaus nennenswerte "�berst�nde"
und k�nnen bei tat�chlicher Verbotswidrigkeit kaum unter
geringf�gig gelten.

Gern w�rde ich diese Antwort auch verstehen / nachvollziehen k�nnen,
so dass ich mich �ber einige erl�uternde Worte und ggf. Quellen f�r
die aufgef�hrten Rechtsnormen freuen w�rde.

Da ich juristisch nicht bewandert bin bat ich zus�tzlich um die Erkl�rung
und notwendige Deutung der Normen, so dass ich deren Inhalt und
Bedeutung erfassen kann.

Dies ist ein freies Medium, Du darfst mich lesen oder irgnorieren. Du
kannst mir auch helfen und genau darum hatte ich Dich und alle
anderen Leser gebeten.

Danke f�r Dein Interesse und danke f�r jede l�sungsf�hrende Antwort.

Norbert


Andreas Portz

unread,
Dec 28, 2009, 9:10:01 AM12/28/09
to
Norbert Schmitt wrote:

> Ich danke Dir f�r diese wundersch�ne und poetische Passage,
> sie hat mein Herz ber�hrt :-)

Ach, das sind doch nur die letzten Auswirkungen der eben erst
vergangenen Feiertage ... *abwink* ;-)


> Dies ist ein freies Medium, Du darfst mich lesen oder irgnorieren. Du
> kannst mir auch helfen und genau darum hatte ich Dich und alle
> anderen Leser gebeten.

Nun, ich bin auch Pragmatiker. Wenn der Gesetzgeber z.B. mit
eingezeichneten Linien gemeint h�tte, dass diese nur f�r die R�der,
nicht ab �berstehende Fahrzeugteile gelten, g�be es auf Fahrbahnen
regelm��ig abgefahrende Au�enspiegel und auf Parkpl�tzen mit in
L�ngsrichtung parkenden Fahrzeugen regelm��ig Auffahrunf�lle. Oder so
wie in deinen Schilderungen 'abgedr�ngte' Fu�g�nger.
Deshalb gehe ich einfach mal davon aus, dass diese �berstehenden Teile
auch zu meinem Fahrzeug dazu geh�ren und sich deshalb ebenfalls
innerhalb der vorgeschriebenen aka eingezeichneten Grenzen aufzuhalten
haben.


> Danke f�r Dein Interesse und danke f�r jede l�sungsf�hrende Antwort.

HTH

Message has been deleted

Volker Neurath

unread,
Dec 28, 2009, 9:27:54 AM12/28/09
to
Andreas Portz wrote:

> Was bei dir "die Regel" bzw. "durch die Parkordnungen bedingt" ist,

> lᅵsst sich durch das frᅵhzeitige Betᅵtigen des Bremspedals justieren.

Schwerlich. Die vor unserer 4ma befindlichen Parkbuchten sind derart kurz,
dass mein Heck unweigerlich etwa 10-15cm auf den Gehweg ragt, wenn ich
soweit reinfahre, dass kein Teil meines Wagens auf die Fahrbahn ragt.

Und umgekehrt ragt ebensoviel auf die Fahrbahn, wenn ich vermeide, dass
irnkwas auf den Gehweg ragt.

Und nun?

Und bevor du es sagst: nein, mein Wagen ist nicht besonders groᅵ.

> In der StVO gibt es ᅵbrigens auch einige Abschnitte, die sich darᅵber
> auslassen, dass man bei der Unmᅵglichkeit selbst alle Ecken seines
> Fahrzeugs sowie der 'gefᅵhrdeten' Fahrbahnteile und Verkehrsteilnehmer
> zu ᅵberblicken, sich einweisen lassen muss.

Und was genau hat das jetz mit dem Thema zu tun?

Volker
--
Im ᅵbrigen bin ich der Meinung, dass TCPA/TCG verhindert werden muss

Wenn es vom Himmel Zitronen regnet, dann lerne, wie man Limonade macht

Andreas Portz

unread,
Dec 28, 2009, 10:28:09 AM12/28/09
to
Volker Neurath wrote:

> Und bevor du es sagst: nein, mein Wagen ist nicht besonders gro�.

Tja, aber offensichtlich f�r diese Parkbucht(en) "zu".


> Und was genau hat das jetz mit dem Thema zu tun?

Wenn man selbst nicht sehen kann, wie die Karre steht, dann muss man es
sich eben von jemand anderem sagen lassen. Einfaches Nachschauen nach
dem Aussteigen und ggf. umrangieren w�rde zwar auch reichen, aber darauf
kommt nicht jeder ...

Stefan Zickenrott

unread,
Dec 28, 2009, 10:37:00 AM12/28/09
to
Am 28.12.2009 15:27, schrieb Volker Neurath:

> Und umgekehrt ragt ebensoviel auf die Fahrbahn, wenn ich vermeide, dass
> irnkwas auf den Gehweg ragt.
>
> Und nun?

Passenden Parkplatz suchen ist die einfachste Lᅵsung die mir da einfᅵllt.

Stefan Reuther

unread,
Dec 28, 2009, 10:24:25 AM12/28/09
to
Norbert Schmitt wrote:
> W�rde ein Parken mit 75 cm Abstand der R�der vom Bordstein (so dass das
> Fahrzeug nicht �ber den Gehweg ragt) nicht gegen das Gebot "soweit rechts
> wie m�glich" versto�en? Mein PKW w�rde dann ein gutes St�ck aus der Front
> der anderen parkenden PKW herausragen...

Solange das Fahrzeug nicht am anderen Ende aus der Parkbucht rausragt,
w�rde ich mir da keine Waffel machen. Wenn die Stadtverwaltung da schon
so lustige Vierecke hinmalt, kann man die auch in dieser Richtung ausnutzen.

> Wie w�re es bei parallelem Parken - genaugenommen ragt mein rechter Seiten-
> spiegel auf den Gehweg!

Klapp ihn ein :-)


Stefan

Dirk Wagner

unread,
Dec 28, 2009, 12:40:00 PM12/28/09
to
Volker Neurath <nean...@gmx.de> wrote:

> Schwerlich. Die vor unserer 4ma befindlichen Parkbuchten sind derart kurz,
> dass mein Heck unweigerlich etwa 10-15cm auf den Gehweg ragt, wenn ich
> soweit reinfahre, dass kein Teil meines Wagens auf die Fahrbahn ragt.
>
> Und umgekehrt ragt ebensoviel auf die Fahrbahn, wenn ich vermeide, dass
> irnkwas auf den Gehweg ragt.
>
> Und nun?

Es verbietet Dir ja niemand auf der Fahrbahn zu parken, oder?
Hingegen ist das Parken auf dem Gehweg verboten...

Bei uns in der Stra�e gibt es "Schr�gparkpl�tze" (ca. 60 Grad), bei
denen das Hochbord zum Teil mitbenutzt werden darf.

Die Parkfl�chen sind mit Linien gekennzeichnet und lassen ca. 1,20m
Gehweg frei.
Nun parken 90% aller Autos so, dass das rechte Hinterrad den Bordstein
ber�hrt - was bei der H�lfte der Autos dazu f�hrt, dass sie �ber die
vordere Begrenzen hinausragen.
Auf die Idee dies zu �berpr�fen kommt aber keiner.
Auch das Mitarbeiter des Ordnungsamts, die hier regelm��ig
kontrollieren, k�mmern sich nicht darum - f�r die ist nur das
Vorhandensein eines Bewohnerparkausweises interessant.

Versch�rfend kommt hinzu, dass es ettliche Autofahrer gibt, die nicht
f�hig sind, den Markierungen entsprechend zu parken.
Statt im Winkel von 60 Grad parken die dann mit 75 Grad oder mehr - und
wenn einer so steht, folgen andere nach...

Was man allerdings nicht beobachtet, sind Autos, die zu weit auf die
Stra�e herausragen. Das hat wohl damit zu tun, dass in der Stra�e eine
Stra�enbahnlinie verl�uft ;-)

Ciao

dirk

Andreas Randolf

unread,
Dec 28, 2009, 2:32:42 PM12/28/09
to
"Dirk Wagner" <usenet...@diwasoft.de> schrieb


> Versch�rfend kommt hinzu, dass es ettliche Autofahrer gibt,
> die nicht f�hig sind, den Markierungen entsprechend zu parken.

http://www.youparklikeanasshole.com/

Gru�
Andreas


Alexander Goetzenstein

unread,
Dec 28, 2009, 3:29:03 PM12/28/09
to
Hallo,

Andreas Randolf schrieb:
> http://www.youparklikeanasshole.com/

viel besser gefᅵllt mir in diesem Zusammenhang http://kunstparker.de/

--
Gruss
Alex

Robert Bar

unread,
Dec 30, 2009, 6:17:15 PM12/30/09
to
Andreas Randolf schrieb:
> "Dirk Wagner" <usenet...@diwasoft.de> schrieb
>
>
>> Verschärfend kommt hinzu, dass es ettliche Autofahrer gibt,
>> die nicht fähig sind, den Markierungen entsprechend zu parken.
>
> http://www.youparklikeanasshole.com/

gibt's auf 'auf Deutsch':

<http://www.kunstparker.de/>
--
regards

Andreas Portz

unread,
Dec 31, 2009, 3:43:03 AM12/31/09
to

Norbert Schmitt

unread,
Jan 2, 2010, 6:04:26 AM1/2/10
to
"Bernd Sluka" <bernd_...@gmx.de> schrieb

> Ja, wenn die Parkfl�chenmarkierungen auf dem Gehweg fortgef�hrt werden
> und nur dann. Siehe Anlage 2 zu � 41, Rdnr. 74 i.V.M � 12 Abs. 4 StVO.

Zusammenfassend stelle ich fest, dass die Nutzung des Gehweges zum Parken
der gesonderten und ausdr�cklichen Genehmigung durch Zeichen oder auf
andere Art bedarf. Der �berstand eines PKW auf den Gehweg ist ansonsten
- egal wie viel - unzul�ssig.

Gibt es Erfahrungen aus der Praxis? Einschl�gige Urteile? Richtlinien oder
Empfehlungen f�r die Mitarbeiter der Ordnungs�mter?

Ach so - ein gesundes 2010 an alle Leser und Helfer!

Danke sagt...

Norbert


Henning Haida

unread,
Jan 3, 2010, 6:07:42 AM1/3/10
to
Am 02.01.2010 12:04, schrieb Norbert Schmitt:
> Gibt es Erfahrungen aus der Praxis?

Hier werden auch ganze Autos auf Gehwegen gedultet ... Kontrollen sind
ᅵuᅵert selten.

ᅵberstehende Teile von Fahrzeugen werden prinzipiell geduldet, soweit
ich das erkennen kann. Jedenfalls wenn sie auf den Gehweg ᅵberstehen.

Stefan Zickenrott

unread,
Jan 3, 2010, 9:39:21 AM1/3/10
to
Am 03.01.2010 12:07, schrieb Henning Haida:
> Am 02.01.2010 12:04, schrieb Norbert Schmitt:
>> Gibt es Erfahrungen aus der Praxis?
>
> Hier werden auch ganze Autos auf Gehwegen gedultet ... Kontrollen sind
> ᅵuᅵert selten.

Hier leider auch, was gerade jetzt besonders ᅵrgerlich ist weil die
Schneepflᅵge den Fuᅵweg mangels Restbreite nicht mehr rᅵumen kᅵnnen.

Volker Neurath

unread,
Jan 3, 2010, 2:47:46 PM1/3/10
to
Stefan Zickenrott wrote:

> Passenden Parkplatz suchen ist die einfachste Lᅵsung die mir da einfᅵllt.

Scherzkeks: es gibt keine passenden Parkplᅵtze in der Strasse - oben
geschriebenes gilt fᅵr alle dortigen Parkbuchten.

Volker Neurath

unread,
Jan 3, 2010, 2:46:34 PM1/3/10
to
Dirk Wagner wrote:

> Es verbietet Dir ja niemand auf der Fahrbahn zu parken, oder?

Doch: meine Vernunft. Denn erstens wird da durchgebrettert, was das zeug
hᅵlt - obwohl es nioch als "Baustraᅵe" deklariert ist und Tempo 30 gilt.
Und zweitens fahren da desᅵfteren auch LKW - Lieferverkehr, auch fᅵr den
dort ansᅵssigen autohᅵndler.

> Verschᅵrfend kommt hinzu, dass es ettliche Autofahrer gibt, die nicht
> fᅵhig sind, den Markierungen entsprechend zu parken.


> Statt im Winkel von 60 Grad parken die dann mit 75 Grad oder mehr - und
> wenn einer so steht, folgen andere nach...

Geht ja auch kaum anders..

> Was man allerdings nicht beobachtet, sind Autos, die zu weit auf die

> Straᅵe herausragen. Das hat wohl damit zu tun, dass in der Straᅵe eine
> Straᅵenbahnlinie verlᅵuft ;-)

siehste.

Volker Neurath

unread,
Jan 3, 2010, 2:49:52 PM1/3/10
to
Andreas Portz wrote:

> Volker Neurath wrote:
>
>> Und bevor du es sagst: nein, mein Wagen ist nicht besonders groᅵ.
>
> Tja, aber offensichtlich fᅵr diese Parkbucht(en) "zu".

Yo. Anderseists verspᅵre ich keine groᅵe Lust, dort herumzuirren und nach
anderen Parkplᅵtzen ausschau zu halten - iun dem betroffenen Gewerbegebiet
sind jedenfalls alle Parkplᅵtze so "groᅵ"

Florian Gross

unread,
Jan 4, 2010, 10:21:43 AM1/4/10
to
Volker Neurath glaubte zu wissen:

> Dirk Wagner wrote:
>
>> Es verbietet Dir ja niemand auf der Fahrbahn zu parken, oder?
>
> Doch: meine Vernunft. Denn erstens wird da durchgebrettert, was das zeug
> h�lt - obwohl es nioch als "Baustra�e" deklariert ist und Tempo 30 gilt.

Und? Ich hab jahrelang 150m hinter einem Orteingang auf der Fahrbahn
geparkt und an der Stelle haben viele noch 80km/h oder mehr drauf.
Rekordhalter bei einer Geschwindigkeitskontrolle hatte �ber 120km/h
zu bieten.

Mir ist keiner auf das Auto draufgefahren. Ich sehe da kein Problem.

> Und zweitens fahren da des�fteren auch LKW - Lieferverkehr, auch f�r den
> dort ans�ssigen autoh�ndler.

Passen LKW noch gut durch? Wenn ja, seh ich da kein Problem.

flo
--
Why do we have to hide from the police, daddy?
Because we use emacs, son. They use vi.

bast

unread,
Jan 4, 2010, 12:40:27 PM1/4/10
to
Hallo

> Zusammenfassend stelle ich fest, dass die Nutzung des Gehweges zum
> Parken
> der gesonderten und ausdr�cklichen Genehmigung durch Zeichen oder
> auf
> andere Art bedarf. Der �berstand eines PKW auf den Gehweg ist
> ansonsten
> - egal wie viel - unzul�ssig.
>
> Gibt es Erfahrungen aus der Praxis? Einschl�gige Urteile?
> Richtlinien oder
> Empfehlungen f�r die Mitarbeiter der Ordnungs�mter?

...bei uns gilt, eine uneingeschr�nkte Gehwegbreite von 1,30 Meter ist
unbedingt einzuhalten. Das gilt f�r abgestellte Fahrzeuge und die
Auslagen von H�ndlern, resultiert/aus aus/in der Stadtordnung.
Bisher war hier nur von PKW die Rede, in der Praxis werden aber auf
den markierten Parkfl�chen zunehmend LKW abgestellt, Lieferwagen,
Anh�nger, teils mit �berl�nge Marke Sprinter. Im weiteren ist unklar
ob in der Parkanordnung (Betreff) vor- oder r�ckw�rts eingefahren wird
oder werden darf und wie bei derzeitig aktuell Witterungsverh�ltnissen
geparkt werden darf.
Verkehrsschilder sind nach Vorschriften zu stellen, deren Standrohr
bei normaler Gr��e 0.6 Meter vom Stra�enrand stehen soll, daraus
ergeben sich 0,3 Meter von der Fahrbahnkante die eigentlich Freiraum
f�r den Verkehr bedeuten, siehe �berhang.

Viele Gr��e Friedrich und ein gutes neues Jahr


Volker Neurath

unread,
Jan 4, 2010, 2:40:15 PM1/4/10
to
Florian Gross wrote:

> Ich sehe da kein Problem.

Schᅵn fᅵr dich. Ich gehe lieber auf Nummer sicher.

Message has been deleted
Message has been deleted

Florian Gross

unread,
Jan 6, 2010, 10:28:09 PM1/6/10
to
Bernd Sluka glaubte zu wissen:

> Am Mon, 04 Jan 2010 20:40:15 +0100 schrieb Volker Neurath:
>> Florian Gross wrote:
>>
>> > Ich sehe da kein Problem.
>>
>> Sch�n f�r dich. Ich gehe lieber auf Nummer sicher.
>
> D.h. Du parkst in einer andereren Stra�e mit ausreichend gro�en
> Parkpl�tzen?

Das hei�t wohl eher, er f�hrt gar nicht,

flo
--
Ich friere weil ich schwitze.. In dieser kalten Hitze. Vor lauter
Hunger bin Ich satt. Und alle Berge werden platt. [WoKo in dafb]

Volker Neurath

unread,
Jan 7, 2010, 1:46:37 PM1/7/10
to
Bernd Sluka wrote:

> D.h. Du parkst in einer andereren Straᅵe mit ausreichend groᅵen
> Parkplᅵtzen?

Nein, genau das heisst das nicht.

Stefan Zickenrott

unread,
Jan 7, 2010, 3:01:29 PM1/7/10
to
Am 03.01.2010 20:47, schrieb Volker Neurath:
> Stefan Zickenrott wrote:
>
>> Passenden Parkplatz suchen ist die einfachste Lᅵsung die mir da einfᅵllt.
>
> Scherzkeks: es gibt keine passenden Parkplᅵtze in der Strasse - oben
> geschriebenes gilt fᅵr alle dortigen Parkbuchten.

Das wird sicher nicht die einzige Straᅵe in der Umgebung sein.

Message has been deleted

Jens Müller

unread,
Jan 8, 2010, 9:27:10 AM1/8/10
to
Am 05.01.2010 00:59, schrieb Bernd Sluka:
> Die Verwaltungsvroschrift zur StVO schreibt den Behᅵrden, inzwischen
> weit mehr vor:
>
> 2 II. Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn
> genᅵgend Platz fᅵr den unbehinderten Verkehr von Fuᅵgᅵngern
> gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im
> Begegnungsverkehr bleibt,

Mal ganz abgesehen davon, daᅵ eine fᅵrmliche Entwidmung durchgefᅵhrt
werden muᅵ, wenn die Verkehrsflᅵche auf Dauer dem widmungsgemᅵᅵen
Fuᅵgᅵngerverkehr entzogen werden soll.

Stefan Zickenrott

unread,
Jan 9, 2010, 4:21:20 AM1/9/10
to
Am 04.01.2010 20:40, schrieb Volker Neurath:
> Florian Gross wrote:
>
>> Ich sehe da kein Problem.
>
> Schᅵn fᅵr dich. Ich gehe lieber auf Nummer sicher.

Also: bevor ich einen Kratzer am Lack riskiere sollen die Fuᅵgᅵnger doch
sehen wo sie laufen...
Hauptsache die "anderen" halten sich an die Verkehrsregeln.
Klar, wir reden hier nur von ein paar Centimetern, aber wo fᅵngt es an?
Bei 10 cm? bei 5km/h schneller? beim Fahhradfahrer der bei rot ᅵber die
freie Straᅵe fᅵhrt?
Was ist so schwer daran, gegenᅵber seinen Mitmenschen zumindest so
rᅵcksichtsvoll zu sein wie es die Vorschriften eindeutig verlangen?
Wie soll man $1 StVO einhalten, wenn man schon mit so eindeuteigen
Vorschriften nicht klar kommt?

Stefan Zickenrott

unread,
Jan 9, 2010, 4:25:39 AM1/9/10
to
Am 08.01.2010 14:59, schrieb Bernd Sluka:

> Am Thu, 07 Jan 2010 19:46:37 +0100 schrieb Volker Neurath:
>> Bernd Sluka wrote:

>>> D.h. Du parkst in einer andereren Straᅵe mit ausreichend groᅵen
>>> Parkplᅵtzen?
>>
>> Nein, genau das heisst das nicht.
>

> Das verstehe ich nicht. Hast Du denn keine Angst, dass Dein Auto
> beschᅵdigt wird? Oder versteckst Du unter der Aussage "auf Nummer
> sicher" nur Deine Angst vor den Beschᅵdigungen durch andere
> *Autofahrer*? Muss man vor Autofahrern Angst haben?

Ja. Viele Autofahrer rechtfertigen das parken Hochboard auf Rad- oder
Fuᅵweg damit das ihnen schon die Autos dafᅵr beschᅵdigt wurden das sie
korrekt! geparkt haben.
Scheint so als wenn Fuᅵgᅵnger und Fahrradfahrer da wesentlich
freundlicher und kompromissbereiter sind, die Zeiten wo
Fahrradwegparkern mal schnell der Spiegel abgeschlagen, oder die seite
zerkratzt wurde sind wohl vorbei...

Volker Neurath

unread,
Jan 9, 2010, 9:49:07 AM1/9/10
to
Stefan Zickenrott wrote:

> Also: bevor ich einen Kratzer am Lack riskiere sollen die Fuᅵgᅵnger doch
> sehen wo sie laufen...

Es geht nicht nur um einen "Kratzer im Lack" - der im ᅵbrigen auch schon
richtig teuer werden kann - sondern darum, dass mir nicht einer dieser
Deppendosentreiber (wie gesagt: erlaubt sind 30, gefahren werden da durchaus
60km/h und mehr) die halbe Fahrzeugfront ruiniert und sich dann aus dem
Staub macht - wie im letzten Jahr einer Kollegin passiert.

> Was ist so schwer daran, gegenᅵber seinen Mitmenschen zumindest so
> rᅵcksichtsvoll zu sein wie es die Vorschriften eindeutig verlangen?

Der Gehweg ist breit genug, dass die 5 - 10cm, die mein Wagen abknapst,
nichtmal ansatzweise ins Gewicht fallen.

Volker Neurath

unread,
Jan 9, 2010, 9:50:22 AM1/9/10
to
Stefan Zickenrott wrote:

Doch. zumindest in dert nᅵheren Umgebung.

Message has been deleted

Johann Mayerwieser

unread,
Jan 9, 2010, 5:31:45 PM1/9/10
to
Volker Neurath <nean...@gmx.de> wrote:

>Stefan Zickenrott wrote:
>
>> Also: bevor ich einen Kratzer am Lack riskiere sollen die Fu�g�nger doch
>> sehen wo sie laufen...
>
>Es geht nicht nur um einen "Kratzer im Lack" - der im �brigen auch schon

>richtig teuer werden kann - sondern darum, dass mir nicht einer dieser
>Deppendosentreiber (wie gesagt: erlaubt sind 30, gefahren werden da durchaus
>60km/h und mehr) die halbe Fahrzeugfront ruiniert und sich dann aus dem
>Staub macht - wie im letzten Jahr einer Kollegin passiert.
>

>> Was ist so schwer daran, gegen�ber seinen Mitmenschen zumindest so
>> r�cksichtsvoll zu sein wie es die Vorschriften eindeutig verlangen?


>
>Der Gehweg ist breit genug, dass die 5 - 10cm, die mein Wagen abknapst,
>nichtmal ansatzweise ins Gewicht fallen.

Dieser Gehsteig ist breit genug, vielleicht auch f�r 15 cm. Der
n�chste Gehsteig ist schon schm�ler, aber die 15 cm gehen sich auch
noch aus und wenn der Gehsteig noch schm�ler ist, dnan sollen die
verdammten Fu�g�nger eben aufpassen.
Wo zieht man die Grenze?

--
F�r pers�nliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einf�gen.

Florian Gross

unread,
Jan 9, 2010, 8:55:32 PM1/9/10
to
Volker Neurath glaubte zu wissen:

> Der Gehweg ist breit genug, dass die 5 - 10cm, die mein Wagen abknapst,

> nichtmal ansatzweise ins Gewicht fallen.

Dein Auto ist breit genug, da� eine 5- 10cm tiefe Delle nicht
ansatzweise ins Gewicht f�llt.

flo
--
Quatsch! Alle Spermien schwimmen zur Geb�rmutter. Aber da die
Geb�rmutter nur ein Eheliches kind hatt, n�mlich das mit dem
geb�rvater, darf auch nur dieses nach Hause kommen. Zusammen
stellen sie dann den Neuen Menschen her. Oder so �hnlich. [WoKo in dag�]

Florian Gross

unread,
Jan 9, 2010, 8:59:55 PM1/9/10
to
Stefan Zickenrott glaubte zu wissen:

> Am 04.01.2010 20:40, schrieb Volker Neurath:
>> Florian Gross wrote:
>>
>>> Ich sehe da kein Problem.
>>
>> Sch�n f�r dich. Ich gehe lieber auf Nummer sicher.
>
> Also: bevor ich einen Kratzer am Lack riskiere sollen die Fu�g�nger doch
> sehen wo sie laufen...

Eigentlich sollte man dem Verlauf des Gehwegs einfach folgen.
Da hat man gleich ein wenig Bewegung, wenn man ein paar Autos erklommen
hat.

Bevor ich auf eine solch gef�hrliche Fahrbahn ausweiche, soll der
Autofahrer doch schauen, ob man seine Kiste wieder richten kann...

flo
--
Hans, ich freue mich, da� du immer noch nichts dazu gelernt hast. Das erspart
mir den Aufwand einer Neubewertung deiner Kompetenz. Ich f�rchtete schon, da�
du mein Gemecker leid bist und dich zur Fortbildung zur�ck gezogen hast.
[Felix von Leitner zu Hans Bonfigt in dasr]

Norbert Schmitt

unread,
Jan 10, 2010, 3:37:07 AM1/10/10
to
"Stefan Zickenrott" <stefan.z...@gmx.de> schrieb ...

> Klar, wir reden hier nur von ein paar Centimetern, aber wo f�ngt es an?
> Bei 10 cm? bei 5km/h schneller? beim Fahhradfahrer der bei rot �ber die
> freie Stra�e f�hrt?


> Was ist so schwer daran, gegen�ber seinen Mitmenschen zumindest so

> r�cksichtsvoll zu sein wie es die Vorschriften eindeutig verlangen?


> Wie soll man $1 StVO einhalten, wenn man schon mit so eindeuteigen
> Vorschriften nicht klar kommt?

Schon lustig, wie sich so eine Diskussion entwickelt :-)

Ich w�rde gern noch einmal auf meine urspr�nglich gestellte Frage kommen:

Der Gesetzgeber stellt Normen ja in der Regel nicht auf um die B�rger zu
drangsalieren sondern um das Miteinander zu regeln, wo es notwendig ist.

Die StVO ist so eine Norm - sie soll uns helfen - wir m�ssen sie "leben".

Wenn ich nun als Fahrzeugf�hrer mein KFZ in einer Parkbucht parke,
in der durch Zeichen das rechtwinklige Parken angeordnet wird sehe
ich den Willen des Gesetzgebers, den vorhandenen Parkraum so
rationell wie m�glich auszunutzen *ohne* dabei andere Verkehrsteilnehmer
zu behindern oder zu gef�hrden.

Wenn ein Teil meines KFZ aus der Bucht auf die Fahrbahn ragt behindert
dies den den Verkehr, weil es zu einer Einengung der Fahrbahn f�hrt. Weil
die Teile des KFZ, die vorstehen, auch keine Beleuchtung oder Reflektoren
in die Richtung des flie�enden Verkehrs haben entsteht hier IMHO sogar
eine Gef�hrdung - so darf ich gar nicht parken. (vgl. Rechtsprechung zum
"Querparken" eines Smart in "normaler" Parkl�cke).

Wenn ich nun mit den R�dern bis an den Bordstein rolle (um auf der anderen
Seite nicht �berzustehen) ragt ein nicht unerheblicher Teil meines PKW
�ber die Begrenzung der Parkfl�che hinaus. Wie bewerte und wichte ich
dieses Problem? Einen Radweg darf ich nicht blockieren, hier gilt sinngem��
die �berlegung zur Behinderung und Gef�hrdung.
Auch f�r die Fu�g�nger mu� gen�gend Platz sein. Wenn ich den Fu�g�nger
(mit oder ohne Kinderwagen / Handkarre o.�.) n�tige wegen meinem
Parkverhalten die Stra�enseite zu wechseln stellt dies eine erhebliche
Behinderung und ggf. sogar Gef�hrdung dar.

Der Regelfall ist jedoch, da� durch den �berstand des KFZ weder
Radweg noch Gehweg beeintr�chtigt werden - meist gibt es einen
Gr�nstreifen oder die B�ume am Stra�enrand reservieren sich einen
Streifen vom "Gehweg", in dessen L�cken dann die Autos �berstehen.

Auch hier - in meinem konkreten Fall ist das so: Zwischen Bordstein und
dem befestigten Gehweg ist ein 1,5 m breiter Gr�nstreifen, der aber
"dem Gesetzt nach" zum Gehweg geh�rt - oder?

Niemand wird behindert oder bel�stigt, wenn mein PKW �ber den
Bordstein auf diesen Streifen hin�berragt und es w�re trotzdem
eine OWI so zu parken - oder?

Deshalb habe ich gefragt ob es f�r diesen Fall Vorschriften oder
Rechtsprechung gibt oder ob der Gesetzgeber (und die Ordnungs�mter)
hier dem gesunden Menschenverstand der Verkehrsteilnehmer
vertrauen.

Kann mir in dieser Frage jemand weiterhelfen?

Danke!

Norbert

Rupert Haselbeck

unread,
Jan 10, 2010, 4:20:01 AM1/10/10
to
Norbert Schmitt schrieb:

> Der Gesetzgeber stellt Normen ja in der Regel nicht auf um die Bürger zu


> drangsalieren sondern um das Miteinander zu regeln, wo es notwendig ist.

Das ist zwar richtig, wird aber von manchen Mitmenschen leider manchmal
etwas anders gesehen...

> Wenn ich nun als Fahrzeugführer mein KFZ in einer Parkbucht parke,


> in der durch Zeichen das rechtwinklige Parken angeordnet wird sehe
> ich den Willen des Gesetzgebers, den vorhandenen Parkraum so

> rationell wie möglich auszunutzen *ohne* dabei andere Verkehrsteilnehmer
> zu behindern oder zu gefährden.

ACK



> Wenn ein Teil meines KFZ aus der Bucht auf die Fahrbahn ragt behindert

> dies den den Verkehr, weil es zu einer Einengung der Fahrbahn führt. Weil


> die Teile des KFZ, die vorstehen, auch keine Beleuchtung oder Reflektoren

> in die Richtung des fließenden Verkehrs haben entsteht hier IMHO sogar
> eine Gefährdung - so darf ich gar nicht parken. (vgl. Rechtsprechung zum
> "Querparken" eines Smart in "normaler" Parklücke).

Richtig! Wenn das Fahrzeug nicht in die vorhandene Parklücke paßt und
dadurch zu vermeidbaren Behinderungen oder gar einer Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer führt, dann ist das Parken an dieser Stelle mit diesem
Fahrzeug verboten

> Wenn ich nun mit den Rädern bis an den Bordstein rolle (um auf der anderen
> Seite nicht überzustehen) ragt ein nicht unerheblicher Teil meines PKW
> über die Begrenzung der Parkfläche hinaus. Wie bewerte und wichte ich


> dieses Problem? Einen Radweg darf ich nicht blockieren, hier gilt

> sinngemäß die Überlegung zur Behinderung und Gefährdung.
> Auch für die Fußgänger muß genügend Platz sein. Wenn ich den Fußgänger
> (mit oder ohne Kinderwagen / Handkarre o.ä.) nötige wegen meinem
> Parkverhalten die Straßenseite zu wechseln stellt dies eine erhebliche
> Behinderung und ggf. sogar Gefährdung dar.

ACK

> Der Regelfall ist jedoch, daß durch den Überstand des KFZ weder
> Radweg noch Gehweg beeinträchtigt werden - meist gibt es einen
> Grünstreifen oder die Bäume am Straßenrand reservieren sich einen
> Streifen vom "Gehweg", in dessen Lücken dann die Autos überstehen.


>
> Auch hier - in meinem konkreten Fall ist das so: Zwischen Bordstein und

> dem befestigten Gehweg ist ein 1,5 m breiter Grünstreifen, der aber
> "dem Gesetzt nach" zum Gehweg gehört - oder?

oder!

> Niemand wird behindert oder belästigt, wenn mein PKW über den
> Bordstein auf diesen Streifen hinüberragt und es wäre trotzdem


> eine OWI so zu parken - oder?

Nein. Vorschriften sind, wie du oben richtig festgestellt hast, nicht
Selbstzweck. In der beschriebenen Situation liegt keine Beeinträchtigung der
Interessen anderer Verkehrsteilnehmer vor, welche durch die diesbezüglichen
Vorschriften der StVO geschützt werden sollen. Infolgedessen kann man auch
nicht dagegen verstoßen.

> Deshalb habe ich gefragt ob es für diesen Fall Vorschriften oder
> Rechtsprechung gibt oder ob der Gesetzgeber (und die Ordnungsämter)


> hier dem gesunden Menschenverstand der Verkehrsteilnehmer
> vertrauen.

Man mag zwar angesichts der in der NG hier nicht selten kolportierten teils
höchst seltsamen bis abwegigen Ansichten mit Fug und Recht daran zweifeln,
daß dabei so etwas wie "gesunder Menschenverstand" im Spiel ist, doch ist
dieser, wie die Praxis zeigt, in der Realität sowohl bei der großen Mehrheit
der Verkehrsteilnehmer als auch bei den Ordnungsbehörden durchaus weit
verbreitet. Auch die von manchen hier zum besten gegebene teils
"nur" rücksichtslose teils aber auch völlig verkehrs- und menschenfeindliche
Haltung wird man kaum als bedeutend einstufen können, da gerade auch solche
Leute in aller Regel ihre großsprecherische Gesinnung nicht verwirklichen
sondern meist genauso gute und brave Rad- oder Autofahrer und Fußgänger sind
wie die anderen auch

> Kann mir in dieser Frage jemand weiterhelfen?

Man kanns ja mal versuchen...

MfG
Rupert

HaJo Hachtkemper

unread,
Jan 10, 2010, 4:30:21 AM1/10/10
to
Volker Neurath schrieb:

> Es geht nicht nur um einen "Kratzer im Lack" - der im ᅵbrigen auch schon
> richtig teuer werden kann - sondern darum, dass mir nicht einer dieser
> Deppendosentreiber (wie gesagt: erlaubt sind 30, gefahren werden da durchaus
> 60km/h und mehr) die halbe Fahrzeugfront ruiniert und sich dann aus dem
> Staub macht - wie im letzten Jahr einer Kollegin passiert.
...

> Der Gehweg ist breit genug, dass die 5 - 10cm, die mein Wagen abknapst,
> nichtmal ansatzweise ins Gewicht fallen.

Ich fasse mal zusammen: Jemand handelt falsch, Du bist nicht davon
Betroffen, nimmst das aber als Begrᅵndung fᅵr eigenes falsches Handeln.
In einer Group mit '.recht.' im Namen wird Dich das wohl einige Filter
angefᅵllt haben...

Ciao/HaJo

Ervin Peters

unread,
Jan 10, 2010, 6:14:49 AM1/10/10
to
Norbert Schmitt am Sun, 10 Jan 2010 09:37:07 +0100:

> "Stefan Zickenrott" <stefan.z...@gmx.de> schrieb ...
>

>> Klar, wir reden hier nur von ein paar Centimetern, aber wo fängt es an?
>> Bei 10 cm? bei 5km/h schneller? beim Fahhradfahrer der bei rot über die
>> freie Straße fährt?
>> Was ist so schwer daran, gegenüber seinen Mitmenschen zumindest so
>> rücksichtsvoll zu sein wie es die Vorschriften eindeutig verlangen? Wie


>> soll man $1 StVO einhalten, wenn man schon mit so eindeuteigen
>> Vorschriften nicht klar kommt?
>
> Schon lustig, wie sich so eine Diskussion entwickelt :-)
>

> Ich würde gern noch einmal auf meine ursprünglich gestellte Frage
> kommen:
>
> Der Gesetzgeber stellt Normen ja in der Regel nicht auf um die Bürger zu


> drangsalieren sondern um das Miteinander zu regeln, wo es notwendig ist.

Frage, an dieser Stelle:

Aus welchen Gründen ist etwas /notwendig/?

> Die StVO ist so eine Norm - sie soll uns helfen - wir müssen sie
> "leben".
>
> Wenn ich nun als Fahrzeugführer mein KFZ in einer Parkbucht parke, in


> der durch Zeichen das rechtwinklige Parken angeordnet wird sehe ich den
> Willen des Gesetzgebers, den vorhandenen Parkraum so rationell wie

> möglich auszunutzen *ohne* dabei andere Verkehrsteilnehmer zu behindern
> oder zu gefährden.

Kann man so stehen lassen, auch wenn es nicht vollständig ist.

> Wenn ein Teil meines KFZ aus der Bucht auf die Fahrbahn ragt behindert

> dies den den Verkehr, weil es zu einer Einengung der Fahrbahn führt.

nicht pauschal. Der verbleibende Platz ist auch hier entscheidend. wenn
20m Fahrbahn verbleiben ist es nicht der Fall, selbst bei 3m ist keine
Behinderung erkennbar erst bei < 2,75m gibt es Problem mit LKW,
Müllfahrzeugen und Bussen.

> Weil die Teile des KFZ, die vorstehen, auch keine Beleuchtung oder

> Reflektoren in die Richtung des fließenden Verkehrs haben entsteht hier
> IMHO sogar eine Gefährdung

Fahrbahnphobie in Reinkultur. Nur für parkende LKW besteht eine
Beleuchtungs- und Lamettapflicht. Parken am rechten Fahrbahnrand ist der
Normalfall, mit parkenden Fahrzuegen auf Fahrbahnen ist zu rechnen und
ausserdem kann auch dort ein anderes Hinderniss stehen, das nicht
umgefahren werden darf. Eine Gefährdung liegt nicht vor, insbesondere
nicht in beleuchteten Innenstädten. Wenn es zu Gefährdungen kommt liegt
das an unangemessenen Verhaltensweisen des fahrenden KFZ Führers,
Geschwindigkeit und Abstand.

> - so darf ich gar nicht parken. (vgl. Rechtsprechung zum "Querparken"

> eines Smart in "normaler" Parklücke).

Quelle, Link?

> Wenn ich nun mit den Rädern bis an den Bordstein rolle (um auf der
> anderen Seite nicht überzustehen) ragt ein nicht unerheblicher Teil
> meines PKW über die Begrenzung der Parkfläche hinaus.

Du gefährdest und behinderst in gleicher Weise den Verkehr wie in Deiner
obigen Argumentation - und vergißt auch hier den verbleibenden
Bewegungsraum mit zu betrachten. Wenn 6m Gehweg in einer
Wohngebietsstraße verfügbar bleiben, kann man von keiner Behinderung oder
Gefährdung sprechen, sind es allerdings weniger als 2,5m beginnen
Behinderungen, weil dann z.B. ein Begegnungsverkehr von Doppelkinderwagen
schiebenden Eltern nicht mehr möglich ist.

> Wie bewerte und wichte ich dieses Problem?

Genau das ist die Frage.

> Einen Radweg darf ich nicht blockieren, hier gilt sinngemäß die


> Überlegung zur Behinderung und Gefährdung.

eben.

> Auch für die Fußgänger muß genügend Platz sein. Wenn ich den Fußgänger
> (mit oder ohne Kinderwagen / Handkarre o.ä.) nötige wegen meinem

> Parkverhalten die Straßenseite zu wechseln stellt dies eine erhebliche
> Behinderung und ggf. sogar Gefährdung dar.

ja.

> Der Regelfall ist jedoch, daß durch den Überstand des KFZ weder Radweg
> noch Gehweg beeinträchtigt werden

nein.

> - meist gibt es einen Grünstreifen
> oder die Bäume am Straßenrand reservieren sich einen Streifen vom


> "Gehweg", in dessen Lücken dann die Autos überstehen.

Da geht das.

> Niemand wird behindert oder belästigt, wenn mein PKW über den Bordstein
> auf diesen Streifen hinüberragt und es wäre trotzdem eine OWI so zu
> parken - oder?

Interessant ist hier wieder ein anderer Aspekt - der der Gewöhnung und
des üblichen Verhaltens. Wenn $mensch oft so über einem Grünstreifen
parkt, wie Du es tust, weil es eben an Deinem Stammparkplatz so ist,
gewöhnst Du Dich dran. Fährst Du dann in die Bankfurter Innensadt, parkst
Du genau so und behinderst auf dem 2,5m breiten kombinierten gemeinsamen
Rad- und Gehweg in einer Geschäftsstraße Fußgänger und Radfahrer,
jedenfalls die die nicht auf die Fahrbahn ausweichen.

Also, wende einfach die gleichen Ansichten udn Vorstellungen an, die Du
für das Überstehen auf die Fahrbahn verwendest :)

ervin

--
"Hätte er einen Helm aufgehabt, wäre er ohne jetzt tot!"

Stefan Zickenrott

unread,
Jan 10, 2010, 12:43:54 PM1/10/10
to
Am 09.01.2010 15:50, schrieb Volker Neurath:
> Stefan Zickenrott wrote:

>> Das wird sicher nicht die einzige Straᅵe in der Umgebung sein.
>
> Doch. zumindest in dert nᅵheren Umgebung.

"Nᅵhere" ist sicher nicht erforderlich, wenn es sich nicht um einen
Behindertenparkplatz handelt. Hab gearde anlᅵᅵlich eines Anderen Threads
nachgemessen, das so bekannt Autofreundliche geschᅵfte wie real.- bis zu
einem halben Kilometer Fuᅵweg ᅵber den Parkplatz, bis zum Sortiment, fᅵr
durchaus zumutbar halten, ohne das es deshalb Probleme mit den Kunden gibt.

Stefan Zickenrott

unread,
Jan 10, 2010, 12:53:57 PM1/10/10
to
Am 09.01.2010 15:49, schrieb Volker Neurath:

> Der Gehweg ist breit genug, dass die 5 - 10cm, die mein Wagen abknapst,
> nichtmal ansatzweise ins Gewicht fallen.

Das sagst Du...
Aber wenn ich mit dem Fahrrad auf einer breiten Fahrbahn ohne
Gegenverkehr unterwegs bin, wird der Autofahre, der wegen mir einen
unbedeutenden kleinen Schlenker fᅵhrt, trotzdem meist deutlich zegen das
ich auf der Fahrbahn auch dann nicht verloren habe, wenn ich dort
niemanden beintrᅵchtige.

Stefan Zickenrott

unread,
Jan 10, 2010, 12:54:53 PM1/10/10
to
Am 09.01.2010 15:49, schrieb Volker Neurath:
> Stefan Zickenrott wrote:
>
>> Also: bevor ich einen Kratzer am Lack riskiere sollen die Fuᅵgᅵnger doch
>> sehen wo sie laufen...
>
> Es geht nicht nur um einen "Kratzer im Lack" - der im ᅵbrigen auch schon
> richtig teuer werden kann - sondern darum, dass mir nicht einer dieser
> Deppendosentreiber (wie gesagt: erlaubt sind 30, gefahren werden da durchaus
> 60km/h und mehr) die halbe Fahrzeugfront ruiniert und sich dann aus dem
> Staub macht - wie im letzten Jahr einer Kollegin passiert.

Dann Solltest Du gar nicht erst in diese Straᅵe hineinfahren: ist besser
fᅵr dein Auto.

Haibe Sonja Schlosser

unread,
Jan 10, 2010, 1:34:58 PM1/10/10
to
Stefan Zickenrott schrieb:

> "Nᅵhere" ist sicher nicht erforderlich, wenn es sich nicht um einen
> Behindertenparkplatz handelt. Hab gearde anlᅵᅵlich eines Anderen Threads
> nachgemessen, das so bekannt Autofreundliche geschᅵfte wie real.- bis zu
> einem halben Kilometer Fuᅵweg ᅵber den Parkplatz, bis zum Sortiment, fᅵr
> durchaus zumutbar halten, ohne das es deshalb Probleme mit den Kunden gibt.

Man kann ja auch im kleinen Edeka einkaufen, wenn der Weg sonst zu lang
ist. Alternativ kann man die Behindertenparkplᅵtze in die Mitte des
Realmarkts verlegen...

Haibe

Elke Bock

unread,
Jan 10, 2010, 6:19:27 PM1/10/10
to
Norbert Schmitt wrote:

> Wenn ein Teil meines KFZ aus der Bucht auf die Fahrbahn ragt ...

Wenn das Fahrzeug nicht in die (eingezeichnete - Linien drumherum?) Bucht
pa�t, dann darf es dort nicht stehen.

...

> Auch hier - in meinem konkreten Fall ist das so: Zwischen Bordstein und
> dem befestigten Gehweg ist ein 1,5 m breiter Gr�nstreifen, der aber
> "dem Gesetzt nach" zum Gehweg geh�rt - oder?

Ein Gr�nstreifen ist ein Gr�nstreifen und kein Gehweg.
Zur Parkbucht geh�rt er allerdings vermutlich auch nicht (aber das wird wohl
auch niemand interessieren, auch niemanden vom Ordnungsamt, solange dadurch
nix kaputtgeht).

Volker Neurath

unread,
Jan 11, 2010, 2:35:52 AM1/11/10
to
HaJo Hachtkemper wrote:

> Betroffen, nimmst das aber als Begr�ndung f�r eigenes falsches Handeln.

Dann erkl�r doch mal, was ich anders machen soll. Etwa bis in die Stadt
fahren, dort nach einem parkplatz suchen, der passt und dann die 2, 4
oder auch 8km zur�ck *laufen*?

Ich kann nichts daf�r, dass in dem Gewerbegebiet die Parkpl�tze exakt
15cm zu kurz f�r meinen Wagen sind - �brigens: nein, kein "Dickschiff".
Ja, ich k�nnte diese 15cm *nach vorne* �berstehen lassen. Ich kann mir
allerdings gut vorstellen, dass die meisten hier, die jetzt noch mit dem
erhobenen zeigefinger winken und mit �� um sich werfen, nicht viel
anders handeln w�rden, wenn sie sehen w�rden, wie vergleichsweise
r�cksichtslos hier im Gewerbegebiet gefahren wird.

> In einer Group mit '.recht.' im Namen wird Dich das wohl einige Filter

> angef�llt haben...

Damit kann ich leben. Wer mich filtert soll mal einen Moment innehalten
und �berlegen ober selber sich immer zu 100% an alle Gesetze und
Verordnungen h�lt.

Volker

--
Wenn es vom Himmel Zitronen regnet -- lerne, Limonade zu machen.

Dirk Wagner

unread,
Jan 11, 2010, 2:53:20 AM1/11/10
to
Elke Bock <e.b...@gmx.de> wrote:

> Wenn das Fahrzeug nicht in die (eingezeichnete - Linien drumherum?) Bucht
> pa�t, dann darf es dort nicht stehen.

Wobei interessant w�re, zu wissen wie gro� die Fl�che denn ist.

Wenn die nicht nur f�r das Auto des TO zu klein ist, sondern z.b. nur
1,50mx 2,50m hat, sind das vielleicht Smart-Parkpl�tze.

In der Stra�e, in der meine Mutter wohnt, gibt es Parkbuchten l�ngs zur
Fahrbahn, die so schmal sind, dass KEIN mir bekanntes Auto dort parken
kann ohne entweder Fahrbahnseitig auf dem Rinnstein zu stehen oder
(passiert weitaus �fter), mit einem Rad auf dem Hochbord stehen.

F�r letzteres bin ich immer dankbar, weil es ein weiteres Argument
liefert, den Radweg nicht befahren zu m�ssen...

Ciao

dirk

Andreas Portz

unread,
Jan 11, 2010, 3:28:25 AM1/11/10
to
Volker Neurath wrote:

> Ich kann mir allerdings gut vorstellen, dass die meisten hier, die
> jetzt noch mit dem erhobenen zeigefinger winken und mit �� um sich
> werfen, nicht viel anders handeln w�rden, wenn sie sehen w�rden, wie
> vergleichsweise r�cksichtslos hier im Gewerbegebiet gefahren wird.

Du bist neu hier, oder? Die Meisten, die dir hier an's Bein pinkeln,
w�rde eher ausmessen und dem st�dtischen Amt mitteilen, dass man auf den
viel zu kurzen PKW Stellpl�tzen wunderbar f�nfundzw�lfzig neue
Fahrradst�nder errichten k�nnte.


-Andreas

--
Disclaimer - These opiini^H^H damn! ^H^H ^Q ^[ .. :w :q :wq :wq! ^d X^?
exit X Q ^C ^c ^? :quitbye CtrlAltDel ~~q :~q logout save/quit :!QUIT
^[zz ^[ZZZZZZ ^H man vi ^@ ^L ^[c ^# ^E ^X ^I ^T ? help helpquit ^D ^d
man help ^C exit ?Quit ?q CtrlShftDel "Hey, what does this button d..."

Ervin Peters

unread,
Jan 11, 2010, 3:49:27 AM1/11/10
to
Volker Neurath am Mon, 11 Jan 2010 08:35:52 +0100:

> Ja, ich könnte diese 15cm *nach vorne* überstehen lassen.

Oder nach hinten...

Auch hier kann man sich bei den Italienern wieder was abgucken, die
stellen ihre Kisten auf der Fahrbahn ab, gern auch in 3. oder 4. Reihe,
die haben nicht diese ausgeprägte Fahrbahnphobie...

P.Liedermann

unread,
Jan 11, 2010, 3:54:53 AM1/11/10
to
Am 10.01.2010, 10:20 Uhr, schrieb Rupert Haselbeck
<mein-re...@gmx.de>:


> ...... Vorschriften sind, wie du oben richtig festgestellt hast, nicht
> Selbstzweck. In der beschriebenen Situation liegt keine Beeintrᅵchtigung

> der
> Interessen anderer Verkehrsteilnehmer vor, welche durch die

> diesbezᅵglichen
> Vorschriften der StVO geschᅵtzt werden sollen. Infolgedessen kann man
> auch
> nicht dagegen verstoᅵen.
>


Schᅵn wᅵre es ja, denn dann wᅵre z.B. die allgemeine
Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h ebenfalls unbeachtlich, wenn deren
ᅵberschreitung keine schᅵtzenswerten Interessen anderer beeintrᅵchtigt.

HaJo Hachtkemper

unread,
Jan 11, 2010, 6:01:29 AM1/11/10
to
Volker Neurath schrieb:

> Dann erkl�r doch mal, was ich anders machen soll. Etwa bis in die Stadt
> fahren, dort nach einem parkplatz suchen, der passt und dann die 2, 4
> oder auch 8km zur�ck *laufen*?

Um bei Deiner Argumentation zu bleiben: Was soll ich denn anders machen
als an der Karre langschrammen? Etwa woanders herlaufen, obwohl ich
gerade hier herlaufen will?

Erst ziehst Du Fehlverhalten anderer als Begr�ndung f�r eigenes
Fehlverhalten heran, jetzt ist es Deine Bequemlichkeit. Was kommt als
n�chstes?

Ciao/HaJo

Stefan Zickenrott

unread,
Jan 11, 2010, 5:08:41 PM1/11/10
to
Am 10.01.2010 19:34, schrieb Haibe Sonja Schlosser:
> Stefan Zickenrott schrieb:
>> "Nᅵhere" ist sicher nicht erforderlich, wenn es sich nicht um einen
>> Behindertenparkplatz handelt. Hab gearde anlᅵᅵlich eines Anderen Threads
>> nachgemessen, das so bekannt Autofreundliche geschᅵfte wie real.- bis zu
>> einem halben Kilometer Fuᅵweg ᅵber den Parkplatz, bis zum Sortiment, fᅵr
>> durchaus zumutbar halten, ohne das es deshalb Probleme mit den Kunden
>> gibt.
>
> Man kann ja auch im kleinen Edeka einkaufen, wenn der Weg sonst zu lang
> ist.

Zum Beispiel, vor allem weil der meist um die Ecke ist, so das es gar
nicht erst lohnt ins Auto zu steigen.
Parkplᅵtze hat meiner sowieso nicht... (Okay, vorm Laden sind 5, aber
die teilt er sich mit den Anwohnern und ungefᅵhr 20 anderen Geschᅵften)

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