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Parkverbot auf Privatweg

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Schmidt Juergen

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Jul 11, 2002, 1:25:18 PM7/11/02
to
Hallo NG
Ich habe leider zu meinem Problem nirgends eine Antwort gefunden.Vielleicht
weiß jemand bescheid, wäre super. Also: Zu unserem Garten ist ein Weg ca. 2
km lang . Die erste Hälfte ist Stadteigentum und die Andere Privatweg. An
der Einfahrt wurde ein Parkverbotsschild aufgestellt. Die Polizei und die
Politessen der Stadt kassieren jetzt 3-4 mal pro Woche, auch uns , obwohl
wir auf unseren Privatweg parken. :-((( Ist dieses rechtens bzw. hat
jemand einen Link zur Hand.
Vielen Dank im voraus für evtl. Hilfe.
--
MFG Jürgen Schmidt
----
Unser Aquarium
http://Schmidt-Juergen.bei.t-online.de


Steffen Sandig

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Jul 11, 2002, 6:42:39 PM7/11/02
to
"Schmidt Juergen" <Schmidt...@t-online.de> wrote in
news:agkf2j$9aa$07$1...@news.t-online.com:

> Hallo NG
> Ich habe leider zu meinem Problem nirgends eine Antwort
> gefunden.Vielleicht weiß jemand bescheid, wäre super. Also: Zu unserem
> Garten ist ein Weg ca. 2 km lang . Die erste Hälfte ist Stadteigentum
> und die Andere Privatweg. An der Einfahrt wurde ein Parkverbotsschild
> aufgestellt. Die Polizei und die Politessen der Stadt kassieren jetzt
> 3-4 mal pro Woche, auch uns , obwohl wir auf unseren Privatweg parken.

Ein klassisches Eigentor!
Da wirst Du Dir wohl für Deinen Privatweg (sofern Du wirklich
Grundstückseigentümer bist) eine andere Beschilderung ausdenken müssen.
Sollen denn die Politessen Katasterpläne mit sich herumschleppen?

Gruß Steffen

M.Neisen

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Jul 11, 2002, 5:39:16 PM7/11/02
to

"Schmidt Juergen" <Schmidt...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:agkf2j$9aa$07$1...@news.t-online.com...

Hi!
Es ist ja wohl nicht offensichtlich, wo der private Teil des Weges anfängt.
Auf deinem Privaten Grundstück darfst du auch Schilder aufstellen, ohne dass
einer dir was kann.
Also mein Tip: Heb das Halteverbot auf deinem Grundstück mit dem
entsprechenden Schild auf und gut ist.

--
Mit freundlichem Gruss

M.Neisen
www.mischas-schmuckshop.de


Piet Schmiedel

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Jul 12, 2002, 3:25:50 AM7/12/02
to
"Schmidt Juergen" <Schmidt...@t-online.de> schrieb:

> Die Polizei und die
> Politessen der Stadt kassieren jetzt 3-4 mal pro Woche, auch uns , obwohl
> wir auf unseren Privatweg parken. :-(((

Ist das Euer Grundstück?
Kann man dann nicht sein Hausrecht (heißt das so auch bei Grundstücken)
nutzen und bei wiederholtem Betreten (wie stecken die denn sonst die
Knöllchen an die Wagen?) Anzeige erstatten?

Gruss,
Piet

--
Merke: Nicht überall, wo kein Smiley draufsteht, ist kein Witz drin.
(C. Gassmann in d.s.r.d.)

Kai Kranzmann

unread,
Jul 12, 2002, 5:23:02 AM7/12/02
to
On Thu, 11 Jul 2002 19:25:18 +0200, "Schmidt Juergen"
<Schmidt...@t-online.de> wrote:

>Hallo NG
>Ich habe leider zu meinem Problem nirgends eine Antwort gefunden.Vielleicht
>weiß jemand bescheid, wäre super. Also: Zu unserem Garten ist ein Weg ca. 2
>km lang . Die erste Hälfte ist Stadteigentum und die Andere Privatweg. An
>der Einfahrt wurde ein Parkverbotsschild aufgestellt. Die Polizei und die
>Politessen der Stadt kassieren jetzt 3-4 mal pro Woche, auch uns , obwohl
>wir auf unseren Privatweg parken. :-((( Ist dieses rechtens bzw. hat
>jemand einen Link zur Hand.
>Vielen Dank im voraus für evtl. Hilfe.


a) würde ich mich mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen und die schon
vergebenen Knöllchen klären.

b) ein Schild "Privatweg" aufstellen


Kai
--
Meine Uhr steht auf Leben.
Die Welt ist das, was man von ihr denkt.

Kai Kranzmann

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Jul 12, 2002, 5:26:17 AM7/12/02
to
On Thu, 11 Jul 2002 21:51:43 +0200, Kathinka Diehl <no_e...@gmx.de> wrote:

>> An
>> der Einfahrt wurde ein Parkverbotsschild aufgestellt. Die Polizei und die
>> Politessen der Stadt kassieren jetzt 3-4 mal pro Woche, auch uns , obwohl
>> wir auf unseren Privatweg parken. :-((( Ist dieses rechtens bzw. hat
>> jemand einen Link zur Hand.
>

>Das ist rechtens, auch auf Privatwegen, sofern diese nicht permanent
>abgesperrt sind, gilt die StVO.


Ja und? Woher soll die Ermächtigungsgrundlage kommen, damit die Stadt einen
wirksamen VA in Form des Parkverbotsschildes im Bereich des Privatweges
erlassen kann?

Thomas Proell

unread,
Jul 12, 2002, 5:40:32 AM7/12/02
to
Kathinka Diehl wrote:
>
> Das ist rechtens, auch auf Privatwegen, sofern diese nicht permanent
> abgesperrt sind, gilt die StVO.

Gartentor hin und Ruh ist, oder? Brauchts noch einen Zaun, links und
Rechts am Gartentor?


Thomas

Thomas Proell

unread,
Jul 12, 2002, 5:42:18 AM7/12/02
to
Kathinka Diehl wrote:
>
> Was die StVO nicht außer Kraft setzt. Das täte nur eine Schranke.

Andererseits kann er auf seinem Grund ja aufstellen, was er will. Wohl
auch ein Parkverbotschild mit Pfeil nach 'außen', was dann soviel heißt
wie 'ab hier nicht mehr'. Korrekt?

Thomas

Bernd Ullrich

unread,
Jul 12, 2002, 5:55:13 AM7/12/02
to
Schmidt Juergen wrote:
> Also: Zu
> unserem Garten ist ein Weg ca. 2 km lang . Die erste Hälfte ist
> Stadteigentum und die Andere Privatweg. An der Einfahrt wurde ein
> Parkverbotsschild aufgestellt. Die Polizei und die Politessen der
> Stadt kassieren jetzt 3-4 mal pro Woche, auch uns , obwohl wir auf
> unseren Privatweg parken. :-((( Ist dieses rechtens bzw. hat
> jemand einen Link zur Hand. Vielen Dank im voraus für evtl. Hilfe.

Zur Denkhilfe,kommen Feuerwehr und ähnliches noch durch wenn
die Straße zugeparkt ist?
BU

Hans Peter Otto

unread,
Jul 12, 2002, 5:56:46 AM7/12/02
to

"Piet Schmiedel" <piet...@excite.com> schrieb im Newsbeitrag news:Xns92495FF...@piet.my-fqdn.de...

>
> Ist das Euer Grundstück?
> Kann man dann nicht sein Hausrecht (heißt das so auch bei Grundstücken)
> nutzen und bei wiederholtem Betreten (wie stecken die denn sonst die
> Knöllchen an die Wagen?) Anzeige erstatten?

Dann müßte erst ein Gesetz erlassen werden, welches das uneingeladene
Betreten von Privatbesitz verbietet.

Grüße
Ha Pe Oo

Piet Schmiedel

unread,
Jul 12, 2002, 6:54:49 AM7/12/02
to
"Hans Peter Otto" <wu...@gmx.de> schrieb:

>> nutzen und bei wiederholtem Betreten [...] Anzeige erstatten?
^^^^^^^^^^^^

> Dann müßte erst ein Gesetz erlassen werden, welches das uneingeladene
> Betreten von Privatbesitz verbietet.

Wenn ich also jemandem explizit verbiete, mein Grundstück zu betreten
(der/den Politessen, vielleicht besser stellvertretend dem Dienstherrn), kann
er sanktionsfrei wiederkommen und es doch tun? So war es zumindest gemeint.

Erik Meltzer

unread,
Jul 12, 2002, 6:08:03 AM7/12/02
to
Moin!

Thomas Proell wrote:
> Andererseits kann er auf seinem Grund ja aufstellen, was er will. Wohl
> auch ein Parkverbotschild mit Pfeil nach 'außen', was dann soviel heißt
> wie 'ab hier nicht mehr'. Korrekt?

IMHO schon. Dazu noch ein "Privatweg -- unberechtigt
parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt"
oder "Halteverbot -- Anwohner frei" oder sowas?

Liebe Grüße,
Erik.
--
"Dadurch, dass sich viele mit weniger zufrieden geben, weil sie
mehr nicht brauchen, wird das Bessere nicht schlechter."
-- Reinhard Müller in d.r.m.b.

Schmidt Juergen

unread,
Jul 12, 2002, 11:28:43 AM7/12/02
to
Hallo
wie am Anfang geschrieben>Die erste Hälfte ist Stadteigentum und die Andere
Privatweg.<und zur Ergänzung-Privatweg gehört Erbengemeinschaft-eingetragen
im Grundbuch-zur Verfügung(schriftlich im Grundbuch)der Gartenanlage, also
für Anlieger. Trotzdem Danke für die Infos, stelle fest es müssen Schilder
her "Privatweg" und "Parkverbotsende" und "Für Anlieger".

Christian E. Naundorf

unread,
Jul 12, 2002, 5:00:03 PM7/12/02
to

Kathinka Diehl schrieb:


>
> Kai Kranzmann <ne...@kranzmann.de> wrote:
>
> > b) ein Schild "Privatweg" aufstellen
>

> Was die StVO nicht außer Kraft setzt. Das täte nur eine Schranke.

Je nachdem nicht einmal die.

Die Frage ist, ob der fragliche Abschnitt als
"öffentliche Straße" im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes
dem Verkehr gewidmet ist. Ist sie das, so spielen die
Eigentumsverhältnisse an der Grundfläche genau gar keine
Rolle. Und dann hat die Straßenverkehrsbehörde auch dort
die (alleinige) Kompetenz zum Schilderanbringen gemäß
§ 45 III StVO und alles andere wäre Amtsanmaßung oder
nach einer Mindermeinung sogar gefährlicher Eingriff
in den Straßenverkehr ... (welcher Thread war das doch
wieder?)

Wie oft muss man das denn noch erklären, dass die
Eigenschaft "öffentliche Straße" nichts mit den
privatrechtlichen Eigentumsverhältnissen zu tun
hat? Macht doch mal 'ne FAQ für diese Gruppe auf ...

--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN

"So spricht der Herr: Das Recht ströme wie Wasser
und Gerechtigkeit wie ein nie versiegender Bach!" (Amos 5, 24)

Steffen Sandig

unread,
Jul 12, 2002, 9:28:10 PM7/12/02
to
"Schmidt Juergen" <Schmidt...@t-online.de> wrote in
news:agmsks$9t1$06$1...@news.t-online.com:


> "Parkverbotsende" und "Für Anlieger". --

Wobei der Begriff "Anlieger" bekanntermaßen leicht dehnbar ist.
Die billigste Lösung wäre vielleicht auch nur zum Parken die andere
Straßenseite zu benutzen, oder steht etwa am Ende der Straße, also auf
Privatgelände auch ein Parkverbotsschild?


Gruß Steffen

Hans Peter Otto

unread,
Jul 12, 2002, 8:34:24 PM7/12/02
to

"Piet Schmiedel" <piet...@excite.com> schrieb im Newsbeitrag news:Xns9249836...@piet.my-fqdn.de...

> "Hans Peter Otto" <wu...@gmx.de> schrieb:
>
> >> nutzen und bei wiederholtem Betreten [...] Anzeige erstatten?
> ^^^^^^^^^^^^
> > Dann müßte erst ein Gesetz erlassen werden, welches das uneingeladene
> > Betreten von Privatbesitz verbietet.
>
> Wenn ich also jemandem explizit verbiete, mein Grundstück zu betreten
> (der/den Politessen, vielleicht besser stellvertretend dem Dienstherrn), kann
> er sanktionsfrei wiederkommen und es doch tun? So war es zumindest gemeint.

Achso, ja dann, müßte das reichen, wenn das Privatgrundstück als solches zu
erkennen ist.

Alles IMHO IANAL

Grüße
Ha Pe Oo

Steven

unread,
Jul 14, 2002, 10:51:44 AM7/14/02
to
>Wohl
> auch ein Parkverbotschild mit Pfeil nach 'außen', was dann soviel heißt
> wie 'ab hier nicht mehr'. Korrekt?
>
mit pfeil nach "innen"=abhebung parkverb.


Christian E. Naundorf

unread,
Jul 17, 2002, 6:11:52 PM7/17/02
to

Bernd Sluka schrieb:

> Wo finde ich die Abhängigkeit der Zuständigkeit der StVB von der
> *Widmung* der Straße? Bzw. umgekehrt: Auf welche Grundlage stützt
> Du die nicht-alleinige Kompetenz der StVB bei Nicht-Widmung (aber
> öffentlicher Zugänglichkeit)?

Ich dachte in meinem einfältigen Gemüt immer, die Straßenverkehrs-
behörde regelt den Verkehr auf Straßen und was eine Straße ist,
sagt mir das Straßenrecht. War wohl falsch, wie?

--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN

"Nicht einmal die Tatsache, daß einige d.s.r.m.-Regulars gegenüber dem
GMX-Rechner den Juristen raushingen ließen, konnte da noch helfen.
Das macht betroffen." (F. Brauckmann nach einer SPAM-Attacke)

Hans Ranke

unread,
Jul 19, 2002, 12:23:24 PM7/19/02
to
Bernd Sluka wrote:
> Am Fri, 12 Jul 2002 23:00:03 +0200 schrieb Christian E. Naundorf:
> > Kathinka Diehl schrieb:

> >>
> >> Was die StVO nicht außer Kraft setzt. Das täte nur eine Schranke.
> >
> > Je nachdem nicht einmal die.
>
> Inwiefern? Wenn er eine Schranke aufstellt, ist der dahinter liegende
> Teil der Straße nicht mehr uneingeschränkt von allen Verkehrsteilnehmern
> befahrbar und damit außerhalb des Gültigkeitsbereichs der StVO.

Wenn die Schranke so gestaltet ist, dass sie beispielsweise von
Fußgängern umgangen werden kann und den Verkehrsteilnehmern nicht
aus den Umständen ersichtlich ist, daß hinter der Schranke überhaupt
kein öffentlicher Verkehr geduldet wird, dann ist auf der dahinter
liegenden Verkehrsfläche mMn. die StVO immer noch gültig.

Nur einen Teil des öffentlichen Verkehrs auszuschließen reicht nicht
dazu aus um eine Verkehrsfläche aus dem öffentlichen Verkehsraum
herauszunehmen.

Gruß, Hans

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