>So ziemlich direkt vor unserem Haus ist eine Bushaltestelle.
>Der Bus steht beim Halten quasi direkt auf der Fahrspur, also
>nicht in einer Haltebucht o.ä.
>Das Besondere an der Verkehrslage ist, daß die Fahrspuren an
>dieser Stelle durch eine durchgezogene Linie getrennt sind.
>Nach meinem Verständnis dürfte der nachfolgende Verkehr den
>haltenden Bus (obwohl nur rechts blinkend) hier nicht über-
>holen, da die durchgezogene Linie überfahren wird.
Richtig.
>Ich persönlich sehe in einem haltenden Bus keinen 'besonderen
>Ausnahmefall', der ein (normalerweise verbotenes) Kreuzen
>der durchgezogenen Linie rechtfertigen würde. Aber vielleicht
>liege ich ja völlig daneben.
Nee, leigst richtig.
Allerdings passt das ganze besser nach de.soc.recht.strassenverkehr,
daher x-post und f'up dorthin.
Volker
--
"Andere spielen Prügelpause oder Counterstrike, wir lesen dsv"
Andreas Cammin in dsv (de.soc.verkehr)
Hallo Volker,
Du hast natürlich Recht. Hatte die Gruppe bei der Suche auf dem
Newsserver offensichtlich übersehen, sorry.
Grüße,
Ekkehard
Tja, fragt sich nur, warum dann ausgerechnet an dieser Stelle
die Linie durchgezogen ist. Aber vielleicht hatten die einfach
nur weiße Farbe übrig... ;-)
Grüße
Ekkehard Nax wrote:
> "Bernd Sluka" <be...@kmz.de> schrieb:
>> Ohne Gegenverkehr darf beim Vorbeifahren eine Fahrstreifenbegrenzung
>> überfahren werden, wenn Gefährdung ausgeschlossen und an dem Hindernis
>> sonst nicht vorbeizukommen ist. In diesem, doch "besonderen Fall" ist
>> natürlich noch § 20 StVO zu beachten.
> Tja, fragt sich nur, warum dann ausgerechnet an dieser Stelle
> die Linie durchgezogen ist. Aber vielleicht hatten die einfach
> nur weiße Farbe übrig... ;-)
hm, vielleicht wollten sie ja, dass da niemand überholt, damit der Bus da
einfacher wieder losfahren kann.
Klar muss man einem entsprechend blinkendem Bus das Losfahren ermöglichen,
aber in der Praxis macht das ja leider kaum jemand.
mfg
Holger
--
Holger Thiele, <hth...@hthiele.de>
ok, nach nochmaligem Lesen des Vorpostings ist die Wahrscheinlichkeit, dass
Ekkehard genau das sagen wollte, wohl nicht ganz klein :-)
In diesem Sinne noch einen schönen Sonntag ;-)
Hallo Bernd,
das ist definitiv nicht richtig: Aus dem Kommentar zu Zei. 295:
"..Fahrzeuge dürfen die Linie nicht mit den Rädern berühren, erst recht
nicht auf ihr fahren. Sie dürfen auch nicht so fahren, dass die seitlich
über die Räder hinausragende Karrosserie oder Ladung sich über der Linie
befindet."
Das ist aus der amtlichen Begründung zur StVO. Darüber gibt es in der
Rechtslehre noch nicht einmal widersprechende Meinungen. D.h. mit anderen
Worten: Nix mit Überholen.
Der Gesetzgeber hat sich dabei ja auch was dabei gedacht: Der Bus im Thema
soll ja gerade dort nicht überholt werden.
Grüße
Peter
>Nein, ihr leigt beide flscha.
>
>Ohne Gegenverkehr darf beim Vorbeifahren eine Fahrstreifenbegrenzung
>überfahren werden, wenn Gefährdung ausgeschlossen und an dem Hindernis
>sonst nicht vorbeizukommen ist.
Wo steht das?
§39 3a & 4 StVO sagen jedenfalls nichts davon.
Habe die Frage auch mal an das lokale Polizeirevier weitergeleitet. Nicht
daß ich davon ausgehen würde, daß die das wüßten - so hat mir ein Freund
(Polizeibeamter) ganz klipp und klar gesagt, daß Überholen (bzw. Vorbei-
fahren) sei dort verboten. Andererseits habe ich erst vor einigen Tagen ein
Dienstwagen von Grün-Weiß gesehen (nein, der war nicht mit Tatü-Tata
unterwegs), der ganz selbstverständlich an einem dort haltenden Bus vorbei-
gebraust ist.
Aber vielleicht geben die meine Anfrage ja an die Profis weiter...(ich seh's
schon vor meinem geistigen Auge: irgendwann kommt eine Kolonne, und
radiert an dem Streifen 'rum. Was hätte ich dann nur angerichtet...)
Grüße
Bernd Sluka schrieb:
> In diesem, doch "besonderen Fall" ist
> natürlich noch § 20 StVO zu beachten.
Was soll daran "besonders" sein? Wenn Bus und Haltestelle
zusammentreffen, gilt immer § 20 StVO.
Gruß, Garfield
--
/\./\
/ o u \ Ich bin hier nur der Kater...
\<=Y=>/
---oOO-/ " \-OOo---------------------------------------------------
>Dort, wo das Vorbeifahren geregelt ist: § 6 StVO.
Da steht nichts zum überfahren von durchgezogenen Linien - jkedenfalls
nicht in der version, die mir vorliegt.
> Jagusch/Hentschel erwähnen es und nenne AFAIR auch mindestens eine Fundstelle dazu.
Habbich nicht und auch keine Chance, mal einen Blick rewinzuwerfen -
juristische Bibliotheken gibt es wohl in meiner "naeheren" Umgebung
nur an der Uni Duesseldorf oder an der Uni bochum - und selbst das
sind nur Vermutungen - ja ich weiss, die FernUni Hagen hat definitiv
juristische Fachliteratur, aber das ist _noch_ weiter -- und das ist
es mir nicht wWert, zumal ich nicht ausleihberechtigt waere.
so eine Verkehrslage gibt es hier auch.
Ich habe dazu mal ´ne andere Frage zu dieser Situation:
>>Das Besondere an der Verkehrslage ist, daß die Fahrspuren an
>>dieser Stelle durch eine durchgezogene Linie getrennt sind.
Ungeachtet Eures Streites möchte ich mal davon ausgehen,
daß ein Überholen hier wegen der durchgezogenen Linie
verboten ist, wenn dort der Bus hält.
Mir ist irgendwie in Erinnerung, daß auf einer solchen Spur
für normale Fahrzeuge ein Halteverbot besteht, weil ja das
haltende Fahrzeug die Spur quasi blockiert. Hier haben wir
einen Sonderfall: Es handelt sich nicht um ein einfaches
Fahrzeug sondern um einen Bus, der an einer Haltestelle hält.
Die Haltestelle liegt demnach im Halteverbot. Ich glaube zwar
gefühlsmäßig nicht, daß man dem Bus ein entsprechenden
Verstoß vorwerfen kann (er hat ja einen Grund zu halten).
Ist aber nicht möglicherweise die Aufstellung einer Haltestelle
im Halteverbot selbst rechtswidrig? D.h. handelt es sich
nicht eigentlich bei der Haltestelle um eine rechtswidrige
Verkehrsanordnung seitens der zuständigen
Straßenverkehrsbehörde (Kommune)?
Übrigens ist die Begründung der aufstellenden Behörde
(Kommune) folgende: Durch die Haltestelle in diesem Bereich,
in dem andere Fahrzeuge den Bus nicht überholen dürfen,
entsteht eine verkehrsberuhigende Wirkung.
(In meinen Augen bewirkt es hier in dem konkreten Fall
eher einen Verkehrsstau.)
Ist die Haltestelle also evtl. rechtswidrig? Wie kann man
die Versetzung einer solchen Haltestelle erzwingen,
wenn sich die Kommune gegen eine Versetzung weigert?
Gibt es da Mittel und Wege? Kennt jemand vielleicht
bereits ergangene Entscheidungen?
MfG
Tobias
>
>Hallo,
>
>so eine Verkehrslage gibt es hier auch.
>
>Ich habe dazu mal Žne andere Frage zu dieser Situation:
>
>>>Das Besondere an der Verkehrslage ist, daß die Fahrspuren an
>>>dieser Stelle durch eine durchgezogene Linie getrennt sind.
>
>Ungeachtet Eures Streites möchte ich mal davon ausgehen,
>daß ein Überholen hier wegen der durchgezogenen Linie
>verboten ist, wenn dort der Bus hält.
>
>Mir ist irgendwie in Erinnerung, daß auf einer solchen Spur
>für normale Fahrzeuge ein Halteverbot besteht, weil ja das
>haltende Fahrzeug die Spur quasi blockiert. Hier haben wir
>einen Sonderfall: Es handelt sich nicht um ein einfaches
>Fahrzeug sondern um einen Bus, der an einer Haltestelle hält.
>
>Die Haltestelle liegt demnach im Halteverbot. Ich glaube zwar
>gefühlsmäßig nicht, daß man dem Bus ein entsprechenden
>Verstoß vorwerfen kann (er hat ja einen Grund zu halten).
>
in der StVO findet sich da bei Zeichen 295: "Parken (§ 12 Abs. 2) auf
der Fahrbahn ist nur erlaubt, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und
der Linie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m verbleibt."
Demnach darf der Bus dort halten - zum Ein- und Aussteigen der
Fahrgäste parkt er ja nicht und es gibt eigentlich keinen Grund, dort
unter Missachtung der Linie vorbeizufahren. Oder?
Gruß Günter
> in der StVO findet sich da bei Zeichen 295: "Parken (§ 12 Abs. 2) auf
> der Fahrbahn ist nur erlaubt, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und
> der Linie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m verbleibt."
> Demnach darf der Bus dort halten
Ich kann mir nicht vorstellen, daß man aus der Tatsache, daß man nicht
parken darf schließen kann, daß man halten darf. Stell dir mal vor an
einer Engstelle, wo zwischen dem haltenden Fahrzeug und dem linken
Fahrstreifenrand z.B. nur 1 m bleibt hält jemand 3 Minuten einfach so.
--
Ralf Kleineisel
Hi Bernd/Gruppe,
die Polizei hat sich wg. der Sache heute bei mir gemeldet (wow, finde
ich schon beachtlich).
> Beides sagt wenig aus. Zum letzteren siehe § 35 StVO. Sonderrechte haben
> Polzisten immer, wenn nötig, auch ohne "Tatü-Tata" und ohne Fahrzeug.
>
Richtig, genau das bestätigte der Beamte auch.
> Da ich aufgrund der widersprüchlichen Angaben im Zweifel bin, rate ich
> zu: Warten bis der Bus losgefahren ist. Das ist die sicherere Methode.
Hierzu sagte der Beamte, daß das Vorbeifahren/Überholen an dieser
Stelle definitiv verboten sei. Dass die meisten Verkehrsteilnehmer es
trotzdem machen, läge mehr oder weniger am 'Herdentrieb' (er umschrieb
das etwas verklausulierter...). Neben Kreiseln und abknickender Vorfahrt
offensichtlich ein weiteres Mysterium für einen durchschnittlichen deutschen
Autofahrer.
Lange Rede: wahrscheinlich gibt es erst dann richtiges Theater, wenn jemand
vor dem (haltenden) Bus auf die Straße springt und umgemangelt wird.
Grüße