Gestern habe ich erzählt bekommen (nur durch "Dritte"), daß
jemand bei einer Fahrprüfung wegen angeblichen Zu-langsam-Fahrens
durchgefallen sei. (Die Geschichte klang durchaus glaubwürdig.)
Der Betreffende sei auf eine Landstraße mit etwa 70 langgefahren,
und am Ende (? danach habe ich leider nicht gefragt) der
Fahrprüfung muß der Prüfer dem Fahrschüler wohl das Durchfallen
mitgeteilt haben.
Ist das überhaupt zulässig?
Selbst wenn rein rechtlich ja (ich halte es eher für Abzocke),
sprechen doch IMHO eine ganze Reihe Gründe gegen solche eine Praxis:
Der Prüfer hätte doch einfach während der Fahr sagen können "Sie
können ruhig etwas schneller fahren".
Wo steht geschrieben, daß man exakt 100 fahren *muß*, wenn man
fast allein auf einer Landstraße unterwegs ist?
Im betreffenden Fall handelte es sich der Erzählung zufolge um
eine "wellige" Landstraße, d.h. der Fahrer könnte sich doch
einfach darauf berufen "ich kenne die Strecke nicht, das ist mir
hier zu unübersichtlich, also mache ich lieber etwas langsamer".
Den sogenannten "Verkehrsfluß" hat er IIRC auch nicht behindert,
es war exakt 1 Auto hinter ihm, das irgendwann überholt hat.
Und könnte der Fahrschüler nicht auch noch andere Gründe gehabt
haben, langsam zu fahren, z.B.:
- Benzin sparen.
- "Ich bin Führerscheinneuling, da kann ich noch nicht soviel
Fahrerfahrung haben, um bei hohem Tempo so sicher wie vielleicht
der Fahrlehrer unterwegs zu sein."
- "Wenn ich auf dieser welligen Straße (trotz erlaubter 100 km/h)
diese 100 km/h auch wirklich ausreize, erzählt mir der Prüfer
vielleicht hinterher was von unangepaßter Geschwindigkeit, also
lieber etwas langsamer."
- Er *wollte* einfach nicht schneller (obwohl er gekonnt hätte).
Wie auch immer, ich finde, daß ein Prüfer in diesem Fall als
Durchfalllgrund "zu langsam gefahren" anführt, ziemlich daneben.
Ein "sie können ruhig etwas schneller fahren" während der Fahrt
hätte es auch getan.
Wenn er dann gemerkt hätte, daß er damit den Fahrscüler völlig
verunsichert, hätte er ihn immer noch durchfallen lassen können.
Soll er doch froh sein, daß Führerscheinneulinge sich durchaus
bewußt sind, daß sie noch nicht so sicher wie andere
Verkehrsteilnehmer unterwegs sind (anstatt indirekt zum Rasen zu
animieren).
--
Stephan
Anti-Stau Massnahmen sind vergleichbar mit dem Versuch, die
Wespen vom
Kuchen abzuhalten indem man einen zweiten Kuchen daneben stellt.
(Markus Sander in drf)
Du kennst nur eine Seite der Geschichte, warst nicht dabei. Vielleicht
ist die Person richtig geschlichen um so Zeit zu schinden und relevante
Verkehrssituationen zu minimieren. Ich kann mich an meine Prüfung
erinnern, da hat der Prüfer auch gemeint ich soll mal schneller fahren.
Allerdings war ich der letzte und der Prüfer wollte heim und hat nur aus
dem Fenster das Schneetreiben beobachtet. Hab auch bestanden, mußte
nicht mal einparken.
Grüße,
Heiko
--
*** http://www.daea.de ***
Offizielle Homepage von de.alt.etc.auktionshaeuser
Lachen bis zum Umfallen: In der Rubrik "Dummfug" findet
man die witzigsten und sinnlosesten ebay Auktionen!
Stimmt in der Tat, leider konnte ich nicht mal den Geprüften
direkt befragen.
> Vielleicht
> ist die Person richtig geschlichen um so Zeit zu schinden und relevante
> Verkehrssituationen zu minimieren.
Alles was ich mitbekommen habe war
- Tempo 70 (bei vermutlich erlaubten 100)
- "wellige" Straße
- Verkehrsfluß nicht beeinflußt.
Und selbst wenn er aus dem von dir genannten Grund schleicht -
ist das ein Grund, jemanden durchfallen zu lassen?
Warum hat der Prüfer nicht einfach gesagt "Sie dürfen ruhig etwas
schneller fahren" oder den Grund des Langsamfahrens erfragt.
Wie ich schon schrieb, es kann viele Gründe geben, die 100 km/h
nicht auszureizen.
Und es gibt nun mal keine Regel, die analog zu z.B. "an einer
roten Ampel muß grundsätzlich gewartet werden" das
"grundsätzliche Fahren von 100 km/h auf Landstraßen" vorschreibt.
Kann man jemanden durchfallen lassen, weil er Zeit schinden will?
> Ich kann mich an meine Prüfung
> erinnern, da hat der Prüfer auch gemeint ich soll mal schneller fahren.
> Allerdings war ich der letzte und der Prüfer wollte heim und hat nur aus
> dem Fenster das Schneetreiben beobachtet.
Schneetreiben und dann den Fahrschüler zum schneller Fahren
animieren, naja...
> Hab auch bestanden, mußte
> nicht mal einparken.
Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Fahrprüfung, wenn auch
etwas verspätet. ;-)
Er hat aber, wie ich es verstanden habe, niemanden behindert.
Und wenn ein Ortskundiger, der eine bestimmte Strecke in der Lage
mit 90 zu fahren ist, hinter einem Ortsunkundigen oder noch nicht
so versierten Fahrer (Fahranfänger) mal mit 70 hinterherfahren
muß, ist das IMHO keine Behinderung.
Und es steht auch klar da: Ein "triftiger Grund" hebelt diesen
Praragraphen quasi aus.
Triftige Gründe habe ich genannt.
> IIRC haben Gerichte entschieden, daß eine Behinderung des Verkehrsflusses
> bei weniger als 60 Prozent der Höchstgeschwindigkeit auftritt; im Falle
> einer Landstraße ohne besonderes Tempolimit also bei weniger als 60 km/h.
Was ist bei Ortsunkenntnis des dort Fahrenden, bei Glätte, bei
schlecht einsehbaren Kurven ohne Tempo-Begrenzungsschild etc?
Muß ich dann darauf achten, ja nicht unter 60 km/h zu kommen?
BTW: Er fuhr der Erzählung zufolge 70 km/h, also 10 mehr als
"mindestens geboten".
> Kann man jemanden durchfallen lassen, weil er Zeit schinden will?
Aber holla, ja sicher!
Stell Dir vor einer würgt alle drei Minuten den Motor ab, fährt dann alle
fünf Minuten rechts ran um nachzuschauen ob die Rücklichter noch brennen,
prüft zwischendurch mal das Wasser in der Scheibenwaschanlage und
unternimmt auch sonst alles, um möglichst *nicht* viel zu fahren.
Ist alles kein Verstoß gegen die StVo, aber kann der Prüfer so einem den FS
geben, der aus offensichtlicher Unsicherheit Zeit schinen will?
Grüße,
Frank
> Im Ernst: Es geht bei der Fahrprüfung ja nicht nur darum, ob der
> Prüfling um alle Regeln weiss und gegen keine verstösst, sondern u.
> a. auch, ob er sich hinreichend sicher im Verkehrsgeschehen bewegen
> und zurechtfinden kann.
Full ACK!
Ich erinnere mich noch gut an meine praktische Fahrprüfung, in der es auch
eine "haarige" Situation gab: Innenstadtverkehr, kleine Sträßchen um kleine
Plätze rum mit diversen Einbahnstraßen-Situationen. Ich fahre geradeaus auf
eine kleine Kreuzung zu, Prüfer sagt nichts, rechts vor links ist klar,
fast bin ich über die Kreuzung rüber (aber eben nur fast), da sehe ich vor
mir ein Einbahnstraßenschild (also geradeaus keine Einfahrt), leicht
zugewachsenen von den dortigen Bäumen. Sofort gebremst, Rückwärtsgang rein,
umsichtig zurück, "UUPS! Wo soll ich langfahren, links oder rechts?".
Trotzdem bestanden, weil 1. Schild halb verdeckt und 2. doch (gerade) noch
richtig reagiert. Nach dem Lapsus mußte ich dann zwar die vollen 45 Minuten
Prüfzeit abschwitzen, aber es hat geklappt ;-)
Und das mit dem "Sie dürfen ruhig etwas schneller fahren" kam dann
natürlich auch, als ich auf der Autobahn bei einem Schild "80" mit dem
kleinen Zusatz "Bei Nässe" vom Gas gegangen bin (es war trocken, aber ich
war so nervös, daß ich im ersten Moment dachte "jetzt bloß nicht noch zu
schnell fahren2).
Nunja, ist lage her...
Grüße,
Frank
Stephan Gerlach wrote:
> Heiko Mittelstaedt schrieb:
>> Stephan Gerlach schrieb:
>>> Vorab: Wenn jemand meint, das Thema wäre woanders (z.B. dsv,
>>> defa,...) besser aufgehoben, einfach (cross-)posten.
>>> Gestern habe ich erzählt bekommen (nur durch "Dritte"), daß jemand
>>> bei einer Fahrprüfung wegen angeblichen Zu-langsam-Fahrens
>>> durchgefallen sei. (Die Geschichte klang durchaus glaubwürdig.)
>> Vielleicht
>> ist die Person richtig geschlichen um so Zeit zu schinden und
>> relevante Verkehrssituationen zu minimieren.
> Alles was ich mitbekommen habe war
> - "wellige" Straße
pff. jede Straße ist mehr oder weniger wellig. Das
Tempo kann man auch in den Kurven gegebenenfalls rausnehmen.
> - Verkehrsfluß nicht beeinflußt.
Später schreibst du selber es hätte ihn jemand überholt.
Und genau hier lag für einige Prüfer laut meinem damaligen
Fahrlehrer der Hase im Pfeffer.
Wer nömlich schon in der Prüfung auf nicht soo toll einsichtigen
Strecken schleicht verleitet zum gefährlichen überholen
und gefährdet damit in Summe den Straßenverkehr->fährt
nicht sicher genug->kein buntes Plastikkärtchen.
> Und selbst wenn er aus dem von dir genannten Grund schleicht -
> ist das ein Grund, jemanden durchfallen zu lassen?
s.o. mMn Ja.
> Warum hat der Prüfer nicht einfach gesagt "Sie dürfen ruhig etwas
> schneller fahren" oder den Grund des Langsamfahrens erfragt.
Warum sollte er? Er kann ja wenn er auf der Landstraße das nächste
mal dem Typ hinterherschleichten muss auch schlecht nachfragen.
> Wie ich schon schrieb, es kann viele Gründe geben, die 100 km/h
> nicht auszureizen.
100 nicht ausreizen und durchweg 70 fahren sind 2 paar Schuhe.
Wenn nicht S-Kurven und Serpentinenund bei trockener
Fahrbahn und Guter Witterung ist mMn eine 90 durchaus
angepasst angemessen auch für einen Prüfling.
Wer sich mehr nicht zutraut sollte halt nochn paar Fahrstunden nehmen.
> Und es gibt nun mal keine Regel, die analog zu z.B. "an einer
> roten Ampel muß grundsätzlich gewartet werden"
Es gibt da hierzulande diese schönen grünen Rechtspfeile...
aber das ist eine andere Geschichte. ;)
just my 2 Cent
Ludwig Hartmann
Durchgefallene neigen dazu ihr Versagen zu vertuschen, indem sie ein
paar relevante Sachen verschweigen und einige unwichtige Sachen
hervorheben.
> Und selbst wenn er aus dem von dir genannten Grund schleicht - ist das
> ein Grund, jemanden durchfallen zu lassen?
Wenn der Prüfer sich kein ausreichendes Bild über die Fahrfähigkeiten
machen kann, sicher. Stell Dir vor, jemand fährt zur Prüfung nur
Schritt-Tempo. Da kann er quasie nix falsch machen, er braucht ja nicht
mal schalten.
> Schneetreiben und dann den Fahrschüler zum schneller Fahren animieren,
> naja...
Hab ich mir damals auch gedacht. War ähnlich wie bei dem Fall: 50 bei
erlaubten 70, wobei die Strasse schneebedeckt war. Hab ich dem Prüfer
auch gesagt, hat er nix drauf erwidert.
>> Hab auch bestanden, mußte nicht mal einparken.
> Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Fahrprüfung, wenn auch etwas
> verspätet. ;-)
12 Jahre zu spät, genau genommen. Trotzdem danke! ;-)
Am Tue, 21 Dec 2004 13:44:22 +0100 schrieb Stephan Gerlach
<mam9...@studserv.uni-leipzig.de>:
>Gestern habe ich erzählt bekommen (nur durch "Dritte"), daß
>jemand bei einer Fahrprüfung wegen angeblichen Zu-langsam-Fahrens
>durchgefallen sei. (Die Geschichte klang durchaus glaubwürdig.)
welche Ausreden hat man denn nicht für alle möglichen Situationen, die
einem peinlich sind? :)
uli
> Gestern habe ich erzählt bekommen (nur durch "Dritte"), daß
> jemand bei einer Fahrprüfung wegen angeblichen Zu-langsam-Fahrens
> durchgefallen sei. (Die Geschichte klang durchaus glaubwürdig.)
Mich hat damals der Prüfer auch aufgefordert, schneller zu fahren
("Richtgeschwindigkeit ist 130 und nicht 120").
So fuhr ich dann auch 130-135.
Und dann hat er eine verblüffend enge Ausfahrt gewählt,
was ich mit dem Fahrlehrer nie trainiert hatte,
der hatte sich immer nur sanft durch die Gegend chauffieren lassen.
Da wäre ich beinahe durchgefallen.
MfG
Thomas
> Ist das überhaupt zulässig?
Offensichtlich. Habe ich selbst miterlebt. Als ich anno '83 meinen
Fuehrerschein machte, war eine 60-jaehrige Frau dabei, die unbedingt auf
ihre alten Tage den Schein machen wollte um ihre Enkel
spazierenfahren zu koennen.
Als ich dann Pruefung hatte, war es bereits ihr zweiter Versuch bei dem
sie durchfiel. Ich stand bereits startbereit am Auto, als der Pruefer zu
ihr sagte sie sei viel zu langsam und uebervorsichtig und wuerde nur den
Verkehr behindern. Und sie solle es sich nocheinmal ueberlegen, ob es
nicht auch ohne Fuehrerschein gehe.
--
Gruss
Werner
>> Alles was ich mitbekommen habe war
>> - "wellige" Straße
>
>pff. jede Straße ist mehr oder weniger wellig.
Kommt aber drauf an _wie_ wellig. WEnn da bei 100 die Insassen auf und
ab tanzen, ist das nicht so prickelnd.
>Tempo kann man auch in den Kurven gegebenenfalls rausnehmen.
>
>> - Verkehrsfluß nicht beeinflußt.
>
>Später schreibst du selber es hätte ihn jemand überholt.
>Und genau hier lag für einige Prüfer laut meinem damaligen
>Fahrlehrer der Hase im Pfeffer.
Wieso? Ich werde regelmäßig auch dann überholt, wenn ich so schnell
fahre, wie erlaubt.
Volker
--
Im uebrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss.
Meinen empirischen Beobachtungen zufolge haben offenbar verdammt viele
Personen ihren Führerschein wohl unter solchen Bedingungen im Winter
betanden. :)
Gruß Ingo
Andererseits muss eine Prüfung realitätsnah erfolgen, d.h. es darf keine
Ermahnungen des Prüfers geben wie z.B. "Vorsicht, hier langsamer" und
das Gegenteil eben auch nicht. Im Zweifelsfall kann der Fahrlehrer immer
noch mit den Hilfspedalen eingreifen und damit wäre die Prüfung auch
beendet.
Und um das Ganze zu konterkarieren: mein Prüfer und mein Fahrlehrer
haben sich während der Prüfungsfahrt munter unterhalten. Die ganze
Situation gipfelte in der Anweisung des Prüfers: Fahren Sie dort mal
rechts ran!
Ich: das ist eine Bushaltestelle!
Prüfer: das macht nichts, das ist in Ordnung.
...ich halte da, Prüfer steigt aus, geht in die Metzgerei daneben und
holt sich einen Wurstwecken.
(Blumenpflücken während der Prüfung erlaubt)
Ist wirklich passiert, aber lange her.
Greez
Jo
Jochen Walerka wrote:
> Und um das Ganze zu konterkarieren: mein Prüfer und mein Fahrlehrer
> haben sich während der Prüfungsfahrt munter unterhalten. Die ganze
> Situation gipfelte in der Anweisung des Prüfers: Fahren Sie dort mal
> rechts ran!
> Ich: das ist eine Bushaltestelle!
> Prüfer: das macht nichts, das ist in Ordnung.
> ...ich halte da, Prüfer steigt aus, geht in die Metzgerei daneben und
> holt sich einen Wurstwecken.
> (Blumenpflücken während der Prüfung erlaubt)
Same here, mein Prüfer und Fahrlehrer haben sich auch munter über dies und
jenes, sogar über das Weibsvolk der Umgebung unterhalten, deren Kommentare
waren fast wie inner Kneipe :-)
Gipfel: Ich bog eine Straße zu spät ab, und damit kam ich nicht zur Ecke wo
üblicherweise eingeparkt wird. Also erstmal (nach Nachfrage) ein Schild mit
rotem Kreis ignoriert und auf irgend nem Privatgelände geparkt...
J.
> IIRC haben Gerichte entschieden, daß eine Behinderung des Verkehrsflusses
> bei weniger als 60 Prozent der Höchstgeschwindigkeit auftritt; im Falle
> einer Landstraße ohne besonderes Tempolimit also bei weniger als 60 km/h.
Hm, erst bei 60%? ;-(
Dann kann man den ganzen 70-bei-100-Fahrern ja gar nix, das kommt meinen
Beobachtungen nämlich nach sehr oft vor. Muss irgendwie eine magische
Zahl sein, warum fahren bloß so viele 70, wenn 100 ist?
Gruß Dirk.
--
Steht ` oder ´ als Apostroph, gibt's typografisch eine Katastroph'
> Andererseits muss eine Prüfung realitätsnah erfolgen, d.h. es darf keine
> Ermahnungen des Prüfers geben wie z.B. "Vorsicht, hier langsamer" und
> das Gegenteil eben auch nicht. Im Zweifelsfall kann der Fahrlehrer immer
> noch mit den Hilfspedalen eingreifen und damit wäre die Prüfung auch
> beendet.
P:" Sie wissen, dass hier 30 ist?"
Ich:"..."
P:" Naja, wir sind ja in der Zone auf dem *Schulhof* losgefahren. Da drücke
ich mal ein Auge zu"
Der Prüfer davor war unentspannter: durchgefallen wegen nicht ganz links
Einordnens beim Abbiegen aus einer Einbahnstrasse...
> Gestern habe ich erzählt bekommen (nur durch "Dritte"), daß
> jemand bei einer Fahrprüfung wegen angeblichen Zu-langsam-Fahrens
> durchgefallen sei. (Die Geschichte klang durchaus glaubwürdig.)
>
Das ist leider absolut glaubwürdig. Meine Frau durfte vor 22 Jahren auch
wegen zu langsamen Fahren auf der Landstrasse wiederholen. Der Prüfer
war halt ein Ar... Ihm waren 70 - 80 zu langsam. Hat mir der Fahrlehrer
auch bestätigt.
Gruß Uwe
> warum fahren bloß so viele 70, wenn 100 ist?
Weil man ja nie wissen kann, wann plötzlich ein Ort auftaucht, in dem
man schließlich maximal 45 brutto fahren muss. Vor dem Ortsschild muss
man ja schon runtergebremst haben!
Till Walther schrieb:
Hm, also meine Beobachtung ist eher die, daß Leute, die außerhalb von
Ortschaften 70 fahren, sich auch innerhalb von Ortschaften streng an
Ihre Vorgabe 70 halten.....
Schönen Gruß,
Christoph,
der manchmal echt wissen möchte, was in solchen Leuten vorgeht.
,oO( wie war das noch - bei "leichter Schneeglätte" (also 50 wäre
gefahrlos gegangen) mit 30 dermassen aufs Tempo konzentriert, daß er
dann glatt über eine rote Fußgängerampel gerattert ist und fast den
gerade querenden Fußgänger mitgenommen hat.... das nächste Mal schreib
ich mir so eine Nummer auf - so jemand ist ja unfähig, ein Auto zu führen!)
> Hallo Gruppe, Hallo Stephan.
>
> Stephan Gerlach wrote:
>> - Verkehrsfluß nicht beeinflußt.
>
>
> Später schreibst du selber es hätte ihn jemand überholt.
Ja. Wie ich verstanden habe, *ein* Überholer.
Ob das nun ein einzelnes Auto war und hinter diesem Überholer
kein weiteres Auto fuhr - oder ob der Überholer der einzige aus
einer riiieesigen Schlange von Autos war, der sich getraut hat,
das "Verkehrshindernis"(?) zu überholen, ist mir nicht bekannt.
Ich bin auch schon auf Landstraßen (nicht während der Prüfung)
überholt wurden; trotzdem glaube ich nicht, daß das ein Zeichen
von Unsicherheit meinerseits ist.
> Und genau hier lag für einige Prüfer laut meinem damaligen
> Fahrlehrer der Hase im Pfeffer.
> Wer nömlich schon in der Prüfung auf nicht soo toll einsichtigen
> Strecken schleicht
Naja, ob es nun wirklich "schleichen" war oder nicht, kann ich
dann doch schlecht beurteilen. Die Rede war von 70 km/h und
"wellig" (was auch immer das heißen mag, viele Hügel gibt's hier
eigentlich nicht, dafür viele kurvige Straßen).
>> Wie ich schon schrieb, es kann viele Gründe geben, die 100 km/h
>> nicht auszureizen.
>
>
> 100 nicht ausreizen und durchweg 70 fahren sind 2 paar Schuhe.
> Wenn nicht S-Kurven und Serpentinenund bei trockener
> Fahrbahn und Guter Witterung ist mMn eine 90 durchaus
> angepasst angemessen auch für einen Prüfling.
> Wer sich mehr nicht zutraut sollte halt nochn paar Fahrstunden nehmen.
Vielleicht hat er sich ja gerade *wegen* der Prüfung nicht mehr
zugetraut ("wenn ich 90 fahre, sagt der Prüfer hinterher, ich bin
ein Raser, hier ist es ja doch etwas kurvig; also lieber etwas
langsamer")
Ich habe nur im tiefsten Winter bei Glatteis und Schnee meine
ersten Fahrstunden genommen. Prüfung war AFAIR bei schönstem
Sonnenschein im Spätfrühling...
> ,oO( wie war das noch - bei "leichter Schneeglätte" (also 50 wäre
> gefahrlos gegangen) mit 30 dermassen aufs Tempo konzentriert, daß er
> dann glatt über eine rote Fußgängerampel gerattert ist und fast den
> gerade querenden Fußgänger mitgenommen hat....
Du bist sicher, daß er nicht einen Tempomat eingeschaltet hatte
und eingeschlafen war?
Stephan Gerlach schrieb:
>> ,oO( wie war das noch - bei "leichter Schneeglätte" (also 50 wäre
>> gefahrlos gegangen) mit 30 dermassen aufs Tempo konzentriert, daß er
>> dann glatt über eine rote Fußgängerampel gerattert ist und fast den
>> gerade querenden Fußgänger mitgenommen hat....
> Du bist sicher, daß er nicht einen Tempomat eingeschaltet hatte und
> eingeschlafen war?
Wenn Du mich so fragst..... allerdings hat er die kurz drauf folgende
Kurve gekriegt und nicht gradaus den Weg in den Friedhof
genommen....(der ist da wirklich! ;-) )
Schönen Gruß,
Christoph
> Und um das Ganze zu konterkarieren: mein Prüfer und mein Fahrlehrer
> haben sich während der Prüfungsfahrt munter unterhalten. Die ganze
> Situation gipfelte in der Anweisung des Prüfers: Fahren Sie dort mal
> rechts ran!
> Ich: das ist eine Bushaltestelle!
> Prüfer: das macht nichts, das ist in Ordnung.
?!
Was hätte er wohl gesagt, wenn in der Zeit ein Bus gekommen wäre
und dich weggehupt hätte?
> ...ich halte da, Prüfer steigt aus, geht in die Metzgerei daneben und
> holt sich einen Wurstwecken.
> (Blumenpflücken während der Prüfung erlaubt)
>
> Ist wirklich passiert, aber lange her.
Mein Prüfer ist IIRC während der Prüfung in die Sparkasse
gegangen, was 10 Minuten gedauert hat. Er hat mich aber
*regelgerecht* anhalten lassen...
Das scheint reine Willkür bei den Prüfern zu sein, nach dem Motto
"heute lasse ich mal 70 Prozent durchkommen, 30 Prozent durchfallen"?
Wenn man manchmal so hört/liest, wegen was manche durchfallen und
mit welchen Fehlern andere hingegen wieder bestehen...
> Stephan Gerlach wrote:
>
> [...]
>
>>Gestern habe ich erzählt bekommen (nur durch "Dritte"), daß
>>jemand bei einer Fahrprüfung wegen angeblichen Zu-langsam-Fahrens
>>durchgefallen sei. (Die Geschichte klang durchaus glaubwürdig.)
>
>
> Warum der wirklich durchgefallen ist, weiss nur der Prüfer. Und
> der hat (s)eine Version davon (vielleicht etwas modifiziert, um
> den Prüfling nicht vollkommen zu desillusionieren) dem Prüfling
> erzählt.
Naja, der Prüfer sollte dem Prüfling wenigstens eindeutig sagen
warumm er durchgefallen ist. Und nicht ein lapidares
"durchgefallen, Sie wissen schon, warum" oder so sagen.
Andernfalls hat er seinen Beruf verfehlt.
> Der wiederum hat (s)eine Version (vielleicht etwas
> modifiziert, um das eigene Versagen zu kaschieren) dem Dritten
> erzählt. Und frühestens(!) der hat wiederum (s)eine Version
> (vielleicht etwas modifiziert, um die Story erzählenswerter zu
> machen) Dir erzählt und Du uns nun wiederum (D)eine Version. Was
> glaubst Du, was davon am Ende noch mit den Gedanken des Prüfers,
> sprich den wahren Gründen des Durchfallens übereinstimmt? ;o)
OK, um wenigstens das letzte Glied der Informationsübertragung
"abzusichern", ich kann unter Eid schwören, daß ich vom Dritten
gehört habe:
- Landstraße
- 70 km/h (ob dauerhaft oder nur kurzzeitig weiß ich nicht)
- 1 Auto hat überholt (ob noch andere Autos om Spiel waren weiß
ich nicht)
- der (Haupt?-)Durchfallgrund war "zu langsam auf der Landstraße.
> und wenn z.
> B. die Geschwindigkeit auf der Landstrasse einer der Indikatoren
> für eine solche Unsicherheit war (oder schlicht der einzige, der
> sich dem Prüfling oder seinem Freund eingeprägt hatte), dann kann
> man deswegen durchaus auch ohne Fahrerlaubnis nach Hause geschickt
> werden.
>
> Was soll daran unzulässig sein
Gesetzlich vermutlich nichts.
Wahrscheinlich kann man auch wegen völlig an den Haaren
herbeigezogenen Gründen durchfallen?
Oder ganz ohne Begründung (was will man als Prüfling schon
dagegen machen?).
> Und könnte der Fahrschüler nicht auch noch andere Gründe gehabt haben, langsam zu
> fahren, z.B.:
>
> - Benzin sparen.
> - "Ich bin Führerscheinneuling, da kann ich noch nicht soviel Fahrerfahrung haben, um
> bei hohem Tempo so sicher wie vielleicht der Fahrlehrer unterwegs zu sein."
> - "Wenn ich auf dieser welligen Straße (trotz erlaubter 100 km/h) diese 100 km/h auch
> wirklich ausreize, erzählt mir der Prüfer vielleicht hinterher was von unangepaßter
> Geschwindigkeit, also lieber etwas langsamer."
> - Er *wollte* einfach nicht schneller (obwohl er gekonnt hätte).
>
- er war betrunken?
> Das ist leider absolut glaubwürdig. Meine Frau durfte vor 22 Jahren auch
> wegen zu langsamen Fahren auf der Landstrasse wiederholen. Der Prüfer
> war halt ein Ar... Ihm waren 70 - 80 zu langsam. Hat mir der Fahrlehrer
> auch bestätigt.
Bei Fahranfängern dürfte sich das "zu langsam" i.d.R. mit einem gewissen
Maß "zu unsicher" paaren. Das genügt m.E. zu Recht, die Fahrerlaubnis
(noch) nicht zu erteilen - jedenfalls wenn ein Prüfer zu dem Ergebnis
kommt, dass es dem Prüfling noch an Sicherheit mangelt - selbst wenn
sich das angeblich "nur" als Langsamfahren auf Landstraßen äußert.
Hier kann es durchaus sein, dass der Prüfer annehmen muss, dass der
Prüfling mit einer angepassten Fahrweise noch überfordert ist - also
"Nachhilfe" braucht....
PS. Ich hatte gelegentlich als Jugendlicher das zweifelhafte Vergnügen
mit jemandem zu fahren, der in den 1960ern nach fast 60 Fahrstunden
endlich seinen Führerschein erhalten hatte. Weil diese Person dann
immer noch nicht schalten konnte, fuhr sie einen Daf (Variomatik)
der längere Steigungen mal eben mit max. 40 bis 50 km/h bewältigte.
Selbst dabei fühlte ich mich als Mitfahrer (natürlich noch ohne FS)
nicht wirklich wohl, obwohl ich mich nicht an konkrete Fahrfehler oder
gar Regelverstöße erinnern kann. Irgendwie fuhr mit dieser Person
am Lenkrad (die sich dort wohl selbst ständig überfordert fühlte)
ständig die "Angst im Nacken" mit....
Ich finde es erfreulich, dass derartige "Gnadenakte" heutzutage offenbar
eher ausgeschlossen sind.
Grüße
Thorwald Brandwein
> Das scheint reine Willkür bei den Prüfern zu sein, nach dem Motto
> "heute lasse ich mal 70 Prozent durchkommen, 30 Prozent durchfallen"?
> Wenn man manchmal so hört/liest, wegen was manche durchfallen und
> mit welchen Fehlern andere hingegen wieder bestehen...
Niemand wird solange Führerscheine nicht in Simulatoren erworben werden,
wirklich objektive Prüfungsmaßstäbe realisieren können. Von daher halte ich
es für richtig, wenn die Fahrerlaubnis aufgrund einer "fachmännischen
Schätzung" erteilt, bzw. verweigert wird. Die Fahrprüfung selber ist m.E.
eben nur eine Veranstaltung, bei der ein Prüfling eine gewisse
Vorausbildung und Entwicklungsfähigkeit mehr oder weniger erfolgreich
demonstriert. Wenn eines von beidem eben noch nicht gegeben ist, dann muss
nachgearbeitet werden....
Das ist ueblich und hat psychologische Wirkung. Es entlastet den
Pruefling. Das heisst nicht, dass der Pruefer nicht aufpasst.
ND
"Gute" Fahrlehrer machen das um den Prüfer bei Laune zu halten und ihn ein
wenig abzulenken. Vielleicht übersieht er dann die eine oder andere
Kleinigkeit, oder drückz mal ein Auge zu ;-)
LG Andy
> Denen, die's nicht wissen, sei noch nachgereicht, dass die Fahr-
> erlaubnis zu der Zeit oftmals schon nach einem kurzen "Bist schon
> mal gefahren?" - "Ja" - "Ok, da hast ..." erteilt wurde. Meist
> wurde vor der Prüfung genau eine Fahrstunde abgehalten. Und die
> zweite wurde i. A. schon als Ausdruck vollkommener Inkompetenz
> angesehen ...
Nun - das ist wohl etwas übertrieben....
Zwischen 5 und 15 Fahrstunden war m.E. um 1970 herum etwa normal.
Schließlich hatten auch damals schon die Fahrschulen einen gewissen
Bedarf an Einnahmen und gleichfall ein Interesse an einem guten Image.
Ein paar vorbereitende Fahrstunden mehr waren auch damals preiswerter
als eine vermasselte Prüfung.
Tatsache ist aber wohl auch, dass damals viele Fahranfänger schon relativ
mehr Verkehrserfahrung hatten - u.a. weil sie weniger Gelegenheit hatten,
sich mit Öffis oder von Eltern spazieren fahren zu lassen. Die Hemmungen
der Erwachsenen, einem Fahranfänger ohne Führerschein mal auf einem
stillen Feldweg ein wenig Autofahren üben zu lassen, mögen auch kleiner
gewesen sein als heutzutage.
> Hm, also meine Beobachtung ist eher die, daß Leute, die außerhalb von
> Ortschaften 70 fahren, sich auch innerhalb von Ortschaften streng an
> Ihre Vorgabe 70 halten.....
Richtig, genau so sieht's aus, die fahren immer schön gleichmäßig.
Wüsste mal gerne, was in denen vorgeht.
> Tatsache ist aber wohl auch, dass damals viele Fahranfänger schon
> relativ mehr Verkehrserfahrung hatten - u.a. weil sie weniger
> Gelegenheit hatten, sich mit Öffis oder von Eltern spazieren fahren
> zu lassen. Die Hemmungen der Erwachsenen, einem Fahranfänger ohne
> Führerschein mal auf einem stillen Feldweg ein wenig Autofahren
> üben zu lassen, mögen auch kleiner gewesen sein als heutzutage.
>
Stümmt. Der 17M meines Bruder half ungemein, mit mal 4 Stunden den
Lappen zu haben. Aber die Verkehrsdichte war auch wesentlich geringer.
Man sollte das nicht vergessen. Dafür gabs mehr Tote. Alles ist eben
relativ.
Gruß und schöne Weihnachten.
Uwe
> Stephan Gerlach wrote, citing me:
>>- Landstraße
>>- 70 km/h (ob dauerhaft oder nur kurzzeitig weiß ich nicht)
>>- 1 Auto hat überholt (ob noch andere Autos om Spiel waren weiß
>> ich nicht)
>>- der (Haupt?-)Durchfallgrund war "zu langsam auf der Landstraße.
>
>
> Jaja. Anfangs hast Du auch behauptet, er hätte "den sogenannten
> 'Verkehrsfluß' (...) auch nicht behindert". Und dann gemeint, dass
> "1 Auto hinter ihm" war, das irgendwann sogar überholt hat. Wozu,
> so frage ich mich (und Dich), hat der überholt, wenn der vor ihm
> fahrende Prüfling ihn doch gar nicht behindert hat ...?
Weil er schneller fahren wollte?
Nur die Tatsache, daß man überholt wird, ist noch lange kein
Zeichen dafür, daß man den Verkehrsfluß behindert.
>>Wahrscheinlich kann man auch wegen völlig an den Haaren
>>herbeigezogenen Gründen durchfallen?
>
>
> Was bitte ist z. B. an (für den Prüfer) erwiesener Unsicherheit
> "völlig an den Haaren herbeigezogen"?
*Diese* Frage war bereits etwas allgemeiner gemeint, hätte ich
deutlicher schreiben sollen.
Kann ein Prüfer einfach sagen "Sie sind durchgefallen", ohne
Begründung?
> *sehrwunder* Also, wenn ich
> eines ganz bestimmt nicht im öffentlichen Strassenverkehr haben
> möchte, dann sind es unsichere Fahrer, die andere durch ihre lahme
> Schleicherei möglicherweise zu unpassenden Reaktionen verleiten.
> Oder siehst Du das anders?
Nein.
Im konkreten Fall allerdings ist die Frage, ob der betreffende
wirklich ein solch unsicherer Schleicher wäre (war). Oder einfach
nur 70 statt 100 auf der Landstraße gefahren ist, ohne sonst
irgendwie unsicher zu wirken.
OK, ich saß nicht mit im Auto, und diese Frage wird letzlich für
mich ungeklärt bleiben.
>>Oder ganz ohne Begründung (was will man als Prüfling schon
>>dagegen machen?).
>
>
> Kann es sein, dass Du einfach nur auf der Suche nach einer
> Rechtfertigung für den scheinbar unbekannten Dritten bist?
Rechtfertigung habe ich nicht nötig, ich kenne den ja nicht mal.
Gründe (man mag es Rechtfertigung nennen) für 70 statt 100 fahren
habe ich selbst einige genannt, d.h. aus der Tatsache "70 satt
100 fahren" kann man nicht zwangsläufig Unsicherheit ableiten.
"Gesucht" (und wie es aussieht, gefunden) habe ich bestenfalls
nach der Antwort auf die Frage, ob ein solches Verhalten von
Prüfern üblich/zulässig ist.
[Fahrschüler während der Fahrprüfung]
> - er war betrunken?
Gab's sowas wirklich schonmal, daß ein Fahrschüler zur Prüfung
betrunken erschien, der Prüfer jedoch die Prüfung "startete"?
(Und erst *hinterher* wegen Trunkenheit am Steuer den
Führerschein verweigerte.)
> Ja, durchaus - in Deinem vorherigen Posting sprachst Du aber nicht
> von 1970, sondern den "1960ern". Und zumindest in deren erster
> Hälfte war das in der Tat so. Und vorher sogar noch krasser: Mein
> Vater hat seinen FS anno '55 auf Zuruf bekommen ... <ohne Worte>
Nun, der beschriebene Fall dürfte sich in der zweiten Hälfte der
1960er abgespielt haben....
So ganz und für alle harmlos war der Erwerb einer Fahrerlaubnis
aber früher wohl auch nicht... Mein Großvater hat Ende der
1950er, etwa um Eintritt des Rentenanalters den Führerschein
gemacht und das ging auch nicht beim ersten Prüfungstermin gut.
Frag mich nicht, wie viele Fahrstunden nötig waren, ich weiss es
nicht. Es gab und gibt eben immer wieder Individuen, die - aus
welchen Gründen auch immer - sich besser oder schlechter
mit (für sie) Neuem arrangieren können....Alter und Beruf
(vorhandene oder fehlende Praxis im Umgang mit Technik) waren
wohl vor einigen Jahrzehnten noch sehr viel entscheidender dafür,
wie das praktische Autofahren gelernt werden konnte.
...und man sollte auch nicht vergessen, dass damals das Autofahren
(trotz wesentlich geringerer Verkehrsdichte) allgemein risikoreicher
war, als heutzutage.
> Dirk Straka schrieb:
>> Stephan Gerlach wrote, citing me:
>>>- Landstraße
>>>- 70 km/h (ob dauerhaft oder nur kurzzeitig weiß ich nicht)
>>>- 1 Auto hat überholt (ob noch andere Autos om Spiel waren weiß
>>> ich nicht)
>>>- der (Haupt?-)Durchfallgrund war "zu langsam auf der Landstraße.
>>
>>
>> Jaja. Anfangs hast Du auch behauptet, er hätte "den sogenannten
>> 'Verkehrsfluß' (...) auch nicht behindert". Und dann gemeint, dass
>> "1 Auto hinter ihm" war, das irgendwann sogar überholt hat. Wozu,
>> so frage ich mich (und Dich), hat der überholt, wenn der vor ihm
>> fahrende Prüfling ihn doch gar nicht behindert hat ...?
> Weil er schneller fahren wollte?
> Nur die Tatsache, daß man überholt wird, ist noch lange kein
> Zeichen dafür, daß man den Verkehrsfluß behindert.
Im Gegenteil! Gerade wenn man überholt werden *kann*, ist man kein
Hindernis.
--
Netten Gruß
Peter
> Im Gegenteil! Gerade wenn man überholt werden *kann*, ist man kein
> Hindernis.
Genau. *Wenn* man überholt werden kann. Weißt du, wielange der schon
hinterherzuckeln mußte, bevor er endlich überholen konnte? Du weißt es
nicht, ich weiß es nicht, aber der Prüfer hat das möglicherweise gewußt.
Wenn ich mir das tägliche Elend auf den Straßen angucke, wünsche ich mir zu
Weihnachten dieses Jahr mehr solche Prüfer wie den hier angesprochenen.
In diesem Sinne
Frohes Fest wünscht
Carsten
Kann ich mir nicht vorstellen, ich denke wenn er das vorher merkt wird
er der Termin platzen lassen und vermutlich trotzdem Geld haben wollen
weil es ja nicht sein Verschulden ist das die Prüfung nicht stattfinden
konnte. Interessant wäre ob jemand, dem wegen Alkohol die Prüfung
verweigert wird, nach 2 Wochen einen neuen Termin bekommt oder ob da
mehr fällig ist. Ich würde da schon von der Ungeeignetheit zur Teilnahme
am Straßenverkehr ausgehen.
Wobei ich es mir schon lustig vorstelle wenn ein Prüfer sagt "parken sie
doch mal dort vor der Polizei ein, steigen sie aus, wir gehen da jetzt
mal rein und machen einen Alkoholtest" :-)
Grüße
Enrico
>>Dann kann man den ganzen 70-bei-100-Fahrern ja gar nix,
> Hmm, warum sollte man denn "was können"?
Ne ne, da sag' ich jetzt nichts zu, ich kenne deine Meinung dazu ja.
Gab's hier schon oft genug.
> Warum nicht? Zu feige, um Deine Meinung zu begründen?
Ja mei, was soll ich denn da groß begründen? Hier prallen ja Welten
aufeinander. Für mich hat jemand, der *ohne besonderen Grund* (Witterung
etc.) 70 fährt, wenn er 100 dürfte, ein Problem:
- Er versteht z.B. das Ortsausgangsschild oder andere Schilder
(Aufhebung von Streckenverboten) nicht richtig
- Er traut sich nicht, sieht vielleicht nicht ausreichend (dann ist er
gesundheitlich ungeeignet zum Führen eines Kfz)
- Er hat einfach keine Lust und schaut sich die schöne Landschaft an und
verhindert, dass hinter ihm Fahrende so schnell fahren können, wie sie
eigentlich dürften (dann ist er charakterlich ungeeignet zum Führen
eines Kfz)
Wenn man nach dem Überholen (soweit möglich) mal einen dezenten Blick
nach rechts wirft, weiß man ja meistens direkt, was Sache ist.
Solche Sachen lernt man ja außerdem normalerweise schon in der
Fahrschule ("zügig-flüssig mitfahren" hieß das bei mir immer). Womit wir
wieder beim ursprünglichen Thema wären.
Gruß Dirk.
--
Dieser Beitrag ist EDV-erstellt und ohne Unterschrift gültig
>> Später schreibst du selber es hätte ihn jemand überholt.
>> Und genau hier lag für einige Prüfer laut meinem damaligen
>> Fahrlehrer der Hase im Pfeffer.
> Wieso? Ich werde regelmäßig auch dann überholt, wenn ich so schnell
> fahre, wie erlaubt.
Es geht hier, denke ich, weniger darum, dass es trotzdem getan
wird sondern, dass man sicher genug fährt um ein gutteil
dieser Aktionen durch zügiges aber sicheres fahren zu vermeiden
und mit 70 auf ner Landstraße ohne problematische Umstände ist
in diesem Sinne anscheinend marginal verkehrsgefährdend.
Auch wenn ich eine solche Formulierung nur unterschreiben
würde nachdem ich glaubhafte Studien zu dem Thema gesehn hab.
guten Rutsch und sichere fahrt beim einbrechenden Winter
einen Freund hats grad nen Reifen gekostet eine
Bordsteinkante im Schnee übersehen zu haben...
Ludwig Hartmann
Dirk Schneider schrieb:
> - Er hat einfach keine Lust und schaut sich die schöne Landschaft an und
> verhindert, dass hinter ihm Fahrende so schnell fahren können, wie sie
> eigentlich dürften (dann ist er charakterlich ungeeignet zum Führen
> eines Kfz)
Was haben die Dir denn ins Weihnachtsgebäck gemischt?
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
-------------------------------------------------------
Softwarepatente? Nein, danke. Hier eintragen:
http://petition.eurolinux.org/index_html
Hab ich schon bei einer Fahrprüfung gehabt, das der Fahrschüler betrunken
ankam. Er hat sich Mut am Vorabend angetrunken und kam mit Restalkohol zur
Prüfung. Natürlich war die Prüfung schon beendet, als ich es merkte. Das
Geld mußte er bezahlen für den Prüfer und es wurde ein neuer
Prüfungstermin festgelegt. Wie du schon sagtest ist das Fahren unter
Alkohol kein Cavaliersdelikt. Überhöhtes Promillegehalt ist eine
charakterliche Nichteignung, die ab 1,6 Promille immer zu einer MPU führt.
Schon 0,3 Promille könne dazu führen seine Fahrerlaubnis für mindestens 6
Monate abzugeben. Da sag ich nur, man gut das ich den Kerl wieder nach
Hause geschickt habe.
Gruß
Alex
> Dirk Straka schrieb:
>
>> Stephan Gerlach wrote:
>> [...]
>>
>>> Gestern habe ich erzählt bekommen (nur durch "Dritte"), daß jemand bei
>>> einer Fahrprüfung wegen angeblichen Zu-langsam-Fahrens durchgefallen
>>> sei. (Die Geschichte klang durchaus glaubwürdig.)
>> Warum der wirklich durchgefallen ist, weiss nur der Prüfer. Und
>> der hat (s)eine Version davon (vielleicht etwas modifiziert, um
>> den Prüfling nicht vollkommen zu desillusionieren) dem Prüfling
>> erzählt.
>
> Naja, der Prüfer sollte dem Prüfling wenigstens eindeutig sagen warumm
> er durchgefallen ist. Und nicht ein lapidares "durchgefallen, Sie wissen
> schon, warum" oder so sagen.
Der Prüfer hat die Pflicht dem Prüfling seine Fehler offen darzulegen.
Zitat Prüfungsrichtlinie: "Hat der Bewerber die Prüfung nicht bestanden,
hat ihn der aaSoP bei Beendigung der Prüfung unter kurzer Benennung der
wesentlichen Fehler hiervon zu unterrichten und ihm ein Prüfprotokoll
auszuhändigen (Anlage 7 Nr. 2.7 FeV), das der Anlage 13 entspricht."
Allerdings ist ein Fahrt mit 70 km/h auf der Landstraße ohne
Beeinträchtigung Verkehrs-, Sicht-, Wetter- und Straßenverhältnisse für
einen Pkw deutlich zu langsam.
Hierzu siehe §3 StVO Abs 2 Zitat: "Ohne triftigen Grund dürfen
Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß
behindern". Eine Unsicherheit im Fahren ist kein triftiger Grund, sondern
ein Mangel der Ausbildung, was wiederum zu mehr Fahrstunden führen wird.
Auch sollte man sich die Fahrschülerausbildungsordnung (FschAusbO) mal zu
gemüte ziehen.
In ihr heißt es gleich im §1 Zitat: "Ziel der Ausbildung ist die
Befähigung zum SICHEREN, verantwortungsvollen und umweltbewussten
Verkehrsteilnehmer. Ziel der Ausbildung ist außerdem die Vorbereitung auf
die Fahrerlaubnisprüfung." Wenn er unsicher Fährt ist also das
Ausbildungsziel noch nicht erreicht.
Aber auf Grund des Geldmangels können sich heutzutage nur wenige etwas
mehr Fahrstunden leisten. Vielleicht hat sich der junge Mann etwas falsch
eingeschätzt.
Ich hoffe ich konnte helfen
> Andernfalls hat er seinen Beruf verfehlt.
>
>> Der wiederum hat (s)eine Version (vielleicht etwas
>> modifiziert, um das eigene Versagen zu kaschieren) dem Dritten
>> erzählt. Und frühestens(!) der hat wiederum (s)eine Version
>> (vielleicht etwas modifiziert, um die Story erzählenswerter zu
>> machen) Dir erzählt und Du uns nun wiederum (D)eine Version. Was
>> glaubst Du, was davon am Ende noch mit den Gedanken des Prüfers,
>> sprich den wahren Gründen des Durchfallens übereinstimmt? ;o)
>
> OK, um wenigstens das letzte Glied der Informationsübertragung
> "abzusichern", ich kann unter Eid schwören, daß ich vom Dritten gehört
> habe:
>
> - Landstraße
> - 70 km/h (ob dauerhaft oder nur kurzzeitig weiß ich nicht)
> - 1 Auto hat überholt (ob noch andere Autos om Spiel waren weiß ich
> nicht)
> - der (Haupt?-)Durchfallgrund war "zu langsam auf der Landstraße.
>
>> und wenn z.
>> B. die Geschwindigkeit auf der Landstrasse einer der Indikatoren
>> für eine solche Unsicherheit war (oder schlicht der einzige, der
>> sich dem Prüfling oder seinem Freund eingeprägt hatte), dann kann
>> man deswegen durchaus auch ohne Fahrerlaubnis nach Hause geschickt
>> werden.
>> Was soll daran unzulässig sein
>
> Gesetzlich vermutlich nichts.
> Wahrscheinlich kann man auch wegen völlig an den Haaren herbeigezogenen
> Gründen durchfallen?
> Oder ganz ohne Begründung (was will man als Prüfling schon dagegen
> machen?).
>
--
Erstellt mit Operas revolutionärem E-Mail-Modul: http://www.opera.com/m2/
> Bernd Sluka schrieb am 26.12.2004 23:53:
>
>> Warum nicht? Zu feige, um Deine Meinung zu begründen?
>
>
> Ja mei, was soll ich denn da groß begründen? Hier prallen ja Welten
> aufeinander. Für mich hat jemand, der *ohne besonderen Grund* (Witterung
> etc.) 70 fährt, wenn er 100 dürfte, ein Problem:
>
> - Er versteht z.B. das Ortsausgangsschild oder andere Schilder
> (Aufhebung von Streckenverboten) nicht richtig
Wenn er von 50 auf 70 beschleunigt, hat er schon verstanden, daß
der Ort zu Ende ist.
> - Er traut sich nicht, sieht vielleicht nicht ausreichend (dann ist er
> gesundheitlich ungeeignet zum Führen eines Kfz)
Woher willst du das wissen, ohne den Fahrer zu "kennen"?
> - Er hat einfach keine Lust und schaut sich die schöne Landschaft an und
> verhindert, dass hinter ihm Fahrende so schnell fahren können, wie sie
> eigentlich dürften (dann ist er charakterlich ungeeignet zum Führen
> eines Kfz)
Die dahinter Fahrenden sollen dann halt überholen.
Schnellfahrer haben meist Autos mit genug PS, so daß die nächste
Überholgelegenheit nicht lange auf sich warten lassen sollte.
Wie wär's noch mit Ortsunkenntnis? (Langsamfahrer sucht irgend
einen Abzweig.)
> Am Wed, 22 Dec 2004 14:23:31 +0100 schrieb Stephan Gerlach
> <mam9...@studserv.uni-leipzig.de>:
>> Naja, der Prüfer sollte dem Prüfling wenigstens eindeutig sagen
>> warumm er durchgefallen ist. Und nicht ein lapidares "durchgefallen,
>> Sie wissen schon, warum" oder so sagen.
>
>
> Der Prüfer hat die Pflicht dem Prüfling seine Fehler offen darzulegen.
> Zitat Prüfungsrichtlinie: "Hat der Bewerber die Prüfung nicht
> bestanden, hat ihn der aaSoP bei Beendigung der Prüfung unter kurzer
> Benennung der wesentlichen Fehler hiervon zu unterrichten und ihm ein
> Prüfprotokoll auszuhändigen (Anlage 7 Nr. 2.7 FeV), das der Anlage 13
> entspricht."
Na endlich, auf so eine Antwort habe ich gewartet. :-)
> Allerdings ist ein Fahrt mit 70 km/h auf der Landstraße ohne
> Beeinträchtigung Verkehrs-, Sicht-, Wetter- und Straßenverhältnisse für
> einen Pkw deutlich zu langsam.
Irdendwo im Thread stand was von 60 km/h.
> Hierzu siehe §3 StVO Abs 2 Zitat: "Ohne triftigen Grund dürfen
> Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß
> behindern".
"Verkehrsfluß behindern...".
Das heißt doch, theoretisch könnte man auf verkehrsarmen
Landstraßen (alle 10 Minuten ein Fahrzeug oder so) so langsam
Fahren wie man will, oder? Den Sinn einer solchen Fahrweise mal
außen vorgelassen.
> Eine Unsicherheit im Fahren ist kein triftiger Grund,
Sind Ortsunkenntnis oder "ich will Benzin sparen" triftige Gründe?
OK, Ortsunkenntnis dürfte bei einer Fahrprüfung wegfallen; i.a.
wird wohl die Prüfung in einem dem Prüfling bekannten Gebit
stattfinden(?).
> In ihr heißt es gleich im §1 Zitat: "Ziel der Ausbildung ist die
> Befähigung zum SICHEREN, verantwortungsvollen und umweltbewussten
> Verkehrsteilnehmer. Ziel der Ausbildung ist außerdem die Vorbereitung
> auf die Fahrerlaubnisprüfung." Wenn er unsicher Fährt ist also das
> Ausbildungsziel noch nicht erreicht.
Die Frage wäre eben dann, ist 70 km/h auf der Landstraße
zwangsläufig ein Zeichen von Unsicherheit. Aber wie schon erwähnt
- ich war nicht dabei.
> Aber auf Grund des Geldmangels können sich heutzutage nur wenige etwas
> mehr Fahrstunden leisten. Vielleicht hat sich der junge Mann etwas
> falsch eingeschätzt.
>
> Ich hoffe ich konnte helfen
Ja, zumindest was die Prüfungsrichtlinien angeht.
>> Naja, der Prüfer sollte dem Prüfling wenigstens eindeutig sagen
>> warumm er durchgefallen ist. Und nicht ein lapidares "durchgefallen,
>> Sie wissen schon, warum" oder so sagen.
>
>
> Der Prüfer hat die Pflicht dem Prüfling seine Fehler offen darzulegen.
> Zitat Prüfungsrichtlinie: "Hat der Bewerber die Prüfung nicht
> bestanden, hat ihn der aaSoP bei Beendigung der Prüfung unter kurzer
> Benennung der wesentlichen Fehler hiervon zu unterrichten und ihm ein
> Prüfprotokoll auszuhändigen (Anlage 7 Nr. 2.7 FeV), das der Anlage 13
> entspricht."
Na endlich, auf so eine Antwort habe ich gewartet. :-)
> Allerdings ist ein Fahrt mit 70 km/h auf der Landstraße ohne
> Beeinträchtigung Verkehrs-, Sicht-, Wetter- und Straßenverhältnisse für
> einen Pkw deutlich zu langsam.
Irdendwo im Thread stand was von 60 km/h.
> Hierzu siehe §3 StVO Abs 2 Zitat: "Ohne triftigen Grund dürfen
> Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß
> behindern".
"Verkehrsfluß behindern...".
Das heißt doch, theoretisch könnte man auf verkehrsarmen
Landstraßen (alle 10 Minuten ein Fahrzeug oder so) so langsam
Fahren wie man will, oder? Den Sinn einer solchen Fahrweise mal
außen vorgelassen.
> Eine Unsicherheit im Fahren ist kein triftiger Grund,
Sind Ortsunkenntnis oder "ich will Benzin sparen" triftige Gründe?
OK, Ortsunkenntnis dürfte bei einer Fahrprüfung wegfallen; i.a.
wird wohl die Prüfung in einem dem Prüfling bekannten Gebiet
stattfinden(?).
> In ihr heißt es gleich im §1 Zitat: "Ziel der Ausbildung ist die
> Befähigung zum SICHEREN, verantwortungsvollen und umweltbewussten
> Verkehrsteilnehmer. Ziel der Ausbildung ist außerdem die Vorbereitung
> auf die Fahrerlaubnisprüfung." Wenn er unsicher Fährt ist also das
> Ausbildungsziel noch nicht erreicht.
Die Frage wäre eben dann, ist 70 km/h auf der Landstraße
zwangsläufig ein Zeichen von Unsicherheit. Aber wie schon erwähnt
- ich war nicht dabei.
> Ich hoffe ich konnte helfen
Ja, zumindest was die Prüfungsrichtlinien angeht.
> Am Wed, 29 Dec 2004 01:32:01 +0100 schrieb Alexander Scholz:
>> Allerdings ist ein Fahrt mit 70 km/h auf der Landstraße ohne
>> Beeinträchtigung Verkehrs-, Sicht-, Wetter- und Straßenverhältnisse für
>> einen Pkw deutlich zu langsam.
>> Hierzu siehe §3 StVO Abs 2
>
> ..., der jedoch bei 70 km/h auf einer Außerortsstraße noch nicht erfüllt
> ist, so daß nach einem ...
>
>> triftiger Grund
>
> ... noch gar nicht gefragt wird.
>
>> In ihr heißt es gleich im §1 Zitat: "Ziel der Ausbildung ist die
>> Befähigung zum SICHEREN, verantwortungsvollen und umweltbewussten
>> Verkehrsteilnehmer. Ziel der Ausbildung ist außerdem die Vorbereitung
>> auf
>> die Fahrerlaubnisprüfung." Wenn er unsicher Fährt ist also das
>> Ausbildungsziel noch nicht erreicht.
Das sollte auch nur eine kurze Zusammenfassung der StVO über
Geschwindigkeit sein. Zumindest zu dem benaten Fall.
Gruß
Alex
Im Prinzip hast du in diesem Punkt recht. Die StVO sagt hier diesbezüglich
nur etwas über die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus. Und die ist bei
Pkw 100 km/h.
Gruß Alex
>
>> Eine Unsicherheit im Fahren ist kein triftiger Grund,
>
> Sind Ortsunkenntnis oder "ich will Benzin sparen" triftige Gründe?
> OK, Ortsunkenntnis dürfte bei einer Fahrprüfung wegfallen; i.a. wird
> wohl die Prüfung in einem dem Prüfling bekannten Gebit stattfinden(?).
>
>> In ihr heißt es gleich im §1 Zitat: "Ziel der Ausbildung ist die
>> Befähigung zum SICHEREN, verantwortungsvollen und umweltbewussten
>> Verkehrsteilnehmer. Ziel der Ausbildung ist außerdem die Vorbereitung
>> auf die Fahrerlaubnisprüfung." Wenn er unsicher Fährt ist also das
>> Ausbildungsziel noch nicht erreicht.
>
> Die Frage wäre eben dann, ist 70 km/h auf der Landstraße zwangsläufig
> ein Zeichen von Unsicherheit. Aber wie schon erwähnt - ich war nicht
> dabei.
>
>> Aber auf Grund des Geldmangels können sich heutzutage nur wenige etwas
>> mehr Fahrstunden leisten. Vielleicht hat sich der junge Mann etwas
>> falsch eingeschätzt.
>> Ich hoffe ich konnte helfen
>
> Ja, zumindest was die Prüfungsrichtlinien angeht.
>
--
Nach der Fahrprüfung: Ja, natürlich. Warum auch nicht?
Bei der Fahrprüfung eher nicht, da soll man ja zeigen, dass man
ganz allgemein gut fahren kann, und nicht nur auf verkehrsarmen
Landstraßen. Allerdings sollte m.E. der Prüfer dann ausdrücklich
zum Beschleunigen auffordern - oder die Prüfung auf einer
verkehrsreicheren Straße fortsetzen.
> Den Sinn einer solchen Fahrweise mal außen vorgelassen.
Die schöne Landschaft zu genießen.
Mark
--
Deutsche Gesetze im WWW: http://www.rechtliches.de
>Stephan Gerlach <mam9...@studserv.uni-leipzig.de> schrieb:
>> Den Sinn einer solchen Fahrweise mal außen vorgelassen.
>
>Die schöne Landschaft zu genießen.
Wäre das nicht auch eine Art "Motorsport" und als solches
auf öffentlichen Straßen verboten? ;-)
mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
Ich schieb "genießen". Also das genaue Gegenteil von Sport.
SCNR2,
>>Die schöne Landschaft zu genießen.
>
> Wäre das nicht auch eine Art "Motorsport" und als solches
> auf öffentlichen Straßen verboten? ;-)
Extrem-Sightseeing?
Tschüß
Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm