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Notarzt im Einsatz - Verkehrsgefährdung?

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Wolfgang Schreiber

unread,
Feb 6, 2015, 11:20:02 AM2/6/15
to
Liebe Leute,

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/notarzt-soll-fuer-rettungseinsatz-4500-euro-zahlen-a-1016910.html

Ich kratze mich am Kopf - kann das sein? Nur weil sich zwei Autofahrer
"bedrängt" fühlen?
Natürlich sind solche Pressemeldungen mit Vorsicht zu genießen; kennt
evtl. jemand belastbare Fakten zu diesem Fall?

Gruß&Dank
Wolfgang

Stefan Schmitz

unread,
Feb 6, 2015, 12:15:28 PM2/6/15
to
Hast du auch den verlinkten Merkur-Artikel gelesen?

"Er sei nahezu ungebremst auf die Gegenfahrbahn ausgeschert und habe zwei entgegenkommende Autos zum Ausweichen aufs Bankett gezwungen."

gUnther nanonüm

unread,
Feb 6, 2015, 3:07:00 PM2/6/15
to

"Stefan Schmitz" <ss...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:c8030104-250c-4780...@googlegroups.com...

>"Er sei nahezu ungebremst auf die Gegenfahrbahn ausgeschert und habe zwei
>entgegenkommende Autos >zum Ausweichen aufs Bankett gezwungen."

Hi,
ach egal, wenns um ein Kind als Darwingewinner geht, kann man ruhig auch die
eine oder andere Großfamilie von der Straße drängen oder eine
Massenkarambolage triggern. Als Notarzt hat man die Lizenz zum Schubsen...


--
mfg,
gUnther

Theodor Hellwald

unread,
Feb 7, 2015, 5:28:48 AM2/7/15
to
Ich hab selbst lange Jahre Rtw. gefahren. Fakt ist: Wenn die Fahrbahn
auf der der Rtw fährt blockiert ist weil die Fahrer keinen Platz machen,
dann hat die Gegenfahrbahn zur Not bis zum Stillstand die Fahrt zu
verringern und den Rtw durchzulassen. Signalanlage rulez!
Genauso hat der Fahrer des Rtw einen Engpass so zu passieren das er
keinen anderen - über Gebühr - gefährdet. Das bedeutet, das ich z.B. an
einer Ampelkreuzung wo ich eigentlich Rot habe, die Haltelinie i.Zw. nur
im Schrittempo überquere und erst ab Kreuzungsmitte wieder Vollgas gebe.
Im fliessenden Verkehr muss ich eben auf eine knapp ausreichende Lücke
warten, darf im Bedarfsfall aber auch komplett die Gegenfahrbahn
benutzen, vorausgesetzt die Strecke ist weithin freie Sicht und
Sondersignale zugelassen.
Diese Deppen sollen froh sein, von mir hätten sie schon ne Gegenanzeige
wegen Behinderung eines Einsatzfahrzeugs am Hals!
Was haben wir nicht alles erlebt, Leutz die uns noch nicht einmal Platz
gemacht haben als wir zu einem Kind im Freibad mussten, wir mussten
denen unsere Koffer in den Rücken hauen damit sie uns durchliessen.
Selbst der Heli konnte nicht landen weil diese Deppen gaffen mussten.
Es ist zum knochenkotzen! MfG theo

Thomas Hochstein

unread,
Feb 7, 2015, 7:30:02 AM2/7/15
to
Theodor Hellwald schrieb:

> Ich hab selbst lange Jahre Rtw. gefahren.

Um Himmels Willen!

> Fakt ist: Wenn die Fahrbahn
> auf der der Rtw fährt blockiert ist weil die Fahrer keinen Platz machen,
> dann hat die Gegenfahrbahn zur Not bis zum Stillstand die Fahrt zu
> verringern und den Rtw durchzulassen. Signalanlage rulez!
> Genauso hat der Fahrer des Rtw einen Engpass so zu passieren das er
> keinen anderen - über Gebühr - gefährdet. Das bedeutet, das ich z.B. an
> einer Ampelkreuzung wo ich eigentlich Rot habe, die Haltelinie i.Zw. nur
> im Schrittempo überquere und erst ab Kreuzungsmitte wieder Vollgas gebe.
> Im fliessenden Verkehr muss ich eben auf eine knapp ausreichende Lücke
> warten, darf im Bedarfsfall aber auch komplett die Gegenfahrbahn
> benutzen, vorausgesetzt die Strecke ist weithin freie Sicht und
> Sondersignale zugelassen.

Exakt.

Man darf allerdings nicht - wenn ein Fahrzeug nach rechts abbiegt -
ungebremst ausscheren und auf die Gegenfahrbahn wechseln, so dass zwei
entgegenkommende Fahrzeuge eine Kollision nur durch Notbremsung und
Ausweichen aufs Bankett verhindern können. So ist aber hier der
Tatvorwurf.

> Diese Deppen sollen froh sein, von mir hätten sie schon ne Gegenanzeige
> wegen Behinderung eines Einsatzfahrzeugs am Hals!

Der knapp zweistellige Eurobetrag wird sie sicherlich furchtbar
erschrecken.

-thh

Theodor Hellwald

unread,
Feb 7, 2015, 7:46:43 AM2/7/15
to
Am 07.02.2015 um 13:09 schrieb Thomas Hochstein:
> Theodor Hellwald schrieb:
>
>> Ich hab selbst lange Jahre Rtw. gefahren.
>
> Um Himmels Willen!
>
>> Fakt ist: Wenn die Fahrbahn
>> auf der der Rtw fährt blockiert ist weil die Fahrer keinen Platz machen,
>> dann hat die Gegenfahrbahn zur Not bis zum Stillstand die Fahrt zu
>> verringern und den Rtw durchzulassen. Signalanlage rulez!
>> Genauso hat der Fahrer des Rtw einen Engpass so zu passieren das er
>> keinen anderen - über Gebühr - gefährdet. Das bedeutet, das ich z.B. an
>> einer Ampelkreuzung wo ich eigentlich Rot habe, die Haltelinie i.Zw. nur
>> im Schrittempo überquere und erst ab Kreuzungsmitte wieder Vollgas gebe.
>> Im fliessenden Verkehr muss ich eben auf eine knapp ausreichende Lücke
>> warten, darf im Bedarfsfall aber auch komplett die Gegenfahrbahn
>> benutzen, vorausgesetzt die Strecke ist weithin freie Sicht und
>> Sondersignale zugelassen.
>
> Exakt.
>
> Man darf allerdings nicht - wenn ein Fahrzeug nach rechts abbiegt -
> ungebremst ausscheren und auf die Gegenfahrbahn wechseln, so dass zwei
> entgegenkommende Fahrzeuge eine Kollision nur durch Notbremsung und
> Ausweichen aufs Bankett verhindern können. So ist aber hier der
> Tatvorwurf.

Eine Abzweigung ist auf dem Streckenabschnitt nicht zu sehen und selbst
wenn, der entgegenkommende Verkehr hat dem Einsatzwagen Platz zu machen!
Das bedeutet das ich bremsbereit sein muss wenn ich nicht eh schon dem
Wagen dadurch Platz gemacht habe das ich die Rettungsgasse frei gemacht
habe. Ich habe selbst genug haarsträubende Situationen erlebt wo
irgendwelche Vollpfosten mir sogar noch die normale Vorfahrt genommen
haben indem sie von der nicht vorfahrtberechtigten Strasse mir einfach
trotz Sondersignale vor die Karre gezogen sind. Was glaubst du wohl was
ich gemacht habe? Draufhalten? Nein, du scherst ruckartig nach links aus
in den Gegenverkehr rein, natürlich nur wenn du überhaupt eine Chance
hast einem Aufprall zu entgehen, du nimmst nicht den Gegenverkehr direkt
aufs Korn.

>> Diese Deppen sollen froh sein, von mir hätten sie schon ne Gegenanzeige
>> wegen Behinderung eines Einsatzfahrzeugs am Hals!
>
> Der knapp zweistellige Eurobetrag wird sie sicherlich furchtbar
> erschrecken.

Die Höhe ist bei solchen Arschlöchern scheissegal, die regen schon über
einen Cent auf den sie als Strafe bekommen und auch du solltest mal eher
darüber nachdenken wenn du meinst solche Deppen noch in Schutz nehmen zu
müssen. Ich möchte dich mal sehen wenn der Notarzt neben deiner Leiche
steht und sagt, tja, die Grete hat ihn umgebracht, aber wenigstens hab
ich keinen Strafbefehel bekommen..... MfG theo

Claus Färber

unread,
Feb 7, 2015, 8:17:46 AM2/7/15
to
On 2015-02-07 12:46:46 +0000, Theodor Hellwald said:
> Die Höhe ist bei solchen Arschlöchern scheissegal, die regen schon über
> einen Cent auf den sie als Strafe bekommen und auch du solltest mal
> eher darüber nachdenken wenn du meinst solche Deppen noch in Schutz
> nehmen zu müssen. Ich möchte dich mal sehen wenn der Notarzt neben
> deiner Leiche steht und sagt, tja, die Grete hat ihn umgebracht, aber
> wenigstens hab ich keinen Strafbefehel bekommen..... MfG theo

Man kann genauso sterben, weil der Notarzt einen Unfall verursacht.
Dumm, wenn genau dieser Notarzt schon mehrere Beihnaheunfälle
verursacht hat, aber hierfür nie bestraft worden ist.

Deppen als Autofahrer gibt es mit und ohne Blaulicht.

Claus

Theodor Hellwald

unread,
Feb 7, 2015, 8:22:46 AM2/7/15
to
Der betreffende Notarzt fährt seit 23 Jahren ohne einen einzigen Punkt
in Flensburg, was meinst du, was ist wahrscheinlicher, das 2 Vollpfosten
unberechtigt einen lauten machen weil sie ihr Ego durchsetzen wollen
oder das dieser Arzt lügt? Schaud dir die Strecke in dem Video von RTL
an.... MfG theo

Gerald Gruner

unread,
Feb 7, 2015, 8:44:46 AM2/7/15
to
Wolfgang Schreiber schrieb am 6.02.15:

> Liebe Leute,
>
> http://www.spiegel.de/auto/aktuell/notarzt-soll-fuer-rettungseinsatz-4500-euro-zahlen-a-1016910.html
>
> Ich kratze mich am Kopf - kann das sein? Nur weil sich zwei Autofahrer
> "bedrängt" fühlen?

Das war wohl deutlich mehr als nur "bedrängt fühlen". Es gehört schon
einiges dazu, dass jemand einen Krankenwagen mit Blaulicht überhaupt
anzeigt.

> Natürlich sind solche Pressemeldungen mit Vorsicht zu genießen; kennt
> evtl. jemand belastbare Fakten zu diesem Fall?

Auch ein Blaulicht rechtfertigt es NICHT, andere grob fahrlässig in
Lebensgefahr zu bringen.
Laut Zeitung ist er mit dem Auto mit hoher Geschwindigkeit auf der
Gegenfahrbahn gefahren und hat den Gegenverkehr zum Ausweichen in den
unbefestigten Straßenrand genötigt. Das ist höchst gefährlich.
Ob diese konkrete Tat trotzdem durch Sonderrechte gerechtfertigt gewesen
ist, muss ein Gericht entscheiden.

MfG
Gerald

--
No trees were killed in the sending of this message. However
a large number of electrons were terribly inconvenienced.

Theodor Hellwald

unread,
Feb 7, 2015, 9:09:46 AM2/7/15
to
Am 07.02.2015 um 14:44 schrieb Gerald Gruner:
> Wolfgang Schreiber schrieb am 6.02.15:
>
>> Liebe Leute,
>>
>> http://www.spiegel.de/auto/aktuell/notarzt-soll-fuer-rettungseinsatz-4500-euro-zahlen-a-1016910.html
>>
>> Ich kratze mich am Kopf - kann das sein? Nur weil sich zwei Autofahrer
>> "bedrängt" fühlen?
>
> Das war wohl deutlich mehr als nur "bedrängt fühlen". Es gehört schon
> einiges dazu, dass jemand einen Krankenwagen mit Blaulicht überhaupt
> anzeigt.
>
>> Natürlich sind solche Pressemeldungen mit Vorsicht zu genießen; kennt
>> evtl. jemand belastbare Fakten zu diesem Fall?
>
> Auch ein Blaulicht rechtfertigt es NICHT, andere grob fahrlässig in
> Lebensgefahr zu bringen.
> Laut Zeitung ist er mit dem Auto mit hoher Geschwindigkeit auf der
> Gegenfahrbahn gefahren und hat den Gegenverkehr zum Ausweichen in den
> unbefestigten Straßenrand genötigt. Das ist höchst gefährlich.
> Ob diese konkrete Tat trotzdem durch Sonderrechte gerechtfertigt gewesen
> ist, muss ein Gericht entscheiden.

Du irrst, schau dir das dazugehörende Video von RTL an, da ist der
entsprechende Strassenabschnitt zu sehen, da ist deutlich Plaz genug für
eine Rettungsgasse die von den beiden Vollpfosten offensichtlich
verweigert wurde! MfG theo

Message has been deleted

Sebastian Suchanek

unread,
Feb 7, 2015, 10:06:20 AM2/7/15
to
Thus spoke Gerald Gruner:
> Wolfgang Schreiber schrieb am 6.02.15:
>
>> http://www.spiegel.de/auto/aktuell/notarzt-soll-fuer-
rettungseinsatz-4500-euro-zahlen-a-1016910.html
>>
>> Ich kratze mich am Kopf - kann das sein? Nur weil sich
>> zwei Autofahrer "bedrängt" fühlen?
>
> Das war wohl deutlich mehr als nur "bedrängt fühlen". Es
> gehört schon einiges dazu, dass jemand einen Krankenwagen
> mit Blaulicht überhaupt anzeigt.

Das war mal. Anno 2015 gibt es praktisch nichts, für das sich
nicht irgendein Vollhonk nicht zu schade wäre. Siehe z.B. die
Falschparken-Anzeige von Knöllchen-Horst gegen den
Rettungshubschrauber. Und von Anzeigen wegen Lärmbelästigung
durch Einsatzfahrten können diverse Feuerwehren auch ein Lied
singen.

>> Natürlich sind solche Pressemeldungen mit Vorsicht zu
>> genießen; kennt evtl. jemand belastbare Fakten zu diesem
>> Fall?
>
> Auch ein Blaulicht rechtfertigt es NICHT, andere grob
> fahrlässig in Lebensgefahr zu bringen.
> Laut Zeitung ist er mit dem Auto mit hoher Geschwindigkeit
> auf der Gegenfahrbahn gefahren und hat den Gegenverkehr zum
> Ausweichen in den unbefestigten Straßenrand genötigt.

Zeitungen schreiben auch viel, wenn der Tag lang ist. Genauso
gut kann es sein, dass die Anzeigenden irgendwelche Smartphone-
oder Ü80-Zombies waren, die die sich näherenden Sondersignale
nicht erkannt haben und dann völlig verdutzt vor dem NAW
standen.
Dafür, dass immer wieder Autofahrer von Einsatzfahrzeugen
heillos überfordert sind, gibt es auf YouTube diverse
Videobeweise. Kostenproben:

https://www.youtube.com/watch?v=OwjaLsVfyFs
https://www.youtube.com/watch?v=bghlXQaWzYk
https://www.youtube.com/watch?v=p5u8YaBzMP8
https://www.youtube.com/watch?v=9yDX7TOHNlI

> [...]
> Ob diese konkrete Tat trotzdem durch Sonderrechte
> gerechtfertigt gewesen ist, muss ein Gericht entscheiden.

Da hast Du allerdings recht.


Tschüs,

Sebastian

Theodor Hellwald

unread,
Feb 7, 2015, 10:13:25 AM2/7/15
to
Am 07.02.2015 um 15:34 schrieb Juergen Roesener:
> Theodor Hellwald <theodor....@t-online.de> wrote:
>
>> Du irrst, schau dir das dazugehörende Video von RTL an, da ist der
>> entsprechende Strassenabschnitt zu sehen, da ist deutlich Plaz genug für
>> eine Rettungsgasse
>
> Und Du bist sicher, dass das Video nicht nur ein fake ist und am
> tatsächlichen 'Tatort' aufgenommen wurde? Jedenfalls wurde dieser
> Verdacht im Netz schon mehrfach geäußert. Ich selbst kann mangels
> Ortskenntnis das natürlich nicht beurteilen.
>
> Generell erinnern mich manche Fernsehberichte an die attraktiven
> 'Serviervorschläge', die man auf Fischkonservendosen findet. :-)

Ich glaube nicht das der Arzt bei so einem Dreh falsche Angaben macht,
er würde sich für den bevorstehenden Prozess als Lügner outen. Oder
glaubst du das der Richter kein TV guckt? Wie gesagt, ich hab jahrelang
Rtw gefahren und wenn ich heute mit Kollegen von damals spreche die
heute noch im Rettungswesen arbeiten, dann sind deren Äusserungen
dahingehend das es eher schlimmer geworden ist.
Das fängt schon bei der Rettungsgasse an, es ist erstaunlich wieviel
Vollpfosten das nicht gebacken kriegen das es bei mehrspurigen Strassen
entweder zwischen rechter und linker oder zwischen mittlerer und linker
Spur freizumachen ist....
Stattdesssen gibts Leutz die behaupten dafür sei ja der Standstreifen
da.... MfG theo

Claus Färber

unread,
Feb 7, 2015, 10:46:24 AM2/7/15
to
On 2015-02-07 13:22:49 +0000, Theodor Hellwald said:
> Der betreffende Notarzt fährt seit 23 Jahren ohne einen einzigen Punkt
> in Flensburg, was meinst du, was ist wahrscheinlicher, das 2
> Vollpfosten unberechtigt einen lauten machen weil sie ihr Ego
> durchsetzen wollen oder das dieser Arzt lügt?

Diese "2 Vollpfosten" haben immerhin einen Staatsanwalt und einen
Richter davon überzeugt, dass der Arzt eine Straßenverkehrsgefährdung
begangen hat. Das spricht eher dafür, dass an den Vorwurf etwas dran
sein könnte. (Was nicht heißt, dass der Arzt lügt; er hat die Tat ja
scheinbar nicht abgestritten, sondern nur Nebelkerzen geworfen.)

Claus


Claus Färber

unread,
Feb 7, 2015, 10:48:15 AM2/7/15
to
On 2015-02-07 14:57:07 +0000, Sebastian Suchanek said:
> Das war mal. Anno 2015 gibt es praktisch nichts, für das sich nicht
> irgendein Vollhonk nicht zu schade wäre. Siehe z.B. die
> Falschparken-Anzeige von Knöllchen-Horst gegen den Rettungshubschrauber.

Die Anzeige gegen den Rettungshubschrauber war wohl ein Fake eines
Dritten, um "Knöllchen-Horst" zu diskreditieren.

Claus

Theodor Hellwald

unread,
Feb 7, 2015, 10:49:47 AM2/7/15
to
Quelle? Lt. seinen eigenen Äusserungen war er es selbst der sich damit
einen 'Scherz' erlauben wollte. MfG theo

Theodor Hellwald

unread,
Feb 7, 2015, 10:56:56 AM2/7/15
to
Da ist von StA und Richter erstmal garnichts geprüft worden! Da machen
zwei Vollpfosten eine Anzeige, dann prüft die Polizei ob besagtes
Fahrzeug samt Fahrer zum Zeitpunkt vor Ort war. Das ist beweisbar, mehr
nicht! Daraufhin erfolgt der Strafbefehl aufgrund hinreichendem
Tatverdachts. Das ist alles, da wird nix auf Wahrheit ec.pp. geprüft!
Schau dir das Video an, der Arzt wäre völlig blöd wenn er den falschen
Abschnitt deklariert, in der Gerichtsverhandlung wird i.Zw. ein
Gutachten gefordert welches haargenau darstellen wird ob an der
angegebenen Stelle überhaupt dermassen wenig Platz war!
Und Nebelkerzen kann ich da keine entdecken.... MfG theo

Andreas Portz

unread,
Feb 7, 2015, 10:59:14 AM2/7/15
to
Sebastian Suchanek wrote:

> Das war mal. Anno 2015 gibt es praktisch nichts, für das sich
> nicht irgendein Vollhonk nicht zu schade wäre.

Zwar kein Verkehrs'ding', aber vor kurzer Zeit hatte ein Vater, dessen
Sohn zusammen mit der gesamten Schulklasse zur Verabschiedung ihrer
Jahrgangsstufe der Klassenlehrerin ein Sachgeschenk im Wert von knapp
EUR 200,- überreichte, eine Anzeige wegen Vorteilnahme (oder so ähnlich)
reingedrückt, weil sie nur EUR 10,- hätte annehmen dürfen (also ein Wert
von ca. zwei Kaugummi je Schüler ihrer 33köpfigen Klasse).
So bekam sie zusätzlich noch einen Strafbefehl über EUR 4000,- dazu.

Notiz am Rande: unsere werten Bürgerzertreter dürfen je
'Bestechungsversuch' EUR 400,- melde- und straffrei annehmen.


-Andreas

Claus Färber

unread,
Feb 7, 2015, 11:23:51 AM2/7/15
to
On 2015-02-07 15:56:57 +0000, Theodor Hellwald said:
> Da ist von StA und Richter erstmal garnichts geprüft worden! Da machen
> zwei Vollpfosten eine Anzeige, dann prüft die Polizei ob besagtes
> Fahrzeug samt Fahrer zum Zeitpunkt vor Ort war.

Das ist schon einmal falsch. Es war ein Anzeigeerstatter und ein Zeuge.

> Das ist beweisbar, mehr nicht! Daraufhin erfolgt der Strafbefehl
> aufgrund hinreichendem Tatverdachts. Das ist alles, da wird nix auf
> Wahrheit ec.pp. geprüft!

Ach? Du meinst also, ein Staatsanwalt beantragt einfach so einen
Strafbefehl, weil ein Anzeigeerstatter das will? Under der Richter
erlässt diesen dann einfach, ohne ansatzweise zu prüfen?

Viel wahrscheinlicher ist, dass Staatsanwalt und Richter hier besonders
genau hingesehen haben, gerade weil es sich um einen Notzarzt handelt.
Ein Notzarzt ist zwar kein Polizist oder Beamter, aber "artverwandt",
so dass das Prinzip der größtmöglichen kollegialen Verschonung ("Eine
Krähe hackt der anderen kein Auge aus, wenn sie es vermeiden kann.")
gilt.

> Und Nebelkerzen kann ich da keine entdecken.... MfG theo

Wenn du das nicht erkennen kannst… Der Notarzt verweist nur darauf,
dass er mit Blaulicht, Martinshorn und Lichthupe unterwegs war, dass er
immer so fährt, dass die Straße übersichtlich war, dass er ein
zweijähriges Mädchen retten wollte. Das hat allerdings alles nichts
damit zu tun, ob er im konkreten Fall eine Straßenverkehrsgefährdung
begangen hat oder nicht.

Claus

Claus Färber

unread,
Feb 7, 2015, 11:36:17 AM2/7/15
to
On 2015-02-07 12:46:46 +0000, Theodor Hellwald said:
> Am 07.02.2015 um 13:09 schrieb Thomas Hochstein:
>> Man darf allerdings nicht - wenn ein Fahrzeug nach rechts abbiegt -

Woher hast du die Information, dass ein Fahrzeug nach rechts abgebogen ist?

>> ungebremst ausscheren und auf die Gegenfahrbahn wechseln, so dass zwei
>> entgegenkommende Fahrzeuge eine Kollision nur durch Notbremsung und
>> Ausweichen aufs Bankett verhindern können. So ist aber hier der
>> Tatvorwurf.
>
> Eine Abzweigung ist auf dem Streckenabschnitt nicht zu sehen und selbst wenn,

Auf
http://www.rtl.de/cms/news/explosiv/online-petition-fuer-rasenden-notarzt-45452-bb77-25-2204387.html
bei Position 2:02 ist eine Einmündung zu sehen.

> der entgegenkommende Verkehr hat dem Einsatzwagen Platz zu machen!

Der entgegenkommende Verkehr muss aber auch nicht hellsehen können.

Claus

Theodor Hellwald

unread,
Feb 7, 2015, 11:38:51 AM2/7/15
to
Am 07.02.2015 um 17:23 schrieb Claus Färber:
> On 2015-02-07 15:56:57 +0000, Theodor Hellwald said:
>> Da ist von StA und Richter erstmal garnichts geprüft worden! Da machen
>> zwei Vollpfosten eine Anzeige, dann prüft die Polizei ob besagtes
>> Fahrzeug samt Fahrer zum Zeitpunkt vor Ort war.
>
> Das ist schon einmal falsch. Es war ein Anzeigeerstatter und ein Zeuge.

Berichtet wird von 2 Fahrern...
>
>> Das ist beweisbar, mehr nicht! Daraufhin erfolgt der Strafbefehl
>> aufgrund hinreichendem Tatverdachts. Das ist alles, da wird nix auf
>> Wahrheit ec.pp. geprüft!
>
> Ach? Du meinst also, ein Staatsanwalt beantragt einfach so einen
> Strafbefehl, weil ein Anzeigeerstatter das will? Under der Richter
> erlässt diesen dann einfach, ohne ansatzweise zu prüfen?

Die 2 machen ihre Anzeige, das wird von der Polizei aufgenommen. Dann
gehts zur StA, die sagt: war der Wagen mit dem Kennzeichen vor Ort?
Daraufhin wird der Halter/Fahrer von der Polizei angeschrieben, mit dem
SV konfrontiert und um Stellungnahme gebeten. Logischerweise braucht der
Arzt da nichts bestreiten, jede Einsatzfahrt ist gut dokumentiert mit
Strecke, Dauer und Uhrzeit samt den Zeitpunkten mit Sondersignalen. Was
belibt ihm also übrig ausser zu sagen das er dann und dann dort und dort
mit Sondersignalen unterwegs zu einem Noteinsatz wegen Lebensgefahr befand?
Daraufhin geht das wieder zur StA und die erlässt einen Strafbefehl
wegen hinreichendem Tatverdachts! Der Richter zeichnet das gegen und das
wars! Da wird absolut nichts weiter geprüft oder hingeschaut, mach dich
einfach mal schlau!
>
> Viel wahrscheinlicher ist, dass Staatsanwalt und Richter hier besonders
> genau hingesehen haben, gerade weil es sich um einen Notzarzt handelt.
> Ein Notzarzt ist zwar kein Polizist oder Beamter, aber "artverwandt", so
> dass das Prinzip der größtmöglichen kollegialen Verschonung ("Eine Krähe
> hackt der anderen kein Auge aus, wenn sie es vermeiden kann.") gilt.

Nein, da wird nicht geprüft und hingeschaut, es reicht der einfache
hinreichende Tatverdacht, genau deshalb wird das Mittel je so gerne von
StA und Richtern angewendet weil es quasi Null Arbeit macht!
>
>> Und Nebelkerzen kann ich da keine entdecken.... MfG theo
>
> Wenn du das nicht erkennen kannst… Der Notarzt verweist nur darauf, dass
> er mit Blaulicht, Martinshorn und Lichthupe unterwegs war, dass er immer
> so fährt, dass die Straße übersichtlich war, dass er ein zweijähriges
> Mädchen retten wollte. Das hat allerdings alles nichts damit zu tun, ob
> er im konkreten Fall eine Straßenverkehrsgefährdung begangen hat oder
> nicht.

Er hat doch klar gesagt das er die geschilderte Situation nicht
bestätigen kann. Wo siehst du da Nebelkerzen? MfG theo

Theodor Hellwald

unread,
Feb 7, 2015, 11:41:19 AM2/7/15
to
Am 07.02.2015 um 17:36 schrieb Claus Färber:
> On 2015-02-07 12:46:46 +0000, Theodor Hellwald said:
>> Am 07.02.2015 um 13:09 schrieb Thomas Hochstein:
>>> Man darf allerdings nicht - wenn ein Fahrzeug nach rechts abbiegt -
>
> Woher hast du die Information, dass ein Fahrzeug nach rechts abgebogen ist?

Musst du Thomas fargen, nicht mich....
>
>>> ungebremst ausscheren und auf die Gegenfahrbahn wechseln, so dass
>>> zwei entgegenkommende Fahrzeuge eine Kollision nur durch Notbremsung
>>> und Ausweichen aufs Bankett verhindern können. So ist aber hier der
>>> Tatvorwurf.
>>
>> Eine Abzweigung ist auf dem Streckenabschnitt nicht zu sehen und
>> selbst wenn,
>
> Auf
> http://www.rtl.de/cms/news/explosiv/online-petition-fuer-rasenden-notarzt-45452-bb77-25-2204387.html
> bei Position 2:02 ist eine Einmündung zu sehen.
>
>> der entgegenkommende Verkehr hat dem Einsatzwagen Platz zu machen!
>
> Der entgegenkommende Verkehr muss aber auch nicht hellsehen können.

Sag mal, wie dumm bist du? Wenn dir aus mehreren hundert Metern
Entfernung ein Einsatzwagen mit Sondersignalen entgegenkommt, was hast
du dann gemäss Gesetz zu machen? Das Wort hat 5 Buchstaben, beginnt mit
P und hört mit latz auf.... MfG theo

gUnther nanonüm

unread,
Feb 7, 2015, 11:44:47 AM2/7/15
to

"Theodor Hellwald" <theodor....@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:mb53i2$lhr$7...@dont-email.me...

>> Deppen als Autofahrer gibt es mit und ohne Blaulicht.
>
> Der betreffende Notarzt fährt seit 23 Jahren ohne einen einzigen Punkt in
> Flensburg, was meinst du, was ist wahrscheinlicher, das 2 Vollpfosten
> unberechtigt einen lauten machen weil sie ihr Ego durchsetzen wollen oder
> das dieser Arzt lügt? Schaud dir die Strecke in dem Video von RTL an....
> MfG theo

Hi,
"diesmal" waren es gleich zwei Beschwerden. Vermutlich konnte das der KBM
nicht mehr vertuschen :-)

--
mfg,
gUnther

Henning Koch

unread,
Feb 7, 2015, 2:00:37 PM2/7/15
to
On Fri, 06 Feb 2015 17:19:03 +0100, Wolfgang Schreiber wrote:

>Ich kratze mich am Kopf - kann das sein? Nur weil sich zwei Autofahrer
>"bedrängt" fühlen?

nein, nicht deswegen.

Sondern weil der Beschuldigte den Vorwurf nicht entkräftet hat, dass
er durch grob verkehrswidriges Fehlverhalten andere Verkehrsteilnehmer
in erhebliche Gefahr gebracht hat.

Der Vorwurf war IIRC, dass er kurz hinter einem abbremsenden
Rechtsabbieger plötzlich auf die Gegenfahrbahn ausgeschert ist, obwohl
dort Fahrzeuge entgegenkamen die einen Zusammenstoß nur durch starkes
Bremsen und Ausweichen auf den Grünstreifen neben der Fahrbahn
verhindern konnten.

Henning Koch

unread,
Feb 7, 2015, 2:04:12 PM2/7/15
to
On Sat, 07 Feb 2015 11:28:50 +0100, Theodor Hellwald wrote:

>Ich hab selbst lange Jahre Rtw. gefahren. Fakt ist: Wenn die Fahrbahn
>auf der der Rtw fährt blockiert ist weil die Fahrer keinen Platz machen,
>dann hat die Gegenfahrbahn zur Not bis zum Stillstand die Fahrt zu
>verringern und den Rtw durchzulassen.

und genau wenn der Gegenverkehr das getan hat, darf das
Einsatzfahrzeug auf den Fahrstreifen des Gegenverkehrs ausscheren

>Diese Deppen sollen froh sein, von mir hätten sie schon ne Gegenanzeige
>wegen Behinderung eines Einsatzfahrzeugs am Hals!

ja, das kostet die dann im Zweifel je 20 Euro und bringt dir selbst
bei ungeschickter Formulierung nach Ablauf der Sperrfrist erstmal eine
MPU, weil du deine Verkehrsgefährdung offensichtlich vorsätzlich
begangen hast...

(und ich glaube nicht, dass die Anzeige durchgeht: Der Gegenverkehr
wird argumentieren, dass ihm nicht (rechtzeitig) klar werden konnte,
dass das Einastzfahrzeug auch den eigenen Fahrstreifen benötigt hat
und damit ist die Sache dann schon gelaufen)

gUnther nanonüm

unread,
Feb 7, 2015, 2:23:21 PM2/7/15
to

"Theodor Hellwald" <theodor....@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:mb5f6b$lre$1...@dont-email.me...


> Sag mal, wie dumm bist du? Wenn dir aus mehreren hundert Metern Entfernung
> ein Einsatzwagen mit Sondersignalen entgegenkommt, was hast du dann gemäss
> Gesetz zu machen? Das Wort hat 5 Buchstaben, beginnt mit P und hört mit
> latz auf.... MfG theo

Hi,
das halte ich fürn Gerücht. Aus mehreren Hundert Metern Entfernung schon
einschätzen, welches Fahrzeug demnächst wie meine Fahrbahn blockieren wollen
wird, erfordert eine gutgeputzte Kristallkugel in kardanischer Aufhängung
sowie einen Eimer mit frischem Kaffeesatz. Selbst auf der BAB achte ich
nicht auf Gegenverkehr aus 200m Entfernung. Innenstädtisch scheren mich
Blaulichter nur, wenn ich das Fahrzeug selbst ganz erkennen kann. Also so,
daß ich seine "Fahrtrichtung" einschätzen kann. Könnte ja quer vor mir
rübermachen und in eine Einfahrt wollen. Aber irgendein Geflimmer hinter
irgendwelchen Lastern ist mir total egal. Anderersetis ist klar, wer als
Kind oder Elter dir nahe ist, wenn irgendwo am Horizont ein bläuliches
Lichtlein funzelt, sollte den Hechtköpper in nden Rhein oder die
Blutgrätsche unter den Gegenverkehr erwägen, da Du ja sofort SOFORT mit
Handbremse und voll in die Eisen blockierst und Dich nen feuchten Popel um
jeden Mitmenschen scherst, hauptsache der Notarzt/Abschleppwagen/Mülllaster
kommt durch...

--
mfg,
gUnther

gUnther nanonüm

unread,
Feb 7, 2015, 2:31:03 PM2/7/15
to

"Henning Koch" <HKoch...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:m6ocdapd4i7du2bph...@4ax.com...

> und genau wenn der Gegenverkehr das getan hat, darf das
> Einsatzfahrzeug auf den Fahrstreifen des Gegenverkehrs ausscheren

Hi,
anderersetis, sollte der Gegenverkehr das dort stehende Warnschild "Bankett
abgerutscht" oder "Randstreifen abschüssig" gesehen haben und nicht
ausweichen, muß El Rennblink seinen Heulkasten stehenlassen, bis genug Platz
ist auch ohne ausgewichenen Gegenverkehr. Der darf sich die Freie Bahn nicht
erzwingen. Der hat "Privilegien", von Generalablaß ist keine Rede.

>
>>Diese Deppen sollen froh sein, von mir hätten sie schon ne Gegenanzeige
>>wegen Behinderung eines Einsatzfahrzeugs am Hals!
>
> ja, das kostet die dann im Zweifel je 20 Euro und bringt dir selbst
> bei ungeschickter Formulierung nach Ablauf der Sperrfrist erstmal eine
> MPU, weil du deine Verkehrsgefährdung offensichtlich vorsätzlich
> begangen hast...

So wie er das formuliert, hat er die schon öfters gehanbt.

>
> (und ich glaube nicht, dass die Anzeige durchgeht: Der Gegenverkehr
> wird argumentieren, dass ihm nicht (rechtzeitig) klar werden konnte,
> dass das Einastzfahrzeug auch den eigenen Fahrstreifen benötigt hat
> und damit ist die Sache dann schon gelaufen)

Aber auch dann wenn man sowas denkt, die Fahrbahn zu "verlassen" riskiert
mehr als nur Fahrzeugschäden. Je nach Straße hat man dorthin bis dahin nicht
geguckt, da könnte eine ganze Wanderergruppe queren wollen, ob der Notarzt
dableiben würde, wenn man, nur um dem Platz zu machen, 30 Kinder umnietet?
Nee, der muß ja irgendeine Klebstoffreklamation verhindern.

Diese Petiton aber ist lachhaft. Warum können diese "Unterstützer" nicht
alle zur MPU gebeten werden? Haben doch offensichtlich in der Fahrschule
nicht aufgepaßt.

--
mfg,
gUnther

gUnther nanonüm

unread,
Feb 7, 2015, 2:34:22 PM2/7/15
to

"Henning Koch" <HKoch...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:q0ocdatk61vjmoobv...@4ax.com...

> Der Vorwurf war IIRC, dass er kurz hinter einem abbremsenden
> Rechtsabbieger plötzlich auf die Gegenfahrbahn ausgeschert ist, obwohl
> dort Fahrzeuge entgegenkamen die einen Zusammenstoß nur durch starkes
> Bremsen und Ausweichen auf den Grünstreifen neben der Fahrbahn
> verhindern konnten.

Hi,
und sowas ist potentiell lebensgefährlich, dabei hätten die sich
überschlagen können, und soein Überschlag hätte den Notarzt auch noch
erwischt.
Wieso eigentlich fuhr der selbst? Werden Notärzte nicht aus gutem Grund von
Berufskraftfahrern chauffiert?

--
mfg,
gUnther

Henning Koch

unread,
Feb 7, 2015, 2:36:58 PM2/7/15
to
On Sat, 7 Feb 2015 20:31:03 +0100, gUnther nanonüm wrote:

>Diese Petiton aber ist lachhaft. Warum können diese "Unterstützer" nicht
>alle zur MPU gebeten werden? Haben doch offensichtlich in der Fahrschule
>nicht aufgepaßt.

Das Schlimme an der Petition ist eigentlich, dass der Petent letzlich
die Abschaffung des Rechtsstaates fordert.

Er will Strafanzeigen gegen einzelne Personen oder ganze Berufsgruppen
pauschal zurückweisen bzw. die Frage der Bestrafung den Gerichten
entziehen und stattdessen im Internet zur Abstimmung stellen.

Deshalb auch an dieser Stelle meine Meinung:
Der Verfasser und jeder Mitzeichner dieser Petition stellt sich gegen
das Grundgesetz.

Henning Koch

unread,
Feb 7, 2015, 2:40:46 PM2/7/15
to
On Sat, 7 Feb 2015 20:34:21 +0100, gUnther nanonüm wrote:

>Wieso eigentlich fuhr der selbst?

das ist (nicht nur) in Bayern so üblich

>Werden Notärzte nicht aus gutem Grund von Berufskraftfahrern chauffiert?

nein, die werden üblicherweise von ihrem medizinischen Hilfspersonal
chauffiert. Anforderungen wie an Berufskraftfahrer werden an Fahrer
von Einsatzfahrzeugen nicht gestellt (obwohl von Einsatzfahten ein
deutlich höheres Unfallrisiko ausgeht...)

Hans-Jürgen Meyer

unread,
Feb 7, 2015, 2:49:33 PM2/7/15
to
Am 07.02.2015 um 11:28 schrieb Theodor Hellwald:
> Am 06.02.2015 um 18:15 schrieb Stefan Schmitz:
>> Am Freitag, 6. Februar 2015 17:20:02 UTC+1 schrieb Wolfgang Schreiber:
>>> Liebe Leute,
>>>
>>> http://www.spiegel.de/auto/aktuell/notarzt-soll-fuer-rettungseinsatz-4500-euro-zahlen-a-1016910.html
>>>
>>>
>>> Ich kratze mich am Kopf - kann das sein? Nur weil sich zwei Autofahrer
>>> "bedrängt" fühlen?
>>> Natürlich sind solche Pressemeldungen mit Vorsicht zu genießen; kennt
>>> evtl. jemand belastbare Fakten zu diesem Fall?
>>
>> Hast du auch den verlinkten Merkur-Artikel gelesen?
>>
>> "Er sei nahezu ungebremst auf die Gegenfahrbahn ausgeschert und habe
>> zwei entgegenkommende Autos zum Ausweichen aufs Bankett gezwungen."
>>
>
> Ich hab selbst lange Jahre Rtw. gefahren.
Nun, das hat nix zu sagen.

> Fakt ist: Wenn die Fahrbahn
> auf der der Rtw fährt blockiert ist weil die Fahrer keinen Platz machen,

Häufig auch gar nicht machen können. Von Mutwilligkeit ist wohl erst
einmal in den wenigsten Fällen auszugehen. Bei >50.000 km p.A. kannst Du
davon ausgehen, das ich häufiger in solche Situationen kommen. Mache
weniger routinierte Fahrer oder auch Anfänger sind mit der Situation
häufig überfordert. Nebenbei: Ich sehe dabei auch oft genug
verantwortungslos fahrende RTW-Fahrer.

> dann hat die Gegenfahrbahn zur Not bis zum Stillstand die Fahrt zu
> verringern und den Rtw durchzulassen. Signalanlage rulez!

Also der RTW darf dann ungebremst in den Gegenverkehr? Das muss die
Gegenfahrbahn erst einmal realisieren. Ein solcher Fahrbahnwechsel der
ungebremst erfolgt ist in meinen Augen nicht Vertretbar. Auch ein
RTW-Fahrer hat umsichtig zu fahren.

> Genauso hat der Fahrer des Rtw einen Engpass so zu passieren das er
> keinen anderen - über Gebühr - gefährdet.

Du sagst es überdeutlich. Ungebremst in den Gegenverkehr lässt aber wohl
anderes vermuten.

> Das bedeutet, das ich z.B. an
> einer Ampelkreuzung wo ich eigentlich Rot habe, die Haltelinie i.Zw. nur
> im Schrittempo überquere und erst ab Kreuzungsmitte wieder Vollgas gebe.
> Im fliessenden Verkehr muss ich eben auf eine knapp ausreichende Lücke
> warten, darf im Bedarfsfall aber auch komplett die Gegenfahrbahn
> benutzen, vorausgesetzt die Strecke ist weithin freie Sicht und
> Sondersignale zugelassen.

Genau so. Das steht aber im Widerspruch zu "ungebremst in den Gegenverkehr"

> Diese Deppen sollen froh sein, von mir hätten sie schon ne Gegenanzeige
> wegen Behinderung eines Einsatzfahrzeugs am Hals!

Dafür wärst dann wegen Vorsätzlicher Verkehrsgefährdung richtig dran.

> Was haben wir nicht alles erlebt, Leutz die uns noch nicht einmal Platz
> gemacht haben als wir zu einem Kind im Freibad mussten, wir mussten
> denen unsere Koffer in den Rücken hauen damit sie uns durchliessen.
> Selbst der Heli konnte nicht landen weil diese Deppen gaffen mussten.
> Es ist zum knochenkotzen!

Ja, sowas gibt es leider. Deppen auf beiden Seiten.

Hans-Jürgen

Rupert Haselbeck

unread,
Feb 7, 2015, 2:50:11 PM2/7/15
to
Thomas Hochstein schrieb:

> Theodor Hellwald schrieb:
>> Ich hab selbst lange Jahre Rtw. gefahren.
>
> Um Himmels Willen!

Das ist doch bloß Theo. Der hat schon alles mögliche gemacht, vor allem wohl
allen möglichen Blödsinn. Und das alles nur in seinem Kopf...

> Man darf allerdings nicht - wenn ein Fahrzeug nach rechts abbiegt -
> ungebremst ausscheren und auf die Gegenfahrbahn wechseln, so dass zwei
> entgegenkommende Fahrzeuge eine Kollision nur durch Notbremsung und
> Ausweichen aufs Bankett verhindern können. So ist aber hier der
> Tatvorwurf.

Manchen Leute, nicht nur Notärzten, auch bei Feuerwehr,
Maltesern, THW und anderen Hilfsorganisationen gibt es solche, fehlt einfach
das nötige Verantwortungsbewusstsein und/oder die Kompetenz zur Abwägung
zwischen der Notwendigkeit des raschen Ankommens an der Einsatzstelle und
den berechtigten Interessen der anderen Menschen. Und letztlich gefährdet
man durch allzu rücksichtslose Fahrweise, wie hier ja der Tatvorwurf ist,
nicht nur die anderen Verkehrsteilnehmer, sondern auch sich selber und den-
oder diejenigen, welche man zu Hilfe kommen möchte. Denn durch
leichtsinniges Verursachen eines Verkehrsunfalles wird auch der Hilfseinsatz
häufig beendet sein. Nicht umsonst versucht man ja den Fahrern aller
Fahrzeuge mit Sonderrechten beizubringen, dass man beim Einschalten der
Sondersignale das Hirn nicht abschalten soll, sondern ganz im Gegenteil die
rasche Hilfe erfordert, ganz besonders aufmerksam und vorausschauend zu
fahren, wenn man ohne Beachtung der sonst geltenden Regeln fahren
möchte/darf/muß. Der Helfer im Graben nützt dem Kranken oder dem Unfallopfer
nichts.

>> Diese Deppen sollen froh sein, von mir hätten sie schon ne Gegenanzeige
>> wegen Behinderung eines Einsatzfahrzeugs am Hals!
>
> Der knapp zweistellige Eurobetrag wird sie sicherlich furchtbar
> erschrecken.

Vermutlich wird da ja ohnehin nichts draus. Niemand kann und muss damit
rechnen, dass ein Fahrzeug, auch wenn es mit Sondersignal unterwegs ist,
unvermittelt auf die Gegenfahrbahn wechseln könnte. Für eine OWi bedürfte es
aber zumindest eines fahrlässigen Fehlverhaltens

MfG
Rupert

Hans-Jürgen Meyer

unread,
Feb 7, 2015, 2:55:23 PM2/7/15
to
Am 07.02.2015 um 13:46 schrieb Theodor Hellwald:
> Am 07.02.2015 um 13:09 schrieb Thomas Hochstein:
>> Theodor Hellwald schrieb:
>>
[...]
>
> Eine Abzweigung ist auf dem Streckenabschnitt nicht zu sehen und selbst
> wenn, der entgegenkommende Verkehr hat dem Einsatzwagen Platz zu machen!

Der entgegenkommende Verkehr muss dazu aber nicht in den Graben fahren
und sich selbst gefährden. Wir war das mit dem was der RTW-Fahrer tun
muss? Umsichtig sein?

[...]
>
> Die Höhe ist bei solchen Arschlöchern scheissegal, die regen schon über
> einen Cent auf den sie als Strafe bekommen und auch du solltest mal eher
> darüber nachdenken wenn du meinst solche Deppen noch in Schutz nehmen zu
> müssen. Ich möchte dich mal sehen wenn der Notarzt neben deiner Leiche
> steht und sagt, tja, die Grete hat ihn umgebracht, aber wenigstens hab
> ich keinen Strafbefehel bekommen..... MfG theo
>

Ja, das Defa-Kind...

Du darfst die RTW-Fahrer gern allgemein verteidigen. Die meisten machen
einen guten und verantwortungsvollen Job. Hier aber scheint einer einen
sehr deutlichen Fehler gemacht zu haben. Er hat für ein zu rettendes
Leben mehrere andere gefährdet. Tolle Leistung. Für mich verantwortungslos.

Hans-Jürgen



Hans-Jürgen Meyer

unread,
Feb 7, 2015, 2:58:40 PM2/7/15
to
Am 07.02.2015 um 14:22 schrieb Theodor Hellwald:
> Am 07.02.2015 um 14:17 schrieb Claus Färber:
>> On 2015-02-07 12:46:46 +0000, Theodor Hellwald said:
>>> Die Höhe ist bei solchen Arschlöchern scheissegal, die regen schon
>>> über einen Cent auf den sie als Strafe bekommen und auch du solltest
>>> mal eher darüber nachdenken wenn du meinst solche Deppen noch in
>>> Schutz nehmen zu müssen. Ich möchte dich mal sehen wenn der Notarzt
>>> neben deiner Leiche steht und sagt, tja, die Grete hat ihn umgebracht,
>>> aber wenigstens hab ich keinen Strafbefehel bekommen..... MfG theo
>>
>> Man kann genauso sterben, weil der Notarzt einen Unfall verursacht.
>> Dumm, wenn genau dieser Notarzt schon mehrere Beihnaheunfälle verursacht
>> hat, aber hierfür nie bestraft worden ist.
>>
>> Deppen als Autofahrer gibt es mit und ohne Blaulicht.
>
> Der betreffende Notarzt fährt seit 23 Jahren ohne einen einzigen Punkt
> in Flensburg, was meinst du, was ist wahrscheinlicher, das 2 Vollpfosten
> unberechtigt einen lauten machen weil sie ihr Ego durchsetzen wollen
> oder das dieser Arzt lügt? Schaud dir die Strecke in dem Video von RTL
> an....

Bei einem hätte ich auch von einem Vollpfosten - um deine Worte zu
gebrauchen - gesprochen. Aber auf einer Fahrt zwei die sich so aufregen,
dass Sie Anzeige erstatten? Das ist wie mit dem Geisterfahrer. Wie so
ein entgegenkommendes Auto? Hunderte...

Da muss der Vollpfosten wohl ein anderer sein...

Hans-Jürgen



Hans-Jürgen Meyer

unread,
Feb 7, 2015, 3:18:30 PM2/7/15
to
Am 07.02.2015 um 16:00 schrieb Theodor Hellwald:
> Am 07.02.2015 um 15:34 schrieb Juergen Roesener:
>> Theodor Hellwald <theodor....@t-online.de> wrote:
>>
[...]
> Das fängt schon bei der Rettungsgasse an, es ist erstaunlich wieviel
> Vollpfosten das nicht gebacken kriegen das es bei mehrspurigen Strassen
> entweder zwischen rechter und linker oder zwischen mittlerer und linker
> Spur freizumachen ist....

Genau. Du hast keine Ahnung. Lies noch mal was Du geschrieben hast. Und
dann was der ADAC dazu sagt:
Denken Sie daran: Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle
Autofahrer verpflichtet, die "Rettungsgasse" freizumachen. Dabei – so
heißt es in der Straßenverkehrsordnung – ist die Rettungsgasse bei zwei
Fahrstreifen in der Mitte zu bilden: Autos auf dem linken Fahrstreifen
müssen also an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf der rechten Spur
an den rechten Fahrbahnrand.

Bei mehrspurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse zwischen dem äußersten
linken und der direkt rechts danebenliegenden Fahrspur zu bilden.

Nach Deiner Variante bricht das Chaos aus und Strasse ist dicht.

> Stattdesssen gibts Leutz die behaupten dafür sei ja der Standstreifen

Ja, der kann dazu im Notfall auch genutzt werden. Nur hat der
Standstreifen Handicaps (Ausfahrten, nicht durchgängig, liegengebliebene
Fahrzeuge usw).

Hans-Jürgen

Bernd Ullrich

unread,
Feb 7, 2015, 4:04:09 PM2/7/15
to
Am 07.02.2015 um 20:00 schrieb Henning Koch:
> On Fri, 06 Feb 2015 17:19:03 +0100, Wolfgang Schreiber wrote:
>
>> Ich kratze mich am Kopf - kann das sein? Nur weil sich zwei Autofahrer
>> "bedrängt" fühlen?
>
> nein, nicht deswegen.
>
> Sondern weil der Beschuldigte den Vorwurf nicht entkräftet hat, dass
> er durch grob verkehrswidriges Fehlverhalten andere Verkehrsteilnehmer
> in erhebliche Gefahr gebracht hat.
-------------------------------------------------------------------
> Der Vorwurf war IIRC, dass er kurz hinter einem abbremsenden
> Rechtsabbieger plötzlich auf die Gegenfahrbahn ausgeschert ist, obwohl
> dort Fahrzeuge entgegenkamen die einen Zusammenstoß nur durch starkes
> Bremsen und Ausweichen auf den Grünstreifen neben der Fahrbahn
> verhindern konnten.

Die können viel behaupten, möglicherweise habense während der fAHRT miT
dem Handy telefoniert\waren abgelenkt und haben das Lenkrad verriessen.
Hinterher wird meisstens ville Scheisse erzählt:

bu


Thomas Hochstein

unread,
Feb 7, 2015, 4:45:02 PM2/7/15
to
gUnther nanonüm schrieb:

> Wieso eigentlich fuhr der selbst?

Das ist - gerade in Bayern - manchnal heute noch so üblich, weil ein
Fahrer teilweise nicht bezahlt wird.

Es gibt gerade in ländlichen Bereichen (nicht nur in Bayern!) nicht
selten eher improvisierte Notarztsysteme, bei denen der Arzt im
Einsatzfall ggf. halt aus seiner Hausarztpraxis ausrückt und das
Blaulichtauto, das ihm die örtliche Hilfsorganisation hingestellt hat,
selbst an den Einsatzort fährt, mit allen damit verbundenen Problemen
wie der Notwendigkeit, neben der nicht ungefährlichen und hohe
Aufmerksamkeit fordernden Sonderrechtsfahrt auch noch (ggf. mit Blick
in die Karte) die Einsatzstelle finden und den Funk bedienen zu
müssen. Beim Transport stellt sich dann das nächste Problem: entweder
bleibt das Einsatzfahrzeug des Notarztes (NEF) am Einsatzort stehen
und wird irgendwann später wieder eingesammelt, oder der eigentlich
zur Assistenz des Notarztes vorgesehen Transportbegleiter fährt es dem
Rettungswagen hinterher und der Notarzt schaut irgendwie selbst, wie
er klarkommt. In der Hoffnung, dass er sich im Rettungswagen
hinreichend auskennt, um das zu finden, was er braucht, und ggf.
notwendige Maßnahmen ohne Zuarbeit umsetzen kann.

Grüße,
-thh

Thomas Hochstein

unread,
Feb 7, 2015, 4:45:03 PM2/7/15
to
Henning Koch schrieb:

> Das Schlimme an der Petition ist eigentlich, dass der Petent letzlich
> die Abschaffung des Rechtsstaates fordert.

Naja, für eine Onlinepetition ist das so ungefähr Durchschnitt, oder?

Die Begründung:
| Der Notarzt [...] muss freigesprochen werden, denn er hat im Notfall
| gehandelt und man lernt in der Fahrschule, dass man Platz machen
| muss, wenn Einsatz Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn kommen.
ist dem einfachen Gemüt des Adressatenkreises angepasst und kann sich
immerhin auf juristischen Sachverstand stützen:
| Die beiden Anwälte des Arztes können nicht verstehen, wie Vertreter
| einer Staatsanwaltschaft und ein Richter ein solches Verfahren nicht
| umgehend einstellen. Ebenfalls können die beiden nicht verstehen, wie
| man überhaupt auf die Idee kommen könne, Angehörige des
| Rettungsdienstes im Einsatz anzuzeigen.
<http://www.rettungsdienst-blog.com/notarzt-soll-autofahrer-gefaehrdet-haben-fuehrerscheinentzug-und-geldstrafe>

Ist ja auch unerhört. Die sind schließlich sakrosankt!

Immerhin, nach Abschluss geht die Petition dann ja an die Bayrische
Verwaltungsgerichtsbarkeit. (Ahnung von der Materie schadet bei
Onlinepetitionen nur.)

-thh

Thomas Hochstein

unread,
Feb 7, 2015, 4:45:03 PM2/7/15
to
Theodor Hellwald schrieb:

> Eine Abzweigung ist auf dem Streckenabschnitt nicht zu sehen

Auf "dem" Streckenabschnitt? Welchem ist das denn? (Ich fürchte ja,
die Antwort lautet: "Na der, der im Fernsehen gezeigt wurde!!!!11")

> und selbst
> wenn, der entgegenkommende Verkehr hat dem Einsatzwagen Platz zu machen!

Das ist richtig, allerdings nicht möglich, wenn der bisher auf seiner
Fahrspur fahrende "Einsatzwagen" plötzlich und nahezu ungebremst auf
die Gegenfahrspur wechselt.

Und wenn der Gegenverkehr - trotz seiner Verpflichtung - nicht Platz
macht, darf dennoch nicht eine Kollision in Kauf genommen werden, um
den Vorrang des Einsatzfahrzeugs durchzusetzen. Das hast Du ja selbst
in Deinem Eingangsposting richtig dargestellt.

> Was glaubst du wohl was
> ich gemacht habe? Draufhalten?

Diese Frage möchte ich lieber nicht beantworten.

> Die Höhe ist bei solchen Arschlöchern scheissegal, die regen schon über
> einen Cent auf den sie als Strafe bekommen und auch du solltest mal eher
> darüber nachdenken wenn du meinst solche Deppen noch in Schutz nehmen zu
> müssen.

Das tue ich ja nicht. Du scheinst mir derjenige zu sein, der den
rasenden Roland, äh, Notarzt, mit dem eminent passenden Namen in
Schutz nehmen zu müssen glaubt, weil RTL das so sagt ...

-thh

Henning Koch

unread,
Feb 7, 2015, 5:32:08 PM2/7/15
to
On Sat, 07 Feb 2015 22:08:19 +0100, Thomas Hochstein wrote:

>Auf "dem" Streckenabschnitt? Welchem ist das denn? (Ich fürchte ja,
>die Antwort lautet: "Na der, der im Fernsehen gezeigt wurde!!!!11")

auf die Gefahr hin, durch unmotivierte Einspielung von Fakten diesen
Diskussionszweig zu ruinieren:

https://maps.google.de/maps?q=Neuburg&ll=48.707304,11.251191&spn=0.002963,0.004823&client=opera&oe=utf-8&channel=suggest&fb=1&gl=de&ftid=0x479ee3846376818f:0x41e48add78ba530&hnear=Neuburg,+Oberbayern,+Bayern&t=h&z=18

Es dürfte sich wohl um diese Stelle gehandelt haben.

Henning Koch

unread,
Feb 7, 2015, 5:36:49 PM2/7/15
to
On Sat, 07 Feb 2015 22:28:57 +0100, Thomas Hochstein wrote:

>| Die beiden Anwälte des Arztes können nicht verstehen, wie Vertreter
>| einer Staatsanwaltschaft und ein Richter ein solches Verfahren nicht
>| umgehend einstellen. Ebenfalls können die beiden nicht verstehen, wie
>| man überhaupt auf die Idee kommen könne, Angehörige des
>| Rettungsdienstes im Einsatz anzuzeigen.

hat eigentlich schonmal jemand die zuständige Anwaltskammer darüber
informiert, dass hier offensichtlich bei zwei Angehörigen ihrer Zunft
erhebliche fachliche Defizite bestehen?

Theodor Hellwald

unread,
Feb 7, 2015, 5:39:12 PM2/7/15
to
Denk mal nach, einer hält an und mosert rum, der hinter ihm hält an a la
'haben sie das gesehen? unverantwortlich so ein Raser....' und schon
setzt der herdentrieb ein!
Denk doch mal nach, der Arzt fährt seit 23 Jahren ohne einen einzigen
Punkt als Notarzt und noch viel länger insgesamt auch privat rum.
Wie hoch setzt du die Wahrscheinlichkeit an das der Arzt tatsächlich
Scheisse gebaut hat? Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Rtw Fahrer
sage ich dir das das gegen Null geht! Wenn wir mit den Kisten auch nur
den kleinsten Schaden hatten haben wir richtig Druck bekommen, jedesmal
gabs ein internes Untersuchungsverfahren, ganz unabhängig von den
Ermittlungen der Polizei. Und selbst wenn die sagten das alles okay
gewesen ist, konnte es sein das man intern ein Diszi an den Hals
bekommen hat! MfG theo

Theodor Hellwald

unread,
Feb 7, 2015, 5:42:38 PM2/7/15
to
Am 07.02.2015 um 21:13 schrieb Hans-Jürgen Meyer:
> Am 07.02.2015 um 16:00 schrieb Theodor Hellwald:
>> Am 07.02.2015 um 15:34 schrieb Juergen Roesener:
>>> Theodor Hellwald <theodor....@t-online.de> wrote:
>>>
> [...]
>> Das fängt schon bei der Rettungsgasse an, es ist erstaunlich wieviel
>> Vollpfosten das nicht gebacken kriegen das es bei mehrspurigen Strassen
>> entweder zwischen rechter und linker oder zwischen mittlerer und linker
>> Spur freizumachen ist....
>
> Genau. Du hast keine Ahnung. Lies noch mal was Du geschrieben hast. Und
> dann was der ADAC dazu sagt:
> Denken Sie daran: Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle
> Autofahrer verpflichtet, die "Rettungsgasse" freizumachen. Dabei – so
> heißt es in der Straßenverkehrsordnung – ist die Rettungsgasse bei zwei
> Fahrstreifen in der Mitte zu bilden: Autos auf dem linken Fahrstreifen
> müssen also an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf der rechten Spur
> an den rechten Fahrbahnrand.
>
> Bei mehrspurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse zwischen dem äußersten
> linken und der direkt rechts danebenliegenden Fahrspur zu bilden.
>
> Nach Deiner Variante bricht das Chaos aus und Strasse ist dicht.

Sag mal, hats du ne Klatsche? Genau DAS habe ich oben geschrieben!
Mehrspurig a la 2 Bahnen ist in der Mitte und mehrspurig mit 3 oder mehr
Streifen ist Links nach links und Mitte bzw. die Rechte danben nach
rechts, ich habs nur kurz zusammengefasst du Vollhonk. Erst denken, dann
nachdenken dann die Wichsgriffel stillhalten!^^
>
>> Stattdesssen gibts Leutz die behaupten dafür sei ja der Standstreifen
>
> Ja, der kann dazu im Notfall auch genutzt werden. Nur hat der
> Standstreifen Handicaps (Ausfahrten, nicht durchgängig, liegengebliebene
> Fahrzeuge usw).

Und genau deshalb ist der Standstreifen keine Rettungsgasse! theo

Henning Koch

unread,
Feb 7, 2015, 5:42:57 PM2/7/15
to
On Sat, 07 Feb 2015 21:13:51 +0100, Hans-Jürgen Meyer wrote:

>Genau. Du hast keine Ahnung. Lies noch mal was Du geschrieben hast. Und
>dann was der ADAC dazu sagt:

Der ADAC disqualifiziert sich regelmäßig mit seinen Aussagen.

Dummerweise wird ihm trotzdem und weiterhin bedingungslos geglaubt :-(

(Allerdings sehe ich bei bis zu dreispurigen Richtungsfahrbahnen eine
Übereinstimmung sowohl von Theodors Version als auch von der
ADAC-Version mit der offiziellen StVO-Regelung. Mir ist nicht ganz
klar, woher du jetzt die überraschende Erkenntnis ableitest, Theodor
habe keine Ahnung.)

>Denken Sie daran: Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle
>Autofahrer verpflichtet, die "Rettungsgasse" freizumachen. Dabei – so
>heißt es in der Straßenverkehrsordnung – ist die Rettungsgasse bei zwei
>Fahrstreifen in der Mitte zu bilden: Autos auf dem linken Fahrstreifen
>müssen also an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf der rechten Spur
>an den rechten Fahrbahnrand.

Das schreibt die Straßenverkehrsordnung nicht nur für zweispurige
Fahrbahne vor, sondern grundsätzlich für alle mehrspurigen
Richtungsfahrbahnen.

>Bei mehrspurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse zwischen dem äußersten
>linken und der direkt rechts danebenliegenden Fahrspur zu bilden.

Das ist nach StVO die Ausnahme für dreispurige Richtungsfahrbahnen.

Bei vier- und mehrspurigen Richtungsfahrbahnen gehört laut StVO die
Rettungsgasse wieder in die Mitte.

Theodor Hellwald

unread,
Feb 7, 2015, 5:43:47 PM2/7/15
to
Am 07.02.2015 um 20:00 schrieb Henning Koch:
Vielleicht konnte er nur durch das Ausweichmanöver einen Aufprall auf
einen abbiegenden/ausscherenden nur dadurch verhindern?^^ MfG theo

Theodor Hellwald

unread,
Feb 7, 2015, 5:45:22 PM2/7/15
to
Genau DAS!^^ MfG theo

Theodor Hellwald

unread,
Feb 7, 2015, 5:54:04 PM2/7/15
to
Am 07.02.2015 um 20:45 schrieb Hans-Jürgen Meyer:
> Am 07.02.2015 um 11:28 schrieb Theodor Hellwald:
>> Am 06.02.2015 um 18:15 schrieb Stefan Schmitz:
>>> Am Freitag, 6. Februar 2015 17:20:02 UTC+1 schrieb Wolfgang Schreiber:
>>>> Liebe Leute,
>>>>
>>>> http://www.spiegel.de/auto/aktuell/notarzt-soll-fuer-rettungseinsatz-4500-euro-zahlen-a-1016910.html
>>>>
>>>>
>>>>
>>>> Ich kratze mich am Kopf - kann das sein? Nur weil sich zwei Autofahrer
>>>> "bedrängt" fühlen?
>>>> Natürlich sind solche Pressemeldungen mit Vorsicht zu genießen; kennt
>>>> evtl. jemand belastbare Fakten zu diesem Fall?
>>>
>>> Hast du auch den verlinkten Merkur-Artikel gelesen?
>>>
>>> "Er sei nahezu ungebremst auf die Gegenfahrbahn ausgeschert und habe
>>> zwei entgegenkommende Autos zum Ausweichen aufs Bankett gezwungen."
>>>
>>
>> Ich hab selbst lange Jahre Rtw. gefahren.
> Nun, das hat nix zu sagen.

Klar, der FAchmann spricht....^^
>
>> Fakt ist: Wenn die Fahrbahn
>> auf der der Rtw fährt blockiert ist weil die Fahrer keinen Platz machen,
>
> Häufig auch gar nicht machen können. Von Mutwilligkeit ist wohl erst
> einmal in den wenigsten Fällen auszugehen. Bei >50.000 km p.A. kannst Du
> davon ausgehen, das ich häufiger in solche Situationen kommen. Mache
> weniger routinierte Fahrer oder auch Anfänger sind mit der Situation
> häufig überfordert. Nebenbei: Ich sehe dabei auch oft genug
> verantwortungslos fahrende RTW-Fahrer.

jaja, selber nie Rtw gefahren aber die mukelig runtergspulten 50
Megameilen präsentieren. Jungchen, die Anzahl der Km sagt überhaupt
nichts über deine Erfhrungen aus. Wenne Schwanzlänge vergleichen willst:
2 Mio Km auf Fahrzeugen von Moped bis Suzuki Katana und von Trecker über
Panzer, Lkw bis Pkw. Und das ganze ohne Schäden bis auf 2 Deppen denen
ich nicht mehr ausweichen konnte weil sie mir die Vorfahrt namen. Beide
bei GEschwindigkeiten u30....
>
>> dann hat die Gegenfahrbahn zur Not bis zum Stillstand die Fahrt zu
>> verringern und den Rtw durchzulassen. Signalanlage rulez!
>
> Also der RTW darf dann ungebremst in den Gegenverkehr? Das muss die
> Gegenfahrbahn erst einmal realisieren. Ein solcher Fahrbahnwechsel der
> ungebremst erfolgt ist in meinen Augen nicht Vertretbar. Auch ein
> RTW-Fahrer hat umsichtig zu fahren.

Vielleicht irritiert es dich, aber meistens ist die Gefahr schneller
vorbei wenn man nicht auf das Hindernis zubremst sondern einfach einen
schnellen Schlenker drumrum macht. Mitm Rtw. quasi unmöglich mitm dem
Notarztwagen schon eher weil wendiger und leichter.....
>
>> Genauso hat der Fahrer des Rtw einen Engpass so zu passieren das er
>> keinen anderen - über Gebühr - gefährdet.
>
> Du sagst es überdeutlich. Ungebremst in den Gegenverkehr lässt aber wohl
> anderes vermuten.

Eher nicht, 23 Jahre als Notarzt und dazu noch privat ohne einen
einzigen Punkt zeugen eher von sehr umsichtiger Fahrweise... aber du
bist ja der Fachmann, achja, wieviel Punkte hast du in den letzten 23
Jahren gesammelt?^^
>
>> Das bedeutet, das ich z.B. an
>> einer Ampelkreuzung wo ich eigentlich Rot habe, die Haltelinie i.Zw. nur
>> im Schrittempo überquere und erst ab Kreuzungsmitte wieder Vollgas gebe.
>> Im fliessenden Verkehr muss ich eben auf eine knapp ausreichende Lücke
>> warten, darf im Bedarfsfall aber auch komplett die Gegenfahrbahn
>> benutzen, vorausgesetzt die Strecke ist weithin freie Sicht und
>> Sondersignale zugelassen.
>
> Genau so. Das steht aber im Widerspruch zu "ungebremst in den Gegenverkehr"
>
>> Diese Deppen sollen froh sein, von mir hätten sie schon ne Gegenanzeige
>> wegen Behinderung eines Einsatzfahrzeugs am Hals!
>
> Dafür wärst dann wegen Vorsätzlicher Verkehrsgefährdung richtig dran.

Du laberst Scheisse....
>
>> Was haben wir nicht alles erlebt, Leutz die uns noch nicht einmal Platz
>> gemacht haben als wir zu einem Kind im Freibad mussten, wir mussten
>> denen unsere Koffer in den Rücken hauen damit sie uns durchliessen.
>> Selbst der Heli konnte nicht landen weil diese Deppen gaffen mussten.
>> Es ist zum knochenkotzen!
>
> Ja, sowas gibt es leider. Deppen auf beiden Seiten.

Aber dafür bist du der strahlende Held.....

Theodor Hellwald

unread,
Feb 7, 2015, 5:56:54 PM2/7/15
to
NEin, brauchst du nicht, du verlangsamst einfach deine GEschwwindigkeit
und fährst in weiser vorausschauender FAhrweise gem. §1 schonmal so weit
wie möglich rechts um im entscheidenden Augenblick kurz bevor der
Einsatzwagen auf deiner Höhe ankommt, ganz recht reinzufahren damit
Platz genug ist! Genau DAS schreibt das Gesetz dir vor und du hast es in
der Fahrschule mal beigebogen bekommen, war aber wohl nicht sehr
nachhaltig....

Theodor Hellwald

unread,
Feb 7, 2015, 5:59:18 PM2/7/15
to
Am 07.02.2015 um 20:51 schrieb Hans-Jürgen Meyer:
> Am 07.02.2015 um 13:46 schrieb Theodor Hellwald:
>> Am 07.02.2015 um 13:09 schrieb Thomas Hochstein:
>>> Theodor Hellwald schrieb:
>>>
> [...]
>>
>> Eine Abzweigung ist auf dem Streckenabschnitt nicht zu sehen und selbst
>> wenn, der entgegenkommende Verkehr hat dem Einsatzwagen Platz zu machen!
>
> Der entgegenkommende Verkehr muss dazu aber nicht in den Graben fahren
> und sich selbst gefährden. Wir war das mit dem was der RTW-Fahrer tun
> muss? Umsichtig sein?

Jungchen, die Strasse hat dort keinen Graben und eine breite Bankette
samt Fahrradweg....
> [...]
>>
>> Die Höhe ist bei solchen Arschlöchern scheissegal, die regen schon über
>> einen Cent auf den sie als Strafe bekommen und auch du solltest mal eher
>> darüber nachdenken wenn du meinst solche Deppen noch in Schutz nehmen zu
>> müssen. Ich möchte dich mal sehen wenn der Notarzt neben deiner Leiche
>> steht und sagt, tja, die Grete hat ihn umgebracht, aber wenigstens hab
>> ich keinen Strafbefehel bekommen..... MfG theo
>>
>
> Ja, das Defa-Kind...
>
> Du darfst die RTW-Fahrer gern allgemein verteidigen. Die meisten machen
> einen guten und verantwortungsvollen Job. Hier aber scheint einer einen
> sehr deutlichen Fehler gemacht zu haben. Er hat für ein zu rettendes
> Leben mehrere andere gefährdet. Tolle Leistung. Für mich verantwortungslos.

Wie ich schon schrieb, mach dich erstmal schlau was das dort fürne
Strasse ist und wie lange der Arzt schon ohne Punkte fährt... wieviel
Punkte hast du in den letzten 23 JAhren in Flensburg kassiert?

Theodor Hellwald

unread,
Feb 7, 2015, 6:01:44 PM2/7/15
to
Sag ich doch, gut ausgebaut, breite Bankette, Fahrradweg nebenbei....
ich weiss nicht wo da wie von einigen behauptet jemand in den Graben
geschubst wurde.... MfG theo

Theodor Hellwald

unread,
Feb 7, 2015, 6:02:46 PM2/7/15
to
Ach havelfleckchen, mal wieder nicht von Mutti rngelassen worden und mal
wieder an Fakten vorbeilabern....

Hans-Jürgen Meyer

unread,
Feb 7, 2015, 6:39:37 PM2/7/15
to
Am 07.02.2015 um 23:42 schrieb Theodor Hellwald:
> Am 07.02.2015 um 21:13 schrieb Hans-Jürgen Meyer:
>> Am 07.02.2015 um 16:00 schrieb Theodor Hellwald:
>>> Am 07.02.2015 um 15:34 schrieb Juergen Roesener:
>>>> Theodor Hellwald <theodor....@t-online.de> wrote:
>>>>
>> [...]
>>> Das fängt schon bei der Rettungsgasse an, es ist erstaunlich wieviel
>>> Vollpfosten das nicht gebacken kriegen das es bei mehrspurigen Strassen
>>> entweder zwischen rechter und linker oder zwischen mittlerer und linker
>>> Spur freizumachen ist....

Nun nehmen wir mal eine vierspurige (ja, gibt es) - also mehrspurige
Fahrbahn. Welches ist denn die mittlere? Die 3 oder 4 Fahrspur? Und nun
hast das Chaos.

>>
>> Genau. Du hast keine Ahnung. Lies noch mal was Du geschrieben hast. Und
>> dann was der ADAC dazu sagt:
>> Denken Sie daran: Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle
>> Autofahrer verpflichtet, die "Rettungsgasse" freizumachen. Dabei – so
>> heißt es in der Straßenverkehrsordnung – ist die Rettungsgasse bei zwei
>> Fahrstreifen in der Mitte zu bilden: Autos auf dem linken Fahrstreifen
>> müssen also an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf der rechten Spur
>> an den rechten Fahrbahnrand.
>>
>> Bei mehrspurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse zwischen dem äußersten
>> linken und der direkt rechts danebenliegenden Fahrspur zu bilden.
>>
>> Nach Deiner Variante bricht das Chaos aus und Strasse ist dicht.
>
> Sag mal, hats du ne Klatsche?

Ich sicher nicht. Du aber ein Verhaltensproblem.

Genau DAS habe ich oben geschrieben!

Nein, das hast Du nicht. Wer das von dir geschriebene liest macht die
Autobahn evt. dicht. "Äußersten" und "direkt rechts daneben" machen den
feinen aber nicht unerheblichen Unterschied.

> Mehrspurig a la 2 Bahnen ist in der Mitte und mehrspurig mit 3 oder mehr
> Streifen ist Links nach links und Mitte bzw. die Rechte danben nach
> rechts, ich habs nur kurz zusammengefasst du Vollhonk.

Sortier mal was Du geschrieben hast. Das versteht doch nur einer der
eine Zeichnung gemacht hat.

Ansonsten lies einfach mal:
http://www.aufrecht.de/beitraege-unserer-anwaelte/it-recht-onlinerecht/beleidigung-verleumdung-ueble-nachrede-straftatbestaende-bei-handlungen-im-netz.html


> Erst denken, dann nachdenken dann die Wichsgriffel stillhalten!^^

Genau das habe ich getan. Ansonsten habe ich ne Frau... :)
>>
>>> Stattdesssen gibts Leutz die behaupten dafür sei ja der Standstreifen
>>
>> Ja, der kann dazu im Notfall auch genutzt werden. Nur hat der
>> Standstreifen Handicaps (Ausfahrten, nicht durchgängig, liegengebliebene
>> Fahrzeuge usw).
>
> Und genau deshalb ist der Standstreifen keine Rettungsgasse!

Habe ich ja auch nicht geschrieben.

Hans-Jürgen

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Johann Mayerwieser

unread,
Feb 7, 2015, 11:14:48 PM2/7/15
to
Am Sat, 07 Feb 2015 20:23:20 +0100 schrieb gUnther nanonüm:

> das halte ich fürn Gerücht. Aus mehreren Hundert Metern Entfernung schon
> einschätzen, welches Fahrzeug demnächst wie meine Fahrbahn blockieren
> wollen wird, erfordert eine gutgeputzte Kristallkugel in kardanischer
> Aufhängung sowie einen Eimer mit frischem Kaffeesatz.

Es genügt, wenn du ein bisschen Hirn an Bord hast. Blaulicht, egal ob mit
oder ohne Folgetonhorn, sollte dich schon dann interessieren, wenn es
einige hundert Meter entfernt ist. Dann solltest du das Hirn aus dem
Kübel mit Kaffeesatz nehmen, ein bisschen reinigen und dann verwenden.
Du musst ja nicht unmittelbar darauf reagieren.

Johann Mayerwieser

unread,
Feb 7, 2015, 11:20:39 PM2/7/15
to
Am Sat, 07 Feb 2015 20:04:05 +0100 schrieb Henning Koch:

> On Sat, 07 Feb 2015 11:28:50 +0100, Theodor Hellwald wrote:
>
>>Ich hab selbst lange Jahre Rtw. gefahren. Fakt ist: Wenn die Fahrbahn
>>auf der der Rtw fährt blockiert ist weil die Fahrer keinen Platz machen,
>>dann hat die Gegenfahrbahn zur Not bis zum Stillstand die Fahrt zu
>>verringern und den Rtw durchzulassen.
>
> und genau wenn der Gegenverkehr das getan hat, darf das Einsatzfahrzeug
> auf den Fahrstreifen des Gegenverkehrs ausscheren

Ist Blödsinn, er darf den GEgenverkehr nicht gefährden, wird aber wohl
Ausscheren müssen um dem Gegenverkehr anzuzeigen, dass er jetzt diese
FAhrspur benutzen will. Wenn er dann den Gegenverkehr zum moderaten
Bremsen zwingt, ist das ok, wenn es sich objektiv (nicht weil Opa schon
überfordert ist) zu einer knappen oder gefährlichen Situation führt, dann
sind ein paar Tagsätze durchaus notwendig.

Johann Mayerwieser

unread,
Feb 7, 2015, 11:46:33 PM2/7/15
to
Am Sun, 08 Feb 2015 00:35:18 +0100 schrieb Hans-Jürgen Meyer:

> Nun nehmen wir mal eine vierspurige (ja, gibt es) - also mehrspurige
> Fahrbahn. Welches ist denn die mittlere? Die 3 oder 4 Fahrspur? Und nun
> hast das Chaos.

Tja, die deutsche StVO ist an manchen STellen nicht ganz einsichtig,
leidet unter dem Goetheschen Syndrom ihrer Legistiker und deren Bestreben
möglichst viele Ausnahmeregeln einzupacken.

Die Österreicher haben das klarer:
***************************************
Stockt der Verkehr auf einer Richtungsfahrbahn in einem Abschnitt mit
mindestens zwei Fahrstreifen, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von
Einsatzfahrzeugen in der Mittezwischen den Fahrstreifen, in Abschnitten
mit mehr als zwei Fahrstreifen zwischen dem äußerst linken und dem
daneben liegenden Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden
(Rettungsgasse)....
***************************************
Da fährt immer der linkeste Fahrstreifen nach links, der Rest nach
Rechts. Aber auch hier ist zu viel geschrieben, den Teil mit "2
Fahrspuren in der Mitte" hätte man nicht gebraucht.

Ganz besonders ist dieses Vorgehen bei der Behandlung der Kreisverkehre
zu sehen:

***************************************
(1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215
(Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat
der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen
solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers
unzulässig.
***************************************

Vertauscht man die beiden Verkehrszeichen, dann muss man blinken.
Darüber, ob dann der Verkehr im Kreisverkehr noch Vorrang hat, kann man
vortrefflich streiten.
Die Österreicher machen das anders:
Der Kreisverkehr kommt gerade 2 Mal in der StVO vor, einmal im $2
(Defintionen) - ein Kreisverkehr ist eine in sich geschlossene, annähernd
kreisförmige Fahrbahn und dann als Verkehrszeichen (Gefahrenzeichen,
Kreuzung mit Kreisverkehr).
An sonst ist das Verhalten in bzw. bei der Zufahrt zu Kreisverkehren nach
den üblichen Regeln der StVO abzuwickeln ohne irgendwelche Ausnahmen oder
Besonderheiten, was ja auch in Deutschland möglich wäre. Gerade einmal
das nicht-Blinken beim Einfahren hätte man im entsprechenden Paragraphen
(Blinken beim Abbiegen) unterbringen müssen. IN Österreich nicht
notwendig, weil man nur dann blinken muss, wenn es mehr als eine mögliche
Fahrtrichtung gibt.

Johann Mayerwieser

unread,
Feb 7, 2015, 11:48:42 PM2/7/15
to
Am Sat, 07 Feb 2015 23:43:48 +0100 schrieb Theodor Hellwald:

> Vielleicht konnte er nur durch das Ausweichmanöver einen Aufprall auf
> einen abbiegenden/ausscherenden nur dadurch verhindern?

Auch dann hat er sich falsch verhalten.

HC Ahlmann

unread,
Feb 8, 2015, 3:06:08 AM2/8/15
to
Henning Koch <HKoch...@web.de> wrote:

> nein, die werden üblicherweise von ihrem medizinischen Hilfspersonal
> chauffiert. Anforderungen wie an Berufskraftfahrer werden an Fahrer
> von Einsatzfahrzeugen nicht gestellt (obwohl von Einsatzfahten ein
> deutlich höheres Unfallrisiko ausgeht...)

Das ist nicht richtig. Fahrer von Krankenwagen müssen einen
Personenbeförderungsschein haben, werden also eingangs wie alle 5 Jahre
medizinisch untersucht, haben aber deutlich geringere Ortskunde als
Mietwagen- oder Taxifahrer nachzuweisen.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte

Hans-Jürgen Meyer

unread,
Feb 8, 2015, 3:53:07 AM2/8/15
to
So war das? Oder wird das jetzt von Dir als Vermutung eingeworfen?

> Denk doch mal nach, der Arzt fährt seit 23 Jahren ohne einen einzigen
> Punkt als Notarzt und noch viel länger insgesamt auch privat rum.

Und? Das sagt alles nichts.

> Wie hoch setzt du die Wahrscheinlichkeit an das der Arzt tatsächlich
> Scheisse gebaut hat?

Wahrscheinlichkeit setze ich garnicht an. Fakten zählen und nix
schöngerechnetes.

Hans-Jürgen

Hans-Jürgen Meyer

unread,
Feb 8, 2015, 4:00:17 AM2/8/15
to
Am 07.02.2015 um 23:59 schrieb Theodor Hellwald:
> Am 07.02.2015 um 20:51 schrieb Hans-Jürgen Meyer:
>> Am 07.02.2015 um 13:46 schrieb Theodor Hellwald:
>>> Am 07.02.2015 um 13:09 schrieb Thomas Hochstein:
>>>> Theodor Hellwald schrieb:
>>>>
>> [...]
>>>
>>> Eine Abzweigung ist auf dem Streckenabschnitt nicht zu sehen und selbst
>>> wenn, der entgegenkommende Verkehr hat dem Einsatzwagen Platz zu machen!
>>
>> Der entgegenkommende Verkehr muss dazu aber nicht in den Graben fahren
>> und sich selbst gefährden. Wir war das mit dem was der RTW-Fahrer tun
>> muss? Umsichtig sein?
>
> Jungchen, die Strasse hat dort keinen Graben und eine breite Bankette
> samt Fahrradweg....

Jung bin ich schon lange nicht mehr.

>> [...]
>>>
>>> Die Höhe ist bei solchen Arschlöchern scheissegal, die regen schon über
>>> einen Cent auf den sie als Strafe bekommen und auch du solltest mal eher
>>> darüber nachdenken wenn du meinst solche Deppen noch in Schutz nehmen zu
>>> müssen. Ich möchte dich mal sehen wenn der Notarzt neben deiner Leiche
>>> steht und sagt, tja, die Grete hat ihn umgebracht, aber wenigstens hab
>>> ich keinen Strafbefehel bekommen..... MfG theo
>>>
>>
>> Ja, das Defa-Kind...
>>
>> Du darfst die RTW-Fahrer gern allgemein verteidigen. Die meisten machen
>> einen guten und verantwortungsvollen Job. Hier aber scheint einer einen
>> sehr deutlichen Fehler gemacht zu haben. Er hat für ein zu rettendes
>> Leben mehrere andere gefährdet. Tolle Leistung. Für mich
>> verantwortungslos.
>
> Wie ich schon schrieb, mach dich erstmal schlau was das dort fürne
> Strasse ist

Wie soll ich mich schlau machen? Mit dem subjektiven RTL-Bericht? Sicher
nicht. Aber Du darfst mir gern die Protokolle aller zukommen lassen. Mit
genauen Kilometerangaben. Dann kann man sich vielleicht ein Urteil bilden.

> und wie lange der Arzt schon ohne Punkte fährt... wieviel
> Punkte hast du in den letzten 23 JAhren in Flensburg kassiert?
>
Ich habe keine Ahnung was das damit zu tun hat. Ich kenne so einige die
keine Punkte haben/hatten und wo die Versicherung bei deren Anruf zuckt.
Und andere die einiges an Punkte haben aber seit -zig Jahren Unfallfrei
fahren. Wer nun die besseren Autofahrer sind muss jeder für sich beurteilen.

Theodor Hellwald

unread,
Feb 8, 2015, 7:17:34 AM2/8/15
to
Nochmal, wieviel Punkte hast du in den letzten 23 Jahren angesammelt?^^

Theodor Hellwald

unread,
Feb 8, 2015, 7:19:56 AM2/8/15
to
Am 08.02.2015 um 03:05 schrieb Juergen Roesener:
> Theodor Hellwald <theodor....@t-online.de> wrote:
>
>> Der betreffende Notarzt fährt seit 23 Jahren ohne einen einzigen Punkt
>> in Flensburg,
>
> Das sollte man aber bitte nicht überbewerten. Im nächsten Monat werde
> ich seit 50 Jahren meinen Führerschein haben und bin in Flensburg auch
> ohne Punkte.
>
> Ist das nun ein Indiz für überragendes Fahrkönnen? Mit Sicherheit
> nicht. Es dürfte unzählige Situationen gegeben haben, in denen andere
> Verkehrsteilnehmer mich beschützt haben, so wie ich umgekehrt auch
> bemüht bin, das zu tun.

Genau, trotzdem sagt es etwas aus, denn du bist garantiert nicht so oft
so schnell unterwegs gewesen wie eben dieser Notarzt der täglich
Einsätze fahren musste! Und genau deshalb ist das Äpfel vs. Birnen! MfG theo

Theodor Hellwald

unread,
Feb 8, 2015, 7:22:25 AM2/8/15
to
Genau gem. §1 einfach mal vorausschauend fahren. Der NAW hätte
genausogut ein normaler Pkw sein können der vor einem plötzlich (ohne
Blinker) voll abremsenden Wagen vor ihm, spontan nach links ausweicht
sein können. MfG theo

Theodor Hellwald

unread,
Feb 8, 2015, 7:23:29 AM2/8/15
to
Ein Link zur Strassenkarte wurde schon gepostet, also mach dich schlau
und denk über deinen Punktestand nach....

Theodor Hellwald

unread,
Feb 8, 2015, 7:24:54 AM2/8/15
to
Und wie soll er wissen ob überforderter Opa der auf normale Situation
schon nicht mehr reagieren kann oder Walter Röhrl im Auto sitzt?
Schwachfug! MfG theo

Theodor Hellwald

unread,
Feb 8, 2015, 7:26:17 AM2/8/15
to
Doch, hast du! Wieviel Punkte hast du in den letzten 23 Jahren angehäuft?^^

Theodor Hellwald

unread,
Feb 8, 2015, 7:29:31 AM2/8/15
to
Nein, du hältst nicht auf das Hindernis drauf, dann ist der Crash
vorprogrammiert. Das üblich untrainierte Opfer fährt dahin wo es
hinguckt. Auf das Hindernis zu. Der geübte FAhrer weicht aus und schert
wieder ein. Man darf das Hindernis nicht ausser acht lassen, darf sich
aber nicht wie das Kaninchen vor der Schlange darauf fixieren. MfG theo

gUnther nanonüm

unread,
Feb 8, 2015, 7:42:20 AM2/8/15
to

"Theodor Hellwald" <theodor....@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:mb656h$1lg$9...@dont-email.me...


> NEin, brauchst du nicht, du verlangsamst einfach deine GEschwwindigkeit
> und fährst in weiser vorausschauender FAhrweise gem. §1 schonmal so weit
> wie möglich rechts um im entscheidenden Augenblick kurz bevor der

Hi,
ist schon komisch, in unserer Fahrschule lernten wir, eh stets so weit
rechts zu bleiben wie statthaft, falls uns einer dermaßen auf den Kühler
kommt beim Überholen...

> Einsatzwagen auf deiner Höhe ankommt, ganz recht reinzufahren damit

Ich sehe den vielleicht, aber solange der nicht wirklich "nahe" ist, wird
der wie Sprudelreklame und Alleebaum ignoriert.

> Platz genug ist! Genau DAS schreibt das Gesetz dir vor und du hast es in
> der Fahrschule mal beigebogen bekommen, war aber wohl nicht sehr
> nachhaltig....

Wir haben wohl verschiedene Fahrschulen besucht. Unser Fahrlehrer legte Wert
auf gegenseitige Rücksicht. Klar hilfts, wenn Du Deine Karre erstmal als
Verkehrshindernis einsetzt und hinter Dir einen Stau auslöst, weil Du
unersichtlich lahmarschig fährst, und triggerst damit Überholmanöver Deiner
Hintermänner. Dann schubst Du die Mutti mit ihrem Kinderwagen in den
Straßengraben oder was sonst da seitlich der Straße lebt. Und beobachtest,
wie der RTW zwar langsam näherkommt, weil dessen Fahrer natürlich den von
Dir so voraussehend angesammelten Stau bemerkt, aber der Notüberholer von
hinter Dir schafft es dennoch so gerade, dem RTW vorne reinzuknallen. So
sind alle zufrieden, Du hast Deine Gesetze gelesen (und nicht verstanden),
der Überholer hat endlich den Opa in seiner Rennschnecke überholt und der
RTW findet eine (ehemalige) Kleinfamilie bereit für die Bergung, in der nur
noch der Fahrer lebt....weiterfahren kann der eh nicht, hinter Dir ist die
letzte Kreuzung total verstopft, weil irgendein Depp genau dahinter nen
Rückstau ausgelöst hat.
Vermutlich tätest Du dann zuerst die Zeitung anrufen zwecks Fottos, und dann
ein Bundesverdienstkreuz beantragen, wa?

--
mfg,
gUnther

Gerald Gruner

unread,
Feb 8, 2015, 7:46:15 AM2/8/15
to
Sebastian Suchanek schrieb am 7.02.15:

> Thus spoke Gerald Gruner:
>> Wolfgang Schreiber schrieb am 6.02.15:
>>
>>> http://www.spiegel.de/auto/aktuell/notarzt-soll-fuer-
> rettungseinsatz-4500-euro-zahlen-a-1016910.html
>>>
>>> Ich kratze mich am Kopf - kann das sein? Nur weil sich
>>> zwei Autofahrer "bedrängt" fühlen?
>>
>> Das war wohl deutlich mehr als nur "bedrängt fühlen". Es
>> gehört schon einiges dazu, dass jemand einen Krankenwagen
>> mit Blaulicht überhaupt anzeigt.
>
> Das war mal. Anno 2015 gibt es praktisch nichts, für das sich
> nicht irgendein Vollhonk nicht zu schade wäre.

Das wäre natürlich auch eine Möglichkeit, aber ich hoffe, dass dann der
Staatsanwalt die Anzeige zerrissen und für den Honk eine psychologische
Untersuchung angeordnet hätte, ob er zum Führen eines KFZ geeignet ist.

> Siehe z.B. die Falschparken-Anzeige von Knöllchen-Horst gegen den
> Rettungshubschrauber. Und von Anzeigen wegen Lärmbelästigung durch
> Einsatzfahrten können diverse Feuerwehren auch ein Lied singen.

Davon habe ich auch gelesen und kann mir nicht vorstellen, was solche Leute
eigentlich reitet. Die sind wohl als Kind öfters vom Wickeltisch
gefallen... :-(


>>> Natürlich sind solche Pressemeldungen mit Vorsicht zu
>>> genießen; kennt evtl. jemand belastbare Fakten zu diesem
>>> Fall?
>>
>> Auch ein Blaulicht rechtfertigt es NICHT, andere grob
>> fahrlässig in Lebensgefahr zu bringen.
>> Laut Zeitung ist er mit dem Auto mit hoher Geschwindigkeit
>> auf der Gegenfahrbahn gefahren und hat den Gegenverkehr zum
>> Ausweichen in den unbefestigten Straßenrand genötigt.
>
> Zeitungen schreiben auch viel, wenn der Tag lang ist.

Die sind aber derzeit die einzige Informationsquelle.

> Genauso gut kann es sein, dass die Anzeigenden irgendwelche Smartphone-
> oder Ü80-Zombies waren, die die sich näherenden Sondersignale nicht
> erkannt haben und dann völlig verdutzt vor dem NAW standen.

Auch wenn es unangenehm ist: Es ist eben auch _möglich_, dass der Arzt
einen groben Fehler gemacht und _wirklich_ in einer unmöglichen und
hochriskanten Situation überholt hat. Auch Ärzte sind nur Menschen.

> Dafür, dass immer wieder Autofahrer von Einsatzfahrzeugen
> heillos überfordert sind, gibt es auf YouTube diverse
> Videobeweise.

Das wäre erst recht ein Grund, auch mit Blaulicht nicht auf volles Risiko
zu gehen.
Tipp: Ein Krankenwagen, der wegen eines Unfalls _gar nicht_ ankommt, ist
ganz schlecht für einen Notfallpatienten.

> https://www.youtube.com/watch?v=OwjaLsVfyFs

Da hätte ich mit dem Feuerwehr-LKW den grünen Skoda einfach (mit aller
geboteten Vorsicht) langsam ein paar Meter vor geschoben - und ihm später
auch noch die Reparaturrechung für die Stoßstange des Feuerwehrwagens
geschickt. Aber das wäre vermutlich nicht rechtmäßig. :-(

> https://www.youtube.com/watch?v=bghlXQaWzYk
> https://www.youtube.com/watch?v=p5u8YaBzMP8

Es ist für einen Fahrer durchaus erstmal schwierig zu erkennen, _wohin_ die
_Einsatzfahrzeuge_ wollen und wohin man ausweichen soll. Und in einer
stehenden Schlange ist das doppelt schwierig. Blöd wäre, genau dahin
auszuweichen, wo der Krankenwagen fahren will.
(Das ist mir auch mal passiert. Ich fahre an die Seite, um die Fahrspur
frei zu machen, aber der Krankenwagen wollte genau in die Nebenstraße
abbiegen, in die ich ausgewichen bin. In dieser Situation wäre es besser
gewesen, wenn ich einfach geradeaus weiter gefahren wäre. Nur dazu hätte
ich hellsehen können müssen...)


> https://www.youtube.com/watch?v=9yDX7TOHNlI

Wo ist da das Problem?
Der Mercedes ist doch ausgewichen. Er kann sich doch nicht wegbeamen. Und
hellsehen auch nicht.

>> [...]
>> Ob diese konkrete Tat trotzdem durch Sonderrechte
>> gerechtfertigt gewesen ist, muss ein Gericht entscheiden.
>
> Da hast Du allerdings recht.

Man wird sehen.
Ich würde allerdings als Richter auch im Falle eines festgestellten
Fehlverhaltens die Notsituation als mildernden Umstand nehmen und ein
Urteil am alleruntersten Limit anlegen...

MfG
Gerald

--
No trees were killed in the sending of this message. However
a large number of electrons were terribly inconvenienced.

Gerald Gruner

unread,
Feb 8, 2015, 7:52:09 AM2/8/15
to
Theodor Hellwald schrieb am 7.02.15:

> Am 07.02.2015 um 14:44 schrieb Gerald Gruner:
>> Wolfgang Schreiber schrieb am 6.02.15:

>>> Natürlich sind solche Pressemeldungen mit Vorsicht zu genießen; kennt
>>> evtl. jemand belastbare Fakten zu diesem Fall?
>>
>> Auch ein Blaulicht rechtfertigt es NICHT, andere grob fahrlässig in
>> Lebensgefahr zu bringen.
>> Laut Zeitung ist er mit dem Auto mit hoher Geschwindigkeit auf der
>> Gegenfahrbahn gefahren und hat den Gegenverkehr zum Ausweichen in den
>> unbefestigten Straßenrand genötigt. Das ist höchst gefährlich.
>> Ob diese konkrete Tat trotzdem durch Sonderrechte gerechtfertigt gewesen
>> ist, muss ein Gericht entscheiden.
>
> Du irrst, schau dir das dazugehörende Video von RTL an, da ist der
> entsprechende Strassenabschnitt zu sehen,

Sorry, ein TV-Sender wie RTL liegt nicht auf Platz 1 auf meiner nach unten
offenen Glaubwürdigkeitsskala...

> da ist deutlich Plaz genug für eine Rettungsgasse die von den beiden
> Vollpfosten offensichtlich verweigert wurde!

DU weißt genauso wenig wie ich, was wirklich geschehen ist. Darum schrieb
ich oben, dass das ggf. ein _Gericht_ klären muss.

Eine Rettungsgasse braucht es eigentlich im Stau, nicht auf fast freier
Landstraße. Die Beschreibung im Artikel war, dass der Arzt gefährlich
überholt und den Gegenverkehr zum Ausweichen in den Straßenrand genötigt
hat.
Bist du dir ganz sicher, dass der Arzt dieses eine Mal nicht vielleicht
doch zu riskant überholt hat? Das passiert manchem Fahrer auch ohne
Notfall. Ein Arzt ist auch nur ein Mensch und kann Fehler machen.

Mal ein Alternativszenario: Vielleicht war der, den der Arzt überholen
wollte, ungewöhnlich langsam (wegen Abbiegen) und der Gegenverkehr war
näher als vom Arzt eingeschätzt, so dass es extrem knapp wurde. Der
Gegenverkehr _kann_ nicht mit solch einem riskanten Überholmanöver rechnen
und wurde dadurch gefährdet und zum Ausweichen genötigt.
Zumindest ich finde es nicht lustig, wenn mir auf der Landstraße jemand mit
100 km/h frontal entgegen kommt. Und ich finde es genauso unlustig, selbst
bei ca. 100 km/h in den Straßengraben fahren zu müssen, um einen
Frontalzusammenstoß zu vermeiden.

Wenn du selbst Rettungswagen gefahren bist, solltest du von deinem
Einsatzleiter auch regelmäßig die Belehrung bekommen haben, auch bei
Blaulicht vorsichtig und vorausschauend zu fahren, da es für den Patienten
in Not noch schlechter ist, wenn ein Krankenwagen wegen eines Unfalls _gar_
_nicht_ ankommt.

Unabhängig davon ist es allerdings schade, dass das Behindern eines
Rettungsfahrzeugs praktisch nicht bestraft wird(*). Aber _hier_ geht es um
ein anderes Thema.

MfG
Gerald


(*) Ich war einmal Zeuge, wie hier in der Nähe ein Rettungswagen durch ein
in einer sehr engen Straße um absoluten Halteverbot an blödestmöglicher
Stelle parkenden Wagen fast nicht um die Ecke kam, mehrmals rangieren
musste und dann zentimeterweise an der Karre vorbei geschlichen ist.
Hoffentlich war das wirklich kein zeitkritischer Noteinsatz, da kein
Blaulicht...
Wenn ich Gesetzgeber wäre, würde ich alle Einsatzfahrzeuge an den
Stoßstangen mit stabilen "Abweisern" ähnlich wie ein Schneeräumschild in
45° Winkel ausstatten, so dass sie das Hindernis beiseite drücken können,
und dem blockierenden Fahrzeughalter sämtliche Folgeschäden aufdrücken,
wenn dabei z.B. Besitz Dritter beschädigt wird, dessen eigene Schäden
natürlich von der Kasko ausnehmen und der Haftpflicht ein
Rückforderungsrecht geben.
Aber auch dann dürfte der Krankenwagenfahrer natürlich _nicht_ grundlos,
mutwillig oder einfach nur unachtsam andere Autos zur Seite schubsen.

gUnther nanonüm

unread,
Feb 8, 2015, 7:52:13 AM2/8/15
to

"Henning Koch" <HKoch...@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:0k4dda9f41tjag4gb...@4ax.com...

>>| Die beiden Anwälte des Arztes können nicht verstehen, wie Vertreter
>>| einer Staatsanwaltschaft und ein Richter ein solches Verfahren nicht
>>| umgehend einstellen. Ebenfalls können die beiden nicht verstehen, wie
>>| man überhaupt auf die Idee kommen könne, Angehörige des
>>| Rettungsdienstes im Einsatz anzuzeigen.
>
> hat eigentlich schonmal jemand die zuständige Anwaltskammer darüber
> informiert, dass hier offensichtlich bei zwei Angehörigen ihrer Zunft
> erhebliche fachliche Defizite bestehen?

Hi,
das ist Bayern, da gehört sowas zur Ausbildung. Die wissen natürlich
Bescheid, aber reden nicht drüber :-)

--
mfg,
gUnther

Gerald Gruner

unread,
Feb 8, 2015, 7:53:33 AM2/8/15
to
Theodor Hellwald schrieb am 7.02.15:

> Am 07.02.2015 um 17:36 schrieb Claus Färber:

>>> der entgegenkommende Verkehr hat dem Einsatzwagen Platz zu machen!
>>
>> Der entgegenkommende Verkehr muss aber auch nicht hellsehen können.
>
> Sag mal, wie dumm bist du? Wenn dir aus mehreren hundert Metern
> Entfernung ein Einsatzwagen mit Sondersignalen entgegenkommt, was hast
> du dann gemäss Gesetz zu machen? Das Wort hat 5 Buchstaben, beginnt mit
> P und hört mit latz auf....

Blödsinn.
Woher sollte der _entgegen_ kommende Verkehr auch nur erahnen, dass der Doc
direkt vor ihnen zu einem hoch riskanten Überholmanöver ansetzen würde?

MfG
Gerald

gUnther nanonüm

unread,
Feb 8, 2015, 7:58:07 AM2/8/15
to

"Hans-Jürgen Meyer" <spamme...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:mb5q8c$ka9$1...@news.albasani.net...

> Also der RTW darf dann ungebremst in den Gegenverkehr? Das muss die
> Gegenfahrbahn erst einmal realisieren. Ein solcher Fahrbahnwechsel der
> ungebremst erfolgt ist in meinen Augen nicht Vertretbar. Auch ein
> RTW-Fahrer hat umsichtig zu fahren.

Hi,
früher war alles besser. Da hatte soein KTW einen richtigen Stern als
eingebautes Vorfahrtszeichen auf der Haube, Blaulicht und Sirene waren nur
Verzierung und Überhörhilfe, damit der Fahrer die Flüche der anderen
überhören konnte...
Wer einen RTW fährt und keinen Bullenfänger am Kühler hat, handelt grob
fahrlässig. Immerhin gibts Gegenden, da scheinen die RTW-Fahrer sich solche
Frontpanzerungen einzubilden. Ons Theo scheint da gelernt zu haben.

--
mfg,
gUnther

gUnther nanonüm

unread,
Feb 8, 2015, 8:05:38 AM2/8/15
to

"Theodor Hellwald" <theodor....@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:mb6517$1lg$8...@dont-email.me...

> Panzer, Lkw bis Pkw. Und das ganze ohne Schäden bis auf 2 Deppen denen ich
> nicht mehr ausweichen konnte weil sie mir die Vorfahrt namen. Beide bei
> GEschwindigkeiten u30....

Hi,
siehste, hättste Dir die dreiunddreissig RTWs von allen Seiten eingebildet,
wärst Du mitsamt Deiner Karre die nächste Ampel raufgekraxelt und niemand
hätte was gemerkt....

> Vielleicht irritiert es dich, aber meistens ist die Gefahr schneller
> vorbei wenn man nicht auf das Hindernis zubremst sondern einfach einen
> schnellen Schlenker drumrum macht. Mitm Rtw. quasi unmöglich mitm dem
> Notarztwagen schon eher weil wendiger und leichter.....

Aber der Wiesen-Lauda im rostigen Lada kann das? Mal eben runter von der
Straße, ein paar Pfosten umnieten und an der nächsten Tanke ein neues Auto
kaufen?

> Eher nicht, 23 Jahre als Notarzt und dazu noch privat ohne einen einzigen
> Punkt zeugen eher von sehr umsichtiger Fahrweise... aber du bist ja der
> Fachmann, achja, wieviel Punkte hast du in den letzten 23 Jahren
> gesammelt?^^

Was wäre wenn der bislang immer nur Einzelfahrern unangenehm begegnete? Wie
üblich wär das Verfahren zuUngunsten des PKW-Fahrers ausgegangen. Hier war
der "dummerweise" nicht alleine....
beste Chancen sehe ich, wenn man die beiden "Fahrer" irgendwie vereinen
könnte. Sind beide im ADAC? Verwandt? Wohnen in der Nähe? Dann geschicktes
Verhör von einem der Beamten, die bislang den NSU vertuschten...


--
mfg,
gUnther

gUnther nanonüm

unread,
Feb 8, 2015, 8:10:00 AM2/8/15
to

"Johann Mayerwieser" <johann.ma...@gmail.com> schrieb im Newsbeitrag
news:cjo817...@mid.individual.net...

> Besonderheiten, was ja auch in Deutschland möglich wäre. Gerade einmal
> das nicht-Blinken beim Einfahren hätte man im entsprechenden Paragraphen
> (Blinken beim Abbiegen) unterbringen müssen. IN Österreich nicht
> notwendig, weil man nur dann blinken muss, wenn es mehr als eine mögliche
> Fahrtrichtung gibt.

Hi,
ons Theo täte also links abbiegen, wetten?

--
mfg,
gUnther

gUnther nanonüm

unread,
Feb 8, 2015, 8:15:53 AM2/8/15
to

"Theodor Hellwald" <theodor....@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:mb64gt$1lg$7...@dont-email.me...

>> Die können viel behaupten, möglicherweise habense während der fAHRT miT
>> dem Handy telefoniert\waren abgelenkt und haben das Lenkrad verriessen.
>> Hinterher wird meisstens ville Scheisse erzählt:
>
> Genau DAS!^^ MfG theo

Hi,
sowas können wir auch: Der Notarzt in seinem Blinkheuler hat Sudoku
gespielt, dabei ist ihm der Lippenstift runtergefallen und er ist mit dem
Schlips am Lenkrad hängengeblieben...hat er Entlastungszeugen? Wohl nicht...

--
mfg,
gUnther

Dirk Wagner

unread,
Feb 8, 2015, 8:34:19 AM2/8/15
to
Theodor Hellwald <theodor....@t-online.de> wrote:

> Das bedeutet, das ich z.B. an
> einer Ampelkreuzung wo ich eigentlich Rot habe, die Haltelinie i.Zw. nur
> im Schrittempo überquere und erst ab Kreuzungsmitte wieder Vollgas gebe.

Als ich vor > 25 Jahren Zivildienst gemacht habe, hieß es, dass das
Fahrzeug mit Sondersignal sich an der roten Ampel zu verhalten habe, als
wäre das ein Stoppschild - also anhalten und dann in die Kreuzung
reintasten.

Hat sich da was geändert?

Ciao

dirk

Dirk Wagner

unread,
Feb 8, 2015, 8:41:00 AM2/8/15
to
Theodor Hellwald <theodor....@t-online.de> wrote:

> Nein, du hältst nicht auf das Hindernis drauf, dann ist der Crash
> vorprogrammiert.

Klar - aber wenn Du so schnell bist und KEINEN entsprechenden Abstand
hältst, machst Du was falsch.
Egal ob mit oder ohne Sondersignal...

Ciao

dirk

Gerald Gruner

unread,
Feb 8, 2015, 8:45:08 AM2/8/15
to
Theodor Hellwald schrieb am 8.02.15:

> Am 08.02.2015 um 05:14 schrieb Johann Mayerwieser:
>> Am Sat, 07 Feb 2015 20:23:20 +0100 schrieb gUnther nanonüm:
>>
>>> das halte ich fürn Gerücht. Aus mehreren Hundert Metern Entfernung schon
>>> einschätzen, welches Fahrzeug demnächst wie meine Fahrbahn blockieren
>>> wollen wird, erfordert eine gutgeputzte Kristallkugel in kardanischer
>>> Aufhängung sowie einen Eimer mit frischem Kaffeesatz.
>>
>> Es genügt, wenn du ein bisschen Hirn an Bord hast. Blaulicht, egal ob mit
>> oder ohne Folgetonhorn, sollte dich schon dann interessieren, wenn es
>> einige hundert Meter entfernt ist.

Richtig. Aufmerksam sein. Das schließt aber NICHT ein damit zu rechnen,
dass der Rettungswagen einem plötzlich auf der Gegenfahrbahn auf
Kollisionskurs entgegen kommt und einen in den Straßengraben drängt.

>> Dann solltest du das Hirn aus dem
>> Kübel mit Kaffeesatz nehmen, ein bisschen reinigen und dann verwenden.
>> Du musst ja nicht unmittelbar darauf reagieren.

> Genau gem. §1 einfach mal vorausschauend fahren. Der NAW hätte
> genausogut ein normaler Pkw sein können der vor einem plötzlich (ohne
> Blinker) voll abremsenden Wagen vor ihm, spontan nach links ausweicht
> sein können.

Nicht nur beim Notarztwagen, sondern sogar allgemein?
D.h. du möchtest bei jedem Gegenverkehr prophylaktisch in den Straßengraben
ausweichen? Interessant...

Gerald Gruner

unread,
Feb 8, 2015, 8:48:55 AM2/8/15
to
Theodor Hellwald schrieb am 8.02.15:

Richtig, Schwachfug, aber auch anderem Grund.
Weder beim Opa noch bei Röhrl es ist auch bei Blaulicht erlaubt, andere zu
gefährden. WENN der Fall so wie in der Zeitung beschrieben geschehen ist,
HAT der Arzt einen schweren Fehler begangen. Die Notlage mag als
milderndern Umstand dienen. Ein Gericht muss nun beides bewerten.

Achim Peters

unread,
Feb 8, 2015, 10:00:14 AM2/8/15
to
On 08.02.2015 13:52, Gerald Gruner wrote:

> Vielleicht war der, den der Arzt überholen
> wollte, ungewöhnlich langsam (wegen Abbiegen) und der Gegenverkehr war
> näher als vom Arzt eingeschätzt, so dass es extrem knapp wurde. Der
> Gegenverkehr _kann_ nicht mit solch einem riskanten Überholmanöver rechnen

Wenn mir auf der Straße ein Fzg. mit Blaulicht entgegen kommt, das
hinter einem Fzg. herfährt, ist anzunehmen, dass das Blaulicht schneller
fahren möchte, als es der Wagen vor ihm zulässt. Da _muss_ ich jederzeit
mit dem Überholmanöver rechnen und es proaktiv ermöglichen durch
Abbremsen oder Anhalten und so weit wie mögliches Rechtsfahren.

Bye
Achim

Theodor Hellwald

unread,
Feb 8, 2015, 10:37:16 AM2/8/15
to
Am 08.02.2015 um 14:45 schrieb Gerald Gruner:
> Theodor Hellwald schrieb am 8.02.15:
>
>> Am 08.02.2015 um 05:14 schrieb Johann Mayerwieser:
>>> Am Sat, 07 Feb 2015 20:23:20 +0100 schrieb gUnther nanonüm:
>>>
>>>> das halte ich fürn Gerücht. Aus mehreren Hundert Metern Entfernung schon
>>>> einschätzen, welches Fahrzeug demnächst wie meine Fahrbahn blockieren
>>>> wollen wird, erfordert eine gutgeputzte Kristallkugel in kardanischer
>>>> Aufhängung sowie einen Eimer mit frischem Kaffeesatz.
>>>
>>> Es genügt, wenn du ein bisschen Hirn an Bord hast. Blaulicht, egal ob mit
>>> oder ohne Folgetonhorn, sollte dich schon dann interessieren, wenn es
>>> einige hundert Meter entfernt ist.
>
> Richtig. Aufmerksam sein. Das schließt aber NICHT ein damit zu rechnen,
> dass der Rettungswagen einem plötzlich auf der Gegenfahrbahn auf
> Kollisionskurs entgegen kommt und einen in den Straßengraben drängt.

Da ist kein Graben sondern ne breite Bankette samt Radweg....

>>> Dann solltest du das Hirn aus dem
>>> Kübel mit Kaffeesatz nehmen, ein bisschen reinigen und dann verwenden.
>>> Du musst ja nicht unmittelbar darauf reagieren.
>
>> Genau gem. §1 einfach mal vorausschauend fahren. Der NAW hätte
>> genausogut ein normaler Pkw sein können der vor einem plötzlich (ohne
>> Blinker) voll abremsenden Wagen vor ihm, spontan nach links ausweicht
>> sein können.
>
> Nicht nur beim Notarztwagen, sondern sogar allgemein?
> D.h. du möchtest bei jedem Gegenverkehr prophylaktisch in den Straßengraben
> ausweichen? Interessant...

Nein, aber man muss damit rechnen das aus dem Gegenverkehr plötzlich
jemand ausschert obwohl kein Platz ist. Hab ich selbst des öfteren
erlebt, sei es, das die Leutz denken das da Platz sei oder einfach
pennen, oder wie heutzutage üblich, telefonieren, sich einen blasen
lassen, dauerknutschen, Kaffee kochen, Geige spielen (war im TV zu
sehen, vom Zivilwagen gefilmt) etc.pp. Oder sie sind besoffen und/oder
befkifft oder stehen unter starken Medikamenten... such dir was aus.
Du kannst bei Gegenverkehr einfach nicht so schnell eine Land- oder
Bundesstrasse langeiern wie ohen Gegenverkehr. Tust du es trotzdem,
gehst du ein sehr viel höheres Risiko ein. Ich z.B. habe es mir angwöhnt
- das merke ich inzwischen kaum noch - min. ca. alle 30 Sekunden alle
Spiegel zu kontrollieren, also innen, aussen links, danach rechts. Ich
habe alle Spiegel so eingestellt das ich dazu nicht den Kopf bewegen
muss. Das geht automatisch. Ich lasse mich auch ungern während der Fahrt
anquatschen. Kennt meine Guste u.a. zur Genüge.
Auto fahren ist und bleibt Arbeit, bei der man sehr konzentriert bei der
Sache sein muss.
Ich habe mir angwöhnt trotz ausreichend Abstand immer einen Ausweg im
Blick zu haben. Im Bedarfsfall kann es nicht Schaden den Weg zwischen
den Alleebäumen durchzufinden um einem entgegenkommenden Fahrzeug
auszuweichen. Was nützt dir das wenn du im Recht aber tot bist?
Lieber würde ich den Wgenboden aufm Acker ruinieren als den Wagen im
Gegenverkehr kaltzuverformen! MfG theo

Theodor Hellwald

unread,
Feb 8, 2015, 10:38:59 AM2/8/15
to
Am 08.02.2015 um 13:53 schrieb Gerald Gruner:
> Theodor Hellwald schrieb am 7.02.15:
>
>> Am 07.02.2015 um 17:36 schrieb Claus Färber:
>
>>>> der entgegenkommende Verkehr hat dem Einsatzwagen Platz zu machen!
>>>
>>> Der entgegenkommende Verkehr muss aber auch nicht hellsehen können.
>>
>> Sag mal, wie dumm bist du? Wenn dir aus mehreren hundert Metern
>> Entfernung ein Einsatzwagen mit Sondersignalen entgegenkommt, was hast
>> du dann gemäss Gesetz zu machen? Das Wort hat 5 Buchstaben, beginnt mit
>> P und hört mit latz auf....
>
> Blödsinn.
> Woher sollte der _entgegen_ kommende Verkehr auch nur erahnen, dass der Doc
> direkt vor ihnen zu einem hoch riskanten Überholmanöver ansetzen würde?

Ganz einfach, man MUSS damit rechnen! Also Fahrt verlangsamen, möglichst
weit rechts fahren und bremsbereit sein! DAS ist §1 in Verbindung mit
den Sondersignalen! Frag deinen Fahrlehrer! MfG theo

Friedhelm Neyer

unread,
Feb 8, 2015, 10:42:01 AM2/8/15
to
Die, die hier Anzeige erstattet haben, sind die, die sich sofort
irgendwo beschweren, wenn im Eigenbedarfsfall der Notarzt etwas
langsamer ist, als im Gesetz vorgesehen.
Der StA sollte seine Ermittlungen umdrehen und gegen diese ermitteln

Hans-Jürgen Meyer

unread,
Feb 8, 2015, 11:15:41 AM2/8/15
to
Am 08.02.2015 um 13:23 schrieb Theodor Hellwald:
> Am 08.02.2015 um 09:55 schrieb Hans-Jürgen Meyer:
[...]
> Ein Link zur Strassenkarte wurde schon gepostet, also mach dich schlau
> und denk über deinen Punktestand nach....

Ich muss über meinen aktuellen Punktestand nicht nachdenken. Den gibt es
nämlich nicht.

Es steht Dir frei das zu glauben oder es zu lassen. :)

Hans-Jürgen

Hans-Jürgen Meyer

unread,
Feb 8, 2015, 11:17:02 AM2/8/15
to
Am 08.02.2015 um 14:48 schrieb Gerald Gruner:
> Theodor Hellwald schrieb am 8.02.15:
>
>> Am 08.02.2015 um 05:20 schrieb Johann Mayerwieser:
>
>>> Ist Blödsinn, er darf den GEgenverkehr nicht gefährden, wird aber wohl
>>> Ausscheren müssen um dem Gegenverkehr anzuzeigen, dass er jetzt diese
>>> FAhrspur benutzen will. Wenn er dann den Gegenverkehr zum moderaten
>>> Bremsen zwingt, ist das ok, wenn es sich objektiv (nicht weil Opa schon
>>> überfordert ist) zu einer knappen oder gefährlichen Situation führt, dann
>>> sind ein paar Tagsätze durchaus notwendig.
>>>
>> Und wie soll er wissen ob überforderter Opa der auf normale Situation
>> schon nicht mehr reagieren kann oder Walter Röhrl im Auto sitzt?
>> Schwachfug!
>
> Richtig, Schwachfug, aber auch anderem Grund.
> Weder beim Opa noch bei Röhrl es ist auch bei Blaulicht erlaubt, andere zu
> gefährden. WENN der Fall so wie in der Zeitung beschrieben geschehen ist,
> HAT der Arzt einen schweren Fehler begangen. Die Notlage mag als
> milderndern Umstand dienen. Ein Gericht muss nun beides bewerten.
>
Vergiss es. Er hat sich verrannt und ist für Argumente nicht zugänglich.

Hans-Jürgen

Hans-Jürgen Meyer

unread,
Feb 8, 2015, 11:20:04 AM2/8/15
to
Am 08.02.2015 um 13:26 schrieb Theodor Hellwald:
> Am 08.02.2015 um 00:35 schrieb Hans-Jürgen Meyer:
>> Am 07.02.2015 um 23:42 schrieb Theodor Hellwald:
>>> Am 07.02.2015 um 21:13 schrieb Hans-Jürgen Meyer:
>>>> Am 07.02.2015 um 16:00 schrieb Theodor Hellwald:
[...]
>>>>
>>>>> Stattdesssen gibts Leutz die behaupten dafür sei ja der Standstreifen
>>>>
>>>> Ja, der kann dazu im Notfall auch genutzt werden. Nur hat der
>>>> Standstreifen Handicaps (Ausfahrten, nicht durchgängig,
>>>> liegengebliebene
>>>> Fahrzeuge usw).
>>>
>>> Und genau deshalb ist der Standstreifen keine Rettungsgasse!
>>
>> Habe ich ja auch nicht geschrieben.
>>
>> Hans-Jürgen
>>
> Doch, hast du! Wieviel Punkte hast du in den letzten 23 Jahren angehäuft?^^
Komm runter. Und dann Lern lesen.

Hans-Jürgen

Hans-Jürgen Meyer

unread,
Feb 8, 2015, 11:25:15 AM2/8/15
to
Am 08.02.2015 um 13:52 schrieb Gerald Gruner:
> Theodor Hellwald schrieb am 7.02.15:
>
[...]
>>
>> Du irrst, schau dir das dazugehörende Video von RTL an, da ist der
>> entsprechende Strassenabschnitt zu sehen,
>
> Sorry, ein TV-Sender wie RTL liegt nicht auf Platz 1 auf meiner nach unten
> offenen Glaubwürdigkeitsskala...
>
Immerhin liegt er bei Dir überhaupt auf der Scala...

>> da ist deutlich Plaz genug für eine Rettungsgasse die von den beiden
>> Vollpfosten offensichtlich verweigert wurde!
>
> DU weißt genauso wenig wie ich, was wirklich geschehen ist. Darum schrieb
> ich oben, dass das ggf. ein _Gericht_ klären muss.
>
Ne, er hat eine wesentlich bessere Glaskugel als wir.

> Eine Rettungsgasse braucht es eigentlich im Stau, nicht auf fast freier
> Landstraße. Die Beschreibung im Artikel war, dass der Arzt gefährlich
> überholt und den Gegenverkehr zum Ausweichen in den Straßenrand genötigt
> hat.
> Bist du dir ganz sicher, dass der Arzt dieses eine Mal nicht vielleicht
> doch zu riskant überholt hat? Das passiert manchem Fahrer auch ohne
> Notfall. Ein Arzt ist auch nur ein Mensch und kann Fehler machen.
>
Das kann doch nicht sein. Der ist doch seit 23 Jahren punktefrei. ;)

[...]
>
> Wenn du selbst Rettungswagen gefahren bist, solltest du von deinem
> Einsatzleiter auch regelmäßig die Belehrung bekommen haben, auch bei
> Blaulicht vorsichtig und vorausschauend zu fahren, da es für den Patienten
> in Not noch schlechter ist, wenn ein Krankenwagen wegen eines Unfalls _gar_
> _nicht_ ankommt.
>
Er hat nur eins im Kopf: Es muss ein Leben gerettet werden - egal
wieviel andere es kostet.

> Unabhängig davon ist es allerdings schade, dass das Behindern eines
> Rettungsfahrzeugs praktisch nicht bestraft wird(*). Aber _hier_ geht es um
> ein anderes Thema.
>

Ja, das ist ein anderes Thema. Und ja, es wird bestraft. Genauso wie
RTW-Rettungskamikaze bei Fehlverhalten mit den Folgen leben müssen.

Hans-Jürgen

Gerald Gruner

unread,
Feb 8, 2015, 11:26:41 AM2/8/15
to
Theodor Hellwald schrieb am 8.02.15:

> Am 07.02.2015 um 23:32 schrieb Henning Koch:
>> On Sat, 07 Feb 2015 22:08:19 +0100, Thomas Hochstein wrote:
>>
>>> Auf "dem" Streckenabschnitt? Welchem ist das denn? (Ich fürchte ja,
>>> die Antwort lautet: "Na der, der im Fernsehen gezeigt wurde!!!!11")
>>
>> auf die Gefahr hin, durch unmotivierte Einspielung von Fakten diesen
>> Diskussionszweig zu ruinieren:
>>
>> https://maps.google.de/maps?q=Neuburg&ll=48.707304,11.251191&spn=0.002963,0.004823&client=opera&oe=utf-8&channel=suggest&fb=1&gl=de&ftid=0x479ee3846376818f:0x41e48add78ba530&hnear=Neuburg,+Oberbayern,+Bayern&t=h&z=18
>>
>> Es dürfte sich wohl um diese Stelle gehandelt haben.

@Henning: Sicher?
Woher hast du diese Koordinaten?

> Sag ich doch, gut ausgebaut, breite Bankette, Fahrradweg nebenbei....
> ich weiss nicht wo da wie von einigen behauptet jemand in den Graben
> geschubst wurde....

Ohne diese Straße in Augenschein zu nehmen: Die Bankette, die ich kenne,
sind oft nicht befestingt, mindestens stehen dort Leitpfosten und ein
Straßengraben oder eine Böschung verlaufen meist daneben. Man möchte sie
definitiv nicht befahren, erst recht nicht, wenn man von 100 km/h
(Landstraßentempo außerorts) heftig herunter bremsen muss.

Und selbst wenn es topfeben und hindernisfrei wäre, ist es trotzdem eine
erhebliche Gefährung, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer aus dem
Gegenverkehr plötzlich so dicht vor einem auf die eigene Spur ausschert,
dass man einen Frontalzusammenstoß nur durch ein riskantes Ausweichen ins
Bankett vermeiden kann.

Hans-Jürgen Meyer

unread,
Feb 8, 2015, 11:29:43 AM2/8/15
to
Am 08.02.2015 um 15:47 schrieb Achim Peters:
> On 08.02.2015 13:52, Gerald Gruner wrote:
>
>> Vielleicht war der, den der Arzt überholen
>> wollte, ungewöhnlich langsam (wegen Abbiegen) und der Gegenverkehr war
>> näher als vom Arzt eingeschätzt, so dass es extrem knapp wurde. Der
>> Gegenverkehr _kann_ nicht mit solch einem riskanten Überholmanöver rechnen
>
> Wenn mir auf der Straße ein Fzg. mit Blaulicht entgegen kommt, das
> hinter einem Fzg. herfährt, ist anzunehmen, dass das Blaulicht schneller
> fahren möchte, als es der Wagen vor ihm zulässt.

Das kann, muss aber nicht so sein. Es ist mit erhöhter Aufmerksamkeit
äußerst rechts zu fahren.

> Da _muss_ ich jederzeit
> mit dem Überholmanöver rechnen und es proaktiv ermöglichen durch
> Abbremsen oder Anhalten und so weit wie mögliches Rechtsfahren.
>
Das steht außer Frage.

Aber die erhöhte Aufmerksamkeit wird auch vom RTW gefordert. Der kann
und darf auch nicht machen was er will.

Hans-Jürgen

Gerald Gruner

unread,
Feb 8, 2015, 11:32:45 AM2/8/15
to
Achim Peters schrieb am 8.02.15:

> On 08.02.2015 13:52, Gerald Gruner wrote:
>
>> Vielleicht war der, den der Arzt überholen wollte, ungewöhnlich langsam
>> (wegen Abbiegen) und der Gegenverkehr war näher als vom Arzt
>> eingeschätzt, so dass es extrem knapp wurde. Der Gegenverkehr _kann_
>> nicht mit solch einem riskanten Überholmanöver rechnen
>
> Wenn mir auf der Straße ein Fzg. mit Blaulicht entgegen kommt, das
> hinter einem Fzg. herfährt, ist anzunehmen, dass das Blaulicht schneller
> fahren möchte, als es der Wagen vor ihm zulässt.

Schon das ist nur eine Vermutung. Du weißt nicht, wie schnell der andere
Wagen war, wie schnell der Notarztwagen fahren will und wie groß oder klein
die Abstände waren.

> Da _muss_ ich jederzeit mit dem Überholmanöver rechnen und es proaktiv
> ermöglichen durch Abbremsen oder Anhalten und so weit wie mögliches
> Rechtsfahren.

Genau das kann in dieser Situation auch kontraproduktiv sein, weil ein
vernünftiger Notarztwagenfahrer eben nicht mit maximalem Risiko überholen
wird, sondern erst bei freier Strecke überholt. Und dann würde ein
Abbremsen die Zeit verlängern.
Es kommt sehr auf die _konkrete_ Verkehrssituaion an, die wir alle (außer
Theo) nicht kennen...

MfG
Gerald

Gerald Gruner

unread,
Feb 8, 2015, 11:37:52 AM2/8/15
to
Theodor Hellwald schrieb am 8.02.15:

Der würde auch nur auf §35(8) verweisen: Die Sonderrechte dürfen nur unter
gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
ausgeübt werden.

Die Gefährdung anderer ist gerade NICHT erlaubt.

Henning Koch

unread,
Feb 8, 2015, 2:23:46 PM2/8/15
to
On Sun, 8 Feb 2015 09:06:06 +0100, HC Ahlmann wrote:

>Henning Koch <HKoch...@web.de> wrote:
>> Anforderungen wie an Berufskraftfahrer werden an Fahrer
>> von Einsatzfahrzeugen nicht gestellt (obwohl von Einsatzfahten ein
>> deutlich höheres Unfallrisiko ausgeht...)
>
>Das ist nicht richtig.

doch, durchaus...

>Fahrer von Krankenwagen müssen einen Personenbeförderungsschein haben,

Zum einen handelte es sich hier nicht um einen Krankenkraftwagen,
sondern um ein Notarzt-Einsatzfahrzeug.

Zum anderen gibt es von der Pflicht für den P-Schein ziemlich
weitreichende Ausnahmen, insbesondere:

Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie
der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des
Nordatlantikpaktes,Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn
sie für dessen Zweck verwendet werden,Krankenkraftwagen der
Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.

Ausgenommen sind also insbesondere die, die im Regelfall auch
tatsächlich mit Sondersignal fahren.

>werden also eingangs wie alle 5 Jahr medizinisch untersucht,

unterliegen im Gegensatz zu Berufskraftfahrern aber keiner
vorgeschriebenen besonderen Qualifikation oder Fortbildung für die
eigentliche Fahrtätigkeit!

>haben aber deutlich geringere Ortskunde als Mietwagen- oder Taxifahrer nachzuweisen.

Genauer gesagt: garkeine, wenn der Ort des Betriebssitzes weniger als
50.000 Einwohner hat.

(Inhaltliche Unterschiede der Ortskundeprüfung sind aber gemäß FeV
nicht vorgesehen)

Henning Koch

unread,
Feb 8, 2015, 2:28:49 PM2/8/15
to
On Sun, 08 Feb 2015 13:29:32 +0100, Theodor Hellwald wrote:

>Am 08.02.2015 um 05:48 schrieb Johann Mayerwieser:
>> Am Sat, 07 Feb 2015 23:43:48 +0100 schrieb Theodor Hellwald:
>>
>>> Vielleicht konnte er nur durch das Ausweichmanöver einen Aufprall auf
>>> einen abbiegenden/ausscherenden nur dadurch verhindern?
>>
>> Auch dann hat er sich falsch verhalten.
>>
>Nein,

doch, vorher schon.

Oder ist es in deiner Welt richtig, sich einem vorausfahrenden
Fahrzeug mit solchem Geschwindigkeitsüberschuss zu nähern, dass man
den Zusammenstoß nur dadurch verhindern kann, dass man ohne Rücksicht
auf Verluste in den Gegenverkehr ausweicht?

Grundsätzlich halte ich den Ansatz durchaus für eine nachvollziehbare
Erklärung: Man fährt, sieht vor sich ein Fahrzeug nach rechts blinken,
denkt "alles klar, der ist gleich weg", dann dauert das Abbiegemanöver
doch länger als gedacht und plötzlich ist der Abbieger doch noch
fürchterlich im Weg (bzw. man selbst viel zu schnell).

Einen solchen Fehler (mit nachfolgendem riskanten Ausweichen) würde
ich persönlich als weniger gravierendes Verschulden betrachten als ein
bewusstes Überholmanöver "auf Biegen und Brechen". Allerdings war es
im vorliegenden Fall wohl nicht so, sonst hätte der Beschuldigte das
sicherlich zu seiner Verteidigung so vorgetragen...

Henning Koch

unread,
Feb 8, 2015, 4:11:57 PM2/8/15
to
On Sun, 8 Feb 2015 17:26:38 +0100, Gerald Gruner wrote:

>@Henning: Sicher?

ja, ziemlich

>Woher hast du diese Koordinaten?

Die Örtlichkeit wird im Tatvorwurf beschrieben.

gUnther nanonüm

unread,
Feb 8, 2015, 6:22:35 PM2/8/15
to

"Friedhelm Neyer" <friedhe...@yahoo.de> schrieb im Newsbeitrag
news:mb8034$45n$1...@dont-email.me...
Hi,
auch wieder doof, teure Ermittlungen gegen Leute, die sich selbst outen.
Wozu? Fahndung nach Telefonbuch? Petition entgegennehmen und "zwecks
Verifizierung" Strafbefehle...

--
mfg,
gUnther

gUnther nanonüm

unread,
Feb 8, 2015, 6:24:45 PM2/8/15
to

"Gerald Gruner" <gera...@yahoo.de> schrieb im Newsbeitrag
news:188m0etk4jwk8$.dlg@10235314.user.individual.de...


>> Genau gem. §1 einfach mal vorausschauend fahren. Der NAW hätte
>> genausogut ein normaler Pkw sein können der vor einem plötzlich (ohne
>> Blinker) voll abremsenden Wagen vor ihm, spontan nach links ausweicht
>> sein können.
>
> Nicht nur beim Notarztwagen, sondern sogar allgemein?
> D.h. du möchtest bei jedem Gegenverkehr prophylaktisch in den
> Straßengraben
> ausweichen? Interessant...

Hi,
nicht nur interessant, ein Hoffnungsschimmer. Vielleicht gewinnt er ja auch
bei Darwin.

--
mfg,
gUnther

gUnther nanonüm

unread,
Feb 8, 2015, 6:43:35 PM2/8/15
to

"Theodor Hellwald" <theodor....@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:mb7vq7$iga$1...@dont-email.me...

> Da ist kein Graben sondern ne breite Bankette samt Radweg....

Hi,
wie jeder Google-Earth-User sehen kann. Gut zu wissen, wie Du so fährst. Wir
gucken eher auf die Straße, und ganz ehrlich, ich fahre stets so, als wäre
da ein Graben oder ein Kind seitlich unterwegs. Bei meinem Tempo kann ichs
meist nicht ausschließen, ich achte zu wenig auf solche Bereiche. Kaum
brettert man mal quer über ne Autobahn oder Kreuzung, prompt skatet da ein
Blag im Toten Winkel oder ein Mopped überholt....aber in Deiner Gegend
scheint das anders. Du guckst aus der Vogelperspektive beim Fahren, hast
Blutabweiser und Unterbodenschutz, damit überfahrene Fußgänger sich nicht an
der Hinterachse verheddern, und vermagst hellzusehen. Bittebitte, fahr nicht
in meiner Gegend herum. Ich kenne auch Fußgänger persönlich...

> Nein, aber man muss damit rechnen das aus dem Gegenverkehr plötzlich
> jemand ausschert obwohl kein Platz ist. Hab ich selbst des öfteren

Muß man das? Dann muß man auch damit rechnen, daß ein Flieger im Vorgarten
landet. Hast Du dort Schaumteppiche?

> erlebt, sei es, das die Leutz denken das da Platz sei oder einfach pennen,
> oder wie heutzutage üblich, telefonieren, sich einen blasen lassen,
> dauerknutschen, Kaffee kochen, Geige spielen (war im TV zu sehen, vom
> Zivilwagen gefilmt) etc.pp. Oder sie sind besoffen und/oder befkifft oder
> stehen unter starken Medikamenten... such dir was aus.

Deshalb ist das so angelegt, daß meistens genug Platz ist. Lernt man in der
Fahraschule.
Knapp wirds dennoch manchmal. Aber das ist eben nicht zu verhindern, es
fahren eben viele Deppen herum. Gell?

> Du kannst bei Gegenverkehr einfach nicht so schnell eine Land- oder
> Bundesstrasse langeiern wie ohen Gegenverkehr. Tust du es trotzdem, gehst
> du ein sehr viel höheres Risiko ein. Ich z.B. habe es mir angwöhnt - das
> merke ich inzwischen kaum noch - min. ca. alle 30 Sekunden alle Spiegel zu
> kontrollieren, also innen, aussen links, danach rechts. Ich habe alle
> Spiegel so eingestellt das ich dazu nicht den Kopf bewegen muss. Das geht
> automatisch. Ich lasse mich auch ungern während der Fahrt anquatschen.
> Kennt meine Guste u.a. zur Genüge.
> Auto fahren ist und bleibt Arbeit, bei der man sehr konzentriert bei der
> Sache sein muss.

Schade. Normale Experten wissen, daß der Mensch zu ständiger Aufmerksamkeit
nicht befähigt ist. Wer sich das einbildet ist ne Gefahr für alle anderen.

> Ich habe mir angwöhnt trotz ausreichend Abstand immer einen Ausweg im
> Blick zu haben. Im Bedarfsfall kann es nicht Schaden den Weg zwischen den
> Alleebäumen durchzufinden um einem entgegenkommenden Fahrzeug
> auszuweichen. Was nützt dir das wenn du im Recht aber tot bist?

Nix, aber wer so fährt, hat keine Reaktionszeit mehr übrig, weil er ja
ständig die Alternativen abwägen tut. Die Einschätzung soeiner Notsituation
ist viel wichtiger als das Wissen, ob es Platz zwischen den Bäumen gibt.
Sowas müßte man üben, selbst ein Rallyefahrer täte sich vermutlich entleiben
beim Alleebaumverfehlen. Mit 50+ den Raum zwischen den Bäumen zu passieren,
wenn man auf der nahen Seite fuhr, das ist anspruchsvoll. Hab das mal bei
einem Trecker gesehen, mit 25....der hats nicht geschafft. Erst den nahen
baum gestreift, dadurch aus der geplanten Kurve gekommen und den anderen
auch noch gestreift. Nun kann ein Trecker das aushalten, die beiden Bäume
waren aber Totalschäden und der Fahrer hatte HWS...eine Blechschatulle wäre
arg geknittert und vermutlich mit Überschlag gelandet.

> Lieber würde ich den Wgenboden aufm Acker ruinieren als den Wagen im
> Gegenverkehr kaltzuverformen! MfG theo

Du tätest vermutlich beides. Aber das wirst Du wohl erst glauben, wenn es
das 44. Mal schiefgeht...Darwingewinner hängen zäh an ihren Irrtümern.
Erst ein Überschlag beim Verlassen der Straße, dann Kollision mit dem
freundlichen Gegenfahrer von da vorn, und Abflug im eigenen Flugwrack in die
Botanik, sofern kein netter Alleebaum Dich knutscht.

--
mfg,
gUnther

gUnther nanonüm

unread,
Feb 8, 2015, 6:46:24 PM2/8/15
to

"Dirk Wagner" <usenet...@diwasoft.de> schrieb im Newsbeitrag
news:1lzj4e5.v8oxbz1hj87xaN%usenet...@diwasoft.de...

> Als ich vor > 25 Jahren Zivildienst gemacht habe, hieß es, dass das
> Fahrzeug mit Sondersignal sich an der roten Ampel zu verhalten habe, als
> wäre das ein Stoppschild - also anhalten und dann in die Kreuzung
> reintasten.
>
> Hat sich da was geändert?

Hi,
kommt drauf an. Ist Theo in der Nähe?

--
mfg,
gUnther

Thomas Hochstein

unread,
Feb 8, 2015, 9:15:01 PM2/8/15
to
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