Sebastian Suchanek schrieb am 7.02.15:
> Thus spoke Gerald Gruner:
>> Wolfgang Schreiber schrieb am 6.02.15:
>>
>>>
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/notarzt-soll-fuer-
> rettungseinsatz-4500-euro-zahlen-a-1016910.html
>>>
>>> Ich kratze mich am Kopf - kann das sein? Nur weil sich
>>> zwei Autofahrer "bedrängt" fühlen?
>>
>> Das war wohl deutlich mehr als nur "bedrängt fühlen". Es
>> gehört schon einiges dazu, dass jemand einen Krankenwagen
>> mit Blaulicht überhaupt anzeigt.
>
> Das war mal. Anno 2015 gibt es praktisch nichts, für das sich
> nicht irgendein Vollhonk nicht zu schade wäre.
Das wäre natürlich auch eine Möglichkeit, aber ich hoffe, dass dann der
Staatsanwalt die Anzeige zerrissen und für den Honk eine psychologische
Untersuchung angeordnet hätte, ob er zum Führen eines KFZ geeignet ist.
> Siehe z.B. die Falschparken-Anzeige von Knöllchen-Horst gegen den
> Rettungshubschrauber. Und von Anzeigen wegen Lärmbelästigung durch
> Einsatzfahrten können diverse Feuerwehren auch ein Lied singen.
Davon habe ich auch gelesen und kann mir nicht vorstellen, was solche Leute
eigentlich reitet. Die sind wohl als Kind öfters vom Wickeltisch
gefallen... :-(
>>> Natürlich sind solche Pressemeldungen mit Vorsicht zu
>>> genießen; kennt evtl. jemand belastbare Fakten zu diesem
>>> Fall?
>>
>> Auch ein Blaulicht rechtfertigt es NICHT, andere grob
>> fahrlässig in Lebensgefahr zu bringen.
>> Laut Zeitung ist er mit dem Auto mit hoher Geschwindigkeit
>> auf der Gegenfahrbahn gefahren und hat den Gegenverkehr zum
>> Ausweichen in den unbefestigten Straßenrand genötigt.
>
> Zeitungen schreiben auch viel, wenn der Tag lang ist.
Die sind aber derzeit die einzige Informationsquelle.
> Genauso gut kann es sein, dass die Anzeigenden irgendwelche Smartphone-
> oder Ü80-Zombies waren, die die sich näherenden Sondersignale nicht
> erkannt haben und dann völlig verdutzt vor dem NAW standen.
Auch wenn es unangenehm ist: Es ist eben auch _möglich_, dass der Arzt
einen groben Fehler gemacht und _wirklich_ in einer unmöglichen und
hochriskanten Situation überholt hat. Auch Ärzte sind nur Menschen.
> Dafür, dass immer wieder Autofahrer von Einsatzfahrzeugen
> heillos überfordert sind, gibt es auf YouTube diverse
> Videobeweise.
Das wäre erst recht ein Grund, auch mit Blaulicht nicht auf volles Risiko
zu gehen.
Tipp: Ein Krankenwagen, der wegen eines Unfalls _gar nicht_ ankommt, ist
ganz schlecht für einen Notfallpatienten.
>
https://www.youtube.com/watch?v=OwjaLsVfyFs
Da hätte ich mit dem Feuerwehr-LKW den grünen Skoda einfach (mit aller
geboteten Vorsicht) langsam ein paar Meter vor geschoben - und ihm später
auch noch die Reparaturrechung für die Stoßstange des Feuerwehrwagens
geschickt. Aber das wäre vermutlich nicht rechtmäßig. :-(
>
https://www.youtube.com/watch?v=bghlXQaWzYk
>
https://www.youtube.com/watch?v=p5u8YaBzMP8
Es ist für einen Fahrer durchaus erstmal schwierig zu erkennen, _wohin_ die
_Einsatzfahrzeuge_ wollen und wohin man ausweichen soll. Und in einer
stehenden Schlange ist das doppelt schwierig. Blöd wäre, genau dahin
auszuweichen, wo der Krankenwagen fahren will.
(Das ist mir auch mal passiert. Ich fahre an die Seite, um die Fahrspur
frei zu machen, aber der Krankenwagen wollte genau in die Nebenstraße
abbiegen, in die ich ausgewichen bin. In dieser Situation wäre es besser
gewesen, wenn ich einfach geradeaus weiter gefahren wäre. Nur dazu hätte
ich hellsehen können müssen...)
>
https://www.youtube.com/watch?v=9yDX7TOHNlI
Wo ist da das Problem?
Der Mercedes ist doch ausgewichen. Er kann sich doch nicht wegbeamen. Und
hellsehen auch nicht.
>> [...]
>> Ob diese konkrete Tat trotzdem durch Sonderrechte
>> gerechtfertigt gewesen ist, muss ein Gericht entscheiden.
>
> Da hast Du allerdings recht.
Man wird sehen.
Ich würde allerdings als Richter auch im Falle eines festgestellten
Fehlverhaltens die Notsituation als mildernden Umstand nehmen und ein
Urteil am alleruntersten Limit anlegen...
MfG
Gerald
--
No trees were killed in the sending of this message. However
a large number of electrons were terribly inconvenienced.