On Sat, 11 Aug 2012 11:20:01 +0200, Rupert Haselbeck wrote:
>Nicht nur in Darmstadt sondern überall in deutschen Landen üben die Kommunen
>(je nach Bundesland zugewiesen an z.B. Gemeinde, Kreis, Bezirk) die
>materiellen Polizeiaufgaben aus, worunter man vor allem die Aufgaben der
>Gefahrenabwehr einordnet, teilweise auch Vollzugsaufgaben. Häufig ist die
>dafür zuständige Behörde, die Ortspolizeibehörde, als "Ordnungsamt" benannt.
>Aber auch "Stadtpolizei", "Kommunalpolizei" und dergl. sind mancherorts
>gebräuchlich.
früher gabs auch so Dinge wie die "Feuerpolizei", was dann heute eher
dem Bauordnungsamt entspricht (nicht zu verwechseln mit der
Feuerschutzpolizei im dritten Reich und mit der zuvor verwendeten
Bezeichnung "Feuerlöschpolizei" für Berufsfeuerwehren)
>Die offenbar von einigen damit verwechselte (uniformierte) Polizei, die
>Polizeibehörden der Länder und des Bundes, üben im Wesentlichen
>Vollzugsaufgaben aus und sind nur subsidiär, z.B. in Eilfällen, für die
>Gefahrenabwehr zuständig.
Trotzdem ist wohl in weiten Teilen (West-)Deutschlands der Begriff
"Polizei" in den letzten Jahrzehnten vor allem für den
Polizeivollzugsdienst der Länder verwendet worden.
In letzter Zeit hat sich das etwas gewandelt, und der Begriff
"Polizei" erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Verschiedene örtliche
Ordnungsbehörden (vor allem in Hessen, AFAIK?) verwenden ihn, der
Bundesgrenzschutz hat ihn übernommen. Ich warte eigentlich nur noch
darauf, dass der Zoll in "Finanzpolizei" umbenannt wird (die Autos
hat man ja farblich schon länger angepasst) und ggf. noch das BAG in
"Transportpolizei"...
>Wer die Abgrenzung der Aufgaben der diversen Polizeibehörden im Detail in
>Erfahrung bringen will, der muß dazu in den jeweiligen Vorschriften der
>Länder nachlesen
Jepp, vom jeweiligen Landesrecht hängt dann auch wieder ab, wie das
(eigentlich einheitliche) Bundesrecht umzusetzen ist.
Blaulicht für das "Ordnungsamt" ist in NRW ziemlich undenkbar, in
Hessen aber stellenweise ganz normal.
(Ob unser Ordnungsamt hier eigentlich eine Ausnahmegenehmigung für das
Geblicht hat oder das über §52, Abs.4 Nr. 1 hergeleitet wird würde
mich ja auch glatt mal interessieren...)