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Außensprechanlage für privaten Pkw

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Benedikt Schwarz

unread,
Jan 27, 2012, 9:08:30 AM1/27/12
to
Hallo,

dürfen Privatpersonen sich in ihrem Pkw eine Außensprechanlage einbauen,
um den Vordermann auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit hinzuweisen?


Benedikt

Jens Fittig

unread,
Jan 27, 2012, 9:19:15 AM1/27/12
to

Benedikt Schwarz schrieb:

> Hallo,
>
> dürfen Privatpersonen sich in ihrem Pkw eine Außensprechanlage einbauen,
> um den Vordermann auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit hinzuweisen?

nein. Es wäre ein bauliche Veränderung am Fahrzeug, welche nicht mit
der bestehenden Zulassung übereinstimmen würde.

Theodor.Hellwald

unread,
Jan 27, 2012, 9:25:42 AM1/27/12
to
Und selbst wenn, sag mal hast du zuviel Tagesfreizeit? Dann bewirb dich
bei privaten Wachdiensten denn bei der Polizei bist du wohl
abgeblitzt....^^ theo

Jens Meiser

unread,
Jan 27, 2012, 9:57:30 AM1/27/12
to
> nein. Es wäre ein bauliche Veränderung am Fahrzeug, welche nicht mit
> der bestehenden Zulassung übereinstimmen würde.

Ganz davon abgesehen, dass ich es weder für erlaubt noch zweckmäßig
halte, so eine Nachricht auf einer Lautstärke rauszuhauen, die der
andere verstehen würde, selbst bei geringen Geschwindigkeiten.
Insbesondere, weil man ja wohl eine Entfernung zu überbrücken hat. Man
kann ja schlecht selbst mit überhöhter Geschwindigkeit hinterherrasen
und sich über die Geschwindigkeitsüberschreitung beschwereren. Obwohl
... jemandem, der überhaupt auf so eine Idee kommt, traue ich eigentlich
auch alles zu.


Manfred Albat

unread,
Jan 27, 2012, 11:43:54 AM1/27/12
to
Am 27.01.2012 15:19, schrieb Jens Fittig:
>
Und was sagt Wolfgang Gerber dazu?

--
Manfred Albat
der computer rechnet, der mensch zählt!

Dirk Zabel

unread,
Jan 27, 2012, 5:35:57 PM1/27/12
to
Plausibler wäre, den nachfolgenden Fahrer auf Geschwindigkeitsbegrenzung
und Abstandsgebot hinweisen zu wollen. Und vielleicht besser mit einer
LED-Laufschriftzeile im Heckfenster, nach dem Motto: wenn Sie das lesen
können, fahren Sie zu dicht auf ;-)
Gruß
Dirk

Tom Schneider

unread,
Jan 27, 2012, 6:03:59 PM1/27/12
to
Benedikt Schwarz schrieb:
> Hallo,
>
> dürfen Privatpersonen sich in ihrem Pkw eine Außensprechanlage einbauen, um
> den Vordermann auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit hinzuweisen?

Ja, wenn Du von den Anwohnern erschlagen werden möchtest ...

Theodor.Hellwald

unread,
Jan 27, 2012, 11:48:39 PM1/27/12
to
Am 27.01.2012 17:43, schrieb Manfred Albat:
> Am 27.01.2012 15:19, schrieb Jens Fittig:
>>
>> Benedikt Schwarz schrieb:
>>
>>> Hallo,
>>>
>>> dürfen Privatpersonen sich in ihrem Pkw eine Außensprechanlage einbauen,
>>> um den Vordermann auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit hinzuweisen?
>>
>> nein. Es wäre ein bauliche Veränderung am Fahrzeug, welche nicht mit
>> der bestehenden Zulassung übereinstimmen würde.
>
> Und was sagt Wolfgang Gerber dazu?
>

DAs du endlich abnehmen sollst?!^^ theo

Rupert Haselbeck

unread,
Jan 28, 2012, 1:10:05 PM1/28/12
to
Benedikt Schwarz schrieb:

> dürfen Privatpersonen sich in ihrem Pkw eine Außensprechanlage einbauen,
> um den Vordermann auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit hinzuweisen?

Nein. Es ist aber auch nicht deine Aufgabe, den Vordermann darauf
hinzuweisen, daß du glaubst, er fahre zu langsam. Möglicherweise hat er ja
Gründe dazu, welche du nicht zu erkennen vermagst.
Es steht dir natürlich auch frei, wegen der (vermeintlich) zu niedrigen
Geschwindigkeit Anzeige zu erstatten

MfG
Rupert

Dırk Schneıder

unread,
Jan 29, 2012, 5:32:07 AM1/29/12
to
Jens Meiser schrieb am 27.01.2012 15:57:

> Insbesondere, weil man ja wohl eine Entfernung zu überbrücken hat. Man
> kann ja schlecht selbst mit überhöhter Geschwindigkeit hinterherrasen
> und sich über die Geschwindigkeitsüberschreitung beschwereren.

Ich gehe eher davon aus, dass der vordere zu langsam fährt. Zum Beispiel
scheint es unzählige Autofahrer zu geben, die aus einem mir nicht
bekannten Grund denken, dass auf einer Landstraße immer 70 gilt und die
dann mit 70 statt 100 fahren.

D.

Dirk Wagner

unread,
Jan 29, 2012, 6:10:45 AM1/29/12
to
Dırk Schneıder <spam_...@gmx.de> wrote:

> Ich gehe eher davon aus, dass der vordere zu langsam fährt. Zum Beispiel
> scheint es unzählige Autofahrer zu geben, die aus einem mir nicht
> bekannten Grund denken, dass auf einer Landstraße immer 70 gilt und die
> dann mit 70 statt 100 fahren.

Gibt es einen Zwang, auf eine Landstraße 100 km/h zu fahren?

Ciao

dirk

Hans CraueI

unread,
Jan 29, 2012, 6:27:22 AM1/29/12
to
Dırk Schneıder schrieb
Nun, man darf halt nur so schnell fahren, dass man sein Fahrzeug
staendig beherrscht und hat seine Geschwindigkeit insbesondere den
Strassen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhaeltnissen sowie den
eigenen persoenlichen Faehigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug
und Ladung anzupassen. Es gibt dabei keinerlei Verpflichtung, die
jeweiligen Umstaende, die der Wahl der eigenen Geschwindigkeit
zugrundeliegen, anderen ersichtlich zu machen.
Ohne triftigen Grund darf man zwar mit einem Kraftfahrzeug nicht so
langsam fahren, dass das Fahrzeug den Verkehrsfluss behindert. Doch
auch in diesem Fall muessen die triftigen Gruende nicht der
Allgemeinheit offenbart werden und sind anderen in der Regel darum
nicht bekannt.

Hans CraueI

Klaus Wagner

unread,
Jan 29, 2012, 6:45:36 AM1/29/12
to
Hallo Benedikt

"Benedikt Schwarz" <bew...@gmx.com> schrieb im Newsbeitrag
news:jfub4u$mr2$1...@news.albasani.net...
> Hallo,
>
> dürfen Privatpersonen sich in ihrem Pkw eine Außensprechanlage einbauen,
> um den Vordermann auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit hinzuweisen?
>
>
Du trägst zwar einen entsprechenden Namen, aber was Du da sagen willst, ist
kein "Gutsprech"

Gruß
Klaus

Laszlo Lebrun

unread,
Jan 29, 2012, 7:21:05 AM1/29/12
to
Am 27.01.2012 15:19, schrieb Jens Fittig:

> nein. Es wäre ein bauliche Veränderung am Fahrzeug, welche nicht mit
> der bestehenden Zulassung übereinstimmen würde.

Konnte unter "bauliche Veränderung" am Fahrzeug nicht finden, ist
hierfür die Zustimmung aller Verkehrsteilnehmer wie im EWG Recht
erforderlich?


--
One computer and three operating systems, not the other way round.
One wife and many hotels, not the other way round ! ;-)

Gerald Gruner

unread,
Jan 29, 2012, 9:21:26 AM1/29/12
to
Dirk Wagner schrieb am 29.01.12:
Ohne triftigen Grund?
Schonmal den Paragraphen 1, dass man andere nicht unnötig behindern darf.

MfG
Gerald

--
No trees were killed in the sending of this message. However
a large number of electrons were terribly inconvenienced.

Rupert Haselbeck

unread,
Jan 29, 2012, 10:50:01 AM1/29/12
to
D?rk Schne?der schrieb:
Weder auf Land- noch auf sonstigen Straßen gibt es eine Vorschrift, wonach
man stets mit 100 km/h fahren müßte. Ganz im Gegenteil sind 100 km/h unter
allen Umständen die höchstzulässige Geschwindigkeit auf "Land"-Straßen,
welche nicht über- aber natürlich unterschritten werden darf. Gerade bei der
aktuellen Wetterlage wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach § 3 I
StVO häufig deutlich unter der Marke von 100 km/h liegen.
Grundsätzlich ist aber auch unter optimalen Bedingungen eine Geschwindigkeit
von 70 km/h bei höchstzulässigen 100 km/h sicher noch kein Verstoß gegen § 3
II StVO

MfG
Rupert

Ervin Peters

unread,
Jan 29, 2012, 10:59:43 AM1/29/12
to
Am Sun, 29 Jan 2012 15:21:26 +0100 schrieb Gerald Gruner:

> Schonmal den Paragraphen 1, dass man andere nicht unnötig behindern
> darf.

Gerald, "unnötiges Behindern" und "nicht die unter besten Bedingen
erlaubte Höchstgeschwindigkeit fahren" sind zwei völlig verschiedene
Dinge. 70 bei möglichen 100km/h ist noch nicht einmal eine Behinderung,
geschweige denn eine 'unnötige'.

ervin


--
Ob eine Stadt zivilisiert ist, hängt nicht von der Zahl ihrer
Schnellstraßen ab, sondern davon, ob ein Kind auf dem
Dreirad unbeschwert überall hinkommt.
- Enrique Peñalosa (abgeschrieben bei Michael Wilch)

Dırk Schneıder

unread,
Jan 29, 2012, 11:21:28 AM1/29/12
to
Ervin Peters schrieb am 29.01.2012 16:59:

> Gerald, "unnötiges Behindern" und "nicht die unter besten Bedingen
> erlaubte Höchstgeschwindigkeit fahren" sind zwei völlig verschiedene
> Dinge. 70 bei möglichen 100km/h ist noch nicht einmal eine Behinderung,
> geschweige denn eine 'unnötige'.

Welchen nachvollziehbaren Grund sollte es haben, wenn man auf einer
freien Landstraße 70 fährt? Witterungsbedingungen mal mit optimal
vorausgesetzt. Außer dass der Fahrer das Fahrzeug nicht sicher
beherrscht und einfach "Angst" hat, fällt mir nichts ein.

D.

Dirk Wagner

unread,
Jan 29, 2012, 11:31:12 AM1/29/12
to
Dırk Schneıder <spam_...@gmx.de> wrote:

> Welchen nachvollziehbaren Grund sollte es haben, wenn man auf einer
> freien Landstraße 70 fährt? Witterungsbedingungen mal mit optimal
> vorausgesetzt. Außer dass der Fahrer das Fahrzeug nicht sicher
> beherrscht und einfach "Angst" hat, fällt mir nichts ein.

- Der Fahrer hat es nicht eilig?
- Der Fahrer möchte die Landschaft genießen?
- Die freie Landstraße führt z.B. einen Berg hinauf oder hinab. Eine
Passstraße nicht mit 100km/h befahren mag zwar von manchen Zeitgenossen
als "Angst" oder "nicht sichere Beherrschung des Fahrzeugs" angesehen
werden - anderen erscheint das aber einfach nur vernünftig.

BTW: Eine von mir häufiger befahrene Landstraße ist irrsinnigerweise so
ausgebaut, dass auch derjenige, der dort mit 100km/h unterwegs ist von
der Mehrheit der Fahrer als "Hindernis" angesehen wird, da dort
Geschwindigkeiten weit jenseits der 100 üblich (aber nicht erlaubt)
sind.
Trotz relativ häufiger (auch tödlicher) Unfälle habe ich dort noch nie
eine Geschwindigkeitskontrolle gesehen.

ciao

dirk

Holger Korn

unread,
Jan 29, 2012, 11:53:05 AM1/29/12
to
Am 29.01.2012 17:21:28 schrieb Dırk Schneıder:


> Welchen nachvollziehbaren Grund sollte es haben, wenn man auf einer
> freien Landstraße 70 fährt? Witterungsbedingungen mal mit optimal

der Motor ist noch kalt und es soll durch Temporeduzierung udn damit
geringere Drehzahl der Motorverschleiss verringert werden.

Treibstoffpreise sind zu hoch und Tempo geht ab einer bestimmten Grenze
(hängt vom Fahrzeug ab - vermutlich wenn die Luftströmung anfängt
Turbulenzen zu erzeugen) der Verbrauch stark steigt.

persönlich empfinde ich ein Tempo in der Grössenordnung wie es LKW etwa tun
in keinem Fall als Behinderung.


--
cu |_|
|olger

Ervin Peters

unread,
Jan 29, 2012, 11:58:53 AM1/29/12
to
Am Sun, 29 Jan 2012 17:21:28 +0100 schrieb Dırk Schneıder:

> Ervin Peters schrieb am 29.01.2012 16:59:
>
>> Gerald, "unnötiges Behindern" und "nicht die unter besten Bedingen
>> erlaubte Höchstgeschwindigkeit fahren" sind zwei völlig verschiedene
>> Dinge. 70 bei möglichen 100km/h ist noch nicht einmal eine Behinderung,
>> geschweige denn eine 'unnötige'.
>
> Welchen nachvollziehbaren Grund sollte es haben, wenn man auf einer
> freien Landstraße 70 fährt?

Es braucht dafür keinen nachvollziehbaren Grund, es liegt im Ermessen und
Wunsch des Fahrers. Die Rechtsprechung fängt erst Unterhalb von 60km/h
überhaupt nach nachvollziehbaren Gründen zu fragen.

Aber es gibt viele nachvollziehbare Gründe langsam, hier 70km/h statt
100km/h zu fahren:

- Sicherheit, 70km/h führt zu weniger Unfällen und weniger schweren
Unfällen.

- unnötige Verschmutzung der Umwelt und unnötige Lärmbelästigungen werden
reduziert.

- Entspannteres Fahren, weniger Verschleiß am Fahrzeug

Gerald Gruner

unread,
Jan 29, 2012, 12:56:54 PM1/29/12
to
Ervin Peters schrieb am 29.01.12:

> Am Sun, 29 Jan 2012 15:21:26 +0100 schrieb Gerald Gruner:
>
>> Schonmal den Paragraphen 1, dass man andere nicht unnötig behindern
>> darf.
>
> Gerald, "unnötiges Behindern" und "nicht die unter besten Bedingen
> erlaubte Höchstgeschwindigkeit fahren" sind zwei völlig verschiedene
> Dinge. 70 bei möglichen 100km/h ist noch nicht einmal eine Behinderung,
> geschweige denn eine 'unnötige'.

Erstmal Danke für dein "selektives Zitieren", mit dem du mein "ohne
triftigen Grund" oben weggesnippt hast. Irgendwie ändert das den ganzen
Kontext.

WENN es einen triftigen Grund gibt, dann darf er natürlich auch langsamer
fahren. Und wenn er alleine ist, dann auch. Aber wenn es keinen triftigen
Grund gibt, dann ist, sobald sich hinter ihm Fahrzeugkolonne bildet,
grundloses Blockieren anderer durchaus eine Behinderung. 70 km/h könnte bei
ansonsten guten Umgebungsbedingungen schon grenzwertig sein.


In der STVO §3(2) steht:
: Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß
: sie den Verkehrsfluß behindern.
Irgendwie ahne ich, dass für dich die STVO eh eher optional ist... ;->

und §5(6) fordert für Langsamfahrer:
: [...] Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit
: an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren
: unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.

Glaubst du wirklich, ein bestimmter Typ Fahrer würde diesen Paragraphen
beachten, wenn er aus -hmm- "persönlichen Gründen" deutlich langsamer
fährt? Oberlehrertum macht halt keinen Spaß, wenn man die anderen doch noch
vorbei ließe...

Oder wie in einem alten Posting zum Thema stand:
: Leider sehen es viele anscheinend als Niederlage, jemand anderem Platz
: zu machen. Oder sie sind einfach zu faul/überfordert.

Jens Fittig

unread,
Jan 29, 2012, 1:17:09 PM1/29/12
to

Dirk Zabel schrieb:

> Plausibler wäre, den nachfolgenden Fahrer auf Geschwindigkeitsbegrenzung
> und Abstandsgebot hinweisen zu wollen. Und vielleicht besser mit einer
> LED-Laufschriftzeile im Heckfenster, nach dem Motto: wenn Sie das lesen
> können, fahren Sie zu dicht auf ;-)

Auch eine LED-Laufschrift wäre nicht zulässig!

Oliver Schwickert

unread,
Jan 29, 2012, 2:32:04 PM1/29/12
to
Gerald Gruner wrote:
> Erstmal Danke für dein "selektives Zitieren", mit dem du mein "ohne
> triftigen Grund" oben weggesnippt hast.

| > Gibt es einen Zwang, auf eine Landstraße 100 km/h zu fahren?
| Ohne triftigen Grund?

> Irgendwie ändert das den ganzen
> Kontext.

Ähm, ja.

Carsten Guse

unread,
Jan 29, 2012, 3:09:48 PM1/29/12
to
Gerald Gruner wrote:

> In der STVO §3(2) steht:
>: Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß
>: sie den Verkehrsfluß behindern.
> Irgendwie ahne ich, dass für dich die STVO eh eher optional ist... ;->

Eher: Er nimmt sie nur selektiv wahr.

> und §5(6) fordert für Langsamfahrer:
>: [...] Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit
>: an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren
>: unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.

Insbesondere fordert § 5 (6) StVO in dem von Dir ausgelassenem Teil:
"Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen." Die
Mißachtung dieser Vorschrift durch Langsamfahrer ist mE das größte
Problem.

> Glaubst du wirklich, ein bestimmter Typ Fahrer würde diesen Paragraphen
> beachten, wenn er aus -hmm- "persönlichen Gründen" deutlich langsamer
> fährt? Oberlehrertum macht halt keinen Spaß, wenn man die anderen doch noch
> vorbei ließe...

Insbesondere, wenn der Grund fürs Langsamfahren darin liegt, daß
Überholen durch Gegenverkehr nicht möglich ist.

> Oder wie in einem alten Posting zum Thema stand:
>: Leider sehen es viele anscheinend als Niederlage, jemand anderem Platz
>: zu machen. Oder sie sind einfach zu faul/überfordert.

ACK.

Laszlo Lebrun

unread,
Jan 29, 2012, 5:09:18 PM1/29/12
to
On 29.01.2012 16:50, Rupert Haselbeck wrote:
> Grundsätzlich ist aber auch unter optimalen Bedingungen eine Geschwindigkeit
> von 70 km/h bei höchstzulässigen 100 km/h sicher noch kein Verstoß gegen § 3
> II StVO
...außerdem sind Trabis immer noch zugelassen. Hinzu kommen noch so
manchen "vierrädigen Mofas", die auch kaum 45 erreichen *können*.
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Frank Hucklenbroich

unread,
Jan 30, 2012, 5:45:25 AM1/30/12
to
Am Fri, 27 Jan 2012 15:19:15 +0100 schrieb Jens Fittig:

>
> Benedikt Schwarz schrieb:
>
>> Hallo,
>>
>> d�rfen Privatpersonen sich in ihrem Pkw eine Au�ensprechanlage einbauen,
>> um den Vordermann auf die zul�ssige H�chstgeschwindigkeit hinzuweisen?
>
> nein. Es w�re ein bauliche Ver�nderung am Fahrzeug, welche nicht mit
> der bestehenden Zulassung �bereinstimmen w�rde.

Eine Fl�stert�te in der Hand w�re also erlaubt?

Gr��e,

Frank

Frank Hucklenbroich

unread,
Jan 30, 2012, 5:47:57 AM1/30/12
to
Am Fri, 27 Jan 2012 15:57:30 +0100 schrieb Jens Meiser:

>> nein. Es wäre ein bauliche Veränderung am Fahrzeug, welche nicht mit
>> der bestehenden Zulassung übereinstimmen würde.
>
> Ganz davon abgesehen, dass ich es weder für erlaubt noch zweckmäßig
> halte, so eine Nachricht auf einer Lautstärke rauszuhauen, die der
> andere verstehen würde, selbst bei geringen Geschwindigkeiten.
> Insbesondere, weil man ja wohl eine Entfernung zu überbrücken hat. Man
> kann ja schlecht selbst mit überhöhter Geschwindigkeit hinterherrasen
> und sich über die Geschwindigkeitsüberschreitung beschwereren. Obwohl
> ... jemandem, der überhaupt auf so eine Idee kommt, traue ich eigentlich
> auch alles zu.

Die Idee ist alt.

In den 70er Jahren hatten die meisten CB-Mobilfunkgeräte eine
"PA"-Funktion, da konnte man dann einen Lautsprecher dranhängen und durchs
Mikrophon Durchsagen machen. So manche Zeitgenossen bauten sich dann einen
Druckkammerlautsprecher unter die Motorhaube, und konnten so die Straße
beschallen. Ganz große Spielkinder hatten dann auch noch entsprechende
Sirenensounds an Bord.

Nein, das war nicht erlaubt.

Grüße,

Frank
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Dırk Schneıder

unread,
Jan 30, 2012, 11:19:31 AM1/30/12
to
Holger Korn schrieb am 29.01.2012 17:53:

>> Welchen nachvollziehbaren Grund sollte es haben, wenn man auf einer
>> freien Landstraße 70 fährt? Witterungsbedingungen mal mit optimal

> der Motor ist noch kalt und es soll durch Temporeduzierung udn damit
> geringere Drehzahl der Motorverschleiss verringert werden.

Das dürfte bei einem halbwegs funktionierenden Auto, bei dem nicht grad
der 4. und 5. Gang ausgefallen ist, bei Tempo 100 wohl kein Problem sein.


> Treibstoffpreise sind zu hoch und Tempo geht ab einer bestimmten Grenze
> (hängt vom Fahrzeug ab - vermutlich wenn die Luftströmung anfängt
> Turbulenzen zu erzeugen) der Verbrauch stark steigt.

Aber wohl auch bei Tempo 100 nicht so relevant.


> persönlich empfinde ich ein Tempo in der Grössenordnung wie es LKW etwa tun
> in keinem Fall als Behinderung.

Naja, ich schon. Da prallen halt Meinungswelten aufeinander ...

D.

Dırk Schneıder

unread,
Jan 30, 2012, 11:24:10 AM1/30/12
to
Dirk Wagner schrieb am 29.01.2012 17:31:

>> Welchen nachvollziehbaren Grund sollte es haben, wenn man auf einer
>> freien Landstraße 70 fährt? Witterungsbedingungen mal mit optimal
>> vorausgesetzt. Außer dass der Fahrer das Fahrzeug nicht sicher
>> beherrscht und einfach "Angst" hat, fällt mir nichts ein.

> - Der Fahrer hat es nicht eilig?

Das ist kein Grund, sämtliche nachfolgenden Fahrzeuge aufzuhalten.

> - Der Fahrer möchte die Landschaft genießen?

Dann kann er mit dem Rad fahren oder spazierengehen oder anhalten. Den
*Fahrer* hat die Landschaft schon aus Sicherheitsgründen nicht übermäßig
zu interessieren.

> - Die freie Landstraße führt z.B. einen Berg hinauf oder hinab. Eine
> Passstraße nicht mit 100km/h befahren mag zwar von manchen Zeitgenossen
> als "Angst" oder "nicht sichere Beherrschung des Fahrzeugs" angesehen
> werden - anderen erscheint das aber einfach nur vernünftig.

Das sind dann Situationen, wo man ja durchaus mal das Tempo zeitweise
anpassen kann. Aber es gibt halt Autofahrer die prinzipiell 70 fahren,
so dass ich manchmal annehmen muss, dass die es entweder nicht wissen
oder nicht können.

D.

Manfred Albat

unread,
Jan 30, 2012, 12:11:17 PM1/30/12
to
Am 29.01.2012 17:21, schrieb Dırk Schneıder:
> Ervin Peters schrieb am 29.01.2012 16:59:
>
>> Gerald, "unnötiges Behindern" und "nicht die unter besten Bedingen
>> erlaubte Höchstgeschwindigkeit fahren" sind zwei völlig verschiedene
>> Dinge. 70 bei möglichen 100km/h ist noch nicht einmal eine Behinderung,
>> geschweige denn eine 'unnötige'.
>
> Welchen nachvollziehbaren Grund sollte es haben, wenn man auf einer
> freien Landstraße 70 fährt?

Der Umstand, dass dort ständig Leute sind, die erheblich
schneller als mit 100 km/h unterwegs sind und man ständig
auf der Hut sein muss? Besonders Motorradfahrer lassen da
gerne "die Sau raus".

Die Zeitgenossen sehe ich allmorgendlich auf dem Arbeits-
weg. Sie machen das auch jetzt, verlassen die gestreute
aber viel befahrene Hauptstraße und nehmen die nicht
gestreute Verbindung über die Dörfer. Selbstredend wird
dort innerorts auch die max. erlaubte Höchstgeschwindigkeit
geflissentlich ignoriert.

Und selbstredend wird auch auf dem Teilstück mit max. 70 km/h
deutlich schneller gefahren. Kleine Gebinde mit Kreuzen
an den Alleebäumen geben Zeugnis.

--
Manfred Albat
der computer rechnet, der mensch zählt!

Manfred Albat

unread,
Jan 30, 2012, 12:00:42 PM1/30/12
to
Am 29.01.2012 17:58, schrieb Ervin Peters:

> Aber es gibt viele nachvollziehbare Gründe langsam, hier 70km/h statt
> 100km/h zu fahren:
> [...]

Die Anwesenheit anderer Verkehrsteilnehmer. Z. B. solcher wie GG.

Manfred Albat

unread,
Jan 30, 2012, 12:02:35 PM1/30/12
to
Am 30.01.2012 07:00, schrieb Erich Kirchmayer:

> nicht richtig erkannt haben und von ihr "überrascht" werden. Gleiches
> gilt bei der Annäherung an einen z.B. langsamen Traktor oder dergl.

Ja. Wenn Kirchmayer sich nähert, erst mal auf "Nr. sicher" gehen.
Verstehe ich.

Stefan Reuther

unread,
Jan 30, 2012, 1:58:49 PM1/30/12
to
Dırk Schneıder wrote:
> Dirk Wagner schrieb am 29.01.2012 17:31:
>>> Welchen nachvollziehbaren Grund sollte es haben, wenn man auf einer
>>> freien Landstraße 70 fährt? Witterungsbedingungen mal mit optimal
>>> vorausgesetzt. Außer dass der Fahrer das Fahrzeug nicht sicher
>>> beherrscht und einfach "Angst" hat, fällt mir nichts ein.
>
>> - Der Fahrer hat es nicht eilig?
>
> Das ist kein Grund, sämtliche nachfolgenden Fahrzeuge aufzuhalten.

Da es aber kein Menschenrecht auf schnelles Vorwärtskommen gibt und 70
km/h noch nicht als behindernd gilt, ist das persönliches Pech.

>> - Der Fahrer möchte die Landschaft genießen?
>
> Dann kann er mit dem Rad fahren oder spazierengehen oder anhalten.

Ist ja nicht so, dass ein regelkonformer Radfahrer auf der Landstraße
einen regelkonformen Kraftfahrer weniger aufhält.

Ich hab mich z.B. auch mal auf einer schnurgeraden Landstraße vom
Hintermann dazu verleiten lassen, vmax auszunutzen. Bis dann das Navi
sagt, "jetzt rechts", und da tatsächlich völlig unscheinbar und
unerwartet der gesuchte Feldweg vorbeikam. Nur mit Glück hab ich den
Zaunspfahl nicht mitgenommen.

In Zukunft werde ich in solchen Situationen langsamer fahren. Ohne, dass
der Grund für den Hintermann ersichtlich ist.


Stefan

Theodor.Hellwald

unread,
Jan 30, 2012, 3:51:28 PM1/30/12
to
Am 30.01.2012 12:52, schrieb Juergen Roesener:
> Rupert Haselbeck<mein-re...@gmx.de> wrote:
>
>> Möglicherweise hat er ja
>> Gründe dazu, welche du nicht zu erkennen vermagst.
>
> Nachfolgende Autofahrer ärgern. Ich hatte einen entfernten Verwandten
> in den USA, der grundsätzlich auf Überholverbot-Strecken extrem
> langsam fuhr und sich (seine Worte) über den immer länger werdenden
> Fackelzug freute.
>
>> Es steht dir natürlich auch frei, wegen der (vermeintlich) zu niedrigen
>> Geschwindigkeit Anzeige zu erstatten
>
> Das sollte man durchaus tun, wenn man bemerkt, dass das Langsamfahren
> des Vordermanns reine Schikane ist.
>
> Im Bergischen Land gibt's zwischen zwei kleineren Ortschaften auf ca.
> 8 Kilometer durchgehend Überholverbot. Tagsüber wegen erheblichen
> Ausflugsverkehrs und eher gemäßigten Kurven durchaus in Ordnung,
> nachts völlig überflüssig. Wenn dann der Vordermann nachts vor jeder
> Kurve auf unter 30 km/h abbremst und im weiteren Verlauf der Strecke
> ohne Überholverbot deutlich über 100 km/h fährt, kann man das nur als
> bewusste Behinderung interpretieren.

Oder er kommt von ausserhalb und traut sich nicht. MfG theo

Ervin Peters

unread,
Jan 30, 2012, 4:09:47 PM1/30/12
to
Fremden fällt es meistens leichter das Sichtfahrgebot einzuhalten, weil
sie keine Ahnung von dem haben, was sie hinter der nächsten Kurve
wahrscheinlich zu sehen bekommen. Ortskundige fällt es schwerer,
besonders dann, wenn sie die Strecke öfter gefahren sind das
sichtfahrgebot einzuhalten und Dinge rechtzeitig zu erkennen, die sie
dort bisher nicht gesehen haben, noch nie sehen wollten oder nicht
erwarten. Allerdings fällt es ortskundigen auch leichter ihren Blick auf
die Bereiche zu lenken in dem sie möglicherweise andere gefährden.
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Rupert Haselbeck

unread,
Jan 31, 2012, 2:02:00 AM1/31/12
to
Am 31.01.2012 00:29, schrieb Juergen Roesener:

> In der nächsten Stadt habe ich ihn an einer Ampel mit Rotlicht
> eingeholt, ich bin ausgestiegen, um ihn zu fragen, warum er in der
> Überholverbotszone so extrem langsam fuhr. Dazu bin ich aber nicht
> gekommen, weil er bei immer noch roter Ampel Gas gab und sich aus dem
> Staub machte. :-)

Bei der Anzeigenerstattung sieht das dann etwa so aus: "Da ist einer mit
seinem Auto ganz dicht auf mich aufgefahren, aus dem Auto gesprungen und
wild gestikulierend auf mich zugekommen. Um einem Angriff aus dem Weg zu
gehen, hab ich mich vergewissert, ob auf der bevorrechtigten Straße ein
Auto kommt und bin dann losgefahren. Das sah wirklich gefährlich aus,
wie der sich aufgeführt hat. Dabei weiß ich überhaupt nicht, warum der
sich so aufgeführt hat. Vielleicht war er ja auch betrunken oder stand
unter Drogen"

> Ich habe meine Tochter gefragt, was ich hätte tun sollen; sie meinte
> 'anzeigen', nicht überholen.

Das wäre zweifellos das Beste gewesen, auch wenn natürlich eine Anzeige
wegen solcher Kapitaldelikte mit dem dafür angemessenen Nachdruck
verfolgt zu werden pflegen.

> Ich habe sie gefragt, was sie selbst gemacht hätte: sie hätte überholt
> und dann die Kelle rausgehalten. :-)

Das glaube/hoffe ich eher nicht. Gerade auch Polizeibeamte tun gut
daran, sich nicht wegen derlei Lappalien über die Verkehrsvorschriften
hinwegzusetzen. Es genügte in einer solchen Situation ja immerhin, dem
bösen Übeltäter hinterherzufahren und ihn an passender Stelle anzuhalten.

MfG
Rupert
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Theodor.Hellwald

unread,
Jan 31, 2012, 7:50:03 AM1/31/12
to
Am 31.01.2012 00:29, schrieb Juergen Roesener:
> "Theodor.Hellwald"<Theodor....@t-online.de> wrote:
>
>> Oder er kommt von ausserhalb und traut sich nicht. MfG theo
>
> Das Argument würde ich gelten lassen, wenn er auf den nicht besser
> ausgebauten Teilstücken ohne Überholverbot ebenso langsam weiter
> gefahren wäre. Da konnte er auf einmal auch in Kurven>100 km/h.
>
> In der nächsten Stadt habe ich ihn an einer Ampel mit Rotlicht
> eingeholt, ich bin ausgestiegen, um ihn zu fragen, warum er in der
> Überholverbotszone so extrem langsam fuhr. Dazu bin ich aber nicht
> gekommen, weil er bei immer noch roter Ampel Gas gab und sich aus dem
> Staub machte. :-)
>
> Ich habe meine Tochter gefragt, was ich hätte tun sollen; sie meinte
> 'anzeigen', nicht überholen.
>
> Ich habe sie gefragt, was sie selbst gemacht hätte: sie hätte überholt
> und dann die Kelle rausgehalten. :-)

Aprobates Gegenmittel gegen solche Spinner? Fernlicht von hinten, dann
haben sie einen Grund langsam zu fahren....^^ MfG theo

Matthias

unread,
Jan 31, 2012, 3:08:33 PM1/31/12
to
In article <lbw7cq6nbm1s$.d...@10235314.user.individual.de>, gerald314
@yahoo.de says...
>
> Dirk Wagner schrieb am 29.01.12:
>
> > Dirk Schneider <spam_...@gmx.de> wrote:
> >
> >> Ich gehe eher davon aus, dass der vordere zu langsam fährt. Zum Beispiel
> >> scheint es unzählige Autofahrer zu geben, die aus einem mir nicht
> >> bekannten Grund denken, dass auf einer Landstraße immer 70 gilt und die
> >> dann mit 70 statt 100 fahren.

Da gibt es viele, Kurven, mögliche Verschmutzung, der übliche Trecker,
Rad und LKW Verkehr(LKW dürfen nur 60km/h auf der Landstraße.

> > Gibt es einen Zwang, auf eine Landstraße 100 km/h zu fahren?

Nein

> Ohne triftigen Grund?
> Schonmal den Paragraphen 1, dass man andere nicht unnötig behindern darf.

vor dem ...unvermeidbaren behindern... kommt erstmal etwas von Rücksicht
und Vorsicht im besagten §1 der STVO

> MfG
> Gerald

allzeit gute Fahrt,


Matthias


Erich Kirchmayer

unread,
Jan 31, 2012, 3:14:40 PM1/31/12
to
Hi,

Jens Fittig <inv...@invalid.invalid> schrieb:

> > dürfen Privatpersonen sich in ihrem Pkw eine Außensprechanlage
> > einbauen,

> nein. Es wäre ein bauliche Veränderung am Fahrzeug, welche nicht mit
> der bestehenden Zulassung übereinstimmen würde.

Wo steht das?

Selbvstverständlich kann man Aussenlautsprecheranlagen ein- oder
anbauen. Sofern sie die Fahrzeugabmessungen dauerhaft verändern oder
eine Gefahr (z.B. auf Kotflügel/Motorhaube) darstellen, müssen sie
abgenommen bzw. eingetragen werden.

Die _Benutzung_ einer solchen Lautsprecheranlage im öff. Strassenverkehr
ist dann ein anderes Thema.



--
Lebe heute und freue dich auf morgen.

Rupert Haselbeck

unread,
Jan 31, 2012, 4:20:02 PM1/31/12
to
Juergen Roesener schrieb:

> Rupert Haselbeck <mein-re...@gmx.de> wrote:
>
>>Bei der Anzeigenerstattung sieht das dann etwa so aus: "Da ist einer mit
>>seinem Auto ganz dicht auf mich aufgefahren, aus dem Auto gesprungen und
>>wild gestikulierend auf mich zugekommen.
>
> Och nö, da hätte ich wahrscheinlich die besseren Karten gehabt - mit
> zwei Zeugen gesetzteren Alters (so wie ich auch) nicht verwandt und
> nicht verschwägert.

Ach so - dann wars wohl etwas schlimmer: "Da kam plötzlich ein Schlägertrupp
auf mich zu, genau sehen konnte ich die Typen natürlich nicht, weils ja
dunkel war. Aber ich hatte eben Angst und fühlte mich massiv bedroht...

> Selbstverständlich habe ich ihn nicht angezeigt, dass habe ich nicht
> einmal getan, als mich bei fast leerer Autobahn ein notorischer
> Linksfahrer über 110 Kilometer nicht hat überholen lassen.

Es bringt auch nicht wirklich viel, da hast du natürlich recht

>> > Ich habe sie gefragt, was sie selbst gemacht hätte: sie hätte überholt
>> > und dann die Kelle rausgehalten. :-)
>>
>>Das glaube/hoffe ich eher nicht. Gerade auch Polizeibeamte tun gut
>>daran, sich nicht wegen derlei Lappalien über die Verkehrsvorschriften
>>hinwegzusetzen.
>
> Wir haben exakt diesen Fall mit mehreren Polizeibeamten diskutiert.
> Alle hätten so reagiert wie es meine Tochter hypothetisch auch getan
> hätte. Wer auf einer Strecke, die auch nachts problemlos 100 km/h
> erlaubt, vor jeder Kurve auf unter 30 km/h abbremst, macht den
> Eindruck, nicht fahrtüchtig zu sein. Da kontrolliert man lieber einmal
> zuviel bevor man ihn später verletzt aus dem Graben ziehen muss.

Ich überlege gerade, welche Beschaffenheit eine Straße wohl haben könnte,
welche einerseits mit 100 km/h locker zu befahren sein soll, welche es aber
dennoch nicht ermöglicht, ein vorausfahrendes Fahrzeug mit nur 30 km/h zu
überholen. Und warum auf einer derartigen Strecke gar ein durchgehendes
Überholverbot erforderlich sein könnte

MfG
Rupert
Message has been deleted

Theodor.Hellwald

unread,
Jan 31, 2012, 5:32:51 PM1/31/12
to
Am 31.01.2012 22:47, schrieb Juergen Roesener:
> Rupert Haselbeck<mein-re...@gmx.de> wrote:
>
>> Ach so - dann wars wohl etwas schlimmer: "Da kam plötzlich ein Schlägertrupp
>> auf mich zu, genau sehen konnte ich die Typen natürlich nicht, weils ja
>> dunkel war. Aber ich hatte eben Angst und fühlte mich massiv bedroht...
>
> Ach, der Ärmste. Meine beiden Begleiter haben das Auto nicht
> verlassen und an der innerstädtischen Ampel war's gar so dunkel auch
> nicht.
>
>> Ich überlege gerade, welche Beschaffenheit eine Straße wohl haben könnte,
>> welche einerseits mit 100 km/h locker zu befahren sein soll, welche es aber
>> dennoch nicht ermöglicht, ein vorausfahrendes Fahrzeug mit nur 30 km/h zu
>> überholen. Und warum auf einer derartigen Strecke gar ein durchgehendes
>> Überholverbot erforderlich sein könnte
>
> Das schrieb ich schon:
> |zwischen zwei kleineren Ortschaften auf ca.
> |8 Kilometer durchgehend Überholverbot. Tagsüber wegen erheblichen
> |Ausflugsverkehrs und eher gemäßigten Kurven durchaus in Ordnung,
>
> Auf der Strecke gibt es lediglich eine schärfere Kurve, die aber
> eigens mit Verkehrszeichen 274 "60" und Zeichen 278 "60"
> gekennzeichnet ist.
>
> Rupert, ich glaube, Du willst mich nicht verstehen (was ich von Dir
> sonst nicht kenne); der Vorausfahrende war nach Ende der
> Überholverbotszone durchaus in der Lage, auch in Kurven mehr als 100
> km/h zu fahren. Was, wenn nicht eine Provokation sollte das gewesen
> sein?

Vielleicht war er mit dem Radio beschäftigt? Oder Handy? etc.pp. MfG theo

Henning Koch

unread,
Jan 31, 2012, 6:24:08 PM1/31/12
to
On Tue, 31 Jan 2012 20:14:40 +0000 (UTC), Erich Kirchmayer wrote:

>Selbvstverständlich kann man Aussenlautsprecheranlagen ein- oder
>anbauen.

es darf sich dann allerdings nicht um eine Einrichtung für
Schallzeichen handeln (bzw. wenn, dann muss sie vorschriftsmäßig,
bauartgenehmigt und vor allem zulässig sein. Aber das hatten wir ja
gerade erst...)

>Sofern sie die Fahrzeugabmessungen dauerhaft verändern oder
>eine Gefahr (z.B. auf Kotflügel/Motorhaube) darstellen, müssen sie
>abgenommen bzw. eingetragen werden.

Wenn sie eine Gefahr darstellt, bleibt sie auch mit Abnahme und
Eintragung illegal!

>Die _Benutzung_ einer solchen Lautsprecheranlage im öff. Strassenverkehr
>ist dann ein anderes Thema.

das z.B. in §33 StVO behandelt wird
Message has been deleted

Frank Hucklenbroich

unread,
Feb 1, 2012, 2:18:17 AM2/1/12
to
Am Wed, 01 Feb 2012 00:24:08 +0100 schrieb Henning Koch:

> On Tue, 31 Jan 2012 20:14:40 +0000 (UTC), Erich Kirchmayer wrote:

>>Sofern sie die Fahrzeugabmessungen dauerhaft verändern oder
>>eine Gefahr (z.B. auf Kotflügel/Motorhaube) darstellen, müssen sie
>>abgenommen bzw. eingetragen werden.
>
> Wenn sie eine Gefahr darstellt, bleibt sie auch mit Abnahme und
> Eintragung illegal!

So ein Ding gehört natürlich aufs Dach:

http://img.photobucket.com/albums/v324/xdr01/joke3/Blues-Brothers-Car-Picture.jpg

SCNR,

Frank

Andreas Portz

unread,
Feb 1, 2012, 6:17:45 AM2/1/12
to
Juergen Roesener wrote:

> Selbstverständlich habe ich ihn nicht angezeigt, dass habe ich nicht
> einmal getan, als mich bei fast leerer Autobahn ein notorischer
> Linksfahrer über 110 Kilometer nicht hat überholen lassen.

Es gab auf diesen über 110km kein einziges Autobahnkreuz, an dem man
'irrtümlich' hätte abzweigen wollen und dann mitten auf dem Kleeblatt
sich plötzlich erinnerte, dass man doch noch weiter gerade aus will?
Keines dieser Kreuze war angemessen frei von Fahrzeugen und von guter
Fahrbahnbeschaffenheit, so dass man durch das unnötige Manöver den
Linksfahrer hätte passieren können?


-Andreas

Manfred Albat

unread,
Feb 1, 2012, 12:48:17 PM2/1/12
to
Am 01.02.2012 02:12, schrieb Juergen Roesener:
> "Theodor.Hellwald"<Theodor....@t-online.de> wrote:
>
>> Vielleicht war er mit dem Radio beschäftigt? Oder Handy? etc.pp. MfG theo
>
> Ihr seid so erstaunlich milde; solltet Ihr selbst auch zu solchen
> Spielchen neigen?

Du musst einen netzweit bekannten Troll und Vollquottel wie
das Hellwald weder Ernst nehmen, noch als Maßstab. Egal, ob
es sich grad Hellwald oder Jungblut nennt.

Manfred Albat

unread,
Feb 1, 2012, 12:43:59 PM2/1/12
to
Am 31.01.2012 21:08, schrieb Matthias:
> In article<lbw7cq6nbm1s$.d...@10235314.user.individual.de>, gerald314
> @yahoo.de says...
>> Ohne triftigen Grund?
>> Schonmal den Paragraphen 1, dass man andere nicht unnötig behindern darf.
>
> vor dem ...unvermeidbaren behindern... kommt erstmal etwas von Rücksicht
> und Vorsicht im besagten §1 der STVO
>

Moooooooment...
Ist das nicht der §, der nur für die anderen gilt?
Message has been deleted

Matthias

unread,
Feb 1, 2012, 3:51:28 PM2/1/12
to
snip

> >> Schonmal den Paragraphen 1, dass man andere nicht unnötig behindern

snip

> Moooooooment...
> Ist das nicht der §, der nur für die anderen gilt?

OH, hab ich gerad vergessen, danke dass du mir diese Tatsache in
Erinnerung bringst.

Dann geh ich mal wieder unter meinen Stein zurück...


Mathias Böwe

unread,
Feb 1, 2012, 5:42:49 PM2/1/12
to
Erich Kirchmayer <e_kirc...@hotmail.com> wrote:

> Wer die Landschaft "geniessen" will, der soll sich auf einen Parkplatz
> stellen. Wer (als Fahrer) Berge, Kühe und Wälder anschaut, kann wohl
> kaum mit der gebotenen Aufmerksamkeit seinen Blick auf die Strasse
> richten und ist in diesem Moment nicht gut geeignet, ein Fahrzeug zu
> fahren.

Wer beabsichtigt, sein Fahrzeug im Grenzbereich zu bewegen, der tut
tatsächlich gut daran, seine Aufmerksamkeit nicht auf irrelevante
Details der Umgebung zu richten. Ein Herr Vetter wird in Ausübung seines
Berufs vermutlich nicht die landschaftlichen Reize ausgiebig bewundern,
in der er sich gerade bewegt. Ein solcher Fahrstil ist aber im
öffentlichen Straßenverkehr unangemessen, mithin bleibt eine gewisse
Restaufmerksamkeit für einen malerischen Anblick übrig - je langsamer
man fährt, desto mehr.

BTW: Du weißt zufällig, wie schnell LKW auf überörtlichen Straßen fahren
dürfen?

Mathias
--
inzwischen wieder ohne Signatur
Message has been deleted

Erich Kirchmayer

unread,
Feb 2, 2012, 12:30:12 PM2/2/12
to
Hi,

Henning Koch <HKoch...@web.de> schrieb:

> >Selbvstverständlich kann man Aussenlautsprecheranlagen ein- oder
> >anbauen.
>
> es darf sich dann allerdings nicht um eine Einrichtung für
> Schallzeichen handeln (bzw. wenn, dann muss sie vorschriftsmäßig,
> bauartgenehmigt und vor allem zulässig sein. Aber das hatten wir ja
> gerade erst...)

Die Anlage darf auch Schallzeichen abgeben können - man darf diese nur
nicht in .de verwenden.


> >eine Gefahr (z.B. auf Kotflügel/Motorhaube) darstellen, müssen sie
> >abgenommen bzw. eingetragen werden.
>
> Wenn sie eine Gefahr darstellt, bleibt sie auch mit Abnahme und
> Eintragung illegal!

Was abgenommen und eingetragen ist, ist eingetragen und damit zulässig
(siehe z.B. div. Winden-Vorbauten von Geländewagen usw. - von
"Fussgängerschutz" kann man da kaum reden....)

Holger Korn

unread,
Feb 2, 2012, 1:43:25 PM2/2/12
to
Am 30.01.2012 06:01:27 schrieb Ralf . K u s m i e r z:

Grenze
>> (hängt vom Fahrzeug ab - vermutlich wenn die Luftströmung anfängt
>> Turbulenzen zu erzeugen) der Verbrauch stark steigt.
>
> Eine solche Grenze gibt es nicht. Der Verbrauch nimmt quadratisch mit
> der Geschwindigkeit zu, d. h. er ist bei 100 km/h doppelt so hoch wie
> bei 70 km/h.

die Luftströmung ist bei geringen Geschwindigkeiten fast ohne
verwirbelungen - und bei höherer Ge4schwindigkeit eben mit immer mehr
Verwirbelungen.
(solche Videos oder ilder gibts es bei Berichten über Windkanalanlagen
o.ä.)

nun ist eine scharfe Grenze wie etwa bei Überschreiten der
Schallgeschwindigkeit bei einer gewöhnlichen Karre evtl. nicht so scharf.
trotzdem erhöhen Wirbel eben den Wiederstand.





--
cu |_|
|olger

Henning Koch

unread,
Feb 2, 2012, 3:58:11 PM2/2/12
to
On Thu, 2 Feb 2012 17:30:12 +0000 (UTC), Erich Kirchmayer wrote:

>> >eine Gefahr (z.B. auf Kotflügel/Motorhaube) darstellen, müssen sie
>> >abgenommen bzw. eingetragen werden.
>>
>> Wenn sie eine Gefahr darstellt, bleibt sie auch mit Abnahme und
>> Eintragung illegal!
>
>Was abgenommen und eingetragen ist, ist eingetragen und damit zulässig

nein, das ist Unfug.

Wenn ich dir dein Auto als "ohne Scheinwerfer" begutachte (und das
Straßenverkehrsamt das auch tatsächlich in den Schein übernimmt)
bleibt die Sache trotzdem illegal. Weil Scheinwerfer nunmal
vorgeschrieben sind.

Siegfried Schmidt

unread,
Feb 2, 2012, 5:13:33 PM2/2/12
to
Holger Korn schrieb:


> trotzdem erhöhen Wirbel eben den Wiederstand.

Das stimmt so nicht. Golfbälle sind absichtlich nicht glatt, um durch
Wirbel den Luftwiderstands zu veringern, gleiches gilt für Störkörper auf
Tragflügeln.


Siegfried

Martin Schoenbeck

unread,
Feb 3, 2012, 3:23:46 AM2/3/12
to
Hallo Siegfried,

Siegfried Schmidt schrieb:
Die sollen aber nicht für Wirbel sorgen, sondern für einen Abriß der
laminaren Strömung.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Theodor.Hellwald

unread,
Feb 3, 2012, 8:30:30 PM2/3/12
to
Schwachsinn! Genau deshalb wird es garnicht so als Gesetzeskonform
abgenommen/eingetragen. theo

Peter Liedermann

unread,
Feb 4, 2012, 3:10:08 AM2/4/12
to
On Mon, 30 Jan 2012 06:01:27 +0100, Ralf . K u s m i e r z
<m...@privacy.invalid> wrote:

> X-No-Archive: Yes
>
> begin quoting, Holger Korn schrieb:
>
>> Treibstoffpreise sind zu hoch und Tempo geht ab einer bestimmten Grenze
>> (hängt vom Fahrzeug ab - vermutlich wenn die Luftströmung anfängt
>> Turbulenzen zu erzeugen) der Verbrauch stark steigt.
>
> Eine solche Grenze gibt es nicht. Der Verbrauch nimmt quadratisch mit
> der Geschwindigkeit zu, d. h. er ist bei 100 km/h doppelt so hoch wie
> bei 70 km/h.
>
> (Das ist nur eine grobe Näherung, die davon ausgeht, daß die Leistung
> zur Überwindung des Strömungswiderstands mit der dritten Potenz der
> Fahrgeschwindigkeit zunimmt, und alle anderen Fahrwiderstands- bzw.
> Verbrauchsanteile ignoriert - Genaueres s.
> <http://de.wikipedia.org/wiki/Energiesparende_Fahrweise#Geschwindigkeit>.)
>
>

Der Wikipedia-Artikel stimmt aber mit Deinen Ausführungen nicht ganz
überein.

Rupert Haselbeck

unread,
Feb 4, 2012, 7:30:04 AM2/4/12
to
Peter Liedermann schrieb:

> Der Wikipedia-Artikel stimmt aber mit Deinen Ausführungen nicht ganz
> überein.

Dann berichtige ihn doch

MfG
Rupert
Message has been deleted

Henning Koch

unread,
Feb 4, 2012, 7:51:40 AM2/4/12
to
On Sat, 04 Feb 2012 02:30:30 +0100, Theodor.Hellwald wrote:

>>> Was abgenommen und eingetragen ist, ist eingetragen und damit zulässig
>>
>> nein, das ist Unfug.
>>
>> Wenn ich dir dein Auto als "ohne Scheinwerfer" begutachte (und das
>> Straßenverkehrsamt das auch tatsächlich in den Schein übernimmt)
>> bleibt die Sache trotzdem illegal. Weil Scheinwerfer nunmal
>> vorgeschrieben sind.
>
>Schwachsinn! Genau deshalb wird es garnicht so als Gesetzeskonform
>abgenommen/eingetragen. theo

so ist der Plan.

Im wahren Leben hält sich dummerweise nicht immer jeder an alle Pläne.

Holger Korn

unread,
Feb 4, 2012, 9:36:55 AM2/4/12
to
Am 02.02.2012 23:13:33 schrieb Siegfried Schmidt:


>> trotzdem erhöhen Wirbel eben den Wiederstand.
>
> Das stimmt so nicht. Golfbälle sind absichtlich nicht glatt, um durch
> Wirbel den Luftwiderstands zu veringern, gleiches gilt für Störkörper auf
> Tragflügeln.

das Gegenteil: in den Dellen gibt es ein Luftpolster damit die Luftströmung
weniger Wirbel hat.

--
cu |_|
|olger

Siegfried Schmidt

unread,
Feb 4, 2012, 10:33:25 AM2/4/12
to
Holger Korn schrieb:

> das Gegenteil: in den Dellen gibt es ein Luftpolster damit die
> Luftströmung weniger Wirbel hat.

Was nichts dran ändert, dass genau dieses Luftpolster aus Wirbeln besteht -
weswegen die ursprüngliche Aussage, dass Wirbel den Widerstand erhöhen,
also nicht stimmt.


Siegfried


Theodor.Hellwald

unread,
Feb 4, 2012, 4:56:35 PM2/4/12
to
Dann weisst du aber auch das der TüV für nichts haftet! MfG theo

Oliver Schwickert

unread,
Feb 4, 2012, 5:01:46 PM2/4/12
to
Vermutlich.

Könntest Du jetzt vielleicht endlich mal on-topic in einer passenden
Newsgroup posten?

Theodor.Hellwald

unread,
Feb 4, 2012, 5:03:01 PM2/4/12
to
Wo ist dein Problem? Haare zu lang? Dann geh zum Friseur! theo

Henning Koch

unread,
Feb 4, 2012, 7:07:19 PM2/4/12
to
On Sat, 04 Feb 2012 22:56:35 +0100, Theodor.Hellwald wrote:

>> Im wahren Leben hält sich dummerweise nicht immer jeder an alle Pläne.
>
>Dann weisst du aber auch das der TüV für nichts haftet!

auch das ist mal wieder relativ falsch...

Für den TÜV gelten im Bereich der hoheitlichen Tätigkeit auch z.B. die
Vorschriften des §839 BGB und der Artikel 34 GG.

Holger Korn

unread,
Feb 5, 2012, 4:44:09 AM2/5/12
to
das Luftpolster reduziert sogar die Wirbel.
das ist ja der Grund für diese Dellen.

je mehr Wirbel desto höher der Widerstand desto geringer die Flugweite.


--
cu |_|
|olger

Manfred Albat

unread,
Feb 5, 2012, 5:18:13 AM2/5/12
to
Am 04.02.2012 23:01, schrieb Oliver Schwickert:
> Theodor.Hellwald wrote:
>> [Fullquote mit der üblichen Schwachsinnsergänzung
>> des Gruppenkaspers Hellwald entsorgt]
> Könntest Du jetzt vielleicht endlich mal on-topic in
> einer passenden Newsgroup posten?

Selbst in dag° will niemand mehr Beiträge des Trolls
"Hellwald" fka "E-A-Jungblut" mehr lesen, deshalb
wohl auch dein fup2 de.alt.0d? Ich schieb mal meine
Einschätzung des Trolls "Hellwald" dazwischen, damit
Newbies ein Chance der Einschätzung bekommen...

Und sei froh, dass er sich mit weltbewegenden Themen
nicht nur in ~aldi oder ~senioren äußert. In den letzten
Monaten blubbert das Hellwald da lt. Google-Profil mit
300-400 Postings/Monat die groups voll. Stell dir nur
mal vor, er würde das hier in dsrs tun...

Anscheinend hat er weder etwas zu tun, noch hat er
Hobbys und Freunde wohl erst Recht nicht, sonst
würde er nicht das usenet mit dieser Menge an
Schwachsinn fluten. Wer weiß, unter welchen falschen
Identitäten er noch postet, da wäre er ja nicht
der erste aufmerksamkeitssüchtige Troll.

Theodor.Hellwald

unread,
Feb 5, 2012, 7:40:38 AM2/5/12
to
Versuch es einzuklagen. Die haften für garnichts, das TüV Siegel ist
nicht das Papier wert auf dem es geschrieben ist. MfG theo

Theodor.Hellwald

unread,
Feb 5, 2012, 7:40:44 AM2/5/12
to
Ach Albatchen, mal wieder nichts zu tun zwischen Frühstück,
Brunch und Mittagessen? Wolltest du nicht mal endlich mit dem
abspecken anfangen? theo


Kay-Uwe Pesch

unread,
Feb 5, 2012, 9:21:33 AM2/5/12
to
Am 05.02.2012 13:40, schrieb Theodor.Hellwald:
> Am 05.02.2012 01:07, schrieb Henning Koch:
>> Für den TÜV gelten im Bereich der hoheitlichen Tätigkeit auch z.B. die
>> Vorschriften des §839 BGB und der Artikel 34 GG.
>
> Versuch es einzuklagen.

Henning wird kaum seinen Arbeitgeber verklagen, Vollhonk. Ich bin zwar
bei der Konkurrenz, stehe aber, was Dein Rungesülze angeht, voll hinter ihm.

Und jetzt halt einfach mal das Maul.

Kay

--
punkt = . und gmicks = gmx ;-)

Theodor.Hellwald

unread,
Feb 5, 2012, 9:46:55 AM2/5/12
to
Uiiii, jetzt hat aber ein weiterer Vollpfosten ein MAchtwort gesprochen.
Geh scheissen und danach sterben du Dummbatz. Versuch den TüV auf seine
Sachen festzunageln und du wirst sehen das es nicht geht! Lies dir
einfach mal die AGB durch, vielleicht bekommst du dann etwas Ahnung und
die Konkurrenz macht es genauso! theo

Manfred Albat

unread,
Feb 5, 2012, 2:40:01 PM2/5/12
to
Am 05.02.2012 15:21, schrieb Kay-Uwe Pesch:
> Am 05.02.2012 13:40, schrieb Theodor.Hellwald:
>> [schon wieder Schwachsinn]
>
> Henning wird kaum seinen Arbeitgeber verklagen, Vollhonk.

Darf man einen Idioten eigentlich einen Vollhonk nennen?

> Und jetzt halt einfach mal das Maul.

Jetzt wird Ernst-August aber tief betroffen sein... :->

Theodor.Hellwald

unread,
Feb 5, 2012, 2:46:13 PM2/5/12
to
Am 05.02.2012 20:40, schrieb Manfred Albat:
> Am 05.02.2012 15:21, schrieb Kay-Uwe Pesch:
>> Am 05.02.2012 13:40, schrieb Theodor.Hellwald:
>>> [schon wieder Schwachsinn]
>>
>> Henning wird kaum seinen Arbeitgeber verklagen, Vollhonk.
>
> Darf man einen Idioten eigentlich einen Vollhonk nennen?
>
>> Und jetzt halt einfach mal das Maul.
>
> Jetzt wird Ernst-August aber tief betroffen sein... :->
>
Du weisst noch nicht einmal von wem du redest. Heute schon abgebommen?^^
theo

Siegfried Schmidt

unread,
Feb 6, 2012, 4:21:32 AM2/6/12
to
Holger Korn schrieb:

> das Luftpolster reduziert sogar die Wirbel.
> das ist ja der Grund für diese Dellen.

Wenn du jetzt noch dazuschreibst, was in den vielen Dellen passiert damit
sich als Ergebnis ein Luftpolster bildet, dann sind wir wieder gleichauf.

> je mehr Wirbel desto höher der Widerstand desto geringer die
> Flugweite.

Dann hat sich auch dieser Satz erledigt.

Siegfried


Theodor.Hellwald

unread,
Feb 6, 2012, 5:36:22 AM2/6/12
to
Könnt ihr euch noch an diese ulkigen Motorradhleme von BMW mit dem
Golfballdesign erinnern.... nee watt haben wir gelacht wenn wir die
gesehen haben. Jetzt wissen wir: Dank der Dellen waren die
schneller...^^ ;-) MfG theo

Holger Korn

unread,
Feb 7, 2012, 1:03:05 PM2/7/12
to
Am 06.02.2012 10:21:32 schrieb Siegfried Schmidt:


> Wenn du jetzt noch dazuschreibst, was in den vielen Dellen passiert damit
> sich als Ergebnis ein Luftpolster bildet, dann sind wir wieder gleichauf.

na da bildet sich eine ein Polster aus Luft damit die Wirkebl der
umströmenden Luft geringer werden im Vergleich zum ball wo die umströmende
Luft direkt über die Oberflöche streift und eben diese nachteiligen Wirbel
erzeugt.

>> je mehr Wirbel desto höher der Widerstand desto geringer die
>> Flugweite.
>
> Dann hat sich auch dieser Satz erledigt.

eben.


--
cu |_|
|olger

Chris Bintz

unread,
Feb 8, 2012, 3:17:40 AM2/8/12
to
Neulich in den "Mythbusters" auif DMax haben die ein Auto mit solchen
Golfballdellen versehen und den Spritverbrauch vorher/nachher gemssen.

Der Verbrauch sank von 9,xx auf 7,xx Liter (die Nachkommastellen weiß
ich nicht mehr).

Die waren selber ziemlich verblüfft über das Ergebnis.

Wäre nett Auto so sparsamer zu machen, nur würde sich das bei Dreck wohl
schnell zusetzen.

--
Chris
www.citosoft.com
MSI Zubehör und Ersatzteile
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Holger Korn

unread,
Feb 8, 2012, 1:09:01 PM2/8/12
to
Am 08.02.2012 09:17:40 schrieb Chris Bintz:


> Golfballdellen versehen und den Spritverbrauch vorher/nachher gemssen.
>
> Der Verbrauch sank von 9,xx auf 7,xx Liter (die Nachkommastellen weiß
> ich nicht mehr).

boaaa.
da überrascht mich.

ich warte nun auf den nächsten Hagelschauer.

> Wäre nett Auto so sparsamer zu machen, nur würde sich das bei Dreck wohl
> schnell zusetzen.

das wird durch den Regen ja gereinigt.

--
cu |_|
|olger

Chris Bintz

unread,
Feb 8, 2012, 4:54:40 PM2/8/12
to
naja. wenn das so einfach wäre, hätte die Autoindustrie wohl sowas schon
gemacht. Bekannt ist das System ja schon lange.

Holger Korn

unread,
Feb 9, 2012, 2:47:25 PM2/9/12
to
Am 08.02.2012 22:54:40 schrieb Chris Bintz:


> naja. wenn das so einfach wäre, hätte die Autoindustrie wohl sowas schon
> gemacht. Bekannt ist das System ja schon lange.

da muss eine gewaltige Verschwörung zusamen mit den Energieversorgern
vorhanden sein.




--
cu |_|
|olger

Dieter R

unread,
Feb 15, 2012, 4:00:28 AM2/15/12
to

"Benedikt Schwarz" <bew...@gmx.com> schrieb im Newsbeitrag
news:jfub4u$mr2$1...@news.albasani.net...
> Hallo,
>
> dürfen Privatpersonen sich in ihrem Pkw eine Außensprechanlage einbauen,
> um den Vordermann auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit hinzuweisen?
>
>
> Benedikt

Ich denke eher nicht.

Aber wenn ich als angequatschter das Recht hätte
den Quatscher eine aufs Maul zu hauen hätte ich nicht dagegen.


Rupert Haselbeck

unread,
Feb 16, 2012, 1:34:09 AM2/16/12
to
Am 15.02.2012 10:00, schrieb Dieter R:

> Ich denke eher nicht.

Hmm, klingt überzeugend...

MfG
Rupert

Lothar Klein

unread,
Mar 5, 2012, 9:30:20 AM3/5/12
to
On 30.01.2012 17:24, Dırk Schneıder wrote:
> Dirk Wagner schrieb am 29.01.2012 17:31:
>
>>> Welchen nachvollziehbaren Grund sollte es haben, wenn man auf einer
>>> freien Landstraße 70 fährt? Witterungsbedingungen mal mit optimal
>>> vorausgesetzt. Außer dass der Fahrer das Fahrzeug nicht sicher
>>> beherrscht und einfach "Angst" hat, fällt mir nichts ein.
>
>> - Der Fahrer hat es nicht eilig?
>
> Das ist kein Grund, sämtliche nachfolgenden Fahrzeuge aufzuhalten.
Was bist du denn fürn Assi ? Sogar auf einer Autobahn darf ich mit 61
dahingleiten :-PPPP

Ervin Peters

unread,
Mar 5, 2012, 9:35:36 AM3/5/12
to
Irrtum. Du darfs sogar langsamer fahren, wenn es die Verkehrslage, die
Umwelt- und Fahrzeugbedingungen oder Dein Zustand es erfordern.

Du darfs allerdings nur mit Kraftfahrzeugen, deren bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit mehr als 60km/h beträgt, auf die Autobahn auffahren.

Das ist ein großer Unterschied. Und wo eine mehr als notwendige
Behinderung anfängt, ist von der Bewertung der Gerichte abhängig.

ervin

--
Ob eine Stadt zivilisiert ist, hängt nicht von der Zahl ihrer
Schnellstraßen ab, sondern davon, ob ein Kind auf dem
Dreirad unbeschwert überall hinkommt.
- Enrique Peñalosa (abgeschrieben bei Michael Wilch)
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