mich interessiert schon länger die Frage, inwieweit ein Einsatzfahrzeug
von Polizei, Feuerwehr etc. mit Sondersignal an einem mit Andreaskreuz
beschilderten Bahnübergang bevorrechtigt ist. Darf ein Einsatzfahrzeug
beispielsweise geschlossene Halbschranken umfahren? Wie wäre die
Rechtslage, wenn es dabei zu einem Unfall kommt?
Ich frage aus konkretem Anlass: mir ist vor einiger Zeit ein
Streifenwagen der Polizei mit Sondersignal auf einem mit Andreaskreuzen
beschilderten Bahnübergang und technisch durch geschlossene Halbschranken
gesicherten Bahnübergang vor meinen Zug gefahren... es kam jedoch nicht
zu einem Unfall, da ich noch rechtzeitig reagieren konnte.
Danke im voraus für jede Information,
Oli
Hallo Oliver!
> Hallo zusammen,
> mich interessiert schon länger die Frage, inwieweit ein Einsatzfahrzeug
> von Polizei, Feuerwehr etc. mit Sondersignal an einem mit Andreaskreuz
> beschilderten Bahnübergang bevorrechtigt ist. Darf ein Einsatzfahrzeug
> beispielsweise geschlossene Halbschranken umfahren? Wie wäre die
> Rechtslage, wenn es dabei zu einem Unfall kommt?
Da ich kein Jurist bin kann ich Dir da leider keine konkrete Auskunft geben.
Ich bin beim Rettungsdienst tätig und fahre dort auch häufig mit Sonder- und
Wegerechten §35 und §38 STVO.
AFAIK Wegerecht bedeutet, dass andere Fahrteilnehmer diesem Fahrzeug Platz
zu machen habe, so weit es möglich ist.
Das bedeutet aber nicht, dass sie z.B. eine "Rote Ampel" überfahren dürfen,
um "mir" Platz zu machen, denn wenn es da zu einem Unfall kommt, gilt das
wohl formal als Rotlichtverstoss.
Zu Deiner konkreten Frage : Es gibt, jedenfalls im Rettungsdienst, die klare
Dienstanweisung auf gar keinen Fall eine geschlossene Bahnschranke zu
überfahren!!!
Die Begründung : Ein Zug kann ja nicht ausweichen, bzw. einfach so bremsen
und da man auch kein Wegerecht erzwingen darf, ist das, auch meiner Meinung
nach, die einzig richtige Lösung!
Eigensicherung geht immer vor!!!!
> Ich frage aus konkretem Anlass: mir ist vor einiger Zeit ein
> Streifenwagen der Polizei mit Sondersignal auf einem mit Andreaskreuzen
> beschilderten Bahnübergang und technisch durch geschlossene Halbschranken
> gesicherten Bahnübergang vor meinen Zug gefahren... es kam jedoch nicht
> zu einem Unfall, da ich noch rechtzeitig reagieren konnte.
Die Polizei ist wohl häufig der Meinung, dass Blaulicht und Horn sie immun
gegen jeden Schaden machen.
Sie vergisst aber, dass bei diesen Aktionen nicht nur eine erhebliche
Eigengefährdung besteht, sondern auch für "unbeteiligte", wie Dich, der mit
seinem kompletten Zug eine Notbremsung einleiten muss, und so viele Menschen
unnötig in Gefahr gebracht werden.
Aber diese Spezialisten gibt es natürlich in allen Organisationen, ich
möchte hier nicht den Eindruck erwecken, es handelt sich ausschließlich um
ein Verhalten der Polizei!
> Danke im voraus für jede Information,
> Oli
Hoffe ich konnte ein bisschen helfen!
Gruss
Sebastian Golla
> Das bedeutet aber nicht, dass sie z.B. eine "Rote Ampel" überfahren
> dürfen, um "mir" Platz zu machen, denn wenn es da zu einem Unfall
> kommt, gilt das wohl formal als Rotlichtverstoss.
Richtig, aber... es gibt hier 2 Geschichten, einmal darf ich keine Rote
Ampel überfahren, dann aber muss ich einem mit Sonderrechten fahrenden
Fahrzeug Platz machen. Das hieße, sowohl wenn ich stehen bleibe wie auch
wenn ich über die Ampel fahre begehe ich streng genommen eine owi.
Dementsprechend habe ich abzuwägen, und ich bin ehrlich, da fahre ich
lieber (bisher 2x) langsam über die Ampel, so daß das der rtw durch kommt
als daß ich mir über den Rotlichverstoß Gedanken mache. Und ich denke auch
mal, daß es in eurem Interesse ist bzw. im Intresse des Patienten.
--
mfg Mario
"Mario Thies" <mario...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:Xns90DFA61C0B...@thies.allcon.com...
> "Sebastian Golla" <s.g...@gmx.de> wrote:
> > Das bedeutet aber nicht, dass sie z.B. eine "Rote Ampel" überfahren
> > dürfen, um "mir" Platz zu machen, denn wenn es da zu einem Unfall
> > kommt, gilt das wohl formal als Rotlichtverstoss.
> Dementsprechend habe ich abzuwägen, und ich bin ehrlich, da fahre ich
> lieber (bisher 2x) langsam über die Ampel, so daß das der rtw durch kommt
> als daß ich mir über den Rotlichverstoß Gedanken mache. Und ich denke auch
> mal, daß es in eurem Interesse ist bzw. im Intresse des Patienten.
Was jedoch, wenn eine Rotlichtkamera an der Ampel den Verstoß dokumentiert?
Karsten
cu daniel
Hm ,gibt es hier vielleicht einen Fahrer eines RTW,der mitliest, ob die
einen
Fahrtenschreiber intus haben,wo man nachkommt,über die Zeit (+kennzeichen)
bei Rotlichtverstoss im obigen Fall,wegen Rechtfertigung.
Und wie lange wird sowas wo aufgehoben (Fahrtenschreiber)
Wäre vielleicht mal wichtig
mfg
BU
"Karsten Isenberg" <isen...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:3b51e...@news.arcor-ip.de...
> Was jedoch, wenn eine Rotlichtkamera an der Ampel den Verstoß
dokumentiert?
... dann wird es wohl möglich sein, nachzuweisen, dass zu der Zeit ein
Rettungswagen an der Stelle unterwegs war. Außerdem sollst du ja nicht über
die Kreuzung fahren, sondern nur soweit, wie unbedingt notwendig, damit der
RTW durchkommt. Dabei wird sicher auch noch keine Blitzanlage anspringen.
Christian
> Was jedoch, wenn eine Rotlichtkamera an der Ampel den Verstoß
> dokumentiert?
Wir haben 1. dann eine Uhrzeit und nur Not für den bos-Funk eine
Aufzeichnung, also alles nachweisbar. Abgesehen davon könnte auch ein
Polizist danebenstehen, das würde meinen Entschluß auch nicht ändern.
--
mfg Mario
> Und wie lange wird sowas wo aufgehoben
> (Fahrtenschreiber) Wäre vielleicht mal wichtig
Du hast Einsatzberichte für jede Fahrt, den Funk auf Band, aber
normalerweise nicht den Anfahtsweg dokumentiert. Aber der ließe sich durch
den Funk wieder rekonstruieren.
--
mfg Mario
> [....]
> Hat da jemand vieleicht mehr Infos zu, weil ich bin schon, bei umsichtiger
> Fahrweise, schon 2-3 mal bei Rot über die Ampel gefahren, weil von hinten
> ein RTW kam. Und einmal auch dann weitergefahren, zum einen weil die
> Verkehrssituation es ermöglichte und zum 2. weil ich sonst ganz dumm mitten
> auf der Kreuzung gestanden hätte.
Ein Polizeibeamter hat mich vor einiger Zeit mal darauf hingewiesen, dass dann
in diesen Faellen die Haltelinie umsichtig ueberfahren werden darf/ggf. muss.
Gruss,
Michael
Christian v. Hochstein <dp....@gmx.net> wrote:
> die Kreuzung fahren, sondern nur soweit, wie unbedingt notwendig, damit der
> RTW durchkommt. Dabei wird sicher auch noch keine Blitzanlage anspringen.
Doch! Unter Umständen aber nur "einmal" und es wird vielleich der RTW auch
geblitzt.
Mir ist das auch schon mal passiert. Es kam zunächst ein "Bescheid" und
drei Tage später eine Art "Einstellungsbescheid". Mein "Glück" war
wohl, daß es nur einmal bei mir geblitzt hat und auf dem Fotos danach
die Polizeiwagen (-Kolonne...)
Kai
> Hm ,gibt es hier vielleicht einen Fahrer eines RTW,der mitliest, ob die
> einen
> Fahrtenschreiber intus haben,wo man nachkommt,über die Zeit (+kennzeichen)
(1-3)
> bei Rotlichtverstoss im obigen Fall,wegen Rechtfertigung.
> Und wie lange wird sowas wo aufgehoben (Fahrtenschreiber)
Ja, ich bin ein RTW-fahrer, wie Du ja auch an meinem ersten Beitrag gelesen
hast.
Deine Frage kann man ganz klar mit "Jaein" beantworten ;-)
AFAIK
1. Es gibt eine Vorschrift, vielleicht ist das auch ein Gesetz, das Autos
über 3,5t einen Fahrtenschreiber haben müssen.
2. Die meisten älteren Rettungswagen habe einen Fahrtenschreiber und auch
ein Fahrtenbuch.
3. Neuere Rettungswagen haben meisten "nur noch" Unfalldatenschreiber, die
jeweils ca. 20min vor dem eigenen Unfallereigniss aufzeichenen, d.h. wenn
der Rettungswagen an keinem Unfall in dieser Situation beteiligt ist, wird
auch nichts dokumtentiert.
Da könnte nur noch das Fahrtenbuch helfen, das aber häufig nur die Anfangs-
und Endzeit des gesamten Dienstes des Fahrers dokumtentiert, d.h. es wird
wohl dann auf das Erinnerungsvermögen des Fahrers ankommen.
Für Dich hieße das, Du müsstest 1. die Zeit im Auge haben, 2. dir das
Nummerschild merken und 3. die Organsisation (FW,D(B)RK, etc.)
4. Es wird, glaube ich, 1 Jahr archiviert.
Also ich freue mich auch immer wenn man mir Platz macht, ich meine aber,
dass das jeder für sich selber entscheiden muss, denn selbst ich ich meinem
großen RTW werde noch so häufig übersehen, das man sich einer erheblichen
Gefahr aussetzt, wenn man eine rote Ampel überfährt. Und wenn es da zu einem
Unfall kommt, weiss ich nicht, wie da die Rechtslage aussieht. Das Recht,
die Ampel zu überfahren habe nur ich und auch ich darf mir die Vorfahrt
nicht erzwingen!! Konkret heisst das, Schrittgeschwindigkeit, wenn ich eine
Ampel überfahre möchte und das bei eingeschaltetem Horn und Blaulicht.
> Wäre vielleicht mal wichtig
> mfg
> BU
Hoffe geholfen zu haben!
Sebastian Golla
> Ein Polizeibeamter hat mich vor einiger Zeit mal darauf hingewiesen, dass
dann
> in diesen Faellen die Haltelinie umsichtig ueberfahren werden darf/ggf.
muss.
Also das würde ich mit Vorsicht genießen, denn was Dir ein Polizeibeamter
sagt, wird Dir vor Gericht wenig helfen.
Ich möchte ja hier gar nicht den Teufel an die Wand malen, ich möchte nur
mal zum Nachdenken anregen, so lange nichts passiert, ist ja fast alles
erlaubt.
Denn ich weiss, wie schwer das ist für mich nachzuweisen, dass ich mich
korrekt verhalten habe, wenn ich mit Blaulicht und Horn meine Wegerecht in
Anspruch genommen habe und es dabei zu einem Unfall kam!
Das die Haltelinie ggf. überfahren werden muss, kann ich mir nicht
vorstellen.
Wie immer, wo kein Kläger, da kein Richter!
Wenn es aber mal einen Kläger gibt...........?
Vielleicht liesst ja auch ein Richter/Anwalt mit und könnte mal durch
Urteilsentscheidungen Licht in die Sache bringen!
> Gruss,
> Michael
Hallo Sebastian,
> Das die Haltelinie ggf. überfahren werden muss, kann ich mir nicht
> vorstellen.
Kennst Du nicht § 38 Abs 1 STVO ?
Dort heisst es:
"Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn ...
... ordnet an:
Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
In meinem Fall habe ich damals unter Beruecksichtigung der gebotenen
Sorgfaltspflicht die Haltelinie ueberfahren und bin dann
ueber den Fussgaengerueberweg auf einen Seitenstreifen gefahren.
Wenn ich http://www.tages-anzeiger.ch/archiv/98august/980825/231257.HTM
betrachte, scheint es in der Schweiz vermutlich aehnlich zu sein.
Zitat:
"Notfalls Rotlicht überfahren
`Uns pressiert es wirklich`, betont Feuerwehrinspektor Anton Good.
Er wünscht, dass alle Verkehrsteilnehmer für die Einsatzfahrzeuge
so schnell wie möglich eine Gasse freimachen. Häufig komme es vor
Rotlichtern zu blockierten Situationen, weil die vordersten Autos
warten, bis es grün wird. "Das vorsichtige Überfahren des Haltesignals
bis in den Kreuzungsbereich ist gestattet", sagt Good. Wer für ein
Notfallfahrzeug Platz mache, werde sicher keine Busse bekommen."
Gruss,
Michael
Hallo Sebastian,
> Das die Haltelinie ggf. überfahren werden muss, kann ich mir nicht
> vorstellen.
Doch, wenn es die Verkehrssituation erlaubt, muss die Haltelinie
IMHO ueberfahren werden, denn unter § 38 Abs 1 STVO heisst es u.a.:
"Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn ...
... ordnet an:
Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
In meinem Fall habe ich damals unter Beruecksichtigung der gebotenen
Sorgfaltspflicht die Haltelinie ueberfahren und bin dann
ueber den Fussgaengerueberweg auf einen Seitenstreifen gefahren.
BTW:
>Was jedoch, wenn eine Rotlichtkamera an der Ampel den Verstoß dokumentiert?
dann wird der Verstoss nicht verfolgt, da ja auch das Bild des
Einsatzfahreuges erscheinen wird. Und fall diese Aufnahme nicht
gemacht wird, sollte man einfach angeben, dass dort eins kam. Da alle
einsätzde dokumentiert werden, ist dies recht einfach
nachzuvollziehen.
Man muss sich nicht einmal Notizen machen, dies erledigt der
Fotoautomat :-)
Gruss
Peter
Die Kamera macht bei jedem Rotlichtverstoß ein Bild: bei Deinem, und
bei dem des Einsatzfahrzeugs.
Grüße
Florian
>Die Kamera macht bei jedem Rotlichtverstoß ein Bild:
nein, sie macht 2 Bilder im Abstand von genau einer Sekunde. Kommt das
Einsatzfahrzeug auch noch drauf sinds sogar vier Bilder :-)
Gruss
Peter
>> Man muss sich nicht einmal Notizen machen, dies erledigt der
>> Fotoautomat :-)
>Wenn das Einsatzfahreuges mit drauf ist :-(
>Ob das wohl klappt?
nein, es muss nicht mit drauf sein.
Die Fotoknipse macht idR 2 Fotos in einem Abstand von 1 Sek.
Dabei wird neben der Örtlichkeit folgendes dokumentiert
1. Datum
2. Uhrzeit
3. Dauer der Rotlichtphase
anhand der beiden Fotos erkennt der auswertende Beamte, dass der
Verkehrsteilnehmer mit äusserst geringer Geschwindigkeit in die
Kreuzung eingefahren ist.
Sollte kein Einsatzfahrzeug zu sehen sein, weil bei der Einfahrt des
Einsatzfahrzeuges die Anlage nicht (mehr) ausgelöst hat, kann man in
der Anhörung folgendes zu Protokoll geben:
Ich für langsam in die kreuzung ein, um dem folgenden Einsatzfahrzeug
der/des Polizei/Feuerwehr/Rettungsdienst Platz zu schaffen.
Die Behörde ist nunmehr verpflichtet dies zu ermitteln. Das ist für
die Behörde allerdings sehr einfach. ALLE Einsätze der o.g. Stellen
werden dokumentiert. es reicht also die Abfrage bei den entsprechenden
Einssatzleitstellen um den wahrheitsgehalt zu überprüfen.
Zusammen mit den Fotos des Rotlichtverstosses dürfte mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit das Bussgeldverfahren eingestellt
werden.
Gruss
Peter
erstmal
ich beim Rettungsdienst beschäftigt, und fahre entsprechend viele
Sondereinsätze.
Bei Nutzung von Blaulicht und Akustischen Sondersignalen ist die STVO für
diese Fahrzeuge ausgeschaltet.
D.h. ich darf einbahnstrassen in entgegengesetzten richtung
fahren,geschwindigkeiten überschreiten,geschlossene Bahnübergänge
überfahren,........
ES DARF NICHTS PASSIEREN!
Sonst ist der Fahrer des Verunfallten Einsatzfahreuges mitschuldig.
Welcher fahrer eines Sonderfahrzeuges würde über eine geschlossene
Bahnschranke drüberfahren???
Sollte das ein Kollege von mir tun wollen, würde ich vorher aussteigen! Und
eine Meldung machen.
Obwohl für das fahrzeug die STVO nicht gilt.
Man hat schon solche Unfälle am BÜ in der Presse gehört.
Ich sage nur:Wer so mit eigenem Leben umgeht und das des anderen gefährdet,
der gehört in die......
mfg
Peter
"Christoph Biedl" <cbi...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:99545577...@ID-576.user.dfncis.de...
> [ Holen wir doch noch die Experten von der Bahn mit herein:
> xp2 debe, fup2 zurück nach dsrs ]
>
> Oliver Fischer <ofis...@web.de> wrote...
>
> > mich interessiert schon länger die Frage, inwieweit ein Einsatzfahrzeug
> > von Polizei, Feuerwehr etc. mit Sondersignal an einem mit Andreaskreuz
> > beschilderten Bahnübergang bevorrechtigt ist. Darf ein Einsatzfahrzeug
> > beispielsweise geschlossene Halbschranken umfahren? Wie wäre die
> > Rechtslage, wenn es dabei zu einem Unfall kommt?
>
> Ohne es zu wissen: Der Fahrer des Einsatzfahrzeuges sollte sich das
> sehr gut überlegen und im geringsten Zweifelsfall bleiben lassen.
>
> Ansonsten: Bei einem nur mit Andreakreuzen gesicherten Übergang darf
> der Zug höchstens (IIRC) 50 km/h fahren [1] - sofern die Sichtver-
> hältnisse auch nur einigermaßen gut sind, und dazu gibt es längliche
> Vorschriften (Sichtdreieck), sollte das Überqueren kein Problem
> sein.[2][3]
>
> Sobald Lichtzeichen oder Schranken (Halb- oder Voll- macht keinen
> wesentlichen Unterschied) ins Spiel kommen, kann der Zug bis zu
> 160 km/h schnell sein. Es gibt doch sicher eine Klausel, daß
> sich Einsatzfahrzeuge nicht selber in unnötige Gefahr bringen
> dürfen?
>
> Allerdings gibt es Geschichten (UL?) von Schranken, die nach
> Anmeldung für Einsatzfahrzeuge noch mal geöffnet wurden. Das dürfte
> aber für den Betriebsablauf der Bahn ziemlich empfindliche Aus-
> wirkungen haben (da ich nie nach Edemühlen gekommen bin, kenne
> ich mich in der Signalisierungstechnik leider nicht wirklich gut
> aus).
>
> Daß jemand Halbschranken _nicht_ erfolgreich umfährt, kommt alle
> paar Tage mal vor. Daß dann die Schuld daran (zumindest suggestiv)
> regelmäßig der Bahn in die Schuhe geschoben wird, kannst Du in
> debe nachlesen.
>
> Christoph
>
>
> [1] Daß er zumindest im Land Brandenburg an solchen Stellen praktisch
> überall auf 20 km/h abbremsen muß ist wohl Folge des beliebten(?)
> "Wer-kommt-noch-rüber?"-Spielchens, verstärkt IMNSHO aber die
> Einstellung "schaff ich noch" nur :-|
>
> [2] "sich ein Schienenfahrzeug nähert" sagt die StVO, aber wenn ich
> die Strecke drei Kilometer weit einsehen kann, darf ich ja wohl
> trotzdem noch überqueren :-)
>
> [3] Nein, das ist keine Aufforderrung, immer noch schnell rüber
> zu machen.
> [ Holen wir doch noch die Experten von der Bahn mit herein:
> xp2 debe, fup2 zurück nach dsrs ]
Werde ich trotzdem nicht abonnieren
> Oliver Fischer <ofis...@web.de> wrote...
>
> > mich interessiert schon länger die Frage, inwieweit ein Einsatzfahrzeug
> > von Polizei, Feuerwehr etc. mit Sondersignal an einem mit Andreaskreuz
> > beschilderten Bahnübergang bevorrechtigt ist.
An wärterbedienten Schranken mag es im pflichtgemäßen Ermessen des
Wärters stehen, ob er einen bereits eingeleiteten Schließvorgang
stoppt oder gar bereits geschlossene Schranken für das Sondersignal-
Kfz wieder öffnet, sofern dies technisch möglich ist.
> > Darf ein Einsatzfahrzeug
> > beispielsweise geschlossene Halbschranken umfahren?
Nein.
> > Wie wäre die
> > Rechtslage, wenn es dabei zu einem Unfall kommt?
Nicht anders als sonst beim vorsätzlichen Missachten geschlossener
Halbschranken.
> Ohne es zu wissen: Der Fahrer des Einsatzfahrzeuges sollte sich das
> sehr gut überlegen und im geringsten Zweifelsfall bleiben lassen.
>
> Ansonsten: Bei einem nur mit Andreakreuzen gesicherten Übergang darf
> der Zug höchstens (IIRC) 50 km/h fahren [1] - sofern die Sichtver-
> hältnisse auch nur einigermaßen gut sind,
No. Es sind 80 km/h.
> Allerdings gibt es Geschichten (UL?) von Schranken, die nach
> Anmeldung für Einsatzfahrzeuge noch mal geöffnet wurden.
Letztes selbst gesehenes Wiederöffnen wärterbedienter Schranken für
eine ohrenscheinlich spontane Sondersignal-Fahrt am 30.12.2000.
--
mfg Matthias Dörfler
Texte und Links zum Bahnenrecht http://www.wedebruch.de/
f'up ignoriert, weil ich de.soc.recht.strassenverkehr nicht beziehe.
> Oliver Fischer <ofis...@web.de> wrote...
>> mich interessiert schon länger die Frage, inwieweit ein Einsatzfahrzeug
>> von Polizei, Feuerwehr etc. mit Sondersignal an einem mit Andreaskreuz
>> beschilderten Bahnübergang bevorrechtigt ist. Darf ein Einsatzfahrzeug
>> beispielsweise geschlossene Halbschranken umfahren? Wie wäre die
>> Rechtslage, wenn es dabei zu einem Unfall kommt?
> Ohne es zu wissen: Der Fahrer des Einsatzfahrzeuges sollte sich das
> sehr gut überlegen und im geringsten Zweifelsfall bleiben lassen.
1) Der Paragraph 35 StVO entbindet die nachfolgend Aufgeführten von der
Einhaltung der StVO unter gebührender Beachtung der allgemeinen
Sicherheit. (Wortlaut gerade nicht greifbar).
2) Der Paragraph 38 StVO sagt aus, dass Fahrzeugen, die mit Blauhorn
untewegs sind, unverzüglich freie Bahn zu schaffen sei.
Beides bezieht sich aber *nur* auf die StVO, für die Bahn entstehen
dadurch IMHO keine rechtlichen Folgen.
In der Praxis sieht es so aus, dass Fahrer von Einsatzfahrzeugen, die
meinen, einen geschossenen Bahnübergang überfahren zu müssen, sofort
wegen akuter Sebst- und Fremdgefährdung in eine geschlossene
psychiatrische Einrichtung eingewiesen gehören.
In "meinem" Rettungsdienstbereich wird an geschlossenen
(Halb-)Schranken brav gewartet, die Mitteilung des Stehenbeibens sowie
der Weiterfahrt werden der Leitstelle über Funk mitgeteilt und von
dieser im Einsatzauftrag dokumentiert. Dadurch ist sichergestellt, dass
dem betreffenden Fahrer aus der durch die Wartezeit resultierende
verlängerte Eintreffzeit am Einsatzort kein Strick gedreht werden kann.
Uli
--
Ulrich Meier | Fon +49 8051 968765 | Die Landesfarben sind
Bernauer Straße 62 | Fax +49 8051 969243 | weiß und blau.
D-83209 Prien/Chiemsee | GSM +49 172 5109109 |
For public PGP-key send eMail with "send PGP-key" as subject
> In der Praxis sieht es so aus, dass Fahrer von Einsatzfahrzeugen, die
> meinen, einen geschossenen Bahnübergang überfahren zu müssen, sofort
> wegen akuter Sebst- und Fremdgefährdung in eine geschlossene
> psychiatrische Einrichtung eingewiesen gehören.
Eine ausnahme wuerde ich machen, und so habe ich es auch schon
beobachtet:
- eingleisige strecke
- halbschranken
- krankenwagen faehrt auf linker fahrspur an autoschlange vorbei
- wartet, bis der zug gerade durch ist
- fahert dann ueber den noch geschlossenen BUe und wechselt
dabei wieder auf die richtige fahrspur.
Klaus
Uli Meier schrieb:
>
> In de.etc.bahn.eisenbahn schrieb Christoph Biedl <cbi...@gmx.de>:
>
> f'up ignoriert, weil ich de.soc.recht.strassenverkehr nicht beziehe.
>
> > Oliver Fischer <ofis...@web.de> wrote...
>
> >> mich interessiert schon länger die Frage, inwieweit ein Einsatzfahrzeug
> >> von Polizei, Feuerwehr etc. mit Sondersignal an einem mit Andreaskreuz
> >> beschilderten Bahnübergang bevorrechtigt ist. Darf ein Einsatzfahrzeug
> >> beispielsweise geschlossene Halbschranken umfahren? Wie wäre die
> >> Rechtslage, wenn es dabei zu einem Unfall kommt?
>
> > Ohne es zu wissen: Der Fahrer des Einsatzfahrzeuges sollte sich das
> > sehr gut überlegen und im geringsten Zweifelsfall bleiben lassen.
>
Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Fahrer die geschlossenen
Halbschranken ignoriert. Damit würde er ja seine Kollegen im Fahrzeug
und evtl. vorhandene Patienten gefährden. Und soweit ich weiß, darf er
auch nur dann Vorfahrtregeln (Ampeln etc.) ignorieren, wenn er sich
vergewissert hat, daß er dadurch niemanden gefährdet. Und das halte ich
bei Bahnstrecken für sehr unwahrscheinlich, da die Geschwindigkeit der
Züge und die einsehbare Strecke meist nicht ausreicht, um eine sichere
Passage des BÜ zu gewährleisten.
> 1) Der Paragraph 35 StVO entbindet die nachfolgend Aufgeführten von der
> Einhaltung der StVO unter gebührender Beachtung der allgemeinen
> Sicherheit. (Wortlaut gerade nicht greifbar).
> 2) Der Paragraph 38 StVO sagt aus, dass Fahrzeugen, die mit Blauhorn
> untewegs sind, unverzüglich freie Bahn zu schaffen sei.
> Beides bezieht sich aber *nur* auf die StVO, für die Bahn entstehen
> dadurch IMHO keine rechtlichen Folgen.
>
> In der Praxis sieht es so aus, dass Fahrer von Einsatzfahrzeugen, die
> meinen, einen geschlossenen Bahnübergang überfahren zu müssen, sofort
> wegen akuter Sebst- und Fremdgefährdung in eine geschlossene
> psychiatrische Einrichtung eingewiesen gehören.
>
ACK.
> In "meinem" Rettungsdienstbereich wird an geschlossenen
> (Halb-)Schranken brav gewartet, die Mitteilung des Stehenbeibens sowie
> der Weiterfahrt werden der Leitstelle über Funk mitgeteilt und von
> dieser im Einsatzauftrag dokumentiert. Dadurch ist sichergestellt, dass
> dem betreffenden Fahrer aus der durch die Wartezeit resultierende
> verlängerte Eintreffzeit am Einsatzort kein Strick gedreht werden kann.
>
Wie wird das woanders gehandhabt?
Gruß Gabriel
Das Umfahren einer Halbschranke dürfte ein massiver Verstoß gegen § 35(8)
sein. Abgesehen davon ist es schlicht und einfach lebensgefährlich. Es ist
bekannt, dass immer wieder Fahrzeuge auf unbeschrankten oder
halbbeschrankten Übergängen an schnurgeraden Strecken "etwas Zug
abbekommen". Das liegt daran, dass der Mensch als solcher die
Geschwindigkeit von schienengebundenen Fahrzeugen absolut nicht einschätzen
kann (Bahnmitarbeiter im Betriebsdienst mit Berufserfahrung mal
ausgenommen). Das gilt auch für Fahrer von Sonderrechtsfahrzeugen. Wo eben
noch kein Zug zu sehen war, machts plötzlich PENG. Das ist so und der Puffer
unterscheidet nicht zwischen Blaulicht und kein Blaulicht.
Also: AUF GAR KEINEN FALL ZU FUSS, MIT FAHRZEUG ODER SONSTWIE ÜBER EINEN
GESPERRTEN BAHNÜBERGANG! AKUTE LEBENSGEFAHR!
Hoffe das war deutlich ;-)
Gruß
Andreas
Dem Wortlaut nach befreit der §35 Abs. 1 StVO zwar von _allen_
Vorschriften der StVO, wie Andreas aber schon richtig anmerkt, muß sich
diese Befreiung an der Wiederholung und Verschärfung des §1 StVO mittels
des §35 Abs. 8 StVO messen.
Schneider (Feuerwehr im Straßenverkehr, 2. Aufl., S. 25) merkt dazu an,
daß "die Verkehrssicherheit [...] Vorrang ggü. dem Interesse am raschen
Vorwärtskommen [hat]. Sicherheit geht vor Schnelligkeit."
Hier sogar noch bedeutsamer ist der folgende Merksatz: "Gerade bei der
Inanspruchnahme von Sonderrechten darf nicht 'auf gut Glück' gefahren
werden." (aaO, S. 26)
Gerade dieses "auf gut Glück" fahren wird wohl zu bejahen sein, wenn an
einem unübersichtlichen Bahnübergang trotz geschlossener Halbschranke
die Bahnlinie überquert wird.
Zwar wird durch §35 Abs. 1 StVO auch von §19 Abs. 1 StVO (Vorrang des
Schienenverkehrs am Bahnübergang) befreit, jedoch sollte von dieser
Befreiung höchstens Gebrauch gemacht werden, wenn in beiden Richtungen
entlang der Schienen eine ausreichende Sichtweite gegeben ist (500m z.B.
sind vermutlich _nicht_ ausreichend!), was vor allem im innerstädtischen
Bereich regelmäßig nicht der Fall sein dürfte.
Ferner dürfte die Verfügbarkeit von anderen Kräften, die auf
alternativen Anmarschwegen zur Einsatzstelle unterwegs sind, beim
Überfahren des geschlossenen Bahnübergangs die Übermaßvermutung bei der
Inanspruchnahme von Sonderrechten hervorrufen.
Das in meinen Augen sinnvollste Vorgehen bei einem Festsitzen vor sich
schließender oder bereits geschlossener Bahnschranke ist die
entsprechende Rückmeldung an die Leitstelle, welche dann die Aufgabe
hat, soweit erforderlich (bedingt durch die Art des Einsatzes, Ausmaß
des Schadensereignisses, Meldebild) und sinnvoll (Dauer der Anfahrt
länger als Wartezeit an der Schranke?), ein Ersatzfahrzeug oder eine
Ersatzeinheit zur ESt zu schicken.
--
Gruss, Tim
"Nie hat ein Dichter die Natur so frei ausgelegt,
wie ein Jurist die Wirklichkeit." J. Giraudoux
> Eine ausnahme wuerde ich machen, und so habe ich es auch schon
> beobachtet:
> - eingleisige strecke
> - halbschranken
> - krankenwagen faehrt auf linker fahrspur an autoschlange vorbei
> - wartet, bis der zug gerade durch ist
> - fahert dann ueber den noch geschlossenen BUe und wechselt
> dabei wieder auf die richtige fahrspur.
- und wird vom nachfolgendem Zug mitgenommen.
Ozan
"Andreas Braeutigam" <andreas.b...@uniklinikum-giessen.de>
schrieb im Newsbeitrag news:9kbkm2$1i...@c4.hrz.uni-giessen.de...
> Das liegt daran, dass der Mensch als solcher die
> Geschwindigkeit von schienengebundenen Fahrzeugen absolut nicht
einschätzen
> kann (Bahnmitarbeiter im Betriebsdienst mit Berufserfahrung mal
> ausgenommen).
Selbst die dürfen Gleisanlagen ohne die vorherige Freigabe durch den
Fahrdienstleiter nicht überschreiten, selbst wenn sie noch so viel
Berufserfahrung haben und genau _wissen_, daß da kein Zug kommt!
Ich habe mal ein Praktikum im Ausbildungsbereich der DB AG gemacht,
selbst als "Mitarbeiter auf Zeit" außerhalb jeglicher
Bahnbetriebsanlage habe ich am ersten Tag die Allgemeine und Besondere
UVV-Belehrung bekommen, in der genau das vorkam.
Grüße aus Schleswich,
Olaf Hoffmann
"Tim Niklas Mueller" <Tim.N....@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9kbp0p$3loac$1...@ID-67381.news.dfncis.de...
> > > > >> Darf ein Einsatzfahrzeug
> > > > >> beispielsweise geschlossene Halbschranken umfahren? Wie wäre
die
> Zwar wird durch §35 Abs. 1 StVO auch von §19 Abs. 1 StVO (Vorrang des
> Schienenverkehrs am Bahnübergang) befreit, jedoch sollte von dieser
> Befreiung höchstens Gebrauch gemacht werden, wenn in beiden Richtungen
> entlang der Schienen eine ausreichende Sichtweite gegeben ist (500m
z.B.
> sind vermutlich _nicht_ ausreichend!),
Kommt immer drauf an (wie so oft halt). Bei einer IC-Strecke sieht die
Sache ganz anders aus wie z.B. bei einem Rangiergleis das auf ein
Betriebsgelände führt. Bei Letzterem hätte ich z.B. keinerlei Skrupel,
einen solchen unbeschranktem Übergang bei freier Sicht auf die nächsten
100m zu befahren wenn "rotes Blinklicht" an ist. Dito z.B. auf einer
eingleisigen Strecke bei der der Zug noch sichtbar(!!) im Bahnhof steht.
Kommt also auch auf die Ortskunde an. Nicht jeder Zug ist gleich schnell
und somit gleich gefährlich. (s.o. - im Schritttempo fahrende
Rangierlok)
--
Gruß
Erich Kirchmayer
--
"Jetzt wird´s mal kurz hell im Hals!"
www.notfallmedizin.de - Ausbildung im Rettungsdienst, Erste Hilfe-Kurse
u.v.m.
> wenn in beiden Richtungen
> entlang der Schienen eine ausreichende Sichtweite gegeben ist (500m z.B.
> sind vermutlich _nicht_ ausreichend!), was vor allem im innerstädtischen
> Bereich regelmäßig nicht der Fall sein dürfte.
Dumme Frage, gibt es sowas wirklich noch? Beschrankte Bahnübergänge in
der Stadt?
mfg
Stefan
>
>Dumme Frage, gibt es sowas wirklich noch? Beschrankte Bahnübergänge in
>der Stadt?
Warum sollte es das nicht geben? Spontan fällt mir einer in Hamm auf der
Werler Straße ein.
Bye
woffi
--
Science may be described as the art of
systematic oversimplification.
- Karl Popper
Direkt am Bahnhof Potsdam - Medienstadt Babelsberg sowie mindestens
einer weiter südlich; möglicherweise ein weiterer in Potsdam -
Rehbrücke.
Falls auch Dörfer gelten: Direkt am Bahnhof Peiting Nord
sowie etwas südlich davon; außerdem IIRC in Schongau (und das hat
Stadtrechte, obwohl es angeblich weniger Einwohner hat als Peiting).
Followup-to debe
Gruß, Frank
>Dumme Frage, gibt es sowas wirklich noch? Beschrankte Bahnübergänge in
>der Stadt?
Natuerlich.
In Rheine zwei Stueck.
Ansonsten schau mal hier rein:
http://www.schrankenposten.de
Das sind allerdings nur Posten, die noch von Hand bedient werden.
Automatische Schranken im Stadtgebiet gibt's noch reichlich...
Armin
--
Armin Muehl
http://www.muehlenroda.de (Muehl privat)
http://home.t-online.de/home/muehl.armin/mfm.htm
(Muensterlaendisches Feldbahnmuseum e.V.)
>- und wird vom nachfolgendem Zug mitgenommen.
wie heisst es doch so schön? Am Bahnübergang kann man sich leicht
einen Zug holen...
Gruss
Peter
> Dumme Frage, gibt es sowas wirklich noch? Beschrankte
> Bahnübergänge in der Stadt?
Hallo Stefan, mir fallen dazu bei uns in der Nähe gleich mindestens
fünf Stück ein-und zwar in Hildesheim-Himmelsthür einmal vorne am
Hafen die Hafenbahn und dann hinten an der B1 zwei Mal die
zweigleisige Hauptstrecke mit ICE-Verkehr sowie in Sarstedt (na gut-
Kleinstadt) am Bahnhof und an der Ruther Straße jeweils die
Hauptstrecke (ohne ICE-Verkehr).
Grüße, Edgar
--
Sie haben soeben die Position Ihres Mauszeigers auf dem Monitor verändert.
Bitte starten sie Windows neu damit die Veränderungen wirksam werden.
Stefan Zickenrott schrieb:
> Tim Niklas Mueller schrieb:
> Dumme Frage, gibt es sowas wirklich noch? Beschrankte Bahnübergänge in
> der Stadt?
Und in Friedberg-Dorheim: dicke Bundesstraße keuzt Nebenbahn Friedberg
-Nidda/Hungen direkt am Bahnhof.
Selbst miterlebt: RTW mit Tatütata, wartet brav auf linker Spur vor
geschlossenen Halbschranken, bis sich Triebwagen (stehend am Bahnhof) wieder
in Bewegung gesezt hat, und der BÜ wieder offen ist ...
Hier hätte der RTW vermutlich nach Handzeichen/Sichtkontakt mit TF ohne Gefahr
drüberfahren können, aber es gilt halt auch: Sicherheit vor Schnelligkeit ...
Gut so!
Gruß aus der Wetterau
Siegfried
> Dumme Frage, gibt es sowas wirklich noch? Beschrankte Bahnübergänge in
> der Stadt?
Nun, es gibt ja nicht nur die "grosse" Eisenbahn, sondern zum Beispiel
auch Stadtbahnen, die naturgemaess mitten in der Stadt fahren und durch
beschrankte Bahnuebergaenge technisch gesichert werden. Auf diese
besondere Situation bezog sich auch meine urspruengliche Frage, denn eine
Stadtbahn wird nach meiner Erfahrung nicht von allen Verkehrsteilnehmern
ernst genommen, was ihr Gewicht, ihre Geschwindigkeit, ihren Bremsweg und
dadurch die von ihr ausgehende Gefahr angeht bzw. eine Stadtbahn wird mit
einer Strassenbahn verwechselst, was ein desoefteren toedlicher Fehler
ist...
Um ein aktuelles Ereignis zu nennen: ein Stadtbahnzug (75 m lang, 150
Tonnen schwer, 60 km/h schnell, ca. 500 Fahrgaeste) faehrt auf einen
technisch durch Halbschranken gesicherten und durch Andreaskreuze
beschilderten Bahnuebergang zu, die Schranken beginnen sich zu
schliessen. Kurz bevor die Schranken in ihrer Endlage sind, durchbricht
ein Traktor den Schrankenbaum und bleibt auf dem Gleiskoerper stehen. Der
Fahrer des Traktors ist durch seine geborstene Windschutzscheibe
verletzt, der Fahrer des Stadtbahnzuges fordert einen RTW an. Bis dieser
eingetroffen ist, hat sich der Fahrer des Traktors unerlaubt vom
Unfallort entfernt. Da das Kennzeichen bekannt ist, kommt es nun zu einer
Anzeige u.a. wegen Unfallflucht. So am vergangenen Samstag passiert...
Gruss,
Oliver
Äh, und was ist, wenn noch ein Zug kommt? Hier ist auch so ein
Bahnübergang, an dem regelmäßig sogar drei Züge durch fahren. Man kann
dann immer wieder beobachten, dass viele nach dem ersten Zug ihr Auto
wieder starten und schonmal erwartungsvoll mit dem Gaspedal spielen; nur
um dann enttäuscht wieder den Zündschlüssel zu drehen.
Gruss Frank
bevor wir uns jetzt darin verlaufen Deutschlands beschrankte Bahnübergänge
im städtischen Bereich aufzuzählen.......;-)
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, stellt das Überfahren eines
geschlossenen Bahnübergangs einen gefährlichen Eingriff in den
Schienenverkehr dar. Und das ist eine Sache die dem Richter auch dann nicht
gefällt, wenn man sein Blaulicht eingeschaltet hatte..... das Ganze hat
einen Kollegen bei uns schon einmal ein Verfahren beschert.
Aber auch wenn man von den rechtlichen Folgen mal absieht; wenn ich im
entsprechenden Fahrzeug sitzen würde, würde mein Fahrer wahrscheinlich nur
bis zum _Versuch_ kommen trotz geschlossener Halbschranke durchfahren zu
wollen..... *g*
Schöne Grüße aus dem schönen Münchner Süden
Marcel
"Olaf Hoffmann" <olaf.h...@olafhoffmann.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9kbuje$2au$1...@Adler.dlrg.de...
> Dumme Frage, gibt es sowas wirklich noch? Beschrankte Bahnübergänge in
> der Stadt?
Im Ruhrgebiet massenhaft.
"Kathinka Diehl" <kath...@rrr.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9kcc29.3...@news.schnauze-sonst-beule.de...
> > Dumme Frage, gibt es sowas wirklich noch? Beschrankte Bahnübergänge
in
> > der Stadt?
>
> Ja sicher. In Kiel auf der Eckernförder Str. oder in
Wiesbaden-Biebrich,
> beides Eisenbahnübergänge. In Bad Homburg gibt es einen beschrankten
> S-Bahn-Übergang.
Und hie rin München auch - allerdings - wie zu erwarten - nicht direkt
in der Innenstadt sondern in den Aussenbereichen sowie im Landkreis
München, der rundherum von der S-Bahn erschlossen ist.Es gibt im Prinzip
kaum eine Gemeinde mit S-Bahnhof und ohne Bahnübergang...... Dazu
natürlich div. "Industriegleise" (diese allerdings ohne Schranken, nur
Blinklicht) wie z.B. beim BMW-Werk.
Ack.
"Marcel Creydt" <cre...@rettungsdienstbedarf.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9kcecv$b6l$00$1...@news.t-online.com...
> Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, stellt das Überfahren eines
> geschlossenen Bahnübergangs einen gefährlichen Eingriff in den
> Schienenverkehr dar. Und das ist eine Sache die dem Richter auch dann
nicht
> gefällt, wenn man sein Blaulicht eingeschaltet hatte..... das Ganze
hat
> einen Kollegen bei uns schon einmal ein Verfahren beschert.
...wobei dennoch immer ein bitterer Geschmack bleibt. Da fährt man mit
SoSi um ein Leben zu retten, ein Güterzug hat aber ebenso Vorrang vor
Menschenleben wie die Tatsache, daß 50 Reisende eines Regionalzuges
halbwegs pünktlich ihr Ziel erreichen ;-( Mich regt´s immer wieder auf:
Meldebild "Reanimation" oder "bewusstlos". Man _weis_, daß man das erste
(ggf. lange das Einzige) Rettungsmittel ist und dann steht man Minuten
vor geschlossener (Voll-)Schranke...... Erst in jüngster Vergangenheit
hatte ich mal wieder so einen Fall. NA-Einsatz "allergische Reaktion".
Der Pat. ging es wirklich nicht so gut (ging auf Intensiv) . Wir hatten
eh schon eine längere Anfahrt (2. Wachfolge) und standen dann gut 5 Min.
an einem Bahnübergang der nur für eine(!) langsam(!) in den Bahnhof
einfahrende S-Bahn benötigte..........
cu daniel
Ja. Hier. ;-)
Ich gebe aber gerne zu, es ist 'nur' noch ein Gleisanschluss, dessen
Bedienung so einmal die Woche mit einer 290 und einigen Wagen
stattfindet.
Zur Oertlichkeit: Bh. W-tal-O'barmen, Ueberquerung der Waldeckstr.
(Ehem. Strecke Rittershausen-Lennep).
Und in Elberfeld hinter dem Bayer-Werk muss es auch noch einen geben.
Fup2d.e.b.e
Gruss
Uwe
Juristische Antwort... :-) Deshalb schrieb ich ja auch vermutlich.
Abhängig ist diese Abwägung der Eigen- und evtl. gleichzeitig auch
Fremdgefährdung von der Dringlichkeit des Einsatzes.
> Bei einer IC-Strecke sieht die
> Sache ganz anders aus wie z.B. bei einem Rangiergleis das auf ein
> Betriebsgelände führt. Bei Letzterem hätte ich z.B. keinerlei Skrupel,
> einen solchen unbeschranktem Übergang bei freier Sicht auf die nächsten
> 100m zu befahren wenn "rotes Blinklicht" an ist.
Klar, wenn Du mit einem beweglichen RTW, KTW oder gar NEF unterwegs
bist, dann ist ein Bahnübergang deutlich schneller überquert als mit
einem TLF, LF, RW oder kurzerhand dem ganzen Löschzug! Bevor ich jdf.
(als Zugführer gedacht) den gesamten Löschzug gefährde, lasse ich die
Kräfte lieber vor der Schranke warten und setze eine entsprechende
Rückmeldung ab, wie in meinem Vorposting schon beschrieben.
> Dito z.B. auf einer eingleisigen Strecke bei der der Zug noch
> sichtbar(!!) im Bahnhof steht.
Und die Gegenfahrtrichtung? Warum steht der Zug noch im Bahnhof?
> "Jetzt wird´s mal kurz hell im Hals!"
"Jetzt wird's mal kurz dunkel..." (Doc zum Intensivpatient, als er ihm
den Schritti mopst... :-))
"Erich Kirchmayer" <E_Kirc...@hotmail.com> schrieb im Newsbeitrag
news:9kcgv2$b0t$07$1...@news.t-online.com...
> Hi,
> ...wobei dennoch immer ein bitterer Geschmack bleibt. Da fährt man mit
> SoSi um ein Leben zu retten, ein Güterzug hat aber ebenso Vorrang vor
> Menschenleben wie die Tatsache, daß 50 Reisende eines Regionalzuges
> halbwegs pünktlich ihr Ziel erreichen ;-( Mich regt´s immer wieder auf:
> Meldebild "Reanimation" oder "bewusstlos". Man _weis_, daß man das erste
> (ggf. lange das Einzige) Rettungsmittel ist und dann steht man Minuten
> vor geschlossener (Voll-)Schranke......
Ich weiß, frustriert mich auch jedesmal wieder und bei den vielen
Halbschranken bei uns im Münchner SüdOsten ist es sicherlich immer wieder
verlockend trotzdem drüberzufahren. Aber rechtfertigt das Meldebild
"Bewußtlos" -- welches wie wir beide wissen von der ILST sehr großzügig
gehandhabt wird -- die Gefährdung von 1-2 Kollegen sowie einem S-Bahnfahrer
usw.?
Gruß, Marcel
--
Marcel Creydt
RettAss und Praxisanleiter RD bei der Johanniter-Unfall-Hilfe
Inhaber der Firma Creydt Rettungsdienst-Bedarf
--
Erich Kirchmayer schrieb:
> ...wobei dennoch immer ein bitterer Geschmack bleibt. Da fährt man mit
> SoSi um ein Leben zu retten, ein Güterzug hat aber ebenso Vorrang vor
> Menschenleben wie die Tatsache, daß 50 Reisende eines Regionalzuges
> halbwegs pünktlich ihr Ziel erreichen ;-( Mich regt´s immer wieder auf:
> Meldebild "Reanimation" oder "bewusstlos". Man _weis_, daß man das erste
> (ggf. lange das Einzige) Rettungsmittel ist und dann steht man Minuten
> vor geschlossener (Voll-)Schranke...... Erst in jüngster Vergangenheit
> hatte ich mal wieder so einen Fall. NA-Einsatz "allergische Reaktion".
> Der Pat. ging es wirklich nicht so gut (ging auf Intensiv) . Wir hatten
> eh schon eine längere Anfahrt (2. Wachfolge) und standen dann gut 5 Min.
> an einem Bahnübergang der nur für eine(!) langsam(!) in den Bahnhof
> einfahrende S-Bahn benötigte..........
Tja, Scheiße gelaufen. Aber Dein RTW könnte nichtmal eine langsam
fahrende S-Bahn aufhalten. Was glaubst Du warum die Züge Minuten
Sicherheitsabstand haben?
Wenn Du Glück hast wird nur der RTW beiseite geschoben. Wenn Du Pech
hast entgleist der Zug und Du hast ein gar mächtiges Problem.
Was eine einzige Person unter einem Zug anrichten kann siehe
http://www.stadt-frankfurt.de/feuerwehr/presse/einsakt/e0104046.htm
(nach unten gehen)
Ich habe schon mit einer DL und Light&Sound vor einer Schranke
gestanden. Pech gehabt, mehr kann man nicht sagen. (Zum Glück wars nur
´ne Übung)
Gruß,
Markus
--
jagut,
'pruegeln' hoehrt sich etwas unsensibel an....
(HeKo in f.a-u-w)
Mein Fehler, ich gehe immer von Hannover aus, und da ist der letzte
mit dem Auto zu befahrene AFAIR vor über 30 Jahren *)aus
Sicherheitsgründen Kreuzungsfrei umgebaut worden. Nur auf einen Rad
und Fußweg im Wald hatten wir bis vor drei Jahren noch einen.
*) ich erinnere mich das ich da bis zum Ende immer bei meiner Mutter
vorn auf dem Fahrradsitz drübergefahren bin.
mfg
Stefan
> an der B1 zwei Mal die
> zweigleisige Hauptstrecke mit ICE-Verkehr
Und ich dachte immer an ICE Strecken gäbe es keine Bahnübergänge.
mfg
Stefan
>> Dito z.B. auf einer eingleisigen Strecke bei der der Zug noch
>> sichtbar(!!) im Bahnhof steht.
>
> Und die Gegenfahrtrichtung? Warum steht der Zug noch im Bahnhof?
Macht Gegenverkehr auf einer eingleisigen Strecke Sinn? Habe selbiges
übrigens schon mitgemacht, LF8 durch geschlossene Halbschranken.
Eingleisige Strecke, Zug steht im Bahnhof ca. 200 m von den Schranken
entfernt. Bei Ankunft des Fahrzeuges stand der Zug. GF steigt aus,
begutachtet nochmals die Lage (in die andere Richtung Sichtweite ca. 1
km, Bahn steht immer noch. Winkt das Fahrzeug durch, steigt zu und
weiter ...
Eike
--
das macht nichts. tot bist du erst wenn du tot bist. bis dahin bist du
nicht tot und kannst tun was auch immer.
Peter Gruendler in de.rec.sf.startrek.technologie
Da steht Bahnhof, das heißt mindestens eine Weiche ist vorhanden und
somit vermutlich zwei Gleise. D.h. Der Zug _könnte_ dort stehen und auf
den Gegenzug warten, damit er selber weiterfahren kann.
Kenne ich von Ludwigshafen (Bodensee). Neben dem zweigleisigen Bahnhof
befindet sich direkt ein BÜ. Zug steht da in Fahrtrichtung Überlingen,
Schranken sind zu. Nach einigem Warten kommt der Gegenzug aus Überlingen
zur Weiterfahrt nach Radolfzell. Dann erst kann sich der Zug nach
Überlingen in Bewegung setzen und den BÜ passieren.
Gruß, Gabriel
Das kann ich Dir leider nicht beantworten. Es gibt aber durchaus solche
Strecken mit Ausweichstellen, auf denen ein Fahrgleis für zwei
Richtungen genutzt wird.
> Äh, und was ist, wenn noch ein Zug kommt? Hier ist auch so ein
> Bahnübergang, an dem regelmäßig sogar drei Züge durch fahren.
Das ist bei dem aber nicht der fall. Ich erinnere mich nicht mehr
so genau; vielleicht begannen die schranken sich gerade zu heben, als
der drueber fuhr ... das halte ich mittlerweile fuer wahrscheinlich.
Ich habe es vom zug aus gesehen.
Klaus
> Dumme Frage, gibt es sowas wirklich noch? Beschrankte Bahnübergänge in
> der Stadt?
Allen zweiflern sei ein besuch hier in Bonn empfohlen, wo die linke
rheinstrecke ebenerdig mitten durch die stadt geht und es eine ganze
reihe von bahnuebergaengen mit vollschranken gibt.
Klaus
Und ich frag mich immer wieder wie die Leute da rüber kommen, immer wenn ich
da durchfahre (heute noch mit IC 711 und EC 8) sind die Schranken zu ;-))
--
Gruß Folke
http://people.freenet.de/Tf-Brocki.index.htm/110121_Bochum_HBF.JPG
Auf die Neubaustrecke kommen die Züge erst kurz danach bei Emmerke.
Die ICEs, die von/nach Hildesheim Hbf fahren, tun dies auf der alten
Strecke, da die Neubaustrecke an Hildesheim vorbeiführt.
Grüße, Edgar
--
Es gibt immer Orte, wo das eine oder andere Netz nicht
funktioniert. Bei Viag Interkom heißt dieser Ort zum Beispiel Deutschland.
> > Macht Gegenverkehr auf einer eingleisigen Strecke Sinn?
>
> Das kann ich Dir leider nicht beantworten. Es gibt aber durchaus solche
> Strecken mit Ausweichstellen, auf denen ein Fahrgleis für zwei
> Richtungen genutzt wird.
Es gibt sie nicht nur "durchaus", sie sind sogar der Normalfall.
Eingleisige Strecken werden praktisch immer im Zweirichtungsbetreib
befahren, Kreisverkehr gibt es nur auf der Spielzeugeisenbahn.
mfg
Stefan
> Dumme Frage, gibt es sowas wirklich noch? Beschrankte Bahnübergänge in
> der Stadt?
Lutherstadt Wittenberg:
sechs Stueck.
Gruesse aus der Stadt zwischen den Schranken,
Martin Ebert
Siegen-Weidenau, Halbschranken, 2-gleisige Hauptstrecke Hagen -
Gießen (Siegen), tags ca. 6-10 Züge je Stunde, nachts jede Menge
Güterzüge. Interessante Abkürzung zu einem Wohngebiet und einem
Teil der Uni Siegen (ja, wir haben eine).
Wir haben nachts um 3 dort mal einen Baum, z.T. im Gleisbereich,
entfernen müssen und die Strecke dafür vom Notfallmanager
sperren lassen - das gab einen Rückstau an Güterzügen, der sich
weit in Richtung Hagen (ca. 100km) auswirkte.
Grüße aus der Universitätsstadt Siegen
Klaus
> ein Traktor den Schrankenbaum und bleibt auf dem Gleiskoerper stehen. Der
> Fahrer des Traktors ist durch seine geborstene Windschutzscheibe
> verletzt, der Fahrer des Stadtbahnzuges fordert einen RTW an. Bis dieser
> eingetroffen ist, hat sich der Fahrer des Traktors unerlaubt vom
> Unfallort entfernt.
Er wollte vielleicht einen Arzt aufsuchen?
Gruß, ULF
--
________________________________________________________________________
Ulf Kutzner Backhaushohl 46 D-55128 Mainz
________________________________________________________________________
> Tim Niklas Mueller schrieb:
>
> > wenn in beiden Richtungen
> > entlang der Schienen eine ausreichende Sichtweite gegeben ist (500m z.B.
> > sind vermutlich _nicht_ ausreichend!), was vor allem im innerstädtischen
> > Bereich regelmäßig nicht der Fall sein dürfte.
>
> Dumme Frage, gibt es sowas wirklich noch? Beschrankte Bahnübergänge in
> der Stadt?
Klar, überall. Man denke an Straßenbahnen, Bahnhofsgegenden, etc. pp.
Sascha
--
s...@gmx.de Swedish vor Angefangene und Fortgesrittene (von www.swr3.de):
deutsch schwedisch
Fernseher, 16:9 Protze Glotze
Motorradfahrt im Sommer Mucke Schlucke
>Ich würde nicht mal mit nem Panzer über nen geschlossenen Bahnübergang
>fahren.
Ich auch nicht, nichtmal mit Leo2A5.
Einer alten Lok der BR 103 oder einer Lok der BR 216/218 oder gar
einer modernen Lok der BR 101 hat selbst der Leo absolut nichts
entgegenzusetzen.
Nach dem Zusammentreffen sind _beide_ Schrott.
Einzig ein Zusammentreffen mit dem ICE _koennte_ der Leo ueberleben -
aber nur, wenn die Triebkoepfe genau so leicht gebaut sind, wie die
Mittelwagen.
Volker
--
Erfolg steigt nur dann zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist
>Dumme Frage, gibt es sowas wirklich noch? Beschrankte Bahnübergänge in
>der Stadt?
Tuellich. Bei euch etwa nicht?
Gibbet da nur unbeschrankte?
Vol "SCNR" ker
Duisburg - Wanheim, Heiligenbaumstr. und Atroperstr., DU - Mitte
Düsseldorfer/Kremerstr.............
ganz spontan eingefallen.
--
Man liest sich
Arno Gropp, Duisburg
Deutschland
Stefan Zickenrott schrieb:
>
> Dumme Frage, gibt es sowas wirklich noch? Beschrankte Bahnübergänge in
> der Stadt?
Bonn
Wolfgang
Rolf Eike Beer schrieb:
>
> Von Tim Niklas Mueller :
>
> >> Dito z.B. auf einer eingleisigen Strecke bei der der Zug noch
> >> sichtbar(!!) im Bahnhof steht.
> >
> > Und die Gegenfahrtrichtung? Warum steht der Zug noch im Bahnhof?
>
> Macht Gegenverkehr auf einer eingleisigen Strecke Sinn?
In der geschilderetn Situation: "Bahnhof, wartender Zug, Bü zu,
eingleisige Strecke" würde ich darauf tippen, daß der Zug auf den
Gegenzug wartet, der gleich die eingleisige Strecke, den Bü überquerend,
im Bf ankommt.
Sonst wäre der ja schon losgefahren.
Wer da ohne Rücksprache mit einem Bahner den Bü überquert, macht seinen
Kollegen bloß mehr Arbeit.
Wolfgang
Eltville.
--
Andreas
-------
Gemäß §28, Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz widerspreche ich der
Verarbeitung, Nutzung oder Übermittlung meiner persönlichen Daten
für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung.
> > ...wobei dennoch immer ein bitterer Geschmack bleibt. Da fährt man mit
> > SoSi um ein Leben zu retten, ein Güterzug hat aber ebenso Vorrang vor
> > Menschenleben wie die Tatsache, daß 50 Reisende eines Regionalzuges
> > halbwegs pünktlich ihr Ziel erreichen ;-( Mich regt´s immer wieder auf:
> > Meldebild "Reanimation" oder "bewusstlos". Man _weis_, daß man das erste
> > (ggf. lange das Einzige) Rettungsmittel ist und dann steht man Minuten
> > vor geschlossener (Voll-)Schranke......
Wenn eine bestimmte Straßenführung über eine höhengleiche Kreuzung
beständig Rettungsdiensteinsätze in Zeitverzug bringt, sollte dringend
darüber nachgedacht werden, ob die Kreuzung durch Bau einer Über-
führung (Bahn oder Straße) oder in sonstiger Weise geändert werden
müsste. Die Initiative in solchen Fällen muss _praktisch_ (nicht:
rechtlich) von den Angehörigen des/der RettungsdiensteS angestoßen
werden.
> Ich weiß, frustriert mich auch jedesmal wieder und bei den vielen
> Halbschranken bei uns im Münchner SüdOsten ist es sicherlich immer wieder
> verlockend trotzdem drüberzufahren. Aber rechtfertigt das Meldebild
> "Bewußtlos" -- welches wie wir beide wissen von der ILST sehr großzügig
> gehandhabt wird -- die Gefährdung von 1-2 Kollegen sowie einem S-Bahnfahrer
> usw.?
Nein; es darf nicht rechtfertigen. Wobei ich den Münchner Südosten
viel zu wenig kenne um einzuschätzen, wie die Verhältnisse mit Bezug
auf die Sperr- bzw. Schließzeiten dort liegen.
mfg Matthias Dörfler
"Marcel Creydt" <cre...@rettungsdienstbedarf.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9kchok$5ql$01$1...@news.t-online.com...
> > Mich regt´s immer wieder auf:
> > Meldebild "Reanimation" oder "bewusstlos". Man _weis_, daß man das
erste
> > (ggf. lange das Einzige) Rettungsmittel ist und dann steht man
Minuten
> > vor geschlossener (Voll-)Schranke......
> verlockend trotzdem drüberzufahren. Aber rechtfertigt das Meldebild
> "Bewußtlos" -- welches wie wir beide wissen von der ILST sehr
großzügig
> gehandhabt wird --
"Grosszügig" oder nicht - wir fahren da mit Blaulicht hin......
> die Gefährdung von 1-2 Kollegen sowie einem S-Bahnfahrer
Sicher nicht. Aber wie schon erwähnt: Rechtfertigt exakte Pünktlichkeit
eines Güterzuges ein Menschenleben?
Als es noch Schrankenwärter gab, die brav in ihrem Häuschen neben der
Schranke hockten (bzw. lebten) war das einfacher. Der Mann wusste, wann
der Zug kommt und konnte individuelle "Ausnahmen" zulassen (z.B. auch
Signale schalten, die den Zug bremsen). Heute gibt´s das schon lange
nicht mehr und durch diese Einsparungsmassnahmen wird im Ausnahmefall
eben ein Menschenleben riskiert - was soll´s ;-(
Gerade bei der modernen Technik wäre es wohl kein grosses Problem, den
Zug zu bremsen wenn ein RTW/FW "drüber" muss und/oder dem SoSi-Fahrzeug
anzuzeigen "geht nicht" (Zug an letztem Signal schon vorbei) bzw. "geht"
(Zug kann/wird durch Signal gebremst werden).
In Oberschleissheim gibt´s gar ein "nettes Glücksspiel", wenn man von
der RW Garching kommend bestimmte Ecken (z.B. Ruderregattastrecke,
Ortsteil Badersfeld usw.) erreichen will. Entweder man wählt die gut
ausgebaute B471, dann hat man die Schranke oder man fährt "durch den
Ort" (Brücke über die Bahnstrecke) und hat einen Umweg (inkl. Ampeln).
Je nachdem, ob Schranke offen oder zu hat man bei beiden Versionen
entweder ZeitVOR- oder NACHteil. (wobei es mir eh schleierhaft ist,
warum man auf der Durchgangsstrasse eine Schranke baut und der Verkehr
"durch den Ort" Bahn-Übergangsfrei über eine Brücke geht.....)
--
Gruß
Erich Kirchmayer
--
"Jetzt wird´s mal kurz hell im Hals!"
www.notfallmedizin.de - Ausbildung im Rettungsdienst, Erste Hilfe-Kurse
u.v.m.
"Markus Machner" <Machner...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9kcvbs$lq4$04$1...@news.t-online.com...
> Ich habe schon mit einer DL und Light&Sound vor einer Schranke
> gestanden. Pech gehabt, mehr kann man nicht sagen. (Zum Glück wars nur
> ´ne Übung)
"&Sound"?? Welchen besonderen Sinn sollte DAS denn haben???
Stefan Zickenrott wrote:
> [...]
> Frage, gibt es sowas wirklich noch? Beschrankte Bahnübergänge in
> der Stadt?
>
Vielleicht sollten wir langsam mal eine Negativliste aufmachen. Also:
Gibt es deutsche Städte (mit Bahnstrecken im Stadtgebiet) _ohne_
Bahnübergänge?
Johannes.
> > Ich habe schon mit einer DL und Light&Sound vor einer Schranke
> > gestanden. Pech gehabt, mehr kann man nicht sagen. (Zum Glück wars nur
> > ´ne Übung)
>
> "&Sound"?? Welchen besonderen Sinn sollte DAS denn haben???
Eindruck machen.
Ozan
>
> "Klaus von der Heyde" <kl...@nero.uni-bonn.de>
> Stefan Zickenrott schrieb:
>
> >> Dumme Frage, gibt es sowas wirklich noch? Beschrankte Bahnübergänge in
> >> der Stadt?
>
> > Allen zweiflern sei ein besuch hier in Bonn empfohlen, wo die linke
> > rheinstrecke ebenerdig mitten durch die stadt geht und es eine ganze
> > reihe von bahnuebergaengen mit vollschranken gibt.
>
> Und ich frag mich immer wieder wie die Leute da rüber kommen, immer wenn ich
> da durchfahre (heute noch mit IC 711 und EC 8) sind die Schranken zu ;-))
Das kennt jeder Bonner:
Entweder es regnet, oder die Schranken sind zu.
In der Nähe meiner Arbeit in Rheinbach ist auch so eine lästige
Schrankenanlage, die immer genau dann zugeht, wenn ich drauf zufahre,
aber glücklicherweise ist ca. 200 Meter weiter eine Überführung...
Sascha
--
s...@gmx.de Swedish vor Angefangene und Fortgesrittene (von www.swr3.de):
deutsch schwedisch
Geldwäsche Reine Scheine
Vergewaltigung Fraue Haue
>
> Ich habe schon mit einer DL und Light&Sound vor einer Schranke
> gestanden. Pech gehabt, mehr kann man nicht sagen. (Zum Glück wars nur
> ´ne Übung)
aber während ihr gewartet habt, habt Ihr zumindest das Horn
ausgeschaltet, oder?
> > Gibt es deutsche Städte (mit Bahnstrecken im Stadtgebiet) _ohne_
> > Bahnübergänge?
>
> Naja, Hannover wohl, wenn man Stefan glauben kann. ;-)
Das glaube ich nicht angesichts dreier Hafengebiete im Stadtbereich.
Müllheim (Baden), Heitersheim, Kenzingen, Herbolzheim (Breisgau),
Renchen, demnächst Baden-Baden, Wiesloch und Stutensee.
[debe only]
--
mfg Matthias Dörfler
Texte und Links zum Bahnenrecht http://www.wedebruch.de/
> Sicher nicht. Aber wie schon erwähnt: Rechtfertigt exakte Pünktlichkeit
> eines Güterzuges ein Menschenleben?
[X] Du möchtest dich _dringend_ über den Bremsweg eines Güterzuges
informieren.
Güterzüge _können_ auch leer sein.
Hamburg Sülldorf. Hamburg Sieversstücken. Wedel Autal.
Grüße
Marc
--
------------------------------------------------------------------------------
Marc Haber \ " Mensch, willst Du schnell und sorglos reisen,
Mailadresse im Header \------------\ so fahre mit der Bahn von Eisen. "
Bitte keine "courtesy copies", Danke! \ - Prof. Dr. Heinz Haber, 1975.
Schon klar. Aber sie können auch abbremsen, was möglicherweise für die
Durchfahrt des Rettungswagens reicht.
Oder die Bahn rüstet alles um auf Gummibahnen, wie einige Metrolinien in
Paris :-)
>die Bahn rüstet alles um auf Gummibahnen
eher wirst du umgerüstet ;-) (Auf Gummiball)
mfg
BU
Gruß
Steffen
--
Steffen Buhr, Berlin, Germany
eMail ans from geht ungelesen nach /dev/tonne
>Vielleicht sollten wir langsam mal eine Negativliste aufmachen. Also:
>
>Gibt es deutsche St=E4dte (mit Bahnstrecken im Stadtgebiet) _ohne_
>Bahn=FCberg=E4nge?
Ich wuerde sagen: mal wieder Olpe. Die zwei Bahnuebergaenge (Olpe und
Sassmicke) sind der Streckenstilllegung in Richtung Rothemuehle zum
Opfer gefallen, auf der Bahnstrecke Olpe-Finnentrop liegt der erste
Bahnuebergang m. E. schon auf Attendorner Gebiet.
--
| > Dumme Frage, gibt es sowas wirklich noch? Beschrankte Bahnübergänge
| >in der Stadt?
|
| Bonn
|
Frankreich, Lyon:
Zugegebenermaßen das Gleis sieht nicht so aus als ob in den letzen 5
Jahren dort ein Zug gefahren wäre, aber verlässt man die Innenstadt
Richtung Marseille auf dem 4-spurigen Autobahnzubringer und steht an der
richtigen Stelle im Feierabendstau, kann man einen durch Schranken und
Ampel gesicherten Gleisanschluß für ein Industriegebiet besichtigen.
MfG
Claus
> Als es noch Schrankenwärter gab, die brav in ihrem Häuschen
> neben der Schranke hockten (bzw. lebten) war das einfacher. Der
> Mann wusste, wann der Zug kommt und konnte individuelle
> "Ausnahmen" zulassen (z.B. auch Signale schalten, die den Zug
> bremsen).
Naja, manchmal gibt es das schon noch. Habe im Bf Dornburg/Saale
vor einiger Zeit gesehen, wie der Fahrdienstleiter für einen
Sankra die Schranke extra hochgekurbelt hat. Ist aber nicht die
Regel. (Dieser BÜ ist signalabhängig, also kein Risiko dabei,
wenn der Zug noch vor dem Vorsignal ist.)
> Heute gibt´s das schon lange nicht mehr und durch
> diese Einsparungsmassnahmen wird im Ausnahmefall eben ein
> Menschenleben riskiert - was soll´s ;-(
Heute wird der Hubschrauber bevorzugt in die Gegend "hinter" der
Schranke geschickt, und bei Feuer dürfen die FFWs aus den
Nachbarorten 'ran, wenn die Jenaer Berufsfeuerwehr vor der
Schranke verenden sollte.
--
Grüße, Thomas
> (...) Auf diese besondere Situation bezog sich auch meine
> urspruengliche Frage, denn eine Stadtbahn wird nach meiner
> Erfahrung nicht von allen Verkehrsteilnehmern ernst genommen,
> was ihr Gewicht, ihre Geschwindigkeit, ihren Bremsweg und
> dadurch die von ihr ausgehende Gefahr angeht bzw. eine Stadtbahn
> wird mit einer Strassenbahn verwechselst, was ein desoefteren
> toedlicher Fehler ist...
Auch Straßenbahnen sollte man einigermaßen ernst nehmen. Nahe
meiner Wohngegend gab es einen Unfall, indem ein RTW-Fahrer mit
Sondersignal die vorfahrtberechtigte Tram auszubremsen versuchte.
Beide Fahrzeuge stießen zusammen, der ansonsten gering
beschädigte RTW wurde durch Reifenpanne fahrunfähig, und der
darin befindliche Infarktpatient starb. Danach begann in den
Medien eine Diskussion, ob der 42 Jahre alte Straßenbahnzug (ein
paar solche Oldies gibt's hier noch) wegen angeblich zu geringer
Bremswirkung und zu hohem Geräuschpegel am Fahrerplatz (Sonder-
signal nicht zeitig genug hörbar) noch für den öffentlichen
Verkehr zugelassen sei. Diese Vorwürfe wurden jedoch entkräftet.
--
Grüße, Thomas
Stefan Zickenrott schrieb:
> Dumme Frage, gibt es sowas wirklich noch? Beschrankte Bahnübergänge in
> der Stadt?
Konstanz, wenn ich mich recht erinnere.
Grüße
MhD
--
* Martin H. Duffner Fax: +49 7722 3605
* 78098 Nußbach http://www.schwarzwaldbahn.net
* << Die Summe der Intelligenz auf dem Planeten ist eine Konstante.
* Die Bevölkerung wächst. >>
> Sicher nicht. Aber wie schon erwähnt: Rechtfertigt exakte Pünktlichkeit
> eines Güterzuges ein Menschenleben?
Diese Frage ist aber arg polemisch. Die Antwort lautet
selbstverständlich: nein. Selbst ein vollbesetzter ICE,
dessen Fahrgäste allesamt im Falle einer Verspätung ihren
Überseeflieger verpassen täten, müßte -- wenn möglich -- in
diesem Fall zurückstehen.
Wir haben das Problem zweier kaum kompatibler Systeme:
nämlich die Eisenbahn und der Straßenverkehr. Einen Zug kann
man schwer auf Knopfdruck anhalten.
Um das Problem zu mildern müßten sich die Einsatzstellen der
Rettungskräfte vielleicht eine Liste von Telefonnummern für
jeden Bahnübergang erstellen, um den zuständigen Mitarbeiter
der Bahn ans Rohr zu bekommen, damit dieser dem Zug das
letzte Signal vor dem BÜ nicht auf Fahrt stellt (und wenn
das nicht möglich ist, den Tf anfunkt und diesen bittet, vor
dem Einschaltkontakt zu warten). Das wird mit Sicherheit
nicht immer klappen. Wenn der Eisenbahner richtig zu tun
hat, dann klingelt eben das Telefon. Vergeblich.
Diese Idee erfordert natürlich aus "Fairness", daß die
Rettungskräfte der Eisenbahn auch mitteilen, daß der BÜ
wieder frei ist, sobald das oder die Einsatzfahrzeuge
denselben gequert haben.
Holger
Markus Machner wrote:
> Ich habe schon mit einer DL und Light&Sound vor einer Schranke
> gestanden. Pech gehabt, mehr kann man nicht sagen. (Zum Glück wars nur
> ´ne Übung)
Erklären, bitte!
Ich dachte du bist nicht in der FW.
(laangsam währe ein kleiner HiOrg-Lebenslauf von dir nicht schlecht)
mfg
-Björn Schrader
--
Eine Menge Informationen zur Freiwilligen Feuerwehr Gifhorn
(Der Mühlenstadt in der Südheide) findet man unter:
http://www.feuerwehr-gifhorn.de <-- bitte besuchen und ins Gästebuch
eintragen!
dito.
An einer Ampel an der Hauptstraße (Vollschranke) wird diese manchmal vom
Bahnhof aus geöffnet, wenn der Zug noch ein wenig Zeit hat.
Aber ansonsten ist die Gefahr, das ein Zug kommt viel zu hoch.
Lieber etwas langsamer ankommen, als gar nicht.
Außerdem erinnere ich mich daran, das es da noch Gesetze ausserhalb der
StVO gibt. (von wegen gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr).
Von diesen Gesetzen ist man dann ja nicht befreit.
>> Gibt es deutsche Städte (mit Bahnstrecken im Stadtgebiet) _ohne_
>> Bahnübergänge?
> Naja, Hannover wohl, wenn man Stefan glauben kann. ;-)
Stefan hat von _beschrankten_ Bahnübergängen geschrieben.
Unbeschrankte gibt es noch ... mit Straßenkreuzung vor
allem den der Mecklenheider Straße bei der Kreuzung mit
der Hafenbahn zum Nordhafen (vor allem VW-Werk).
Über die anderen rollen vermutlich nur vereinzelt Wagen.
Matthias hat bei den Häfen übrigens noch untertrieben:
Lindener Hafen, Nordhafen, Misburger Hafen, Brinker Hafen
Sven
> Dumme Frage, gibt es sowas wirklich noch? Beschrankte Bahnübergänge in
> der Stadt?
Meinst Du Stadt in Hinblick auf die Bebauung oder als
Klassifikation der Kommune?
Im letzten Fall: Mehrfach in Ronnenberg (z. B. Empelde
im Verlauf der ehemaligen B65), in Sarstedt. Bei Lehrte
bin ich mir nicht sicher, ob der Bü nicht bereits hinter
der Stadtgrenze ist, es gibt aber wenigstens einen mit
Halbschranken.
Städtebaulich:
In Braunschweig soll es einen geben, allerdings hinter
meiner Fahrstrecke. Ach ja, am Bahnhof Wolfenbüttel (meine
zukünftige Strecke), in Konstanz gibt es Vollschranken,
darunter eine, die den hinter dem Gleis liegenden Fuß- und
Radweg anbindet. Und in der Sächsischen Schweiz hat wohl
jedes Dorf an der Bahn einen Bü mit Vollschranke.
Sven
> Gibt es deutsche Städte (mit Bahnstrecken im Stadtgebiet) _ohne_
> Bahnübergänge?
Ich hätte Seelze geschrieben, vergaß aber das Anschlußgleis
von Riedel-de-Haen und das Industriegebiet von Letter. Laatzen
ist auch nicht.
Es werden wohl nur Städte ohne größeres Gewerbegebiet an der
Bahn in Frage kommen.
Sven
> Sicher nicht. Aber wie schon erwähnt: Rechtfertigt exakte Pünktlichkeit
> eines Güterzuges ein Menschenleben?
Nö. Aber der Güterzug kann nun mal nur vor einem Signal
halten (zumindest ohne es sehr kompliziert zu machen)
und muss das vorher wissen. Vorsignalabstand ist in der
Regel 1000 Meter. Wenn der Übergang dann noch im
Durchrutschweg liegt, kann er erst nach Halt des Zuges
geöffnet werden.
> Als es noch Schrankenwärter gab, die brav in ihrem Häuschen neben der
> Schranke hockten (bzw. lebten) war das einfacher. Der Mann wusste, wann
> der Zug kommt und konnte individuelle "Ausnahmen" zulassen (z.B. auch
> Signale schalten, die den Zug bremsen). Heute gibt´s das schon lange
> nicht mehr und durch diese Einsparungsmassnahmen wird im Ausnahmefall
> eben ein Menschenleben riskiert - was soll´s ;-(
Du übersiehst, dass menschliches Versagen mehr Opfer fordert.
Sei es, weil ein Schrankenwärter gepennt hat oder sei es, weil
jemand mit dem RTW glaubte, schneller als der Zug zu sein.
> Gerade bei der modernen Technik wäre es wohl kein grosses Problem, den
> Zug zu bremsen wenn ein RTW/FW "drüber" muss und/oder dem SoSi-Fahrzeug
> anzuzeigen "geht nicht" (Zug an letztem Signal schon vorbei) bzw. "geht"
> (Zug kann/wird durch Signal gebremst werden).
Moderne Technik? Bei der DB sind einige Stellwerke so alt,
dass man an ihnen nicht mehr arbeiten darf, weil sonst
evtl. die Isolierung beschädigt wird und gar nichts mehr
läuft.
Sven
> 100m zu befahren wenn "rotes Blinklicht" an ist. Dito z.B. auf einer
> eingleisigen Strecke bei der der Zug noch sichtbar(!!) im Bahnhof steht.
Der könnte auch auf den Gegenzug warten oder einen schnelleren
Zug überholen lassen. Ausnahme natürlich, wenn der "Bahnhof"
ebenfalls eingleisig ist. Dann könnte theoretisch aber noch
ein Zug zum Kuppeln aus der Gegenrichtung kommen oder aber
eine Schlepplok.
> Kommt also auch auf die Ortskunde an. Nicht jeder Zug ist gleich schnell
> und somit gleich gefährlich. (s.o. - im Schritttempo fahrende
> Rangierlok)
So eine ist in Hannover vor ein paar Wochen über den
Prellbock hinaus und auf eine Straße gefallen ;-)
Sven
> Ich weiß, frustriert mich auch jedesmal wieder und bei den vielen
> Halbschranken bei uns im Münchner SüdOsten ist es sicherlich immer wieder
> verlockend trotzdem drüberzufahren. Aber rechtfertigt das Meldebild
> "Bewußtlos" -- welches wie wir beide wissen von der ILST sehr großzügig
> gehandhabt wird -- die Gefährdung von 1-2 Kollegen sowie einem S-Bahnfahrer
> usw.?
Solcherlei Differenzen über die Handhabung der Meldebilder lassen sich
bestimmt mit den Verantwortlichen bei einem klärenden Gespräch beheben.
Darf man aber trotzdem fragen, in wieweit bei Dir Sachkenntnis von
Leitstellenarbeit vorhanden ist? Am Telefon muß man sehr häufig das
glauben was einem der Anrufer trotz gezielter Rückfragen von dem
Patienten erzählt. Und dem Laien wollen wir doch keine Bösartigkeit
vorwerfen, oder?
Ebenfalls Gruß
Markus
(auch ohne viele Titel glücklich)
> Gruß, Marcel
>
> --
> Marcel Creydt
> RettAss und Praxisanleiter RD bei der Johanniter-Unfall-Hilfe
> Inhaber der Firma Creydt Rettungsdienst-Bedarf
> --