> §12 STVO Halten und Parken
> (3) Das Parken ist unzulässig
> 5. vor Bordsteinabsenkungen.
Es wäre ja mal interessant, ob es eine Möglichkeit gibt, das außer Kraft
zu setzen. Beispiel: Dort war mal eine Einfahrt mit abgesenktem Bordstein;
die ist verlegt worden aber der Bordstein nicht verändert. Kann dann das
zuständige Amt das Parken anders erlauben als durch Aufschütten des
Gehsteigs, so dass ein nicht abgesenkter Bordstein entsteht?
--
Helmut Richter
Jahrelang selbst praktiziert. ;-)
Eine stillgelegte Ausfahrt am ehemailgen Dienstgebäudes der Königlichen
Eisenbahndirektion Berlin in der Schöneberger Straße.
>http://maps.google.de/maps?t=h&q=52.501944,13.375&ie=UTF8&ll=52.501368,13.375557&spn=0.000402,0.000862&z=20
(dort wo Kleintransporter quer parkt)
Selbst das Ordnungsamt, bzw. der dort schwadronierende Polizist dulden
dort das parken, obwohl trotz des Schilds "Ausfahrt freihalten" und
abgesenkten Bordsteins, auf Grund der zugebauten und nur noch durch
eine normale Tür im festestehenden Tor bestehende ehemalige Ausfahrt,
als solche nicht mehr zu benutzen ist.^^
Stefan
Per Parkmarkierung vielleicht?
Gruß,
Georg
> Es w�re ja mal interessant, ob es eine M�glichkeit gibt, das au�er Kraft
> zu setzen. Beispiel: Dort war mal eine Einfahrt mit abgesenktem Bordstein;
> die ist verlegt worden aber der Bordstein nicht ver�ndert.
W�rde mich auch interessieren. Hier in der N�he gibt es einen konkreten
Fall, bei dem sogar niemals eine Einfahrt an dieser Stelle existiert
hat. Es war vorher teilweise gewerblich genutztes Brachgel�nde
(ehemaliges Zechengel�nde), von dem ein Streifen einer
Stra�enverbreiterung weichen mu�te. Der Rest wurde umgewidmet zu
Wohnbebauung, aber damals noch nicht parzelliert. Beim Neubau der Stra�e
wurde in Verl�ngerung der ehemaligen Einfahrt, nur jetzt gut 10m
zur�ckliegend, einfach prophylaktisch der Bordstein abgesenkt. Wo das
Gel�nde tats�chlich mal eine Zufahrt bekommen w�rde, war mangels
Aufteilung und Planung zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht klar.
Mittlerweile ist das Gel�nde neu bebaut und hat eine eigene Einfahrt an
einer v�llig anderen Stelle bekommen. Die erste Absenkung f�hrt direkt
auf eine St�tzmauer einer Gel�ndeaufsch�ttung zu.
Das Pikante daran: Die sinnlose Absenkung ist an einem offiziellen
Parkstreifen und blockiert eigentlich zwei Parkpl�tze.
Tsch��
Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
> Selbst das Ordnungsamt, bzw. der dort schwadronierende Polizist dulden
> dort das parken, obwohl trotz des Schilds "Ausfahrt freihalten" und
> abgesenkten Bordsteins, auf Grund der zugebauten und nur noch durch
> eine normale Tür im festestehenden Tor bestehende ehemalige Ausfahrt,
> als solche nicht mehr zu benutzen ist.^^
Hier um die Ecke haben wir den genau umgekehrten Fall: Dort hat ein
Hauseigentümer den Bordstein absenken und vor und hinter der Absenkung
einen Pfosten einbettonieren lassen - obwohl es dort KEINE Einfahrt
gibt. Zwischen den Pfosten parkt er nun seinen Wagen...
Ciao
dirk
> Hier um die Ecke haben wir den genau umgekehrten Fall: Dort hat ein
> Hauseigentümer den Bordstein absenken und vor und hinter der Absenkung
> einen Pfosten einbettonieren lassen - obwohl es dort KEINE Einfahrt
> gibt. Zwischen den Pfosten parkt er nun seinen Wagen...
>
> Ciao
>
> dirk
Gibt es einen Rollstuhl in diesem Haus?
Hans
> Gibt es einen Rollstuhl in diesem Haus?
Ich denke: Nein.
Das Auto, welches dort parkt ist auch nicht für den Behindertentransport
geeignet...
ciao
dirk
> Hier um die Ecke haben wir den genau umgekehrten Fall: Dort hat
> ein Hauseigent�mer den Bordstein absenken und vor und hinter
> der Absenkung einen Pfosten einbettonieren lassen - obwohl es
> dort KEINE Einfahrt gibt.
Wie das? Selbst gemacht oder von der Stadt?
Auf auf seinem Grundst�ck oder auf der �ffentlichen Stra�e?
Kennt er den B�rgermeister pers�nlich?
> Zwischen den Pfosten parkt er nun seinen Wagen...
Tja...
MfG
Gerald
--
Justitia hat die Binde vor den Augen nicht weil "die Gerechtigkeit blind sein sollte", sondern damit man ihre bitteren Tr�nen �ber die Handlungen ihrer "irdischen Vertreter" nicht sieht.
- aus einem Webforum mit Bezug auf Urteile zu Serienabmahnungen
> Wie das? Selbst gemacht oder von der Stadt?
Keine Ahnung. Ich denke aber, dass da ohne Erlaubnis der Stadt nichts
gemacht werden durfte.
> Auf auf seinem Grundst�ck oder auf der �ffentlichen Stra�e?
Die "Einfahrt" liegt an einer �ffentlichen Stra�e. Wie das hier mit den
Grundst�cksgrezen ist, wei� ich nicht. Sprich: Ob der Gehweg und der
Streifen mit den Parkpl�tzen der Stadt geh�rt oder privat ist...
An der Stra�e ist dort �brigens eine Bewohnerparkzone...
> Kennt er den B�rgermeister pers�nlich?
Wir haben eine B�rgermeisterin ;-) und die ist sogar Ober.
Aber ob die zu den Bekannten dieser Leute geh�rt - wer wei�.
Ciao
dirk
Gru� Rainer
Ahoi Karli
� 39 Abs. 2 StVO
Claus
> >> Es w�re ja mal interessant, ob es eine M�glichkeit gibt, das au�er
> >> Kraft zu setzen.
>
> � 39 Abs. 2 StVO
Also Zeichen 314?
--
Helmut Richter
> Aber schriftlich hast es nicht - und wie praktizierste das in anderen
> Orten, die andere �mter haben?
Die Unterlagen habe ich leider nicht mehr, aber die Leiterin von dem Amt
hatte mir (Oktober 2009) ein Fax mit Gesetzestext und Kommentaren
gesandt. Und ich musste sagen, danach hatte sie Recht und das Thema war
f�r mich erledigt.
Gru� Rainer