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Unleserliche Umweltplakette .> 4o Euro

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Ingo Stiller

unread,
Mar 21, 2013, 2:34:09 AM3/21/13
to
Wenn das mal rechtens ist:

======= Allgemeine Zeitung Mainz ============
http://www.allgemeine-zeitung.de/region/mainz/meldungen/12937944.htm
Nicht nur eine fehlende Umweltplakette, sondern auch eine mit
unleserlicher Aufschrift kann Geld kosten.
...
Nur so spare der Halter die vermeidbare Ausgabe von 40 Euro und
bekomme keinen Punkt in Flensburg.
========================================

Die Beschriftung nimmt doch der Ausgeber vor. Und wenn der Stifte
verwendet, die nach wenigen Wochen verblasst, ist also der Autofahrer
schuld?
Sehr seltsam

Gruß Ingo

Michael Landenberger

unread,
Mar 21, 2013, 11:44:20 AM3/21/13
to
"Ingo Stiller" <i2st...@gmx.de> schrieb:

> Wenn das mal rechtens ist:

Nat�rlich ist das rechtens.

> http://www.allgemeine-zeitung.de/region/mainz/meldungen/12937944.htm

Der Link verweist auf einen anderen Artikel. Derzeit f�hrt dieser Link zum
Ziel:
<http://www.allgemeine-zeitung.de/region/mainz/meldungen/12937940.htm>
Ob dauerhaft oder nicht, wird sich zeigen m�ssen.

> Die Beschriftung nimmt doch der Ausgeber vor. Und wenn der
> Stifte verwendet, die nach wenigen Wochen verblasst, ist also
> der Autofahrer schuld?

Der Autofahrer ist schuld, wenn er eine offensichtlich mangelhafte Plakette
an seinem Auto spazierenf�hrt. Es ist Pflicht des Autofahrers, die Plakette
zu erneuern. Falls sie tats�chlich schon nach wenigen Wochen nicht mehr
leserlich ist, kann er vom Ausgeber der Plakette eine neue fordern.

Mit anderen vorgeschriebenen Einrichtungen am Fahrzeug ist es ja genauso.
Wenn z. B. die Bremslichter nicht funktionieren, kann das ein Bu�geld
kosten. L�sst man einen defekten Bremslicht-Schalter in der Werkstatt
ersetzen und der neue Schalter f�llt kurze Zeit sp�ter wieder aus, kann man
zwar von der Werkstatt kostenlosen Ersatz f�r den mangelhaften Schalter
fordern, ein evtl. Bu�geld muss man aber selbst zahlen.

Gru�

Michael

Lothar Klein

unread,
Mar 21, 2013, 11:56:16 AM3/21/13
to
Moment - Ich habe keine M�glichkeit, einen Aufkleber mit einer
Haltbarkeitsdauer => G�ltigkeitsdauer zu erwerben ?
Wenn der Staat meint, die "Umweltplakettererei" durchzuf�hren, hat
dieser auch ENTWEDER Plaketten auszugeben, die die G�ltigkeitsdauer
�berstehen ODER kein Bussgeld einzuziehen (sowie die Plaketten
kostenfrei zur Verf�gung zu stellen)

>
> Gru�
>
> Michael

Wolfgang Schreiber

unread,
Mar 21, 2013, 12:11:46 PM3/21/13
to
> Wenn der Staat meint, die "Umweltplakettererei" durchzuf�hren, hat
> dieser auch ENTWEDER Plaketten auszugeben, die die G�ltigkeitsdauer
> �berstehen ODER kein Bussgeld einzuziehen (sowie die Plaketten
> kostenfrei zur Verf�gung zu stellen)

Aha. Sinngem�� meinst Du also, wenn "der Staat" funktionierende
Bremslichter an Deinem Auto vorschreibt, hat er auch f�r funktionierende
Bremslichter an Deinem Auto zu sorgen oder soll auf ein Bu�geld verzichten?

Die Plaketten werden nicht "vom Staat" ausgegeben, sondern (IMO) vom T�V
/ der DEKRA. Wenn dort f�r die Beschriftung ein nicht lichtbest�ndiger
Stift verwendet wurde, kann man mit guter Aussicht auf Erfolg eine neue,
leserliche Plakette einfordern.


VG
Wolfgang

Andreas Portz

unread,
Mar 21, 2013, 12:27:40 PM3/21/13
to
Wolfgang Schreiber wrote:

> Die Plaketten werden nicht "vom Staat" ausgegeben, sondern (IMO) vom T�V
> / der DEKRA.

Und von jedem 'dahergelaufenen' Fahrzeugh�ndler.


> Wenn dort f�r die Beschriftung ein nicht lichtbest�ndiger
> Stift verwendet wurde, kann man mit guter Aussicht auf Erfolg eine neue,
> leserliche Plakette einfordern.

Du wirst in den allerseltensten F�llen �berhaupt beweisen k�nnen, dass
die fragliche Plakette vom beschuldigten Herausgeber stammt.


-Andreas

Lothar Klein

unread,
Mar 21, 2013, 12:29:23 PM3/21/13
to
Du meinst, die Lesbarkeit der Plakette geh�rt zur Sorgfaltspflicht, vor
Fahrtantritt den ordnungsgem��en Zustand des Fahrzeuges zu kontrollieren ?
Das m�gen Gerichte, mit imho guten Aussichten, diese Pflicht auf die
Lesbarkeit der Plakette abzulehnen,entscheiden.
btw vermengst du sicherheitsrelevante Dinge wie Bremslichter mit diesem
Geschw�r aka UP . OMG !
>
>
>
> VG
> Wolfgang

Wolfgang Schreiber

unread,
Mar 21, 2013, 12:34:10 PM3/21/13
to
> Du meinst, die Lesbarkeit der Plakette geh�rt zur Sorgfaltspflicht, vor
> Fahrtantritt den ordnungsgem��en Zustand des Fahrzeuges zu kontrollieren ?

Nunja, wenn man mit kaputten Bremslichtern und mit einer unleserlichen
UP gleicherma�en nicht fahren darf, dann ist das eben so. Ist g�ltige
Rechtslage, bei der n�chsten Wahl kannst Du versuchen daran etwas zu
�ndern. �ber die Sinnhaftigkeit des ganzen UP-Ged�ns ist damit nichts
gesagt.


> Das m�gen Gerichte, mit imho guten Aussichten, diese Pflicht auf die
> Lesbarkeit der Plakette abzulehnen,entscheiden.

Wenn's aber so im Gesetz steht (wobei ich jetzt keine Lust habe das
nachzupr�fen), werden Gerichte da wenig Spielraum haben.


VG
Wolfgang

Wolfgang Schreiber

unread,
Mar 21, 2013, 12:36:33 PM3/21/13
to
> Und von jedem 'dahergelaufenen' Fahrzeugh�ndler.

Nicht nur von denen, die "Inspektion + T�V" anbieten? Aber das tun ja
praktisch alle, und dann macht "den T�V" auch nicht der Azubi, sondern
da kommt ein Pr�fer ins Haus.

VG
Wolfgang

Jens Müller

unread,
Mar 21, 2013, 5:52:20 PM3/21/13
to
Am 21.03.2013 17:11, schrieb Wolfgang Schreiber:
> Die Plaketten werden nicht "vom Staat" ausgegeben, sondern (IMO) vom T�V
> / der DEKRA.

..., die als Beliehene handeln. Also doch vom "Staat".

Gru�, Jens

Henning Koch

unread,
Mar 21, 2013, 7:32:51 PM3/21/13
to
On Thu, 21 Mar 2013 17:36:33 +0100, Wolfgang Schreiber wrote:

>> Und von jedem 'dahergelaufenen' Fahrzeugh�ndler.
>
>Nicht nur von denen, die "Inspektion + T�V" anbieten?

zugelassene "AU-Werkst�tten" d�rfen das selbst tun, die anderen m�ssen
"ihren" Pr�fer bem�hen:

>Aber das tun ja praktisch alle, und dann macht "den T�V" auch nicht der Azubi, sondern
>da kommt ein Pr�fer ins Haus.

"Jeder dahergelaufene Fahrzeugh�ndler" darf aber weder selber die
Abgasuntersuchung durchf�hren, noch darf bei ihm die Hauptuntersuchung
gemacht werden...

Armin Wolf

unread,
Mar 22, 2013, 2:42:10 AM3/22/13
to
"Henning Koch" <HKoch...@web.de> schrieb

> "Jeder dahergelaufene Fahrzeugh�ndler" darf aber weder selber die
> Abgasuntersuchung durchf�hren, noch darf bei ihm die Hauptuntersuchung
> gemacht werden...

Du darfst sogar selber die Umweltplakette im Internet bestellen, und
diese dann eigenh�ndig aufkleben.

Der Versender pr�ft die Angaben zum Fahrzeug und tr�gt das Kenn-
zeichen ein. Daher ist es verst�ndlich, wenn vor Ort eine Plakette
mit unleserlichem Eintrag nicht akzeptiert wird, da mit solchen Tricks
diverse Altfahrzeuge eine Vitalspritze erhalten k�nnten.

Aber... es ist typisch Deutsch, wenn von einem Halter, dessen Schrift
auf der Plakette ausgeblichen ist genauso viel kassiert wird, wie vom
Fahrern, der bewu�t ohne Plakette in die Stadt einfahren und darauf
hoffen, nicht erwischt zu werden.

PS: Ich habe mit meiner roten Plakette in gr�nen Zonen nie �rger be-
kommen. Und ... ein Mietwagen w�re teurer gekommen, als die 65 EUR
von denen die 25 sogar absetzbar gewesen w�ren.

PSII: der alte Mercedes Vito wurde letztes Jahr zur Schlachten gegeben.

Volker Hahn

unread,
Mar 22, 2013, 4:15:54 AM3/22/13
to
In article <kiguc8$bpp$1...@dont-email.me>, Armin Wolf wrote:
> wie vom
> Fahrern, der bewu�t ohne Plakette in die Stadt einfahren und darauf
> hoffen, nicht erwischt zu werden.

Na ja, man muss ja nicht jeden Schei� mitmachen, nur weil er (immer
noch) im Gesetz steht, *obwohl* jedermann wei�, dass es kompletter
Unsinn ist.

Martin Bienwald

unread,
Mar 22, 2013, 4:43:52 AM3/22/13
to
Andreas Portz <Andrea...@gmx.de> wrote:
> Wolfgang Schreiber wrote:

>> Die Plaketten werden nicht "vom Staat" ausgegeben, sondern (IMO) vom TÜV
>> / der DEKRA.
>
> Und von jedem 'dahergelaufenen' Fahrzeughändler.
>
>
>> Wenn dort für die Beschriftung ein nicht lichtbeständiger
>> Stift verwendet wurde, kann man mit guter Aussicht auf Erfolg eine neue,
>> leserliche Plakette einfordern.
>
> Du wirst in den allerseltensten Fällen überhaupt beweisen können, dass
> die fragliche Plakette vom beschuldigten Herausgeber stammt.

Bekommt man zur Plakette denn keine Prüfbescheinigung in Papierform?
Die sollte hinreichend beweiskräftig sein.

... Martin

Martin Bienwald

unread,
Mar 22, 2013, 4:47:10 AM3/22/13
to
Volker Hahn <z4...@gmx.de> wrote:

> Na ja, man muss ja nicht jeden Scheiß mitmachen, nur weil er (immer
> noch) im Gesetz steht, *obwohl* jedermann weiß, dass es kompletter
> Unsinn ist.

Ich halte es für seltsam, politische Meinungen mit "Jedermann weiß, daß ..."
einzuleiten. Es gibt durchaus (nicht ganz wenige) Leute, die die Regelung
für einigermaßen sinnvoll halten.

Leute, die ihre politischen Ansichten für die einzige Wahrheit halten,
haben Demokratie nicht wirklich verstanden.

... Martin

Siegfried Schmidt

unread,
Mar 22, 2013, 5:07:13 AM3/22/13
to
Andreas Portz schrieb:

> Du wirst in den allerseltensten Fᅵllen ᅵberhaupt beweisen kᅵnnen, dass
> die fragliche Plakette vom beschuldigten Herausgeber stammt.

Das ist das Risiko des Verkᅵufers.

Jeder Hᅵndler muss entweder eindeutige Identifizierungsmerkmale erfassen
oder er trᅵgt das Risiko, dass er Ansprᅵche befriedigen muss obwohl nur der
Kauf eines identischen Produkts bewiesen werden kann.

Siegfried

frank paulsen

unread,
Mar 22, 2013, 5:01:24 AM3/22/13
to
wie sieht das beim autoglaser aus, der weder AU noch HU macht, aber
trotzdem eine neue plakette klebt?

--
frobnicate foo

Andreas Portz

unread,
Mar 22, 2013, 5:33:57 AM3/22/13
to
Martin Bienwald wrote:

> Bekommt man zur Plakette denn keine Pr�fbescheinigung in Papierform?
> Die sollte hinreichend beweiskr�ftig sein.

'Meine' Plakette wurde von einer Mercedes Werkstatt unter Vorlage der
Ford Zulassung und eines weiteren St�cks Papier mit dem Aufdruck 'EUR
5,-' ohne viel Federlesens oder gar Ausstellung von Bescheinigungen /
Quittungen �berreicht.


-Andreas

Andreas Portz

unread,
Mar 22, 2013, 5:37:59 AM3/22/13
to
Siegfried Schmidt wrote:

> Das ist das Risiko des Verk�ufers.

Es ist wohl eher Sache des Kl�gers, Beweise zu liefern, dass der
Beklagte 'schuld' ist.


> Jeder H�ndler muss entweder eindeutige Identifizierungsmerkmale erfassen
> oder er tr�gt das Risiko, dass er Anspr�che befriedigen muss obwohl nur der
> Kauf eines identischen Produkts bewiesen werden kann.

Wie soll der H�ndler auf diesem 'amtlichen Dokument' einen Hinweis
anbringen? Es ist im Gegensatz zum Kennzeichen wohl zwar keine Urkunde,
es erscheint aber irgendwie unm�glich, dort (f�lschungssicher) einen
Hinweis auf den Aussteller einzubinden. Insbsondere einen, damit
zusammen mit der aufgekrakelten Kennzeichenkombination verblasst.


-Andreas

Wolfgang May

unread,
Mar 22, 2013, 6:07:13 AM3/22/13
to
Martin Bienwald <martin....@gmx.de> wrote:
> Andreas Portz <Andrea...@gmx.de> wrote:
>> Wolfgang Schreiber wrote:
>
>>> Die Plaketten werden nicht "vom Staat" ausgegeben, sondern (IMO) vom TᅵV
>>> / der DEKRA.
>>
>> Und von jedem 'dahergelaufenen' Fahrzeughᅵndler.
>>
>>
>>> Wenn dort fᅵr die Beschriftung ein nicht lichtbestᅵndiger
>>> Stift verwendet wurde, kann man mit guter Aussicht auf Erfolg eine neue,
>>> leserliche Plakette einfordern.
>>
>> Du wirst in den allerseltensten Fᅵllen ᅵberhaupt beweisen kᅵnnen, dass
>> die fragliche Plakette vom beschuldigten Herausgeber stammt.
>
> Bekommt man zur Plakette denn keine Prᅵfbescheinigung in Papierform?

Bei der "Umwelt"plakette wird nichts am konkreten Fahrzeug geprueft.
Es geht nur nach der im Fahrzeugschein angegebenen Schluesselnummer.
Die Tresenfuzzine schaut halt in einer Liste nach, welche Farbe
das Auto bekommt, schreibt das Kennzeichen auf die Plakette und reicht
sie rueber.
Als ich meine abgeholt habe (hatte bei einer Hotelbuchung nicht
aufgepasst, und musste in eine Umweltzone), hatte ich das Auto nicht mal
dabei.

Wolfgang

Siegfried Schmidt

unread,
Mar 22, 2013, 7:58:32 AM3/22/13
to
Andreas Portz schrieb:

> Es ist wohl eher Sache des Klᅵgers, Beweise zu liefern, dass der
> Beklagte 'schuld' ist.

Nein. Wenn dies der Fall wᅵre wᅵrde der Handel dieses Schlupfloch intensiv
nutzen und behaupten, dass es sich bei einem reklamierten Artikel gar nicht
um das Exemplar handelt was bei ihm gekauft wurde.

> Wie soll der Hᅵndler auf diesem 'amtlichen Dokument' einen Hinweis
> anbringen?

Indem er z.B. eine Seriennummer anbringt und diese in der Verkaufsquittung
festhᅵlt.

> Es ist im Gegensatz zum Kennzeichen wohl zwar keine
> Urkunde, es erscheint aber irgendwie unmᅵglich, dort
> (fᅵlschungssicher) einen Hinweis auf den Aussteller einzubinden.
> Insbsondere einen, damit zusammen mit der aufgekrakelten
> Kennzeichenkombination verblasst.

Verblassen heisst nicht komplett verschwinden, ausserdem sind Schriften auf
der Rᅵckseite weniger dem Licht ausgesetzt.

Siegfries


Andreas Portz

unread,
Mar 22, 2013, 8:34:51 AM3/22/13
to
Siegfried Schmidt wrote:

>> Es ist wohl eher Sache des Kl�gers, Beweise zu liefern, dass der
>> Beklagte 'schuld' ist.
>
> Nein.

ich: Herr Richter, der Herr Schmidt hat mich beklaut.
R: Herr Portz, haben Sie daf�r Beweise?
ich: Nein, Herr Schmidt muss beweisen, dass er mich nicht beklaut hat.
du: Ich kenne den Herrn Portz ja nicht mal und w�sste nicht, wann ich
ihm oder seinem Eigentum jemals begegnet sein sollte.
R: Also keine Beweise f�r Ihre Unschuld vorhanden. Verurteilt!


> Indem er z.B. eine Seriennummer anbringt und diese in der Verkaufsquittung
> festh�lt.

> Verblassen heisst nicht komplett verschwinden, ausserdem sind Schriften auf
> der R�ckseite weniger dem Licht ausgesetzt.

Eine relativ schmal geschriebene SN verblasst eher noch schneller, als
die �blicherweise 3-5mm breite Kennzeichenangabe.
Und dass bei einer _durchsichtigen_ Kunststofffolie die
Lichtdurchflutung von VS und RS unterschiedlich sein sollte, halte ich
f�r ein Ger�st. Und zwar ein sehr hohes!

-Andreas

HC Ahlmann

unread,
Mar 22, 2013, 9:54:18 AM3/22/13
to
Martin Bienwald <martin....@gmx.de> wrote:

> Andreas Portz <Andrea...@gmx.de> wrote:
> > Wolfgang Schreiber wrote:
>
> >> Die Plaketten werden nicht "vom Staat" ausgegeben, sondern (IMO) vom T�V
> >> / der DEKRA.
> >
> > Und von jedem 'dahergelaufenen' Fahrzeugh�ndler.
> >
> >
> >> Wenn dort f�r die Beschriftung ein nicht lichtbest�ndiger
> >> Stift verwendet wurde, kann man mit guter Aussicht auf Erfolg eine neue,
> >> leserliche Plakette einfordern.
> >
> > Du wirst in den allerseltensten F�llen �berhaupt beweisen k�nnen, dass
> > die fragliche Plakette vom beschuldigten Herausgeber stammt.
>
> Bekommt man zur Plakette denn keine Pr�fbescheinigung in Papierform?
> Die sollte hinreichend beweiskr�ftig sein.

Es werden nur HSN und TSN gepr�ft, die f�hrt aber jeder als
Fahrzeugschein oder ZB1 im Fahrzeug mit, daf�r gibt's keine
Pr�fbescheinigung au�er der Plakette. Bei Motorumbauten mag das anders
aussehen, weil der T�V mitredet und evtl. eine nicht mit HSN und TSN
erfasste Kombination entstand.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, T�rnberichte

K. Huller

unread,
Mar 22, 2013, 10:12:54 AM3/22/13
to
Wolfgang May wrote:
>
> Bei der "Umwelt"plakette wird nichts am konkreten Fahrzeug geprueft.
> Es geht nur nach der im Fahrzeugschein angegebenen Schluesselnummer.
> Die Tresenfuzzine schaut halt in einer Liste nach, welche Farbe
> das Auto bekommt, schreibt das Kennzeichen auf die Plakette und reicht
> sie rueber.
>
Genau deswegen sind Buᅵgeld und erst recht Punkte nur wegen Verblassen der
Plakette vᅵllig unangemessen. Daᅵ der Wagen grᅵn- (oder sonstwas-) wᅵrdig
ist, lᅵᅵt sich anhand des Autotyps zur Not in den Unterlagen der
Zulassungsstelle feststellen.

Allenfalls bei nachgerᅵsteten Fahrzeugen gilt das nicht, dann in Gottes
Namen 10.-EUR Gebᅵhr wegen des angefallenen Verwaltungsaufwands, so wie bei
einer vergessenen Monatskarte.

Gruᅵ
Knut

P-Liedermann

unread,
Mar 22, 2013, 10:32:05 AM3/22/13
to
Da w�ren doch etwas genauere Informationen erforderlich. Warum ist die
Aufschrift unleserlich? Liegt das an der Plakette selbst oder daran,
dass sie falsch aufgeklebt wurde (etwa in einen nicht ganz
durchsichtigen Bereich der Windschutzscheibe)? Soll ein Verwarnungs-
oder Bussgeld verh�ngt werden, m�ssen die verletzten Vorschriften genau
angegeben werden. (Nicht etwa nach der Art bestimmter NG-Teilnehmer:
"Such doch selber!")

"Bu�gelder erteilen m�ssen" (s. obigen Link ) ist sowieso verwunderlich,
denn von einem Offizialdelikt w�rde hier wohl selbst ein hochrangiger
�kokrat nicht ausgehen.

-peter

Stefan Schmitz

unread,
Mar 22, 2013, 11:57:01 AM3/22/13
to
On Mar 21, 7:34 am, Ingo Stiller <i2stil...@gmx.de> wrote:
> Wenn das mal rechtens ist:
>
> ======= Allgemeine Zeitung Mainz ============http://www.allgemeine-zeitung.de/region/mainz/meldungen/12937944.htm
>  Nicht nur eine fehlende Umweltplakette, sondern auch eine mit
> unleserlicher Aufschrift kann Geld kosten.
> ...
> Nur so spare der Halter die vermeidbare Ausgabe von 40 Euro und
> bekomme keinen Punkt in Flensburg.
> ========================================
>
> Die Beschriftung nimmt doch der Ausgeber vor. Und wenn der Stifte
> verwendet, die nach wenigen Wochen verblasst, ist also der Autofahrer
> schuld?

Ich weiß nicht, ob diese Ausführungen inzwischen überholt sind, aber
hier behauptet ein Rechtsanwalt, dass schon für das Nichtanbringen der
Plakette am plakettenfähigen Fahrzug kein Bußgeld erhoben werden
dürfe.
Umso mehr müsste das für eine angebrachte Plakette gelten, die
unlesbar geworden ist.

Henning Koch

unread,
Mar 22, 2013, 12:07:43 PM3/22/13
to
On Fri, 22 Mar 2013 10:01:24 +0100, frank paulsen wrote:

>>>Aber das tun ja praktisch alle, und dann macht "den T�V" auch nicht der Azubi, sondern
>>>da kommt ein Pr�fer ins Haus.
>>
>> "Jeder dahergelaufene Fahrzeugh�ndler" darf aber weder selber die
>> Abgasuntersuchung durchf�hren, noch darf bei ihm die Hauptuntersuchung
>> gemacht werden...
>
>wie sieht das beim autoglaser aus, der weder AU noch HU macht, aber
>trotzdem eine neue plakette klebt?

Der muss die Plakette voher von einem Berechtigten erteilen lassen.

Das reine Aufkleben darf jeder...

Siegfried Schmidt

unread,
Mar 22, 2013, 12:59:50 PM3/22/13
to
Andreas Portz schrieb:

>>> Es ist wohl eher Sache des Klᅵgers, Beweise zu liefern, dass der
>>> Beklagte 'schuld' ist.
>> Nein.

du: Tach, ich mᅵchste diese Lampe reklamieren, die ist nach nur einer
Stunde Betrieb ausgefallen.
Kassierer: Tut mir leid, aber so anfᅵllige Lampen fᅵhren wir hier nicht.
Sie mᅵssen sich dahin wenden wo Sie die Lampe gekauft haben.
du: Aber ich habe die Lampe erst gestern hier gekauft, hier ist der
Kassenzettel, da kᅵnnen Sie es nachvollziehen
Kassierer: Aus der Quittung geht hervor, dass Sie gestern eine Lampe
dieser Marke bei uns gekauft haben. Da wir wie schon erwᅵhnt
ausschliesllich erstklassige Qualitᅵt fᅵhren, kann es sich unmᅵglich um
dieses Exemplar hier handeln. Unsere Lampen werden im Regal einzeln per
Hand nach Mekka ausgerichtet und kᅵnnen deswegen nicht schon nach einer
Stunde kaputtgehen.

Du gibst dich tatsᅵchlich damit zufrieden und ziehst friedlich ab?

> Eine relativ schmal geschriebene SN verblasst eher noch schneller, als
> die ᅵblicherweise 3-5mm breite Kennzeichenangabe.

Das war ein *Beispiel* wie man es machen kᅵnnte. Wenn es nicht geht oder
wenn man es nicht will dann kann es doch niemals eine Rechtfertigung fᅵr
einen Mangel sein.

> Und dass bei einer _durchsichtigen_ Kunststofffolie die
> Lichtdurchflutung von VS und RS unterschiedlich sein sollte, halte ich
> fᅵr ein Gerᅵst. Und zwar ein sehr hohes!

Aber das kann doch niemals dein Problem als Kᅵufer sein!

Siegfried

Andreas Portz

unread,
Mar 22, 2013, 1:25:56 PM3/22/13
to
Siegfried Schmidt wrote:

> Du gibst dich tats�chlich damit zufrieden und ziehst friedlich ab?

Wenn der H�ndler seinen Kunden ein f�r alle Mal verprellen m�chte, um
wenige Cent einer kundenfreundliche Bearbeitung der Reklamation zu
vermeiden, wird nichts anderes �brig bleiben. Formal ist dem Verhalten
kaum beizukommen.


> Aber das kann doch niemals dein Problem als K�ufer sein!

Es gibt noch mehr Produkte, die bei bestimmungsgem��em Gebrauch unter
schlechten Rahmenbedingungen (die hier diskutierte Plakette w�rde ohne
st�ndigen Sonnenschein bestimmt besser aussehen) kaum die 2j�hrige
Gew�hrleistungszeit ohne Mangel �berstehen.
Ein Blick in die 'Gr�necke' der Wohnung zeigt deutlich, dass die oberste
Lage Hydrokultursteine der Zimmerpflanzen deutliche Kalkablagerungen und
anderen Schmodder angesammelt haben. Also: 2cm 'abtragen', wegwerfen und
mit Neuware auff�llen. Anschlie�end gleich Restwasser wegkippen,
Wurzelballen aussp�len und T�pfe reinigen.
Soll ich dir das Tongranulat zusenden, das k�nntest du beim Hornbach
reklamieren?


-Andreas

Stefan Schmitz

unread,
Mar 22, 2013, 3:21:48 PM3/22/13
to

Armin Wolf

unread,
Mar 23, 2013, 3:12:24 AM3/23/13
to
"Martin Bienwald" <martin....@gmx.de> schrieb

> Bekommt man zur Plakette denn keine Prᅵfbescheinigung in Papierform?
> Die sollte hinreichend beweiskrᅵftig sein.

nein, es reicht der Eintrag im KFZ- Schein, der als Bescheinigung
ausreicht. beim TᅵV wird standardmᅵᅵig geprᅵft, on die einge-
tragenen Werte auch erreicht werden.

Armin Wolf

unread,
Mar 23, 2013, 3:15:01 AM3/23/13
to
"K. Huller" <kl.h...@web.de> schrieb

>> Bei der "Umwelt"plakette wird nichts am konkreten Fahrzeug geprueft.
>> Es geht nur nach der im Fahrzeugschein angegebenen Schluesselnummer.
>> Die Tresenfuzzine schaut halt in einer Liste nach, welche Farbe
>> das Auto bekommt, schreibt das Kennzeichen auf die Plakette und reicht
>> sie rueber.
>>
> Genau deswegen sind Buᅵgeld und erst recht Punkte nur wegen Verblassen der
> Plakette vᅵllig unangemessen. Daᅵ der Wagen grᅵn- (oder sonstwas-) wᅵrdig
> ist, lᅵᅵt sich anhand des Autotyps zur Not in den Unterlagen der
> Zulassungsstelle feststellen.

Nicht unbedingt.

Es wᅵre mᅵglich, eine verblaᅵte Plakette an einem unwᅵrdigen
Fahrzeug anzubringen. Entweder ist es dann eine ungᅵltige Pla-
kette, oder eine Urkundenfᅵlschung.

Da sind die 40 EUR schon sehr bescheiden.

Rupert Haselbeck

unread,
Mar 23, 2013, 4:50:01 AM3/23/13
to
Martin Bienwald schrieb:

> Andreas Portz <Andrea...@gmx.de> wrote:
>> Du wirst in den allerseltensten Fällen überhaupt beweisen können, dass
>> die fragliche Plakette vom beschuldigten Herausgeber stammt.
>
> Bekommt man zur Plakette denn keine Prüfbescheinigung in Papierform?
> Die sollte hinreichend beweiskräftig sein.

Eine Prüfbescheinigung braucht es nicht, weil die Plakette lediglich nach
außen hin zeigt, was insoweit in der Zulassungsbescheinigung eingetragen
ist.
Allerdings genügt zum Nachweis der Person des "Herausgebers" natürlich auch
die Rechnung, die Quittung oder der Kassenzettel. Angesichts des Preises von
einem oder zwei Euro wird den meisten Menschen aber wohl jeglicher Aufwand
insoweit unangemessen erscheinen. Man holt sich im Zweifelsfall einfach eine
neue Plakette (auch wenn es manchem hier natürlich uncool, ja völlig
inakzeptabel, erscheinen mag, nicht sogleich auf harte Konfrontation zu
setzen...)

MfG
Rupert

Ingo Stiller

unread,
Mar 23, 2013, 6:23:15 AM3/23/13
to
On 23 Mrz., 09:50, Rupert Haselbeck <mein-rest-mu...@gmx.de> wrote:
> Eine Prüfbescheinigung braucht es nicht, weil die Plakette lediglich nach
> außen hin zeigt, was insoweit in der Zulassungsbescheinigung eingetragen
> ist.

Ist korrekt. Und eigentlich müsste im "Zweifelsfalle" diese
Zulassungsbescheinigung auch ausreichen, um kein Bußgeld und Punkte in
Flensburg aufgebrummt zu bekommen.

> Allerdings genügt zum Nachweis der Person des "Herausgebers" natürlich auch
> die Rechnung, die Quittung oder der Kassenzettel. Angesichts des Preises von
> einem oder zwei Euro wird den meisten Menschen aber wohl jeglicher Aufwand
> insoweit unangemessen erscheinen. Man holt sich im Zweifelsfall einfach eine
> neue Plakette (auch wenn es manchem hier natürlich uncool, ja völlig
> inakzeptabel, erscheinen mag, nicht sogleich auf harte Konfrontation zu
> setzen...)

Tja, hier ist das Problem halt nur, wann ist eine Plakette
unleserlich?
Vorsichtshalber jedes Jahr eine neue Plakette kaufen?
Du bist halt mit 40 Euro und einem Punkt dabei, wenn die Verwaltung
meint, das Kennzeichen auf der Plakette sei nicht mehr leserlich
gewesen.

Was ich auch schon gehört habe:
Bei Schneefall muss man die Frontscheibe so freihalten, dass
allfällige Plaketten sichtbar sind. Es ging im konkretem Fall um die
Anwohnerparkbescheinigung, aber für die Umweltplakette mag ähnliches
gelten.

Wenn's ums Geldeinnehmen geht, ist die öffentliche Hand
erfinderisch ...

Gruß Ingo

Michael Landenberger

unread,
Mar 23, 2013, 6:28:37 AM3/23/13
to
"Lothar Klein" schrieb am 21.03.2013 um 16:56:16:

> Moment - Ich habe keine M�glichkeit, einen Aufkleber mit einer
> Haltbarkeitsdauer => G�ltigkeitsdauer zu erwerben ?

Nein. Du hast aber die M�glichkeit, einen Aufkleber mit 24 Monaten
gesetzlicher Gew�hrleistung zu erwerben. Wird der Aufkleber in dieser Zeit
wegen verblasster Schrift unbrauchbar, muss ihn der Verk�ufer ersetzen. Er
kann ja vom Filzstift-Lieferanten Schadenersatz fordern ;-)

�brigens ist mir noch keine einzige Umweltplakette untergekommen, die wegen
verblasster Schrift ersetzt werden musste.

Gru�

Michael

Michael Landenberger

unread,
Mar 23, 2013, 6:40:14 AM3/23/13
to
"K. Huller" schrieb am 22.03.2013 um 15:12:54:

> Genau deswegen sind Bu�geld und erst recht Punkte nur wegen Verblassen der
> Plakette v�llig unangemessen.

Nach Ramsauers Vorstellungen sollen f�r Plakettens�nder zumindest die Punkte
abgeschafft werden.

Gru�

Michael

P-Liedermann

unread,
Mar 23, 2013, 9:00:02 AM3/23/13
to
Am 23.03.2013 11:23, schrieb Ingo Stiller:
> On 23 Mrz., 09:50, Rupert Haselbeck <mein-rest-mu...@gmx.de> wrote:
>> Eine Pr�fbescheinigung braucht es nicht, weil die Plakette lediglich nach
>> au�en hin zeigt, was insoweit in der Zulassungsbescheinigung eingetragen
>> ist.
>
> Ist korrekt. Und eigentlich m�sste im "Zweifelsfalle" diese
> Zulassungsbescheinigung auch ausreichen, um kein Bu�geld und Punkte in
> Flensburg aufgebrummt zu bekommen.
>
>> Allerdings gen�gt zum Nachweis der Person des "Herausgebers" nat�rlich auch
>> die Rechnung, die Quittung oder der Kassenzettel. Angesichts des Preises von
>> einem oder zwei Euro wird den meisten Menschen aber wohl jeglicher Aufwand
>> insoweit unangemessen erscheinen. Man holt sich im Zweifelsfall einfach eine
>> neue Plakette (auch wenn es manchem hier nat�rlich uncool, ja v�llig
>> inakzeptabel, erscheinen mag, nicht sogleich auf harte Konfrontation zu
>> setzen...)

Auf Konfrontation sind zun�chst die "Erfinder" der zwecklosen Plakette
gegangen, und auf einen Schelmen kann man anderthalb setzen.

>
> Tja, hier ist das Problem halt nur, wann ist eine Plakette
> unleserlich?
> Vorsichtshalber jedes Jahr eine neue Plakette kaufen?
> Du bist halt mit 40 Euro und einem Punkt dabei, wenn die Verwaltung
> meint, das Kennzeichen auf der Plakette sei nicht mehr leserlich
> gewesen.

Aufgrund welcher Bestimmung eigentlich? Hat jemand konkrete Information
oder Unterlagen?
>
> Was ich auch schon geh�rt habe:
> Bei Schneefall muss man die Frontscheibe so freihalten, dass
> allf�llige Plaketten sichtbar sind. Es ging im konkretem Fall um die
> Anwohnerparkbescheinigung, aber f�r die Umweltplakette mag �hnliches
> gelten.

Die eine ist nur beim Parken relevant, die andere nur beim Fahren. Vor
dem Fahren sollte die Frontscheibe ohnedies von Schnee und Eis befreit
werden.

>
> Wenn's ums Geldeinnehmen geht, ist die �ffentliche Hand
> erfinderisch ...

Das ist wahr, notwendig ist aber eine -wenn auch noch so abwegige-
Rechtsgrundlage

-peter

P-Liedermann

unread,
Mar 23, 2013, 9:03:47 AM3/23/13
to
Am 23.03.2013 11:28, schrieb Michael Landenberger:
> "Lothar Klein" schrieb am 21.03.2013 um 16:56:16:
>
>> Moment - Ich habe keine M�glichkeit, einen Aufkleber mit einer
>> Haltbarkeitsdauer => G�ltigkeitsdauer zu erwerben ?
>
> Nein. Du hast aber die M�glichkeit, einen Aufkleber mit 24 Monaten
> gesetzlicher Gew�hrleistung zu erwerben. Wird der Aufkleber in dieser Zeit
> wegen verblasster Schrift unbrauchbar, muss ihn der Verk�ufer ersetzen.

Ist der Kleber aus der Sicht des Fahrzeughalters nun eine Ware oder eine
Urkunde?

-peter

Andreas Portz

unread,
Mar 23, 2013, 9:08:55 AM3/23/13
to
Ingo Stiller wrote:

> Bei Schneefall muss man die Frontscheibe so freihalten, dass
> allf�llige Plaketten sichtbar sind. Es ging im konkretem Fall um die
> Anwohnerparkbescheinigung, aber f�r die Umweltplakette mag �hnliches
> gelten.

Deswegen haben besser ausgestattete Fahrzeuge eine Standheizung, sowie
(alle miteinander) ein Standlicht. Was n�tzt die bestens abgetaute
Plakette, wenn man sie bei Dunkelheit nicht lesen kann?

-Andreas

P-Liedermann

unread,
Mar 23, 2013, 11:05:44 AM3/23/13
to
Am 21.03.2013 07:34, schrieb Ingo Stiller:
> Wenn das mal rechtens ist:
>
> ======= Allgemeine Zeitung Mainz ============
> http://www.allgemeine-zeitung.de/region/mainz/meldungen/12937944.htm
> Nicht nur eine fehlende Umweltplakette, sondern auch eine mit
> unleserlicher Aufschrift kann Geld kosten.
> ...
> Nur so spare der Halter die vermeidbare Ausgabe von 40 Euro und
> bekomme keinen Punkt in Flensburg.
> ========================================
>
> Die Beschriftung nimmt doch der Ausgeber vor. Und wenn der Stifte
> verwendet, die nach wenigen Wochen verblasst, ist also der Autofahrer
> schuld?
> Sehr seltsam
>

Vielleicht gen�gt es, die Plakette herunterzureissen oder am besten gar
nicht erst aufzukleben:

http://www.hoffmann-rechtsanwaelte.de/Ratgeber/Ratgeber-Recht/Verkehrsrecht/detail.49.Bu%C3%9Fgeld.html

-peter


Henning Koch

unread,
Mar 23, 2013, 11:43:51 AM3/23/13
to
On Sat, 23 Mar 2013 08:12:24 +0100, Armin Wolf wrote:

>nein, es reicht der Eintrag im KFZ- Schein, der als Bescheinigung
>ausreicht. beim T�V wird standardm��ig gepr�ft, on die einge-
>tragenen Werte auch erreicht werden.

den zweiten Satz verstehe ich nicht?!

Volker Hahn

unread,
Mar 23, 2013, 2:02:47 PM3/23/13
to
In article <kih5qe$er2$7...@news.sap-ag.de>, Martin Bienwald wrote:
> Ich halte es f�r seltsam, politische Meinungen mit "Jedermann wei�, da� ..."
> einzuleiten. Es gibt durchaus (nicht ganz wenige) Leute, die die Regelung
> f�r einigerma�en sinnvoll halten.

Die Regelung ist ohne jeden Zweifel sinnlos, das sollte mittlerweile auch dem
letzten Ignoranten klar sein, so er mindestens des Lesens m�chtig ist. Dass
sich andererseits selbst f�r den allergr��ten Unsinn immer ein paar wenige
Leute finden lassen, die - aus welcher Motivation heraus auch immer - anderes
propagieren, �ndert daran selbstverst�ndlich nichts.

> Leute, die ihre politischen Ansichten f�r die einzige Wahrheit halten,
> haben Demokratie nicht wirklich verstanden.

Ob Wasser nach oben oder unten flie�t, ist nun wirklich keine "politische
Ansicht". Mit Politik hat das nur insoweit etwas zu tun, als es in die Reihe
der rein politisch motivierten Bl�dsinnigkeiten geh�rt.

Armin Wolf

unread,
Mar 23, 2013, 4:07:42 PM3/23/13
to
"Henning Koch" <HKoch...@web.de> schrieb
Bei jedem T�V- Termin wird bei laufendem Motor eine Angas-
untersuchung durchgef�hrt. Wenn die vom Hersteller angege-
benen Werte nicht erreicht werden, gibt es keine T�V- Plakette.

Henning Koch

unread,
Mar 23, 2013, 7:46:20 PM3/23/13
to
On Sat, 23 Mar 2013 21:07:42 +0100, Armin Wolf wrote:

>>>nein, es reicht der Eintrag im KFZ- Schein, der als Bescheinigung
>>>ausreicht. beim T�V wird standardm��ig gepr�ft, on die einge-
>>>tragenen Werte auch erreicht werden.
>>
>> den zweiten Satz verstehe ich nicht?!
>
>Bei jedem T�V- Termin wird bei laufendem Motor eine Angas-
>untersuchung durchgef�hrt. Wenn die vom Hersteller angege-
>benen Werte nicht erreicht werden, gibt es keine T�V- Plakette.

achso...

naja, zum einen stimmt das nun auch schon eine Weile nicht mehr ;-)

Zum anderen kann man damit aber auch nicht �brpr�fen, ob der
Euro-4-Diesel wirklich noch die Euro-4-Norm erf�llt (gr�ne Plakette),
oder nur noch die Euro-3-Norm (gelbe Plakette).

Man �berpr�ft halt, ob ganz grob was schief l�uft oder nicht.

Armin Wolf

unread,
Mar 24, 2013, 2:32:10 AM3/24/13
to
"Henning Koch" <HKoch...@web.de> schrieb

> naja, zum einen stimmt das nun auch schon eine Weile nicht mehr ;-)

????

Die einj�hrige AU wurde bei der zweij�hrigen T�V- Pr�fung integriert!

> Zum anderen kann man damit aber auch nicht �brpr�fen, ob der
> Euro-4-Diesel wirklich noch die Euro-4-Norm erf�llt (gr�ne Plakette),
> oder nur noch die Euro-3-Norm (gelbe Plakette).
>
> Man �berpr�ft halt, ob ganz grob was schief l�uft oder nicht.

Wenn der T�V das schon nicht gebacken bekommt, und bei meiner
Schei�karre (seliger VITO) dem Me�protokoll nicht zu entnehmen
war, da� der Dieselkat f�r die rote Plakette die Rostlaube vorzeitig
verlassen hatte, dann kann keine einfache Werkstatt f�r EUR 5 eine
g�ltige Messung durchf�hren.

Wolfgang May

unread,
Mar 24, 2013, 5:23:29 AM3/24/13
to
Armin Wolf <AW...@lavabit.com> wrote:
> "Henning Koch" <HKoch...@web.de> schrieb
>
>> naja, zum einen stimmt das nun auch schon eine Weile nicht mehr ;-)
>
> ????
>
> Die einjᅵhrige AU wurde bei der zweijᅵhrigen TᅵV- Prᅵfung integriert!

Wahrscheinlich will er sagen, dass die AU schon vorher ein reiner
"Wir-tun-was"-Oeko-Popanz war.

Wolfgang

P-Liedermann

unread,
Mar 24, 2013, 5:36:57 AM3/24/13
to
Das ist richtig, und trifft auf die "Umwelt-" oder "Feinstaub-Plakette"
genauso zu.

Henning Koch

unread,
Mar 24, 2013, 8:12:52 AM3/24/13
to
On Sun, 24 Mar 2013 07:32:10 +0100, Armin Wolf wrote:

>> naja, zum einen stimmt das nun auch schon eine Weile nicht mehr ;-)
>
>????

es wird nicht mehr bei jedem Fahrzeug eine Abgasmessung durchgef�hrt.

Seit ungef�hr 2010, g�ltig f�r Fahrzeuge ab EZ 2006.
>> Zum anderen kann man damit aber auch nicht �brpr�fen, ob der
>> Euro-4-Diesel wirklich noch die Euro-4-Norm erf�llt (gr�ne Plakette),
>> oder nur noch die Euro-3-Norm (gelbe Plakette).
>>
>> Man �berpr�ft halt, ob ganz grob was schief l�uft oder nicht.
>
>Wenn der T�V das schon nicht gebacken bekommt,

Es d�rfte eher daran liegen, dass der Fahrzeguhalter nicht alle zwei
Jahre ein komplette Abgas-Gutachten mit den zugeh�rigen Pr�fzyklen
bezahlen will. Der Preis w�re dann n�mlich ungef�hr vierstellig.

BTW gilt f�r die Bremsenpr�fung das gleiche: auch hier ist der
Pr�fumfang im Rahmen der Hauptuntersuchung meilenweit von dem
entfernt, der f�r eine Typgenehmigung erforderlich ist.

Laszlo Lebrun

unread,
Mar 24, 2013, 12:12:57 PM3/24/13
to
On 03/22/2013 09:47 AM, Martin Bienwald wrote:
> Ich halte es für seltsam, politische Meinungen mit "Jedermann weiß, daß ..."
> einzuleiten. Es gibt durchaus (nicht ganz wenige) Leute, die die Regelung
> für einigermaßen sinnvoll halten.
Tja auf ein Paar Hunderten wirdsde wohl schon kommen...

--
One computer and three operating systems, not the other way round.
One wife and many hotels, not the other way round ! ;-)

Jens Müller

unread,
Mar 30, 2013, 11:34:13 AM3/30/13
to
On 23.03.2013 16:05, P-Liedermann wrote:
> Vielleicht gen�gt es, die Plakette herunterzureissen oder am besten gar
> nicht erst aufzukleben:
>
> http://www.hoffmann-rechtsanwaelte.de/Ratgeber/Ratgeber-Recht/Verkehrsrecht/detail.49.Bu%C3%9Fgeld.html

"Das Zusatzzeichen zu Zeichen 270.1 nimmt Fahrzeuge vom Verkehrsverbot
in der Umweltzone nach dem Wortlaut des � 41 Abs. 1 Anlage 2, Abschnitt
6 StVO aus, die mit einer auf einem Zusatzzeichen mit der jeweiligen
Farbe angezeigten Plakette nach � 3 Abs. 1 der Verordnung zur
Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringen Beitrag zur
Schadstoffbelastung ausgestattet sind.

Auch derjenige, der das Fahrzeug f�hrt, welches plakettenf�hig ist,
gen�gt der vorgenannten Regelung. "

Nach diesem non sequitur kann man schon mit dem Lesen aufh�ren.

Gru�, Jens

P-Liedermann

unread,
Apr 1, 2013, 12:53:26 PM4/1/13
to

Jens Müller

unread,
Apr 6, 2013, 1:00:59 PM4/6/13
to
> (S. 281, zuletzt geprüft am 01.04.2013)

Ah, es dreht sich um den Begriff "ausgestattet". Das hätte man auch mit
weniger sinnloser Rabulistik auf den Punkt bringen können als es RA
Bennetter tut ...

G.O.Tuhls

unread,
Apr 6, 2013, 3:58:10 PM4/6/13
to
Die Meinung eines Anwaltes, sonst nichts.
Solange der kein Richter folgt, ist sie nichts wert.
Bin selbst schon mit dem Versuch, ein Verwarnungsgeld wg. verblasster
Beschriftung (was juristisch ein total anderer Sachverhalt ist als der von
Benneter genannte Sachverhalt, so krümelkackend sind die) mit so ziemlich
allen in diesem Thread genannten Argumenten abzuwehren, auf die Schnauze
gefallen.

Gruß
G.O.

P-Liedermann

unread,
Apr 7, 2013, 2:55:34 PM4/7/13
to
Am 06.04.2013 21:58, schrieb G.O.Tuhls:
> Am 06.04.2013, 19:00 Uhr, schrieb Jens Müller:
>
>>> Wer nicht weiterlesen will, muss u.U. zahlen, siehe auch
>>>
>>> http://www.google.ch/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=10&cad=rja&ved=0CHEQFjAJ&url=http%3A%2F%2Fwww.berliner-anwaltsverein.de%2Fwordpress%2Fwp-content%2Fmedia%2Fanwaltsblatt%2F2010%2FBAW_10_juli_august.pdf&ei=2rlZUeypGaiV7Aatp4D4BQ&usg=AFQjCNEx-Dd_PtR-2KYx-9L7CPuup5-twQ&bvm=bv.44442042,d.ZGU
>>>
>>>
>>> (S. 281, zuletzt geprüft am 01.04.2013)
>>
>> Ah, es dreht sich um den Begriff "ausgestattet". Das hätte man auch
>> mit weniger sinnloser Rabulistik auf den Punkt bringen können als es
>> RA Bennetter tut ...
>
> Die Meinung eines Anwaltes, sonst nichts.
> Solange der kein Richter folgt, ist sie nichts wert.

Hilfreich, weil mit Aktenzeichen:
http://www.recht-hilfreich.de/verkehrsrecht/bussgeld-wegen-falschem-kennzeichen-auf-umweltplakette-ist-rechtswidrig/

Zuletzt geprüft am 07.04.2013

Das ist schon wieder ein anderer Tatbestand, aber auch hier wäre die
Nichtanbringung der Plakette u.U. hilfreich gewesen.

> Bin selbst schon mit dem Versuch, ein Verwarnungsgeld wg. verblasster
> Beschriftung (was juristisch ein total anderer Sachverhalt ist als der
> von Benneter genannte Sachverhalt, so krümelkackend sind die) mit so
> ziemlich allen in diesem Thread genannten Argumenten abzuwehren, auf die
> Schnauze gefallen.

(OT: Der Fröhlich fällt sogar beim Radfahren auf die Schnauze, also mach
Dir nicht so viel daraus.)

Meine Aussage war ja auch, in einem solchen Fall sei die Plakette am
besten zu entfernen. Vorsorglich könnte man aber auch gleich deren
Anbringung unterlassen. Dies ist möglicherweise auch in weiteren Fällen,
z.B. Kennzeichenwechsel probat.

Interessant wäre nach wie vor, was in Deinem oder irgendeinem anderen
Fall als Rechtsgrundlage für den Bussgeldbescheid angegeben war.

Allgemein stelle ich mir die Frage, ob es überhaupt einen Sinn hat, die
Plakette anzubringen.

-Peter

Jens Müller

unread,
Apr 8, 2013, 1:50:52 AM4/8/13
to
On 07.04.2013 20:55, P-Liedermann wrote:
> Hilfreich, weil mit Aktenzeichen:
> http://www.recht-hilfreich.de/verkehrsrecht/bussgeld-wegen-falschem-kennzeichen-auf-umweltplakette-ist-rechtswidrig/

"Nach einer ᅵnderung der Rechtslage durch den Gesetzgeber, ist das
Urteil des Amtsgerichts Augsburg leider nicht mehr aktuell."

Ich verstehe eh nicht, warum die Leute wg. 40 Euro einen Haufen Geld fᅵr
einen Anwalt ausgeben ...

Thomas Hochstein

unread,
Apr 8, 2013, 1:46:47 AM4/8/13
to
Jens M�ller schrieb:

> Ah, es dreht sich um den Begriff "ausgestattet". Das h�tte man auch mit
> weniger sinnloser Rabulistik auf den Punkt bringen k�nnen als es RA
> Bennetter tut ...

Vor allem liegt es nicht fern, davon auszugehen, dass ein Fahrzeug nur
dann mit der Plakette "ausgestattet" ist, wenn sie auch an ihm
angebracht ist und nicht nur ausgestellt wurde und beim Halter zuhause
liegt. Das d�rfte der sonstigen Verwendung des Begriffs in
stra�enverkehrs(zulassungs)rechtlichen Rechtsnormen entsprechen.

-thh

P-Liedermann

unread,
Apr 8, 2013, 3:20:35 AM4/8/13
to
Am 08.04.2013 07:50, schrieb Jens Müller:
> On 07.04.2013 20:55, P-Liedermann wrote:
>> Hilfreich, weil mit Aktenzeichen:
>> http://www.recht-hilfreich.de/verkehrsrecht/bussgeld-wegen-falschem-kennzeichen-auf-umweltplakette-ist-rechtswidrig/
>>
>
> "Nach einer Änderung der Rechtslage durch den Gesetzgeber, ist das
> Urteil des Amtsgerichts Augsburg leider nicht mehr aktuell."

Nulla poena sine lege, das betrifft also höchstens Fälle, die nach der
Änderung beanstandet wurden.


> Ich verstehe eh nicht, warum die Leute wg. 40 Euro einen Haufen Geld für
> einen Anwalt ausgeben ...

Und ich verstehe nicht, warum der Staat selbst noch viel mehr Geld
ausgibt, um solchen Unsinn zu machen. Was mag ein einziges
entsprechendes Verbotsschild kosten? Wer zahlt letztlich? Das ganze
erinnert an die Legende vom Gesslerhut.

Gruss,
Peter

P-Liedermann

unread,
Apr 8, 2013, 3:36:27 AM4/8/13
to
Ich gehe nicht davon aus, dass die Plakette "beim Halter zuhause liegt",
sondern dass sich sich w�hrend des Betriebes des Fahrzeugs auf
�ffentlichen Strassen zusammen mit weiteren mitf�hrpflichtigen
Dokumjenten im Fahrzeug befindet und jederzeit vorgewiesen werden kann.
Der Bezug auf "sonstige Verwendung des Begriffs" ("ausgestattet") k�nnte
Probleme mit dem Analogieverbot aufwerfen, deswegen bitte ich hier um
Konkretisierung

-Peter

Frank Bodenschatz

unread,
Apr 8, 2013, 10:20:30 AM4/8/13
to
On Sat, 23 Mar 2013 03:23:15 -0700 (PDT), Ingo Stiller
<i2st...@gmx.de> wrote:

>Was ich auch schon geh�rt habe:
>Bei Schneefall muss man die Frontscheibe so freihalten, dass
>allf�llige Plaketten sichtbar sind. Es ging im konkretem Fall um die
>Anwohnerparkbescheinigung, aber f�r die Umweltplakette mag �hnliches
>gelten.

Je nach Schneefall, Au�en- und Fahrzeugtemperatur ist ja bereits nach
wenigen Minuten eine gerade freigemachte Frontscheibe wieder
zugedeckt. Kann man von einem Halter wirklich verlangen, yetiartig
neben dem PKW zu verweilen?

Frank

P-Liedermann

unread,
Apr 8, 2013, 12:17:33 PM4/8/13
to
Das sowieso nicht, denn im ruhenden Verkehr ist die Plakette doch
unerheblich?!

Ingo Stiller

unread,
Apr 8, 2013, 12:57:16 PM4/8/13
to
On 8 Apr., 18:17, P-Liedermann <peter09...@hispeed.ch> wrote:
> Am 08.04.2013 16:20, schrieb Frank Bodenschatz:
>
> > On Sat, 23 Mar 2013 03:23:15 -0700 (PDT), Ingo Stiller
> > <i2stil...@gmx.de> wrote:
>
> >> Was ich auch schon gehört habe:
> >> Bei Schneefall muss man die Frontscheibe so freihalten, dass
> >> allfällige Plaketten sichtbar sind. Es ging im konkretem Fall um die
> >> Anwohnerparkbescheinigung, aber für die Umweltplakette mag ähnliches
> >> gelten.
>
> > Je nach Schneefall, Außen- und Fahrzeugtemperatur ist ja bereits nach
> > wenigen Minuten eine gerade freigemachte Frontscheibe wieder
> > zugedeckt. Kann man von einem Halter wirklich verlangen, yetiartig
> > neben dem PKW zu verweilen?
>
> Das sowieso nicht, denn im ruhenden Verkehr ist die Plakette doch
> unerheblich?!

Nö, sowohl die Anwohnerparbescheinigung als auch die Umweltplakette
werden am Fahrzeug geprüft, welches ruht.
In Mainz gehen die Bediensteten der Stadt zu gar in die Parkhäuser um
die Plakette zu überprüfen.

Gruß Ingo

Frank Bodenschatz

unread,
Apr 8, 2013, 1:08:37 PM4/8/13
to
On Mon, 08 Apr 2013 18:17:33 +0200, P-Liedermann
<peter...@hispeed.ch> wrote:

>Das sowieso nicht, denn im ruhenden Verkehr ist die Plakette doch
>unerheblich?!

Meine Frage bezog sich auf den von Ingo erw�hnten Anwohnerparkausweis.

Da aber ein PKW ohne Plakette nur schwerlich "legal" in einer
Umweltzone abgestellt werden kann (es sei denn, er w�rde dorthin
geschleppt werden), ist die Frage auch f�r die Plakette relevant.

Frank

PS: nun w�rde es mich doch schon interessieren, ob ein rot
plakettierter PKW in einer gr�nen Zone stehen darf, wenn er
nachweislich nicht aus eigener Kraft dorthin gefahren ist/wurde.

P-Liedermann

unread,
Apr 8, 2013, 1:12:37 PM4/8/13
to
Am 08.04.2013 18:57, schrieb Ingo Stiller:

>> Das sowieso nicht, denn im ruhenden Verkehr ist die Plakette doch
>> unerheblich?!
>
> N�, sowohl die Anwohnerparbescheinigung als auch die Umweltplakette
> werden am Fahrzeug gepr�ft, welches ruht.
> In Mainz gehen die Bediensteten der Stadt zu gar in die Parkh�user um
> die Plakette zu �berpr�fen.

ja, offenbar hast Du recht. Das ist aber nun extrem abwegig, denn ein
geparktes Fahrzeug belastet doch die Umwelt nicht mit Feinstaub.

P-Liedermann

unread,
Apr 8, 2013, 2:22:51 PM4/8/13
to
Am 08.04.2013 19:08, schrieb Frank Bodenschatz:
> On Mon, 08 Apr 2013 18:17:33 +0200, P-Liedermann
> <peter...@hispeed.ch> wrote:
>
>> Das sowieso nicht, denn im ruhenden Verkehr ist die Plakette doch
>> unerheblich?!
>
> Meine Frage bezog sich auf den von Ingo erwähnten Anwohnerparkausweis.
>
> Da aber ein PKW ohne Plakette nur schwerlich "legal" in einer
> Umweltzone abgestellt werden kann (es sei denn, er würde dorthin
> geschleppt werden), ist die Frage auch für die Plakette relevant.

Diese "Umweltzonen" sind doch in der Regel zeitlich befristet?!




Wolfgang May

unread,
Apr 8, 2013, 3:03:36 PM4/8/13
to
P-Liedermann <peter...@hispeed.ch> wrote:
> Am 08.04.2013 19:08, schrieb Frank Bodenschatz:
>> On Mon, 08 Apr 2013 18:17:33 +0200, P-Liedermann
>> <peter...@hispeed.ch> wrote:
>>
>>> Das sowieso nicht, denn im ruhenden Verkehr ist die Plakette doch
>>> unerheblich?!
>>
>> Meine Frage bezog sich auf den von Ingo erwᅵhnten Anwohnerparkausweis.
>>
>> Da aber ein PKW ohne Plakette nur schwerlich "legal" in einer
>> Umweltzone abgestellt werden kann (es sei denn, er wᅵrde dorthin
>> geschleppt werden) , ist die Frage auch fᅵr die Plakette relevant.
>
> Diese "Umweltzonen" sind doch in der Regel zeitlich befristet?!

Nein.

Ich glaube, Du verwechselst etwas: frueher gab es "Smog-Fahrverbote",
wo Autos ohne Kat/mit niedriger Euro-Norm oder irgendsowas bei akut
schlechten Luftwerten nicht fahren durften.

Die "Umweltzonen" sind fest, immer gueltig, und betreffen "Feinstaub".
ein darf man -je nach Strenge- nur mit gelber oder gruener Plakette.
Betroffen sind davon eigentlich nur Diesel (auch relativ neue),
waehrend AFAIK alle Kat-Benziner fuer einen Tribut von 5EUR eine
gruene Plakette bekommen koennen.

Wolfgang

PS: mit Pellet-Heizungen darf man in der Umweltzone beliebig russen,
weil die sind voll oeko.
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