Der traurige Grund meines Beitrags ist folgender:
Ich habe schon seit ca. 6 Monaten Ärger mit meinen Nachbarn. Wir beide
sind Mietparteien in einem Mietshaus mit 6 Wohnungen.
Die armen Menschen müssen unter wahnsinnigen Komplexen und einem echt
gut ausgebildeten Verfolgungswahn leiden.
Heute war es 'endlich' so weit :-( , daß ich im beisein von 2 anderen
Nachbarn (Zeugen!) massiv beschimpft und bedroht worden bin.
"wenn ich sie alleine treffe schlage ich Sie grün und blau"
Ich habe verhalte mich in solchen Situationen generell passiv und die
Beschimpfungen arten somit in reine Monologe aus.
Den Hauswirt habe ich bereits von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt.
Jetzt stellt sich mir nur noch die Frage, wo ich einen Anwalt finde, der
sich mit diesen Fällen gut auskennt. Hat jemand einen Tip?
Oder gehe ich direkt zur Polizei und stelle Strafanzeige???
Eine Rechtsschutzversicherung habe ich allerdings nicht.
Bin für jeden Rat dankbar
E. Meier
MfG.
Carsten.
Vielleicht willst du mal reflektieren, warum die Situation derart
eskaliert.
> Den Hauswirt habe ich bereits von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt.
> Jetzt stellt sich mir nur noch die Frage, wo ich einen Anwalt finde, der
> sich mit diesen Fällen gut auskennt.
Mangelnde soziale Kompetenz wird der Anwalt nicht ausgleichen können.
> Oder gehe ich direkt zur Polizei und stelle Strafanzeige???
> Eine Rechtsschutzversicherung habe ich allerdings nicht.
Vielleicht trinkst mit deinem Nachbar mal ein Bier/Wein/Wasser zur
Versöhnug? Natürlich kannst du auch die Justiz mit deinem Streit
beschäftigen, ganz nach Belieben.
> Bin für jeden Rat dankbar
Das wäre meiner.
Grüße
SB
Kannst Du gerne haben
Folgendes Szenario:
Ich (65) wohne in diesem Haus seit ca. 40 Jahren
Die Nachbarn wohnen hier seit ca. 20 Jahren
Bis vor einem halben Jahr gab es keine Probleme, wir haben den Kindern
(10 + 20) der Familie sogar regelmäßig bei den Hausaufgaben geholfen und
sind, da die alleinerziehende Mutter ein Geschäft zu führen hat, sogar
ersatzeshalber einmal zur Einschulung bzw. zum Elternsprechtag gegangen.
Soviel auch zur sozialen kompetenz.
Das Haus hat einen großen Garten(=Wiese). Der Rasen wird oft und gerne
genutzt. Den Rasen mähe ich schon seit Jahren mit meinem eigenen
Rasenmäher, da meine Tochter ebenfalls dort gespielt hat und man braucht
als Rentnerin halt was zu tun. Als einzigste Gegenleistung nehme ich,
eigentlich schon von Anfang an, von jedem (willigen) Benutzer des Rasens
einen kleinen Beitrag (5 DM) zum Kauf eines neuen Messers für den
Rasenmäher (alle 2 Jahre oder so). Für neue Wäscheleinen sorge ich auch
ab und zu.
Das die Nachbarsfamilie Geldsorgen hat ist kein Geheimnis, aber 5 DM
sind schließlich nicht die Welt. Ich würde es sogar verstehen ... wenn
ich in der letzten Zeit nicht mit ansehen müßte, daß dem 10jährige Sohn
Fahrräder, Skateboars, Rollerblades, Kickboards, Gamestation und anderes
Spielzeug ohne mit der Winper zu zucken gekauft wird - welches dann sehr
oft sogar über nacht und auch wenn es regnet unbeaufsichtigt und
offensichtlich vergessen auf dem Rasen herumliegt.
Tja, und dieses Frühjahr habe ich die 'Frechheit' besessen, um 5 DM zu
bitten, da ich zu Beginn der 'Saison' neue Wäscheleinen und ein
Rasenmäher-Messer besorgt hatte. Drei Nachbarn haben bezahlt, 2 andere
Nachbarn nutzen den Rasen (wegen einem Schrebergarten gleich um die Ecke
nicht - ist ja völlig ok)
Seitdem weiß ich nicht mehr, wie mir geschieht.
Zuerst wurde ich nicht mehr gegrüßt. Dem Sohn wurde verboten mit uns zu
sprechen (er tut es eigentlich doch schon hin und wieder, aber sobald
Mutter oder Schwester von der Arbeit/Schule kommen ist er wie ein Blitz
verschwunden).
Wenn's schön warm ist, stellen die Nachbarn einen großen Tisch auf den
Rasen und essen mit Freunden zu abend - Der Rasen ist ja schließlich so
schon frisch gemäht.
Ist ja auch kein Problem, der Garten ist groß genug, wir machen in der
anderen Gartenecke dasselbe.
Nun zur Eskalation:
Der Sohn spielt mit Freunden mit dem Wasserschlauch und trifft ab und zu
auch mal die, auf der Leine hängende, Wäsche. Also geh ich runter (um
nicht aus dem Fenster schreien zu müssen) und bitte um ein bißchen mehr
Treffsicherheit. Daraufhin werde ich von der 20!!!-jährigen Schwester
aus dem Fenster in der 2. Etage heraus 'gebeten' doch "die Schnauze zu
halten" - was sagt man dazu?
Das was vor ca. 6 Wochen (Beginn der Sommerferien) und ich habe
inzwischen alle Kommunikationsversuche aufgegeben. Selbst ein einfaches
verzagtes 'es doch noch mal versuchendes' "Guten Tag" auf der Treppe
wird, wenn überhaupt, mit Beschimpfungen gewürdigt "Sie dumme Kuh".
Heute nachmittag wurde - es hing noch Wäsche auf der Leine! - quer unter
den Wäscheleinen ein Tapeziertisch aufgestellt. Eine *andere* Nachbarin
bat darum, doch noch zu warten bis die Wäsche trocken ist. Darauf folgte
"Was hängen Sie überhaupt Wäsche hier". Die arme Frau war völlig
perplex. Und ich saß dummerweise in der Sitzecke im Garten und habe
außer den letzten Sonnenstrahlen auch noch mein Fett abbekommen. "Haben
Sie sich von der Frau da auch gegen uns aufhetzen lassen?" Der Monolog
endete dann mit "Ich schlage Sie grün und blau. Und jetzt gehen Sie
meinetwegen doch zum Anwalt."
Ich bin mit dem Nerven am Ende und werde der Aufforderung gleich morgen
früh nachkommen, wenn ich denn wüßte welche Art von Anwalt ich
einschalten muß.
> Vielleicht trinkst mit deinem Nachbar mal ein Bier/Wein/Wasser zur
> Versöhnug? Natürlich kannst du auch die Justiz mit deinem Streit
> beschäftigen, ganz nach Belieben.
Ok, es gehört eigentlich nicht diekt zur Sache. Aber es handelt sich um
eine türkische Familie. Und wer jetzt etwas von Rassismus und ähnlichem
Kram quasselt, dem trete ich ans Schienbein ;-) (ja, ich kann schon
wieder ein wenig lachen) und rate demjenigen, den Beginn des Beitrags zu
lesen.
Folgendes ist letztes Jahr vorgefallen. Grosses Familienfest :
Schlägerei : Messer im Bauch : Polizei : 5 Wagen : Krankenwagen (alles
soweit klar? - gut) Das war die Verlobungsfeier der damals 19-jährigen
Tochter.
Nächste Woche soll geheiratet werden. Meine anderen - ebenfalls
türkischen - Nachbarn (Mieter seit 3 Jahren), mit denen ich mich sehr
gut verstehe, erzählten mir vor ca. 3 Wochen, daß der Verlobte (auf
türkisch) geäußert hat: "Wegen der Frau werde ich noch zum Mörder"
Und im Zusammenhang mit dem oben geschilderten Vorfall bekommen ich ein
'Ziehen im Rücken'.
Ich bin es *so* leid und habe jede Hoffnung fahren lassen.
Danke für's Lesen
Irgendwelche Kommentare?
E. Meier
>Irgendwelche Kommentare?
Mein Beileid. Mehr fällt mir da nicht ein.
Es klingt einfach so, als ob alles, was du tust, die Sache einfach nur
schlimmer macht. Wahrscheinlich hilft nur weiträumiges ignorieren.
--
mit freundlichen Grüßen
Holgi, +49-531-3497854
Das verspricht aufregend zu werden! Wo feiern die? Vielleicht komme ich mal
vorbei. ;-)
Matthias
(schwaches Lachen)
Wenn Du am 3. September die Zeitung aufschlägst, kannst Du vielleicht
darüber lesen
Wenn du zu einem Anwalt gehst, und ihm (am besten vorher Telefonisch),
denn sonst fühlen diese schwer beschäftigten Personen sich etwas
überrumpelt und haben dann doch keine Zeit ;-), den Sachverhalt
schilderst, dann wird er dich sicherlich auf Nachfrage hin an einen
entsprechenden Anwalt verweisen. Ansonsten gehe ich mal davon aus, dass
Anwälte/innen, die sich im Familienrecht auskennen auch das von dir
benötigte Gebiet beherschen. Generell sollten dies aber alle Anwälte
können. Also wenn du bereits mit einem zu tuhn gehabt hast, spreche
diesen doch einfach mal darauf an.
Strafanzeige kannst du auch ohne Anwalt bei der Polizei stellen. Ich
würde den Sachverhalt schon mal schriftlich festhalten, Zeugen benennen
und den "Wisch" mit Erklärung dort abgeben. Wenn du aber noch auf dem
Zivilrechtlichem Weg etwas machen möchtest, solltest du auf jeden Fall
einen Anwalt aufsuchen.
Allerdings werden die wohl nicht aus dem Haus geschmisse, noch ins
Gefängnis gesteckt, sofern sie vorher noch nicht strafrechtlich in
Erscheinung getreten sind. Das sollte dir klar sein. Vielleicht kann man
auf dem Zivilrechtlichem Weg sowas ähnliches wie "nicht näher als 20m
kommen dürfen etc." herausholen und bei Missachtung gleich wieder
anzeigen. Na ja klingt IMHO nicht so ganz toll. ;-)
Gruß Marcus
--
"Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen." Florian Kleinmanns in
dsrm
Also Rechtschutzversicherung abschließen, 3 Monate warten bis die gilt
Videokamera installieren und anschalten
dem Nachbar blöd kommen damit er Drohn (im Rahmen der Gesetze)
Dann Anzeige erstatten
Klaus
> Videokamera installieren und anschalten
> dem Nachbar blöd kommen damit er Drohn (im Rahmen der Gesetze)
> Dann Anzeige erstatten
ähm! Einfach so ne Kamera installieren ist doch auch nicht gestattet.
Auch der Rechtsverletzende hat doch Rechte!?
Gruß Marcus
Die Kamera zu installiere ist nicht verboten, auch nicht einen Straftat
aufzuzeichen. Nur den Nachbar dauend zu überwachen.
Aber dazu musste man das dem sagen oder wie will er beweisen das die Kamera
aufzeichnet
Klaus
> Ansonsten gehe ich mal davon aus, dass
> Anwälte/innen, die sich im Familienrecht auskennen auch das von dir
> benötigte Gebiet beherschen.
Danke für den Tip.
Habe mich in meinem Bekanntenkreis umgehört und bin tatsächlich an
jemanden verwiesen worden, der mir sogar bekannt ist. Ich hätte bei so
einem Vorfall gar nicht an das 'Familien'-Recht gedacht.
Der Anwalt will jetzt exakt nach 'Vorschrift' vorgehen, damit keine
Formfehler entstehen.
Mir wurde gesagt, daß dies erst einmal eine Abmahnung und die 'Bitte' um
eine förmliche(=schriftliche?) Entschuldigung beinhaltet.
Auf jeden Fall ist die Sache jetzt ins Rollen gekommen. Eventuell wird
der Brief sogar noch heute nachmittag abgeschickt.
> Allerdings werden die wohl nicht aus dem Haus geschmisse, noch ins
Der Hauswirt möchte hat um eine Kopie von allen schriftlichen Unterlagen
gebeten.
Tatsache ist nämlich, daß die Tochter des Hauswirts vor ca. 2 Jahren
dermaßen bösartig von den Nachbarn beschimpft worden ist, daß sie
weinend das Haus verlassen hat.
Aber Aussagen von Verwandten zählen vor Gericht offensichtlich nicht ...
E. Meier
>> Vielleicht willst du mal reflektieren, warum die Situation derart
>> eskaliert.
>Kannst Du gerne haben
>Folgendes Szenario:
>[...]
Schade, daß solche "Idyllen" wegen einiger Personen zerstört werden.
Auch wenn es schwer fällt, kümmere dich doch ganz einfach mal ein Jahr
nicht um den Garten. Mähe keinen Rasen, laß die Mitbewohner mal ihre
eigenen "Leinen" kaufen. Vielleicht fällt es deinen Mitmietern dann
einmal auf, welchen Dienst du ihnen eigentlich erweist.
Gruß,
Frank
Das hoffe ich auch sehr, denn wer den Quatsch glaubt den Du hier
postest, rennt sich sinnlos die Hacken ab.
Welche Äußerung war denn Deiner Meinung nach "beleidigend", d.h.
ehrverletzend?
Im Übrigen ist das Drohen mit einer einfachen Körperverletzung
KEINE Straftat. Lies mal 241 ganz langsam und frage Dich was "...
drohen mit einem Verbrechen ... " heissen könnte.
Thomas
Hi,
Es ist nun wirklich nicht so, daß ich allen was hintertrage.
Mit allen anderen Mietern ist ja auszukommen. Das Gras harke ich z.B.
gar nicht selbst zusammen, weil regelmäßig jemand unaufgefordert
herauskommt und sich mit der Harke bewaffnet, wenn man mich beim
rasenmähen sieht. Um das Umgraben/Bepflanzen der vereinzelten Randbeete
kümmere ich mich auch nicht. Ich besitze halt nur den Rasenmäher ...
Und wer im Sommer als erstes die Wäscheleine zerreißt, ist der Dumme und
muß eine neue kaufen :-)
E. Meier
Himmeldonnerwetter wegen was denn? :-)
Androhen von "Fresse hauen", "grün und blau schlagen" etc. sind
immer noch keine Straftat.
In solchen Fällen, wenn sich das häuft, bleibt evtl. eine
einstweilige Verfügung (nicht näher als fünf Meter, oder darf
nicht ansprechen ....).
Bloss den Richter der das beim ersten Mal schon unterschreibt
kannst Du lange suchen.
Vielleicht hilft die Androhung einer Mietminderung gegenüber dem
Eigentümer wegen des geminderten Wohnwertes. Dazu sollte man aber
mal den Mieterschutzbund befragen.
Thomas
On Fri, 24 Aug 2001 10:58:30 +0200, "Klaus Seeberger"
<klaus.s...@gmx.de> wrote:
>Also Rechtschutzversicherung abschließen, 3 Monate warten bis die gilt
>Videokamera installieren und anschalten
>dem Nachbar blöd kommen damit er Drohn (im Rahmen der Gesetze)
>Dann Anzeige erstatten
Entschuldige, aber was ist *DAS* denn für ein Vorschlag??? Abgesehen
davon
a) daß es nicht zur Lösung des Problems beiträgt
b) es mächtig in die Hose gehen kann (der Nachbar scheint ja
aggressiverer Natur zu sein und wenn der bei einer 65jährigen mächtig
zuhaut, nützt u. U. auch das schönste Beweismaterial nix mehr).
c) die Versicherung ihre Leistung verweigern kann, wenn sie das
rauskriegt
d) du im Streitfall vor Gericht verdammt schlechte Karten hast, wenn
sich herausstellt, daß die Drohungen durch Provokation ("dumm kommen")
begünstigt worden sind.
Ich würde mal sagen, von derlei Machenschaften sollte die Betroffene
am ehesten absehen, wenn sie ihr Problem lösen will.
Viele Grüße
Oliver
Oh, so einfach ist es oft nicht. Es kann der bravste nicht in Frieden leben,
wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt (W. Busch?).
Wir hatten früher mal einen Nachbarn, der hat jedesmal zum Fenster
rausgeschimpft wenn ein (nicht sein eigener) Besuch vor seinem Haus geparkt
hat. Dies, obwohl das Parken dort nicht verboten ist und er sachlich nicht
im geringsten dadurch behelligt gewesen wäre (also Einfahrt versperrt,
erschwertes Ausfahren, etc.).
Er wollte nur einfach kein fremdes Auto vor seinem Doppelhäuschen.
Ich hab mal mein Auto mit dem Schlauch abgespritzt und dabei kam etwas pures
Wasser auf sein Garagentor(!). Daraufhin hat er mich total "zur Sau
gemacht". Wahrscheinlich hat er auch Petrus verflucht wenn's regnete;-)
Es gibt schon Paranoiker.
Gruß
cb
Das geschilderte Verhalten sollte reichen.
> Androhen von "Fresse hauen", "grün und blau schlagen" etc. sind
> immer noch keine Straftat.
Zeugen aber auch eher von Asozialität als von guten Umgangsformen. Und ich
kann mir schon vorstellen, daß mancher sich dabei bedroht fühlt.
> Vielleicht hilft die Androhung einer Mietminderung gegenüber dem
> Eigentümer wegen des geminderten Wohnwertes. Dazu sollte man aber
> mal den Mieterschutzbund befragen.
Ein toller Vorschlag. Ein Anwalt soll nicht eingeschaltet werden, aber die
Verantwortung dem Hauswirt aufbürden. Was kann der denn dafür???
Sorry, aber ich denke, Leute mit Deiner Eisntellung sorgen dafür, daß manch
einer keine Lust mehr auf's Vermieten hat!
Gruß
cb.
Asozial ist nicht strafbar.
Bei der klassischen Bedrohung nach dem StBG geht es nicht um das
subjektive Empfinden des Geschädigten, sondern die angedrohte
Tat. Wenn "Fresse hauen" auch schmerzhaft ist, muss es (leider)
erst dazu kommen, bevor es strafrechtlich verfolgt werden kann.
> > Vielleicht hilft die Androhung einer Mietminderung gegenüber
dem
> > Eigentümer wegen des geminderten Wohnwertes. Dazu sollte man
aber
> > mal den Mieterschutzbund befragen.
>
> Ein toller Vorschlag. Ein Anwalt soll nicht eingeschaltet
werden, aber die
> Verantwortung dem Hauswirt aufbürden. Was kann der denn
dafür???
> Sorry, aber ich denke, Leute mit Deiner Eisntellung sorgen
dafür, daß manch
> einer keine Lust mehr auf's Vermieten hat!
Besser als der Rat sinnlose Strafanzeigen zu erstatten. Immerhin
ist der Vermieter für seine Mietsache verantwortlich; unter
anderem auch wen er in seine Wohnungen einquartiert.
Thomas
Mein Nachbar (65) hat mir bei letzten "Wir reden mal schön" eine rein
gehauen. Die Lösung ist
eine durchdringende Stafanzeige beendet so manche Aggressiven Zeitgenossen
> b) es mächtig in die Hose gehen kann (der Nachbar scheint ja
> aggressiverer Natur zu sein und wenn der bei einer 65jährigen mächtig
> zuhaut, nützt u. U. auch das schönste Beweismaterial nix mehr).
Man kan´n sich ja durch bereitsstehende Helfer absichern
> c) die Versicherung ihre Leistung verweigern kann, wenn sie das
> rauskriegt
Klar wenn ich mit meinem Nachbarn rede verliere ich den Versicherungsschutz
> d) du im Streitfall vor Gericht verdammt schlechte Karten hast, wenn
> sich herausstellt, daß die Drohungen durch Provokation ("dumm kommen")
> begünstigt worden sind.
Wenn ich meinen Nachbarn grüße ist das genug Provokation um eine
Beleidigungswelle auszulösen.
ich habe ja nicht gesagt er soll in anspucken
Versuch doch mal einen DUMMKOPF zu nächsten Mediator zu bringen.
Ich denke wenn die Nachbarschaftsstreitigkeiten über Beleidigungen
hinausgehen ist nichts mehr mit Reden
Klaus
Hatte ich das behauptet?
> Besser als der Rat sinnlose Strafanzeigen zu erstatten. Immerhin
> ist der Vermieter für seine Mietsache verantwortlich; unter
> anderem auch wen er in seine Wohnungen einquartiert.
Auslöser war nicht "Strafanzeige stellen" sondern
>> [...] auf Zivilrechtlichem Weg etwas machen möchtest, solltest du auf
jeden Fall einen Anwalt aufsuchen.
> Himmeldonnerwetter wegen was denn?
Um sich über die Möglichkeiten beraten zu lassen.
Gruß
Tom
Gruß,
Frank
>schon gar nicht von einem Ausländer
Warum differenzierst Du hier zwischen Ausländern und Nicht-Ausländern,
wenn nicht aus Rassismus?
Grüße
Florian
--
Der Inhalt dieser Nachricht ist urheberrechtlich geschützt. Alle
Verwertungsrechte liegen beim Autor. Fullquotes sind verboten (§§ 16,
23 UrhG), soweit sie über die Grenzen des § 51 UrhG hinausgehen. TOFU
ist verboten (§ 14 UrhG). Zuwiderhandlungen werden verfolgt.
1. Meine ich das nicht, das ist so.
2. Man kann strafrechtlich nichts dagegen machen.
3. ... höchtens zivilrechtlich (Unterlassungsklagen).
4. Ist unser Strafrecht teilweise älter als man denkt, also lebst
wahrscheinlich auch Du schon seit Deiner Geburt damit;
es sei denn Du bist >=95 Jahre alt :-))
mfg Thomas
>>schon gar nicht von einem Ausländer
>Warum differenzierst Du hier zwischen Ausländern und Nicht-Ausländern,
>wenn nicht aus Rassismus?
Warum ich da differenziere? Weil sich in unserer Gesellschaft da meiner
Meinung nach ein Mißverhalten eingebürgert hat. Verstehst du nicht? Wenn
ich einem deutschen Internet-Nutzer eine kritische Nachricht schreibe,
dann beschwert er sich, daß dies ungerechtfertigt ist. Wenn ich das
gleiche mit einem ausländischen Mitbürger mache, dann beschwert er sich
ebenfalls und die versammelte "Gemeinde" heult auf, daß dies doch
ausländrfeindlich war und ich rassistisch bin. Langsam komme ich mir ein
bißchen lächerlich vor.
Gruß,
Frank
Deine Differenzierung ist ungerechtfertigt. <gemeinde>*heul auf*,
siehe um0got0cv29daudsu...@4ax.com</gemeinde>
<fschmiedl>kommt sich lächerlich vor</fschmiedl>
Bin ich jetzt "ausländischer Mitbürger"? ;-)
>>Gut (ohne
>>Rassismus!), Türken sind schwierig, gerade, wenn es sich um die
>>Nachfolgegeneration der "Gastarbeiter" handelt.
>Wie bitte soll dieser eindeutige Rassismus nicht als solcher
>aufgefasst werden können?
Das ist kein eindeutiger Rassisimus, sondern eine freie
Meinungsäusserung (als Resultat meiner eigenen persönlicher
Erfahrungen), die nach dem GG abgedeckt ist.
>>Aber: Drohen lassen
>>würde ich mir nicht, schon gar nicht von einem Ausländer.
>Wieso denn "schon gar nicht von einem Ausländer"? Wo ist der
>Unterschied, ob die Drohnung von einem Deutschen oder einem Ausländer
>kommt?
Der Unterschied resultiert aus den gemachten eigenen Erfahrungen (s.o.).
Ich bin garantiert niemand, der intolerant gegenüber irgendeiner
Gesellschaftgruppe steht.
>>Auch wenn
>>diese Einstellung in "unserer heutigen multikulturellen [anti-deutschen]
>>Gesellschaft" nicht gerne gesehen oder gar toleriert wird.
>Das ist doch lächerlich! Richtig ist: Derartige Drohungen werden in
>unserer Gesellschaft nicht gerne gesehen oder gar toleriert, wobei es
>irrelevant ist, ob sie von einem Deutschen oder einem Ausländer
>stammen.
Ich hoffe nicht, daß dir mal ein viel-geliebter intergrationswiliger
ausländischer Mitbürger mit dem Besuch seiner Großfamilie droht...
Gruß,
Frank
>Bin ich jetzt "ausländischer Mitbürger"? ;-)
Wenn du das gerne möchtest, dann werde ich dich in meiner Liste als
solcher vermerken und auch so behandeln
Gruß,
Frank
> Im Übrigen ist das Drohen mit einer einfachen Körperverletzung
> KEINE Straftat. Lies mal 241 ganz langsam und frage Dich was "...
> drohen mit einem Verbrechen ... " heissen könnte.
So was ist Körperverletzung denn dann? Etwa kein Verbrechen? Als ein
Bekannter von mir einmal zusammengeschlagen wurde, wurde der Betreffende in
eine Jugendstrafanstalt gesteckt und ob man da hinkommt ohne ein Verbrechen
begangen zu haben, ist fraglich...
MfG.
Carsten, der nicht mehr weiter weiß....???
Das ist aber nun mal so. Aber man sollte die Hoffnung nie
aufgeben. Manchmal ändert sich das Strafrecht (auch zu Gunsten
des Geschädigten):
- schwul sein ist nicht mehr strafbar
- die Vegewaltigung in der Ehe ist als Vergewaltigung strafbar
und nicht mehr als sexuelle Nötigung
mfg Thomas
Nein, ein Vergehen. § 12 StGB.
Nein. "Aus meiner Sicht" steht unsichtbar hinter jedem Satz, den ich
hier schreibe.
>Und Gott sei Dank bist du ja
>nicht DIE Gemeinde, sondern nur ein kleiner teilnehmender Teil.
Darum habe ich ja um0got0cv29daudsu...@4ax.com
referenziert.
>>Bin ich jetzt "ausländischer Mitbürger"? ;-)
>Wenn du das gerne möchtest, dann werde ich dich in meiner Liste als
>solcher vermerken und auch so behandeln
Ich hoffe, dass ich nie mit Dir in einer Form zu tun haben werde, in
der das von Bedeutung sein könnte.
EOD
Ooops, Du wärest ein Superschöffe .-)
Körperverletzung war und ist ein Vergehen. Bleibt drohen mit
einem Vergehen und das ist keine Bedrohung.
Bei dem Bekannten, und das ist der Unterschied, kam es
TATSÄCHLICH zu einer Körperverletzung; der wurde also nicht nur
"bedroht" sondern WIRKLICH geschlagen. Das ist der Unterschied.
mfg Thomas
> >Gut (ohne
> >Rassismus!), Türken sind schwierig, gerade, wenn es sich um die
> >Nachfolgegeneration der "Gastarbeiter" handelt.
>
> Wie bitte soll dieser eindeutige Rassismus nicht als solcher
> aufgefasst werden können?
Die Wahrheit muß man sagen dürfen. Die zweite (und dritte) Generation
der damaligen "Gastarbeiter" ist schwierig. Die Jugendlichen sind
weder in der türkischen noch in der deutschen Kultur wirklich heimisch
und suchen verzweifelt nach Identität. Das Ausbilden einer eigenen
Sprache sowie eigene Verhaltensmuster, die nicht immer mit der
deutschen Gesetzgebung in Einklang zu bringen sind, gehören dazu.
Auch dazu gehören verbales Säbelrasseln und Selbstbewußtsein durch
Waffenbesitz. Selbstverständlich sind nicht alle türkischen
Jugendlichen so, aber meiner Erfahrung nach ein großer Teil, also
nicht vereinzelt. Und ja, im entsprechenden deutschen Milieu gibt es
alles das auch.
Daraus auf Rassismus zu schließen, wenn man die Dinge beim Namen
nennt, rührt meines Erachtens von einem falschen Begriff von Political
Correctness.
Grüße
Matthias
> Körperverletzung war und ist ein Vergehen. Bleibt drohen mit
> einem Vergehen und das ist keine Bedrohung.
>
> Bei dem Bekannten, und das ist der Unterschied, kam es
> TATSÄCHLICH zu einer Körperverletzung; der wurde also nicht nur
> "bedroht" sondern WIRKLICH geschlagen. Das ist der Unterschied.
Danke für die Aufklärung. Zum Glück hat meinen Fehler jemand bemerkt...
Und wie wäre es mit der "Beleidigung", rein interessehalber. Ab wann wäre
eine Beschimpfung denn wirklich ehrverletzend oder hatte ich wenigstens da
ein klein bißchen recht.*hoff*
So long.
Carsten.
>> Gut (ohne
>> Rassismus!), Türken sind schwierig, gerade, wenn es sich um die
>> Nachfolgegeneration der "Gastarbeiter" handelt.
>
> Wie bitte soll dieser eindeutige Rassismus nicht als solcher
> aufgefasst werden können?
Es geht um Menschen, die verschiedenen Kulturkreisen entstammen.
Auch wenn Du es nicht wahrhaben willst: Die Unterschiede sind da
schon enorm.
Mit Rassismus hat das aber ungefaehr so viel zu tun, wie eine Katze
mit einem Wassereimer.
>> Aber: Drohen lassen
>> würde ich mir nicht, schon gar nicht von einem Ausländer.
>
> Wieso denn "schon gar nicht von einem Ausländer"? Wo ist der
> Unterschied, ob die Drohnung von einem Deutschen oder einem
> Ausländer kommt?
Wenn Du mal laengere Zeit mit algerischen Vertragsarbeitern
gearbeitet haettest, dann wuesstest Du den Untersched.
--
DabuQlu'Dl' ylSuv.
Wenn Du bedroht wirst, kaempfe.
>> Bei dem Bekannten, und das ist der Unterschied, kam es
>> TATSÄCHLICH zu einer Körperverletzung; der wurde also nicht nur
>> "bedroht" sondern WIRKLICH geschlagen. Das ist der Unterschied.
> Danke für die Aufklärung. Zum Glück hat meinen Fehler jemand
> bemerkt...
Blöde Frage von dem Laien: welchem Zweck dient die Unterscheidung von
Vergehen und Verbrechen in diesem besonderen Fall? Überbleibsel aus
alter Zeit, nochmalige Unterscheidung nach leichter/schwerer
Körperverletzung/etc., oder was?
> Und wie wäre es mit der "Beleidigung", rein interessehalber. Ab
> wann wäre eine Beschimpfung denn wirklich ehrverletzend oder
> hatte ich wenigstens da ein klein bißchen recht.*hoff*
<spekulier> Wird die OP nicht zu bestimmten Verhaltensweisen erpresst?
(z.B. dem Nachbarn so aus dem Weg zu gehen, dass der sie nicht alleine
antrifft) Erpressung nach dem Motto "Ich schlag Dich zusammen, wenn Du
mir nicht Deine Brieftasche rausrückst" kann doch hoffentlich in
irgendeiner Form strafrechtlich verfolgt werden? </spekulier>
Auch wenn ich bezweifle, dass sich ein Richter meinen Spekulationen in
diesem Fall anschließen würde ;-)
> So long.
> Carsten.
Bis denne
Markus
Es soll die Menschen davor schützen, sich Sorgen um ein ihnen
bevorstehendes Verbrechen zu machen.
Sorgen um ein bevorstehendes Vergehen sind meist nicht so schlimm,
dass das Strafrecht eingreifen müsste.
><spekulier> Wird die OP nicht zu bestimmten Verhaltensweisen erpresst?
>(z.B. dem Nachbarn so aus dem Weg zu gehen, dass der sie nicht alleine
>antrifft) Erpressung nach dem Motto "Ich schlag Dich zusammen, wenn Du
>mir nicht Deine Brieftasche rausrückst" kann doch hoffentlich in
>irgendeiner Form strafrechtlich verfolgt werden? </spekulier>
Nötigung, § 240. Im vorliegenden Fall wird die OP aber anscheinend
nicht zu einer bestimmten Handlung, Duldung oder Unterlassung
genötigt, sondern der Täter sagt einfach: "Egal, was Du machst - ich
schlage Dich zusammen."
> <spekulier> Wird die OP nicht zu bestimmten Verhaltensweisen erpresst?
> (z.B. dem Nachbarn so aus dem Weg zu gehen, dass der sie nicht alleine
> antrifft) Erpressung nach dem Motto "Ich schlag Dich zusammen, wenn Du
> mir nicht Deine Brieftasche rausrückst" kann doch hoffentlich in
> irgendeiner Form strafrechtlich verfolgt werden? </spekulier>
also ich habe dafür den § 249 StGB "Raub" gefunden.
Gruß Marcus
Gruß Marcus
--
Gesetze im Netz unter: www.rechtliches.de
von Mark Obrembalski
> Markus Hirsch schrieb:
> Sorgen um ein bevorstehendes Vergehen sind meist nicht so
> schlimm, dass das Strafrecht eingreifen müsste.
Keine Sorgen um bevorstehende Schmerzen/Knochenbrüche/etc.? Der
Gesetzgeber hat eine seltsame Vorstellung von "nicht schlimm".
> Nötigung, § 240. Im vorliegenden Fall wird die OP aber
> anscheinend nicht zu einer bestimmten Handlung, Duldung oder
> Unterlassung genötigt, sondern der Täter sagt einfach: "Egal, was
> Du machst - ich schlage Dich zusammen."
Nicht ganz. Laut OP hieß es doch: wenn ich Ihnen alleine begegne...
Ergo: die OP wird z.B. dazu genötigt, dem Nachbarn aus dem Weg zu
gehen. Sie wird dazu genötigt, z.B. den Garten nicht zu benutzen, wenn
außer dem Nachbarn sonst niemand anwesend ist etc.pp.
> Grüße
> Florian
Schöne Grüße
Mar'Ich weiß, ist konstruiert'kus
Claus
--
begin Dein-Newsreader-hat-einen-schweren-Fehler
wenn du dies hier nicht lesen kannst.
end
http://www.faerber.muc.de/
Gerald Gruner schrieb:
>
> Am 24 Aug 2001 schrieb Thomas Hacker:
>
> > Androhen von "Fresse hauen", "grün und blau schlagen" etc.
> > sind immer noch keine Straftat.
>
> Du meinst, rein rehtlich darf ich jedem androhen, ihm die Fresse grün
> und blau zu hauen, ohne daß der was dagegen machen kann???
>
> Mein Vertrauen ins Rechtssystem ist schon wieder gesunken. :-(
In dem Moment, in dem Du ein vom Androher "gewünschtes"
Verhalten dazuerfunden bekommst (die Drohung also nicht
nur "einfach so zum Spaß" erfolgt), ist es schlagartig
Nötigung. Fünf Jahre, max.
Kleiner Trost.
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN
"In der Diktatur darf man nicht sagen, was man will.
In der Demokratie darf man, aber keiner hört zu." (unbek.)
Thomas Hacker schrieb:
> Immerhin
> ist der Vermieter für seine Mietsache verantwortlich; unter
> anderem auch wen er in seine Wohnungen einquartiert.
Dafür, dass er diese Verantwortlichkeit trägt, werden
ihm aber ziemlich wenig Rechte der Überprüfung und
ziemlich überhaupt keine Rechte der Reaktion eingeräumt,
wenn sich herausstellt, wen er in seine Wohnung
einquartiert hat.
Ich kenne jemand, der versucht seit mehreren Jahren,
einen rechtskräftig verurteilten Kinderschänder aus
der Wohnung zu kriegen, nebst seinem Freund, der nicht
einmal Mieter ist; beides vor dem Hintergrund, dass
sich auch weiterhin reichlich Jungvolk da herumtreibt.
Vergeblich.
Fehlt nun wirklich nur noch, dass die anderen Mieter
die Miete mindern, weil der Vermieter diesen Zustand
zu vertreten habe. Wenn er dann ausrastet über diesen
Staat und seine komischen Gesetze, könnte ich das
fast verstehen.
Es ging hier die Bedrohung nach dem StGB und die verlangt das
Drohen mit einem Verbrechen:
Raub, Mord, Vergewaltigung, Brandstiftung etc., also alle
Straftaten wo die Mindeststrafe nicht unter einem Jahr liegt.
Die KV muss gesundheitlich bleibende Folgen haben (Verlust des
Augenlichtes, Zeugungsunfähigkeit), um eine schwere KV zu
erfüllen. Meist weiss man aber erst nach Monaten, ob es eine
schwere oder einfache KV war (unabhängig der
Tatbestandsmässigkeit der gefährlichen KV).
> > Und wie wäre es mit der "Beleidigung", rein interessehalber.
Ab
> > wann wäre eine Beschimpfung denn wirklich ehrverletzend oder
> > hatte ich wenigstens da ein klein bißchen recht.*hoff*
>
> <spekulier> Wird die OP nicht zu bestimmten Verhaltensweisen
erpresst?
> (z.B. dem Nachbarn so aus dem Weg zu gehen, dass der sie nicht
alleine
Hmm, Erpressung? Eher Nötigung, aber mit was? Die Nötigung ist
immer ein "wenn, dann" Delikt.
"Wenn ich Dich auf dem Flur sehe, schlage ich Dir die Zähne ein."
könnte so ein Fall sein.
Aber immer noch keine Bedrohung :-)
> antrifft) Erpressung nach dem Motto "Ich schlag Dich zusammen,
wenn Du
> mir nicht Deine Brieftasche rausrückst" kann doch hoffentlich
in
> irgendeiner Form strafrechtlich verfolgt werden? </spekulier>
Ja, als Raub oder räuberischer Dienbstahl.
mfg Thomas
Sach ich doch:
"Hau Dir in die Fresse rein ..." = Nix
"Hau Dir in die Fresse rein, wenn wir uns auf dem Flur sehen ..."
= Knast, erzieherischer Urlaub auf den Bahamas
mfg Thomas
Wenn es nicht die klassische Beleidigung (A...loch etc.) ist wird
es wohl die Sache eines Richters sein, zu entscheiden, ob das
Ehre verletzt wurde. Dabei spielt es keine Rolle ob das durch
Gesten (auch hier wieder das A..loch) oder Worte von statten
geht.
Ob allerdings das Androhen des Verdreschens schon die Ehre
verletzen kann wage ich zu bezweifeln. Aber wie gesagt, das muss
im Einzefall ein Richter entscheiden. Sofern es hierzu noch keine
Rechtsprechung gibt.
mfg Thomas
Muss die Unterlassungsforderung
"Wenn ich Dich noch mal sehe", was in einem Wohnhaus kaum
vermeidbar ist, "dann kommt es zu einer KV"
klar definiert werden? Umkehrschluss "Lass Dich NICHT mehr sehen,
sonst ....".
Reicht nicht das subjektive Empfinden des Opfers jetzt nicht mehr
auf den Flur zu gehen, der zweifelsohne betreten werden muss
(Einkaufen etc.), aus, um die Unterlassung aus Angst vor Folgen
zu erzwingen?
Auf der Autobahn reichts es jedenfalls wenn einer dicht auffährt
und lichthupt die Nötigungsabsicht zu erkennen - obwohl es nicht
zum tatsächlichen Schadensereignis kommen muss.
mfg Thomas
Wenn dem so wäre, dass das Drohen mit einer beliebigen Straftat
schon eine Bedrohung wäre, kämen die Gerichte nicht mehr aus
Prozessen heraus - als wenn die nicht genug mit
Urheberrechtsfällen zu tun hätten :-)
Dann würde das schon reichen: "Räum Deine Karre weg sonst fahre
ich eine Beule in den Kotflügel" - androhen einer
Sachbeschädigung.
Bums und wieder einer vorm Kadi und vorbestraft.
mfg Thomas
>> >Gut (ohne
>> >Rassismus!), Türken sind schwierig, gerade, wenn es sich um die
>> >Nachfolgegeneration der "Gastarbeiter" handelt.
>[...]
>Daraus auf Rassismus zu schließen, wenn man die Dinge beim Namen
>nennt, rührt meines Erachtens von einem falschen Begriff von Political
>Correctness.
Du sprichst mir aus der Seele. Übrigens fehlt mir in letzter Zeit
vermehrt die Diskussion über dn folgenden Punkt.
Es wird viel von der Integration der ausländischen Mitbürger geredet.
Was meiner Ansicht nach aber leider verstärkt untergeht, ist die
Hinterfragung in wie weit denn eine Integration überhaupt gewünscht wird
bzw. ob diese bei Ausländern der 2. oder 3. Generation in der Praxis
funktioniert. Es geht ja nicht darum, daß man seine Kultur aufgeben
soll, aber Intergration bedeutet doch auch Anpassung an eine fremde (in
diesem Fall: unsere deutsche) Kultur. Wenn ich dazu nicht bereit bin,
dann muß ich halt die Konsequenzen ziehen.
Gruß,
Frank
Tschüssi.
Carsten.
> "Hau Dir in die Fresse rein ..." = Nix
> "Hau Dir in die Fresse rein, wenn wir uns auf dem Flur sehen ..."
> = Knast, erzieherischer Urlaub auf den Bahamas
Nur zu meinem Verständnis:
Sehe ich es richtig, daß Drohungen dann strafbewehrt sind, wenn sie
konkret genug sind, um auf eine "echte" Situation zutreffen zu können?
[ ] Ja
[ ] Nein
[ ] JSA 1.0
Grüße
Matthias
Das ist Nötigung, keine Bedrohung.
Eben. Nur wenn es vermeidbar wäre, könnte Nötigung angenommen werden.
>"dann kommt es zu einer KV"
>klar definiert werden? Umkehrschluss "Lass Dich NICHT mehr sehen,
>sonst ....".
>Auf der Autobahn reichts es jedenfalls wenn einer dicht auffährt
>und lichthupt die Nötigungsabsicht zu erkennen - obwohl es nicht
>zum tatsächlichen Schadensereignis kommen muss.
Der Unterschied ist: Der Gelichthupte kann die linke Spur freimachen
und den Lichthuper vorbeilassen. Die OP kann dem Drohenden nicht aus
dem Weg gehen.
Doch, § 226 I Nr. 3 1. Alt., § 226 II ist ein Verbrechen.
Carsten Albers schrieb:
>
> > Ooops, Du wärest ein Superschöffe .-)
> Habe ich mir auch schon überlegt, aber da darf man keine Freiheitsstrafen
> über drei Jahre verhängen. Das ist mir zu Milde.. :o)
Seit etlichen Jahren sind es vier.
Wenn dich das tröstet. :-9
--
Christian E. Naundorf (aka: CEN)
Dr. rer. nat. Dipl.-Phys. cand. theol. M.Phil (Cantab)
Ehemann, Vater, Christ, Volleyballer (im Herbst Landesliga)
Rechtsreferendar bei dem Oberlandesgericht Köln
Matthias Kryn schrieb:
> Nur zu meinem Verständnis:
>
> Sehe ich es richtig, daß Drohungen dann strafbewehrt sind, wenn sie
> konkret genug sind, um auf eine "echte" Situation zutreffen zu können?
>
> [ ] Ja
> [ ] Nein
> [ ] JSA 1.0
Was heisst hier "echte Situation"? Wenn die Drohung (mit Gewalt
oder einem empfindlichen Übel) dazu dient, den anderen zu
einem "ganz bestimmten Verhalten" zu bringen (und er zu diesem
nicht aus Rechtsgründen sowieso verpflichtet ist, diesem
ganz bestimmten Verhalten - also: Zahlen Sie Ihre (tatsächlich
bestehende) Schuld, sonst verklage ich sie auf Zahlung -),
dann ist's Nötigung.
Bedrohung ist halt nur, wenn einer "einfach so" vor sich
hin schimpft und dabei anderen Angst macht. Ohne bezwecktes
Verhalten. Hätte die Frau in dem vom BVerfG (falsch) entschiedenen
Fall auf dem Sozialamt nicht nur zu der Sachbearbeiterin gesagt:
"Deine Kinder gehen schlecht, Deine Kinder tot", nachdem diese
ihren Antrag auf Gewährung einer Sonderbeihilfe oder was immer
abgelehnt hatte, sondern "Wenn Du nicht bewilligen Antrag,
dann Deine Kinder tot", dann hätte es aber ganz erheblich
im Karton gerappelt. So hat sie sich nur "Luft gemacht".
Thomas Hacker schrieb:
> Muss die Unterlassungsforderung
> "Wenn ich Dich noch mal sehe", was in einem Wohnhaus kaum
> vermeidbar ist, "dann kommt es zu einer KV"
> klar definiert werden? Umkehrschluss "Lass Dich NICHT mehr sehen,
> sonst ....".
Deutlich genug, möchte ich meinen. Was heisst hier
"kaum vermeidbar". Kannst Dich ja in einer Ecke
verkriechen, wenn der Macker kommt. Also Nötigung (+)
Markus Hirsch schrieb:
> Blöde Frage von dem Laien: welchem Zweck dient die Unterscheidung von
> Vergehen und Verbrechen in diesem besonderen Fall?
Man traut dem Laien halt zu, bei hinreichen banalen Straftaten
die Größe zu haben zu sagen "Ach red Du nur [Du Großmaul]"
(letzteres natürlich nur gedacht). Dass Körperverletzung
- auch "einfache" - alles andere als banal ist, ist mir klar.
Die Abgrenzung ist also alles andere als zwingend. Dennoch:
"Wenn Du mir noch einmal dumm kommst, lege ich Dich um"
hat schon irgendwie ein anderes Kaliber als
"Wenn Du mir noch einmal dumm kommst, hau ich Dir eine rein".
>> <spekulier> Wird die OP nicht zu bestimmten Verhaltensweisen
>> erpresst? (z.B. dem Nachbarn so aus dem Weg zu gehen, dass der
>> sie nicht alleine
>
> Hmm, Erpressung? Eher Nötigung, aber mit was? Die Nötigung ist
> immer ein "wenn, dann" Delikt.
> "Wenn ich Dich auf dem Flur sehe, schlage ich Dir die Zähne ein."
> könnte so ein Fall sein.
Das war meine Gedanke, ja...
> Aber immer noch keine Bedrohung :-)
Nötigung, Erpressung, Bedrohung, Beleidigung, Verstoß gegen das
Supermarkttütensuppengesetz... Mir egal, hauptsache, man kann
überhaupt was unternehmen ;-)
> mfg Thomas
Schöne Grüße
Markus
> also ich habe dafür den § 249 StGB "Raub" gefunden.
Äh, ja. Ich gebe zu, das Beispiel war suboptimal gewählt. ;-)
> Gruß Marcus
Schöne Grüße
Mar'IANAL, aber das ist euch ja äh schon klar'kus
>
>> Keine Sorgen um bevorstehende Schmerzen/Knochenbrüche/etc.? Der
>> Gesetzgeber hat eine seltsame Vorstellung von "nicht schlimm".
>
> Wenn dem so wäre, dass das Drohen mit einer beliebigen Straftat
> [Rest gesnipped]
Habe ich mich so unglücklich ausgedrückt? Allgemein gesehen kann ich
die Unterscheidung nachvollziehen. Mir ging's um den besonderen Fall
Körperverletzung, und die Frage, ob der Gesetzgeber wenigstens weiter
nach schwerer KV etc. unterscheidet (ist ja mittlerweile auch
beantwortet)
Stichwort: Bleibende Folgen. Wir wäre es mit der Drohung: Wenn ich das
nächste Mal alleine treffe, schlage ich Dich so zusammen, dass Du
nicht mehr sitzen kannst... ;-)
> Man traut dem Laien halt zu, bei hinreichen banalen Straftaten
> die Größe zu haben zu sagen "Ach red Du nur [Du Großmaul]"
> (letzteres natürlich nur gedacht).
Hängt von der Art der Straftat und der Statur des Großmauls ab ;-)
> Dass Körperverletzung
> - auch "einfache" - alles andere als banal ist, ist mir klar.
> Die Abgrenzung ist also alles andere als zwingend. Dennoch:
> "Wenn Du mir noch einmal dumm kommst, lege ich Dich um"
> hat schon irgendwie ein anderes Kaliber als
> "Wenn Du mir noch einmal dumm kommst, hau ich Dir eine rein".
Darum ging's mir, danke für die lange Erklärung. Unter
Körperverletzung fielen für mich erst einmal auch schwerer Fälle
("Wenn..., breche ich Dir die Knochen", "Wenn..., schneide ich Dir
[insert.Your.favorite.bodypart] ab"), wo ich eben jene Grauzone wabern
sah... ;-)
Schöne Grüße
Markus
MfG.
Carsten.
Carsten Albers schrieb:
[Schöffenamt]
Auch das kannste haben. Meines Wissens heißen auch die
ehrenamtlichen Richter des Schwurgerichtes (und der
allgemeinen Großen Strafkammern) "Schöffen"
und werden nach den gleichen Grundsätzen bestellt wie
die des Schöffengerichtes.
Keine Ausreden :-)
--
Christian E. Naundorf (aka: CEN)
"Frage einen Anwalt niemals nach der Uhrzeit.
Er könnte Dir 350 DM plus MWSt. für eine Erstberatung
in Rechnung stellen." (frei nach A. Impekoven, dsrm)
Markus Hirsch schrieb:
>
> "Christian E. Naundorf" <cnau...@t-online.de> wrote
>
> > Man traut dem Laien halt zu, bei hinreichen banalen Straftaten
> > die Größe zu haben zu sagen "Ach red Du nur [Du Großmaul]"
> > (letzteres natürlich nur gedacht).
>
> Hängt von der Art der Straftat und der Statur des Großmauls ab ;-)
Sehr richtig.
> > Dass Körperverletzung
> > - auch "einfache" - alles andere als banal ist, ist mir klar.
> > Die Abgrenzung ist also alles andere als zwingend. Dennoch:
> > "Wenn Du mir noch einmal dumm kommst, lege ich Dich um"
> > hat schon irgendwie ein anderes Kaliber als
> > "Wenn Du mir noch einmal dumm kommst, hau ich Dir eine rein".
>
> Darum ging's mir, danke für die lange Erklärung. Unter
> Körperverletzung fielen für mich erst einmal auch schwerer Fälle
> ("Wenn..., breche ich Dir die Knochen", "Wenn..., schneide ich Dir
> [insert.Your.favorite.bodypart] ab"), wo ich eben jene Grauzone wabern
> sah... ;-)
Damit Du mich nicht missverstehst, ich fände es durchaus gut,
wenn die Abgrenzung speziell bei der Körperverletzung etwas
weitherziger (aus Sicht des Bedrohten) oder engherziger (aus
Sicht des Drohers; alles hat zwei Seiten) gezogen würde.
Dass jemand Todesängste aussteht und ihm die Justiz dann
sagt "ist doch gar nix passiert", ist unerfreulich und
rechtspolitisch nicht wünschenswert. Nur ist die Abgrenzung
zwischen Querulantentum und "echten" Bedrohungen bei "rein
psychischen" solchen eben sehr, sehr schwer objektiv zu
ziehen. Insofern kann man den Polizisten verstehen, der
in solchem Falle sagt: "Nun verbiegen Sie sich schon etwas
die Brille und ich nehme eine Anzeige wegen Sachbeschädigung
auf ..." (but don't quote me on this one).
--
Christian E. Naundorf (aka: CEN)
Stimmt, echt gut der Mann :-)
Thomas
Wie der Tatablauf dazu sein soll, dass es zu einer bleibenden
Gesundheitsschädigung führt, weiss ich nicht - also fällt die
schwere KV grundsätzlich weg (man kann auch Är... operieren).
Also, Übungsannahme ein untauglicher Versuch ein Verbrechen
anzudrohen. Wäre das Selbe zu sagen "Ich hau Dir solange auf den
kleinen Finger bis Du tot umfällst".
Ergo: Androhen einer einfachen, schlichten, simplen,
antragsbewehrten KV - keine Straftat.
Thomas
Es kommt GENAU darauf an was der Täter, möglichst im Beisein von
Zeugen, gesagt hat.
Thomas
Sagt: "Hau Dir in die Fresse" - nichts
Haut wirklich in die Fresse - Körperverletzung
Haut mit Baseballschläger in die Fresse - gef. Körperverletzung
Haut wirklich, trifft absichtlich das Auge, Opfer erblindet -
schwere Körperverletzung
Sagt: "Hau Dir in die Fresse, wenn ich Dich auf dem Flur sehe" -
Nötigung (sehr platt)
Sagt: "Bring Dich um" - Bedrohung (Drohung mit Mord/Todschlag =
Verbrechen)
Sagt: "Bring Dich um, wenn ich Dich auf dem Flur sehe" -
Bedrohung (Drohung mit Mord/Todschlag = Verbrechen)
Bringt das Opfer um - grundsätzlich Todschlag
Bringt aus Rache wegen Petzen beim Vermieter um - Mord, da
niederer Beweggrund
Bringt Katze um - nach dem StGB Sachbeschädigung, ansonsten
Tierquälerei
Droht an die Katze umzubringen wenn noch mal auf dem Flur -
Nötigung, da Katze Lieblingstier und Verlust untragbar; neben
Tierquälerei (in Tateinheit)
Thomas
> >"Wenn ich Dich auf dem Flur sehe, schlage ich Dir die Zähne
ein."
> >könnte so ein Fall sein.
> >
> >Aber immer noch keine Bedrohung :-)
> Doch, § 226 I Nr. 3 1. Alt., § 226 II ist ein Verbrechen.
Und woran erkennst Du 226 StBG? An den fehlenden Zähnen?
Die kann ein mittelmässiger Zahnarzt durch Kronen ersetzen -
notfalls auf Kosten des Verursachers.
Also die dauerhafte Entstellung kann hier kaum bejaht werden.
Siechtum durch vier Wochen Müslischlabbern wegen der fehlenden
Zähne?
Dauerhafter psychischer Schaden durch Schock?
Nebenbei: Dauerhafte, also bleibende Schäden sind Brandwunden
nach einer KV, Verätzungen, entstellende Narben im Gesicht -
besonders bei Frauen.
Thomas
*ertapptfühl*
<schwindel + versuch_rausred>
Ich bin stark religiös über 70 Jahre alt, Bundespräsident und hatte eine
Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten. :-).
</schwindel + versuch_rausred>
Ok, ich gebe zu: ein klein wenig unglaubwürdig... :o)
MfG.
Carsten.
> Dass jemand Todesängste aussteht und ihm die Justiz dann
> sagt "ist doch gar nix passiert", ist unerfreulich
...aber schlicht die *Wahrheit*.
> und rechtspolitisch nicht wünschenswert.
Jedwede Paranoia & Phobie unter Naturschutz zu stellen halte ich noch
weit weniger fuer "rechtspolitisch wuenschenswert".
--
tujpa' qul pub Suvwl' 'lw.
Das Blut des Kriegers kocht bevor das Feuer heiss ist.
> Droht an die Katze umzubringen wenn noch mal auf dem Flur -
> Nötigung,
Noe. Toetung auf Verlangen.
--
reH Suvrup tlhlngan Suvwl'.
Ein Klingonenkrieger ist immer auf den Kampf vorbereitet.