Stefan Schmitz schrieb am 13.11.2018 um 17:14:
> Der Polizeiruf vom Sonntag bot eine rechtlich interessante Situation:
>
> Ein Mann war vor vielen Jahren wegen Mordes an einer jungen Frau angeklagt und
> freigesprochen worden, weil ein wesentliches Belastungsindiz platzte.
> Ohne Geständnis ist kein neues Ermittlungsverfahren möglich.
>
> Wäre es dennoch zulässig, jetzt einen DNA-Abgleich zwischen ihm und den alten
> Spuren am Opfer vorzunehmen?
>
> Im Film wurde gegen seinen Willen eine Speichelprobe genommen und analysiert.
> Dabei kam heraus, dass die alten Spuren von ihm stammen.
> Ist dieses Vorgehen der Polizei schon strafbar?
>
> Nun aber wurde auch noch das Ergebnis des Vergleichs der Mutter des Opfers
> mitgeteilt. Ist damit ein Straftatbestand erfüllt?
Nach StGB § 186 begeht üble Nachrede, wer über einen anderen "eine
Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu
machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist,
[...] wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist". Nach § 190 Satz 2
ist der Wahrheitsbeweis aber ausgeschlossen, wenn der Beleidigte
rechtskräftig freigesprochen worden ist.
Also: Ja, das ist ein Straftatbestand (üble Nachrede).
> Ist es möglich, den strafrechtlich nicht mehr verfolgbaren Mörder in einem
> Zivilprozess zu überführen? (Die Möglichkeit schied im Film wegen Überschreiten
> der Verjährungshöchstfrist aus.)
Was für einen Anspruch würde man mit einer Zivilklage erheben wollen?
Und schon durch eine Zivilklage würde man die Behauptung verbreiten, die
man nach §§ 186+190 eben nicht verbreiten darf.