HC Ahlmann schrieb:
> Andreas Bockelmann <
xot...@gmx.de> wrote:
>
>> Es geht mir nicht um Gesetzesunabhängigkeit sondern von der poilitischen
>> Weisungsgebundenheit.
>>
>> Ich bin kein Jurist, dennoch fehlt es mir an der Phantasie um den Zweck
>> einer Hausdurchsuchung nach einer erfolgten Beleidigung (von Polizeibeamten)
>> nachvollziehen zu können. Welche "Beweise" will man dazu in einer Wohnung
>> finden, wenn der Beschuldigte im öffentlichen Raum spontan Polizeibeamte
>> verbal beleidigt?
>
> Es ging bei der Haussuchung nicht um Beweise für die Beleidigung – hast
> Du das nicht im von Dir zitierten Text gelesen? –, sondern um die
> persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beleidigers. Für
> diesen Zweck war die Haussuchung nach Ansicht des
> Bundesverfassungsgerichts unverhältnismäßig.
Ja, das ist richtig. Aber welchen Sinn soll eine Hausdurchsuchung bei einem
verbeamteten Lehrer in Bezug auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse
ergeben. Eine Anfrage beim LAndesbesoldungsamt und ggf. eine Anfrage bei der
kontoführenden Bank dürfte doch völlig aureichen. Was will man bei der
Hausdurchsuchung finden? Eine Stuckdecke aus Gold als Wertanlage? Sorry, das
ist auch mit A14 nicht drin
>
> Nach der mangelhaften Lesekompetenz überrascht die hanebüchene Folgerung
> "politischer Weisungsgebundenheit" der Richter nicht mehr – lies
> verstehend, dann folgert es sich besser.
Wie auch immer, der den Geschmack, dass man eine Hausdurchsuchung der
Durchsuchung willen durchführt, werde ich nicht los. Ich habe so ein
Spielchen vor vielen Jahren auch mal miterleben "dürfen". Ende vom Lied war,
dass die Datenträger, die beschlagnahmt wurden, nicht einmal in Augenschien
genommen wurden, weil man davon ausging, dass ich aufgrund meiner
beruflichen Tätigkeit durchaus dafür sorgen kann, dass man auf Datenträgern
nur das findet was ich freigebe. Das wusste der eifrige Staatsanwalt (der
tatsächlich weisungsgebunden ist) auch vorher.