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Ein konstruierter Fall

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Dieter Hampf

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May 7, 2013, 12:20:18 PM5/7/13
to
Ein zugegeben sehr konstruierter Fall, aber wie sᅵhe er juristisch aus?

Nehmen wir an, auf einem Kreuzfahrtschiff (meinetwegen unter deutscher
Flagge, falls es ein Rolle spielen sollte) "erschiesst" Tᅵter T das
Opfer O. Das Opfer fᅵllt durch die Wucht des Schusses ᅵber Bord, die
Leiche wird aber nie gefunden. Es gibt viele Zeugen fᅵr den Vorfall, die
T identifizieren kᅵnnen und glaubhaft seien. Das Schiff sei irgendwo auf
dem Meer unterwegs, kein Land weit und breit. Man kᅵnnte also davon
ausgehen, dass O mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tot ist.

T wird wegen Mordes verurteilt, sitzt seine Strafe ab und kommt nach
vielen Jahren wieder frei. Dann trifft T zufᅵllig nochmal O, der doch
irgendwie ᅵberlebt hat. T tᅵtet O jetzt noch einmal, diesesmal definitiv
und mit Leiche.

Wie wᅵre das zu bewerten? Er hat ja bereits eine Freiheitsstrafe wegen
Mordes abgesessen, der keiner war, kommt er jetzt nochmal in den Knast?

Was wᅵrde nach deutschem Recht passieren?

Rupert Haselbeck

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May 7, 2013, 1:40:01 PM5/7/13
to
Dieter Hampf schrieb:

> Wie wäre das zu bewerten? Er hat ja bereits eine Freiheitsstrafe wegen
> Mordes abgesessen, der keiner war, kommt er jetzt nochmal in den Knast?

Richtig, es war dann also nur ein Mordversuch

> Was würde nach deutschem Recht passieren?

Lebenslange Haft.
Es gibt keine Gutschrift für einen "freien" Mord, nur weil man unschuldig
verurteilt wurde und die Strafe abgesessen hat

MfG
Rupert

Hendrik Weimer

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May 7, 2013, 6:40:54 PM5/7/13
to
Rupert Haselbeck <mein-re...@gmx.de> writes:

> Es gibt keine Gutschrift für einen "freien" Mord, nur weil man unschuldig
> verurteilt wurde und die Strafe abgesessen hat

Unschuldig? Im genannten Fall duerfte der Taeter auch fuer den
versuchten Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe zu erwarten haben, eine
Wiederaufnahme des Verfahrens ist somit auch ausgeschlossen.

Hendrik

Thomas Hochstein

unread,
May 7, 2013, 3:25:42 PM5/7/13
to
Dieter Hampf schrieb:

> T wird wegen Mordes verurteilt, sitzt seine Strafe ab und kommt nach
> vielen Jahren wieder frei. Dann trifft T zuf�llig nochmal O, der doch
> irgendwie �berlebt hat. T t�tet O jetzt noch einmal, diesesmal definitiv
> und mit Leiche.
>
> Wie w�re das zu bewerten? Er hat ja bereits eine Freiheitsstrafe wegen
> Mordes abgesessen, der keiner war, kommt er jetzt nochmal in den Knast?
>
> Was w�rde nach deutschem Recht passieren?

Hinsichtlich der Verurteilung f�r die erste T�tung wird das
Wiederaufnahmeverfahren betrieben, T freigesprochen und f�r die Haft
entsch�digt.

F�r die zweite T�tung wird T verurteilt und hat dann seine Strafe zu
verb��en.

-thh
--
<http://www.imdb.com/title/tt0150377/>

Tom Schneider

unread,
May 8, 2013, 10:25:22 AM5/8/13
to
Thomas Hochstein schrieb:
> Dieter Hampf schrieb:
>
>> T wird wegen Mordes verurteilt, sitzt seine Strafe ab und kommt nach
>> vielen Jahren wieder frei. Dann trifft T zufᅵllig nochmal O, der doch
>> irgendwie ᅵberlebt hat. T tᅵtet O jetzt noch einmal, diesesmal definitiv
>> und mit Leiche.
>>
>> Wie wᅵre das zu bewerten? Er hat ja bereits eine Freiheitsstrafe wegen
>> Mordes abgesessen, der keiner war, kommt er jetzt nochmal in den Knast?
>>
>> Was wᅵrde nach deutschem Recht passieren?
>
> Hinsichtlich der Verurteilung fᅵr die erste Tᅵtung wird das
> Wiederaufnahmeverfahren betrieben, T freigesprochen und fᅵr die Haft
> entschᅵdigt.
>
> Fᅵr die zweite Tᅵtung wird T verurteilt und hat dann seine Strafe zu
> verbᅵᅵen.

Was hᅵtte denn das Opfer zu erwarten, wenn es die zweite Tᅵtung nicht
gegeben hᅵtte und er die Folgen seines Versteckspiels (Hᅵheres Strafmaᅵ
fᅵr den Tᅵter) bewusst in Kauf genommen hᅵtte?

Hendrik Weimer

unread,
May 8, 2013, 3:03:45 PM5/8/13
to
Thomas Hochstein <t...@inter.net> writes:

> Hinsichtlich der Verurteilung für die erste Tötung wird das
> Wiederaufnahmeverfahren betrieben, T freigesprochen und für die Haft
> entschädigt.

Aeh, wieso sollte T fuer den versuchten Mord freigesprochen werden, wenn
die Tat so nah wie beschrieben an der Vollendung lag? Dass O zufaellig
ueberlebt hat, liegt ja wohl eher nicht im Verantwortungsbereich des T.

Hendrik

K. Huller

unread,
May 8, 2013, 3:50:29 PM5/8/13
to
Hendrik Weimer wrote:
>
>> Hinsichtlich der Verurteilung für die erste Tötung wird das
>> Wiederaufnahmeverfahren betrieben, T freigesprochen und für die Haft
>> entschädigt.
>
> Aeh, wieso sollte T fuer den versuchten Mord freigesprochen werden, wenn
> die Tat so nah wie beschrieben an der Vollendung lag? Dass O zufaellig
> ueberlebt hat, liegt ja wohl eher nicht im Verantwortungsbereich des T.
>
Er soll ja nicht von 'versuchtem Mord' freigesprochen werden, sondern es
soll die Verurteilung für (vollendeten) 'Mord' augehoben werden.

Gruß
Knut

Thomas Hochstein

unread,
May 10, 2013, 3:25:49 PM5/10/13
to
Hendrik Weimer schrieb:

> Thomas Hochstein <t...@inter.net> writes:
>> Hinsichtlich der Verurteilung f�r die erste T�tung wird das
>> Wiederaufnahmeverfahren betrieben, T freigesprochen und f�r die Haft
>> entsch�digt.
>
> Aeh, wieso sollte T fuer den versuchten Mord freigesprochen werden, wenn
> die Tat so nah wie beschrieben an der Vollendung lag? Dass O zufaellig
> ueberlebt hat, liegt ja wohl eher nicht im Verantwortungsbereich des T.

Zu schnell gedacht.

Ich war von der "klassischen" Konstellation, dass die erste Tat dem T
gar nicht zur Last f�llt, ausgegangen. In der geschilderten Situation
wird es nat�rlich nach Wiederaufnahme zu einer Verurteilung wegen
versuchten Totschlags (ggf. auch Mordes) kommen.

Gr��e,
-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>

Thomas Hochstein

unread,
May 10, 2013, 3:25:49 PM5/10/13
to
Tom Schneider schrieb:

> Was h�tte denn das Opfer zu erwarten, wenn es die zweite T�tung nicht
> gegeben h�tte und er die Folgen seines Versteckspiels (H�heres Strafma�
> f�r den T�ter) bewusst in Kauf genommen h�tte?

Nichts, w�rde ich sagen.

Thomas Hochstein

unread,
May 10, 2013, 3:25:49 PM5/10/13
to
Dieter Hampf schrieb:

> T wird wegen Mordes verurteilt, sitzt seine Strafe ab und kommt nach
> vielen Jahren wieder frei. Dann trifft T zuf�llig nochmal O, der doch
> irgendwie �berlebt hat. T t�tet O jetzt noch einmal, diesesmal definitiv
> und mit Leiche.
>
> Wie w�re das zu bewerten? Er hat ja bereits eine Freiheitsstrafe wegen
> Mordes abgesessen, der keiner war, kommt er jetzt nochmal in den Knast?
>
> Was w�rde nach deutschem Recht passieren?

Hinsichtlich der Verurteilung f�r die erste T�tung wird das
Wiederaufnahmeverfahren betrieben (� 359 Abs. 1 Nr. 5 StPO), T wird
mutma�lich wegen eines versuchten T�tungsdeliktes verurteilt und im
Falle einer anzunehmenden k�rzeren Haftstrafe f�r die dar�ber hinaus
erlittene Haft entsch�digt.

F�r die zweite T�tung wird T verurteilt und hat dann seine Strafe -
erneut - zu verb��en.

-thh
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