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Beleidigung / Notwehr

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Lothar Frings

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Aug 11, 2022, 7:00:41 AM8/11/22
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Kleine Streitfrage im Bekanntenkreis.

Kann eine verbale - in diesem Fall homophobe - Beleidigung
eine körperliche Notwehr nach §32 StGB rechtfertigen?

Ein Bekannter zitierte <https://www.rechtslupe.de/strafrecht/taetliche-notwehr-beleidigungen-3133469>

Stefan Schmitz

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Aug 11, 2022, 8:07:56 AM8/11/22
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Am 11.08.2022 um 13:00 schrieb Lothar Frings:
> Kleine Streitfrage im Bekanntenkreis.
>
> Kann eine verbale - in diesem Fall homophobe - Beleidigung
> eine körperliche Notwehr nach §32 StGB rechtfertigen?

*Eine* Beleidigung wohl kaum. Die ist ja schon vorbei, wenn man auf die
Idee kommt, sich wehren zu wollen. Also kein gegenwärtiger Angriff, der
abgewehrt werden könnte.
Bei einer ganzen Kaskade dagegen kann Notwehr geeignet sein, die
Beleidigungen zu stoppen.

Rupert Haselbeck

unread,
Aug 11, 2022, 9:56:04 AM8/11/22
to
Lothar Frings schrieb:
Selbstverständlich ist auch ein Angriff auf die Ehre notwehrfähig. Eine
Ohrfeige (ohne Dauerfolgen...) kann als sofortige Reaktion auf eine
Beleidigung also grundsätzlich rechtmäßig sein.
Freilich sollte man sich dabei aber vor einem Notwehrexzeß hüten

MfG
Rupert

Frank Hucklenbroich

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Aug 11, 2022, 10:00:28 AM8/11/22
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Am Thu, 11 Aug 2022 15:55:57 +0200 schrieb Rupert Haselbeck:

> Lothar Frings schrieb:
>> Kleine Streitfrage im Bekanntenkreis.
>>
>> Kann eine verbale - in diesem Fall homophobe - Beleidigung
>> eine körperliche Notwehr nach §32 StGB rechtfertigen?
>>
>> Ein Bekannter zitierte <https://www.rechtslupe.de/strafrecht/taetliche-notwehr-beleidigungen-3133469>
>
> Selbstverständlich ist auch ein Angriff auf die Ehre notwehrfähig. Eine
> Ohrfeige (ohne Dauerfolgen...) kann als sofortige Reaktion auf eine
> Beleidigung also grundsätzlich rechtmäßig sein.

So wie Will Smith bei den Oscars :-)

Grüße,

Frank (ja, ich weiß daß da US-Recht gilt)

Thomas Hochstein

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Aug 21, 2022, 5:00:04 PM8/21/22
to
Lothar Frings schrieb:

> Kann eine verbale - in diesem Fall homophobe - Beleidigung
> eine körperliche Notwehr nach §32 StGB rechtfertigen?

Grundsätzlich natürlich ja.

Praktisch wird es bei einer einzelnen, bereits abgeschlossenen Beleidigung
am *gegenwärtigen* rechtswidrigen Angriff fehlen.

Die mögliche Straflosigkeit der Vergeltung einer Beleidigung durch
Körperverletzung oder umgekehrt (Retorsion), die bis zur Strafrechtsreform
1998 in § 233 StGB geregelt war, gibt es in dieser Form nicht mehr; es
bleibt nur noch die mögliche Straflosigkeit einer wechselseitigen
Beleidigung.

-thh

Stefan Schmitz

unread,
Aug 22, 2022, 2:55:29 AM8/22/22
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Am 21.08.2022 um 22:46 schrieb Thomas Hochstein:

> Die mögliche Straflosigkeit der Vergeltung einer Beleidigung durch
> Körperverletzung oder umgekehrt (Retorsion), die bis zur Strafrechtsreform
> 1998 in § 233 StGB geregelt war, gibt es in dieser Form nicht mehr; es
> bleibt nur noch die mögliche Straflosigkeit einer wechselseitigen
> Beleidigung.

Warum hat man das abgeschafft?

Ulf Kutzner

unread,
Aug 22, 2022, 9:00:39 AM8/22/22
to
Man wollte Gewalttaten eindämmen?

Stefan Schmitz

unread,
Aug 22, 2022, 9:17:56 AM8/22/22
to
Inwiefern werden die dadurch gefördert, dass dem Gericht eine Option auf
Straffreiheit eingeräumt wird?

Thomas Hochstein

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Aug 22, 2022, 4:45:03 PM8/22/22
to
Stefan Schmitz schrieb:
Das müsste man nachlesen.

Ein - richtiges - Thema war damals die als unpassend empfundene Gewichtung
zwischen der Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter (namentlich der
körperlichen Unversehrtheit) und der Verletzung bspw. des Eigentums, was
zu einer Anpassung der Strafrahmen geführt hat. Es liegt nahe, dass man es
als unangemessen empfand, eine Körperverletzung einer Beleidigung
gleichzustellen, und die Vorschrift deshalb abgeschafft hat.

Das Kampagnenthema "Hatespeech" ist auch jüngeren Datums; in früheren
Jahrzehnten wurde im Gegenteil eher argumentiert, ein besonderer
strafrechtlicher Schutz der Ehre entspringe veraltetenen, längst
überwundenen Vorstellungen, sei nicht mehr zeitgemöß, und die Strafbarkeit
der Beleidigung sei zu Gunsten der Redefreiheit abzuschaffen ("Sticks and
stones may break my bones, but words will never hurt me."). Derzeit
schwingt das Pendel wieder in die andere Richtung.

-thh

Stefan Schmitz

unread,
Aug 23, 2022, 8:43:59 AM8/23/22
to
Am 22.08.2022 um 22:44 schrieb Thomas Hochstein:

> Das Kampagnenthema "Hatespeech" ist auch jüngeren Datums; in früheren
> Jahrzehnten wurde im Gegenteil eher argumentiert, ein besonderer
> strafrechtlicher Schutz der Ehre entspringe veraltetenen, längst
> überwundenen Vorstellungen, sei nicht mehr zeitgemöß, und die Strafbarkeit
> der Beleidigung sei zu Gunsten der Redefreiheit abzuschaffen ("Sticks and
> stones may break my bones, but words will never hurt me."). Derzeit
> schwingt das Pendel wieder in die andere Richtung.

Hatespeech ist ja auch ein anderes Kaliber als eine simple Beleidigung.
Das eine geht Richtung Volksverhetzung, das andere ist ein individuelles
Geschehen zwischen zwei Beteiligten.

Ulf Kutzner

unread,
Aug 23, 2022, 10:24:22 AM8/23/22
to
Durch den Gedanken, man könne letztlich wahrscheinlich ungestraft Gewalt verüben?

Immerhin soll nach der Vorstellung des Gesetzgeber auch die
Regelung zur Tätigen Reue Verhaltensänderungen bei sich
unerlaubt von einem Unfallort entfernt Habenden auslösen,
und zwar binnen 24 Stunden nach dem Ereignis. weitere Präzisierungen
findest Du im Gesetz und den Kommentierungen.

Vielleicht willst Du Durchbrechungen des Legalitätsprinzips gänzlich abschaffen.

Thomas Hochstein

unread,
Aug 23, 2022, 5:00:04 PM8/23/22
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Hatespeech ist ja auch ein anderes Kaliber als eine simple Beleidigung.

Hatespeech ist vor allem nicht exakt definiert; darunter versteht jeder
das, was ihm gerade passt, und natürlich auch und nicht zuletzt
Beleidigungen.

> Das eine geht Richtung Volksverhetzung, [...]

Wenn's denn so wäre bräuchte es keinen wolkigen Schwurbelbegriff.
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