Stefan Schmitz schrieb:
Das müsste man nachlesen.
Ein - richtiges - Thema war damals die als unpassend empfundene Gewichtung
zwischen der Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter (namentlich der
körperlichen Unversehrtheit) und der Verletzung bspw. des Eigentums, was
zu einer Anpassung der Strafrahmen geführt hat. Es liegt nahe, dass man es
als unangemessen empfand, eine Körperverletzung einer Beleidigung
gleichzustellen, und die Vorschrift deshalb abgeschafft hat.
Das Kampagnenthema "Hatespeech" ist auch jüngeren Datums; in früheren
Jahrzehnten wurde im Gegenteil eher argumentiert, ein besonderer
strafrechtlicher Schutz der Ehre entspringe veraltetenen, längst
überwundenen Vorstellungen, sei nicht mehr zeitgemöß, und die Strafbarkeit
der Beleidigung sei zu Gunsten der Redefreiheit abzuschaffen ("Sticks and
stones may break my bones, but words will never hurt me."). Derzeit
schwingt das Pendel wieder in die andere Richtung.
-thh