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2.Strafsenat des BGH

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Andreas Impekoven

unread,
Oct 16, 2011, 3:17:44 PM10/16/11
to
Hat jemand nähere Kenntnis, ob die Zerschlagungspläne jetzt vom TIsch
sind?

Grüße Andreas
--
Welcome to the human race. Nobody controls his own life, Ender. The
best you can do is choose to be controlled by good people, by people who
love you.
—Orson Scott Card, Ender’s Game (1985)

Thomas Hühn

unread,
Oct 16, 2011, 3:19:35 PM10/16/11
to
Andreas Impekoven <Andreas....@gmx.li> writes:

> Hat jemand n�here Kenntnis, ob die Zerschlagungspl�ne jetzt vom TIsch
> sind?

Was war denn da geplant?

Ich sehe in Wikipedia nur gerade, da� das ja der Senat ist, der gerade mit
seinem VG-Kram Schlagzeilen machte.

Thomas

Andreas Impekoven

unread,
Oct 16, 2011, 3:33:55 PM10/16/11
to
Thomas Hühn schrieb:
> Andreas Impekoven <Andreas....@gmx.li> writes:
>
>> Hat jemand nähere Kenntnis, ob die Zerschlagungspläne jetzt vom TIsch
>> sind?
>
> Was war denn da geplant?

Der vakante Vorsitz des 2. Strafsenats sollte dem Vorsitzenden eines
anderen Strafsenats übertragen werden und vom Spruchkörper praktisch nur
ein kümmerlicher Rest übrig bleiben.

> Ich sehe in Wikipedia nur gerade, daß das ja der Senat ist, der gerade mit
> seinem VG-Kram Schlagzeilen machte.

VG-Kram ist gut :(

Fischer ist einer der wenigen, unter hochrangigen Strafrechtlern SWIDS
auch der einzige, die in der Lage und willens sind, rechtsstaatliche
Positionen vehement zu verteidigen.

Daß er nebenbei anderen angeblichen verdienten Koryphäen dieser
Rechtsmaterie den Heiligenschein ansägt[1], macht ihn im Ergebnis nur sympathischer.

Grüße Andreas, ist doch wahr
Fußnotiertes:
=============

[1] Googel mal nach "Spuren der Strafrechtswissenschaft, Eine Leseempfehlung"

Thomas Hochstein

unread,
Oct 16, 2011, 5:56:37 PM10/16/11
to
Andreas Impekoven schrieb:

> Hat jemand nähere Kenntnis, ob die Zerschlagungspläne jetzt vom TIsch
> sind?

Ich kenne auch nur den Artikel der - offenbar ja leider regelmäßig
nicht gerade unbefangenen - Dame.

Thomas Hühn

unread,
Oct 17, 2011, 12:41:01 AM10/17/11
to
In der Zeit?

Thomas

Thomas Hochstein

unread,
Oct 17, 2011, 12:49:07 AM10/17/11
to
Thomas Hühn schrieb:

> In der Zeit?

Genau den.

Mark Obrembalski

unread,
Oct 18, 2011, 2:25:12 PM10/18/11
to
Thomas Hühn wrote:


>> Ich kenne auch nur den Artikel der - offenbar ja leider regelmäßig
>> nicht gerade unbefangenen - Dame.
>
> In der Zeit?

Es gibt heute auch einen Artikel in der LTO, der aber zur Sache selbst
nichts Neues bringt und wohl auch hauptsächlich den Zeit-Artikel als
Vorlage hat:

http://www.lto.de/de/html/nachrichten/4582/vorsitz-am-2-bgh-strafsenat-
showdown-in-karlsruhe/

Thomas Hühn

unread,
Oct 18, 2011, 2:42:55 PM10/18/11
to
Andreas Impekoven <Andreas....@gmx.li> writes:

> Fischer ist einer der wenigen, unter hochrangigen Strafrechtlern SWIDS

Der Lebenslauf liest sich gut, ich bin immer für Quereinsteiger. :-)

Aber wie ist das eigentlich, der ist ja erst mit 35 in den Staatsdienst, so
wie ich das sehe. Gabs da nicht Altersgrenzen für die Verbeamtung? Wo liegen
die?

Thomas

Mark Obrembalski

unread,
Oct 18, 2011, 3:12:16 PM10/18/11
to
Er ist ja kein Beamter, sondern Richter. Und für den höheren Dienst
gibt es auch bei Beamten oft (immer?) keine Altersgrenzen.

Gruß,
Mark

Rupert Haselbeck

unread,
Oct 18, 2011, 4:00:03 PM10/18/11
to
Thomas Hühn schrieb:

> Aber wie ist das eigentlich, der ist ja erst mit 35 in den Staatsdienst,
> so wie ich das sehe. Gabs da nicht Altersgrenzen für die Verbeamtung? Wo
> liegen die?

Seit dem Inkrafttreten des AGG gibt es keine gesetzlichen Altersgrenzen mehr

MfG
Rupert

Thomas Hühn

unread,
Oct 18, 2011, 4:01:29 PM10/18/11
to
Rupert Haselbeck <mein-re...@gmx.de> writes:

>> Aber wie ist das eigentlich, der ist ja erst mit 35 in den Staatsdienst,
>> so wie ich das sehe. Gabs da nicht Altersgrenzen für die Verbeamtung? Wo
>> liegen die?
>
> Seit dem Inkrafttreten des AGG gibt es keine gesetzlichen Altersgrenzen mehr

Merci.

Thomas

Martin Keiter

unread,
Oct 20, 2011, 10:41:54 AM10/20/11
to
das stimmt nicht:
http://www.bverwg.de/enid/0,1b91a5655f76696577092d0964657461696c093a09636f6e5f6964092d093131363936093a095f7472636964092d0931393535/Entscheidungen/Entscheidung_8n.html

dort wird zwar die damalige Regelung in NRW gekippt, aber nur aus
formalen Gruenden (Regelung im Gesetz wird verlangt, es war nur eine
Verordnung).
Inzwischen steht das auf gesetzlichen Fuessen - die neue Grenze liegt
bei 40 Jahren.

--
Meine Mailadresse funktioniert!

Rupert Haselbeck

unread,
Oct 20, 2011, 12:40:02 PM10/20/11
to
Martin Keiter schrieb:

> Inzwischen steht das auf gesetzlichen Fuessen - die neue Grenze liegt
> bei 40 Jahren.

Welches Gesetz regelt das denn?

MfG
Rupert

Harald Maedl

unread,
Oct 22, 2011, 12:58:52 PM10/22/11
to
Andreas Impekoven wrote:
> Thomas Hühn schrieb:
>> Andreas Impekoven <Andreas....@gmx.li> writes:

>>> Hat jemand nähere Kenntnis, ob die Zerschlagungspläne jetzt vom TIsch
>>> sind?
>> Was war denn da geplant?
> Der vakante Vorsitz des 2. Strafsenats sollte dem Vorsitzenden eines
> anderen Strafsenats übertragen werden und vom Spruchkörper praktisch nur
> ein kümmerlicher Rest übrig bleiben.

Insgesamt sehr ungeschickt agiert, sowohl von der Ministerin, als auch
vom BGH-Präsidenten. Üblicherweise werden unliebsame oder unbequeme
Mitarbeiter, die jedoch insgesamt fachlich hochqualifiziert sind,
weggelobt, so dass wenigstens noch der Anschein von Anstand gewahrt
bleibt.

>> Ich sehe in Wikipedia nur gerade, daß das ja der Senat ist, der gerade mit
>> seinem VG-Kram Schlagzeilen machte.
> VG-Kram ist gut :(
> Fischer ist einer der wenigen, unter hochrangigen Strafrechtlern SWIDS
> auch der einzige, die in der Lage und willens sind, rechtsstaatliche
> Positionen vehement zu verteidigen.

Jedenfalls ist der Posten jetzt für ihn verbrannt. Er wird diesen nicht
bekommen, weil sich mit hoher Wahrscheinlichkeit ein neuer und "besser
geeigneter" Kandidat finden lassen wird. Vermutlich läuft es auf einen
Kuhhandel und einem goldenen Handschlag hinaus.

Das inszenierte Theater kann man als klassische Fehlleistung der
Personalführung sehen - zu großen Teilen dem unglücklichen Agieren
BGH-Prasidenten geschuldet. Er sollte an Rücktritt denken.

Mark Obrembalski

unread,
Oct 22, 2011, 3:38:56 PM10/22/11
to
Harald Maedl wrote:


> Insgesamt sehr ungeschickt agiert, sowohl von der Ministerin, als
> auch vom BGH-Präsidenten. Üblicherweise werden unliebsame oder
> unbequeme Mitarbeiter, die jedoch insgesamt fachlich
> hochqualifiziert sind, weggelobt, so dass wenigstens noch der
> Anschein von Anstand gewahrt bleibt.

So viele Plätze, an die man einen Richter am BGH wegloben könnte, gibt
es freilich nicht.


> Jedenfalls ist der Posten jetzt für ihn verbrannt. Er wird diesen
> nicht bekommen, weil sich mit hoher Wahrscheinlichkeit ein neuer und
> "besser geeigneter" Kandidat finden lassen wird.

Auch da gilt, dass es so viele Leute, die überhaupt ansatzweise für
einen BGH-Senatsvorsitz in Frage kommen könnten, nicht gibt.

> Vermutlich läuft es auf einen Kuhhandel und einem goldenen
> Handschlag hinaus.

Zu einem Kuhhandel gehören immer zwei Parteien. Und bisher macht Herr
Fischer nicht den Eindruck, als wollte er sich die Kuh auf dem Eis
abkaufen lassen.

Gruß,
Mark

Harald Maedl

unread,
Oct 23, 2011, 7:58:50 AM10/23/11
to
Mark Obrembalski wrote:
> Harald Maedl wrote:

>> Insgesamt sehr ungeschickt agiert, sowohl von der Ministerin, als
>> auch vom BGH-Präsidenten. Üblicherweise werden unliebsame oder
>> unbequeme Mitarbeiter, die jedoch insgesamt fachlich
>> hochqualifiziert sind, weggelobt, so dass wenigstens noch der
>> Anschein von Anstand gewahrt bleibt.
> So viele Plätze, an die man einen Richter am BGH wegloben könnte, gibt
> es freilich nicht.

Es gibt auch andere Posten, es muss ja nicht der BGH sein.

>> Jedenfalls ist der Posten jetzt für ihn verbrannt. Er wird diesen
>> nicht bekommen, weil sich mit hoher Wahrscheinlichkeit ein neuer und
>> "besser geeigneter" Kandidat finden lassen wird.
> Auch da gilt, dass es so viele Leute, die überhaupt ansatzweise für
> einen BGH-Senatsvorsitz in Frage kommen könnten, nicht gibt.

Nun, dann liegt es entweder daran, dass die Anforderungsprofile hoch
geschraubt sind (vielleicht zu hoch) und/oder die
Mitarbeiterqualifikation unzureichend ist, welches wiederum auch wenig
schmeichelhafte Rückschlüsse auf die Personalpolitik zulassen könnte.

>> Vermutlich läuft es auf einen Kuhhandel und einem goldenen
>> Handschlag hinaus.
> Zu einem Kuhhandel gehören immer zwei Parteien. Und bisher macht Herr
> Fischer nicht den Eindruck, als wollte er sich die Kuh auf dem Eis
> abkaufen lassen.

Man wird sehen. Herr Fischer hat meines Erachtens dort keine Zukunft
mehr, außer man macht einen radikalen Schnitt und räumt dort gründlich
auf, was allerdings im Hinblick auf den Richterwahlausschuss wenig
wahrscheinlich erscheint.
Fischer wird daher IMHO auf dem Altar der Schadensminimierung geopfert
werden, auch weil es einfacher ist und man Ruhe im Senat haben möchte.

Ein zweiter Punkt: Meiner Erfahrung nach sind Beurteilungen im
öffentlichen Bereich immer mit Vorsicht zu genießen. Wer als
Vorgesetzter nicht auf den Mund gefallen ist, kann seine
Beurteilungkünste nahezu unangreifbar machen, wenn dieser sich dabei
nicht allzu blöd anstellt.

Eine Revision der Beurteilung würde außerdem an der fachlichen Eignung
der vorgesetzten Dienststelle Zweifel aufkommen lassen. Dies wird man
wohl mit allen Mitteln zu verhindern suchen, da das Ansehen des BGH
dadurch durchaus einen gewissen Schaden nehmen könnte.

Das Kind ist zwar schon in den Brunnen gefallen, aber die Frage der
Schadensminimierung wird wohl ständig im Raume stehen. Und trotz aller
Prüfung der Personalakten sind Ernennungen in höchste Richterämter immer
auch politische Entscheidungen, die mit viel Brimborium mit der
persönlicher Eignung der Kandidaten kaschiert werden.

Thomas Hochstein

unread,
Oct 23, 2011, 2:18:49 PM10/23/11
to
Harald Maedl schrieb:

> Mark Obrembalski wrote:
>> So viele Plätze, an die man einen Richter am BGH wegloben könnte, gibt
>> es freilich nicht.
>
> Es gibt auch andere Posten, es muss ja nicht der BGH sein.

Das ändert nichts daran, daß es dafür nicht mehr viel Auswahl gibt.

Ein Richter am BGH bezieht R6, das entspricht B6. Wie man den
entsprechenden Besoldungsordnungen entnehmen kann, gibt es da in der
Justiz nur noch die Vorsitzenden Richter an den obersten Gerichten des
Bundes, deren Präsidenten und Vizepräsidenten, einige herausgehobene
Präsidentenposten an den Obergerichten der Länder, den GBA und eine
der zwei oder drei Abteilungsleiterstellen beim GBA.

Außerhalb der Justiz gibt es etwas mehr Auswahl, aber auch nicht viel.

-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>

Mark Obrembalski

unread,
Oct 23, 2011, 3:20:24 PM10/23/11
to
Thomas Hochstein wrote:

> Harald Maedl schrieb:
>
>> Mark Obrembalski wrote:
>>> So viele Plätze, an die man einen Richter am BGH wegloben könnte,
>>> gibt es freilich nicht.
>>
>> Es gibt auch andere Posten, es muss ja nicht der BGH sein.
>
> Das ändert nichts daran, daß es dafür nicht mehr viel Auswahl gibt.
>
> Ein Richter am BGH bezieht R6, das entspricht B6. Wie man den
> entsprechenden Besoldungsordnungen entnehmen kann, gibt es da in
> der Justiz nur noch die Vorsitzenden Richter an den obersten
> Gerichten des Bundes, deren Präsidenten und Vizepräsidenten, einige
> herausgehobene Präsidentenposten an den Obergerichten der Länder,
> den GBA und eine der zwei oder drei Abteilungsleiterstellen beim
> GBA.

> Außerhalb der Justiz gibt es etwas mehr Auswahl, aber auch nicht
> viel.

Dazu kommt noch:

1. Der Mann ist Strafrechtler. Das passt zum GBA und zu einem OLG-
Präsidenten, vielleicht auch noch zum einen oder anderen Posten im
BMJ. Dass man ihn einigermaßen geräuschlos etwa zum Präsidenten des
BAG machen könnte, bezweifle ich aber.

2. R6 hat er schon. Zum Wegloben gehört, dass man ihm was bietet, was
ihm entweder bessere Bezahlung oder jedenfalls in irgendeiner Hinsicht
mehr Prestige bringt als seine gegenwärtige Stelle. Abteilungsleiter
beim GBA ist da eher uninteressant.

Gruß,
Mark

Thomas Hühn

unread,
Oct 23, 2011, 3:24:23 PM10/23/11
to
Mark Obrembalski <mar...@web.de> writes:

> 2. R6 hat er schon. Zum Wegloben gehört, dass man ihm was bietet, was
> ihm entweder bessere Bezahlung oder jedenfalls in irgendeiner Hinsicht
> mehr Prestige bringt als seine gegenwärtige Stelle. Abteilungsleiter
> beim GBA ist da eher uninteressant.

Einer der internationalen Gerichtshöfe vielleicht?

Thomas

Mark Obrembalski

unread,
Oct 23, 2011, 3:45:34 PM10/23/11
to
Harald Maedl wrote:


> Es gibt auch andere Posten, es muss ja nicht der BGH sein.

Siehe das Posting von Thomas und meine Antwort darauf.


>> Auch da gilt, dass es so viele Leute, die überhaupt ansatzweise
>> für einen BGH-Senatsvorsitz in Frage kommen könnten, nicht gibt.
>
> Nun, dann liegt es entweder daran, dass die Anforderungsprofile hoch
> geschraubt sind (vielleicht zu hoch) und/oder die
> Mitarbeiterqualifikation unzureichend ist, welches wiederum auch
> wenig schmeichelhafte Rückschlüsse auf die Personalpolitik zulassen
> könnte.

Das liegt vor allem daran, dass die allererste Voraussetzung ist,
dass man erst einmal "einfacher" Richter am BGH oder vielleicht noch
einem anderen obersten Bundesgericht sein sollte, bevor man einen
Senatsvorsitz übernimmt. Die Menge an Kandidaten ist da nun mal
überschauber.

>> Zu einem Kuhhandel gehören immer zwei Parteien. Und bisher macht
>> Herr Fischer nicht den Eindruck, als wollte er sich die Kuh auf dem
>> Eis abkaufen lassen.
>
> Man wird sehen. Herr Fischer hat meines Erachtens dort keine Zukunft
> mehr,

Zumindest seine jetzige Stellung wird man ihm nicht streitig machen
können. Unterstützer im BGH hat er offenbar auch etliche, und dass er
sich in mancherlei Situationen zurechtfindet, zeigt wohl sein
Lebenslauf.

> Fischer wird daher IMHO auf dem Altar der Schadensminimierung
> geopfert werden, auch weil es einfacher ist und man Ruhe im Senat
> haben möchte.

Aus dem BGH kriegt man ihn aber nicht weg, selbst aus den Strafsenaten
kaum.

> Ein zweiter Punkt: Meiner Erfahrung nach sind Beurteilungen im
> öffentlichen Bereich immer mit Vorsicht zu genießen. Wer als
> Vorgesetzter nicht auf den Mund gefallen ist, kann seine
> Beurteilungkünste nahezu unangreifbar machen, wenn dieser sich dabei
> nicht allzu blöd anstellt.

Allerdings haben wir es hier erstens nicht mit irgendeiner beliebigen
Stelle zu tun, zweitens und vor allem gibt es ja schon frühere
Beurteilungen - plötzlich das Gegenteil dessen zu behaupten, was man
vor wenigen Jahren gesagt hat, ist schwieriger als von vorneherein die
Beurteilungen so zu schreiben, wie sie einem in den Kram passen.

> Eine Revision der Beurteilung würde außerdem an der fachlichen
> Eignung der vorgesetzten Dienststelle Zweifel aufkommen lassen.

Die hat ihre Beurteilung ja gerade schon sehr weitgehend revidiert.

> Dies wird man wohl mit allen Mitteln zu verhindern suchen, da das
> Ansehen des BGH dadurch durchaus einen gewissen Schaden nehmen
> könnte.

Der ist ja schon angerichtet. Und noch einmal: Zu einem Kuhhandel
gehören zwei Parteien - was genau willst Du Fischer anbieten, damit
er darauf eingeht?


> Und trotz aller Prüfung der Personalakten sind Ernennungen in
> höchste Richterämter immer auch politische Entscheidungen,

Sicher. Sonst gäbe es ja gar keinen Anlass, irgendwelche Kuhhändel
überhaupt in Betracht zu ziehen.

> die mit viel Brimborium mit der persönlicher Eignung der Kandidaten
> kaschiert werden.

So viel Kaschierung sehe ich da gar nicht.

Gruß,
Mark


Mark Obrembalski

unread,
Oct 23, 2011, 3:56:05 PM10/23/11
to
Thomas Hühn wrote:


> Einer der internationalen Gerichtshöfe vielleicht?

Ist beim EGMR oder IStGH gerade was Passendes frei, worauf Deutschland
Anspruch erheben könnte? Alles andere passt wohl fachlich nicht. Und am
EGMR könnte er seinen Gegnern vielleicht auch recht unbequem werden.

Gruß,
Mark

Thomas Hochstein

unread,
Oct 23, 2011, 4:46:36 PM10/23/11
to
Mark Obrembalski schrieb:

> Thomas Hochstein wrote:
>> Ein Richter am BGH bezieht R6, das entspricht B6. Wie man den
>> entsprechenden Besoldungsordnungen entnehmen kann, gibt es da in
>> der Justiz nur noch die Vorsitzenden Richter an den obersten
>> Gerichten des Bundes, deren Präsidenten und Vizepräsidenten, einige
>> herausgehobene Präsidentenposten an den Obergerichten der Länder,
>> den GBA und eine der zwei oder drei Abteilungsleiterstellen beim
>> GBA.
[...]
> Dazu kommt noch:
>
> 1. Der Mann ist Strafrechtler. Das passt zum GBA und zu einem OLG-
> Präsidenten, vielleicht auch noch zum einen oder anderen Posten im
> BMJ. Dass man ihn einigermaßen geräuschlos etwa zum Präsidenten des
> BAG machen könnte, bezweifle ich aber.

Ja - das war auch mehr als Betrachtung der theoretischen Möglichkeiten
gedacht. Dass der Großteil dieser ohnehin geringen Zahl aufgrund
fehlender Qualifikation oder fehlenden Interesses ausscheidet, ist
klar.

> 2. R6 hat er schon. Zum Wegloben gehört, dass man ihm was bietet, was
> ihm entweder bessere Bezahlung oder jedenfalls in irgendeiner Hinsicht
> mehr Prestige bringt als seine gegenwärtige Stelle. Abteilungsleiter
> beim GBA ist da eher uninteressant.

... aber R7. ;)

Grüße,

Acephale Lemar

unread,
Oct 24, 2011, 2:31:06 AM10/24/11
to
So einen Fall kenne ich oberflächlich aus Spanien, Name ist mir
entfallen, weil Radiosendung; woran ich mich erinnere, war es der
Richter oder Staatsanwalt, der Pinochet hat verhaften lassen.

Andreas Impekoven

unread,
Oct 31, 2011, 10:45:50 AM10/31/11
to
Mark Obrembalski schrieb:
> Harald Maedl wrote:

>> Vermutlich läuft es auf einen Kuhhandel und einem goldenen
>> Handschlag hinaus.
>
> Zu einem Kuhhandel gehören immer zwei Parteien. Und bisher macht Herr
> Fischer nicht den Eindruck, als wollte er sich die Kuh auf dem Eis
> abkaufen lassen.

Jo, schätze ich auch so ein.

Dem Vernehmen nach (LTO) hat das VG die Neubesetzung erst einmal
gestoppt.

Es geht also weiter...

Grüße Andreas
--
Ich mein', wenn ich an all diese armen Reissäcke in China denke ... die
sind auch noch nie gegen die ehrenrührige und herabsetzende, unwahre und
reissackverachtende Tatsachenbehauptung vorgegangen, Umfaller zu sein.
CEN in dsrm

Jens Müller

unread,
Oct 31, 2011, 2:10:10 PM10/31/11
to
Am 31.10.2011 15:45, schrieb Andreas Impekoven:
> Dem Vernehmen nach (LTO) hat das VG die Neubesetzung erst einmal
> gestoppt.

Ähm, URL?

Finde bei lto.de nämlich nix ...

Gruß Jens

Andreas Impekoven

unread,
Oct 31, 2011, 3:42:02 PM10/31/11
to
Jens M�ller schrieb:
> Am 31.10.2011 15:45, schrieb Andreas Impekoven:
>> Dem Vernehmen nach (LTO) hat das VG die Neubesetzung erst einmal
>> gestoppt.
>
> �hm, URL?

http://www.lto.de/de/html/nachrichten/4668/presseschau_21_10_2011_bgh_posten_staatstrojane_bverfg_europafragen/

HTH

Gr��e Andreas
--
All we have to decide is what to do with the time that is given to us.
�J. R. R. Tolkien, The Fellowship of the Ring (1954)

Christopher Creutzig

unread,
Nov 5, 2011, 10:46:33 AM11/5/11
to
§§ 18, 22, 25, 29, 35, 39, 44, 52 LVO NRW, je nach Laufbahn.

| (1) In das Beamtenverhältnis auf Probe darf eingestellt oder
| übernommen werden, wer das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

§29 I ist irgendwie putzig: Zwei Alternativen, und in beiden Fällen die
gleiche Altersgrenze.


Andere Länder scheinen das auch zu haben, im Saarland finde ich spontan
in §20a SLVO eine Grenze von 30 Jahren, 40 für schwer behinderte Menschen.

--
Sinnlosen Unsinn daherschwafeln kann man hingegen ohne jede
Mühwaltung. Deshalb sind entsprechende Medienangebote - sei es im TV
zum bloßen Konsumieren, sei es im Internet mit der Möglichkeit zur
eigenen Teilnahme auf diesem Niveau - auch entsprechend beliebt.
(Thomas Hochstein)

Reinhard Zwirner

unread,
Jan 25, 2012, 1:52:23 PM1/25/12
to
Andreas Impekoven schrieb:
> Hat jemand nähere Kenntnis, ob die Zerschlagungspläne jetzt vom TIsch
> sind?

Inzwischen wird darüber gestritten, ob die aktuelle Besetzung des Senats
juristisch einwandfrei ist:

<http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=58865&pos=10&anz=14>

(Pressemitteilung des BGH 4/2012 v. 13.1.2012)

Ciao

Reinhard

Thomas Hühn

unread,
Jan 25, 2012, 2:14:43 PM1/25/12
to
Was sind denn die "Sitzgruppen"? Das, was die Kammern beim BVerfG sind,
also Untermengen des Senats?

Und zwei Sitzgruppen des 2. Senats fühlen sich falsch besetzt, kann es
zufällig sein, daß Herr Fischer genau zwei Sitzgruppen angehört?

Thomas

Bastian Völker

unread,
Jan 25, 2012, 2:36:07 PM1/25/12
to
Hallo!

schrieb Thomas Hühn:

>>> Hat jemand nähere Kenntnis, ob die Zerschlagungspläne jetzt vom TIsch
>>> sind?
>>
>> Inzwischen wird darüber gestritten, ob die aktuelle Besetzung des Senats
>> juristisch einwandfrei ist:
>>
>> <http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=58865&pos=10&anz=14>
>>
>> (Pressemitteilung des BGH 4/2012 v. 13.1.2012)
>
> Was sind denn die "Sitzgruppen"? Das, was die Kammern beim BVerfG sind,
> also Untermengen des Senats?

Nein, nicht ganz. Wenn ich das richtig sehe, sind jedem Strafsenat mehr
als die fünf Richter zugeteilt, die über eine konkrete Sache
entscheiden. Diese konkrete Zusammensetzung dürfte als Sitzgruppe
bezeichnet werden.

Gruß
Bastian

Thomas Hühn

unread,
Jan 25, 2012, 2:47:50 PM1/25/12
to
Am 25.01.2012 20:36, schrieb Bastian Völker:
>> Was sind denn die "Sitzgruppen"? Das, was die Kammern beim BVerfG sind,
>> also Untermengen des Senats?
>
> Nein, nicht ganz. Wenn ich das richtig sehe, sind jedem Strafsenat mehr
> als die fünf Richter zugeteilt, die über eine konkrete Sache
> entscheiden. Diese konkrete Zusammensetzung dürfte als Sitzgruppe
> bezeichnet werden.

Der Begriff ist aber auch dämlich. Sitzgruppen gibts bei IKEA. :-)

Thomas

Jens Müller

unread,
Jan 26, 2012, 3:46:33 PM1/26/12
to
Am 25.01.2012 19:52, schrieb Reinhard Zwirner:
Siehe auch
http://blog.delegibus.com/2012/01/18/eskalation-am-bgh-die-nerven-liegen-blank/

Gruß Jens

Jens Müller

unread,
Jan 26, 2012, 3:48:10 PM1/26/12
to
Am 25.01.2012 20:14, schrieb Thomas Hühn:
> Und zwei Sitzgruppen des 2. Senats fühlen sich falsch besetzt, kann es
> zufällig sein, daß Herr Fischer genau zwei Sitzgruppen angehört?

"Dabei ist letztere Aussage, wie aus der Mitteilung selbst hervorgeht,
noch nicht einmal richtig: Eine von drei Spruchgruppen des 2.
Strafsenats habe keinen Zweifel gehabt. Das klingt (gegenüber der
alternativen Formulierung “keine durchgreifenden Zweifel”) so, als ob
sie einstimmig entschieden habe. Daß das nicht sein kann, ergibt sich
schon rechnerisch: Die beiden Spruchgruppen haben laut Pressemitteilung
in einer um nur zwei Richter unterschiedlichen Besetzung entschieden.
Für beide Entscheidungen war zumindest eine 3-zu-2-Mehrheit erforderlich
(§ 196 Abs. 1 GVG; § 263 Abs. 1 StPO ist für die Besetzungsfrage nicht
anwendbar). Demnach müssen ein oder zwei Richter in der Spruchgruppe,
die die Besetzungsrüge zurückgewiesen hat, bereits abweichend abgestimmt
haben. Von dem Fehlen jeglicher Zweifel kann deshalb auch dort keine
Rede sein."

http://blog.delegibus.com/2012/01/18/eskalation-am-bgh-die-nerven-liegen-blank/

Reinhard Zwirner

unread,
Feb 10, 2012, 2:15:28 PM2/10/12
to
Jens Müller schrieb:

> "Dabei ist letztere Aussage, wie aus der Mitteilung selbst hervorgeht,
> noch nicht einmal richtig: Eine von drei Spruchgruppen des 2.
> Strafsenats habe keinen Zweifel gehabt. Das klingt (gegenüber der
> alternativen Formulierung “keine durchgreifenden Zweifel”) so, als ob
> sie einstimmig entschieden habe. Daß das nicht sein kann, ergibt sich
> schon rechnerisch: Die beiden Spruchgruppen haben laut Pressemitteilung
> in einer um nur zwei Richter unterschiedlichen Besetzung entschieden.
> Für beide Entscheidungen war zumindest eine 3-zu-2-Mehrheit erforderlich
> (§ 196 Abs. 1 GVG; § 263 Abs. 1 StPO ist für die Besetzungsfrage nicht
> anwendbar). Demnach müssen ein oder zwei Richter in der Spruchgruppe,
> die die Besetzungsrüge zurückgewiesen hat, bereits abweichend abgestimmt
> haben. Von dem Fehlen jeglicher Zweifel kann deshalb auch dort keine
> Rede sein."

Hier

<http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=59149&pos=1&anz=23>

ist die nächste Pressemitteilung des BGH (23/2012) zu diesem Thema
nachzulesen. In meinem Leib- und Magenblatt (hannöversche HAZ) wurde
irgendwann in den letzten Tagen berichtet, daß die Richter des 2. Senats
einzeln beim BGH-Präsidium antanzen durften und einer inquisitorischen
Befragung unterzogen wurden ...

Ciao

Reinhard

Thomas Hochstein

unread,
Feb 10, 2012, 4:35:13 PM2/10/12
to
Reinhard Zwirner schrieb:

> In meinem Leib- und Magenblatt (hannöversche HAZ) wurde
> irgendwann in den letzten Tagen berichtet, daß die Richter des 2. Senats
> einzeln beim BGH-Präsidium antanzen durften und einer inquisitorischen
> Befragung unterzogen wurden ...

Man darf vermuten, daß auch dem Präsidium des BGH das
Beratungsgeheimnis bekannt sein dürfte - besser jedenfalls als der
HAZ.

-thh

Thomas Hochstein

unread,
Feb 10, 2012, 4:36:10 PM2/10/12
to
Thomas Hühn schrieb:

> Was sind denn die "Sitzgruppen"? Das, was die Kammern beim BVerfG sind,
> also Untermengen des Senats?

Nein bzw. jein. Spruch- oder Sitzgruppen sind die theoretisch
möglichen Unterteilungen eines Spruchkörpers, die tatsächlich an einer
Sitzung teilnehmen, also "sitzen".

Bei einer großen Strafkammer eines Landgerichts, die mit drei Richtern
(V-B1-B2-B3) besetzt ist, können also für die verminderte Besetzung
mit zwei Berufsrichtern (und zwei Schöffen) dementsprechend drei
Sitzgruppen gebildet werden: V-B1, V-B2 und V-B3.

Nehmen wir an, sie wäre mit vier Richtern besetzt und würde bspw. nur
Schwurgerichtssachen verhandeln, bei denen die Dreierbesetzung
obligatorisch ist, dann könnte man daraus wiederum drei Sitzgruppen
bilden: V-B1-B2, V-B1-B3 und V-B2-B3.

Genau das tut man dann auch im kammerinternen
Geschäftsverteilungsplan.

Und die Senate des BGH, die mit 8 Richtern (einschließlich des
Vorsitzenden) besetzt sind, aber in der Besetzung mit 5 Richtern
entscheiden (§ 139 Abs. 1 GVG), können in gleicher Weise verschiedene
Sitzgruppen bilden.

> Und zwei Sitzgruppen des 2. Senats fühlen sich falsch besetzt,

Das weiß man nicht.

Bisher sind dazu drei Entscheidungen ergangen, und zwar alle am 11.
Januar 2012.

Eine Sitzgruppe des 2. Senats hat in einem 20seitigen Beschluss [1],
der durchaus sehr interessant zu lesen ist und einen recht tiefen
Einblick in die Arbeitsweise der Strafsenate des BGH ermöglicht,
festgestellt, dass der 2. Senat nicht ordnungsgemäß besetzt ist, und
zwar deshalb, weil der Vorsitzende des 4. Senats auch den Vorsatz im
2. Senat innehat, es aber von der Arbeitsbelastung her schlicht nicht
möglich ist, zwei Senate ordnungsgemäß zu leiten.

Eine andere Sitzgruppe des 2. Senats hat festgestellt [2], dass der
Senat ordnungsgemäß besetzt ist.

Und eine Sitzgruppe des 4. Senats hat dann festgestellt, dass ihr
Senat ordnungsgemäß besetzt ist [3], um dann festzuhalten, daß keine
Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen erforderlich ist,
weil es zwar abweichende Rechtsprechung des 2. Senats vom selben Tage
gebe, dieser seine abweichende Rechtsprechung aber - wiederum am
selben Tage - wieder aufgegeben habe.

Insgesamt also Kindergarten für große Kinder.

(Übertroffen wird das nur noch von einem anderen in Karlsruhe
ansässigen Gericht, das Entscheidungen eines OLG als verfassungswidrig
aufhebt [4], ohne daß die entscheidenden Richter dabei offensichtlich
die Akten oder auch nur die aufgehobene Entscheidung gelesen haben -
denn das, was sie zu Recht als verfassungswidrig brandmarken, ist nie
entschieden worden. Das BVerfG würde so etwas üblicherweise wohl als
offensichtlich willkürlich brandmarken. Upsi. [5])

-thh

[1]
<http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&nr=59057>

[2] Noch nicht veröffentlicht,
<http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&nr=58880>

[3]
<http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&nr=59059>

[4]
<http://blog.beck.de/2011/03/28/grosses-missverstaendnis-beim-bverfg>
und <http://blog.beck.de/2011/09/12/karlsruher-leseschwaeche> [6]

[5] Wo wir gerade bei "Upsi" sind - die im folgenden komplett (!)
abgedruckten Gründe einer Revisionsverwerfung durch den BGH (Beschluss
vom 10.01.2012, 5 StR 480/11; Vorinstanz: LG Leibsch) lassen in
gewisser Weise durchaus tief blicken:

"Es beschwert die Angeklagten nicht, dass das Landgericht ein
versuchtes oder gar vollendetes Kapitalverbrechen nicht näher geprüft
hat."

[6] Der Autor dieser Beiträge war übrigens mal als Richter Ballmann
von "Im Namen des Volkers" bekannt.

Reinhard Zwirner

unread,
Feb 10, 2012, 5:28:09 PM2/10/12
to
Thomas Hochstein schrieb:

[...]
> Eine Sitzgruppe des 2. Senats hat in einem 20seitigen Beschluss [1],
> der durchaus sehr interessant zu lesen ist und einen recht tiefen
> Einblick in die Arbeitsweise der Strafsenate des BGH ermöglicht,
> festgestellt, dass der 2. Senat nicht ordnungsgemäß besetzt ist, und
> zwar deshalb, weil der Vorsitzende des 4. Senats auch den Vorsatz im
> 2. Senat innehat, es aber von der Arbeitsbelastung her schlicht nicht
> möglich ist, zwei Senate ordnungsgemäß zu leiten.

Unter Beteiligung eben dieses Vorsitzenden des 4. Senats und des
"protagonisten" der in diesem Thread behandelten Angelegenheit. Ob da
wohl jemand überstimmt worden ist <fg>?

Für die Links dankt
freundlich grüßend

Reinhard

Stefan Schmitz

unread,
Feb 10, 2012, 5:06:25 PM2/10/12
to
On 10 Feb., 22:36, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:

> [5] Wo wir gerade bei "Upsi" sind - die im folgenden komplett (!)
> abgedruckten Gründe einer Revisionsverwerfung durch den BGH (Beschluss
> vom 10.01.2012, 5 StR 480/11; Vorinstanz: LG Leibsch) lassen in
> gewisser Weise durchaus tief blicken:
>
> "Es beschwert die Angeklagten nicht, dass das Landgericht ein
> versuchtes oder gar vollendetes Kapitalverbrechen nicht näher geprüft
> hat."

Inwiefern lässt das tief blicken?

Thomas Hochstein

unread,
Feb 10, 2012, 6:04:34 PM2/10/12
to
Stefan Schmitz schrieb:
Gemeint dürfte sein "Ihr habt da ein Tötungsdelikt übersehen und zu
Unrecht nur wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit
gefährlicher Körperverletzung verurteilt".

-thh

PS: Es geht um
<http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&nr=59006&linked=pm>.

Stefan Schmitz

unread,
Feb 11, 2012, 9:35:59 AM2/11/12
to
On 11 Feb., 00:04, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:
> Stefan Schmitz schrieb:
>
> > On 10 Feb., 22:36, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:
> >> [5] Wo wir gerade bei "Upsi" sind - die im folgenden komplett (!)
> >> abgedruckten Gründe einer Revisionsverwerfung durch den BGH (Beschluss
> >> vom 10.01.2012, 5 StR 480/11; Vorinstanz: LG Leibsch) lassen in
> >> gewisser Weise durchaus tief blicken:
>
> >> "Es beschwert die Angeklagten nicht, dass das Landgericht ein
> >> versuchtes oder gar vollendetes Kapitalverbrechen nicht näher geprüft
> >> hat."
>
> > Inwiefern lässt das tief blicken?
>
> Gemeint dürfte sein "Ihr habt da ein Tötungsdelikt übersehen und zu
> Unrecht nur wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit
> gefährlicher Körperverletzung verurteilt".

Sehe ich noch nicht. Wenn mit obigem Satz die Revision der Angeklagten
als unbegründet verworfen wird, dann muss doch in der Revision die
Nichtprüfung gerügt worden sein. (Oder würde normalerweise außer
"unbegründet" gar nichts in der Entscheidung stehen?)
Und dann übersetze ich das als "Seid bloß froh, dass nicht auch das
geprüft wurde, was ihr vermisst".

Rupert Haselbeck

unread,
Feb 11, 2012, 10:10:01 AM2/11/12
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Sehe ich noch nicht.

Tja...

> Wenn mit obigem Satz die Revision der Angeklagten
> als unbegründet verworfen wird, dann muss doch in der Revision die
> Nichtprüfung gerügt worden sein.

In der Revisionsschrift wird sicherlich die allgemeine Sachrüge erhoben
worden sein, weil das bekanntlich jeder halbwegs vernünftige Mensch machen
würde, wenn er eine Revisionsbegründung schreibt.

> (Oder würde normalerweise außer
> "unbegründet" gar nichts in der Entscheidung stehen?)

Hätte sich das Landgericht nicht den groben Schnitzer erlaubt, den, soweit
man den Pressemeldungen trauen darf, durchaus naheliegenden Vorwurf des
Totschlags (in der Form des Unterlassens) nicht zu prüfen, dann wäre dazu
wohl kein Wort zu verlieren gewesen

> Und dann übersetze ich das als "Seid bloß froh, dass nicht auch das
> geprüft wurde, was ihr vermisst".

Nachdem offenbar nur die Verurteilten Revision eingelegt hatten, konnte das
Urteil aus rechtlichen Gründen nicht zu Lasten derselben abgeändert werden

MfG
Rupert

Harald Maedl

unread,
Feb 13, 2012, 2:38:07 AM2/13/12
to
Thomas Hochstein wrote:
> Thomas Hühn schrieb:

>> Und zwei Sitzgruppen des 2. Senats fühlen sich falsch besetzt,
> Das weiß man nicht.
> Bisher sind dazu drei Entscheidungen ergangen, und zwar alle am 11.
> Januar 2012.
> Eine Sitzgruppe des 2. Senats hat...
> festgestellt, dass der 2. Senat nicht ordnungsgemäß besetzt ist...
> Eine andere Sitzgruppe des 2. Senats hat festgestellt [2], dass der
> Senat ordnungsgemäß besetzt ist.
> Und eine Sitzgruppe des 4. Senats hat dann festgestellt, dass ihr
> Senat ordnungsgemäß besetzt ist [3], um dann festzuhalten, daß keine
> Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen erforderlich ist,
> weil es zwar abweichende Rechtsprechung des 2. Senats vom selben Tage
> gebe, dieser seine abweichende Rechtsprechung aber - wiederum am
> selben Tage - wieder aufgegeben habe.
> Insgesamt also Kindergarten für große Kinder.

Im Grunde sind das alles Probleme, die wir aus dem Usenet bestens
kennen, nämlich der mangelnde Wille zur Kooperation.
Wie ich ein ganzes Stück oben schon schrieb, ist das Kind bereits in den
Brunnen gefallen, aber offensichtlich ist man bereit oder forciert dies
sogar noch, das Kind auch ertrinken zu lassen.

Sicherlich mag die Besetzungsfrage nicht einfach sein, ruhen doch alle
Augen, angefangen von den Rechtsparteien bis hin zu den Rechtsgelehrten,
auf dem BGH. Wenn die Ihren ureigensten Plempel jedoch nicht lösen
können, so darf man sich fragen, ob das derzeitige Verfahren überhaupt
geeignet ist oder was wirklich hinter den derzeitigen Problemen steckt.
Ohne einen voreiligen Schluss ziehen zu wollen, geht es hier offenbar um
ein Macht- btw Pöstchengerangel, bei dem es um mehr geht, als nur um
eine einzige Nachbesetzung.

Wenn so etwas hochkommt, liegt der Verdacht nahe, dass auch an dem Stuhl
oder den Stühlen anderer gesägt wird. Letztlich könnte man nämlich die
derzeitigen Probleme auch als Führungsschwäche z.B. des BGH-Cheffe
auslegen.

Das Ganze scheint sich ja auszuweiten. Ich bin gespannt, bis es auch von
den Medien öffentlichkeitswirksam thematisiert wird.
Vermutlich ist man derzeit noch in Lauerstellung, ob nicht irgendein
Skandälchen zu finden ist, welches man dann breit auch für
Otto-Normalbürger auswalzen kann. Danke für den interessanten Beitrag.

Thomas Hochstein

unread,
Feb 13, 2012, 2:52:13 PM2/13/12
to
Stefan Schmitz schrieb:

> On 11 Feb., 00:04, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:
>> Gemeint dürfte sein "Ihr habt da ein Tötungsdelikt übersehen und zu
>> Unrecht nur wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit
>> gefährlicher Körperverletzung verurteilt".
>
> Sehe ich noch nicht. Wenn mit obigem Satz die Revision der Angeklagten
> als unbegründet verworfen wird, dann muss doch in der Revision die
> Nichtprüfung gerügt worden sein.

Sicher nicht. Warum sollte der Verteidiger (!) rügen, daß die
Angeklagten nicht wegen eines Tötungsdelikts verurteilt wurden, also
zu milde (!) bestraft worden sind?

> (Oder würde normalerweise außer
> "unbegründet" gar nichts in der Entscheidung stehen?)

Genau.
-thh

Thomas Hochstein

unread,
Feb 13, 2012, 2:51:15 PM2/13/12
to
Harald Maedl schrieb:

> Das Ganze scheint sich ja auszuweiten.

Eher nicht.
<http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&nr=59149>

> Ich bin gespannt, bis es auch von
> den Medien öffentlichkeitswirksam thematisiert wird.

<http://www.zeit.de/2011/41/DOS-BGH/komplettansicht>

Grüße,
-thh

Stefan Schmitz

unread,
Feb 13, 2012, 5:54:37 PM2/13/12
to
On 13 Feb., 20:52, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:
> Stefan Schmitz schrieb:
>
> > On 11 Feb., 00:04, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:
> >> Gemeint dürfte sein "Ihr habt da ein Tötungsdelikt übersehen und zu
> >> Unrecht nur wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit
> >> gefährlicher Körperverletzung verurteilt".
>
> > Sehe ich noch nicht. Wenn mit obigem Satz die Revision der Angeklagten
> > als unbegründet verworfen wird, dann muss doch in der Revision die
> > Nichtprüfung gerügt worden sein.
>
> Sicher nicht. Warum sollte der Verteidiger (!) rügen, daß die
> Angeklagten nicht wegen eines Tötungsdelikts verurteilt wurden, also
> zu milde (!) bestraft worden sind?

Vielleicht in der vagen Hoffnung, dass wegen der Nichtprüfung das
ganze Verfahren neu aufgerollt wird und dann eine mildere Strafe
herauskommt.

> > (Oder würde normalerweise außer
> > "unbegründet" gar nichts in der Entscheidung stehen?)
>
> Genau.

Ich hätte schon erwartet, dass man darauf eingeht, warum die
vorgebrachten Gründe nicht ausreichen sollen. Ganz ohne Begründung
wird doch keine Revision sein.

Thomas Hochstein

unread,
Feb 14, 2012, 2:18:12 AM2/14/12
to
Stefan Schmitz schrieb:

> On 13 Feb., 20:52, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:
>> Sicher nicht. Warum sollte der Verteidiger (!) rügen, daß die
>> Angeklagten nicht wegen eines Tötungsdelikts verurteilt wurden, also
>> zu milde (!) bestraft worden sind?
>
> Vielleicht in der vagen Hoffnung, dass wegen der Nichtprüfung das
> ganze Verfahren neu aufgerollt wird und dann eine mildere Strafe
> herauskommt.

Das ist rechtlich unmöglich. Bei einer Revision des Angeklagten können
Rechtsfehler zu seinen Gunsten den Bestand des Urteils nicht
gefährden.

Nein, eine solche Bemerkung ist schlicht die Art des BGH, einen -
aufgrund unterbliebener Revision der Staatsanwaltschaft - nicht mehr
revisiblen Rechtsfehler des erstinstanzlichen Gerichts zu benennen.

>>> (Oder würde normalerweise außer
>>> "unbegründet" gar nichts in der Entscheidung stehen?)
>> Genau.
>
> Ich hätte schon erwartet, dass man darauf eingeht, warum die
> vorgebrachten Gründe nicht ausreichen sollen.

Eine - einstimmige - Beschlussverwerfung auf Antrag des GBA nach § 349
Abs. 2 StPO wird in ständiger Praxis der Senate idR nicht begründet,
weil sich die maßgeblichen Gründe aus dem erstinstanzlichen Urteil und
der Antragsschrift des GBA ergeben [1]; diese Praxis ist
verfassungsgemäß [2].

> Ganz ohne Begründung wird doch keine Revision sein.

Oh, es gibt durchaus Revisionsbegründungen, die sich in einem Satz wie
"Ich rüge die Verletzung sachlichen Rechts" erschöpfen.

Grüße,
-thh

[1] BGH, Beschluss vom 20. 2. 2004 - 2 StR 116/03 -

[2] BVerfG, Beschluss vom 24. 11. 1998 - 2 BvR 1957/98 -;
BVerfG, Beschluss vom 23. 8. 2005 - 2 BvR 1066/05 -;
vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 24.03.1987 - 2 BvR 677/86 -

Reinhard Zwirner

unread,
Feb 16, 2013, 8:35:03 PM2/16/13
to
Thomas Hochstein schrieb:
Nun ja, die Beschwerden gegen das "Antanzen" sind inzwischen vom
Dienstgericht abgeschmettert worden:

<http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2013&Sort=3&nr=63193&pos=0&anz=28>

Aber von einem neuen Vorsitzenden des 2. Strafsenats habe ich bisher
nichts gehört ...

Ciao

Reinhard

Bernd J. Kaup

unread,
Feb 17, 2013, 5:38:49 AM2/17/13
to
vielleicht solltest du dir mal den Geschäftsverteilungsplan ansehen: der
2.Strafsenat hat einen (alleinigen) Vorsitzenden. Inzwischen ist, wie
nicht anders zu erwarten,weil der Vorsitzende seit einem halben Jahr im
Ruhestand, der Vorsitz des 4. Strafsenates vakant.

Der ursprüngliche Aufreger dürfte sich erledigt haben. Oder hat jemand
Strafanzeige gegen das Präsidium des BGH wegen Rechtsverweigerung gestellt?

mfg
bjk

Bastian Völker

unread,
Feb 17, 2013, 6:27:11 AM2/17/13
to
Hallo!

Bernd J. Kaup schrieb am Sonntag, 17. Februar 2013 11:38:49:

> Oder hat jemand
> Strafanzeige gegen das Präsidium des BGH wegen Rechtsverweigerung gestellt?

Welchen Straftatbestand meinst Du damit?

Gruß
Bastian

Reinhard Zwirner

unread,
Feb 17, 2013, 6:33:10 AM2/17/13
to
Bernd J. Kaup schrieb:
> Am 17.02.2013 02:35, schrieb Reinhard Zwirner:


[...]
>> Aber von einem neuen Vorsitzenden des 2. Strafsenats habe ich bisher
>> nichts gehört ...

> vielleicht solltest du dir mal den Geschäftsverteilungsplan ansehen: der
> 2.Strafsenat hat einen (alleinigen) Vorsitzenden. Inzwischen ist, wie
> nicht anders zu erwarten,weil der Vorsitzende seit einem halben Jahr im
> Ruhestand, der Vorsitz des 4. Strafsenates vakant.

Mein Wissensstand ist, daß der Vorsitzende des 4. Strafsenats
kommissarisch auch den Vorsitz des 2. Strafsenats übernommen hat; von
einer "echten" Neubenennung zum Vorsitzenden dieses Senats ist zu mir
nichts durchgedrungen (was aber nichts heißen will). Eine entsprechende
Pressemitteilung ist mir nicht ins Auge gefallen - ich gehe aber davon
aus, daß angesichts der Begleitumstände bzgl. dieser Personalie schon
was veröffentlicht worden wäre ...

> Der ursprüngliche Aufreger dürfte sich erledigt haben. Oder hat jemand
> Strafanzeige gegen das Präsidium des BGH wegen Rechtsverweigerung gestellt?

Ich dazu nix wissen.

Ciao

Reinhard

Stefan Schmitz

unread,
Feb 17, 2013, 2:32:31 PM2/17/13
to
On Feb 17, 11:38 am, "Bernd J. Kaup" <bjk...@internet-counsel.de>
wrote:

> vielleicht solltest du dir mal den Geschäftsverteilungsplan ansehen: der
> 2.Strafsenat hat einen (alleinigen) Vorsitzenden.

Und zwar den bisherigen Vorsitzenden des 3. Strafsenats. Als dessen
Nachfolger hat der Präsident sich selbst eingesetzt.

Da der Präsident im November 65 wird, dürfte die Geschichte nächstes
Jahr geklärt sein.

Thomas Hochstein

unread,
Feb 17, 2013, 3:32:53 PM2/17/13
to
Am 17.02.13 12:27, schrieb Bastian Völker:
Nach "Amtsmissbrauch" und vor "Grundrechtsverstoß" dürfte das einer der
beliebteren Tatbestände sein.

-thh

Stefan Schmitz

unread,
Apr 11, 2013, 2:28:43 PM4/11/13
to
On Feb 17, 1:33 pm, Reinhard Zwirner <reinhard.zwir...@t-online.de>
wrote:

> Mein Wissensstand ist, daß der Vorsitzende des 4. Strafsenats
> kommissarisch auch den Vorsitz des 2. Strafsenats übernommen hat; von
> einer "echten" Neubenennung zum Vorsitzenden dieses Senats ist zu mir
> nichts durchgedrungen (was aber nichts heißen will). Eine entsprechende
> Pressemitteilung ist mir nicht ins Auge gefallen - ich gehe aber davon
> aus, daß angesichts der Begleitumstände bzgl. dieser Personalie schon
> was veröffentlicht worden wäre ...

Bin zufällig gerade über diesen Artikel gestolpert:
http://juve.de/nachrichten/verfahren/2013/01/zoff-am-bgh-fischer-blockiert-mit-deubner-kirchberg-auch-besetzung-des-4-strafsenats

Reinhard Zwirner

unread,
Jul 18, 2013, 1:03:49 PM7/18/13
to
Reinhard "Ingrid" Zwirner schrieb:

[...]
> Aber von einem neuen Vorsitzenden des 2. Strafsenats habe ich bisher
> nichts gehört ...

<Zitat>

Der Bundespräsident hat Richterin am Bundesgerichtshof Beate
Sost-Scheible zur Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof und die
Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Thomas Fischer und Dr. Rolf
Raum zu Vorsitzenden Richtern am Bundesgerichtshof ernannt.

[...]

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Thomas Fischer
ist 60 Jahre alt. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung
trat er im Jahr 1988 in den höheren Justizdienst des Landes Bayern
ein. Dort wurde er zunächst beim Landgericht Ansbach und bei den
Amtsgerichten Ansbach und Weißenburg i. Bay. eingesetzt. Im Jahr 1991
wurde er zum Staatsanwalt ernannt und gleichzeitig für zwei Jahre als
wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet.
Anschließend wechselte er zum Landgericht Leipzig, wo er im Jahr 1993
zum Richter am Landgericht und im Jahr 1994 zum Vorsitzenden Richter
am Landgericht ernannt wurde. In der Zeit von 1996 bis 2000 war er
als Ministerialrat im Sächsischen Staatsministerium für Justiz tätig.
Am 1. Juli 2000 erfolgte seine Ernennung zum Richter am
Bundesgerichtshof. Seitdem gehört er dem 2. Strafsenat des
Bundesgerichtshofs an, seit 2008 als dessen stellvertretender
Vorsitzender. Im Zeitraum von Januar 2003 bis Mai 2005 war er neben
seiner Senatstätigkeit als Ermittlungsrichter eingesetzt. Außerdem
war er ab 2007 mehrere Jahre lang ständiger Beisitzer im
Dienstgericht des Bundes.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Prof. Dr. Fischer den
Vorsitz im 2. Strafsenat übertragen.

[...]

</Zitat>

<http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2013&Sort=3&nr=64512&pos=19&anz=126>

Ciao

Reinhard

Thomas Hochstein

unread,
Jul 20, 2013, 4:49:49 AM7/20/13
to
Reinhard Zwirner schrieb:

> Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Prof. Dr. Fischer den
> Vorsitz im 2. Strafsenat übertragen.

Das ist ja im Mai bereits von der Bundesministerin der Justiz
ausgedealt worden:
<http://www.fr-online.de/politik/bgh--richterstreit-mit-postenschacher-beendet,1472596,23073918.html>

Offenbar war der Kandidat, der nunmehr aufgrund einer kurzfristig
"angehobenen" Beurteilung zurückstehen musste, weniger klagefreundlich
als Herr Fischer.

-thh

Reinhard Zwirner

unread,
Jul 28, 2013, 4:45:44 AM7/28/13
to
Reinhard "Ingrid" Zwirner schrieb:

[...]

Folgendes war heute in einer Internet-Pressemeldung des
"www.dernewsticker.de" zu lesen:

<Zitat>

Studie: BGH-Strafrichter verlassen sich oft auf Einschätzung eines
Kollegen

In den meisten Strafverfahren am Bundesgerichtshof (BGH) setzt sich
offenbar typischerweise ein einziger Richter mit seiner Meinung
durch, der sogenannte Berichterstatter: Er ist neben dem Vorsitzenden
in der Regel der einzige Richter, der die Akten gelesen hat.

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Wie das Nachrichtenmagazin "Der
Spiegel" unter Berufung auf eine noch unveröffentlichte Studie des
BGH-Richters Thomas Fischer schreibt, hat dieser Berichterstatter,
der den Fall seinen Kollegen vorträgt, in der großen Masse der
Strafrechtsfälle des höchsten deutschen Strafgerichts "einen
signifikanten Einfluss auf das Ergebnis des Revisionsverfahrens". Die
vom Gesetz vorgesehene wechselseitige Kontrolle aller fünf Richter
eines Senats versage in der Praxis offenbar regelmäßig, so der
"Spiegel" weiter. Im rein schriftlichen Verfahren – mit dem die
BGH-Strafsenate etwa 95 Prozent aller Fälle erledigen – würden drei
Richter die Schriftsätze und das angegriffene Urteil meist nicht
durch eigene Lektüre kennen, sondern urteilten auf Grundlage dessen,
was ihnen der als Berichterstatter zuständige Kollege in der Beratung
erzähle.

Fischer, der erst seit Ende Juni Vorsitzender des 2. Strafsenats ist,
hat die Spruchpraxis seines Senats in den Jahren 2008 bis 2012
untersucht. Fischer errechnete dabei, dass es eklatante Unterschiede
bei der Erfolgsquote von Revisionen, etwa bei Kapitalverbrechen,
gibt, je nachdem, wer für den jeweiligen Fall als Berichterstatter
zuständig war. Ein Richter schaffte es, von 195 Urteilen nur eines
komplett aufheben zu lassen – das ist eine Quote von 0,5 Prozent; bei
zwei anderen Richtern lag die Quote der Komplettaufhebungen im
Untersuchungszeitraum dagegen bei jeweils 9 Prozent.

Fischer schrieb, die gegenwärtige Praxis befördere "tendenziöse
Ergebnisse auf Basis eingeschränkter Sachkenntnis". Die
Erfolgschancen von Verurteilten, die sich gegen den Richterspruch
einer unteren Instanz wehren, hängen also in erheblichen Maße davon
ab, ob sie an einen strengen oder nachsichtigen Richter geraten.
Fischer will für seinen Senat nun versuchsweise einführen, dass alle
fünf Mitglieder die Akten selbst studieren.

</Zitat>

IMHO ist diese Initiative durchaus zu begrüßen; inwieweit er sich bei
den Senatskollegen damit beliebt(er) macht, sei dahingestellt ...

Ciao

Reinhard

Volker Hahn

unread,
Jul 28, 2013, 9:22:16 AM7/28/13
to
In article <b5k41m...@mid.individual.net>, Reinhard Zwirner wrote:
> IMHO ist diese Initiative durchaus zu begr��en

"durchaus zu begr��en" ist aber ganz au�erordentlich zur�ckhaltend
ausgedr�ckt...
--
"Einen Staat, der mit der Erkl�rung, er wolle Straftaten
verhindern, seine B�rger st�ndig �berwacht, kann man als
Polizeistaat bezeichnen."
(Ernst Benda, ehem. Pr�sident des BVerfG)

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