Am Sat, 16 Jul 2022 10:50:50 +0200 schrieb Rupert Haselbeck:
> Karl Müller schrieb:
>
>> Laut Fallbeschreibung überprüft der Kunde im Kassenbereich den
>> Kassenzettel mit dem Inhalt des Einkaufswagen. Er stellt eine
>> Abweichung zu seinen Gunsten fest. Der Kunde findet also Ware in seinem
>> Einkaufswagen, die er zwar haben wollte aber wegen fehlender Auflistung
>> und damit fehlender Bezahlung nicht erworben hat.
>
> Das ist falsch. Die Ware ist nicht fremd, sie ist sein Eigentum, weil
> sie ihm an der Kasse übereignet wurde. Kaufvertrag und
> Übereignungsvertrag sind stets voneinander getrennt zu betrachten
> (Abstraktionsprinzip).
>
Wieso ist die Ware sein Eigentum? Weil sie einmal in einem Einkaufswagen,
der ihm noch nicht einmal gehört, gelegen hat?
So einfach ist die Welt nicht
Die Sache, die einem anderen gehört, ist erst dann Dein Eigentum wenn die
Sache per Vertrag incl. z.B. schlüssiger Handlung in Dein Eigentum
übergegangen ist. Schenken geht auch :-)
>> Mal ganz abwegig (oder vielleicht auch nicht) - handelt es sich
>> vielleicht um den Fund einer fremden Sache. Und wenn diese Sache mehr
>> als 5,-€ beträgt müsste er diese Sache dann nicht dem Eigentümer
>> zurückgeben bzw. das Gefundene an ein Fundbüro abgeben? Wäre das
>> ansonsten nicht Fundunterschlagung[1]?
>>
>> [1] Wer eine verloren gegangene Sache findet, kann diese Sache an sich
>> nehmen. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, wie Fundsachen vom Finder
>> zu behandeln sind. Wer eine Fundsache an sich nimmt, um diese zu
>> behalten, handelt tatbestandlich im Sinne von § 246 StGB
>> (Unterschlagung).
>
> Die Ware ist nicht verlorengegangen und herrenlos. Man kann sie daher
> auch nicht finden. Sie ist bereits Besitz und Eigentum des Kunden.
>
Ich glaube kaum das der Supermarkt das so sieht: Eigentumsübertragung
weil die Ware einmalig in in dem Einkaufswagen eines Kunden gelegen hat?
> Davon unabhängig ist die Frage zu betrachten, welche Ansprüche der
> Verkäufer, welcher hier natürlich nicht rechtlos ist, gegen den Kunden
> haben mag.
Also wenn das Eigentum einer Sache, die man an sich nimmt, nicht geklärt
ist so hat man mit dieser Sache als Finder (ab einem gewissen Wert)
ordentlich umzugehen und eine Klärung über die Eigentumsverhältnisse
herbeizuführen. Das Fundbüro kann Dir behilflich sein
Es besteht dabei eine gute Chance das Du im Abschluss die Sache
rechtmäßig zu Deinem Eigentum wird
mfg
Karl