immer wieder sieht man ja Leute, die an der Tankstelle rauchen.
An den meisten Tankstellen sind Aufkleber angebracht, die das Rauchen (und
seit neuestem auch das "Mit dem Handy telefonieren") mit einem Symbol
verbieten.
Gibt es aber auch eine straf- oder ordnungswidrigkeitengesetzliche
Vorschrift, die genau dies oder vergleichbares Verhalten mit Strafe bzw.
Bußgeld bedroht?
Ich habe mal ein wenig herumgesucht und eigentlich nur folgenden Text im
LOWiG BW gefunden:
"§ 10
Verhütung von Bränden
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder
fahrlässig
.....
.....
.....
3. in der Nähe von leicht entflammbaren Sa-
chen Feuer anzündet oder Feuerwerke
abbrennt,
....
....
....
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geld-
buße geahndet werden, wenn die Handlung nicht
nach anderen Vorschriften geahndet werden
kann."
Gibt es andere, treffendere Vorschriften, oder kann man den "Tatbestand
Rauchen an der Tankstelle" unter o. g. Vorschrift subsumieren.
Für Eure Antworten und Gedanken vielen Dank,
Marc
Noch treffender? ;-)
Du solltest Dich lieber mal nach dem "Opportunitätsprinzip"
erkundigen.
Grüße
Florian
--
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end
Immer wieder sieht man Tankstellen, bei denen Zigarretenwerbung auf
den Zapfsäulen angebracht ist.
Ist dass dann eine Aufforderung zu einer Straftat?
Oder ist dass dann quasi die Erlaubnis, zu rauchen?
Wozu diese Diskussion?
An Tankstellen ist grundsätzliches Rauchverbot. Entsprechende Schilder sind
an jeder Tankstelle angebracht.
Wer an einer Tankstelle raucht ist grundsätzlich selber Schuld, wenn dadurch
seine Beförderung ins Nirvana beschleunigt wird!
Du hast schon recht: Die Frage, weshalb an Tankstellen ein Rauchverbot
stehen soll ist so abgefahren idiotisch, dass ich dem nur ein müdes Lächeln
abgewinnen kann. Genauso könnten wir sinnlos darüber diskutieren, weshalb
ein Automobilist auf einem Fussgängerstreifen keine Person anfahren darf...
Nein, nicht direkt.
Aber eine Tankstelle braucht das auch nicht.
Aber der Tankstellenpächter kann dir "Hausverbot" erteilen und dir einfach
nix mehr verkaufen.
Weder Benzin noch sonstwas.
(Das mit dem Handy hat allerdings nichts mit der Brandgefahr zu tun, auch
wenn es Funken heist, Funken fliegen keine beim Telefonieren mit dem
Handy.
Und durch die Sendeleistung wird auch nichts auf Zündtemperatur erhitzt.
Nebenbei erzeugt das Starten des PKWs ein weitaus stärkeres Feld als das
Handy, gegen das Starterfeld sind die Sendeleistungen eines Handys gar
nix..
Die elektronische Anlage der Tankstelle kann jedoch durch das Handy
gestör werden, genauso wie Geldautomaten, medizinische Geräte, Computer,
etc.)
Und wenn eine Tankstelle in Rauch aufgeht weil du beim Tanken unbedingt
mit der Zigarette im Mund in den Tank schauen mustest, dann musst du wohl
für den Schaden aufkommen, den du da verursacht hast...
R
> Du hast schon recht: Die Frage, weshalb an Tankstellen ein Rauchverbot
> stehen soll ist so abgefahren idiotisch, dass ich dem nur ein müdes
Lächeln
> abgewinnen kann. Genauso könnten wir sinnlos darüber diskutieren, weshalb
> ein Automobilist auf einem Fussgängerstreifen keine Person anfahren
darf...
Gemäss Moshes 'Logik' dürfte man das, sofern in Sichtweite des
Fussgängerstreifens eine Kinowerbung wäre, die für einen Actionfilm wirbt,
wo sowas passiert..
§ 306f StGB. Allerdings muss durch das Rauchen tatsächlich die
Gefahr eines Brandes entstanden sein.
Love and Peace,
Mark
--
Aktuelle Gesetzestexte im WWW:
http://www.rechtliches.de
Neu: Recht von Baden-Württemberg im WWW: http://www.rechtliches.de/BaWue.html
Ganz neu: Recht von Niedersachsen im WWW: http://www.rechtliches.de/Nds.html
"Rüdiger Schmucker" <ruediger....@de.bosch.com> schrieb im Newsbeitrag
news:a1ut0g$lbv$1...@ns2.fe.internet.bosch.com...
[...]
> (Das mit dem Handy hat allerdings nichts mit der Brandgefahr zu tun, auch
> wenn es Funken heist, Funken fliegen keine beim Telefonieren mit dem
> Handy.
In soweit hast Du recht; aber...
wenn der das Handy runterfällt, kann es Zündfunken aus dem damit verbundenen
Hochleistungsakku geben; insofern macht das Handyverbot durch aus Sinn. Was
aber niemnad davon abhalten sollte, im Falle wirklicher Notfälle per Handy
das geeignete zu veranlassen.
[..]
> R
>
>
Gruss, Harald
>> (Das mit dem Handy hat allerdings nichts mit der Brandgefahr zu tun,
> wenn der das Handy runterfällt, kann es Zündfunken aus dem damit
> verbundenen Hochleistungsakku geben; insofern macht das Handyverbot durch
> aus Sinn.
So'n Quark. Sind handelsübliche Ottomotoren, Scheinwerfer, Rücklichter,
Zigarettenanzünder, Endstufen, Lautsprecher, [insert favorite list here] und
Sicherungskästen am Auto etwa Explosionsgeschützt?
Die Wahrscheinlichkeit, daß durch ein Handy eher ein Brand entsteht als durch
die 1000e von Autos, die da jeden Tag tanken, halte ich für, ehm, relativ
gering.
Gruss,
Piet
--
Merke: Nicht überall, wo kein Smiley draufsteht, ist kein Witz drin.
(C. Gassmann in d.s.r.d.)
Ja. Durch die Entfernung zwischen Zündfunken und leicht entzündlichem
Stoff, die deutlich größer ist als zwischen Handy und Benzinpfütze,
wenn ersteres in zweite fällt. :-)
(Dass Handyakkus beim Runterfallen Funken erzeugen, glaube ich aber
auch nicht. x-post nach de.sci.electronics, vielleicht wissen die
Bescheid, f'up bitte nach de.sci.electronics setzen, wenn die Frage
nicht in einem Satz beantwortet werden kann.)
Grüße
Florian
>Und wenn eine Tankstelle in Rauch aufgeht weil du beim Tanken unbedingt
>mit der Zigarette im Mund in den Tank schauen mustest, dann musst du wohl
>für den Schaden aufkommen, den du da verursacht hast...
Hallo Rüdiger,
"für den Schaden aufkommen" : Das glaube ich kaum,
wohl aber die Erben.
Gruss
Harald
--
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Florian Kleinmanns schrieb:
> (Dass Handyakkus beim Runterfallen Funken erzeugen, glaube ich aber
> auch nicht. x-post nach de.sci.electronics, vielleicht wissen die
> Bescheid, f'up bitte nach de.sci.electronics setzen, wenn die Frage
> nicht in einem Satz beantwortet werden kann.)
Da hat nur jemand Angst, das die Elektronik der Zapfsäulen verückt
spielt, oder die der Überwachungskameras:-).
Bye Tom!